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Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz – Stichtag ist der 12.07.2012

Wer in Rheinland-Pfalz noch keine Rauchmelder in seiner Wohnung installiert hat, verstößt ab dem 12. Juli 2012 gegen die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz. Ab diesem Datum müssen nämlich ALLE Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern gemäß §44 Abs.6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ausgestattet sein. Anderenfalls droht im Brandfall der Verlust des Versicherungsschutzes.

Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz Hintergrund

Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland in Deutschland, das eine Rauchmelderpflicht einführte. Dies geschah bereits im Dezember 2003 und galt vorerst nur für Neubauten ab dem 22. Dezember 2003.

Später wurde die Rauchmelderpflicht mit Wirkung ab dem 12. Juli 2007 auch auf Bestandswohnungen ausgeweitet. Um Eigentümer und Mieter nicht von jetzt auf gleich unter Druck zu setzen, wurde eine Übergangsfrist von 5 Jahren gewährt. Diese Frist läuft nun also am 12. Juli 2012 ab.

Ab diesem datum muss also in jeder Wohnung in Rheinland-Pfalz in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Fluchtweg aus der Wohnung dient, mindestens je ein Rauchmelder installiert sein.

Welche Rauchmelder sind zulässig?

Grundsätzlich kann man sagen, dass jeder in Deutschland käufliche Rauchmelder die Vorschriften der Rauchmelderpflicht erfüllt. Maßgeblich ist eine Zertifizierung gemäß DIN EN 14604. Da Rauchmelder ohne diese DIN in Deutschland nicht verkauft werden dürfen, erfüllt also jeder Rauchmelder die Anforderungen.

Wer mehr Sicherheit wünscht, achtet beim Kauf auf zusätzliche Prüfplaketten wie beispielsweise TÜV, VdS oder Q. Rauchmelder mit diesem Plaketten erfüllen höhere Ansprüche und gewährleisten ein höheres Maß an Sicherheit. Sei es durch weniger/gar keine Fehlalarme, längere Batterielebenszeit oder einem Edelstahl-Schutzgitter als Staubschutz.

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Kein Rauchmelder? Kein Versicherungsschutz!

Wer in Rheinland-Pfalz nach dem 12.07.2012 keinen Rauchmelder entsprechend der Vorschriften installiert hat, steht im Brandfall ohne Versicherungsschutz da.

In allen relevanten Versicherungen wie der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung gibt es Sicherheitsvorschriften, die vom Versicherungsnehmer einzuhalten sind. Diese fordern unter anderem die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

Wer gegen diese Sicherheitsvorschriften verstößt, stellt die Versicherung im Schadensfall von der Leistung frei, d.h. die Versicherung muss nicht bezahlen.

Ob Sonderregelungen, die bisher mit Nichtwissen argumentiert wurden, ab Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz von Versicherungen noch angewendet werden, ist aktuell unklar und bedarf erster Gerichtsverhandlungen. In dem Fall des Nichtwissens wurde grobe Fahrlässigkeit angenommen, die Versicherung war nicht komplett von der Leistung frei, hat diese aber in dem Umfang gekürzt, wie Gutachten darstellen konnten, wie hoch der Brandschaden mit einem Rauchmelder ausgefallen wäre.

Unabhängig von der Versicherungsfrage sollte jedem die eigene Gesundheit und die seiner Familie wichtig genug sein, um Rauchmelder in der erforderlichen Zahl zu installieren.

About Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit mehr als 12 Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig; vor 6 Jahren hat er sich auf das Feld der Rauchwarnmelder spezialisiert. 2014 bestand er die Prüfung zum Trainer für Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.