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Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg

BadenWürttembergRauchmelderpflicht Baden-Württemberg Übersicht

  • seit 11.Juli. 2013
  • für alle Wohnungen
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Sie benötigen Rauchmelder? Dann bekommen Sie diese hier.

Die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg im Detail

Baden-Württemberg führte die Rauchmelderpflicht am 11.Juli 2013 ein. Einer der Gründe für das Handeln lag sicher in einem Brand in Backnang, bei dem 8 Menschen um das Leben kamen.

Die Pflicht
für die Montage von Rauchmelder ist für Neubauten sofort gültig.

Für Bestandsbauten gilt eine Übergangspflicht bis zum 01.01.2015.

Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg – Für welche Wohnungen?

  • alle Neubauten und Umbauten seit dem 11.Juli 2013
  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 01.01.2015 im Rahmen der Rauchmelderpflicht nachgerüstet werden.Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel hier.

Wie viele Rauchmelder werden pro Wohnung benötigt?

  • Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation von Rauchmeldern in folgenden Räumen vor: Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

Besonderheit:

  • Die Rauchmelderpflicht von Baden-Württemberg ist nicht in Bereich „Wohnungen“ in der Landesbauordnung verankert, sondern im Bereich „Brandschutz“. Somit findet diese Pflicht zum Beispiel auch im Bereich von Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafplätzen und Hotels Ihre Anwendung. Aber auch hier gilt die Pflicht für Nutzungseinheiten. In einem Mehrfamilienhaus endet die Nutzungseinheit an der Wohnungstür, nicht an der Haustür.

Wer ist für den Einbau und den Betrieb der Rauchmelder zuständig?

  • Einbau: Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer des Hauses/ der Wohnung.
  • Betrieb/Wartung: Für die Wartung, d.h. Batteriewechsel, regelmäßige Test des Rauchmelders und Wartung ist der Bewohner/Mieter verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wird, dass der Eigentümer die Wartung übernimmt.

Wir bieten Ihnen hier günstige Rauchmelder.

Die Rauchmelderpflicht in Baden-Württembergs ist hier gesetzlich geregelt:

  • Gesetzlich festgehalten ist die Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg . Die aktuelle Version ist hier verfügbar.

283 comments

  1. Brauch ich für eine Wohnung im EG, mit knapp 70 m² wirklich ZWEI Rauchmelder?
    Einer im Schlafzimmer würde doch reichen?

    • Sebastian Fischer

      Ein Rauchmelder deckt in der Regel eine Fläche von 60qm ab. In den Bundesländern in denen eine Rauchmelderpflicht besteht, müssen Schlafzimmer und die Fluchtwege mit Rauchmelder ausgestattet sein. Insofern werden für Ihre Wohnung also wahrscheinlich mindestens 2 Rauchmelder nötig sein. Wie viele Zimmer hat Ihre Wohnung? In welchem Bundesland leben Sie?

      • Wir (zwei Personen) wohnen in einem Haus mit zweienhalb Stockwerken. Alle drei Etagen sind vom Treppenhaus her durch Türen abgetrennt.
        Im Erdgeschoss befinden sich Wohnzimmer, Büro, Küche etc.
        Im ersten Stock Schlafzimmer, Gästezimmer und Bad.
        Im Dachgeschoss ein ausgebauter Werkraum.
        Alle Fluchtwege laufen über Flure ins Treppenhaus.
        Zwar sollten laut Vorschrift in BW nur die Räume (Schlafzimmer, Gästezimmer und Flur als Fluchtweg) mit Rauchwarnmeldern versehen werden.
        Was ist aber, wenn es im Keller (Diverse elektrische Geräte, Heizung)
        oder im Wohnzimmer (Fernseher) Im Büro (PC, Lap Top, Drucker etc.) brennt?
        Oder wenn man im Wohnzimmer einmal einschläft?

        Wir haben von Ei Electronic Rauchwarnmelder mit Funkmodul angeschafft.
        Angedacht war (obwohl es keine Vorschrift ist) 1 Melder im Keller, jeweils ein Melder im Wohnzimmer und Büro, jeweils Melder laut Vorschrift im Schlaf-und Gästezimmer und Flur,
        sowie 1 Melder in dem Zimmer im dritten Stockwerk.

        Wenn diese Melder dann Funkvernetzt sind, wäre doch das einer Logik entsprechend.
        Nur einmal angenommen, es bricht ein Brand im Wohnzimmer im ersten Stock aus.
        Wie spät wird dann nach den heutigen Vorschriften so etwas ohne Melder bemerkt.

        Irgendwie ist diese ganze Situation nach unserer Meinung einfach nicht durchdacht.

        Mit bestem Gruß

    • Diese Frage hört sich so an als möchte man an Sicherheit sparen. Das kann ich nicht verstehen! Ein Rauchmelder ist ein Lebensretter!! Da so ein Rauchmelder nur für einen Raum gut und schnell reagieren kann ist es klar, das man PRO „Aufenthaltsraum“ – also Wohn und Schlafräume – EINEN braucht. Bis der Rauch bei 70qm unter dem Türstock „durchgekrochen“ ist, ist alles zu spät!! Ein ca. 10-15qm großer Raum in dem sich z.B. eine Zigarette, die sich auf einem Sessel wieder entzündet (es gibt hierzu „Filmchen“) steht binnen 2- max. 3 Min. LICHTERLOH in Flammen. Die Feuerwehr braucht aber eventuell ihre vorgeschriebenen (je nach Bundesland) vorgegebenen 15 Min. Also alles zu spät – selbst wenn man meint selbst das Löschen anfangen zu wollen. Leider kann man Rauch im Schlaf auch nicht riechen d.h. man wacht nicht von Qualm bzw. Rauch auf. Ich habe über 7 Jahre in einer 3Zi.-Wohnung mit 55qm gelebt – also 3 Rauchmelder nötig – ausgenommen eben das Bad (und die Küche wenns keine „Wohnküche“ gewesen wäre…) – ohne Frage!!

      • Hallo,
        also das mit dem Sessel, das binnen 2-3 Minuten er in Flammen steht kann ich nicht nachvollziehen da ich dies an mehreren Sesseln gestestet hatte und keiner lichterloh in dieser Zeit in Flammen aufging. Selbst mit Brandbeschleuniger nicht möglich, da eine Zigarette die nötige Hitze nicht aufbringen kann. Videos dazu sind also nicht die Realität.

    • Unsere Wohnung hat 103 kw.m Küche,Wohnzimmer,2 Schlahfzimmer und ein verglaste 1mx6m Balkon.Wie viele Rauchmelder brauchen wir? Und wo müssen sie eingebaut werden?

      • Sebastian Fischer

        Rauchmelder müssen entsprechend der Rauchmelderpflicht in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und auf den Flucht- und Rettungswegen installiert werden. Wenn der Fluchtweg durch das Wohnzimmer oder durch die Küche führt muss auch dort ein Rauchmelder installiert werden.

  2. Im 3 Familienhaus besteht das Treppenhaus über 4 Etagen, UG (Keller) EG, OG, DG.( 3 abgeschlossene Wohnungen)
    Wieviel Rauchmelder brauche ich fürs Treppenhaus (Rettungsweg) und wo, ganz oben, jede Etage oder im UG wenn Rauchgas schwerer als Luft ist und dann am Boden?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Schumacher,

      um die Frage wirklich korrekt beantworten zu können, ist es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland Sie leben.

    • Jochbernd Blond

      Keinen! Nur Schlafräume in Wohnungen und im Wohnungsflur (Wohnungseingang). Ist Pflicht, siehe LBO.
      Ich möchte ihnen dazu sagen, mein Vater und Frau wären beinahe gestorben, wegen Schwehlbrand in der Nacht, verursacht durch die elektrische Leitung im Wohnzimmer. Kost doch fast nix, rettet aber Leben.

  3. Hallo, ich verwalte ein größeres Mehrfamilienhaus in Baden-Württemberg.

    Das Haus hat pro Etage jeweils zwei Dreizimmerwohnungen (Schlaf- und Kinderzimmer) und eine Zweizimmerwohnung. Liege ich mit dieser Rechnung richtig?

    2x 3 Rauchmelder für die Dreizimmerwohnungen = 6
    2 Rauchmelder für die zweizimmerwohnung = 2
    1 Melder für das Treppenhaus auf der Etage = 1
    9 Melder pro Etage?

    Danke für die Hinweise

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Traber,

      leider lässt sich das nicht pauschal sagen ob die ermittelte Menge korrekt ist. Bei der Feststellung der Anzahl der Rauchmelder spielen örtliche Gegebenheiten eine wesentliche Rolle. Gerne können Sie sich jedoch an den Support von Rauchmelder-Experten.de wenden (033397.272228). Dort berät man Sie kompetent.

    • Hallo Herr Traber,

      ich verwalte das gleiche Mehrfamilienhaus.
      Haben Sie die Brandmelder realisiert?
      Von wem?
      Ihre Kosten?
      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      Sonja Kretz

  4. Hallo,

    wir haben ein vermietetes Geschäftsgebäude in Baden-Württemberg mit einer Produktionshalle und mehreren kleineren Räumen.

    Wie sieht es bei vermieteten Geschäftsgebäuden mit der Rauchmelderpflicht aus, und ab wann gillt die in Geschäftsgebäuden?

    Danke

    • Sebastian Fischer

      In Bezug auf Geschäftsbauten greift die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg für Geschäftsräume nur, wenn es Aufenthaltsräume gibt in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Andernfalls gibt es für diesen Bereich keine Pflicht im Sinne der Rauchmelderpflicht.

      • Jochbernd Blond

        Falsch. Für solche Bauten gibt es je nach Nutzung immer ein Brandschutzgutachten, das mit der Baugenehmigung eingereicht und umgesetzt werden muss. Treppenhaus eingeschlossen. Der vorbeugende Brandschutz gibt seinen Senf dazu und das BRA genehmigt dann

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrter Herr Blond,

          Sie haben natürlich recht, jedoch geht es hier um die Rauchmelderpflicht gemäss der Landesbauordnung. Hier gibt es keine Regelung für Geschäftsbauten.

  5. Ich verwalte ein großes Mehrfamilienhaus in Baden-Württemberg. In diesem befindet sich ein kleine 2-Zi.Whg. (29qm) auf einem sep. Stockwerk. Benötigt diese Whg. nun wirklich 2 Rauchmelder?

    Danke im Voraus!

    • Guten Tag Frau Walliser,

      auch hier sind 2 Rauchmelder nötig, da bei einem Brand durch die Abtrennung zwischen den Räumen der Qualm sonst möglicherweise zu spät detektiert werden würde. Die DIN 14676 besagt, dass Rauchwarnmelder so anzubringen sind, dass sie vom Brandrauch ungehindert und frühzeitig erreicht werden können.
      Beispiel:
      Wenn Sie nur im Flur einen Melder anbringen, aber im Schlafzimmer ein Brand entsteht, würde der Rauch den Melder im Flur später erreichen als einen Melder im Schlafzimmer, auch wenn die gesamte Grundfläche sehr gering ist. Eingeatmeter Rauch kann sehr schnell zur Rauchgasvergiftung führen, deshalb kann diese Zeitdifferenz entscheident sein.

      Viele Grüße

  6. Wie reagiert der Rauchmelder wenn im Zimmer ein starker Raucher lebt.

    • Sebastian Fischer

      Grundsätzlich messen Rauchmelder die Menge der Staub-, Rauch- oder/und Wasserdampfpartikel in der Luft. Sobald der Melder solche „erkennt“ löst er einen Alarm aus. Grundsätzlich stellen die Rauchpartikel von ein oder zwei Rauchern kein Problem dar. Erst starker Belastung der Luft durch Rauch, kann es zu einem Alarm kommen.

      • Fr Neuhäuser

        Definieren sie starke Belastung? Unsere Wohnung ist nicht sehr gross und hier leben zwei starke Raucher ! Wenn Besuch da ist kann das schon bisschen mehr werden! Es gibt leider keine Alternative wie z. B einen Balkon !

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrte Frau Neuhäuser,

          direkt lässt sich das nicht definieren. Ein Rauchmelder misst die die Belastung an Partikeln in der Luft. Wenn der Raum blau von dem Rauch der Zigaretten ist, kann es sicher zu Fehlalarmen kommen. Auf jeden Fall, verkürzt sich die Laufzeit eines Rauchmelders durch die massive Rauchbelastung.

  7. Hallo,
    ich habe einige Fragen zu einer Bestandswohnung.
    Ich bewohne eine 4zi Whg. in der ich z. Zt. mit 2 Personen wohne. Mein Vermieter möchte nun mir 4 Brandmelder installieren, da eigentlich 2 Kinderzimmer gedacht sind, 1 Schlafzimmer und ein Flur die Wohnung hat ca. 80/90qm. Wenn jedoch das eine oder andere Kinderzimmer nicht als soches genutzt werden, so muß doch meines Wissens dann keine Brandmelder installiert werden.? Oder bin ich nun auf dem falschen Weg? Zudem möchte sie das technisch überwachen lassen, was dann pro Melder 10 Euro jährlich zu buche schlägt. !!!

    So wie ich hier lese, ist der Eigentümer für die Inst. zuständig und ich als Mieter für die Wartung.
    Wer trägt dafür die Kosten?
    Kann ich auch dem Widersprechen, dass es technisch über die Fa. Techem überwacht wird?

    Vielen dank im voraus

    mfg

    M. Schiller

    • Sebastian Fischer

      Grundsätzlich ist der Vermieter für die Anschaffung und Montage der Rauchwarnmelder verantwortlich. Der Satz aus der Landesbauordnung „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen“ lässt in Bezug auf die Ausstattung der Zimmer mit Rauchmeldern sicherlich etwas Spielraum. Soweit ich weiß, gibt es dazu bisher keine Urteile, ob die vorgesehene Nutzung oder die tatsächliche Nutzung ausschlaggebend ist.

      Für die Wartung ist laut der LBO der Mieter verantwortlich. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dies keine rechtliche Beratung ist.

  8. Ich wohne in einem 3 Familienhaus mit 3 Stockwerken +Keller in Baden-Württemberg.
    Muß im Hausflur in jedem Stockwerk ein Rauchmelder angebracht werden?
    Wer trägt die Kosten für die Rauchmelder? Mieter oder Vermieter?
    Darf der Mieter die Rauchmelder selber anbringen?
    MfG

    • Sebastian Fischer

      In Baden-Württemberg sind Nutzungseinheiten mit Rauchmeldern auszustatten, in den geschlafen wird. Die Nutzungseinheit endet hier an der Wohnungstür, nicht an der Haustür. Das Treppenhaus könnten Sie aber natürlich zusätzlich und zur eigenen Sicherheit mit Meldern ausstatten. Die Kosten für die Anschaffung und Wartung können auf die Mieter übertragen werden. Der Vermieter ist für die Montage verantwortlich.

  9. Guten Tag, wir wohnen in einem 10 Familienhaus in Ba-Wü. Pro Stockwerk gibt es eine 4 Zimmer, 3 Zimmer und eine 1 Zimmer Wohnung. Im UG befindet sich noch eine 1 Zimmerwohnung wieviele Rauchmelder werden hier benötigt?

    MFG

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Simon,

      es müssen in allen Fluren die als Rettungsweg dienen und in jedem Schlafraum Rauchmelder platziert werden. Das Treppenhaus KANN zusätzlich ausgerüstet werden. Eine genaue Anzahl kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich die Verwendung der Räume nicht kenne.

  10. Immobilien Brings

    Guten Morgen, wir sind Hausverwalter und wollen wissen, ob die montierten Rauchmelder als Sonder- oder Gemeinschaftseigentum zu betrachten sind. Bei Sondereigentum muss der Eigentümer selber dafür sorgen und notfalls die Wartung auf den Mieter übertragen. Bei Gemeinschaftseigentum muss der Verwalter ggfs. eine Wartungsfirma beauftragen, die Kosten können dann auf die Mieter umgelegt werden. Aus dem Gesetzestext geht das nicht klar hervor. Wie sieht die Entscheidung aus, wenn Mieter bereits Rauchmelder haben (was meistens der Fall ist) und eine Firma die Wartung übernehmen soll??? Wartungsfirmen können und werden sicherlich keine Fremdgeräte prüfen, d.h. es müssten ja die vorhandenen Geräte getauscht werden, muss das der Mieter hinnehmen oder gibt es einen Bestandsschutz??? Es gibt hier doch noch reltiv viel Unklarheiten!!!
    MFG

    • Guten Tag,

      zum Gesetzestext lässt sich sagen:
      In Mehrfamilienhäusern endet die Nutzungseinheit an der Wohnungstür, Treppenhäuser außerhalb der Wohnungen müssen nicht, aber können mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
      Weiter sagt der Text: „Eigentümerinnen und Eigentümer […] sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“ Der Eigentümer kann also die Wartung in den Wohnungen selbst übernehmen, kann sie aber auch mit dessen Einverständnis an den Mieter übergeben. Der Vermieter muss im Schadensfall aber nachweisen, dass die Wartungspflicht übergeben und durch den Mieter ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
      Ob der Mieter die bereits angebauten Melder demontieren muss oder behalten kann, kann durch die Verwaltung entschieden werden, weil diese die Aufsichtspflicht, d.h. die Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht hat und muss somit sicherstellen muss, dass der Rauchmelderpflicht nachgekommen wird.
      Eben weil es Probleme mit Wartungsfirmen geben kann und der Vermieter die Verantwortung für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht trägt, statten viele Verwaltungen ihre Gebäude komplett neu aus – sehr zum Ärger der Mieter, aber rechtlich ok.

