Nach langem hin und her wurde im April 2012 im bayrischen Landtag die Einführung einer verbindlichen Rauchmelderpflicht Bayern beschlossen.
Die Umsetzung erfolgte am 25. September 2012 mit der Änderung der Bayrischen Bauordnung.
Für alle Wohnungsneubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, gilt die Rauchmelderpflicht. Ab dann musse in jedem Kinderzimmer, jedem Schlafzimmer und jedem Flur, der zu einen Aufenthaltsraum führt, jeweils mindestens 1 Rauchmelder installiert werden.
Für Bestandswohnungen (Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2013 errichtet wurden) gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Dann müssen in Ihnen ebenfalls die gesetzlich geforderten Rauchmelder angebracht werden.
Feuerwehren und Verbände aus ganz Bayern begrüßen die Einführung der Rauchmelderpflicht. Bayern war eines der letzten Bundesländer, die die Rauchmelderpflicht eingeführt haben.
Verantwortlichkeiten
Für den Einbau und der Rauchmelder sind die Eigentümer zuständig, in der Regel die Vermieter. Die Mieter sind verantwortlich für die Wartung und Sicherstellung des Betriebes der Rauchmelder., sofern der Eigentümer diese Verantwortung nicht per Mietvertrag selbst übernimmt. In diesem Fall kann der Vermieter die Wartungskosten auf den Mieter über die jährliche Nebenkostenabrechnung umlegen.
Die Rauchmelderpflicht Bayern gilt auch für selbstgenutztes Wohneigentum!
Hintergründe zur Rauchmelderpflicht
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland etwa 200.000 Wohnungsbrände, bei denen ca. 500 Menschen zu Tode kommen. Entgegen landläufigen Vermutungen sterben die Brandopfer nicht an Verbrennungen sondern in 95% der Fälle an Rauchgasvergiftungen. Davon entfallen über 70% auf den Zeitraum von 23 bis 7 Uhr morgens, also die Zeit, in der in der Regel geschlafen wird.
Das liegt daran, dass der Mensch naturgemäß im Schlaf nicht riechen kann. Bricht also Nachts ein Brand aus, ist die Gefahr des Erstickens als Folge des Nichtbemerkens des Brandes enorm.
Rauchmelder registrieren Brandrauch und alarmieren alle Bewohner mit einem 85 dB lauten Warnton.
Wussten Sie … ?
- dass ein ausgebrochenes Feuer nach etwa 90 Sekunden (abhängig vom brennenden Material) kein Entstehungsbrand mehr ist und mit hausüblichen Mitteln (Wassereimer) nicht merh gelöscht werden kann?
- dass ein Zimmerbrand nach etwa 4 Minuten die volle Ausdehnung erreicht hat und Temepraturen von über 800 Grad ein Überleben unmöglich machen?
- dass Rauchmelder in der Regel etwa nach 1 Minute Alarm schlagen (abhängig von der Rauchentwicklung, Flüssigkeitsbrände wie Benzin entwickeln wenig Rauch) und Sie dann noch etwa 2 bis 3 Minuten Zeit haben, Ihre Familie und sich außerhalb der Wohnung in Sicherheit zu bringen?
- dass es bei Wohnungsbränden, bei denen Rauchmelder Alarm gegeben haben, so gut wie keine Toten und nur wenige Verletzten gab?