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Rauchmelderpflicht Hessen

Hessen

Rauchmelderpflicht Hessen kurz und knapp

  • seit 24. Juni 2005
  • für alle Wohnungen mit einer Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2014
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in (HBO) Hessische Bauordnung § 13

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Die Rauchmelderpflicht in Hessen im Detail

Das Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein.

Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

Diese Wohnungen betrifft die Rauchmelderpflicht Hessen:

  • alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005
  • alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel hier.

So viele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:

  • Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.

Wer ist für den Einbau zuständig?

  • Die Eigentümer der Wohnung sind nach der HBO für die Montage der Rauchmelder verantwortlich und trägt die Kosten für Anschaffung der Rauchwarnmelder und Montage. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist jedoch der Mieter verantwortlich.

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Regelung der Rauchmelderpflicht Hessen

  • Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Hessen in § 13 Absatz 5 (HBO) Hessische Bauordnung, welchen Sie hier nachlesen können.

165 comments

  1. Ich kann die Bemerkung „In der Hessischen Bauordnung ist nicht eindeutig geregelt, wer für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder gemäß Rauchmelderpflicht Hessen zuständig ist.“ nicht nachvollziehen.
    Im § 13 Absatz 5 Satz 3 der HBO steht eindeutig:
    „Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.“
    Und Satz 4 sagt:
    „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.“
    Das ist doch eindeutig. Damit ist eben nicht der Mieter, sondern der Vermieter für den Einbau zuständig. Betrieb (Funktionstest, Batteriewechsel) macht dann der Mieter, wenn nicht anders vereinbart.

    • Besitzer im juristischen Sinn ist derjenige, der den Rauchmelder körperlich vorliegen hat.
      Bei Mietwohnungen ist das der Mieter. Hier oben ist es unter Punkt „Wer ist für den Einbau zuständig“ ganz klar ausgesprochen. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt bei Mietwohnungen dem Mieter.
      Der Eigentümer des Rauchmelders ist und bleibt der Vermieter.

  2. Fragen zur Rauchmelderpflicht in Hessen:

    -In den verlinkte Auszug aus der HBO finde ich nichts zur Prüfpflicht. Ich habe gehört, dass es eine jährliche Prüfung mit Prüfnachweis geben muss. Stimm dass?
    -Wer ist in Mehrfamilienhäusern für die Einhaltung der Regelung verantwortlich? Jeder Eigentümer selbst, oder ich in meiner Eigenschaft als Verwalter und somit Vertreter der Eigentümer?
    -Besteht die Verpflichtung zur Vernetzung der einzelnen Rauchmelder in Mehrfamilienhäusern?
    -Wie ist damit umzugehen, wenn in einer Liegenschaft schon einzelne Rauchmelder vorhanden sind unter dem Gesichtspunkt der Wartung und des Funktionsnachweises?

    Vielen Dank
    Norbert Zankel
    Hausverwaltung

    • Sehr geehrter Herr Zankel,

      es gibt die Pflicht zur Prüfung der Rauchmelder einmal im Jahr. Diese Prüfung sollte (muss nicht) von einem Fachmann (Fachkraft für Rauchwarnmelder) durchgeführt werden. Verantwortlich für die Einhaltung ist grundsätzlich der Eigentümer der Wohnung. Eine Verpflichtung zur Vernetzung aller Rauchmelder in einem Mehrfamilienhaus besteht nicht und würde auch keinen Sinn machen. Wenn die bereits vorhandenen Rauchmelder weniger als 10 Jahre alt sind und der Funktionstest ein positives Ergebnis ergibt, wäre nichts gegen eine weitere Verwendung der Melder zu sagen.

      • Herr Fischer warum macht díe Vernetzung der Rauchmelder keinen Sin?
        Ich habe bei mir alle (3) Flure Vernetzt damit jeder die möglichkeit hat bei einem Brand das Haus zuverlassen.

        • Sebastian Fischer

          Dann habe ich Sie offensichtlich falsch verstanden. Ich nahm an, dass die Wohnungen in diesem Mehrfamilienhaus miteinander vernetzt wären. Wohnungen miteinander zu vernetzen ist wegen möglicher Fehlalarme nicht empfehlenswert. Das Treppenhaus zu vernetzen ist nicht Pflicht, jedoch auch sicher nicht falsch.

      • Herr Fischer,
        Ich wüsste gerne wo der passus „der Prüfung durch die Fachkraft für RWM“ verankert ist. Wer ist eine solche Fachkraft?

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrter Herr Hammann,

          dieser Passus ist in der DIN14676 verankert. Der Kompetenznachweis dieser Person erfolgt über eine schriftliche Prüfung die aus Themengebieten wie
          a) Kenntnisse über Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern
          b) Kenntnisse der DIN14676 und DIN EN 14604
          c) Kenntnisse über das Verhalten im Brandfall
          d) herstellerspezifische Kenntnisse der verwendeten Rauchwarnmelder

          Bei dieser Regelung handelt es sich jedoch um keine Pflicht, sondern um eine Empfehlung. Jedoch ist es gerade im Bereich der Anbringung der Rauchwarnmelder sehr empfehlenswert eine
          Fachkraft zu beauftragen, da es viele Besonderheiten zu beachten gibt.

  3. Kurt Hofmann, Hausverwaltung OPTIMA GMbH

    Vorstehend wurde nicht auf die Frage eingegangen, ob bei WEG`s der einzelne Eigentümer oder der Verwalter als Vertreter der Gemeinschaft für Einbau und Prüfung verantwortlich ist.

    • Sehr geehrter Herr Hoffmann,

      hier der Wortlaut des Gesetzes:

      Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede
      Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der
      Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die
      Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

      • In §13 HBO kann ich nicht entnehmen, dass der Vermieter/Eigentümer
        verpflichtet ist die Wohnung entsprechend auszustatten.
        Meines Wissens besteht hier keine eindeutige Regelung wer für den Einbau und später für die Wartung zuständig ist.

  4. Guten Tag,
    brauch ich bei einem Einfamilienhaus im Keller (Heizungskeller) oder im Flur – Keller einen Rauchmelder ?

    MfG
    Dirk Immel

  5. Hallo,
    ich würde gerne erfahren.
    Meine Wohnung liegt im Erdgeschoss .
    Ich habe 3 Zimmer . Schlafzimmer Büro und Wonzimmer und leider kein Flur, somit kommt man bei mir durch die Eingangstür sofort in das Wohnzimmer rein.
    Da ich im Wohnzimmer eine Spanndecke habe Folie, möchte ich da ungerne einen Brandmelder setzen.
    Kann man es so argumentieren , dass ich im Erdgeschoss wohne, dass mein Fluchtweg nicht übers Wohnzimmer führt sondern durchs Fenster , weil es ja fast bodengleich ist?

    • Sebastian Fischer

      Hallo Herr Alexander,

      da der Fluchtweg durch das Wohnzimmer führt, muss dort ein Rauchmelder montiert werden. Wenn die Decke nicht genügend Festigkeit bieten, wäre für diesen Ausnahmefall eine Montage an der Wand möglich. Hierzu gibt es jedoch einiges zu beachten. Das Fenster als Fluchtweg würde hier nicht „zählen“.

  6. Ich erhielt heute einen Brief meises Vermieters bezüglich der Rauchmelder. Er schreibt, daß die Kosten hierfür und auch für die jährliche Prüfung mir auferelegt werden.
    Ist das so richtig?
    Wenn ja, was dürfte die Installation und jährliche Prüfung kosten ( 3 Rauchmelder wären gesetzlich vorgeschrieben)?
    Wenn ich selber eigene Rauchmelder installiert habe (so geschehen), kann der Vermieter darauf bestehen, trotzdem eine Fremdfirma mit der Installation und Wartung zusätzlicher/alternativer Rauchmelder zu beauftragen und diese Kosten mir in Rechnung zu stellen?
    Besten Dank
    Hans

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Ewers,

      wichtig zur korrekten Beantwortung Ihrer Fragen, wäre zu wissen wo Sie wohnen. Grundsätzlich kann der Vermieter darauf bestehen, eigene Melder zu installieren. Er steht ja auch in der Haftung. Für die Höhe der Kosten gibt es keine gesetzliche Regelung.

      • Sehr geehrter Herr Fischer , das Amtsgericht Hamburg – Wandsbek weist Klage auf Betriebsnebenkostenzahlung für Rauchwarnmeldern – Mietkosten ab. Das Hamburger Amtsgerichtsurteil ist im Internet unter http://www.mieterverein-hamburg.de/tl files/dokumente/urteile/urteil-rauchmelder-nebenkosten.pdf abrufbar . mit besten grüßen D. Grathwohl

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrter Herr Grathwohl, vielen Dank für den Hinweis. Leider funktioniert der Link nicht. Wir sind leider keine Juristen aber hat da Urteil eines Landesgerichtes im Zweifel nicht mehr Gewicht als das Urteil eines Amtsgerichtes?