      Viele Grüße

      • Zum Thema Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum.
        Meine Hausverwaltung sagt, sie sind dafür verantwortlich, lt. Gesetz. Es gibt wohl schon gerichtliche Urteile die sagen, dass in einem Mehrfamilienhaus die Hausverwaltung darfür sorgen muss, dass die Rauchmelder angebrachte werden. D.h. so soll sichergestellt werden, dass jeder Rauchmelder anbringt und so auch das „gemeinschafliche Haus“ geschützt ist – soll wohl heißen: die Feuerwehr kommt evtl. schneller.
        Nun die Frage:
        Gibt es tatsächlich Urteile die es zulassen, dass die Hausverwaltung jemand beauftragen kann der dann in meiner Wohnung (Sondereigentum) Rauchmelder montiert und regelmäßig wartet??
        Ich hab nichts gefunden, das darauf hinweist, nur dass der Eigentümer selbst verantwortlich ist. Und meine Hausverwaltung behauptet das mit einer Sicherheit, dass man es schon glaubt, dass sie das machen soll.
        Kann mir da jemand einen Hinweis geben?
        Herzlichen Dank schon mal!

      • Sehr geehrte Frau Fischer,
        wir haben in einem Haus in Baden mit zwei Geschäften und zwei Wohnungen ein Sondereigentum, dass wir selbst bewohnen und deshalb seit Jahren mit Rauchmeldern gemäß DIN14064 ausgestattet sind, und wir die Wartung selbst gemacht haben, (Testknopf und Batteriewechsel)
        Kürzlich ließ unsere Hausverwaltung bei allen Nachbarn eine Rauchmeldeanlage installieren und holte ein Angebot für einen Wartungsvertrag ein. Damit kam unsere Hausverwaltung auf uns zu, unsere Rauchmelder (für 61,25€ ) mit warten zu lassen! Darf ich als Sondereigentümer die Wartung selbst machen (und ggf die Verwaltung aus ihre Aufsichtspflicht entlassen), oder muss ich den überteuerten Vertrag annnehmen?=

        • Hallo Herr Berger,

          Die Bauordnung besagt: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“ Laut BGH Urteil vom 8. Februar 2013 (V ZR 238/11 – LG Hamburg) bezugnehmend auf WEG § 5 Abs. 1 sind Rauchmelder Gemeinschaftseigentum.
          Demnach dürfen Sie die Wartung selbst übernehmen, jedoch nur, wenn die Hausverwaltung zustimmt. Sie könnten höchstens die Höhe der Kosten hinterfragen und prüfen, ob 61,25€ gerechtfertigt sind. Der Preis hängt aber natürlich von der Menge der Rauchwarnmelder ab, die gewartet werden müssen.

  11. Wie viele Rauchmelder sollten in einer chirugischen Arztpraxis eingebaut werden?

    Op? Sterieraum? Wartezimmer? Flur? Behandlungszimmer?
    erbitte Antwort.
    Danke

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Baris,

      das es in Ihrem Fall keine Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen gibt, fällt Ihre Praxis nicht in den Wirkungsbereich der Rauchmelderpflicht.

  12. Sehr geehrter Herr Baris,

    Ich wohne in Ba-Wü. in einer WEG. Das als Fluchtweg gekennzeichnete Treppenhaus geht über 10 Stockwerke (EG-9. Stock). Es ist auf jedem Stock durch feuerfeste Türen von Wohntrakt getrennt.

    Wieviele Rauchmelder wären in diesem Fall empfehlenswert?

    Vielen Dank.

    • Müssten zusätzlich auf den Fluren pro Stockwerk je 1 Rauchmelder installiert werden?

      Mfg

      • Sebastian Fischer

        Sehr geehrter Herr Scek,

        in Baden-Württemberg muss laut der Rauchmelderpflicht der Fluchtweg mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Dies bezieht sich auf eine geschlossene Nutzungseinheit, d.h. eine Wohnung, nicht ein Haus mit mehreren Wohnungen.

  13. Hallo, mal zu meinem Problem.

    Bin Eigentümer einer Wohnung in BW. Neulich hatten wir eine Eigentümerversammlung in der anscheinds beschlossen wurde, das bei jedem Eigentümer eine Firma die Rauchmelder installieren, und im Jahresintervall prüfen soll. Alles schön und gut, doch ich glaube das sich die Hausverwaltung damit eine Provision verdient. Jetzt zu meim Problem. Muss ich auf den Beschluss der WEG eingehen? Oder darf ich mir trotzdem eigene Rauchmelder besorgen und installieren? Nur soviel dazu, ich finde das schon sinnvoll, doch muss ich mir von der WEG vorschreiben lassen was in meiner Wohnung so geschehen muss? Denn meine Wohnung ist ja mein Eigentum und kein Gemeinschaftseigentum.
    Würde mich um Antworten und Tipps freuen, wo ich mir noch Infos einholen könnte!

    M.f.G. Emu

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr „Emu“,

      grundsätzlich steht ja nicht die Frage nasch Rauchmeldern im Raume, sondern ob die Beschlüsse der WEG bindend sind. Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

  14. Dürfen Rauchwarnmelder vom Vermieter oder Mieter selbst eingebaut werden, oder muß das von einer „geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676“ durchgeführt bzw. überprüft werden? Muss der Rauchwarnmelder jährlich durch eine o.g. Fachkraft in einem Wartungsheft dokumentiert werden? (So mein Elektriker)

    • Sebastian Fischer

      Selbstverständlich kann der Eigentümer/Vermieter auch selber die Wartung und Montage der Rauchwarnmelder übernehmen. Die DIN14676 empfiehlt einen Fachmann (Fachkraft für Rauchwarnmelder), dies ist jedoch nur eine Kann-Bestimmung bzw. Empfehlung. Eine Dokumentation der Wartung mittels eines Wartunsgheftes würde ich Ihnen einfach der Übersicht und des Nachweises halber empfehlen.

  15. Bin ich verpflichtet in einem selbstbewohneten Einfamilienhaus in BW Rauchmelder zu installieren?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Müller,

      da die Rauchmelderpflicht für Wohnungen und damit auch für Häuser und Eigenheime gilt, gilt diese Pflicht auch für Sie.

      • Welche Rechtsgrundlage ist hier massgebend. Für mich ist nicht klar, weshalb ein zweiter Fluchtweg in EFH oderr DHH mit nich nehr als zwei WE´s nicht greift jedoch die Rauchmelderpflicht greifen soll.

        MfG
        Schmidt

        • Sebastian Fischer

          Leider verstehe ich nicht ganz die Frage! Meinen Sie die Rechtsgrundlage für die Rauchmelderpflicht?

          • Hallo Herr Fischer,
            in der LBO-BW ist von Wohnungen i.S. des baurechts die Rede, jedoch greift ebenfalls die LBO-BW ncit bei Einfamilienhäusern bis 2 Wohneinheiten sowie dergleichen DHH. Jetzt ist für mich nicht eindeutig klar, weshalb die LBO-BW bei der Rauchmelderpflicht für dies Objekte greifen soll / müssen. Daher die Frae der Rechtsgrundlage ausserhalb der LBO-BW, in der m. E. nur Wohnungen angesprochen sind.
            Bitte um kurze Rückmeldung.

            mfg
            Schmidt

          • zu untenstehender Frage: In der LBO ist von „baulichen Anlagen“ die Rede, d.h. „Häsern“. Über EFH oder DHH steht davon nichts drin. „Nutzungseinheiten“ sind Räume, in denen sich Menschen regelmässig und über längere Zeiträume aufhalten. In einer EFH oder in DHH’s sollte es meines Wissens nach auch mindestens ein Schlafzimmer geben, d.h. zumindest in diesen Räumen ein Melder installiert sein. Leider kann ich zu der Ausstattung in den Rettungswegen in Ihrem Haus nichts sagen, da ich nicht weiß, wie Ihr Haus gebaut ist (evtl. mehrgeschossig). Ansonsten gelten in ebenerdigen Gebäuden auch Fenster oder Terrassentüren als erster Rettungsweg, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  16. Hallo Herr Fischer,
    was passiert wenn ich keine Rauchmelder in mein Reihenhaus in BW installiere ?

  17. Hans-Dieter Meinl

    Mich würde mal die rechtliche Seite interessieren wenn meine Wohnung ausbrennt, ,habe
    Rauchmelder installiert und selbst überprüft. Muss ich mich dann mit der Versicherung
    Rumschlagen? Meine selbst ausgestellte Protokolle sind ja verbrannt. Danke

    • Hallo Herr Meinl,

      die meisten Versicherungen sagen, dass Rauchmelder dem Personenschutz dienen sollen und nicht geprüft wird, ob Rauchmelder vorhanden waren, weil es ohnehin schwer bis unmöglich ist, nachzuweisen, dass der Schaden mit Melder kleiner ausgefallen wäre.
      Die Leipziger z.B. behält sich vor ganz oder teilweise Leistungen zurückzuhalten. Die Aussage der Europa-Versicherung lautet:

      „Wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften verletzt, können wir nach unseren Versicherungsbedingungen von der Verpflichtung zur Leistung frei sein. Es muss allerdings ein Kausalzusammenhang zwischen der Verletzung der Vorschrift und dem Eintritt eines Versicherungsfalles bestehen. Rauchmelder können den Eintritt eines Feuers nicht verhindern; der Gesetzgeber fordert sie, um Menschenleben zu retten.
      Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Schaden bei vorhandenem Rauchmelder geringer ausgefallen wäre. Hinzu kommt, dass nicht immer jemand im Gebäude ist, der bei Ausbruch eines Feuers reagieren kann
      Wir verzichten teilweise auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, aber nicht bei Verletzung von Obliegenheiten.
      Uns sind keine Fälle bekannt, in denen es zu Kürzungen oder Verweigerungen der Leistungen durch Versicherungen wegen eines Verstoßes gegen die gesetzliche Rauchwarnmelder-Pflicht kam.“
      Unabhängig von der Versicherung kann bei Personenschaden wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werden.

      Aber in wiefern nachgewiesen werden muss, dass der Melder regelmäßig gewartet wurde, können wir Ihnen nicht mit Bestimmtheit sagen. Ich denke, die Rechtsprechung hängt hier von vielen Umstanden ab und ist sehr fallspezifisch.
      In jedem Fall sind Sie auf der richtigen Seite, wenn Sie Ihren Melder richtig montieren, Instand halten und warten.

      Viele Grüße

  18. Hallo,
    ich wohne in einerm Mehrfamilienhaus in BW. Muss die WEG beschließen, ob die Rauchmelder gemeinschaftlich (Installation durch Fremdfirma + Wartung durch Fremdfirma) oder „privat“ angeschafft werden?
    Angenommen, die WEG macht keinen expliziten Beschluss zur Installation/Wartung von Rauchmeldern. Wäre dann jeder Eigentümer/Mieter für die Installation/Wartung selbst verantwortlich?
    Oder würde sich daraus automatisch ergeben, dass die WEG-Verwaltung die Installation beauftragen muss, weil die WEG-Verwaltugng in diesem Fall als „Eigentümer“ gilt?
    Danke für Ihre Auskunft!

    • Hallo,

      in Hamburg wurde am 08. Februar 2013 folgendes beschlossen:

      „1. Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht.
      2. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.“ (Aktenzeichen V ZR 238/11)

      Die Bauordnung besagt:

      „[…]Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“ (§15 Brandschutz, LBO BW)

      Demnach ist die Wohnungseigentümergemeinschaft für den Einbau zuständig und kann auch die Wartung und Instandhaltung übernehmen und die Kosten dann auf die Mieter übertragen. Die Rauchmelder sind Gemeinschaftseigentum.

      Solle die WEG sich nicht zur Instandhaltung und Wartung bereit erklären, muss diese durch die Mieter erfolgen.

      Viele Grüße

  19. Kann man sich als Mieterin auch weigern einen Rauchmelder einbauen zulassen?
    Ich bin z.b. starke Raucherin und habe keine Lust, daß bei jeder Zigarette, welche ich in meiner Wohnung rauche, der doofe Rauchmelder anspringt. War schon mal bei einer Bekannten zu Besuch, welche Rauchmelder in der Wohnung hat, egal ob sich nun beim Kochen/Braten in der Küche Rauch entwickelt hat oder man auf dem Balkon geraucht hat und Rauch ausversehen in die Wohnung durch die offene Balkontür zog, jedesmal ging der „Scheiß“ Rauchmelder los. Auf so etwas habe ich mit Sicherheit kein Bock und werde mir aber auch nicht dadurch verbieten lassen in meiner Wohnung zu rauchen.

    • Sebastian Fischer

      In der Regel löst ein Rauchmelder durch den Rauch einer Zigarette nicht aus. Hier ist es sicher eine Frage der Qualität der verbauten Geräte. Des weiteren sollte ein Rauchmelder auch nicht in der Küche verbaut werden, da hier das Potential für Fehlalarme tatsächlich sehr hoch ist.

  20. Ist es sinnvoll oder ein muss, dass die Rauchmelder in einem Mehrfamilienhaus alle miteinander vernetzt sind?

    • Sebastian Fischer

      Es ist absolut sinnvoll die Rauchmelder in einem Mehrfamilienhaus per Funk zu vernetzen. Hier würde ich jedoch empfehlen nur die einzelnen Stockwerke zu vernetzten, nicht die Wohnungen untereinander. Es kann immer mal passieren, dass durch angebranntes Essen ein Fehlalarm ausgelöst wird. Da wäre die übergreifende Vernetzung schnell ein Ärgernis.

  21. krug, christine

    ich wohne im eigenen Haus(Baujahr 2011), im EG befindet sich ein Holzofen und die offene Küche mit einem Gasherd. Die Haustür ist ebenfalls in diesem Raum.
    Im OG schlafe ich, EG und OG sind 1 Raum, nur durch eine Treppe verbunden, also ohne eine Tür! Es gibt auch keinen Fluchtweg. Grundfläche ca. 60m². Meine Frage:
    Wieviele Rauchmelder muß ich installierenund wo?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Krug,

      in Ihrem Fall müssten Sie Ihr Schlafzimmer (also OG) und EG mit jeweils einem Rauchmelder ausstatten. Genauere Aussagen kann ich leider erst treffen, wenn ich die genaue Aufteilung der Räume kennen würde.

      • was hat ein Rauchmelder im Schlafzimmer zu suchen ?
        In welchen Räumen brechen die meißten Brände aus ?
        Das Heißt wenn nicht gerade im Bett geraucht wird,aber wer macht schon sowas?

        • Guten Tag Herr Bunge,

          im Schlafzimmer soll der Rauchwarnmelder im Falle von Rauchentwicklung wecken. Im Optimalfall sind außerdem Rauchmelder in Räumen mit der höchsten Brandgefahr angebracht, die mit dem Melder im Schlafzimmer vernetzt sind. Abgesehen davon wird die Montage von Rauchmelder in Schlafzimmern in der Landesbauordnung festgelegt.

          Viele Grüße

  22. Anne Katrin Stifani

    Was sagt die Vorschrift hinsichtlich gefangener Räume? Wir haben in unserer Wohnung ein Schlafzimmer, das ein sogenannter „gefangener“ Raum ist und der Flur ist nur über das Wohnzimmer erreichbar? Braucht das Wohnzimmer als „Rettungsweg“ dann auch einen Rauchmelder?

  23. Ich wohne als Eigentümer einer Wohnung in einem MfH in BaWü und habe mir letztes Jahr 2 Funkrauchmelder Bosch Ferion 3000 OW gekauft. Kann ich die weiter benutzen oder brauche ich zertifizierte Rauchmelder?

