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Rauchmelder-Fehlalarm – Wer trägt die Kosten für aufgebrochene Wohnungstüren?

Immer wieder wird uns die Frage gestellt:

„Wer trägt die Kosten, wenn die Feuerwehr aufgrund eines Fehlalarms/Täuschungsalarms die Wohnungstür aufbricht?“

 

Was war passiert?
In der Wohnung eines Mieters hatte während seiner Abwesenheit ein Rauchmelder ein Batteriewechselsignal ausgelöst. Die Nachbarn rief die Feuerwehr welche die Wohnungstür aufbrach. Der Schaden an der Tür belief sich auf 1693,03€. Der Vermieter forderte die Deckung der Kosten durch den Mieter.

Nach der Aufassung des Amtsgericht Hannover muss der Mieter für den entstandenen Schade an der Wohnungstür nicht aufkommen, da keine Pflichtverletzung des Mieters vorliegt. Das Gericht erklärte weiterhin, dass der Mieter einen Rauchmelder ohne Zustimmung des Vermieters einbauen dürfe, da dessen Installation weder die Substanz der Mietsache, noch nach aussen sichtbar wäre oder die Belange des Vermieters berühre.

Auch die Tatsache das der Mieter die Batterie nicht rechtzeitig gewechselt hatte stellt keine Pflichtverletzung dar, da der Mieter nicht rechnen konnte, dass der Nachbar oder die Feuerwehr das Signal fehlinterpretieren würden.

Fazit in diesem speziellen Fall: Der Vermieter musste die Kosten tragen!

Hier der Link zum gesamten Urteil: http://www.ra-kotz.de/wohnungstuere_feuerwehreinsatz_vermieterhaftung.htm

Urteil: Amtsgericht Hannover (537 C 17077/05)

About Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit mehr als 12 Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig; vor 6 Jahren hat er sich auf das Feld der Rauchwarnmelder spezialisiert. 2014 bestand er die Prüfung zum Trainer für Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

4 comments

  1. ok der MIeter ist also raus aus der Sache – aber wer zahlt den nun?
    Dem Text nach kann ich nur erahnen, dass es der Vermieter zahlen muss.
    Aber den betreffen die Urteile eigentlich auch nicht – weil er für die leere Batterie und das fehlinterpretiren des Nachbarn auch nix kann – oder?

    Kann jemand Angaben machen ob auch der Anrufer belangt werden kann?

    So eine Frage noch: Wie ist es beim Eigenheim – welche Versicherung greift da?

    (Hintergrund: Wir hatten vor 3 Monaten genau den gleichen Fall – es entstanden aber nur kosten für das Schloss also geringfügig – danach machten wir uns auch Gedanken wer welche Kosten übernimmt – nur gut dass es einen als freiwillige Einsatzkraft egal sein kann)

    Aufklärung ist da trotzdem wichtig! Lieber eine Tür mehr aufgebrochen als dass Nachbarn 1 Stunde vor der Tür zu warten ob es brennt oder nicht und nur aus Angst vor Kosten nicht anrufen.

    Macht weiter so!
    Viele Grüße

    • Sebastian Fischer

      In diesem Fall zahlt der Vermieter. Der Anrufer trägt keine Verantwortung da er ja nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hatte. Die Frage nach der Versicherung kann Ihr Versicherungsmakler sich besser beantworten als wir. Ich denke jedoch, dass Sie dafür die Kosten tragen werden, da dies nichts ist was die Hausratversicherung abdeckt.

  2. …und wer zahlt dann wirklich?

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