  7. Wichtig zu wissen: Eigentümer ist, dem die Wohnung / das Haus gehört – sein Eigentum.
    Besitzer ist, wer über die Wohnung / das Haus verfügt, unabhängig davon, ob die Sache sein Eigentum ist oder nicht, beispielsweise durch Anmietung.

  8. ich möchte gerne wissen, gibt es in den Feuermelder Vorschriften: Marke und Type Bezeichnung von den Feuermelder die in der Wohnung angebracht werden müssen?

    Vielen Dank

    Julian

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Julian,

      es gibt keine Pflicht bezüglich der Marke an Rauchwarnmeldern die Sie installieren müssen. Wichtig ist, dass der Rauchmelder entsprechend der DIN14676 zertifiziert wurde.

  9. Frage zu HBO §13

    In dem Gesetzestext ist von Wohnung die Rede, wie ist es mit Eigenheimen ins Besondere mit Einfamilienhäusern geregelt? Besteht dort auch eine Pflicht zur Installation von Meldern?

    • Sebastian Fischer

      Da eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus per Definition auch eine Wohnung ist, gilt auch hier die Pflicht.

      Defintion: Eine Wohunh ist, eine nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte einzelne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und sonstigen Gebäuden, welche die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Die Wohnung muss eine eigene Küche oder Kochnische und soll einen eigenen Wohnungseingang aufweisen, außerdem Wasserversorgung, Beheizbarkeit, Ausguss und Toilette. Einfamilienhäuser, Einzimmerappartements und Ferienhäuser mit diesen Eigenschaften zählen ebenfalls zu den Wohnungen.

      Quelle: Gabler-Lexikon

  10. wie sieht es denn mit angemieteten gewerbeobjekten aus?? muss da auch ein rauchmelder angebracht werden….(hier schläft ja keiner…. sollte zumindest keiner)

  11. Vielen Dank allen für all die nützliche Information. Ein Punkt scheint mir nicht ganz geklärt zu sein. Ist die jährliche Prüfung der Rauchmelder ein Muss oder eine Empfehlung? Kann sie durch eine nicht Fachkraft gemacht werden? Wenn ja, wie soll der Nachweis aussehen?

    Besten Dank im Voraus.

    • Guten Tag,

      die Wartung und Instandhaltung wird in der DIN 14676 beschrieben. Dort wird auch die Ausführung durch eine Fachkraft EMPFOHLEN. Sie könne sich das Wissen natürlich auch selbst aneignen, das dazu nötig ist und so die Betriebsbereitschaft selbst sicher stellen.
      In der Bauordnung steht: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.“ (§13 Brandschutz, HBO)
      Somit ist die Wartung und Instandhaltung gesetzlich vorgeschrieben.
      Wartungsprotokolle kann man käuflich erwerben (bald auch kostenlos über uns).

      Viele Grüße

  12. Guten Tag,
    ich kenne nur Rauchmelder, die in bestimmten Abständen Lichtblitze abgeben. Einen solchen habe ich in meinem Schlafzimmer schon abmontiert, weil mich das beim Schlafen stört. Was kann man machen?
    Vielen Dank im voraus!

  13. Das land will die brandmelder und ich als mieter soll die wartung zahlen. Ich habe nie ein melder gebraucht/gewollt, warum soll ICH dann dafür bezahlen.
    Was geht mich dieses ding an. Warum zahlt nicht der Staat, der auch auf diese Idee gekommen ist. Ständig muss der kleine mann/frau dafür bluten. Zahlen wir nicht schon genug.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Heiker,

      ich kann Ihren Unmut in Bezug auf die Kosten durchaus nachvollziehen, jedoch beschäftigt sich unsere Webseite mit der Pflicht und deren Umsetzung, nicht mit der Kritik daran. Eine Helmpflicht für Motoräder/Mopeds hat sicherlich auch Kosten verursacht, jedoch auch Leben gerettet.

  14. Mein Mieter hat eigene Rauchmelder eingebaut und muss diese ja selbst warten, wenn ich mich nicht irre. Trage ich trotzdem die Verantwortung für seine Rauchmelder? Wenn ja, kann ich mich schriftlich durch den Mieter von der Verantwortung befreien lassen?

    Vielen Dank.

    • Sebastian Fischer

      Sie als Vermieter müssen nachweisen, dass in der Wohnung ein Rauchmelder installiert ist. Im Zweifel sollte eine Rechnung und ein Montageprotokoll als Nachweis genügen. Entbinden kann der Mieter Sie auf anderem Wege nicht.

  15. Im Gesetz heisst es: Flure, Schlafzimmer, Kinderzimmer. Wie sieht es mit dem Wohnzimmer aus?

    • Sebastian Fischer

      Das Wohnzimmer müsste nur mit Rauchmeldern ausgestattet sein, wenn der Fluchtweg durch dieses verläuft. Grundsätzlich gilt es bei der gesetzlichen Festlegung jedoch nur um die Mindestausstattung. Mehr wäre also nie schlimm.

  16. Habe in meinen Mietwohnungen schon seit langem Rauchmelder. WEG hat nun beschlossen überall baugleiche durch eine Firma setzen zu lassen – auch in meinen Wohnungen. Bin ich verpflichtet meine (schon bezahlten) zu demontieren und neue einbauen zu lassen – und nochmals zu zahlen? Oder gilt da Bestandsschutz?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Schwing,

      leider gilt kein Bestandsschutz. Sie als Mieter müssen sich der Entscheidung der Hausverwaltung beugen.

  17. Bei uns wurden in einem Mehrparteienhaus mit 8 Wohnungen Rauchwarnmelder installiert. In den Wohnungen im Flur und Schlafzimmern – alles klar.
    Doch im Treppenhaus, was nach meiner Auffassung ein Flucht- und Rettungsweg ist, wurde keine installiert. Die ausführende Firma meinte, dass es keine Pflicht für eine Installation im Treppenhaus gibt. Stimmt das?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Heinersen,

      leider hat der Monteur da recht. Sicher wäre es sinnvolle diese Fluchtwege abzusichern, jedoch sind diese nicht Bestandteil der Pflicht, da diese in der LBO im Bereich Wohnung verankert ist.

  18. Habe heute eine Brief vom Vermieter bekommen in den steht:
    „Die Geräte werden in allen Wohn- und Schlafräumen, sowie in den Fluren an den Decken montiert.“

    Hier Lese ich aber folgenden:
    „So viele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:
    Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.“
    Meine Fragen ist folgen gehört ins Wohnzimmer auch ein Rauchmelder???

    • Sebastian Fischer

      Nein. Das Wohnzimmer ist von der Pflicht ausgenommen. Da jedoch das Wohnzimmer einer der Orte mit dem höchsten Gefahrenpotential ist (viele Elektrogeräte, Kerzen zur Weihnachtszeit, Kamine…) macht eine Absicherung definitiv Sinn.

  19. Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Vermieter bin ich verpflichtet meine Mietwohnungen entsprechend der HBO auszustatten. Was ist jedoch mit Zimmern die beim aktuellen Mieter kein Schlafzimmer sind, bei einem nachfolgenden Mieter jedoch ein solches werden könnten? Muss ich jeweils erneut kontrollieren, was als Schlafzimmer genutzt wird und was nicht?

    Mit freundlichem Gruss

    Boris Böhm

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Böhm,

      in der Regel muss der Mieter einen Nutzungswechsels eines Raumes anzeigen. Im Zweifel würde diese spätestens bei der jährlichen Wartung auffallen.

  20. Hallo, bei uns wurden heute in der Mietwohnung Rauchwarnmelder installiert. Die Fachkraft für Rauchwarnmelder bestätigte uns, dass die Wartung und der Einbau unbedingt durch eine Fachkraft gemacht werden müsste. Nun habe ich auf ihrer Seite nur von einer Empfehlung gelesen. In der Mietwohnung kann ich es noch verstehen, dass der Vermieter das alles gesichert haben will, aber wie muss man das in einem Privathaus handhaben? Da sollte dann auch eine eigene Wartung ausreichen, wenn man diese protokolliert und die Protokolle für die Versicherung im Brandfall nicht verbrennen, oder?
    Danke und viele Grüße

    • Sebastian Fischer

      Leider ist dass nicht korrekt. Es wird lediglich empfohlen eine Fachkraft zu beauftragen, eine Pflicht gibt es hier nicht. Montage und Wartung können von jedem selbst durchgeführt werden.

