In einer Pressemitteilung am 04.12.2012 der Pressestelle der Landesregierung von NRW wurde der Entwurf bzw. die Änderung der Landesbauordnung um die Erweiterung der Rauchmelderpflicht beschlossen. Federführend bei dem Entwurf war das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. In diesem Entwurf wird eine Umsetzung der Pflicht zur Installation von Rauchmelder für Neubauten ab dem 31.03.2013, für Bestandsbauten (Übergangszeitraum) bis zum 31.03.2016 angekündigt.
Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum [voraussichtlich: 31.03.2013] selbst übernommen.
Laut dem Entwurf wurde diese Pflicht beschlossen, da eine freiwillige Ausstattung der Wohnräume keinen Erfolg hatte. Link zum Entwurf