    • Sebastian Fischer

      Hier stellt sich die Frage ob Rauchmelder Sonder- oder Gemeinschaftseigentum sind, da Sie ja in einer WEG wohnen. Nach Urteilen der Rechtssprechung (OLG Frankfurt ZMR2009, 864; AG Ahrensburg ZMR, 78; AG Rendsburg, ZMR 2009; 239;….) zählen Rauchwarnmelder zum zwingend zum Gemeinschaftseigentum, da sie dem Schutze des gesamten Hauses dienen. Jedoch wird auch eine gegenteilige Meinung vertreten, nach der Rauchmelder zum Sondereigentum zähen. Diese Meinung wurde vom OLG Hamburg-Wandsbek (ZMR 2010, 809) bestätigt.

  24. Wir werden demnächst in einem 2Familienhaus in BaWü Rauchmelder installieren. Eine Ebene des Hauses ist vermietet. Ist es richtig, daß man als Vermieter den Mieter verpflichten kann einen schriftlichen Nachweis zu führen, ob er regelmässig eine Funktionsprüfung durchgeführt hat, bzw. wann er die Batterien wechselte?

    • Sebastian Fischer

      Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, jedoch ist es im Schadensfall der zweifelsfrei Nachweis über eine korrekte Wartung der Rauchmelder. Insofern ist eine Protokollierung der Wartung durchaus zu empfehlen.

      • Könnten Sie Ihre Antwort hier vielleicht etwas genauer formulieren? Kann der Vermieter den Mieter verpflichten, einen schriftlichen Nachweis über die Wartung zu führen? Oder meinten Sie bei Ihrer Antwort ganz am Anfang „Mieter“ statt „Vermieter“?
        Und ist es richtig, dass eine Protokollierung der Wartung – von wem auch immer – zwar empfohlen, aber nicht verpflichtend ist?
        (ich frage ebenfalls in Bezug auf Baden-Württemberg)

        • Sebastian Fischer

          Der Vermieter kann Sie, ohne das es vertraglich vereinbart ist, nicht dazu „zwingen“. Jedoch ist der Mieter in der Pflicht die Wartung durchzuführen und sicher ist es im Interesse beider Seite im Schadenfall, dass diese Wartung dokumentiert ist. Die Protokollierung ist empfohlen, entsprechend der DIN14676.

  25. Hallo,
    Gibt es Vorschriften in Baden-Württenberg welche Eigenschaften oder Spezifikationen die montierten Rauchmelder erfüllen müssen. Ich habe seit langem in meinem früheren Haus und jetzt auch in meiner Eigentümer-Wohnung Rauchmelder montiert, gekauft im .Baumarkt. Müssen diese nun erneuert werden? Bisher habe ich kein schriftliches Protokoll geführt aber geprüft bzw. die Batterien gewechselt. Ist die regelmässige, schriftliche Protokollführung Pflicht? Sinnvoll auf jeden Fall, das sehe ich ein. Was muss in so einem Protokoll vermerkt sein? Wenn es der Eigentümer führt wäre ja eine Manipulation nicht ausgeschlossen.
    Mit freundlichen Grüssen

    • Sebastian Fischer

      In der Regel genügen alle im Handel verfügbaren Rauchmelder der Norm. Wichtig ist, dass die Melder gemäß DIN1404 zertifiziert sind. Das führen eines Wartungsprotokolls ist nicht Pflicht, jedoch im Schadensfall sicher kein schlechter Nachweis für die Versicherung.

  26. Hallo! ich wohne bei einer Wohnungsgesellschaft. Muß ich mir Rauchmelder montieren lassen auch wenn ich schon welche habe?? Mfg

    • Sebastian Fischer

      Leider ja. Der Hausverwalter kann darauf bestehen eigene Rauchmelder zu montieren. Diese Aussage wurde auch vom Landesgericht Hamburg-Blankenese (Urteil v. 16.02.20122 Az.: 531 C 341/10) bestätigt.

  27. Wolfgang Schmid

    Hallo,
    wir haben ein Einfamilienhaus welches auf 3 Stockwerken (UG,EG,OG) getrennt bewohnt ist. Das Treppenhaus befindet sich außerhalb der 3 Wohnungen.
    Beschreibung UG: Wohneßküche, Schlafzimmer, Flur, Badezimmer. Bei dieser Einliegerwohnung ist es möglich das Schlafzimmer über ein Fenster und die Wohneßküche über eine Terassentür zu verlassen. Beide Zimmer sind nebeneinander. Der Flur ist eigentlich außerhalb dieser Wohnung und führt zum Bad.
    Beschreibung EG: Hier befindet sich über einen Flur erreichbar, ein Badezimmer, ein WC, ein Arbeitszimmer, ein Schlafzimmer, ein WohnEßzimmer und eine Küche mit kleinem Vorratsraum.
    Beschreibung OG: Hier befindet sich über einen Flur erreichbar, ein Badezimmer, ein WC, ein Hobbyraum und ein richtig großer Raum welcher als Fernsehzimmer, Computerzimmer und Schlafzimmer genutzt wird .
    Da es sich bei den 3 Einheiten um eine Familie handelt wäre es mir wichtig, dass alle Feuermelder im ganzen Haus per Funk miteinander vernetzt sind, damit wenn irgendwo etwas passiert ist, alle reagieren können.
    Gerne dürfen es solche Rauchmelder sein (wenn dies besser ist), welche eine fest installierte Batterie haben und so nach deren Ablauf nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen.

    Wo bzw. wie viele Rauchmelder brauchen wir in unserem Haus.

    Können Sie uns hierfür Tipps für gute aber auch preiswerte Modelle geben.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
    Viele Grüße
    Wo.Sch.

    • Hallo Herr Schmid,

      in folgenden Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden:

      Untergeschoss

      – Wohn-/Essküche, wenn der Raum als Rettungsweg dient. d.h. durchquert werden muss, wenn man vom Schlafzimmer zur Wonungsausgangstür möchte.
      – Schlafzimmer
      – Flur, nur wenn er Wohn-/Esszimmer und/oder Schlafzimmer und Wohnungsausgangstür miteinander verbindet.

      Erdgeschoss

      – Flur
      – Schlafzimmer

      Obergeschoss

      – Flur
      – Schlaf-/Mehrzweckzimmer

      Die Anzahl der benötigten Rauchwarnmelder richtet sich nach der Größe der Räume und deren Schniit. Wichtig ist auch zu wissen, wo sich die Höhe der Zimmerdecke ändert bzw. ob irgendwo Balken aus der Decke ragen (sogennate Unterzüge).

  28. Hallo,
    unser Haus besteht aus 6 ETW, davon sind 2 Wohnungen vermietet und in 4 Wohnungen wohnen Eigentümer. Ist es die Pflicht des Verwalters die Eigentümer in der ET-Versammlung über die Rauchmelderpflicht zu informieren und muss er einen Beschluss herbeiführen?
    MfG

  29. Hallo. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit grossem Treppenhaus (Baden Württemberg). Unser Verwalter will per Beschluss im „äusseren“ Treppenhaus Rauchmelder einbauen lassen, er sagt, es sei Pflicht !!! Ist das so richtig.

    Danke schon mals.

    • Sebastian Fischer

      Nach der Rauchmelderpflicht müssen die Treppenhäuser in Baden Württemberg nicht mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

  30. schwachsinsgesetze

    die deutschen udn ihre gesetze…
    bei einem blinden und hörgeschädigten am besten noch einen elektroschocker am kleinen zeh mit einem rauchmelder verbinden lassen, sonst hört und sieht der ja nichts.

    P.S. und wenn es in den Urlaub geht immer einen bsi zwei rauchmelder als reisegepäck dabei haben. am besten kombiniert mit einem Feuerlöscher… achnee, der geht dann nicht durch den Zoll.

    einfach nur lächerlich!!!

  31. Hallo,

    wir haben von unserer Wohnungsbaugesellschaft sieben Rauchmelder installliert bekommen für eine 4,5 Zimmer Wohnung (Maisonette). Dabei verfügen wir in der Wohnung nur über 3 abgeschlossene Zimmer. Alle anderen Zimmer sind offen und miteinander verbunden. Der Clou ist, dass wir im Schlafzimmer zwei Rauchmelder bekommen haben, da wir einen Schrank als Raumteiler gestellt haben. Ich soll pro Rauchmelder Wartung bezahlen. Kann ich mich dagegen wehren?
    Danke und beste Grüße

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Zoellkau,

      sobald ein Raum durch einen Raumteiler getrennt wird, gilt dies als 2 Räume. Insofern ist das korrekt. Ohne einen Plan der Wohnung kann ich jedoch keine genaueren Aussagen zur Anzahl der Melder machen.

  32. Ich erhalte immer wieder den Hinweis, das Rauchmelder nach 10 Jahren Betriebsdauer ersetzt werden müßen, also nicht nur die Batterie, sondern das komplette Gerät. Daher anscheinend auch die 10 Jahresgarantie für die Sonderbatterien. Wenn ich jetzt Rauchmelder installiere, müßen diese nach 10 Jahren komplett ersetzt werden oder reicht der Tausch der Batterien?

    In welchem Zeitabstand sind die Rauchmelder zu überprüfen und wie ist dieses zu dokumentieren bzw. ist die Prüfung überhaupt zu dokumentieren?

    Wer ist für die regelmäßige Prüfung der Rauchmelder zuständig und hat diese zu dokumentieren?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Maffert,

      die Rauchmelder setzen sich innerhalb der 10Jahre meist so sehr mit Staub zu, dass sie anfangen zu Fehlalarmen zu neigen. Daher wird ein Austausch nach dieser Zeit empfohlen. die Prüfung des Melders sollte wenigstens einmal im Jahr erfolgen und dann mit einem so genanten Wartungsprotokoll erfasst werden. Das Protokoll ist keine Pflicht, erleichtert jedoch im Schadensfall sicher die Regulierung.Für die Wartung ist in der Regel der Mieter verantwortlich.

  33. Hallo,

    wir bewohnen ein Einfamilienhaus in BW, bei dem die einzelnen Flure über 3 Etagen offen zueinander sind. Wie viele Rauchmelder sind hier erforderlich? Auf jeder Etage, oder reicht einer in der obersten Etage?

    • Guten Tag,
      sobald es sich um einen Flur handelt, der als Retttungsweg für Aufenthaltsräume dient, muss jeder dieser FLure mit einem Rauchmelder ausgestattet werden. Zusätzlich müssen offene Treppenanlagen innerhalb einer Wohneinheit auf der obersten Etage ca. oberhalb der letzten Stufe mit einem Rauchmelder versehen werden.
      Viele Grüße

  34. Mario-E. Pfeiffer

    Ich bewohne ein „Gartenhäuschen“, welches vom eigentlichen Haupthaus entfernt im Garten liegt.
    Die Whg. besteht aus Schlaf- und Wohnzimmer, sowie Küche und Bad.
    Wieviele Rauchmelder benötige ich eigentlich??? Danke für Antworten.

    • Hallo Herr Pfeiffer,

      das kommt darauf an, durch welchen Raum man das Häuschen betritt. In jedem Fall benötigen Sie einen Melder im Schlafzimmer. Wenn die Eingangstür vom Wohnzimmer abgeht, bräuchten Sie auch dort einen Rauchwarnmelder. Weitere Melder könnten notwendig werden, wenn bauliche Besonderheiten wie Unterzüge vorliegen oder Trennwände aufgebaut sind.

  35. Sind Rauchmelder in BW an allen Schulen Vorschrift?

  36. Hans-Georg Dietz

    Betrifft Baden-Württemberg
    Die vermieteten Wohnungen bestehen aus: Küche, Bad, Flur und 2 Zimmer.
    Ein Rauchmelder im Flur ist klar. Aber ich kann als Vermieter nicht bestimmen welches Zimmer das Schlafzimmer oder Kinderzimmer wird. Was ist, wenn sich die Nutzung im laufe des Mietverhältnisses ändert? Muss ich in den beiden Zimmern vorsorglich auch je einen Rauchmelder, also insgesamt 3 Melder in der Wohnung installieren?

    • Guten Tag Herr Dietz,

      der Einbau von Rauchmelder wird üblichweise so projektiert wie die Nutzung zum Zeitpunkt des Einbaus vorliegt bzw. geplant ist. Sollte sich die Nutzung der Zimmer ändern, muss der Mieter Ihnen das mitteilen und der Rauchmelder kann ummontiert werden (Achtung bei der Wahl der Montageart!). Alternativ können Sie natürlich auch gleich beide Zimmer mit jeweils einem Melder ausstatten.

      Viele Grüße

  37. Betrifft Baden-Würtemberg :

    Ich (Wir ) wohnen in einen fünf Pateien Haus DG, in einer vier Zimmer Wohnung
    das vierte Zimmer wird nicht als Schlaf, Kinderzimmer genutzt mus dort
    trotzdem ein Rauchmelder Instaliert werden ??
    Und warum müssen in BW im Treppenhaus keine Rauchmelder instaliert sein
    wenn es unten Brennt ist der Flucht Rettungsweg eventuel verspert ist doch Unlogisch !!

    Bitte um Antwort .

    • Guten Tag Herr Gulden,

      das vierte Zimmer muss nur mit einem Melder ausgestattet werden, wenn es als Rettungsweg dient. Das Treppenhaus in Mehrfamilienhäuser zählt nicht zur Wohneinheit und ist deshalb nicht von der Rauchmelderpflicht betroffen. Unabhängig davon ist es natürlich immer empfehlenswert, nicht nur die Mindestausstattung, sondern den Optimalschutz zu wählen, also auch Wohnzimmer, Arbeitszimmer und Küche durch Rauchmelder abzusichern.

      Viele Grüße

  38. Müssen die Rauchmelder von eine Firma angebracht werden oder können wir das selber machen?

  39. Betrifft: Baden-Württemberg

    Hallo,

    ich wohne in einer 1-Zimmer Wohnung mit 40qm. Dazu kommt noch ein sehr kleiner Flur der zur Wohnungstür führt sowie ein ebenfalls kleines Badezimmer.

    Genügt es hier wenn ich in dem großen Zimmer, das sowohl als Wohn- und Schlafbereich dient, einen Rauchmelder anbringe oder muss ich auch noch welche im Flur sowie im Badezimmer anbringen?

  40. Hallo,

    ich habe eine Mietwohnung, der Eigentümer hat die Rauchmelder im Flur angebracht und verlangt 200,-€ Wieso? Es sind doch Modernisierungsmaßnahmen und meiner Meinung nach vom Eigentümer zu tragen. Bitte um Hilfe.

    Viele Grüße

    • Sebastian Fischer

      Die Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder muss laut der Landesbauordnung der Vermieter tragen. Insofern wäre das direkte Umschlagen der Kosten auf den Mieter nicht korrekt.

  41. Entschuldigung, falls die Frage hier schon einmal gestellt worden sein sollte:

    Wir sind Eigentümer einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses. Die Hausverwaltung möchte, dass die WEG den Einbau und die Wartung der notwendigen Rauchmelder beschließt.

    1. MUSS das über die Hausverwaltung einheitlich für alle Wohneinheiten geregelt sein, oder darf das auch jeder Wohnungseigentümer in Eigenregie machen?
    2. Können wir als Eigentümer sagen „Wir machen das selber, alle anderen können sich einem Gesamtvertrag anschließen?“ (Also dass einzelne Eigentümer sich nicht dem Gesamtvertrag anschließen)

    • Guten Tag Herr Hopfinger,

      die Rechtsgrundlage zu WEG-Versammlungen und -Beschlüssen können Sie im Wohnungseigentümergesetz nachlesen (http://dejure.org/gesetze/WEG/23.html). Ergänzend dazu gibt es das BGH-Urteil vom 8. Februar 2013 (Az. V ZR 238/11), das besagt:

      „1. Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht.
      2. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.“

      Beschlüsse gelten dann für alle Wohnungseigentümer gleichermaßen und werden von den Eigentümer festgelegt, nicht von der Huasverwaltung.
      Ihre Fragen müssen Sie also in der Versammlung klären und dann daraus einen Beschluss formulieren.

      Viele Grüße

  42. Manfred Fröhlich

    Ich vermiete ein 1-Zimmer-Appartement. Dies besteht aus einem großen Raum der als Wohn- und Schlafraum dient und in den ein offener Kochbereich integriert ist. Weiterhin besteht ein innenliegendes, separates Badezimmer mit Tür zum Wohn-/Schlafbereich.
    Muß ich in diesem Appartement einen Rauchmelder installieren, obwohl durch Kochen Fehlalarme vorprogrammiert sind? Auch entweicht Wasserdampf bei geöffneter Tür aus dem Badezimmer in den Wohn-/Schlafbereich.

    • Sebastian Fischer

      Da diese Appartement in den Bereich der Wohnung fällt muss, trotz der Wahrscheinlichkeit von Fehlalarmen, auch hier ein Rauchmelder installiert werden. In der Regel geben Hersteller Hinweise in Bezug auf die Montage wie man Fehlalarme vermeiden kann.