  21. Christian Drinkuth

    Hallo,

    unsere Vermietergesellschaft (Naheimst) hat gestern über die Firma Minol Rauchmelder im Wohnzimmer, Kinderzimmer, Flur und Schlafzimmer anbringen lassen. Allerdings sind diese in den Zimmern sehr nah an den jeweiligen Türen zum Flur (Wohnzimmer und Schlafzimmer liegen fast direkt nebeneinander so das der Rauchmelder im Flur mit denen im Schlafzimmer u. Wohnzimmer ein Dreieck bildet) angebracht. Nach meinem Wissensstand müssen diese doch relativ Zentral in den Zimmern angebracht sein, denn was nützt mir ein Rauchmelder an der Tür zum Flur wenn es in der hinteren Ecke des Zimmers ein Brand entsteht? Falls es dazu eine Vorschrift oder gesetzliche Regelung gibt wo finde ich diese? sodaß ich ggf. den Montageort bei der Vermietergesellschaft reklamieren kann.

    Vielen Dank

    • Hallo Herr Drinkuth,

      das liest sich tatsächlich nicht wie eine fachgerechte Montage. In der Bauordnung bezieht sich auf die DIN 14676. Beide besagen, dass ein Melder so montiert werden muss, dass er rauch frühzeitig detektiert. Dazu hat die DIN 14676 die Montage näher erläutert. Die DIN muss man jedoch käuflich erwerben. Unterfolgendem Link können Sie aber den frei wiedergegebenen Inhalt nachlesen (Lesen Sie Teil 5 bis 9):
      http://www.rauchmelder-experten.de/blog/allgemein/montage-von-rauchmeldern/
      Gut, dass Sie die Montage hinterfragen! Fatal, wenn diese Firma nicht über das nötige Fachwissen verfügen sollte.

      Viele Grüße und viel Erfolg!

  22. Guten Tag ,Frau Silke Fischer ,

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen und Ihre Geduld .

    Würden Sie mir bitte mitteilen bei wem und wann ich die

    Rauchmelde-Protokolle erwerben Kann ?

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüssen

    Paul Walter

  23. Also, wenn ich das hier nun alles richtig verstanden habe, dann besteht im Grunde auch für Einfamilienhäuser eine Rauchmelderpflicht. Oder?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Merten E.,

      die Rauchmelderpflicht gilt für den gesamten privaten Bereich (Einfamilienhäuser, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen…).

  24. Hallo Herr Fischer,

    Sie habe in einer Ihrer Antworten geschrieben, dass die Rauchmelder nach DIN 14676 zertifiziert sein müssen. Sind Rauchmelder nach DIN 14604 auch erlaubt?

    Und noch eine (mehrere) Frage(n); ich habe ein ziemlich großes Haus. Muss ich im Gästezimmer auch einen Rauchmelder anbringen. Dieses Zimmer wird so gut wie nie genutzt. Zudem habe ich zwei Wohnzimmer. Muss ich in dem nicht genutzten Wohnzimmer einen Rauchmelder anbringen? Außerdem habe ich 3 Holzöfen in Betrieb, einen davon im Esszimmer. Besteht da auch eine Rauchmelderpflicht?

    Vielen Dank im voraus.

    Freundliche Grüße

    Andrea R.

    • Hallo,

      (1) die DIN 14676 ist eine Anwendernorm, d.h. sie besagt, wie man dieses Produkt anwenden (montieren, istallieren) soll. Die EN 14604 ist eine Produktnorm und besagt, welche Bedingungen ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, um ein CE-Zeichen tragen und somit überhaupt in Europa verkauft werden zu dürfen.

      (2) Sie müssen das Gästezimmer ausstatten, sobald sich in dem Zimmer ein Bett befindet.

      (3) Bei der Rauchmelderpflicht ist wichtig, wie und nicht wie oft ein Raum genutzt wird. Also ja, in jedem Wohnzimmer ist min. ein Melder zu installieren.

      (4) Der Holzofen beeinflusst die Rauchmelderpflicht nicht, steigert aber das Risiko einer Co-Vergiftung und der Brandgefahr. Die Ausrüstung mit Rauchwarnmeldern ist jedoch freiwillig.

      Viele Grüße

      • zu 3) wenn das Wohnzimmer kein Durchgangszimmer ist ( Fluchtweg ) ist es empfehlenswert aber keine Pflicht nach der HBO !!!

  25. Hallo. Ist eine WEG (5 WE, davon 1 vermietet) verpflichtet, die Installation und Wartung von einer Fachfirma durchführen zu lassen? Unsere Hausverwaltung behauptet das, und verweist darauf, dass sonst die Verkehrssicherheitspflicht von der WEG nicht übernommen werden kann. 1 Eigentümer hat bereits seit längerem eigene RWM installiert, muss das bei einem Beschluss berücksichtigt werden? Nirgends steht geschrieben, dass man gute, funktionierende RWM austauschen muss. Wo ist da die Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit, wenn alle ihre guten RWM austauschen müssen, wieviel Elektroschrott dann anfällt. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort. Vielen Dank.

    • Guten Tag,
      die DIN 14676 EMPFIEHLT den Einbau durch eine Fachkraft, schreibt dies aber nicht vor. Wer die Melder installiert, ist also nicht von Bedeutung, solange diese korrekt montiert werden (nachzulesen in der DIN 14676 oder unter http://www.rauchmelder-experten.de/blog/). Wer in Hessen die Wartung durchzuführen hat, ist in der Bauordnung wie folgt formuliert: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.“
      Die Verkehrssicherungspflicht wird nicht übernommen, sondern liegt immer beim Eigentümer. Sie wird jedoch nicht erfüllt, wenn die Rauchmelder nicht so installiert sind, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann.
      Was wurde denn bisher in der WE-Versammlung beschlossen? Was sagt die Mehrheit zu dem vorhandenen RWM? Als Mieter muss man akzeptieren, wenn der Eigentümer eigene Geräte anbringt (siehe http://www.ax-schneider-gruppe.de/baunews/rechtsprechung-1367763965/2891-ag-hamburg-blankenese-urteil-vom-16022011-531-c-34110). In der WEG können Sie sich darüber abstimmen.

      Viele Grüße

  26. Hier ist immer die Rede davon, dass der Mieter die Wartung bezahlen muss. Aber wer muss denn den Rauchmelder selbst und dessen Einbau bezahlen? Das geht hieraus nicht hervor.
    MfG
    Klaus Terra

  27. Pasqual Müller

    Hallo und guten Tag,

    noch eine kleine Verständnissfrage. Verstehe ich das richtig, dass durch die Rauchmelderpflicht in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Rettungswegen automatisch Schlafzimmer, Aufenthaltsräume und Rettungswege in Hotels mit inbegriffen sind?

    Vielen Dank für die Antwort.
    MfG
    Pasqual Müller

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Müller,

      das lässt sich nicht pauschal sagen. In einem Hotel mit weniger als 60 Betten gilt diese Pflicht. Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten müssen Brandmeldeanlagen haben, damit
      Brände möglichst frühzeitig erkannt und die Feuerwehr alarmiert wird.

  28. Hallo Herr Fischer,

    wenn ich die Kommentare richtig verstanden habe kann man nichts dagegen tun, dass die Wohnungsbaugesellschaft einen eigenen Rauchwarnmelder einbauen will, obwohl neue vom Mieter installiert wurden, auch wenn man dem Vermieter einen Haftungsausschluss anbietet und sich bereit erklärt, die Wartung vollumfänglich zu übernehmen?

    Im Text oben steht, dass der Eigentümer für die Montage verantwortlich ist und die Kosten für die Anschaffung trägt.
    Wir haben nun ein Schreiben bekommen, in dem der Vermieter die gesamten Kosten für Montage und Anschaffung als Modernisierung deklariert und demzufolge eine Mieterhöhung angekündigt hat, also tragen die Kosten dann doch die Mieter?
    Weiterhin werden wir dann für die Wartung durch den Vermieter über die Umlagenzahlung zur Kasse gebeten.
    Ist das rechtens?

    Viele Grüße

    • Guten Tag Herr Beyer,
      es gibt einen Präzedenzfall in Hamburg-Blankenese, in dem entschieden wurde, dass der Mieter neue Melder anbringen darf und dies vom Mieter zu dulden ist. Eventuell kann es in Ihrem Fall eine andere Entscheidung geben. Dies sollten Sie jedoch in einer Rechtsberatung klären.
      Zwar trägt zunächst der Vermeiter die Kosten für Anschaffung und Wartung, kann diese aber in Form von Mieterhöhung wegen der durchgeführten Modernisierungsmaßname und als Erhöhung der Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Die Bedingungen dafür finden Sie hier: https://rauchmelderpflicht.net/2014/05/vermieter-duerfen-mietkosten-fuer-rauchmelder-nicht-umlegen/

  29. Hallo Frau Fischer,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Allerdings wird hier nicht ganz klar, worum es in dem Präzedenzfall geht, da der Mieter hier zwei Mal genannt wird.
    Hat der Mieter neue Melder angebracht und der Vermieter musste es dulden, oder hat der Vermieter neue Melder angebracht und der Mieter musste es dulden?

