Immer wieder wird uns die Frage gestellt:
„Wer trägt die Kosten, wenn die Feuerwehr aufgrund eines Fehlalarms/Täuschungsalarms die Wohnungstür aufbricht?“
Was war passiert?
In der Wohnung eines Mieters hatte während seiner Abwesenheit ein Rauchmelder ein Batteriewechselsignal ausgelöst. Die Nachbarn rief die Feuerwehr welche die Wohnungstür aufbrach. Der Schaden an der Tür belief sich auf 1693,03€. Der Vermieter forderte die Deckung der Kosten durch den Mieter.
Nach der Aufassung des Amtsgericht Hannover muss der Mieter für den entstandenen Schade an der Wohnungstür nicht aufkommen, da keine Pflichtverletzung des Mieters vorliegt. Das Gericht erklärte weiterhin, dass der Mieter einen Rauchmelder ohne Zustimmung des Vermieters einbauen dürfe, da dessen Installation weder die Substanz der Mietsache, noch nach aussen sichtbar wäre oder die Belange des Vermieters berühre.
Auch die Tatsache das der Mieter die Batterie nicht rechtzeitig gewechselt hatte stellt keine Pflichtverletzung dar, da der Mieter nicht rechnen konnte, dass der Nachbar oder die Feuerwehr das Signal fehlinterpretieren würden.
Fazit in diesem speziellen Fall: Der Vermieter musste die Kosten tragen!
Hier der Link zum gesamten Urteil: http://www.ra-kotz.de/wohnungstuere_feuerwehreinsatz_vermieterhaftung.htm
Urteil: Amtsgericht Hannover (537 C 17077/05)
ok der MIeter ist also raus aus der Sache – aber wer zahlt den nun?
Dem Text nach kann ich nur erahnen, dass es der Vermieter zahlen muss.
Aber den betreffen die Urteile eigentlich auch nicht – weil er für die leere Batterie und das fehlinterpretiren des Nachbarn auch nix kann – oder?
Kann jemand Angaben machen ob auch der Anrufer belangt werden kann?
So eine Frage noch: Wie ist es beim Eigenheim – welche Versicherung greift da?
(Hintergrund: Wir hatten vor 3 Monaten genau den gleichen Fall – es entstanden aber nur kosten für das Schloss also geringfügig – danach machten wir uns auch Gedanken wer welche Kosten übernimmt – nur gut dass es einen als freiwillige Einsatzkraft egal sein kann)
Aufklärung ist da trotzdem wichtig! Lieber eine Tür mehr aufgebrochen als dass Nachbarn 1 Stunde vor der Tür zu warten ob es brennt oder nicht und nur aus Angst vor Kosten nicht anrufen.
Macht weiter so!
Viele Grüße
In diesem Fall zahlt der Vermieter. Der Anrufer trägt keine Verantwortung da er ja nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hatte. Die Frage nach der Versicherung kann Ihr Versicherungsmakler sich besser beantworten als wir. Ich denke jedoch, dass Sie dafür die Kosten tragen werden, da dies nichts ist was die Hausratversicherung abdeckt.
…und wer zahlt dann wirklich?
Wir haben tatsächlich vergessen diesen wichtigen Teil zu erwähnen. Nun wurde es hinzugefügt.