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Rechtliche Informationen über die Rauchmelderpflicht

 

Können die Anschaffungs- und Installationskosten auf die Mieter umgelegt werden?

Da die Montage von Rauchwarnmeldern als Modernisierungsmaßnahme gilt, ist es den Vermieter erlaubt die Kaltmiete um 11 % der aufgewendeten Kosten (Anschaffungs- und Installationskosten) nach §559 BGB anzuheben. Da die Kosten in Bezug auf die mögliche monatliche Mieterhöhung so gering ausfallen, trägt der Vermieter die Kosten in der Regel allein.

Kann die Rauchmelder-Miete und der jährliche Rauchmelderservice auf die Mieter umgelegt werden?

Ob die Kosten umgelegt werden können, ist bisher nicht einheitlich geklärt. Im September 2011 hat das LG Magdeburg in einem Streit entschieden, dass die Kosten für die Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern zu den umlagefähig „sonstigen Betriebskosten“ im Sinne des §2 Nr.17 der Betriebskostenverordnung zählen. In NRW wurde die Miete den Anschaffungskosten gleichgestellt, wodurch die Kosten nicht umgelegt werden durften. Die Kosten für die Wartung sind in jedem Fall umlagefähig. Diese Entscheidung wurde vom BGH mehrfach bestätigt, da Kosten die Aufgrund von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen entstanden sind, umgelegt werden können.

Haften Wohnungseigentümer oder Vermieter, falls die Wartung der Rauchmelder auf den Mieter übertragen wird?

Der Eigentümer/Vermieter muss im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht dafür sorgen, dass weder Mieter noch Besucher durch vermeidbaren Gefahren geschädigt werden. In Bezug auf Rauchwarnmelder ist er für deren einwandfreie Funktion verantwortlich.

Wird nun die Wartung der Rauchwarnmelder vom Vermieter auf den Mieter übertragen, trägt der Vermieter trotz dessen die Sekundärhaftung. Zur Übertragung einer solchen muss der Vermieter sicher stellen, dass der Mieter physisch und psychisch in der Lage ist diese Aufgabe auszuüben. Während der Dauer der Übertragung der Pflicht zur Sicherung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders, muss der Vermieter die Erfüllung überwachen.

Eine Möglichkeit diese Überwachung zu gewährleisten, wäre zum Beispiel ein Anhang an der jährlichen Betriebskostenabrechnung, den der Mieter nach der Prüfung unterschreibt und dem Vermieter zurücksendet.

Muss der Einbau eines Rauchmelders vom Mieter geduldet werden?

Hier ist die Rechtssprechung völlig eindeutig. Der Mieter hat, bei gesetzlicher Einbaupflicht, die Montage der Rauchwarnmelder zu dulden. Dieses Urteil wurde vom Landesgericht Hamburg-Blankenese  (Urteil v. 16.02.20122 Az.: 531 C 341/10)  bestätigt. Diese bedeutet für den Mieter auch, dass er es dulden muss, dass neben den eigenen freiwillig installierten Rauchwarnmeldern, auch die gesetzlich verpflichteten Rauchmelder des Vermieters installiert werden (Urteile vom 17. Juni 2015 – VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14 des BGH) .

Welcher Verteilschlüssel wird für die umlagefähigen Kosten angewandt?

Da die Wartung und die Miete von Rauchwarnmeldern als Sonstige Betriebskosten gelten, wird als Kostenverteilschlüssel der Abrechnungsmaßstab der Wohnfläche herangezogen, soweit im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist.

Rauchmelder in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Die grundsätzliche Frage lautet hier ob Rauchmelder zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählen. Nach Urteilen der Rechtssprechung (OLG Frankfurt ZMR2009, 864; AG Ahrensburg ZMR, 78; AG Rendsburg, ZMR 2009; 239;….) zählen Rauchwarnmelder zum zwingend zum Gemeinschaftseigentum, da sie dem Schutze des gesamten Hauses dienen.

Jedoch wird auch eine gegenteilige Meinung vertreten, nach der Rauchmelder zum Sondereigentum zähen. Diese Meinung wurde vom OLG Hamburg-Wandsbek (ZMR 2010, 809) bestätigt.

Haftungsrisiko
Letztlich wird diese Frage irgendwann vor dem BGH entschieden werden müssen . Für den Verwalten wäre es bis zur Klärung sicher der einfachste Weg die Beschaffung, Montage und Wartung zentral von der WEG erfüllt wird. Würde jedoch jeder einzelne Eigentümer für sich die Anschaffung und Wartung vornehmen, könnte im Falle der Entscheidung des BGH das Rauchwarnmelder Gemeinschaftseigentum sind, eine Schaden an einem Besucher dazu führen, dass WEG und Verwalter voll haften.

Wer haftet für einen Feuerwehreinsatz bei einem Fehlalarm?

Der Alarm eines Rauchwarnmelders wird, da eine Aufschaltung auf die Feuerwehr nicht erlaubt ist, in der Regel von einer natürlichen Person gemeldet. Daher wird in der Regel ein Fehlalarm eines Rauchwarnmelders nicht mit dem Fehlalarm einer Brandmeldeanlage gleichgesetzt bei der der Verursacher haftet.

Wenn also eine vermeintlicher Brand bei der Feuerwehr gemeldet wird und eben nicht als Fehlalarm erkannt wurde, entstehen in der Regel keine Kosten. Uns ist kein Satzungsrecht einer Kommune oder eines Landkreise bekannt, in dem Kosten erhoben werden.

Kosten für den Aufbruch einer Wohnungseingangstür durch die Feuerwehr

Es kommt jedoch auch vor, dass bei einem Einsatz der Feuerwehr die Wohnungstür aufgebrochen wird um einen Brand auszuschließen. Der Mieter ist nach der Entscheidung des AG Hannover (WuM 2008, 399) gegenüber dem Vermieter nicht schadensersatzpflichtig.

193 comments

  1. Haftung beim eigenständigen Einbau?! Wie wollen als Vermieter in Hessen der VO folge leisten und entsprechend den Vorgaben Brandmelder im Mietshaus einbauen. Wer muss diese einbauen, damit es der HBO genügt? Können wir selbst als ungelernte Selbstbauer (keine Handwerker) diese einbauen und würde eine regelmäßige Kontrolle durch und oder die physisch und psychisch dazu in die Lage versetzten Mieter als rechtssichere Wartung gelten oder MUSS eine Fachfirma beauftragt werden? Ich denke nein, denn es geht doch letztlich um das Anschrauben der Melder, was ja nichts mit deren Funktion an sich zu tun hat, oder?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Mayer,

      gegen einen Einbau der Rauchmelder durch Sie ist nichts zusagen. Wichtig wäre die Anleitung des Herstellers genau zu studieren und auf eventuelle Besonderheiten bei der Montage zu achten. Auch die Wartung kann durch Sie oder ihre Mieter durchgeführt werden. Empfehlenswert wäre dabei ein Protokoll, dass am Ende der Wartung durch den Mieter (als Bestätigung der erfolgten Wartung) unterzeichnet wird.