    Die Informationen unter dem Link habe ich mir durchgelesen. Offensichtlich gibt es nur zwei Aspekte, unter denen die Wartung der Melder auf den Mieter umgelegt werden können:
    1. wenn die Wartung der Melder bei den sonstigen Betriebskosten separat genannt wurden
    2. wenn der Mietvertrag (und somit auch die Auflistung der Betriebskosten) geändert worden ist
    Ich hoffe, ich habe das als Laie richtig verstanden.

    Viele Grüße

    • Guten Tag Herr Beyer,

      das war natürlich ein Schreibfehler. Der Vermieter baut ein, der Mieter muss dies dulden (lt. Urteil vom 16.02.2011 – 531 C 341/10).
      Die Voraussetzungen zum Umlegen der Wartungskosten haben Sie richtig widergegeben.

  30. Hallo Herr Fischer,

    darf der Vermieter den Einbau von Rauchmelder, ihre Wartung und ihre Selbstkosten auf den Mieter umlegen (etwa durch künftig höhere Betriebskosten) – ? Oder darf er es nicht bzw. was davon darf er und was nicht? Ist allein § 13 Abs. 5 HBauO für Hessen maßgebend (sie ist zudem nicht eindeutig, ob der Eigentümer alles auf eigene Kosten tun muss), oder nicht auch mietvertragliche Vorschriften im BGB oder der Mietvertrag selbst? Ist dafür einzig der Mietvertrag maßgebend, sprich etwa ob eine Modernisierungsklausel darin aufgenommen wurde bezüglich damals noch nicht bekannter Betriebskosten und deren Umlage, oder kann der Eigentümer auch ohne solche Klausel und auch ohne dass deren Umlage im Mietvertrag unter sonstige Betriebskosten festgelegt ist, diese etwa als Modernisierung auf den Mieter umlegen? Vielen Dank. MfG Herr D. Mitev

  31. Hallo,
    gestern war mein Vermieter da und hat sich von mir unterschreiben lassen, dass ich bis zum 31.12.2014 die geforderten 3 Rauchmelder zu instalieren habe und die Wartung zu übernehmen.
    Kann er die Rauchmelder, wenn er diese kaufen würde auf die Mieter umlegen, oder bleiben die Kosten beim Vermieter.

    Vielen Dank
    Jutta Trock

    • Sebastian Fischer

      Ein wenig ungewöhnlich das ihr Vermieter sie für die Anschaffung der Rauchmelder verantwortlich macht, da er doch diese Pflicht trägt und eben auch die damit verbundenen Kosten. Insofern, so denken wir, ist das für ihren Vermieter rechtlich dünnes Eis.

  32. Hallo,
    wir haben ein Wohngebäude mit 6 Parteien. 5 Parteien beauftragen eine Firma die Rauchmelder anzubringen und die jährliche Wartung dieser zu übernehmen.
    Gefährdet die eine Partei (die 6ste) die Gebäudeversicherung falls er gesetzesmäßig die Rauchmelder (Ei650 10Jahre Batterie mit entsprechend Abstand 0,5m Radius zum nächsten Objekt) selbst anbringt und die jährliche Wartung (Fusselsiebreinigung, Hörtest und schauen dass nichts blockiert) auch selbst durchführt?
    Hat er bzw die Gemeinschaft mit irgendeine Beeinträchtigung bezüglich dem Versicherungsunternehmen zu rechnen?

    Danke schon mal für die Antworten.

    • Hallo,
      es wäre mir sehr wichtig wenn Ihr auf diese Frage antworten würdet.
      Danke

    • Sebastian Fischer

      Um eine Rauchmelder zu warten benötigt man keinerlei Qualitfikation. Da es hier also keine Vorschrift gibt, wer die Waetung durchführt, kann es auch keine Einfluss haben auf die Versicherung haben. Empfehlen würden wir nur die Protokollierung der Wartung. Nur zur Sichheit.

      Bezüglich des Montageortes können wir Ihnen das kostenlose Rauchmelder Kompendium empfehlen. Einfach mal googeln. Da steht alles drin was man wissen muss um einen Rauchmelder korrekt zu montieren.

  33. Hallo,

    hat ein Fluchtweg per definitionem immer an der Wohnungseingangstür zu enden oder auch über eine Tür zur Terrasse oder auf einen Balkon führen?

    Viele Grüße

  34. Meine Frage muss ich es dulden das zum beispiel im Schlafzimmer ein melder gesetzt?? wird was geht einem fremden mein Schlafzimmer an .

  35. Wolfgang Kreiling

    Wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung der Rauchmelderpflicht und die jährliche funktionsprüfung
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Kreiling

  36. Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend, das es einige gibt die sich darüber aufregen einen Rauchmelder installieren zu müssen.
    Ich persönlich kaufe mir die selber, auch wenn der Vermieter dafür zu sorgen hat. Die paar Euro sind es mir schlicht wert. Das ist MEIN Leben und das meiner Familie!

    Bedingt durch meine Arbeit in der Feuerwehr habe ich leider schon viel zu oft gesehen was passiert wenn die RM nicht eingebaut sind. Da noch drüber zu diskutieren ob und wo so ein Teil hingehört ist bescheuert. Sorry. Die Teile stören eventuell optisch, einige extrem überempfindliche werden auch durch die Betriebsanzeige gestört. Letztendlich retten die Dinger aber EUER Leben! Und Brände können jederzeit entstehen, überall. Egal wie vorsichtig man ist. Technische Defekte sind nie ganz auszuschließen…
    Hört also auf zu jammern und baut RM ein oder lasst sie einbauen! Für den Preis einer Pizza bekommt man hier einen echten Mehrwert. Nämlich noch ein paar Jahre Lebenszeit, im Falle des Falles…

  37. Nur mal ganz kurz und knapp ein paar Fakten zum Thema Rauchwarnmelder:
    Als erstes, ich bin geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder und somit hoffentlich gut unterrichtet.

    Es gibt für Hessen 3 in Frage kommende Regelwerke:
    1. Die DIN 14604, zuständig für die Rauchwarnmelder im technischen Sinne
    2. Die DIN 14676, zuständig für die Platzierung
    3. Die HBO, welche die Orte und Anzahl der Melder vorgibt

    zum Sinn der Rauchwarnmelder, es geht hier lediglich um den Personenschutz in der Nacht, da der Mensch im Schlaf den Rauch nicht riechen kann und die Hitze zu spät spürt. Es geht also um Ihr Leben.

    Zu den Kosten:
    1. Der Einbau obliegt ganz klar dem Eigentümer (Vermieter). Dieser hat auch die Kosten hierfür zu tragen. Er kann jedoch 11% der Investitionssumme auf die Jahresmiete aufschlagen. Um die Mieter zu beruhigen, es geht bei 3 Meldern (20 € pro Stück für 10-Jahres-Melder) um 6,60€ pro Jahr. Die Mieterhöhung begründet sich auf einer Erhöhung der Sicherheit des Wohnobjektes.

    2. Die Wartung/Prüfung der Melder kann der Vermieter dem Mieter übertragen, sofern dieser Körperlich um vom technischen Verständnis her dazu in der Lage ist. Jedoch darf dies nur per Zusatz zum Mietvertrag geschehen, welchen der Mieter nicht annehmen muss. Eine Ablehnung dieses Zusatzes ist kein Kündigungsgrund.
    Jedoch sind die Wartungskosten direkt über die Nebenkosten umlegbar, wenn diese durch eine Fachfirma durchgeführt werden.

    3. Die Haftung für die korrekte Funktion verbleibt beim Vermieter.
    Hierzu noch ein kleiner Hinweis, es gibt erste Brandversicherungen die Zahlungen mit dem Hinweis auf die nicht erfüllte Rauchmelderpflicht ablehnen und dies auch bereits durch Gerichte bestätigt wurde.