  43. Frage: welche Zulassung muß der Rauchmelder in Baden-Württemberg haben.
    Es gibt große Preisunterschiede der Produkte

    • Guten Tag Herr Schönherr,

      Rauchmelder müssen wie alle in Europa verkauften Produkte das CE-Zeichen tragen. Alle weiteren Zertifikate zeigen „nur“ an, dass die Melder zusätzlichen Tests unterzogen wurden und diese bestanden haben. Der Preis für Rauchwarnmelder ist abhängig vom Funktionsumfang und der Qualität. Zu empfehlen sind Ei-Electronics und Pyrexx, deren Produkte von Stiftung Warentest als gut eingeschätzt wurden.

      Viele Grüße

  44. Ich bewohne ein Reihenmittelhaus mit WEG Hausverwaltung in BW. Es bestehen keine gemeinsamen Fluchtwege, die Häuser befinden sich im Sondereigentum. Kann die Hausverwaltung die Eigentümer per Abstimmung verpflichten Rauchmelder gemeinschaftlich anzuschaffen?

    • Guten Tag Herr Klammer,

      die Hausverwaltung ist nur Dienstleister der Eigentümer. Einen Beschluss können nur die Eigentümer selbst in einer Versammlung verfassen (siehe auch §27 WEG). Die Hausverwaltung ist nur für die Umsetzung des Beschlusses zuständig.

      Viele Grüße

  45. Guten Tag wie ist es denn für psychisch labile? Denn wenn das ding piepst exestiert das nicht mehr……Ja ich nehme Medikamente aber kann mich bei sowas dann nicht mehr kontrollieren.

  46. In Baden-Wuerttemberg hat die Eigentümergemeinschaft Ilsta einen Vertrag zur Errichtung und Wartung von Rauchmeldern beschlossen
    Muss ich meine Rauchmelder entfernen in meiner Eigentumswohnung ?
    Sie verweist darauf das Ilsta das von Fall zu Fall entscheidet
    Aber natürlich werden sie sagen wir garantieren nur mit unseren Rauchmeldern die Funktion im Schadensfall …

    Kann ich die Wartung und Prüfung nicht selber übernehmen da die Gemeinschaft im Falle eines Falles mich verantwortlich machen will, dabei ist das ja kein Gebäudeschutz sondern ein Personenschutz und das Haus brennt auch in meinem Urlaub wenn ich nicht in der Wohnung bin …

    • Sehr geehrter Herr Lepold,

      leider kann ich Ihnen keine Rechtsberatung geben, da meines Wissens nach die mehrheitliche Entscheidung einer WEG bindend ist.

  47. Patricia Mouelhi

    Wohne in einer sehr kleinen und mittlerweile auch sehr teuren
    3 Zimmerwohnung von 54qm,
    habe nun 4 Rauchmelder die noch einmal extra pro Jahr inkl. Wartung für das Stück 12,53 euro kosten
    also 50,12 euro im Jahr extra die zu den Nebenkosten draufgeschlagen werden.
    Frage mich ob 4 Rauchmelder an der Zahl wirklich nötig sind zumal diese gerademal etwa 1,50 meter von einander entfernt liegen.
    Für mich riecht das ganz ehrlich wieder einmal nach bezockerei.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Mouelhi,

      ohne einen Grundriss der Wohnung zu sehen ist es schwer zu beurteilen ob die Anzahl angemessen ist. Wieviele Schlafzimmer und Flure haben Sie?

  48. Ist der komplette Tausch der Melder nach 10 Jahren als Wartung anzusehen und demnach vom Mieter zu tragen (Bereich Baden-Württemberg) ?

  49. Hallo,
    dürfen wir als Wohnungseigentümer die Rauchmelder selber installieren oder muss das eine Fachfirma machen?

  50. Hallo,

    bei Bekannten wurden Rauchmelder installiert, die permanent blinken, das stört in Schlafräumen ungemein.
    Kann ich verlangen, dass ein anderes Modell eingabaut wird, dass z.B. nicht blinkt?

    Danke

    Gerd

    • Sebastian Fischer

      Da der Vermieter die Pflicht trägt die Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten und die Pflicht keine Aussage über die Eigenschaften abseits der DIN EN 14604 für einen Rauchmelder trifft, fällt der Vermieter die Wahl welches Modell verbaut wird. Insofern gibt es ausser einem freundlichen Gespräch keine Möglichkeit den Umstand zu ändern.

  51. Müssen in einem Mehrparteienhaus (ca. 8 Wohneinheiten in Karlsruhe (Ba-Wü)) Rauchmelder in den Treppenhausfluren installiert werden. Die Landesbauordnung spricht da nur von

    §15(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen IN DERSELBEN Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.

    Sinn und Zweck mal außen vor, bräuchte man doch im Treppenhaus außerhalb der Wohneinheit keine Melder, oder ?

    • Sebastian Fischer

      Die Rauchmelderpflicht bezieht sich in Baden-Württemberg nur auf Wohnungen, d.h. die Treppenhäuser sind ausserhalb einer Wohnung sind nicht auszustatten. Auch wenn es sicher Sinn machen würde 🙂

  52. Hallo,
    wir wohnen in BW. Unser Haus hat 2 Wohnungen wovon die EG-Wohnung vermietet ist. Diese Wohnung hat einen Wohnraum (mit Küche) und ein Schlafzimmer sowie Bad. Sowohl der Wohnraum als auch das Schlafzimmer besitzen eine Terassentür. Gilt diese Terassentür als Fluchtweg? Wenn ja müssen wir dann nur im Schlafzimmer einen Melder anbringen?

    Ausserdem haben wir im Keller einen ausgebauten Raum der als Gästezimmer für Besuch zum schlafen genutzt wird. Muss in diesen Raum ebenfalls ein Melder?

    • Sebastian Fischer

      Mögliche Fluchtwege und Rettungswege sind nicht dasselbe! So kann man bei einer Erdgeschosswohnung zwar über die Terrasse fliehen, als Rettungsweg gilt aber immer der Weg, der durch die Wohnungs-/Haustür führt.

      Da in Ihrem Fall das Gästezimmer ein Ort ist an dem bestimmungsgemäß Personen schlafen, muss dort ebenso ein Rauchmelder montiert werden.

  53. Hallo,

    Ich muss die elterliche Gastwirtschaft mit Rauchwarnmelder ausstatten. Diese besteht aus 3 Etagen mit Zimmer und einem offenem Treppenhaus, also keine getrennten Brandabschnitte. Bevorzugen würde ich in den Zimmern Stand-Alone Rauchwarnmelder von EI. Ich lese gerade, dass Treppenhäuser außerhalb der Wohnungen in BW nicht in der Pflicht liegen ausgestattet zu werden, jedoch dieses hier als Fluchtweg dient. Biete es sich an, das Treppenhaus mit Funkvernetzten Rauchwarnmelder zu auszustatten? Gesetzlich ist ja nur vorgeschrieben, dass Rauchwarnmelder angebracht sind, die CE-Kennzeichnung tragen bzw. nach VDS 3515 zertifiziert sind oder?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Lanz,

      auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, spricht nichts gegen eine Funkvernetzung der Flure in Ihrem Haus. Gesetzlich vorgeschrieben ist im Prinzip nur das der Rauchmelder der DIN14604 entsprechen muss. Die VDS Richtlinie 3515 gilt für Funkrauchmelder und hat hier keinen Einfluss.

  54. Hallo,

    man hat uns vier Feuermelder vor die Wohnungstür gelegt mit einem Schreiben, in welchem wir unterschreiben sollen, dass wir als Mieter die Feuermelder anbringen und monatlich prüfen und Buch darüber führen sollen. Ist das nicht Sache der Eigentümerin und was wenn wir das nicht richtig gemacht haben und diese dann nicht richtig funktionieren, wer haftet dann ?

    • Sebastian Fischer

      Kauf und Montage sind Sache des Vermieters. Insofern hat dieser die Sorge zu tragen, dass die Rauchmelder korrekt montiert sind.

  55. Günter Häußermann

    Hallo,

    ich besitze ein 2-geschossiges Einfamilienhaus, bei dem sich die Schlafräume im OG
    befinden. Der Zugang zu den Schlafräumen führt über den Flur im EG, einem offenen
    Treppenhaus und dem Flur im OG. Muss im Flur im EG auch ein Rauchmelder angebracht
    werden, oder reicht einer im Flur im OG?

  56. Hallo Service-Team,

    kann ich die Rauchmelder selbst anbringen oder muss das durch einer Elektriker o.ä. gemacht werden, damit es Gültigkeit hat?

    Würde nur ungern auch noch für die Montage Geld ausgeben, zumal es ja wirklich nicht schwer ist…

    Danke für Ihre Info

    selberfrau

  57. Hallo,

    in der LBO-BW steht:
    (7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.

    Auf vielen Infoseiten ist zu lesen:
    Mindestanforderungen: jeweils ein Rauchmelder für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure.

    Frage zu Rettungswege u. Flure:
    Betreff: Bundesland BW, 2-Zi.-Eigentumswohnung, Schlafzimmertür führt direkt in einen „offenen“ Raum mit Wohn/Essbereich u.Küche ohne einen klassischen Flur oder eine Diele. Von dem „offenen“ Raum führt die Wohnungseingangstür zum Treppenhaus.

    Rauchmelder im Schlafzimmer ist klar, muss hier im Wohnbereich noch ein zweiter Rauchmelder installiert werden?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Durst,

      da ja das Gesetz hier von Rettungswege redet und Ihr Rettungsweg durch die Wohnstube führt, muss diese auch mit einem Rauchmelder ausgestattet werden.

  58. Question – unser Schlafzimmer in B-W hat eine Tür ins Garten, unser Wohnzimmer auch – ist das ein Rettungsweg?

  59. Ich war der festen Überzeugung, in Baden-Württemberg gelte die Rauchmelderpflicht nur für vermietete Wohnungen.
    Ich bewohne mein eigenes Haus, Baujahr 1960, ohne irgendwelche Vermietung.
    Bin ich gesetzlich verpflichtet, vor 1.1.15 entsprech. Rauchmelder zu installieren?
    Oder betrifft die Gestzgebung nur vermietete Einheiten?

  60. Hallo!
    ich wohne in Baden Württemberg in einem Mehrfamilienhaus.
    Bin ich rechtliche haftend wenn ich die wartung der rauchmelder im allgemein Flur (Fluchtweg),
    Selber mache.Wenn etwas passiert?

  61. Hallo,
    meine Frage ist, darf ich meinen Mietern die Rauchmelder zum Einbau zuschicken, wenn ich beruflich bis zum Jahresende verhindert bin (dort hin zu fahren)?
    Vielen Dank für eine Antwort.

  62. ich hab da mal ne frage ! ich wohne in einem 3 Wohnungen haushalt im 1 og das Schlafzimmer ist direkt neben der wohnungs tür ! wieviele Rauchmelder brauche ich dort ?? aber da mein vermieter aus versicherungs technischen gründen verlangt das die Haustüre abgeschlossen ist und ich im brandfall wenn ich nicht an meinen schlüssel komme und somit nicht aus dem haus komme ! müsste ich ja wiederum durch den Flur in der Wohnung und durchs Wohnzimmer wo ich dann vom Balkon springen kann sind ja nur 4 oder 5 meter ! wird das auch als flucht weg gesehen heisst ich brauch in diesen zimmern auch Rauchmelder ??? oder wie ist das defenirt ?? also ich stehe am flucht ausgang und geh trotzdem drauf weil die tür zu gesperrt ist !!! danke schon mal im voraus !

  63. Hallo,
    ich wohne in einem Einfamilienhaus in Rheinstetten (BaWü) als Mieter, Keller, Ergeschoss, 1. OG und Dachgeschoss vorhanden. EG befindet sich das Wohnzimmer incl. Kaminofen, im 1. OG sind 2 Schlafräume, im Dachgeschoss Gästezimmer und Hobbyraum. Wo müssen überall die Rauchmelder installiert werden und wer trägt hier die Kosten, wer muss den Auftrag vergeben ?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Fass,

      ohne einen genaueren Plan ist es immer schwer zusagen wo Rauchmelder montiert werden müssen. In jedem fall in den Schlafzimmern und auf den Fluchtwegen die vom Schlafzimmer aus dem haus führen. Die Kosten der Montage trägt der Vermieter, die Wartung der Mieter. Den Auftrag vergibt dementsprechend der Vermieter.

  64. Hallo,
    ich bin Eigentümer eines vermieteten EFH. Der Mieter hat schon selbbsttätig Rauchmelder installiert und will diese auch behalten (also kein Tausch). Ich würde nun gerne wissen, was ich dokumentieren bzw. vom Mieter schriftlich bestätigen lassen muss um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
    Ist es ausreichend dass ich mir schriftlich bestätigen lasse dass alle Rauchmelder (lt. gesetzlicher Vorschrift/Vorgabe) installiert sind und die Wartungspflicht vom Mieter übernommen wird?

    Danke im Voraus.

  65. Hallo
    ich habe die Information wenn die Rauchmelder nicht von einer Rauchwarnmeldefachkraft installiert bzw.kotrolliert wird kann die Versicherung im Brandfall die Leistung verweigern ,
    stmmt das?

    • Sebastian Fischer

      Prinzipiell ist das eher unwahrscheinlich, da ein Rauchmelder Leben retten soll und nicht Inventar. Jedoch wäre der Verstoss gegen die Landesbauordnung grob fahrlässig. Es bleibt also abzuwarten wie sich die Versicherungen diesbezüglich positionieren.

  66. meine Wohnung hat qm das heißt schlafzimmer ,Wohnzimmer , Küche , Bad und Flur wieviel Rauchmelder sind Pflicht , mein Vermieter möchte nur einen anbringen und zwar im Schlafzimmer reicht das ?

  67. Hallo,
    muss in einem (als Rettungsweg dienenden) Flur bzw. Treppenhaus, welches sich über 4 Etagen erstreckt in jedem Geschoss ein Rauchmelder installiert werden?
    Vielen Dank für eine Antwort!

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Lintz,

      wenn der Flur ausserhalb der Wohnungen liegt, muss hier gar kein Rauchmelder montiert werden. Liegt das Treppenhaus in einem Einfamilienhaus würde jede Etage ausgestattet werden müssen.

  68. Hallo, wir besitzen ein Haus in BaWü mit einem Nießbraucher. Wer ist für die Rauchmelderpflicht verantwortlich? der Eigentümer oder der Nießbraucher?

  69. Ich besitze eine Haus in Baden Württemberg mit 8 Wohnungen. Das Haus ist Baujahr 1959 und alle Wohnungen sind mit Holzofenheizung ausgestattet. Es existiert keine Zentralheizung. Ich war bis jetzt der Meinung, dass ich keine Feuermelder installieren muss wegen der Holzöfen. Muss ich dort auch Feuermelder anbringen lassen und wie muss ich vorgehen. Da ich nicht in D wohne müsste ich das von hier aus organisieren, sprich Elektriker bestellen und Mieter informieren, da diese ja zu Hause sein sollten wegen der Montage. Vielen Dank für schnelle Antwort!

  70. Wie sieht es mit der Küche aus, muß da auch ein Rauchmelder rein,wen rundrum,(Wohnzimmer und Flur schon welche sind) Danke.

  71. ich wohne im eigenen Einfamilienhaus.Besteht für mich auch die Rauchmelderpflicht?

    • Sebastian Fischer

      Die Rauchmelder gilt auch für Ihr Haus. Egal ob Eigentumswohnung, Haus oder Mietwohnung überall müssen Rauchmelder installiert werden.

  72. Meine Wohnung besteht aus 1 Küche, 1 Bad, 1 Toilette, 1 Flur, 2 Schlafzimmer. 1 nach Bauplan konzipiertes Schlafzimmer wird als Wohnzimmer genutzt, das als Wohnzimmer konzipierte Zimmer als Schlafzimmer. Wie viele Rauchmelder müssen dann eingebaut warden und in welche Zimmer? In denen nach Bauplan gedachten Zimmern oder so wie diese real genutzt werden?
    Außerdem, mein Vermieter hat in einem Kosten voranschlag ca. 120 Euro pro Melder mit Einbau mir mitgeteilt. Kann ich seinen völlig überteuerten Kostenvoranschlag entgegnen, indem ich diese selber einbauen lasse? Ich denke einmal, in diesem Kostenvoranschlag ist ein Wartungsvertrag mit dabei, den ich soweit ich weiß ja aber ablehnen könnte, und die Wartung selber ausführe?