      • Ich habe Rauchmelder in meiner Wohnung 68qm Gewobau,will
        mich nun zwingen von der Firma Technics diese austauschen zu
        lassen es sind nur 2Stück,die Jährliche Kontrolle soll per Fernabfrage
        je Rauchmelder 5,oo€ kosten.
        Laut einem Urteil AG Bielefeld,AZ:17 C288/11 müssen Mieter nur dann,zahleereinbartn,wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich ver-
        einbart wurde.

        mit freundlichem Gruss….., wolff enav

        • Sebastian Fischer

          Ob die Kosten umgelegt werden können, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Mietvertrag. Im September 2011 hat das LG Magdeburg in einem Streit entschieden, dass die Kosten für die Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern zu den umlagefähig “sonstigen Betriebskosten” im Sinne des §2 Nr.17 der Betriebskostenverordnung zählen. Bisher gab es jedoch kein richterliches Urteil, ob diese Kosten auch umlagefähig sind. Die Kosten für die Wartung sind in jedem Fall umlagefähig. Diese Entscheidung wurde vom BGH mehrfach bestätigt, da Kosten die Aufgrund von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen entstanden sind, umgelegt werden können.

          • Eine Fernabfrage der Rauchwarnmelder ist zweifelhaft und wohl nicht mehr zulässig. Ich würde das überprüfen.

          • Guten Tag Herr Reimer,

            tatsächlich entspricht die Fernabfrage nicht der Wartung eines Rauchwarnmelder nach DIN 14676, da dabei keine Sichtprüfung vorgenommen wird. Da aber bisher selbst bei Missachtung der Rauchmelderpflicht keine Konsequenzen drohen, ist auch bei unvollständiger Funktionsprüfung nicht mit solchen zu rechnen. Erst im Schadensfall würden vermutlich dahingehend Nachforschungen angestrebt werden. Ziel solllte es jedoch sein, vorsorglich für die Sicherheit der Mieter zu sorgen.

    • Mal wieder ein überflüssiges Gesetz, wodurch überwiegend nur KOSTEN entstehen
      und der Nutzen relativ gering ist.
      Hier eine Zahlenbeispiel: ca. 500 Tote durch Feuer!!
      Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts Wiesbaden starben 2009 in Deutschland an:
      • Herz – Kreislauferkrankungen 352 700 Menschen
      • Krebsleiden 219 000 Menschen

      Wenn man bedenkt, daß durch Brände ca 500 Menschen pro Jahr verstarben, drängt sich geradezu die Frage auf, warum sich eigentlich unser „fürsorglicher Staat“ mit einer solchen Vehemenz um die Minderung von Brandtoten bemüht und die erdrückende Anzahl von rund 570 000 verstorbenen Menschen billigend in Kauf nimmt. !! ??
      „Corruptissima re publica plurimae leges.“ (deutsch: „Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er.“) – gemäß Tacitus, Annalen III, 27

      • Sebastian Fischer

        Sicherlich ist es schlimm, dass jedes Jahr viele Menschen an Krebsleiden und Herzinfarkten sterben, aber was genau hat das mit der der Rauchmelderpflicht zu tun? W

        ie kommen Sie darauf, dass jemand die Toten solcher Erkrankungen billigend in Kauf nimmt? Entschuldigen Sie, aber das ist ein wirklich unsinniger Kommentar.

      • Eine unglaubliche Meinung, die Sie da vertreten. Es macht durchaus Sinn, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Montage von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gibt, auch wenn man dadurch nicht verhindern kann, dass es durch Brände Verletzte und leider auch Tote gibt. Die Zahl derjenigen, die durch eine Rauchgasvergiftung in den Wohnungen sterben, lässt sich massiv verringern. Jedes Brandopfer, dass durch Rauchwarnmelder gerettet werden kann, ist ein Segen.

        • Sie schrieben: Jedes Brandopfer, dass durch Rauchwarnmelder gerettet werden kann, ist ein Segen.

          Mag schon sein. Nur liegt das im 0,00..Promille Bereich und ist vernachlässigbar.

          Selbstbewusstes Handeln und sorgsamer Umgang ist hilfreicher als jeder Rauchwarnmelder!

      • Was für ein selten dummer Kommentar,
        … nur so viele sterben tatsächlich an…

        denk doch mal an Sachschädigung, Gefährdung der Sicherheitskräfte, Ziffer der verhinderten Brände, etc du kurz
        sichtiger !Ҥ$%&/, und dann der Rest

      • Man sollte unbedingt mal die Anzahl der durch Panik bei Fehlalarm (bzw. Stuhlkletter-Kippeleien beim Versuch den Quälgeist abzustellen) versterbenden Menschen mit denen der angeblich vor Feuer geretteten ins Verhältnis setzen. Lärmtote tauchen (außer bei Fluglärm) in keiner Statistik aus, und die Anzahl Fehlalarme dürfte deutschlandweit erheblich sein.

        • Sebastian Fischer

          Ernsthaft? Mann könnte ja auch die Anzahl der Leute die beim Aufsetzen eines Motoradhelmes einen Kieferbruch erleiden ins Verhältnis zu den verunglückten Motorradfahrern setzen??!?!

      • Genau das ist auch meine Meinung – oder besser gesagt: Befürchtung.

        Ich bestreite nicht die Sinnhaftigkeit von Rauchmeldern. Aber ich bestreite, dass ein Gesetz, dass es Fremden (z.B. dem Vermieter und anschließend noch irgendwelchen Wartungsfirmen) ermöglicht, elektronische Überwachungsgeräte in meine Privatsphäre zu montieren – von denen ich nicht einmal weiß, was sie alles überwachen und zerlegen darf ich sie ja auch nicht – wirklich einer Sicherheit dienen oder doch eher die Gefahr eine Überwachung in akustischer oder visueller Weise und damit den Missbrauch deutlich erhöhen.
        Zumindest das Gesetz in NRW ist in dieser Hinsicht eine staatliche Förderung zur Verwanzung von Wohnraum.
        Vielleicht widerspricht das Gesetz sogar dem Artikel GG 13, Abs. 1.

        Fakt ist, dass Mieter, die fremde unkontrollierbare Überwachungstechnik erdulden müssen, zukünftig damit rechnen werden, das eingeschmuggelte Wanzen oder Videoaufzeichnungen an bestplatzierten Stellen durch das BGH-Urteil in erster Linie Fremden den Zugang zur Privatspäre erleichtert.
        Cybermobbing, verbesserte und sichere Einbruchplanung oder das Aushorschen von vertraulichen Gesprächen wird künftig gesetzlich vereinfacht und gefördert.

        Und alles im Namen der Sicherheit.

        • Da hat es mit der digitalen Überwachung einen Aufstand gegeben, und nun versuchen wir es mal analog.