    4. Ein Kleines Rechenbeispiel zu den Kosten
    ein einfacher Rauchmelder kostet in etwa 5€. Dieser verbraucht jedoch spätestens alle 2 Jahre seine Batterie. Nehmen wir mal 5 Batteriewechsel als Richtwert für den 10 Jahreszeitraum, nach dem der Rauchwarnmelder zu ersetzen ist (Da nach dieser Zeit eine Abnutzung der Optik soweit fortgeschritten ist, das die Erkennung des Brandrauches zuspät erfolgt). Die Kosten für einen 9 Volt-Block liegen bei einem namhaften Hersteller, bitte beachten Sie beim Austausch die Vorgaben des Herstellers des Rauchwarnmelders, liegen bei etwa 5€ das Stück.
    Rauchwarnmelder 5€ plus 5 Wechsel a 5€ für die Batterie ergibt 30 €…. der Zeitaufwand fürs Wechseln usw. ist hier nicht mitgerechnet.
    Liebe Vermieter(Eigentümer), für 30 € bekommt man einen 10 Jahresmelder mit Q-Zertifikat, der euch 10 Jahre Sicherheit gibt ohne viel Aufwand. Spart also bitte nicht am falschen Ende.

    Noch etwas zur Aufklärung:
    Es wird immer von Wohneinheiten gesprochen, da z.B. das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus besonderen Gegebenheiten unterliegt. Hier sind Rauchwarnmelder durchaus sinnvoll, jedoch nur wenn die im Haus lebenden Personen über das unterschiedliche Verhalten bei einem Brand im Treppenhaus bzw. der eigenen Wohnung unterrichtet werden. Denn kommt eine Person bei einem Fluchtversuch durchs Treppenhaus zu Schaden, obwohl für sie in der eigenen Wohneinheit keine direkte Gefahr für Leib und Leben bestanden hat, trägt die Verantwortung hierfür der Eigentümer.

    Ich hoffe ich konnte ein wenig zur Aufklärung dieses sehr wichtigen Themas beitragen.

    Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung das die Rauchwarnmelder nur zur Wartung piepsen müssen

    Adrian Knebel, geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Knebel,

      vielen Dank für die tolle Zusammenfassung 🙂 Nur zur Sicherheit: Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienwohhaus ist nicht in der Rauchmelderpflicht inkludiert. Des weiteren gilt, als Besonderheit in Baden Württemberg, die Rauchmelderpflicht auch für Altenheime, Kitas…., da diese über Räume verfügen in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen.

      • Hallo Herr Fischer,
        vielen Dank für die Korrektur, ich hab diesen Punkt mit dem Treppenhaus tatsächlich etwas missverständlich ausgedrückt.
        Auch hier in Hessen gilt das ganze dank der DIN 14676 auch für Kita etc.
        Es heißt ja zum Glück auch „Räume mit Wohnungsähnlicher Nutzung“ direkt im Titel.
        Mit freundlichen Grüßen
        A. Knebel

  38. Noch was zum Thema Fluchtweg…

    ein Flucht ist ein ständig öffenbarer bodengleicher Ausgang. Dies kann durchaus auch eine Terrassentür sein, Vorraussetzung hierfür ist jedoch das kein Rolladen diesen Ausgang versperrt.

    Hier sind die Besitzer von Gebäudesteuerungen wie z.B. KNX im Vorteil da es Rauchwarnmelder gibt die hier eingebunden werden können und in solchen Fälle automatische die Steuerung und somit die Öffnung des Fluchtweges übernehmen können. Jedoch muss im Brandfall eine korrekte Funktion des Systems auch bei Ausfall der Stromversorgung gewährleistet sein.

  39. Wenn die Rauchmelder zur Pflicht werden, sollten sie eigentlich von dem bezahlt werden, der dies möchte.
    Ich persönlich bräuchte keinen.

  40. Guten Abend Herr Fischer,

    Gibt es eine Möglichkeit einen Feuermelder abzustellen? Weil bei mir gibt es welche die wasserpfeifen rauchen.

    Mfg S.Serol

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Serol,

      einen Rauchmelder direkt zu deaktivieren ist nicht möglich, da hier ja auch wieder versäumt werden könnte diesen zu aktivieren. Die Funktion „Stummschaltung“ dient jedoch der Abschaltung eines Melders bei Fehlalarm.

  41. Was ist mit einzimmer Wohnungen

  42. Sehr geehrte Frau/Herr Silke und Sebastian Fischer
    Ich wohne in Hessen in einem Mehrfamiloienhaus, Geschosswohnungsbau.
    Laut § 13 Absatz 5 (HBO) ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Dort ist aber nichts zu lesen, wie vorzugehen ist, wenn die Mietwohnung bereits über Rauchmelder verfügt.
    Ich habe in meiner Mietwohnung bereits Rauchwarnmelder in eigener Regie, auf eigene Kosten installiert, die den gesetzlichen Vorschriften in allen Teilen genügen (DIN Norm, Anzahl, Installation), da ich nicht möchte, dass Beauftragte des Vermieters meine Wohnung betreten.
    Mein Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft, besteht darauf eigene Rauchmelder anzubringen, die eine Fernwartung ermöglichen und will mich zwingen, dies zu dulden.
    Ist der Vermieter durch meine Eigenintiative durch seine Verpflichtung entbunden, wenn ich ihm durch Video/Fotos, gegebenenfalls Kaufquittung belege, dass meine Wohnung bereits über Rauchmelder nach § 13 Absatz 5 (HBO) verfügt und ich ihm versichere und nachweise diese selbst zu warten ?
    Ist es rechtlich zulässig, abzulehnen, den Vermieter dessen eigene Rauchwarnmelder anbringen zu lassen -da bereits andere Rauchwarnmelder vorhanden sind- und ihm zu diesem Zweck den Zutritt zu meiner Wohnung zu verweigern ?
    In Erwartung baldiger Antwort und mit vielen Dank im Voraus
    A. Folk

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Folk,

      der Vermieter hat das Recht, selber Rauchmelder zu montieren auch wenn Sie bereits welche haben. Daher wird es auch nicht möglich sein, im den Zugang zu verwehren. Leider können wir Ihnen keine rechtliche Beratung geben. Für diesen Fall sollten Sie sich einen Anwalt suchen.

  43. Guten Tag,

    wir sind Vermieter einer 1-Zimmer-Whg., in deren einem Raum geschlafen aber auch gekocht und gebraten wird. Sind unsere Bedenken, daß der Rauchmelder auch durch Wasserdampf oder Bratdünste/-rauch ausgelöst werden kann, berechtigt? Wenn ja, was tun, da er ja im Schlafzimmer Pflicht ist? Gibt es eine Alternative?

    Schon jetzt danke für eine Antwort. Mit freundlichem Gruß.

    • Guten Tag,

      die Montage eines Melders ist auch hier Pflicht. Sie können den Melder möglichst weit von der Kochstelle entfernt montieren, sollten dabei aber Mindestabstände zu Wänden und Lampen einhalten. Hier empfiehlt sich jedoch auf jeden Fall die Verwendung eines Melders mit Stummschaltung, sodass der Alarm für einige Minuten deaktiviert werden kann.

      VG

  44. Hallo,

    Wohnung:
    2 Schlafzimmer und 1 Bad.
    Diese Räume münden in den Flur, in dem eine Pantryküche installiert ist. Ist in dem Flur trotz der vorhandenen Küche auch ein Rauchmelder Pflicht?
    Muss man als Mieter in Hessen was machen, wenn sich der Vermieter noch nicht gemeldet hat wegen dem Einbau der Rauchmelder?

    Danke!

    • Sebastian Fischer

      Da dieser Flur der Fluchtweg aus der Wohnungist, muss hier ein Rauchmelder installiert werden. Da der Vermieter in der Pflicht steht sich darum zu kümmern, könnten Sie Ihn höchstens daran erinnern.

  45. mein Vermieter hat blos 1 rauchmelder im Wohnzimmer -da fällt man gleich rein wenn man durch die Wohnungstür kommt – installiert. Im §13 heisst es aber In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben also muss er 3 irauchmelder installieren oder?

  46. Guten Tag,

    ich bin Vermieter von 5 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Genügt es wenn ich die Rauchmelde kaufe und den Mieter mit dem Anbringen beauftrage oder kann der Mieter darauf bestehen dass ich den RWM anbringe/anbringen lasse?

    • Guten Tag,

      es sollte in Ihrem Interesse sein, eine fachgerechte Installation der Rauchwarnmelder sicherzustellen. Schließlich tragen Sie als Vermieter die Verkehrssicherungspflicht. Theoretische können die Melder jedoch von jeder beliebigen Person montiert werden.

      Viele Grüße und einen guten Rutsch!

