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Rauchwarnmelderpflichtübergangsfrist endet in Baden-Württemberg und Hessen

Rauchwarnmelderpflichtübergangsfrist. Ein Wort was den meisten einen Schauer über den Rücken jagt.

Sind alle Wohnungen ausgestattet? Nein! Gerade in den letzten Monaten sind fast alle Hersteller in massive Lieferschwierigkeiten gerade, da die Nachfrage nach den Lebensrettern jede Planung übertraf. In der Branche heißt es, die Zahl der Rauchwarnmelder, die bis zum Ablauf der Frist in Baden-Württemberg noch fehlen würden, ginge in die Millionen. Grund dafür ist die Nachfrage die erste jetzt explosionsartige nach oben schnellt.

Das Verkehrsministerium zeigt sich von der Alarmstimmung derzeit unbeeindruckt: „Die Vorschrift gilt seit Juli 2013. Somit bestand ausreichend Zeit, eine Maßnahme von so überschaubarer technischer Komplexität umzusetzen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Eine Verlängerung der Frist wird es also allem Anschein nach nicht geben.

Aber was passiert, wenn man keine Rauchmelder installiert hat? Grundsätzlich erst einmal gar nichts, denn es gibt keine kontrollierenden Instanz. Erst im Falle eines Brandes könnte es seitens der Versicherung Probleme geben. Das ist jedoch eher unwahrscheinlich, da die Versicherungen das Inventar versichern, der Rauchmelder jedoch für den Personenschutz verantwortlich ist.

Bei Personenschäden würde das Fehlen eines Rauchmelder jedoch weit grössere Konsequenzen haben, da hier von grober Fahrlässigkeit die Rede wäre.

About Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit mehr als 12 Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig; vor 6 Jahren hat er sich auf das Feld der Rauchwarnmelder spezialisiert. 2014 bestand er die Prüfung zum Trainer für Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

6 comments

  1. Hallo,
    falls im Januar noch keine Rauchmelder eingebaut sind, kann eine Mietminderung erfolgen?

    • Sebastian Fischer

      Leider kann ich Ihnen keinen rechtlichen Rat geben, jedoch denke ich dass eine Minderung der Miete nicht Rechtens ist. Aber das ist nur eine Meinung.

  2. Eduard Oberbüchler

    Müssen Rauchwarnmelder nach 10 Jahren komplett ausgetauscht werden? Wenn ja, muss das dann nicht auch in der Bedienungsanleitung eines VDS-zertifizierten Rauchwarnmelders stehen?

    • Sebastian Fischer

      Ja. In der Regel wird es jedoch darauf hinauslaufen, dass auch ohne diese Regelung der Rauchmelder nach ca. 10 Jahren seinen Dienst einstellt, da er einfach zu stark verschmutzt sein wird.

  3. Wer ist dafür verantwortlich, dass in Büroräumen Rauchmelder installiert werden
    – Mieter oder
    – Eigentümer ?
    und wer trägt die Kosten für den Einbau?
    Danke und freundliche Grüsse
    E.Paepcke

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Paepke,

      für Büroräume gilt keine Rauchmelderplficht. Diese ist auf Privaträume begrenzt.

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