        • Guten Tag,

          der Einbau von fernwartungsfähigen Geräten ist in der Tat fraglich. Aber bisher ist es auch umstritten, ob eine Fernwartung der DIN entspricht. Daher gilt es meiner Meinung nach, diese Geräte und nicht Rauchwarnmelder oder eine solche Pflicht generell zu verhindern.

          • Unglaubwürdig. Wäre man an meiner Sicherheit wirklich interssiert, würde man mir den Einbau und die Wartung überlassen. Statt dessen wird per Justiz und Geichtsvollzieher mir aufgezwungen, die funkenden Dinger parallel zu meinen seit Jahren eingebauten zu dulden. Und noch dazu in Wohn und Arbeitszimmer, wo die Sache höchstens als Kontroll-Sensorik oder Abhörwanze Sinn macht. Rauchwarnmelder sollen mich wecken, wenn es brennt. Und dazu habe ich seit Jahren meine eigenen an der Decke.

            Also: Warum das ganze Bohei? Dreißigtausend Tote jedes Jahr allein durch Krankenhauskeime. Wie wärs, dort mal den Gerichtsvollziehr hinzuschicken? Statt, die (übrigens seit Rauchwarnmelderpflicht wieder steigende!) Todeszahl von rund 300 Rauchvergifteten im Jahr senken zu wollen. Mit unverhältnismäßig viel Stress in meiner grundgesetzlich geschützten Wohnung!

            Wie gesagt: Unglaubwürdig. Was soll wirklich bezweckt werden???

          • Guten Tag,

            wieso ist es sicherer, den Mieter selbst mit der Wartung zu beauftragen? Vorhandene Melder abzulehnen wird nicht generell von der Justiz gefordert. Dies liegt leider im Ermessen des Vermieters. Ein Problem mit „statt hier aktiv zu werden, sollte sich da etwas ändern“ anzugehen, ist meiner Meinung nach eine wenig lösungsorientierte Entweder-Oder-Taktik. Die Anzahl von Todesopfern gegeneinander aufwiegen, um zu argumentieren, führt keine Diskussion voran. Es ist kein Geheimnis, dass die Rauchmelderpflicht auch von Firmen wie der Ista genutzt wird, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Und auch Lobbyarbeit ist keine neue Erfindung. Ich kann Ihren Ärger verstehen, aber leider bei der Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter nicht behilflich sein.

        • endlich mal jemand, der das so sieht wie ich. danke

      • Das sehe ich genauso

      • Eugen Grzondziel

        Volle Zustimmung! Rauchmelderpflicht bringt mehr Menschen um als rettet. Der Spiegel berichtete: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/rauchmelder-fehlalarme-verursachen-unfaelle-a-1002203.html
        Während die Zahl der Feuerbrandopfer sinkte in den vergangenen Jahren, auch ohne Rauchmelder, steigt die Zahl der Opfer durch Stürze kontinuierlich. So sind die Fakten. Leider wieder werden Bürger durch die mächtigen Lobbys um ihr Geld betrogen. Geschwiegen von Umweltschäden und Toten die durch Herstellung, Transport und Entsorgung von Millionen von Batterien.

        • Sebastian Fischer

          Sie haben schon zur Kenntnis genommen, dass es keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Stürzen und Rauchmeldern gibt? Und wenn die Geiz-ist-geil-Mentalität nicht vorherrschen würde, gäbe es auch kaum Fehlalarme! Ob es dafür eine gesetzliche Grundlage geben sollte ist fraglich, der Nutzen eines Rauchmelders hingegen nicht!

  2. Ich habe mir nun all die aufschlussreichen Kommentare hier durchgelesen, da in unserer WEG das Thema Wartung der Rauchmelder grade diskutiert wird. Wäre es eine Möglichkeit, sich von der Gebäudeversicherung der WEG den Grundriss der Wohnungen mit den für Rauchmeldern markierten Stellen absegnen zu lassen und die Gebäudeversicherung gezielt zu fragen, WAS sie benötigt, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist?
    Bzw. sollte dies jeder Eigentümer in einer WEG auch mit seiner Hausrat- und Haftpflichtversicherung machen? Wo bekomme ich diese Protokolle nun her, in denen die Wartung eingetragen werden soll? Und wenn die Rauchmelder in den Treppenhäusern keine Pflicht sind, würde es im Schadensfall dann zu einem Problem mit der Versicherung kommen, wenn tatsächlich keine Rauchmelder im Treppenhaus eingebaut sind?

    • Sebastian Fischer

      Die Versicherungen werden sich mit Sicherheit an den Pflichten der jeweiligen Bundesländer orientieren. Somit muss in jedem Schlafzimmer und auf den Fluren die als Flucht- und Rettungswege dienen ein Rauchmelder installiert sein. Wenn diese Forderung der LBO umgesetzt ist, ist auch jeder Versicherung genüge getan. Ein kostenloses Prüfprotokoll werden wir hier in den nächsten Tagen zum Download veröffentlichen.

      • Vielen Dank für die informationen. Wo kann ich das Protokoll zum herunterladen finden?
        Vielen Dank
        Grüße
        Franz Rudolf

      • Hi, das glaube ich eher nicht. Ich habe heute mit meinem Versicherungsagenten (AXA) gesprochen. Er teilte mir mit, dass bisher das Installieren oder nicht Installieren von Rauchmeldern zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber nicht versicherungsrechtlich relevant ist.

        • Guten Tag,

          wir haben zu dem Thema verschiedene Versicherungen befragt. Die Antworten fielen verschieden aus, einige Versicherungen wollten sich gar nicht äußern. Leider kann man sich auf mündliche Aussagen bzw. Aussagen, die gegen die Versichungsbedingungen sprechen, nicht verlassen. In der Regel beinhalten diese Versicherungsbedingungen, dass der Versicherungsnehmer die Bauordnung zu erfüllen hat.

          Viele Grüße

  3. WEG in BW Rauchmelder in Miete ab 01.01 2015 Pflicht in BW
    Frage 1: Darf der VM die Miete (10 Jahre) + Wartungskosten auf die Mieter voll umlegen ?
    Frage 2: Wenn JA; dann ist der Selbst-Nutzer( Eigentümer) doppelt Zahler !??
    hoffe auf antwort

  4. was ist unter wartung der melder gemeint ?
    mfg

    • Sebastian Fischer

      Zu der jährlichen Wartung gehört eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (z. B. Abdeckungen, Verschmutzung durch Flusen und Stäube), ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt und ob die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen (z. B. Einrichtungsgegenstände) ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern.