  47. Hallo,
    müssen gesetzlich auch in Wohnungen Feuerlöscher vorhanden sein…..???
    oder nur Rauchmelder???

  48. Hallo,
    wie ich gelesen habe, sollen die Rauchmelder an der Decke montiert werden.
    Wie verhält es sich bei Altbau-Wohnungen mit einer Deckenhöhe von mind. 3,60, teilw. höher ??
    Gut, die Montage ist mit einer hohen Leiter zu bewerkstelligen. Aber was ist bei Batterie-Wechsel, Funktionsprüfung/Wartung oder Fehl-Alarm ? Ich kann wohl keinem Mieter zumuten sich für einem solchen Fall eine hohe Leiter in die Wohnung zu stellen.
    Kann bei Altbau-Wohnungen der Rauchmelder an der Wand in entsprechender Höhe (wenn ja in welcher Höhe ?) angebracht werden ????
    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort !
    Liebe Grüße
    Ina-Elena

    • Guten Tag,

      die Wandmotage ist nur in einigen wenigen Fällen gestattet:
      1. Wenn die Decke des Raumes nicht genug Festigkeit bietet, um einen Rauchwarnmelder
      sicher zu montieren (z.B. Textildecken),
      2. Wenn es sich um einen Flur mit max. 6qm handelt oder
      3. Wenn es sich um eine Küche handelt, die gleichzeitig einen Fluchtweg darstellt.

      Zu empfehlen sind Rauchmelder mit großer Prüftaste und Stummschaltung. So lässt sich der Melder beispielsweise mithilfe eines Besenstiels bedienen.

      Viele Grüße

  49. Wir sind Mieter einer Wohnung. Leider wurden bei uns die Rauchmelder nicht fristgerecht von Seiten der Vermieter montiert.
    Steht uns in diesem Fall nicht eine Mietminderung zu? Im August erhielten wir ein Schreiben, dass die Vermieter eine Firma beauftragt haben, allerdings mit einer langen Wartezeit zu rechnen ist. Ich bin mir nicht sicher, ob unsere Vermieter damit ihre Pflicht getan haben. Meiner Meinung nach hätten Sie sich allerdings auch früher darum kümmern können oder eine andere Firma beauftragen können.
    Herzlichen Dank im Voraus

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Schmidt,

      der Vermieter hätte Rauchmelder bis zum 31.12. in seinem Wohnungen montieren müssen. Egal wie. Ob dies ein Grund für die Minderung der Miete ist, vermag ich nicht zu sagen.

      • Hallo Herr Fischer,

        vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
        Gibt es denn für uns als Mieter eine Möglichkeit, die Vermieter zum Einbau zu „zwingen“? Beziehungsweise habe ich da überhaupt eine Möglichkeit, außer den Vermieter erneut darauf hinzuweisen?

  50. Hallo!
    Es geht um in Einfamilienhaus mit Erdgeschoss und 1. Etage. (Hessen). Jedoch ist z.Zt. nur das Erdgeschoss bewohnt. Die erste Etage ist seit Jahren leer. Müssen nun in den oberen Räumen auch Rauchmelder angebracht werden?
    Danke im Vorraus!

  51. Rita aus Hessen

    1. ich finde diese Seite sehr interessant und aufschlussreich.
    2. finde ich die Installation der Rauchmelder schon sehr gut und stimme Marme vom 3.11.14 voll zu.
    3. noch eine Bemerkung zur Frage von Marc vom 10.10.14: ich habe bei meiner Gebäudeversicherung nachgefragt, bezüglich der evtl. Leistungseinschränkung im Schadensfall bei Nichtinstallation von Rauchmeldern – könnte jeder auch machen. Bei meiner Versicherung gibt es keine.

  52. Hallo, wie haben ein 2 Familienhaus. Keller. 1 Etage. Flur, Küche, Wohnzimmer, Bad, Gästebad und 2 Schlafzimmer,
    Obergeschoss: 2 Kinderzimmer, Flur, Küche, Bad, Vor- und Wohnzimmer, Schlafzimmer

    Wieviele Rauchmelder müssen dort angebracht sein. ´Den wir bekamen in einem Fachhandel 2 würden reichen ??

    Vielen Dank

    • Guten Tag,

      die Hessische Bauordnung besagt folgendes:
      „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“
      Demnach würden zwei Rauchwarnmelder nicht ausreichen. Bitte beachten Sie, dass auch spezielle bauliche Gegebenheiten beachtet werden müssen. Ausführliche Infos dazu erhalten Sie im Rauchmelder Kompendium unter http://www.rauchmelder-experten.de/blog/.

      Viele Grüße

  53. Hallo Herr Fischer,

    ohne mich durch alle Einträge zu kämpfen hier zwei Fragen:

    Gilt die Rauchmelderpflicht nur für vermietete Wohnungen/Häuser oder auch für mich persönlich im selbstgenutzten EFH?

    Welche Auswirkung hat die Missachtung dieser Regelungen? Entfällt damit mein Versicherungsschutz (Hausrat/Wohngebäude)?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • Sebastian Fischer

      Die Rauchmelder gilt in allen privaten Wohnräumen. Normalerweise entfällt der Versicherungsschutz nicht, da die Rauchmelder ausschliesslich das Leben schützen. Ich würde jedoch zur Sicherheit die Versicherung befragen.

  54. hallo, ich wohne in hessen in einer 1 zimmer-wohnung mit seperatem flur und küche. das zimmer wird als wohn- und schlafzimmer genutzt. dass im flur einer angebracht werden muss leuchtet mir ein. das zimmer selbst ist relativ klein, und da ich mittelstarker raucher bin befürchte ich ständige fehlalarme (beim besuch eines bekannten ist dessen angeblich ebenfalls „zigarettensichere“ rauchmelder ständig los gegegangen). muss ich dem einbau zustimmen? und falls ja, muss ich mietrechtliche konsequenzen befürchten wenn ich das teil selbstständig lahm lege? mfg

    • Sebastian Fischer

      Da es sich hierbei um eine Pflicht handelt, müssen Sie leider zustimmen. Wenn es zu einem Brand kommt, könnte es sein, dass es hier Konsequenzen in Bezug auf die Versicherungsleistung geben wird. Sollten Personen geschädigt werden, würde es auch strafrechtliche Konsquenzen haben.

  55. Rauchmelder halte ich für so eine Art Verfolgungswahn, weil eine Hauptursache für Brände waren explodierende Gasleitungen, wie auch alte Gebäude mit morschen Balken.

    Desweiteren ist die persönliche Situation der Betroffenen entscheident: Speziell Suchtmittelabhängige schlafen eher ein und lassen Kerzen brennen.

    Ausserdem mit einer hohen Dosis Haldol hört auch niemand einen Rauchmelder mehr. Ein älterer psychisch kranker Mann kam z.B. mit Psychopharmaka nicht gut klar, mit der er mittlerweile mit ca. 60 Jahren entschlief.

  56. meine Vermieter hat mir vorgeschlagen, dass er ein Rauchmelder bei uns installieren kann.
    aber er sagt, es bringt nicht viel und es gibt zu oft falschen Alarm. es wurde uns bei falschen Alarm nervig sein. im gleichen zug schlägt uns der Vermieter vor, ein schreiben zu unterschreiben, dass wir darauf verzichten.
    sollen wir das schreiben unterschreiben oder installieren lassen?
    ich bin dankbar für ein gute und fachmännische Antwort.
    Danke,

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Mahmoudi,

      unterschreiben Sie das auf gar keinen Fall! Im Falle eines Brandes wären Sie im Zweifel der Leidtragenden. Wie „oft“ ein Rauchmelder letztlich einen Fehlalarm auslöst, hängt nicht zuletzt von der Qualität des Melders ab. Es klingt eher so, als wenn Ihr Vermieter Kosten sparen möchte.

      • sehr geehrter Herr Fischer,
        vielen Dank für Ihren Auskunft.
        wie ist es rechlich? ich habe gelesen, dass in Hessen Pflicht ist.
        wird das kontrolliert?
        welche Qualität von Rauchmelder ist es gut.
        Vielen dank,
        Mahmoudi

        • Guten Tag Herr Mahmoudi,

          ein Schreiben entbindet den Vermieter nicht von der Rauchwarnmelderpflicht und seiner Verkehrssicherungspflicht. In jedem Fall müssen in Hessen Rauchwarnmelder (RWM) installiert werden. Kontrollen sind bisher nicht vorgesehen und somit auch keine Strafen. Als Vermieter könnten Sie aber der zuständigen Baubehörde melden, wenn der Vermieter der pflicht nicht nachkommt und die Montage fordern. Leider haben Sie aber keinen Einfluss darauf, welche RWM installiert werden. Als zuverlässig und hochwertig haben sich die Produkte von Pyrexx und EiElectronics erwiesen.