    • Sebastian Fischer

      Leider kann ich Ihnen keine rechtliche Beratung geben zu dem Vertrag den Ihr Vermieter mit einem Dienstleister gemacht hat. Ich will Ihnen ja auch keine falschen Tipps geben. Ausgestattet müssten nur die Räume werden, die wirklich zum schlafen genutzt werden und die Flure die von diesen Schlafräumen nach aussen führen. Ob das Angebot überteuert ist, kann ich wie gesagt nicht beurteilen.

  73. Hallo, in der Eigentümerversammlung wurde beschlossen das Rauchmelder der Fa. Ista eingebaut werden mit Wartungsvertrag.
    Leute die schon welche installiert haben sollen in die Wartung mit reingenommen werden.
    Aber als der Tag X kam wurde vom Monteur gesagt Ista dulde keine Wartung von fremden Rauchmeldern.
    5 Eigentümer wollten dann keine Montage da sie die gesetzlichen Rauchmelder schon eingebaut hatten und auch selber die Wartung übernehmen

    Ista droht mit Vertragsstrafen und der Verwalter solle die Leute verklagen

    In der Begründung nach dem BGH Urteil in Hamburg

    Aber !!!
    Es wurde in der Versammlung gesagt das die Wartung der fremden Rauchmelder soweit möglich kommt, die Rauchmelder werden geklebt nicht gebohrt, man muss eine Firma beauftragen und mann muss ein Wartungsvertrag machen da nach der DIN keine eigene Wartung gemacht werden darf. Ich selbst habe in einem Brief des Verwalters stehen das ich auch gegen das Gesetz verstossen würde wenn ich sie selber Prüfe, da ich keine DIN Norm Sachkunde habe ….
    Auch ist die Versicherung dann nicht gegeben und ich müsste dann im Brandfall für alle zahlen…
    Weil das auch Gebäude und Brandschutz ist !!!

    Ich weis das es nur ein Personenschutz ist für die Bewohner der Wohnungseinheit

    Aber der Verwalter sagt nun auch da war er bei der Versammlung nicht richtig informiert …

    aber nun wurde so beschlossen augen zu u durch

    Ist der Beschluss dadurch nicht nichtig und ungueltig ?
    Ista mach dem Verwalter druck diese Leute wegen dem Hamburger Urteil zu verklagen
    Andere sagen dann sie machen nur im Flur einen Rauchmelder und sagen sie schlafen im Flur … in den anderen Räumen haben sie ihre eigenen …
    Komme mir nun vor wie im Kindergarten …

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehter Chris,

      Zu Recht kommen Sie sich vor wie im Kindergarten. Natürlich dürfen Sie die Wartung vornehmen! Die DIN14676 empfiehlt lediglich die Wartung von einer Fachkraft durchführen zu lassen, also kein Muss! Auch die Versicherung macht hier keine Einschränkungen.

      Wie jetzt genau der Beschluss bei der Wohnungseigentümerversammlung abgelaufen ist, wage och nicht zusagen. War die ISTA selber bei der Versammlung anwesend? Welches Hamburger Urteil istbgenau gemneint? Ich würde mich freuen wenn Sie uns hier zu dieser Geschichte auf den Laufenden halten.

      • Hallo, nein Ista war nicht anwesend beim Beschluss

        Der Verwalter sagte er habe ja gesagt das man es selber die Wartung machen koenne, kam aber im gleichen Atemzug wegen Brandschutz Gebäudeschutz und die Versicherung würde sich das Geld dann von den Eigentümer holen usw …
        Dann ist ja klar das viele für einen Wartungsvertrag stimmen …

        Es wurden fehler gemacht sagte der Verwalter aber immer kommt dann …der Beschluss ist entscheident …

        BGH V ZR 238/11

        Beschlusskompetenz und da kann man dann nicht rütteln

        Einer hat im Flur eine Tür nachgerüstet und bekam vom Ista Monteur 2 Rauchmelder … Da dieser nahe dem Bad war löste der 1 oefters aus …
        Der mann entfernte diesen und brachte es zum Verwalter und sagte der kommt da nicht mehr hin. 1 Rauchmelder reicht !!! und der Verwalter klärte das mit dem Monteur und das wäre so ok …
        Das ist aber nicht ok da der Rauch ja um 50 cm runter muss um im Flur weiter zu kommen durch den Türsturz bis zum schlafzimmer
        Und so hält sich meiner meinung Ista selber nicht an die Din Norm 14676
        Im Kinderzimmer schlaeft niemand, Bett ist vorhanden und ein anderer sagt Kinder sind nicht oft zuhause und Ista Monteur installierte da auch keinen …
        So kann ich auch sagen ich schlafe im Flur und lass nur da einen montieren obwohl 1 bett im schlafzimmer ist
        Da behalte ich meine eigenen…
        Ich bin sehr erbost mit dieser firma
        Sie sagten auch bis zur Klärung der 4 Leute die nicht mitmachten, werden sie solange nicht ihren Auftrag durchführen für das gesamte Haus, und der Verwalter solle die Hindernissgründe beseitigen ( klagen )
        Am telefon mit ista Karlsruhe vor ein paar monaten war die Frau sehr unfreundlich und sagte alle Eigentümer oder niemand wird gewartet und wir machen keine Fremdwartung. Was ja okay ist.

        Gruss
        Chris

        • Sebastian Fischer

          Hallo Chris,

          das klingt für wahr nicht sehr professionell. Mit DIN gerechter Montage hat das sicher nichts zu tun.

          • Hallo, kleiner Nachtrag, um nicht von der Gemeinschaft / Verwalter angeklagt zu werden werde ich 2 RM von der Fa. Ista installieren lassen, meine 3 bleiben aber zusätzlich drin !
            Einer im Flur einer im Schlafzimmer.
            Im Kinderzimmer schläft niemand, sondern nur im Schlafzimmer
            Nur ein Sofa ist im Kinderzimmer drin
            Bei 1 Nachbarin war ich heute
            Sie hat 5 bekommen, 2 RM im Flur weil es über die Ecke geht
            Der Rauch kann sich ja nur gerade aus ausbreiten 🙂
            Aber von der Mitte des Flures ist in 2 Richtungen 5m in einer Richtung 3 Meter distanz
            6 Meter von Rauchmelder zu Rauchmelder ist zulässig
            Heisst Ista hat hier 1 zuviel gemacht
            Sie hat keine Kinder aber ein Kinderzimmer
            Weil ein Bett für die Katzen, so riesige hab ich noch nie gesehen ;), drinnen steht besteht Ista auf Rauchmelder.
            Begründung auch hier falsch Gebäudeschutz !
            Glaube ich gehe komplett mal selber durch die Wohneinheiten und werde bestimmt überall 1 zuviel im Flur eingebaut um abzukassieren entdecken.
            Den bei Leute die sich beschwerten hat Ista auch um die Ecke auch nur 1 eingebaut …
            Nächstes Jahr bei der Versammlung wirds richtig Laut es sind alle unzufrieden mit Verwalter und Ista wegen Falschinformationen bei der Beschlussfindung
            Gruss Chris

          • Kleines Update: Da ISTA 120 Rauchmelder nicht Warten könnte wegen 6 Wohnungseigentümer dürfen wir nun die eigenen selber warten. Wir müssen nur ein Protokoll versicherungstechnisch jedes jahr ausfüllen 🙂 egal … Dies ging erst voraus nachdem eine Eigentümerin ein Anwaltsschreiben aufsetzte…
            Gruss
            Chris

  74. Meine Fragen beziehen sich auf Wohnungen in Baden-Württemberg:

    Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit ca. 100 Wohneinheiten, in der ich selbst wohne. Nun soll auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden dass der Einbau und die Kontrolle der Rauchmelder durch einen Dienstleister erfolgen soll, die die Hausverwaltung beauftrag. Ich will das aber selbst machen. Ist es richtig, dass der Einbau von Rauchmeldern eine Obliegenheit des Wohnungseigentümers und nicht der Hausgemeinschaft ist? Ist es ferner richtig, dass es keine Pflichtverletzung der Eigentümergemeinschaft sondern einzelner Eigentümer ist, wenn diese keine Feuermelder in ihren Wohnungen einbauen? Kann die Eigentümer-Gemeinschaft trotzdem verpflichtend beschließen, dass Rauchmelder durch einen Dienstleister der Hausgemeinschaft angeschaft und geprüft werden?

    Ich bin ferner Besitzer eines Vier-Familien-Haus. Ich plane je einen Rauchmelder im Treppenaus vor dem Eingang zur Wohnung, in den Wohnungen je einen im Flur und in den jeweiligen Schlafräumen. Habe ich damit meiner Pflicht genüge getan?
    Wo im Flur bzw. in den Schlafräumen wird sinnvoller Weise der Rauchmelder installiert. In der Mitte des Raumes , über dem Bett, an der Eingangstüre?

    Vielen Dank für die Antworten
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Stähle

    • Sebastian Fischer

      Leider kenne ich mich nicht in der rechtlichen Frage aus, wie bindend ein Beschluss einer Eigentümerversammlung ist. Hier müsste man an anderer Stelle nachhaken. Ich denke jedoch das der Beschluss der Versammlung verpflichtend ist und somit anerkannt werden muss.

      Zu Ihrer 2.Frage:

      Gundsätzlich sollte der Rauchmelder immer möglichst in der Mitte des Raumes, 50 cm entfernt von der Deckenleuchte angebracht werden. Die Wand ist kein geeigneter Montageort.

      • Hallo,

        vielen Dank für Ihre Antworten.
        Eine Rückfrage zu meiner ersten Frage. Es ist ohne Frage richtig, dass ich an einen Beschluss der Eigentümerversammlung gebunden bin, sobald dieser erfolgt ist. Aber den Beschluss gibt es im Augenblick bei uns noch nicht, sondern er soll in einigen Tagen herbeigeführt werden.

        Die Frage war also, ob es eine (rechtliche) Verpflichtung für die Eigentümergemeinschaft gibt, einen solchen Beschluss herbei zu führen. Aus meiner Sicht würde es reichen, alle Eigentümer auf die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern zu informieren, eventuell noch praktische Tipps zu geben und ansonsten dies in der Obliegenheit der Eigentümer zu belassen.

        Noch eine Frage, die auf der Eigentümerversammlung interessant sein könnte. Ist es richtig, dass ein Eigentümer, der keine Rauchmelder einbaut eine Ordnungswidrigkeit begeht – vergleichbar wie beim Autofahren fahren ohne Sicherheitgurt? Welche Saktionen sind vorgesehen, wenn gegen die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern verstoßen wird?

        Mit freundlichen Grüßen
        Ulrich Stähle

  75. Hallo,

    wir wohnen in einem Einfamilienhaus. Müssen dort auch Rauchmelder angebracht sein?

    Gruß
    1234567890

  76. Lese ich das richtig? Im Wohnzimmer besteht keine Pflicht? (Kein durchgangsraum)

  77. Wir besitzen ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg. Der Flur beginnt im Eingangsbereich, eine Treppe führt ins OG und eine in den Keller. Insgesamt ist der Flur aber offen. Ein Feuerwehrmann sagte mir vor 3 Jahren, ich müsse einen Rauchmelder nur im obersten Stock anbringen, da der Rauch dorthin zieht. Stimmt das oder muss ich nun auf jedem Stockwerk einen Rauchmelder anbringen. Wie gesagt, der Flur dient als Fluchtweg für alle Stockwerke – viele Dank.

  78. Im Haus meiner Schwiegereltern besitzt meine Frau noch ein altes Jugendzimmer, welches wir bei einem Besuch regelmäßig nutzen. Wie in den 80er üblich ist dieses kleine Apartment mit Holz vollständig vertäfelt.

    Da dieses Zimmer unter dem Dach im 3. Stock ist, möchte ich es gerne mit Funkrauchmeldern ausstatten. Problem ist, daß es eigentlich nur ein Raum ist, will sagen: die Küche – die wir ausgiebig benutzen – ist im Wohnbereich, den wir ebenfalls zum Schlafen benötigen.

    Wenn ich ein Rauchmelder installiere, werde ich höchstwahrscheinlich bei jedem Kochen mit einem Alarm belegt. Alternativ könnte man noch einen Wärmemelder einbauen, der aber Kohlenmonoxid-Dämpfe nicht erkennt und eventuell viel später anschlägt.

    Da Sie sicherlich über einen großen Erfahrungsschatz verfügen, wollte ich mal wissen, welches der beiden Möglichkeiten am idealsten für mich ist?

    Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich ein Rauchmelder-Set von Ei Electronics an meinen Schwiegervater zum Weihnachtsfest verschenken möchte.

    • Guten Tag Herr Kettner,

      bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Die Nachfragen zum Thema Rauchmelderpflicht sind mit Auslaufen der Frist in BW zur Zeit immens. Hitzemelder ersetzen keine Rauchwarnmelder und entsprechen nicht der Rauchmelderpflicht. Die Erfahrung zeigt, dass ein Rauchmelder in der Küche dann anschlägt, wenn große Mengen Rauch und Dampf entstehen und diese nicht durch eine Abzugshaube angesaugt werden. Demnach sind Täuschungsalarme auch hier eher selten. Kohlenmonoxid ist unsichtbar und geruchslos und wird nicht durch Rauchwarnmelder (RWM) erkannt. RWM erkennen durch ein optisches Prinzip Verunreinigungen in der Luft und geben ab einer definierten Konzentration einen Alarm ab. Melder von EiElectronics verfügen über eine Stummschaltung, sodass genügend Zeit zum Lüften ist, sollte doch einmal etwas anbrennen.

      VG

  79. Und noch eine kurze Frage: wie sichert man sinnvoll einen Vorraum zu einer Sauna ab?

    Der Vorraum ist zirka 3 Meter von der Sauna entfernt. Ich habe an einen Wärmemelder gedacht, da Rauchmelder zu empfindlich sind bei Dämpfen. Ist nur die Frage, ob der austretende Dampf beim Betreten und Verlassen der Sauna nicht den Wärmemelder auslöst?!

    Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort!

  80. Ich bewohne eine 1-Zi. Wohnung, 32m², mit abgetr. (Tür) Bad/WC, Küche Wohn-Schlafraum und Flur sind nicht durch Türen getrennt. Ist hier ein Rauchmelder im Flur ausreichend?

    • Sebastian Fischer

      Sobald es nicht mehr ein Raum ist, unabhängig von dem Vorhandensein einer Tür ider nicht, müssen in den jeweiligen Räumen (Schlafzimmer und Flur) Rauchmelder angebracht werden.

  81. Problem „Dienstleister liefert nicht“:
    Ich habe folgende Situation. Für die vermieteten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in BW habe ich über meine Mietverwaltung einen Dienstleister (Name nenne ich mal nicht um nicht in die Bredouille zu kommen) VOR 5 MONATEN beauftragt, Rauchmelder zu installieren und zu warten – Ich selber wohne mehrere Reisestunden von dem Haus entfernt und kann mich nur eingeschränkt um das Haus kümmern. Diese Woche musste ich nun erfahren, dass der Dienstleister (auf Grund „Lieferschwierigkeiten“) die Rauchmelder nicht mehr fristgerecht installieren wird. Derart kurzfristig ist nun kein Anbieter mehr zu finden, der Rauchmelder fristgerecht vor Jahresende einbauen und warten wird. Mir bleibt keine andere Wahl, als einen Handwerker zu beauftragen, der eine Installation erst bis Mitte Januar definitiv zusagen kann. Komme ich hier in ein rechtliches Problem? Im Schadensfall?
    Bin ich womöglich gezwungen Urlaub zu nehmen und schnell provisorisch (Billig)Melder aus dem Baumarkt selbst in den Wohnungen zu installieren?

    • Sebastian Fischer

      Prinzipiell erfüllen Sie nicht die Pflicht bis zum Termin. Probleme wird es jedoch nur im Schadensfall geben, da keine Behörde den Einbau kontrollieren wird/kann. Die Entscheidung wie Sie verfahren, liegt leider bei Ihnen.

  82. Muss ich nach einem WEG Beschluss die Firma die Rauchmelder einbauen lassen, die die Hausverwaltung beauftragte, oder kann ich das von einer anderen Firma nachrüsten lassen?

    Die Hausverwalterin meint, es muss die Firma sein, die die Rauchmelder dann auch wartet.

    • Sebastian Fischer

      Leider kann ich Ihnen keine rechtliche Beratung geben, jedoch denke ich, dass ein WEG Beschluss bindend ist. Prinzipell ist der Eigentümer der Wohnung verantwortlich für die Montage und der Mieter/Bewohner für die Wartung.