  5. Klaus Schlosser

    Hallo,
    ich besitze in Baden-Württemberg eine Eigentumswohnung. Diese habe ich schon seit Jahren mit Rauchmelder ausgerüstet (alle Zimmer und Fluchtwege). Bei der Eigentümerversammlung wurde abgestimmt, dass das anbringen der Rauchmelder eine Fa. durchführt sowie die Wartung übernimmt (Miete).
    Muss ich mich anschließen und meine Rauchmelder abbauen und wegwerfen?
    Der Verwalter verweist auf ein Gesetz, dass alle Verpflichtet sind und sich der Abstimmung unterwerfen müssen?
    MfG
    Klaus

    • Sebastian Fischer

      In der Regel gilt der Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Wenn die Gemeinschaft mehrheitlich für die Montage und Wartung gestimmt hat, so ist dieser Beschluss, meiner Meinung nach, rechtskräftig.

  6. Hallo,
    ich bin Besitzer einer Eigentumswhg in
    Baden Württemberg.Unsere WEG hat auf Empfehlung des Hausverwalters,vor kurzem,dem Einbau und der jährlichen Wartung durch eine zertifizierte Fachfirma zugestimmt.Nach allem was ich bisher gelesen habe,kann die jährliche Prüfung aber auch selbst durch
    geführt und prtokolliert werden.Was kann ich z.B einem Verwandten-„Reihenhaus-Besitzer“ empfehlen, der nicht einem Mehrheitsbeschluss einer WEG unterliegt?
    Freundliche Grüsse MD

    • Guten Tag Herr Dengler,

      wer die Wartung selbst durchführen möchte, sollte sich gut informieren, was eine solche Wartung beinhalten sollte. Wer eine Firma damit beauftragt, sollte sichergehen, dass diese auch über ausreichend Kompetenz auf diesem Gebiet verfügt, indem z.B. genau gefragt wird, was bei einer Wartung geprüft wird. Ob man warten lässt oder selbst wartet, ist dann nur noch Geschmackssache.

      Viele Grüße
      Silke

  7. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich verstehe nicht, wie die Protokollierung der Rauchmelder funktionieren soll und finde hier weder im Gesetzestext noch anderwo eine verläßliche Aussage.

    Darf ich ein Protokoll selbst durchführen? Wenn ja, wie ist es rechtssicher, falls ein Schadensfall eintritt? Ich bin Besitzer einer Wohnung (Baden-Württemberg) und wohne dort auch drin und frage mich nun, was ich machen soll. Gibt es dazu weitere Informationen oder Empfehlungen? Im Gestzestext steht nur:

    „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst“

  8. Betrifft: BW
    Unser Vermieter lässt jetzt Rauchmelder einbauen. Wir sollen die Geräte entweder kaufen plus Montage. Als Alternative können wir die Geräte auch mieten.
    Darf der Vermieter die Rauchmelder uns in Rechnung stellen oder an uns vermieten ?
    Ist das nicht Sache des Eigentümers die Geräte zu bezahlen ?

  9. Sie schreiben im ersten Punkt auf dieser Seite, dass es dem Vermieter erlaubt ist die Kaltmiete um 11 % der aufgewendeten Kosten (Anschaffungs- und Installationskosten) nach §559 BGB anzuheben.

    Darf man davon ausgehen, dass dies so zu verstehen ist, dass die Jahreskaltmiete um 11% der aufgewendeten Kosten angehoben werden darf? Unser Vermieter hat uns signalisiert, dass diese 11% der Kosten auf die Monatskaltmiete aufgeschlagen werden soll. Wenn dem so sein sollte, dann kann bezahle ich doch bereits nach 9 Monaten die volle Aufwendung und ab dem 10. Monat bereits mehr als die tatsächlichen Aufwendungen.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Bernd,

      11% der aufgewendeten Kosten dürfen auf die Kaltmiete umgeschlagen werden. Ob dies auf die Jahresmiete bezogen ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Dies wäre eine Frage für einen Mieterverein. Die Antwort würde mich übrigens auch interessieren.

      • Es ist sicherlich so, dass 11% der Anschaffungskosten (Modernisierungserhöhung) pro Jahr auf die Grundmiete aufgeschlagen werden dürfen.
        Beispiel: Bei 90 € kosten, ist also ein jährlicher Aufschlag von 9,90 € möglich. Das sind also weniger als 1 € pro Monat.

  10. Hallo
    Habe auch Fragen zum Einbau der Rauchmelder in BW…
    Bei mir ist dies noch nicht geschehen…
    Wenn der Vermieter die Kosten für den Einbau auf die Mieter umlegt …kann der Mieter bei Auszug die Kosten zurück verlangen?
    Mfg

    • Sebastian Fischer

      Der Mieter kann die Kosten nicht zurückverlangen, da Sie in der regel als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete geschlagen werden.

  11. Hallo,

    ich wollte nur wissen ob der Mieter die Montage der Rauchmelder durchführen darf. Muss hier ein schriftliche Auftrag des Vermieters an den Mieter erfolgen. Mich interessiert sehr ob das Erlaubt ist, dass Mieter die Rauchmelder montiert es Montier?

  12. Hallo,
    wenn im Januar noch keine Rauchmelder eingebaut sind, kann dann eine Mietminderung erfolgen?

    • Sebastian Fischer

      Leider kann ich Ihnen keinen rechtlichen Rat geben, jedoch denke ich dass eine Minderung der Miete nicht Rechtens ist. Aber das ist nur eine Meinung.

  13. Markus Gdanietz

    Was sind die Konsequenzen, wenn man keinen Rauchmelder einbaut, sprich gibt es eine Kontrolle von irgendeiner Seite und dann Strafen?

    • Sebastian Fischer

      Es gibt keine Kontrolle oder direkte Strafen wegen eines nicht vorhandenen Rauchmelders. Erst im Schadensfall kann es Probleme mit der Versicherung und dem Staatsanwalt geben.

  14. Karl-Heinz Hubert

    Guten Tag,
    weshalb heißt es Rauchmelder-PFLICHT, wenn es keine Kontrollen oder Strafen gibt?
    Eine Pflicht sehe ich nur dann gegeben, wenn sowas auch kontrolliert und zumindest ermahnt wird!

  15. Alexandre Terentiev

    Ich habe bis jetzt nirgendwo gefunden, ob ein eingebaute Rauchmelder einen bestimmten Prüfsiegel haben MUSS. OK, es gibt die Info über gefälschte Geräte aus Aldi&Co. Wenn die Geräte aber funktionieren und bei der regelmäßigen Prüfung keine Probleme festgestellt werden, ist so ein Gerät erlaubt im Sinne von Brandversicherungsschutz? Gibt es dazu gesetzliche Vorschriften (z.B. dass das Gerät zwingend ein europäischer Fabrikat sein muss, sonst erlischt der Schutz)?

  16. Ich habe eine Immobilienfirma in Niedersachsen, die mehrere Häuser auf einem Betriebsgelände hat. Einige Wohnungen sind vermietet und einige nicht, da es evtl. passieren kann das in 2 Jahren die Häuser abgerissen werden um Industriebauten zu errichten. Nun soll in den vermieteten Wohnungen Rauchmelder angebaut werden und nicht in den unvermieteten. >Besteht die Rauchmelderpflicht auch in leeren Wohnungen?

