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aktueller Stand zur Rauchmelderpflicht in Berlin (01/2014)

In diesem Jahr soll die Berliner Bauordnung überarbeitet werden. Da bietet es sich an, die Rauchmelderpflicht mit aufzunehmen, so wie bereits 13 der 16 deutschen Bundesländer. Am 08.01.2014 gab es dazu eine Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Als Befürworter können u.a. Bausenator Michael Müller von der SPD, Landesbranddirektor Wilfried Gräfling, Christian Rahbari von der Pyrexx GmbH sowie die Berliner Feuerwehr aufgeführt werden.

Gegner bzw. Skeptiker sind vor allem die Wohnungswirtschaft wie Siegfried Rehberg, Vertreter des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sowie SPD-Abgeordnete Iris Spranger und Katrin Lompscher der Linksfraktion.

Ein Gesetzesentwurf der Grünen für eine neue Bauordnung liegt bereits vor und soll nun in den kommenden Wochen mit verschiedenen Interessenvertretern abgewogen werden.

Dieser Entwurf besagt, dass die Rauchmelderpflicht, anders als in anderen Bundesländern, für alle Wohnräume außer Küche und Bad gelten soll. Für Bestandsbauten würde eine Übergangsfrist bis 2020 bestehen. Für den Einbau wäre der Eigentümer (Vermieter), für die Wartung und Instandhaltung der Wohnungsbesitzer (Mieter) zuständig.

Noch offen sind die Fragen nach der rechtlichen Grundlage für das Betreten der Mietwohnungen zur Wartung und die Umlegung von Kosten bei gemieteten oder geleasten Meldern, ob die Übergangsfrist verlängert werden sollte, da evtl. Produktions- und Lieferprobleme von Rauchmeldern die Umsetzung behindern könnten und ob eine Wartung durch Mieter tatsächlich sinnvoll ist.

Die Partei „Die Grünen“ schlagen sogar vor, vorerst durch eine Rauchmelderpflicht für die Treppenhäuser durchzusetzen. Gegenargument jedoch ist, dass die Brandgefahr in Wohnungen höher ist und der Schutz hier wichtiger ist.

About Silke Fischer

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

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