  83. Guten Tag Herr Fischer,

    heute wurden bei mir (Mieter) die Rauchmelder montiert. 2 ZW, 54 qm. – der unfreundliche Mitarbeiter meinte sofort beim Reinkommen: „Also 3 Rauchmelder werden installiert“. Ich habe ihm widersprochen und darauf bestanden, dass in meinem Wohnzimmer keinen installiert wird, da der Gesetzgeber dies klar definiert hat. Er hat mir gedroht, dass mein Vermieter dies wünschen würde, worauf ich antwortete, dass der Vermieter dann auch die Wartungskosten selbst tragen sollte, solange aber ich das aber tue, möchte ich nicht unnötig seine Firma finanzieren. Im endeffekt wurden doch nur 2 Rauchmelder installiert.

    Meine erste Frage: kann mich meinen Vermieter dazu zwingen im Wohnzimmer einen weiteren Rauchmelder zu montieren (bzw. einen auf meine Kosten montieren lässt) und mir noch die Wartungskosten für den unnötigen Rauchmelder auf dem Hals hängt?

    Mein zweites Problem/Frage: Hier riecht es doch stark nach Korruption, oder? Eine XY Firma kommt und installiert 3 Rauchmelder in 54 qm (meine Nachbarn, alte Leute, haben dies mit Sicherheit geduldet), dem Vermieter ist es völlig egal – er zahlt ja keine Wartung oder gar Installationskosten (die Dinger werden auch noch angemietet) – im Endeffekt zahlt wieder der Ärmste und irgendwelche Bimbo-Firmchen haben sicheren Umsatz.

    Was meine ich damit? Hier ein Beispiel:
    Also wenn ich als Installationsfirma XY zum Verantwortlichen eines Bauvereins gehen würde und ihm ein paar Hunderter in die Hand drücken würde, könnte er dann locker seine Wohnhäuser von mir „komplett“ ausstatten lassen – ggf. mit 3 – 4 Rauchmelder pro 2 Zimmer Wohnung. Somit ist der Umsatz meiner Firma für die nächste 10 Jahre mindestens sicher, der Verein selbst muss nichts zahlen (Wartung geht ja auf die Mieter) und alle sind glücklich… Na ja, bis auf die arme Säue die (unnötig) zahlen müssen. Ihnen steht scheinbar das Recht zu selbst zu warten und kosten zu sparren, was aber wiederrum der Vermieter zu entscheiden hat – und er hat ja wie beschrieben die ein paar Hunderter von mir kassiert, damit ich als „Profi“ warten darf (wie ausgebildet man dafür sein muss wissen wir alle – ein paar Räucherkerzen und die „Wartung“ ist eben erledigt), also hat der Vermieter gar keine Interesse Kosten zu sparren, ist ja nicht sein Geld… Dann zahlen eben brav die Mieter, und können gar nichts dagegen unternehmen. Na ja, wenn es Ihnen nicht passt dürfen sie ausziehen und zum nächsten Abzocker gehen. Gerecht?! I don’t think so! Ende meines Beispiels.

    Meine zweite Frage: Könnten Sie mir einen Ratschlag geben wie ich mich gegen solch einer klassischen Abzocke wehren kann, denn wenn ich für irgendwas zahlen muss, möchte ich auch entscheiden WIEVIEL und WOFÜR? Es ist doch so offensichtlich was hier passiert und irgendwie dulden es doch alle, dabei geht es gar nicht um die 7 – 8 Euro im Jahr… Wo ist hier die Demokratie?

    Danke im voraus für Ihre Zeit. Verzeihen Sie mir die Aufregung, ich möchte aber die mögliche Abzocke nicht hinnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Der arme Mieter K.

    • Kurz zur Info – ich wochne in BaWü, mein Wohnzimmer ist natürlich keinen Flucht- oder Rettungsweg und da wird nicht geschlafen. Man kommt also vom Schlafzimmer über den Flur raus.

      Beste Grüße

      K

    • Sebastian Fischer

      Vielen Dank für Ihren umfassenden Kommentar. Zu Ihrer ersten Frage: Der Vermieter kann nur die Montage in den gesetzlich festgelegten Bereichen anordnen. Dazu gehört das Wohnzimmer nur wenn es gleichzeitig Fluchtweg ist. Die Wartungskosten kann der Vermieter auf Sie umlegen (nur für die bestimmten Räume Sie Pflicht). Zu dem Beispiel von Ihnen kann ich nichts sagen. Sicher kann sowas passieren, aber wo kann es das nicht. Da wo Geld verdient wird, wird es immer schwarze Schafe geben, oder? Wehren können Sie sich bestimmt über Institutionen die die rechte der Mieter schützen (Mieterverein…).

  84. Ich bin Mieter einer 2-Zimmerwohnung mit ca. 59 m² (Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer), Bad/WC. Vom Schlafzimmer geht es zum Balkon. Wieviele und in welchen Räumen
    benötige ich ein Rauchmelder.

    • Sebastian Fischer

      Ohne die Wohnung zu kennen, ist es immer schwer eine Aussage zu fällen. Auf jeden Fall gehört in das Schlafzimmer ein Rauchmelder. Wenn Sie einen Flur besitzen über den der Weg aus der Wohnung führt, dann müsste auch hier einer angebracht werden. Soweit ich das von hier beurteilen kann, sollte dies genügen.

  85. wir wohnen in einem Reihenhaus, das ein offenes Treppenhaus hat (EG,OG,DG). Schlafzimmer ist im OG. Der RM im Schlafzimmer ist klar. Bzgl. Fluchtweg: der 2. RM müsste dann (da offenes Treppenhaus) nur im DG montiert werden? Oder bräuchte ich auch einen dritten und vierten RM im Flur im OG und EG?
    EG ist komplett offen (keine Türen zw. Küche, Wohnbereich, Flur, 2.Flur Richtung Eingangstür). Dieser 2.Flur (vor der Eingangstür) ist recht klein (1,5×2,2m), offen, aber mit eine Türausspahrung. Ist durch diese Ausspahrung die Montage eines weiteren RM nötig?

    • Guten Tag,

      es ist richtig, dass in offenen Treppenhäusern innerhalb einer Wohneinheit ein Rauchwarnmelder (RWM)auf der obersten Etage montiert werden muss. Wo genau RWM installiert werden müssen, lässt sich ohne detailierte Pläne oder Begehnung nur schlecht sagen. Verschiedene Raumtrenner, Unterzüge und unterschiedliche Raumnutzungen können die Montage weiterer Melder erfordern. Sollten Sie über aussagekräftige Unterlagen verfügen, können Sie diese an info@rauchmelder-experten.de senden, um eine ausführliche Beratung zu erhalten.

      Viele Grüße und einen guten Rutsch!

  86. Ich habe eine Eigentumswohnung mit bereits installierten Rauchmelder. Die Eigentümerversammlung hatte beschlossen eine Firma mit der Installation und Wartung von Rauchmelder zu beauftragen. Nach Rücksprache mit der Wohnungsverwaltung wäre dies auch für mich bindend. Egal ob bereits Rauchmelder vorhanden sind oder nicht. Stimmt das?

    • Sebastian Fischer

      Wenn der Beschluss von der WEG so gefasst wurde, sollte dieser auch für Sie gültig sein. Was genau wurden den beschlossen?

      • Das eine Firma in jeder Wohnung Rauchmelder installiert und die Wartung hierfür übernimmt. Ich soll also jetzt noch weitere Rauchmelder zu den bereits vorhandenen Rauchmeldern installiert bekommen????

  87. Es ist wirklich kein Scherz. Die Hausverwaltung hat mit einer Firma einen Vertrag geschlossen und die montieren jetzt Rauchmelder in den einzelnen Wohnungen. Unabhängig davon ob der Wohnungseigentümer bereits Rauchmelder installiert hat. Das kann doch rechtlich nicht okay sein?!

  88. Wir wohnen in einer gemieteten Doppelhaushälfte, die in den Hang gebaut ist. UNten ebenerdig sind Bad, Arbeits- und Schlafzimmer mit eigenem Flur und Ausgangstür (genau wie Haustüre) nach draußen, per Treppe geht es nach oben, wo Wohnzimmer und Küche sowie nochmal Flur und Haustüre sind. Gehe ich recht in der Annahme, dass in diesem Fall unten 2 Rauchmelder reichen, 1x im Flur und 1x im Schlafzimmer? MfG P.Ungerer

  89. Hallo wir wohnen in einem 9 Mehrfamilienhaus in Ba-Wü in einer Eigentumswohnung . In 5 wohnen die Eigentümer, 4 sind vermietet. Unser Verwalter hat es versäumt bzw. nicht mal erwähnt bei der letzten WEG Versammlung ´13, einen Beschluss wegen der Feuermelder / Einbau durch eine Ablesefirma, zu machen. Da bis Ende ’14 keine WEG Versammlung mehr stattfindet, haben wir dem Verwalter mitgeteilt, dass wir eigenständig Funkfernfeuermelder einbauen werden. (mein Vater ist qualifiziert dazu) Nun meint dieser, dass dieser nicht geht, wir warten sollen mit dem Einbau und wenn bei der nächsten WEG Versammlung für eine Fremdfirma gestimmt wird, wir Unsere ausbauen und die anderen nutzen müssen. Mittlerweile habe ich mitbekommen, dass einige andere Mitbewohner auch schon selbst welche installiert haben, dann gehe ich davon aus, dass die Abstimmung teils teils ausgehen wird.

    • Sebastian Fischer

      Da Sie die Eigentümer der Wohnung sind, sind Sie zu der Umsetzung der Pflicht angehalten. Der Hausverwalter wird wohl kaum die Kosten oder Haftung tragen wenn es doch zu einem Brand kommt, oder?

  90. Hallo
    meine frage bezieht sich nicht auf die menge der rauchmelder vielmehr auf den Anbau der Melder , da ich in einer Dachgeschoss Wohnung lebe mit einer raumhohe von fast 4m.
    kann man die melder dann auch an einer Wand befestigen oder müssen die an die höchste stelle der decke

    Danke für die Antwort

  91. herbert waldvogel

    wenn mir der vermieter die brandmelder aushändigt kann ich diese selbst montieren oder muß der vermieter dies von einer Firma machen lassen ? ich habe 2 Kinderzimmer Schlafzimmer Flur Wohnzimmer küche bad wc und 2rauchmelder erhalten wieviele brauche ich wirklich

    • Guten Tag Herr Waldvogel,

      es sollte im Interesse Ihres Vermieters sein, eine fachgerechte Installation der Rauchwarnmelder sicherzustellen. Schließlich trägt der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht. Theoretische können die Melder jedoch von jeder beliebigen Person montiert werden. Sie benötigen mindestens einen Rauchwarnmelder je Schlafzimmer, Kinderzimmer und Rettungsweg. Alle Räume, die zum Verlassen der Wohnung von Schlafräumen aus durchquert werden müssen, stellen Rettungswege dar. Spezielle räumliche Gegebenheiten können weitere Melder erfordern (z.B. Raumtrenner, Unterzüge…). Sie sollten demnach mindestens zwei weitere Melder beim Vermieter anfordern.

      Viele Grüße und einen guten Rutsch!

  92. Hallo, ab 1.1.2015 besteht ja auch für uns in Baden Württemberg die Rauchmelderpflicht, allerdings hat unser Vermieter sich noch nicht darum gekümmert… Ist der 1.1 die absolute „Deadline“ für den Vermieter, oder gibt es da noch eine Frist für ihn. Der Vermieter ist kein kleiner Vermieter und alle anderen Häuser haben auch noch keine Feuermelder. Dafür ist dann ja der Vermieter verantwortlich oder?

    • Guten Tag Herr Hammer,

      die Frist begann bereits am 11.07.2013 und läuft mit dem 31.12.2014 aus. Ein Grund – jedoch keine Entschuldigung – für die fehlenden Melder könnten Lieferengpässe seitens der Hersteller sein. Der Vermieter ist verantwortlich für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern, die Wartung kann an den Mieter übertragen werden. Am besten sprechen Sie Ihren Vermieter zu dem Thema direkt an.

      Viele Grüße und einen guten Rutsch!

      PS: Rauchwarnmelder sind nicht mit Brandmeldeanlagen zu verwechseln.

  93. Hallo
    mich würde interessieren ob es jemanden gibt der die Rauchwarnmelder kontrolliert. Sowie die Bestimmungen für die Versicherungen. Z.B. habe ich genügend davon installiert, muss ich meine Rauchmelder bei der Hausratsversicherung sowie bei der Gebäudeversicherung melden? Muss ich die Rauchwarnmelder auch jährlich Kontrollieren lassen.
    Danke für eine schnelle Antwort und schöne Grüße vom Bodensee

  94. Hallochen, habe eine Frage ? Wurde von der Wohngemeinschaft vor dem Gesetz beschlossen die Rauchmelder von der Verwaltung instalieren, aber der Eigentürmer sind ja alleine verpflichtet die Rauchmelder zu Instalieren. Müssen wir jetzt von der Verwaltung dulden,- wen das einbauen auch 80 -Euro pro Rauchmelder kostet Danke

  95. Guten Tag,

    ich hahe eine Frage zu der Rauchmelderplficht.

    Ich wohen in einem kleinen Mehrfamilienhaus mit insgesamt 3 Wohnungen in Baden-Würtenberg.
    Der Viermieter weigert sich jedoch Rauchmelder in den Wohnungen anzubringen da er dieses für „Unsinn“ hält.

    Was kann ich hier tun?

    mit freundlichen Grüßen
    Ralf Müller

    • Guten Tag Herr Müller,

      ob Ihr Vermieter die Rauchmelderpflicht als Unsinn empfindet, ändert nichts daran, dass er gegen die Landesbauordnung verstöß, wenn er keine Rauchwarnmelder anbringt. Sie können Kontakt zur Baubehörde aufnehmen, die die Situatiuon dann prüfen sollte.

      Viele Grüße

  96. Die Besitzerin meiner Miet-Wohnung hat vor 3 Jahren die Hausverwaltung an eine Hausverwaltungsgesellschaft (HV) übertragen.
    Die HV veranlasste die Montage der Rauchmelder und teilte den Mietern mit, dass die künftig anfallenden Kosten für Wartung als sogenannte umlagefähige Kosten gemäß Betriebskostenverordnung unter „sonstige Kosten“ in Rechnung gestellt werden.

    Ist es statthaft, dass der HV ohne Rücksprache mit dem Mieter die Wartung an ein Unternehmen vergibt, wenn andererseits lt. BW-Landesbauordnung der Bewohner/Mieter verantwortlich ist?

    • Guten Tag Herr Schulz,

      die Bauordnung besagt: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“.
      Der Eigentümer (vertreten durch die Hausverwaltung) darf also selbst die Wartung übernehmen bzw. ein Unternehmen damit beauftragen.

      Viele Grüße

  97. Hallo, ich bin etwas verunsichert,wir haben bis heute keine Melder,angeblich sind diese schon seit Mai bestellt worden von der Hausverwaltung,diese weiß man ist recht schlampig was arbeiten anbelangt,ich habe bei der Firma nachgefragt wo die melde bestellt wurden,da habe ich auch als miter Auskunft bekommen.es hies ,,Nein die Hausverwaltung xy hat die Melder im Januar bestellt.ich möchte nun selber welche anbringen.haftet eigentlich die Hausverwaltung?bisher wollte mir niemand Auskunft geben.Grüße Gudrun.

    • Guten Tag,

      für die Anschaffung der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer (Vermieter) zuständig. Wenn Sie nun selbst Melder kaufen und montieren, muss dies nicht vom Vermieter akzeptiert werden. Die Haftung bei Persönenschäden durch fehlende Melder muss der Vermieter übernehmen. Ich hoffe, Sie können die ANgelegenheit schnell über die Hausverwaltung klären.

      Viele Grüße und viel Erfolg

  98. Hallo,
    ich habe die Besonderheit, dass meine Küche gleichzeitig Flur und Eingangsbereich (damit Fuchtweg) ist.
    Die Küche ist sehr klein und eng ist ca. 6m² mit Dachschräge und -fenster über Herd und Ofen. Eine Dunstabzugshaube gibt es nicht, da kein Platz ist.
    Jetzt wurde hier an der Decke ein Rauchwarnmelder installiert, der beim Kochen bei jeder geringsten Rauchentwicklung losgeht. Der notwendige 0,5m Abstand zu Schrägen und Wänden wurde bei der Installation platzbedingt nicht eingehalten (waagerechter Deckenbereich ohne Schrägen misst nur 2mx0,7m).
    Lüften über das Dachfenster hilft hier meist nicht und ist im tiefsten Winter auch nicht unbedingt die optimale Lösung. Die Nutzung der Stummschaltfunktion der Melders ist auch keine Dauerlösung, da ich den Melder an der Decke nicht ohne Weiteres erreiche.

    Muss in meiner „Flurküche“ zwingend ein Rauchmelder installiert sein oder gibt es eine andere Lösung? Gibt es eine Möglichkeit die Fehlalarme zu minimieren und dabei die Vorschriften einzuhalten, z.B. Installation an der Wand?