    • Guten Tag Herr Löffler,

      die Bauordnung macht leider keinen Unterschied zwischen bewohnten und unbewohnten Wohnungen. Entsteht Rauch in einer unbgenutzten Wohnung, kann ein Rauchwarnmelder Bewohner in umliegenden Wohnungen warnen.

      Viele Grüße

  17. Guten Tag,

    In meiner Wohnung habe ich selbst RWM eingebaut und warte diese selbst bzw. mein Freund (gelernter Elektriker). Meine Wohnung befindet sich in Mecklenburg – Vorpommern.
    Für 2013 hat mir mein Vermieter Kosten für die RWM in der BeKo-Abrechnung berechnet.
    Ist das rechtens?
    Es gibt keine Vereinbarung, dass der Vermieter die RWM einbaut und die Kosten umlegt. Er beruft sich auf die landesbauordnung, dass es keine schriftliche Vereinbarung geben muss. Zu dem erfolgt die Berechnung aufgrund der Wohnfläche. Sollte die Berechnung nicht auf Grundlage der Anzahl der RWM in der jeweiligen Wohnung erfolgen?

    (Funfact: für die Abrechnung 2013 hat der Vermieter die Kosten nicht weiterberechnet).

    Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar!

    Schönen Gruss
    Frauke

    • Guten Tag Frau Sarnow,

      das ist wirklich sehr dreist von Ihrem Vermeiter! Kosten, die nicht angefallen sind, können natürlich auch nicht abgerechnet werden. Außerdem besagt die Landesbauordnung, dass der Besitzer (Mieter) für die Ausstattung zuständig ist. Grundsätzlich ist die Berechnung auf Grundlage der Wohnungsgröße korrekt. Natürlich können Sie aber darauf bestehen, dass der Vermieter nachweist, dass diese Kosten entstanden sind.

      Viele Grüße

  18. Sehr geehrte Damen und Herren,

    wer haftet in einem Brandfall, wenn der Vermieter zum Beispiel angibt, richtig zu warten, dies aber nicht getan hat, bzw. sogar den Brandmelder abgestellt hat?
    Bezieht sich die Haftung bei möglichen Schäden nur auf Personenschäden, oder wird der Brandmelder auch ins Visier genommen, wenn es um Sachschäden an dem Wohnobjekt geht? Sprich, hafte ich als Vermieter für Sachschäden bei einem Brand, oder haftet der Mieter, falls der Brandmelder nicht korrekt gewartet wurde, bzw. vielleicht sogar abgestllt wurde, durch den Mieter?

    • Guten Tag Frau Meyer,

      zunächst wird bei einem Brand die Ursache ermittelt. Eine Feststellung zur korrekten Funktionsweise des Melder ist nach einem Feuer in vielen Fällen wahrscheinlich gar nicht möglich. Grundsätzlich gilt, (sofern in der Bauordnung so festgelegt) dass der Vermieter die korrekte Montage und die regelmäßige Wartung nachweisen muss und ggf. haftet, wenn entgegen der gesetzlichen Grundlage gehandelt wurde. Versicherungen halten sich meist bedeckt, wenn es darum geht, ob die Monatge von Rauchwarnmelder Einfluss auf die Versicherungsleistung haben kann. In jedem Fall ist in erster Linie die Brandursache entscheidend, wenn es um die Haftung geht.

      Viele Grüße

  19. Sehr geehrte Damen und Herren,

    können Mieter einen bereits vom Vermieter installierten Rauchmelder beanstanden (z.B. wg. des Blinklichts in Schlafzimmern), und die Installation eines anderen Rauchmelders verlangen, z.B. ohne bei normalem Betrieb laufende Blinklichtfunktion?

    • Guten Tag Frau Meyer,

      soweit mir bekannt, gibt es dazu keinen Präzedenzfall. Jedoch ist zu bezweifeln, dass die Kontrolleuchte als unzumutbar anzusehen ist und eine Beanstandung als gerechtfertig angesehen wird. Der verbaute Rauchwarnmelder muss allein der DIN entsprechend gefertigt und montiert werden.

      Viele Grüße

    • CYBERYOGI =CO=Windler

      Das nervtötend rote Blinklicht (blitzte alle 40 Sekunden) an meinem eigenen Quälgeist schräg überm Bett habe ich mit Alufolie überklebt. Bei anderen Modellen hilft nicht mal das (Licht kommt aus allen Gehäuselöchern), daher kann man nur per OP am offenen Herzen äh Melder das Blitzdings entweder ganz entfernen (sofern die LED nicht auch noch als Vorwiderstand oder Spannungsregler dient =>Funktionsfähigkeit unbedingt mit Dampf prüfen) oder rundum mit schwarzem oder Alu-Klebeband abdecken.

      • Sebastian Fischer

        Sehr geehrter Herr Windler,

        es gibt auch Rauchmelder komplett Ohne LED. Dann könnten Sie sich diesen Aufwand und Ärger sparen. Einen Rauchmelder zu demontieren, wäre in Bezug auf Garantie und Gewährleistung sicher nicht hilfreich.

  20. Hallo,
    muss ich die Kosten (MIete) für die Rauchmelder übernehmen, wenn bei mir drei (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur) Melder installiert wurden obwohl nur zwei gesetzlich vorgeschrieben sind? Wohngröße ist 55 qm in Hessen
    MfG

    • Guten Tag Herr Linden,

      ob Pflicht oder nicht – der Einbau von Rauchwarnmeldern gilt als Modernisierungsmaßnahme und darf auf die Mieter umgelegt werden. Und letztendlich ist es zu Ihrem Schutz. Wenn das Schlafzimmer von Wohnzimmer abgeht, das Wohnzimmer also ein Durchgangszimmer ist, ist im Übrigen auch hier ein Melder PFlicht.

      Viele Grüße

  21. Hallo
    Betreffend dass die Kosten für die Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern zu den umlagefähig “sonstigen Betriebskosten” im Sinne des §2 Nr.17 der Betriebskostenverordnung zählen.
    Wie hoch sind den zur Zeit die jährlichen Kosten pro Rauchmelder/ in Euro, die der Eigentümer
    dem Mieter in Baden Würtemberg berechnen kann.
    Wo kann man dies nachlesen ( evtl. §) .
    Vielen Dank

    • Guten Tag,

      es gibt m. E. keine Honorarordnung, die bei der Wartung von Rauchwarnmelder zugrunde gelegt wird. Der Preis ist somit abhängig vom beauftragten Dienstleister. Dieser widerum wird den Preis vermutlich vom Auftragsumfang abhängig machen. Meist belaufen sich die Kosten jedoch auf ca. 5 Eure je Melder. Zur Umlage auf die Betreibskosten wird dann jedoch die Größe der Wohnung betrachtet.