          Viele Grüße

  57. habe gerade meine Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung erhalten.
    Mein Vermieter hat dort einen neuen Posten aufgenommen:

    Abrechnung Anschaffung und Installation von Rauchmeldern:
    Abrechnungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014

    Grundgebühr 2,84€ x 5 Stück = 24,20€
    Wartung 3,00€ x 5 Stück = 15,00€
    Rechnungsbetrag 29,20€
    Das mit der Wartung ist für mich ja noch nachvollziehbar, aber eine jährliche Grundgebühr?
    Habe im Internet nichts über erlaubte oder auch nicht erlaubte Einforderung einer Grundgebühr für Rauchmelder finden können.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Theiss,

      da die Kosten der Anschaffung des Rauchmelders der Eigentümer/Vermieter tragen muss, ist dies so nicht korrekt.

  58. Sehr geehrter Herr Fischer,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Nun habe ich doch noch eine Frage.
    Ich wohne in einer sogenannten Betriebswohnung, also mein Arbeitgeber ist sogleich mein Vermieter.
    Die Wartung der Rauchmelder wurde von dem hauseigenen Maschinenmeister durchgeführt. Ist das dann eine Prüfung durch eine extern beauftragte Firma.
    Widerspricht sich eigentlich.

    • Guten Tag Frau Theiss,

      die Kosten, die auf die Mieter umgelegt werden, müssen natürlich nachvollziehbar (z.B. durch Vorlage einer Rechnung) und angemessen sein. Wie die finanzielle Abwicklung bei Ihrem Arbeitgeber genau aussieht, kann ich leider nicht nachvollziehen.

      Viele Grüße

  59. Können Lithium 10 Jahresbatterien in jeden Rauchwarnmelder eingebaut werden.
    Das heißt auch in ältere Modelle?
    Vielen Dank im voraus.
    Mfg H. Heiter

    • Guten Tag Herr Heiter,

      Lithiumbatterien eignen sich nicht für alle Rauchwarnmelder (RWM). Informationen dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres RWMs.

      Viele Grüße

  60. Der Vermieter nimmt den Einbau von 6 Meldern über Techem vor und macht uns dafür folgende Rechnung auf:
    Bruttokosten pro Melder, pro Jahr:
    Miete 10€
    Wartung 2,50€
    Grundpreis 40€
    Insgesamt 52,50€

    52,50€ x 6 Melder: 315€ Brutto pro Jahr. Diese Kosten seien auf den Mieter umlagefähig.

    Stimmt das überhaupt? Unser Mietvertrag ist noch aus den Achtziger. Rauchmelder sind nicht gelistet. Müssen wir diese zusätzlichen Kosten tragen?

  61. Hallo,

    Sie haben eine tolle und sehr informative Seite. Eine Kleinigkeit habe ich Ihren sehr guten Kenntnissen in Bezug auf Rauchmelder beizutragen. Die Prüfung der Rauchmelder sollte jährlich stattfinden, ABER leider ist die Herstellervorgabe maßgebend. Das heißt für jeden Kunden das Kleingedruckte in der Beschreibung des Rauchmelders aufmerksam lesen.
    Häufig kommt es bei Billigmeldernvor, das der Prüfintervall lediglich ein halbes Jahr beträgt. Als Kunde sollte man auf das Prüfsiegel „Q“ achten, dann fährt man immer richtig. Diese Geräte haben dann eine 10-Jahresbatterie, das lästige Wechseln der Batterien entfällt.

  62. Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl eines plombierten Rauchmelders, bei dem während einer Wohnungsrenovierung die Plombe beschädigt wurde. Wenn ich meinen Vermieter richtig verstanden habe, ist beabsichtigt, den ansonsten vollkommen funktionsfähigen Rauchmelder auszutauschen, wie ich befürchte, auf meine Kosten. Nun gibt es meines Wissens keine gesetzliche Voschrift, nach der Rauchmelder plombiert zu sein hätten, und da ja die „Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern“ obliegt, würde so eine Vorschrift ja auch keinen Sinn machen. Allerdings scheint sich hier die Gesetzeslage mit den geschäftlichen Interessen der Firma, die den Melder angebracht hat, zu beißen. Können Sie mir sagen, ob ich den Austausch eines funktionsfähigen Rauchmelders gegen einen anderen funktionsfähigen Rauchmelder auf meine Kosten dulden muß?

    • Guten Tag Herr Arendt,

      ist die volle Betriebsbereitschaft des Melders gewährleistet, besteht kein Grund, das Gerät auszutauschen. Es ist aber natürlich möglich, dass der Rauchwarnmelder während der Renovierung stark verschmutzt wurde. Auch wenn die Wartung meist durch die Eigentümer durchgeführt wird, liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer. Aus diesem Grund möchte sich Ihr Vermieter wahrscheinlich absichern. Ich kann Ihnen jedoch leider keine gesetzliche Grundlage nennen, die konkret für oder gegen den Austausch spricht. Daher rate ich Ihnen, noch einmal den persönlchen Kontakt zum Eigentümer zu suchen. Führen Sie eine protokolliert Wartung durch, unterschreiben Sie diese und legen Sie den Nachweis vor.

      Viele Grüße

  63. Guten Tag, als Eigentümer einer Wohnung habe ich Rauchmelder gemäß Verordnung installiert.
    Die WEG bzw Verwalter ist nun der Ansicht, er könne mich zwingen einen Monteur in die Wohnung zu lassen, der neue (sinnlose da vorhanden) Rauchmelder installiert. (auch noch auf meine Kosten)

    Wer hat noch so Vorfälle?

    Danke

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Kutschker,

      gab es einen Beschluss der Eigentümer die Montage durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen?

  64. Guten Tag.

    Den Rauchmelder halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings verstehe ich es nicht dass die nur für die Wohnung vorgeschrieben sind. M.E. müssten auch Rauchmelder im Treppenhaus, zu mindestens bei größeren Häusern vorhanden sein. Das Treppenheus ist doch der Hauptfluchtweg und was ist, wenn es im Keller brennt? Bis die Melder in der Wohnung anschlagen ist das Treppenhaus so verraucht dass niemand mehr raus kommt. Hier hat der Verordnungsgeber nicht zu Ende gedacht.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Press,

      das Problem liegt hier an anderer Stelle. Wenn im Treppenhaus ein Rauchmelder einen Alarm auslöst und die Bewohner die Tür öffnen, ist die Gefahr sehr hoch, dass die Bewohner nicht in ihrer Wohnung bleiben, wo es in diesem Augenblick sicher ist, sondern versuchen werden über das Treppenhaus zu flüchten. Hier ist die Gefahr einer Rauchvergiftung sehr hoch. Daher hat sich der Gesetzgeber entschieden, diesen Teil des Hauses auszuklammern. Wenn sich die Hausgemeinschaft darüber einig ist und jeder weiß, wie man korrekt in einem Brandfall reagiert, kann man natürlich auch im Treppenhaus Rauchmelder montieren.

  65. Wolfgang Völker

    Guten Tag,

    müssen bei einem Neubau eines Mehrfamilienhauses die Rauchmelder vom Bauträger (inkl. Kostenübernahme) vor Abnahme (und somit nach Stand der Technik) installiert werden, oder muss dies eigens vom Eigentümer nach der Abnahme erfolgen.

    • Sebastian Fischer

      Prinzipiell, laut Bauordnung, ist der Eigentümer für die Montage verantwortlich. Sicherlich kann dies auch der Bauträger tun, jedoch wird dieser die Leistung in Rechnung stellen (so wie jede andere Leistung auch).

  66. Hallo,

    muss ich auch Rauchmelder in den Kinderzimmern installieren wenn nur noch als Büro bzw. Abstellkammer genutzt wird ?

    MfG

    Reiner

  67. Hallo,
    ich wohne in Hessen und möchte in eine neue Wohnung ziehen.
    Problem dort ist, das der Vermieter die RM inkl. jährlichen Wartung bei der Firma Ista/Techem angemietet hat.
    1. es sind RM in Wohnzimmer und Küche verbaut, welche nach HBO nicht vorgeschrieben sind, kann ich diese entfernen? Alles was über HBO ist kann man den Mieter doch nicht aufzwingen und in Rechnung stellen?
    2. die verbauten RM dürfen nur kostenpflichtig durch die Firma Ista/Techem versetzt werden, dies kann kaum nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit bei Nebenkosten rechtens sein, des Weiteren bin ich als Mieter normal der Besitzer der RM.
    3. Kann ich die Firma Ista/Techem den Zugang zur Wartung verweigern und auf Sicherstellung der Betriebsbereitschaft nach HBO verweisen? Als Mieter habe ich das alleinige Hausrecht.
    4. Kann der Vermieter einfach die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft auf sich übertragen, oder kann ich dies verweigern?
    5. die verbauten RM blinken alle 40 Sekunden, was mich tierisch nerven würde, kann ich die RM entfernen und austauschen?
    6. Im Mietvertrag steht nichts explizit zur Rauchmelderwartung durch Ista/Techem…, nur die Info
    ein Merkblatt zu RM wurde übergeben. Im Merkblatt steht, das alle 12 Monate Ista/Techem die Wartung macht.
    Dies reicht doch nicht aus das ich die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft abtrete?