    Danke für die Hilfe.

    • Hallo Mike,

      bei einem schmalen Streifen von nur 0,7m ist eine Deckenmontage nicht DIN-konform. In Küchen, die als Fluchtwege dienen, ist auch eine Wandmontage denkbar. Die Anbringung eines RAuchwarnmelders ist jedoch erforderlich.

      Viele Grüße

  99. Hallo, guten Tag,
    ich bin Vermieter eines 3- stöckigen Wohnhauses mit zwei Dreizimmerwohnungen je Stockwerk. Öffnet man eine Wohnungsabschlußtür, so gelangt man in einen größeren Flur, von dem sowohl die drei Zimmer ( 2 Schlafzimmer und ein Wohnzimmer) als auch die Küche und das Bad abgehen.
    Gemäß der Landesbauordnung müßte ich nun in den beiden Schlafzimmern und im Flur als Fluchtweg 3 Rauchmelder pro Wohnung einbauen. Wenn nun im Wohnzimmer oder in der Küche ein Feuer ausbricht, (das sind die Orte, wo mit größter Wahrscheinlichkeit ein Brand ausbrechen kann und nicht in den Schlafräumen, es sei denn, jemand hat offenes Licht oder raucht im Schlafzimmer) so ist es für mich nicht verständlich, warum die beiden Rauchmelder
    i n den Schlafzimmern und nicht v o r den Schlafzimmern installiert werden sollen. Wenn sie (die Rauchmelder) erst dann anschlagen, wenn der Rauch bereits in den Zimmern steht, dann kann es vielleicht schon zu spät sein. Wäre es deshalb nicht sinnvoller, alle drei Rauchmelder im Flur (einen v o r der Küche (was bereits geschehen ist) und die anderen beiden v o r den Schlafzimmern ?)
    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen, da ich schon etwas spät dran bin mit dem Einbau.
    Herzlichen Dank und viele Grüße

    • Sebastian Fischer

      Die Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung sieht nur eine Mindestaustattung der Wohnung vor. Gegen eine weitere Ausstattung weiterer Räume ist natürlich nichts einzuwenden. Alle Rauchmelder auf dem Flur anzubringen wäre jedoch nicht zulässig (im Rahmen der Pflicht) und würde wahrscheinlich auch nichts nutzen. Sie könnten, um die Küche abzusichern, ja auch in der Küche einen Hitzemelder anbringen. Bei der Ausstattung Ihrer Wohnung würde ich Ihnen daher empfehlen, sich an die gesetzliche Pflicht zu halten. Hat das Ihre Frage beantwortet?

  100. Hallo,
    Ich bin Eigentümer einer ETW in einem 6 Parteien-Haus (Baden-Württemberg) und habe in meiner Wohnung (in der ich auch selbst wohne) 2 Rauchmelder ordnungsgemäß angebracht.
    Nun verlangt die Hausverwaltung das ich Ihnen eine Bestätigung zukommen lasse ob ich in meiner Wohnung Rauchmelder installiert habe oder nicht.
    Bin ich überhaupt verpflichtet dies der Hausverwaltung mitzuteilen?
    Schließlich habe ich mich als Eigentümer an die gesetzliche Vorgabe gehalten, das hat die Hausverwaltung meiner Meinung nach garnicht zu interesieren.
    Danke
    mfg
    C.B.

    • Guten Tag,

      Rauchwarnmelder gelten als Gemeinschaftseigentum. Die Aufgaben und Befugnisse eines Verwalters können Sie zudem hier nachlesen:

      http://dejure.org/gesetze/WEG/27.html

      Daraus geht hervor, dass die Verwaltung mit dieser Aufforderungen ihren Pflichten ordnungsgemäß nachkommt.

      Viele Grüße

      • Das kann ich nun nicht ganz navhvollziehen, denn wenn es sich hierbei um Gemeinschaftseigentum handelt müßte ja auch die Gemeinschaft für die Kosten für die Beschaffung und Wartung aufkommen und nicht der Eigentümer direkt selbst, zudem hätte dies bei einer Eigentümerversammlung beschlossen werden müssen was nicht der fall war,
        ergo ist es jedem selbst überlassen ob er der gesetzlichen vorgabe entspricht oder nicht,
        das zeigt sich ja auch daran das es kein Gemeinschaftseigentum ist da mir die Hausverwaltung auch anbietet direkt bei ihnen Rauchmelder zu erwerben,mit und ohne montage,
        wenn dies Gemeinschaftseigetum wäre würden sie es mir garnicht anbieten sondern einen termin vereinbaren wann sie bei mir Rauchmelder installieren würden
        mfg
        C.B.

        • Auszug aus dem BGH-Urteil vom 8. Februar 2013 · Az. V ZR 238/11:

          „Sind Rauchwarnmelder als wesentliche Bestandteile im Sinne von § 94 Abs. 2 BGB anzusehen, folgt bereits aus der Vorschrift des § 5 Abs. 2 WEG, dass sie nicht im Sondereigentum stehen können. Danach sind Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Zu solchen Teilen zählen Rauchwarnmelder jedenfalls dann, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind (ebenso Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 102a; Riecke/Schmid/ Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 65a; a.A. Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 5 Rn. 34 aE). Der Sicherheit des Gebäudes dienen nämlich nicht nur Vorrichtungen, die es selbst vor Schaden bewahren, sondern vor allem auch Bestandteile, die Leib und Leben im Gebäude befindlicher Personen schützen, wie etwa eine Rettungstreppe oder -leiter (vgl. Grziwotz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 25).“

  101. Hallo Silke,

    ich wohne mit meiner kleinen Familie in einer Mietwohnung in einem 16-Parteien-Haus in Ba-Wü. Im Dezember 2014 hat die Inhabergesellschaft bei uns drei Rauchmelder einbauen lassen. Da musste ich mich bereits mit dem Installateur rumärgern, weil er in unser Büro einen Rauchmelder einbauen „MUSSTE“ , weil dieses Zimmer laut Grundriss ein Kinderzimmer ist. Nun sollen in wenigen Tagen auch noch alle Wohnzimmer dieses Gebäudes ausgestattet werden.
    Hinzu kommt, dass alle Rauchmelder nur angemietet wurden und der Einbau gleichzeitig die erste Inspektion war und somit schön alle Kosten auf uns Mieter umgelegt werden.
    Wir Mieter möchten uns nicht ausnehmen lassen wie eine Weihnachtsgans…Können wir uns gegen den Einbau im Wohnzimmer wehren?

    Liebe Grüße
    Frau L.

    • Guten Tag Frau L.,
      der Einbau von Rauchwarnmeldern gilt als Modernisierungsmaßnahme. Sofern der Vermieter diese sowie die Erhöhung der Miete (inkl. Betriebskosten) rechtzeitig angekündigt hat, gibt es leider keine Möglichkeit Einspruch zu erheben. Innerhalb der Ankündigungsfrist (3 Monate vorher) haben Sie die Möglichkeit, den Mietvertrag zu kündigen. Anderenfalls gilt die Fortführung des Vertrags als Zustimmung. Möglicherweise können Sie jedoch die Betriebskostenabrechnung anzweifeln, wenn Sie diese für nicht angemessen/rechmäßig halten.

      Viele Grüße

  102. Guten Tag,

    meine Vermieterin hat bei mir in der Wohnung immer noch keinen Rauchmelder installiert! Was soll ich tun? Mit Anzeige drohen? Bringt das eigentlich etwas? (das mit der Anzeige)

    Gruß

    Georg

    • Guten Tag,

      Sie können das der zuständigen Baubehörde melden. Diese wird Ihre Vermieterin auffodern, der Pflicht nachzzukommen und ggf. mit Sanktionen drohen.

      Viele Grüße

  103. Dmitrij Viktor Kozinskij

    Diese Verd… Rauchmelder. Wir alle in der Familie rauchen nicht in der Wohnung, wir müssen trotzdem dulden dass diese Dinge die Decke im Zimmer verunstalten… Vor Kurzem bei meinem Nachbar ging das Ding los, er war nicht mal zu Hause. Eins ist sicher – sollte das Ding bei mir in der Wohnung losgehen, ohne das es brennt, wie bei dem Nachbar, werde ich dann alle diese „Beschützer“ mit dem Vorschlaghammer von der Decke holen

    • Guten Tag,

      Rauchwarnmelder reagieren, wenn kleine Partikel in die Rauchkammer eindringen. Das kann bei einfachen Meldern auch eine Obstfliege sein. Bei korrekter Montage und der Wahl eines hochwertigen Melders, sollten Sie sich jedoch nicht über einen solchen Täuschungsalarm ärgern müssen. Bei all der Verärgerung wird leider oft verdrängt, dass diese Geräte im Schlaf den entscheidenden Impuls geben, der alle Bewohner vor einer Rauchgasvergiftung schützen kann. Ein Vorschlaghammer scheint mir deshalb nicht die cleverste Lösung. Dennoch vielen Dank für Ihre Meinung.

      Viele Grüße

  104. ich habe eine Frage: Ich habe im Juni 2014 eine Wohnung gekauft, welche ich auch selbst bewohne. (Baden-Württemberg). Diese habe ich im Rahmen der Umbaumaßnahmen nach Vorschrift mit Rauchmeldern ausgestattet. Nun beschlossen die restlichen Eigentümer in einer Eigentümerversammlung Mitte November 2014 – da die restlichen Wohnungen wohl nicht mit Rauchmeldern ausgestattet waren, dies durch eine bestimmte Firma zu tun und die Geräte zu mieten. Gleichzeitig wurde ich nun verklagt, dass ich diese Melder in meiner eigenen Wohnung anzubringen habe. Ich hatte allerdings schon im Juli 2014 Rauchwarnmelder in meiner Wohnung installiert. Heute war nun der Gerichtstermin und der Richter verwies auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Wir sind hier aber in Baden-Württemberg und da ist der Einbau doch in der Landesbauordnung geregelt. Da steht nicht dass dies durch einen WEG-Beschluss zu erfolgen hat sondern nur dass jeder Eigentümer für den Einbau selbst verantwortlich ist. Meine Frage wäre jetzt eigentlich, muss ich mich so einem Beschluss (nur weil die restlichen Eigentümer es versäumt hatten und das ganze dann ein Schnellschuss war, aus Angst den Versicherungsschutz zu verlieren) fügen, oder darf ich meine eigenen Rauchmelder behalten. Wie gesagt der Richter begründet das mit einem Hamburger Urteil, dort ist das aber ganz anders geregelt als hier. Hier steht auch unter Anmerkungen. Eine WEG kann dies zwar beschließen , allerdings bereits eingebaute Rauchmelder (wenn durch Eigentümer erfolgt) brauchen nicht entfernt werden……

    • ich möchte noch hinzufügen, dass die Gemieteten Melder erst im März 2015 angebracht wurden. Die Geräte aber für meine Wohnung nicht geeignet sind. Eine vorherige Begehung der beauftragten Fa. ist nicht erfolgt. Laut Betriebsanleitung der gemieteten Rauchmelder dürfen diese nicht im Küchenbereich, noch neben oder in Höhe von Türen (Staubbrücken) oder aber in der Nähe von Feuchträumen angebracht werden. Auch müssen diese an der Decke angeschraubt werden. In den restlichen Wohnungen (da im Deckenbereich kabelkanäle verlaufen) wurden die aber überall geklebt.
      Da ich Wohnzimmer Küche u. Flur (1qm) in einem habe kommen diese Geräte nicht in Frage und eine Alternative wurde mir zu keinem Zeitpunkt angeboten. Der Monteur der diese im gesamten Haus im März 2015 installiert hat, hat mir selbst bestätigt dass diese für mich nicht geeignet sind und er die nicht montieren kann und er hatte auch keine anderen Modelle dabei ( wäre ein Restposten und die wurden so von der Hausverwaltung bestellt). Jetzt frag ich mich wenn diese Geräte nicht für meine Wohnung geeignet sind und auch nicht montiert werden können, warum wurde ich dann auf die Montage verklagt und nicht einfach meine eigenen Melder geduldet und warum spielt ein Richter dieses Spiel mit?

    • Guten Tag,

      auch in Hamburg ist die Rauchmelderpflicht in der Bauordnung verankert. Zum Vergleich:

      LBO Hamburg
      „In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.“ Auch hier ist der Eigentümer für Installation und Wartung zuständig.

      LBO BW:
      „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“

      Der Fall aus Hamburg dient hier als Prä­ze­denz­fall. Grundlage für diese Entscheidungen ist das Wohnungseigentumsgesetz(WEG). Dieses gilt für die gesamt Bundesrepublik Deutschland. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine besondere Form des Wohneigentums. Hier ist nicht der Einzelne als Eigentümer zu sehen, sondern in vielen Fällen die Gemeinschaft. Wie bei allen Gesetzen unterliegt das Landesgesetz dem Bundesgesetz. Es gilt also in erster Linie das WEG. Darin ist geregelt, dass Teile des Gebäudes, die dem Schutz dienen, Gemeinschaftseigentum darstellen.

      Letztendlich können wir Ihnen jedoch keine verbindliche Rechtsauskunft geben. Und ohne Zweifel ist hier eher der Richter der Experte in dem Thema, sodass wir nicht in der Lage sind, dem zu widersprechen. Nichtsdestotrotz ist Ihre Verärgerung natürlich absolut nachvollziehbar. Wir können Ihnen nur empfehlen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. In anderen Gerichtsurteilen heißt es, dass der Besitzer die vom Eigentümer montierten Melder akzeptieren muss, auch wenn bereits Warngeräte durch den Besitzer installiert wurden. Als Begründung wird genannt, dass die Melder des Eigentümers einen Mehrwert bieten und die Installation und Wartung aus einer Hand, höhere Sicherheit gewährleisten. Wenn Sie diese Gründe in Ihrem Fall widerlegen können, stellt sich trotzdem die Frage, ob auch bei einer WEG Chancen besehen, den Rechtstreit zu gewinnen.

      • den Rechtsstreit habe ich verloren. Zwar sind die Rauchmelder, welche durch die Hausverwaltung bestellt wurden nicht für meine Wohnung geeignet und es ist davon auszugehen, dass es Fehlalarme gibt, allerdings wäre der Beschluss der Eigentümerversammlung bestandsfähig und selbst wenn die beauftragte Firma (Monteur) den Einbau weil nach Prüfung diese hier nicht angebracht werden können, nicht vorgenommen hat) Muss ich den Einbau dulden. Die Firma hat aber den Einbau nicht vorgenommen, weil sie ja auch dann bei Fehlfunktionen haftet und eben genau dieses nicht tun will und kann, da der Hersteller ganz klare Vorgaben gemacht hat was den Einbau betrifft und bei Unsachgemäßem Einbau die Garantie erlischt. Auch würde bei den zu erwartenden Fehlalarmen und den daraus resultierenden Feuerwehreinsätzen ich die Kosten tragen müssen. Aber egal das ist Deutsches Recht. Jetzt soll ich Gerichts, Anwaltskosten, Miete für Geräte die bei mir nicht installiert werden können und dann noch Kosten für evtl. Feuerwehreinsätze zahlen und ach ja wenn es dann tatsächlich brennen würde, würde die Versicherung auch nicht zahlen. Welch Irrsinn. Aber wie gesagt alles wird mit dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft begründet.

  105. Hallo,

    ich wohne in BW. In dem 5-Familienhaus sind 4 Wohnungen vorhanden. Im Souterrain befindet sich ein Büro. Dieses muss nach Aussage der Hausverwaltung keine Rauchmelder installieren. Welche Regelung trifft hier zu, denn vor einem Brand, welcher im Büro entstehen kann, werden wir nicht gewarnt. Und das kann nicht sein. Bitte um kurze Antwort, wie hier eine Regelung geschaffen werden kann.
    Vielen Dank im Voraus.
    MfG Schuch

    • Guten Tag Herr Schuch,

      die Rauchmeldepflicht soll in erster Linie schlafende Personen bei Gefahr alarmieren. Deshalb müssen auch nur Wohnungen (mit Schlafräumen) durch Rauchwarnmelder abgesichert werden. Die Ausstattung des Büros ist also optional/freiwillig.