      Viele Grüße

  22. unsere 3 Rauchmelder, die vor 6 Wochen eingebaut wurden, sollen im Jahr 180,00 Euro für Miete und jährliche Wartung kosten. Nach 10 Jahren sind das 1.800,00 Euro für 3 Rauchwarnmelder.
    Also, kann die Wohnungsverwaltung nicht richtig rechnen oder liegt bei mir was im Argen. Habt Ihr
    so etwas schon mal gehört?

    • Guten Tag Frau Groß,

      prinzipiell is die Miete von Rauchwarnmeldern teurer als der Kauf. Dennoch ist das natürlich ein völlig überzogener Betrag. Lassen Sie sich die Kosten detailiert aufschlüsseln. Schließlich würden bei einem Kauf von drei hochwertigen Meldern auf 10 Jahre lediglich 60 bis 100 € anfallen (ohne Wartung).

      Viele Grüße

  23. nikolai Jönsson

    Muss ich den Einbau von Rauchmeldern dulden, wenn die Eigentümergemeinschaft dies auch für Wohn- und Arbeitsräume und nicht nur für Schlafräume und Fluchtwege beschlossen hat? Ich bin zwar selbst kein Raucher, denke aber, dass ich die Wohnung dann an Raucher weder vermieten noch verkaufen und Raucher dann auch nicht mehr als Gäste einladen kann, und sehe darin einen schwerwiegenden Eingriff in meine Eigentümerrechte.

    • Guten Tag Herr Jönsson,

      laut des Urteils vom 8. Februar 2013 (Az. V ZR 238/11), das durch den BGH gefällt wurde, heißt es:
      „Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht.“
      Im Umkehrschluss könnte dies bedeuten, wenn die von Ihnen genannten Räume lt. Bauordnung nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen, dies auch nicht beschlossen werden kann.
      Dagegen spricht jedoch folgende Aussage: „Teilweise wird die Beschlusskompetenz aus § 21 Abs. 3 WEG i.V.m. § 5 Abs. 2 WEG hergeleitet, da Rauchwarnmelder der Sicherheit des Gebäudes dienten und sie daher zwingend zum Gemeinschaftseigentum zu rechnen seien […]“
      Eine eindeutige Antwort können wir Ihnen deshalb zu diesem Zeitpunkt leider nicht geben.
      Übrigens können auch Wohn- und Arbeitsräume als Fluchtwege gelten, wenn diese durchquert werden müssen, um von Schlafräumen aus die Wohnung zu verlasssen.

      Viele Grüße

  24. Es ist zeitnah der Einbau der Warnmelder angekündigt, mit Folgekosten an Mieter durch Wartungsarbeiten. Es heißt aber, es sei Pflicht, bis Dezember 2018 die Einbauten vorzunehmen.
    Müssen wir Mieter 3 Jahre vorher den unerwünschten Einbau und deren Folgekosten dulden?

    Weitere Frage:
    Wir haben kein Kinderzimmer. Unser „Kinderzimmer“ ist unser Arbeitszimmer. Einbaupflicht, ja oder nein?

    Letzte Frage bzw. Anmerkung:
    Im Kinderzimmer und Schlafzimmer sind bestenfalls keine elektronischen Geräte noch andere „zündende Ideen“. Anders sieht es da gewöhnlich im Wohnzimmer, Küche (und Bad) aus. Nur, wenn ich das richtig verstanden habe, da interessiert die Vorsorge seltsamerweise nicht den Gesetzgeber. Anlass für mich, das Ganze für sehr suspekt anzusehen.

    Ich meine, wenn in Küche/WZ der Brand entfacht wird…ziemlich blöd, wenn der Alarm erst losgeht, nach dem der Rauch schleichend sich erst ins Schlafgemach verbreitet hat. Ein bissl spät wie ich finde! Somit ziemlich dünnsinnig und die ganze Aktion fragwürdig.

    • Guten Tag Frau Hansmann,

      ich verstehe, dass zusätzliche Kosten belastend sind. Dennoch sollen Rauchwarnmelder zu Ihrer Sicherheit betragen. Die Installation ist als Modernisierungsmaßnahme zu verstehen und muss nur rechtzeitig angekündigt werden. Dann ist aus rechtlicher Sicht nichts dagegen einzuwenden, auch wenn keine Pflicht laut Bauordnung besteht.
      Der Vermieter nimmt zum Zeitpunkt der Planung/Montage den aktuellen Bestand auf. Die Nutzung der Räume entscheidet dann über die Einbaupflicht. Sollte sich die Nutzung jedoch ändern, sollte dies dem Vermieter mitgeteilt werden. Wenn also ersichtlich ist, dass der vom Vermieter als Kinderzimmer geplante Raum nicht als Schlafraum dient und auch keinen Fluchtweg darstellt, ist der Einbau eines Melders nicht Pflicht. Trotzdem kann der Vermieter natürlich hier einen Rauchwarnmelder installieren (lassen).
      Die Überwachung der gesamten Wohnung ist absolut sinnvoll. Rauchwarnmelder sollen jedoch vor allem nachts die Bewohner wecken, wenn diese nicht in der Lage sind, Brandrauch wahrzunehmen. Aus diesem Grund ist der Einbau von RWM in Schlafräumen und Rettungswegen Pflicht und eine erweitere Überwachung optional. Wenn also Rauch nachts in der Küche entsteht, sollte als erstes der RWM im Flur/Fluchtweg anschlagen. Ist die Küche ein Durchgangszimmer und dient so als Rettungsweg, muss auch dort ein Melder montiert werden.

      Viele Grüße

  25. Frida Höhnlein

    Guten Tag, wir haben in der WEG-Versammlung beschlossen Rauchwarnmelder der Fa. Techem einbauen und jährlich warten zu lassen.
    Nun haben wir bei Freunden gesehen wie gross und überaus hässlich diese rauchwarnmelder sind – Sie sehen aus wie Ufos, die an der Decke hängen. Meine Frage nun: können wir auch selbst hochwertige (die der erforderlichen Gesetzeslage entsprechen) und unauffällige (schöne) Rauchwarnmelder montieren lassen und auf den Einbau der hässlichen Rauchwarnmelder verzichten? Die Kosten für die Miete (6,00 pro Jahr)Rauchmelder der Fa. Techem zahlen wir trotzdem, haben ja dafür gestimmt. Ach ja, wir leben in Hessen.

    Mit freundlichen Grüssen

    F. Höhnlein

    • Guten Tag Frau Höhnlein,

      wenn Sie sich gegen die Rauchwarnmelder (RWM) der Firma Techem entscheiden, wird es vermutlich Probleme bei der Wartung geben. Wahrscheinlich wurde für diese Geräte gestimmt, da Techem Melder und Wartung aus einer Hand anbietet und zudem Fernwartungen durchführen kann. Das wäre mit anderen RWM nicht möglich. Über den Beschluss können Sie sich leider im Nachhinein nicht hinwegsetzen.