    • Guten Tag,

      der Vermieter darf in vollem Umfang entscheiden, wo und welche Rauchwarnmelder installiert werden sollen. Eine Ausstattung, die über die Pflicht hinausgeht, ist zwar etwas kostenintensiver, aber weder schädlich noch verboten. Auf keinen Fall dürfen Sie die Geräte entfernen oder modifizieren. Alle Geräte dürfen auch über die Betriebskosten abgerechnet werden. Der Einbau von Rauchwarnmeldern gilt als Modernisierungsmaßnahme und soll der Verbesserung der Sicherheit dienen. Da die Verkehrssicherungspflicht beim Vermieter liegt, kann dieser auch entscheiden, wer Wartung und Installation übernehmen soll. Beim Betreten der Wohnung gilt das Mietrecht. Demnach ist u. a. stets das Interesse von Mieter und Vermieter abzuwägen. Hier besteht ein nachvollziehbares Interesse seitens Vermieter. Dies wurde auch durch diverse Gerichtsentscheide bestätigt. Im Mietvertrag muss nur die Umlegung der Kosten definiert werden, d.h. die Wartung muss als Betriebskosten aufgeführt sein.

      Viele Grüße

  68. Hallo,
    unsere Tochter hat in Mörfelden eine Eigentumswohnung gekauft, die im März 2016 bezugfertig wird. Weder in der Baubeschreibung noch im Notarvertrag ist das Stichwort Rauchmelder zu finden. Hat der Verkäufer (Bauherr) für den Einbau der Rauchmelder Sorge zu tragen?

    MfG Ekkehard

    • Guten Tag Frau Zill,

      zur Bewilligung des Bauantrages ist die Berücksichtigung von Rauchwarnmelder notwendig. Hier kommt es wahrscheinlich darauf an, wie genau der Kaufvertrag aussieht. Wenn die Wohnung schlüsselfertig übergeben werden soll, müssen Rauchwarnmelder durch den Bauherren installiert werden. Ohne diese Geräte gilt die Wohnung nicht als bewohnbar.

      Viele Grüße

  69. Hallo
    ich bin gerade in einem Hotelzimmer in Hanau und wundere mich das hier kein Rauchmelder instaliert ist. Gilt diese Pflicht nicht für Hotelzimmer?

    • Guten Tag,

      die Pflicht gilt für Wohnungen. Dazu zählen u.a. Beherbergungsbetriebe mit maximal 11 Gastbetten. Meist sind in Hotels Brandmeldeanlagen installiert.

      Viele Grüße

  70. Liebes Forum,

    während der Eigentümerversammlung wurde eine Anbringung und ein Wartungsvertrag durch eine zertifizierte Firma beschlossen.
    Heute fand erneut eine jährliche Prüfung in allen Eigentumswohnungen statt.
    Diese wird durch einen Mitarbeiter der beauftragten Firma mittels eines umfunktionierten Besenstieles durchgeführt, da in Mehrparteienhäusern diese nicht durch die Bewohner selbst vorgenommen werden dürfen. Eine Dokumentation der Prüfung wird erstellt und in Rechnung gestellt.

    Als vor Jahren die Anbringung der Rauchmelder in den diversen Bundesländern diskutiert wurde, meine ich gehört zu haben, daß eine jährliche Prüfung in mehrparteiigen Eigentumshäusern lediglich durch Betätigen des Testknopfes (mit einem Besenstiel) nicht ausreichend ist, sondern eine eigens dafür vorgesehene „Nebelmaschine“, die den Rauchmelder bei der Prüfung umschließt, eingesetzte werden sollte.
    Leider finde ich im Netz keine Vorgabe, wie die Rauchmelderprüfung durchgeführt werden muß, dort wird immer lediglich auf die Zertifizierung der durchführenden Firma mit DIN 14676 hingewiesen.

    Ist eine jährliche, kostenintensive Prüfung mittels eines Besenstieles ausreichend? Oder reicht es aus, wenn diese Vorgehensweise durch die Bewohner (alle ohne DIN14676-Zertifizierung) selbst durchgeführt wird?

    Danke für eine kurze Antwort!
    Michael

    • Guten Tag,

      in der DIN 14676 ist nicht nur die Montage, sondern auch die Anforderung an die Prüfung der Rauchwarnmleder beschrieben. Brandmelder/Rauchmelder werden nach einer anderen DIN geprüft und stehen in keinem Zusammenhang zur Rauchmelderpflicht – Das vorab, um Missverständnisse zu verhindern.
      Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft gehört tatsächlich etwas mehr als nu das Drücken der Testtaste. Ob das Verwenden eines Testsprays notwendig ist, hängt vom Melder ab. Was genau zu prüfen ist, können Sie in unserem kostenlosen Monatge- und Wartungsprotokoll nachlesen.
      Übrigens fordert die DIN nicht die Prüfung durch eine zertifizierte Fachkraft, sie empfiehlt es nur. In der Bauordnung für Hessen heißt es „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.“ Als Mieter können Sie demnach u. U. auch die Wartung selbst durchführen. In Ihrem Fall gibt es hier aber bereits einen Beschluss der WEG.

      Viele Grüße

  71. Ich habe als Vermieter in einem Mehrfamilienhaus ( 4 Wohnungen ) RWM von Techem einbauen lassen.
    Der Berater von Techem hat mir angeboten die RWM auf Mietbasis bei 10 Jahren Laufzeit zu nehmen, wobei die Jährliche Miete sowie die vorgeschriebene Überprüfung über die Betriebskosten abgerechnet werden könnten.

  72. Hallo,

    bei uns im Mietvertrag sind die Kosten der Rauchmelder (z.B. Wartung, Stromkosten, Miete) in den sonstigen NK und somit in unseren monatlichen Zahlungen an den Vermieter festgeschrieben. Somit ist auch der Vermieter in diesem Falle für die Wartung zuständig. Oder sehe ich das falsch?
    Viele Grüße

    • Guten Tag,

      in der Hessischen Bauordnung heißt es:
      „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.“ Eine Erwähnung der Wartungskosten im Mietvertrag kann als Regelung, wer die Wartung durchführt, verstanden werden. Ob aber auch die Mietkosten der Melder umgelegt werden dürfen, würde bereits in einigen Bundesländern unterschiedlich entschieden. Eine eindeutige Entscheidung wird es erst mit dem BGH-Urteil geben.

      Viele Grüße

  73. Ich habe diese Seite für eine Recherchehausaufgabe genutzt,und möchte mich bedanken das sie diese Informationen herausgegeben haben.

    PS:Ich habe die Quelle angegeben und den Link dieser Seite.

    Viele Grüße
    Sven K

  74. Guten Tag und vielen Dank für Ihre Antwort vorab.

    Muss in Hessen der Rauchender geschraubt werden, oder darf er auch per Klebeband angebracht werden? Angeblich hängt davon die Versicherungsleistung ab.

    Viele Grüße aus Frankfurt

    • Sebastian Fischer

      Ob ein Rauchmelder geklebt oder geschraubt werden darf, hängt nicht von der Landesbauordnung ab, sondern von den Angaben des Herstellers. Wenn der Rauchmelder des Herstellers lt. Beschreibung für diese Montageart geeignet ist, darf dieser so montiert werden. In der Regel ist für die Versicherung die Anwesenheit eines Rauchmelders völlig ausreichend, es sollte jedoch auch in Ihrem Interesse sein, dass der Melder dauerhaft fest und sicher an der Decke befestigt ist.

  75. Als ET bewohne ich meine eigene Wohnung in einem Mehrfamilienhaus selbst. Der Hausverwalter verlangt einen Nachweiß für die Anbringung der Rauchmelder, da dies nach seiner Auffassung verpflichtend für alle, also Mieter und ET sei. Außerdem hat er ein Schreiben verteilt, die eigenen Rauchmelder zu notieren und zu vermerken, wann die letzte Prüfung erfolgte.

    Hat er damit Recht, leider kann ich im Gesetzestext nichts eindeutiges darüber lesen.

    Vielen Dank.

    • Die grundsätzliche Frage lautet hier ob Rauchmelder zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählen. Nach Urteilen der Rechtssprechung (OLG Frankfurt ZMR2009, 864; AG Ahrensburg ZMR, 78; AG Rendsburg, ZMR 2009; 239;….) zählen Rauchwarnmelder zum zwingend zum Gemeinschaftseigentum, da sie dem Schutze des gesamten Hauses dienen. Insofern würde ich der Forderung des Hausverwalters Folge leisten.

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