      Viele Grüße

  106. Hallo,

    In Frankreich und in anderen EU Ländern sind Rauchmelder am Flur streng verboten (weil die Leute dann die Türe der Wohnungen aufmachen…). Wie is es in Deutschland besonders in Hessen ? Ich wohne in einem Haus mit ein Paar Wohnungen und in jedem Geschoss gibt es am Flur einen Rauchmelder, zusätzlich zu den Melder in der Wohnungen. Ich denke es müsste verboten sein.
    Viele Grüssse,
    TRUC

    • Guten Tag,
      innerhalb einer Nutzungseinheit (Wohnung) sind Rauchmelder im Flur Pflicht, im Treppenhaus nicht. Ein Verbot für Melder im Treppenhaus gibt es in Deutschland jedoch nicht.
      Viele Grüße

  107. Hallo,
    braucht man Rauchmelder auch in Büroräumen?

    LG

  108. Guten Tag,
    ich bewohne in Baden Würrtemberg eine kleine Eigentumswohnung (58m²) mit 1 Schlafzimmer, 1 Wohnzimmer, 1 Esszimmer (was gleichzeitig der Flur ist). Wir haben mit unserer Nachbarin einen eigenen Flur d.h. man muss durch eine Hauseingangstür in den Flur und dann durch eine Wohnungseingangstür in die Wohnung. Die Hausverwaltung hat entschieden, dass alle Rauchmelder pauschal gemietet werden. Nun kam die Firma und hat uns 3 Rauchmelder installiert. 1 im Schlafzimmer, 1 im Wohnzimmer (ca 30cm neben dem im Schlafzimmer) und 1 direkt über der Wohnungsausgangstüre. Bezgl. der beiden nah aneinanderliegenden: Unser Schlafzimmer grenzt an das Wohnzimmer, d.h. der Rauchmelder im Schlafzimmer ist an der Türe, der im Wohnzimmer an der gleichen Türe, halt eben nur von der anderen Seite.
    Generell bin ich für Sicherheit im Haus, aber die Dinger gehen bei mir schon beim Bügeln an und das nervt tierisch. Kann ich den im Wohnzimmer nicht auch weg lassen? Ich habe nämlich das Gefühl, dass das zuviele sind und die Firma nur das Mietgeld einstreichen will.

    VG Martina Müller

    • Guten Tag Frau Müller,

      der Vermieter darf Sie abmahnen, wenn Sie Rauchmelder entfernen. Und eigentlich sind 3 Rauchwarnmelder auf 3 Zimmer auch nicht zu viel. Mir stellt sich aber die Frage nach dem Monatgeort. Rauchwarnmelder müssen mindestens 50 cm von Wänden, Lampen und Sonstigem, das das Detektieren von Rauch behindern kann, entfernt angebracht werden (DIN 14676!). Können Sie sagen, um welche Geräte es sich handelt? Wenn die Abstände nicht eingehalten wurden, sollten Sie sich unbedingt mit dem Vermieter in Kontakt setzen. Falsch installierte Geräte lösen möglicherweise nicht aus. Geräten von Techem verhalten sich etwas anders als herkommliche Melder. Möglicherweise kommen diese sich in die Quere beim Funken.

      Viele Grüße

      • Hallo,

        Wir haben keine Vermieter. Wir sind ja Eigentümer 🙂

        Die Geräte sind von der Firma Brunata, wenn ich mich recht erinnere. Sie funktionieren soweit ist sicher, denn immer wenn ich Bügle, geht der im Wohnzimmer an. Hab die Abstände mal gemessen. Der im Schlafzimmer ist 40cm von der Tür weg, der im Wohnzimmer nur 30 cm. Somit liegen die beiden 70cm voneinander entfernt.

        Mich nervt eben nur, dass der eine immer an geht, wenn ich Bügle. Daher wollte ich wissen, ob der im Wohnzimmer abgehängt werden könnte.

        VG

  109. Pflicht zur Duldung fremder Rauchwarnmelder in privaten Wohnräumen – Ohne Information vom Vermieter, was die RWM genau tun? Es geht in der Praxis längst nicht mehr um das lebensrettende Wecken im Schlaf mit unkomplizierter, preisgünstiger Technik. Statt dessen wird teure, gemietete Netzwerktechnik eingebaut, welche nicht einmal der DIN entspricht, weil sie so umstritten ist, dass sie nicht in die Rauchwarnmelder-Norm aufgenommen wurde.

    Mein Problem sind nicht die Baumarkt-Dosen, sondern die neuartigen Funk-Rauchwarnmelder-Systeme. Sie sind nicht nur mir verdächtig: Mikrofone bekanntlich darin eingebaut, Datengewinnung aus Wohnräumen, verteilte Datenverarbeitung …

    Auch dem DIN-Normungsausschuss suspekt, haben sich die Fachleute dort deshalb bis heute geweigert, diese Technik in die DIN 14676:2012-09 aufzunehmen. Das findet dort im Vorwort seinen Niederschlag: „… zukünftige Änderung A1 der Norm …“ (Quelle: Liegt mir vor, DIN-Normen hat man zu kaufen, kopieren illegal, deshalb hier kein Bild).

    Einige Hersteller haben sich den TÜV gekauft (dazu ist er ja da!), um sich ein Papier machen zu lassen und nennen das Ergebnis dann „zertifiziert“. Und sogar das Magdeburger Amtsgericht fiel darauf herein (unten mehr dazu) – Deswegen hatten sich die Hersteller ja das TÜV-Zertifikat gekauft!

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr McFay,

      einen derartig schlecht recherierten „Bericht“habe ich selten gelesen. Leider ist ein Grossteil Ihrer „Vermutungen“ falsch. Es wäre sinnvoller gewesen sich einmal die Normen wirklich genau durchzulesen (inkl. der DIN EN 14604). Hier nur einige Fehler:

      Die „normalen“ Rauchwarnmelder bedürfen übrigens gar keines Zertifikates.
      1. Das ist schlichtweg falsch, da jeder Rauchmelder auf dem EU-Markt gemäß DIN EN14604 normiert sein muss.

      Bis heute sperren sich also die Fachleute gegen die Aufnahme der Funktechnik in die DIN ?
      2. Hier geht es nicht um die Funktechnik, sondern um die Art und Weise der Wartung solcher Rauchmelder, da die DIN 14676 von einer Sichtprüfung spricht.

      Übrigens – die dort erwähnte Bewegungserkennung der Geräte ist später wieder zurückgerufen worden, warum wohl?
      3. Weil die Wavetechnik nicht funkioniert hat. Diese Information findet sich überall im Internet. Auch die Intention von Google ist klar und kein Geheimnis. Natürlich wird versuch Daten der Benutzer zu bekommen, aber genau das geschieht auch mit jedem Smartphone mit Android.

      Technisch gesehen sind Funk-RWM potentielle „Wanzen“, ob das so gewollt ist, oder nicht. Viele empfinden das auch so. Blinkend an der Decke, auffällig, hässlich. Es soll schon Spanner-Videos im WWW geben, die in Hotels gemacht wurden, mit so etwas: Dies habe ich problemlos bei AMAZON gefunden:
      4.Was bitte hat dies mit der Rauchmelderpflicht oder den Funk-Rauchmeldern von Energiedienstleistern zu tun??

      Jeder „Flüchtling“ dürfte also ggf. des nachts zu Ihrem Schlafzimmer auftragsgemäß Zutritt verlangen
      Irgendwie erstaunt es mich wenig, dass zu den doch sehr waghalsigen Theorien auch noch eine gesunde Portion „Flüchtlingsproblem“ hinzukommt. Aber ich kann Sie beruhigen. Inder Regel werden grössere Dienstleister beauftragt, die geschulte Fachkräfte haben und sich auch alle ausweisen können.

      Übrigens bin ich wegen dem RWM-Problem vor rund zwei Jahren mal bei den Piraten gewesen, beim Stammtisch und in deren Forum. Weil ich dachte, die müsste das doch eigentlich interessieren? Weit gefehlt, die hatten gerade mit Schwul-Lesbischen Feierlichkeiten zu tun, irgendwie organisatorisches, Kreativ-Beschriftete-Kondome-Verschenken habe ich in Erinnerung, war da Foren-Thema, ansonsten wurde ich wohl als Spinner wahrgenommen (?) und bin abgeblitzt.
      Allein Ihre Wortwahl zeigt doch recht klar, warum Sie abgeblitzt sind, oder?

      Übrigens! Eine Quellenangabe mit „[Quelle ist mir bekannt]“ ist keine Quellenangabe. Man kann die Rauchmelderpflicht sicherlich kontovers diskutieren, jedoch biete ihr Beitrag kein Mehrwert zu einer solchen Diskussion!

  110. Hallo,

    leider konnte ich über die Suchfunktion keine Antwort finden:

    Wenn ich in jedem Zimmer (ausser Küche, Bad , WC) einen Rauchmelder
    habe können dann die Melder im Flur entfallen ?

    Grüße aus BW , Alex

  111. Bernhard Renzikowski

    Hallo! Ich habe hier fogende Frage: Mein Schlafzimmer hat einen großen Balkon, über den man bei Brand-und Rauchgefahr unmittelbar im Freien wäre. Der Weg durch die Wohnung verläuft vom Schlafzimmer über einen Flur durch das Wohnzimmer und einen weiteren Flur. Deshalb wurden bei mir jetzt fünf Rauchmelder angebracht (Baden-Württemberg). Ist das nicht etwas übertrieben und praxisfern?
    Im Brandfall möchte man doch auf dem kürzesten Weg nach draußen oder sehe ich das falsch?
    Gruß Bernhard

    • Guten Tag Bernhard,

      rechtlich ist der Rettungsweg immer der Weg durch die Wohnungstür. Auch wenn Sie im Ernstfall evtl. über den Balkon flüchten, ist dies kein ofiizieller Rettungsweg. Davon abgesehen, kann der Vermieter selbst entscheiden, wie viele Melder er montieren lässt.

      Viele Grüße

  112. Hallo,

    ich habe einige Probleme mit meinen Rauchmeldern.
    Im Flur der Melder geht an wenn ich dusche.
    Mittlerweile habe ich den demontiert weil es ein Unding ist, ständig unter der Dusche vor zu rennen und ihn ab zu stellen.
    Nun geht dafür der Rauchmelder im Wohnzimmer an. Und das bei OFFENEM FENSTER !
    In der Nachbarwohnung war der Bewohner bereits Tage nicht Zuhause, aber ein Melder fing an zu piepsen.
    Da niemand erreichbar war, ging das die ganze Nacht.

    Hat sich das Land bei dieser Verordnung eigentlich etwas gedacht ?

    ICH VERMUTE MAL NICHT !
    Wenn ständig in irgend einer Wohnung ein Melder ohne Grund Alarm gibt, hört irgendwann niemand mehr darauf. Und das wird HIER bei uns in der Siedlung bereits so sein.

    Ich werde den Melder im Wohnzimmer ebenfalls weg machen.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Hanutko,

      wie viele Probleme es mit einem Rauchmelder gibt, hängt nicht zu letzt mit der Qualität zusammen. Hochwertige Rauchmelder haben Mechanismen die solche Fehlalarme verhindern. Ich vermute, dass der Rauchmelder von Ihnen ein preiswertes Modell ist.

      • Frage: Wer ist für den Einbau von Brandmeldern verantwortlich: Eigentümer oder Nießbraucher?

        • Guten Tag,

          für den Einbau von Rauchwarnmeldern ist der Eigentümer zuständig. Für die Wartung gilt: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“ Brandmelder sind übrigens nicht das Gleiche wie Rauchwarnmelder und werden nach individuellen Gegebenheitem mit Brandschutzauflagen festgelegt. Eigentümer können Vermeiter sein, Mieter sind Besitzer.

  113. Es gibt bescheidene Rauchmelder. Die geben nach einiger Zeit dauern Alarm. Neue Batterie und auspusten mit Druckluft alles vergeblich.
    Im Endeffekt macht man die Dinger ohne Batterie dran. Sind dann zwar unnütz aber sie hängen an der Wand. Und ob sie dann dauernd Alarm geben oder überhaupt nicht ist doch egal. jedenfalls nerven sie dann nicht mehr,

    • Wie anfällig ein Rauchwarnmelder gegenüber Täuschungsalarmen ist, hängt stark vom Modell/Hersteller ab. Billigmelder bringen die Geräte leider immer wieder in Verruf. Aber auch eine falsche Montage kann zu solchen Fehlalarmen führen.

  114. Hallo zusammen!

    Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus in BW.
    Die Rauchwarnmelder wurden von den Eigentümern installiert.
    Soweit ich richtig informiert bin, sind in Baden-Württemberg die Mieter für die Kontrolle und Wartung zuständig.
    Im Mietvertrag ist nichts dazu vermerkt.

    Die Eigentümer bestehen nun aber darauf Zugang zu meiner Wohnung zu bekommen.
    Kann ich dass irgendwie verhindern?
    Und falls ich zustimmen muss, wielange vorher müssen die Vermieter sich anmelden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • Guten Tag Herr Knabe,

      die Bauordnung in BW besagt „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst“. In diesem Fall will der Eigentümer scheinbar die Wartung übernehmen. Das können Sie auch nicht verhindern, weil der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht hat und daher ein nachvollziehbares Interesse daran. Zur Terminabsprache gab es hier bereits eine ähnliche Frage: https://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-sachsen-anhalt/#comment-16914

  115. Hallo und guten Tag,
    ich würde gerne unsere Wohnung, die sich über zwei Stockwerke erstreckt, mit funkvernetzten Rauchmeldern ausstatten.
    Wir haben 3 Schlafzimmer, 1 Wohnküche, 1 Wohnzimmer, 1 Büro und 1 Hauswirtschaftsraum.
    Außerdem ein großer Flur mit Treppe über zwei Stockwerke. Nach der Lektüre der diversen Anfragen würde ich jeden Raum inkl. Flur, hier vielleicht sogar zwei, mit einem Rauchmelder ausstatten, oder ist das zu viel des Guten?
    Ich bräuchte mal Hilfe.

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüsse

    • Guten Tag,

      das lässt sich ohne Skizze leider schlecht sagen. Die notwendige Anzahl ist abhängig von der Einrichtung und dem Schnitt der Räume. In den meisten Fällen reicht jedoch ein Gerät je Raum aus.

  116. Hallo- wer trägt die Kosten für die Batterien und wer muss sie beschaffen und auswechseln? Das ist doch sicher vermietersache oder? Diese 9 volt Batterien sind nicht ganz günstig und viele davon halten nichtmal ein Jahr. Da komnt schon waa zusammen je nachdem wenn wie bei uns etliche Melder vorhanden sind. Gruss aus BaWü.. .

  117. Guten Abend,

    Koennen waehrend monatelanger Abwesenheit aus der Mietwohung unsere beiden Rauchmelder deaktiviert werden? Sollten sie aus irgendeinem Grunde piepsen, hoert das niemand.
    Schoene Gruesse aus BW und bereits jetzt grossen Dank fuer Ihre Antwort.

    • Guten Tag,

      das kommt auf den Melder an. Manche Melder werden durch Entnehmen der Batterie, andere durch Entfernen der Montageplatte deaktiviert. In einer Mietwohnung sollten Sie das aber in jedem Fall mit dem Vermieter besprechen.

  118. Despina Patsidou

    Hallo,

    Habe eine Frage zur Brandschutzverordnung.
    Wir sind Mieter in einem älteren Gebäude seit ein paar Wochen haben wir einen neuen Vermieter der uns die Nachricht zukommen lassen hat das es im Kellergeschoss in der sog.Waschküche nicht erlaubt ist Klamotten zu Lagern wegen der Brandschutzverordnung.
    Meine Frage dazu lautet dieses Zimmer ist in aufwendiger Arbeit in eingenkosten renoviert worden und daraus ist ein Zimmer entstanden mit einem Laninatboden, Holzdecke, Heizung, Fernseher und andere Hartware. Das Zimmer ist voll möbliert und wird auch als Büro oder Gästezimmer benutzt. Es wurde im Flur und in diesem Zimmer ein rau Rauchmelder installiert . Ist es erlaubt vom Vermieter mich darauf hin zuweisen das Zimmer leer zu räumen? Weil es nicht eine typische Waschküche und es ist eine Rauchmelder vorhanden.

  119. Hallo,
    Mietwohnung ist in Baden-Württemberg und hier sind ja lt. Gesetzt die Mieter zur jährlichen Prüfung verpflichtet. Trotzt mehrmaliger Aufforderung kommt der Mieter dem nicht nach und macht die erforderliche Prüfung nicht bzw. gibt das entsprechende Formular nicht unterschrieben zurück.
    Kann ich Ihm mit Kosten drohen, wenn ich die Prüfung dann von einem externen Anbieter machen lassen möchte. Bin ich trotzdem abgesichert, wenn ich nachweisen kann, dass ich mehrmals zur Prüfung der Rauchmelder aufgefordert habe?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Rodiaki,

      bitte verzeihen Sie die Wartezeit. Im Zweifel sind Sie als Vermieter dafür verantwortlich, die Wartung durchzuführen. Alles weitere wäre eine Rechtsberatung die wir hier nicht durchführen können.

  1. Pingback: Die 5 größten Irrglauben zum Thema Rauchmelder | Baden TV

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