      Viele Grüße

  26. Guten Tag,

    ich habe einen Mieter, der zum jährlichen Prüfungstermin seiner Rauchwarnmelder nicht zugegen war. Nun soll eine erneute Prüfung bei ihm stattfinden. Diese verweigert er, weil er die Kosten für die erneute Prüfung nicht übernehmen will.
    Die Wohnung ist in Hamburg und der ursprüngliche Termin war dem Mieter ausreichend lange vorher bekannt.
    Frage: Kann der Mieter zu einer erneuten Prüfung gezwungen werden, und wenn ja, durch wen?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    K. Behn

    • Guten Tag Herr Behn,

      hier gilt der §555a des BGB in dem es heißt:
      „(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).“
      Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann der Zutritt eingeklagt werden.

      Viele Grüße

  27. wie kommt es überhaupt das da jemand entscheidet das der müll in der Wohnung sein muss ?

    • Guten Tag,
      da Sie mit Müll vermutlich Rauchwarnmelder meinen, hier eine kurze Erläuterung zur Rauchmelderpflicht. Diese wird in der Bauordnung der Länder verankert. Rechtsverordnungen werden von den Landesregierungen der Bundesländer erlassen. „Das Bauordnungsrecht regelt einerseits das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen und dient andererseits der vorbeugenden Abwehr von Gefahren. Es soll sicherstellen, dass durch die Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen keine Gefährdung für die Öffentlichkeit ausgeht.“ [http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.135978.de] Im Fall von Berlin hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits 2011 einen Antrag für die Einführung der Rauchmelderpflicht eingereicht.
      Viele Grüße

  28. Guten Tag Frau Fischer,
    unser Monteur hat immer wieder Probleme bei Eigentümern, die die RWM nicht nach der DIN 14676 montieren lassen möchten. Ein Beispiel: Die Wohnung hat mehrere Unterzüge im Flur von >24 cm und ist verwinkelt. Der Monteur hat die Montagepunkte festgelegt und der Eigentümer will das nicht! Er möchte einen zentralen RWM im Flur haben. Wie sieht es mit der Haftung in diesem Fall aus und wie können wir uns Schadfrei halten.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Reinecke

    • Guten Tag,

      haftbar ist am Ende immer der Eigentümer. Sie können sich zur Sicherheit schriftlich bestätigen lasssen, dass Sie auf die DIN-konforme Montage hingewiesen haben und der Eigentümer dem entgegen den Montageort bestimmt hat.

      Viele Grüße

  29. Hallo,
    Mein Vermieter will Funk-Rauchwarnmelder in der Wohnung einbauen lassen ( Schlafräume, Kinderzimmer , Flure und Wohnzimmer). Für die Anmietung und Funktionsprüfung verlangt er 6,50€ / Gerät. Diese werden auf die Betriebskosten umgelegt.
    Mir erscheint diese Summe /Jahr zu hoch. Was raten Sie mir?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Guten Tag Frau Schwarzer,

      der Betrag ist nicht unbedingt unüblich. Sie können hier nur prüfen, ob die Umlage der Kosten vertraglich geregelt und somit rechtens ist. (siehe Antowrt auf Diana Maurer)

      Viele Grüße

  30. Hallo,
    ich wohne in einer Eigentumswohnung in BaWü. Unsere WEG hat 48 Einheiten.
    Auf einer Eigentümerversammlung im Mai 2014 wurde der Einbau von Rauchwarnmeldern von der Firma Techem als Mietversion mit Wartungsauftrag beschlossen.
    Soweit so gut.
    Nun hat es aber die Firma Techem unter unserer Verwaltung nicht geschafft, die Rauchwarnmelder rechtzeitig bis zum 24.12.14 zu installieren.
    Zum Jahresende habe ich das dann selbst übernommen. ICH hatte also zum 1.1.15 funktionierende RWM installiert. Im März kam eine Nachricht der Verwaltung, dass Techem im April soweit sei. Letzlich wurden sie jetzt im Oktober eingebaut. Ich habe mich dem verweigert, die Verwaltung will mich aber nun zwingen die Techem RWM installieren zu lassen. Muss ich dies nun doch zulassen?
    Wer hätte in einem Unglücksfall belangt werden können, wenn in diesen 10 Monaten ohne RWM etwas passiert wäre?

    • Guten Tag Herr Sladek,

      hier kommt es darauf an, was genau mit Techem vereinbart wurde. Wurde vertraglich ein Termin abgesprochen, hätten Sie evtl. nach Absprache die Kosten für die „Übergangsgeräte“ einfordern können bzw. eine sonstige Entschädigung für das Versäumen der Frist verlangen können. Als klar wurde, dass sich die Montage verspätet, hätten Sie sich als WEG besprechen müssen. Wenn Sie nun freiwillig Rauchwarnmelder installiert haben, ändert das leider nichts an dem Beschluss vom Mai 2014. Es ist wirklich sehr ärgerlich, dass Ihnen nun zusätzliche Kosten entstanden sind, weil Sie sich absichern wollten.

      • Hallo,
        mhmmmmm – hierbei handelt es sich ja um eine rechtliche Vorgabe die bis zum 31.12.14 (Für BaWü) umzusetzen war. Ist da wirklich relevant was mit der Techem vereinbart wurde?
        (Kann ja nur der 31.12.14 als Ultimo sein, oder?)
        Was ist dann mit §23 (4) :
        (4) Ein Beschluss, der gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann, ist nichtig.

        Der dürfte hier doch greifen, oder etwa nicht?

        • Guten Tag Herr Sladek,

          für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht sind die Eigentümer verantwortlich, nicht Techem. Techem kann daher nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. Und der Beschluss dürfte an sich nicht gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen, es sei denn, der dieser besagt, dass die Melder nach Fristende montiert werden sollen. Letztendlich war es die Umsetzung des Beschlusses, die das Problem darstellt.

          Viele Grüße

  31. Hallo, zu diesem Thema beschäftigen mich jetzt 2 Fragen.

    1. Bei mir wurden vom Vermieter heute 2 Stück eingebaut im Wohn und im Schlafzimmer.
    Im Wohnzimmer war allerdings schon einer vorhanden sowie auch in der Küche. Küche ist jetzt keine Pflicht ? Versteh ich nicht eine Herdplatte die an ist.. gut aber egal. Die eigentliche Frage: Was tue ich, wenn die jetzt als Modernisierungsmaßnahme auf m,eine Miete umgelegt werden zumal in der Wohnung schon welche vorhanden sind ?

    2. Frage Mit welchem Recht darf der Handwerker des Vermieters in meine Wohnung ? Ich habe ihn jetzt reingelassen um Diskussionen zu vermeiden. Bloß nach meinem Rechtsverständnis muss ich einer fremden Person Zutritt gewähren egal wer es ist. Gefahr im Verzug und Durchsuchungsbeschluß sind die Dinge die es fremden erlauben meine Wohnung zu betreten.

