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Rauchmelderpflicht für Berlin

Immer wieder liest man, dass nun aber wirklich und ganz ernsthaft Konkretes in Sachen Rauchmelderpflicht in Berlin beschlossen wurde.

Seit dem zweiten Antrag der Grünen 2012, zeigen sich CDU und SPD interessiert an dem Thema bzw. sind der Meinung, die Ergänzung in der neuen Bauordnung muss nun endlich vorangetrieben werden.

Tatsächlich ist es aber so, dass das letzte Mal am 12.02.2014 das Thema aufgegriffen und vertagt wurde. Zum 12.02.2014 (Tag der 38. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr) findet sich jedoch kein Protokoll, in dem sich etwas zur Rauchmelderpflicht finden lässt (siehe Protokolle der 38. Sitzung). Das letzte Protokoll des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung bezieht sich auf den 31.01.2014.

Protokolle des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 08.01.2014 (Vorgang 0069)

Protokolle des Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung 27.01.2014 – 31.01.2014 (Vorgang 0065)

Auszug aus dem Beschlussprotokoll vom 31.01.2014:

„Der Ausschuss beschließt einvernehmlich, diesen Punkt vor dem Hintergrund zu vertagen, dass bezüglich der im federführenden Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr erfolgten Anhörung noch kein Wortprotokoll vorliegt und den Mitgliedern des federführenden sowie des mitberatenden Ausschusses Gelegenheit zur Auswertung des Wortprotokolls gegeben werden soll.“

Alles, was uns also bisher vorliegt, ist der Antrag der Grünen und die Information, dass die weitere Bearbeitung des Antrags vertagt wurde.

About Silke Fischer

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

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