Nun ist es beschlossene Sache – die Rauchmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen kommt. Und das sogar ziemlich bald. Ab dem 1.April 2014 gilt diese für alle Neubauten in NRW, für Bestandsbauten ab dem 01.01.2017. So muss der Eigentümer die Kosten der Anschaffung für die Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und den Fluren tragen. Die Kosten für die Wartung und der Batterietausch der Geräte trägt der Mieter.
Diese Änderung in der Landesbauordnung verabschiedete die Landesregierung vor wenigen Stunden. So stimmt alle Parteien für die Pflicht, die CDU enthielt sich der Stimme.