    • Guten Tag Herr Fischer,

      (1) gerichtlich wurde bereits mehrfach entschieden, dass vorhandene Rauchwarnmelder vom Vermieter nicht akteptiert werden müssen. Dementsprechend wirken sich auch nur die vom Eigentümer installierten Melder auf die Miete aus.
      (2) Auf das Betreten der Wohnung hat der Vermieter nach vorherige Ankündigung ein Recht, wenn ein nachvollziehbares Interesse besteht (§ 242 BGB).

      Viele Grüße

  32. Guten Tag,

    ich bin Wohnungseigentümer in NRW. In der letzten Versammlung wurde beschlossen, dass die Installation und Wartung extern vergeben wird. Ein Einverständnis der betroffenen Mieter für die Übernahme der Wartung durch die WEG lag nicht vor.

    1. Wäre der Beschluss anfechtungfähig?
    2. Muss eine Bohrung geduldet werden, oder dürfen Magnethalterungen verwendet werden?
    3. Kann die Wartung ohne Einverständnis der Mieter als Betriebskosten angesetzt werden?
    4. Muss der Mieter die Wartung zulassen, wenn er die Wartung nicht an den Eigentümer übertragen hat?

    Vielen Dank im Voraus

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Döring,

      zu 1.) Wenn der Beschluss mit einer Mehrheit und konform der Satzung gefällt wurde, nein!
      zu 2.) Die Entscheidung der Befestigung liegt beim Monteur. In der Regel ist dies eine Montage mit Dübel und Schrauben.
      zu 3.) Das Amtsgericht Lübeck hat im Urteil vom 05.11.2007 (Az: 21 C 1668/07) festgestellt, dass die Kosten für die Wartung von Rauchwarnmeldern durch einen Dienstleister als laufende Betriebskosten umgelegt werden dürfen.

      Leitsatz:

      Ein Vermieter kann auch ohne entsprechende mietvertragliche Vereinbarung solche Betriebskosten auf den Mieter umlegen, die nach Abschluss des Mietvertrages aufgrund einer Modernisierung entstanden sind. Der erstmalige Einbau von Rauchmeldern ist als derartige Modernisierungsmaßnahme anzusehen.
      Die Kosten der Überprüfung von Rauchmeldern stellen sonstige Betriebskosten i.S. des § 2 Nr.17 BetrKV dar. In Abgrenzung zu Instandsetzung und Instandhaltung ist die jährliche Funktionsprüfung von Rauchmeldern als Überprüfung der Funktionsfähigkeit elektrischer Anlagen eines Mietobjektes anzusehen, die nicht der Beseitigung von Mängeln dient.
      Im Rahmen des Gebotes der Wirtschaftlichkeit ist es dem Vermieter erlaubt, die Wartung von Rauchmeldern an externe Dritte zu vergeben. Der Einwand, die Funktionsprüfung könne auch vom Mieter vorgenommen werden, greift nicht. Wegen der den Vermieter treffenden Verkehrssicherungspflicht und der Gewährleistung der Sicherheit aller Mieter ist es ihm nicht zuzumuten, darauf zu vertrauen, dass jeder Mieter die Verkehrssicherungspflicht erfüllt.
      Im Urteil des Amtsgericht Bielefeld vom 30.03.2011 (Az: 17 C 288/11) wird hingegen festgestellt, dass die Umlage der Kosten für Wartung eines Rauchwarnmelder auf die Betriebskosten ohne mietvertragliche Vereinbarung nicht möglich ist.

      In der Urteilsbegründung des AG Bielefeld wird Bezug genommen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.04.2004 (Az: VIII ZR 167/03), das klarstellt:

      Leitsatz: Sonstige Betriebskosten i.S. v. Nr.17 der Anlage 3 zu § 27 II BV. a.F. (jetzt: § 2 BetrKV ) sind nur dann umlagefähig, wenn die Umlegung der im einzelnen bestimmten Kosten mit dem Mieter vereinbart worden ist.
      Es ist demnach dringend zu empfehlen, die Wartungskosten für Rauchwarnmelder in einem Zusatz zum Mietvertrag zu vereinbaren.

      zu 4.) Ja.

  33. Guten Tag Frau/Herr Fischer,

    mein Vermieter (privat) hat mir am 13.12.2015 den Einbau von 4-5 Rauchmeldern vom Typ Pyrexx PX-1 als Modernisierungsmaßnahme angekündigt, den er natürlich nach den gesetzlichen Grundlagen noch in diesem Jahr umsetzen möchte. Ich habe mir beim Einzug 2008 selbst 4 Rauchmelder eingebaut. So wie ich im Chat verfolgen konnte, muss ich dem Vermieter den Einbau „seiner Modelle“ gestatten. Dem stimme ich grundsätzlich zu. Was mich irritiert ist die Kostenaufstellung für die Umlage: 1 Gerät diesen Typs würde mich ca. 25,- € kosten (bei 4 Stück also 100,-€). Er kündigt mir die Erhohung der Miete um 11 € monatlich UND Erhöhung der Betriebskosten um 2 € monatlich an. D.h. im Jahr habe ich 156,-€ künftig mehr zu zahlen!! Das kann doch so nicht umgelegt werden, wenn max.11% der Kaltmiete als Aufschlag anfallen. Mir geht es da rechnerisch wie Frau Groß s.o. (in 10 Jahren 1560,-€ für 4 Rauchmelder??) …Für mein Verständnis wäre es doch günstiger, wenn ich als Mieter die Geräte einmalig bezahle und lediglich die Wartungskosten unter „sonstigen Betriebskosten“ auf mich umgelegt werden. Wo ist mein Denkfehler? bzw. Ist die Anschaffung grundsätzlich Vermietersache? –> Kann ich dem Vermieter anbieten, die Anschaffungskosten zu übernehmen? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Es interessiert mich wirklich „brennend“ ..LG

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Riedel,

      die Kosten für Installation und Wartung der Rauchwarnmelder darf der Vermieter auf den Mieter umlegen: Die Installationskosten wegen Steigerung der Sicherheit der Wohnung gemäß BGB-Mietrecht durch anteilige Erhöhung der Miete (maximal 11% der Investitionskosten jährlich).
      Die Wartungskosten darf der Vermieter ebenfalls umlegen, jedoch auf die Nebenkosten (Betriebskosten), die er jährlich abrechnet.
      Eine Vermischung beider Kostenarten, die etwa dazu führt, Anschaffungskosten für die Rauchmelder über die Betriebskosten abzurechnen bzw. darin zu verstecken, sind unzulässig, weil sie dem Regelungszweck des Mietnebenkontenrechts (Betriebskostenverordnung) widersprechen. Für eine anteilige Umlegung der Anschaffungs- und Installationskosten auf die Miete (Mieterhöhung) wie auch die Umlegung der Wartungskosten auf die jährlichen Betriebskosten (Mietnebenkosten) ist der Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag dringend zu empfehlen.

  34. Sehr geehrte Damen und Herren,

    besteht bei der Platzierung der Rauchmelder ein Mitspracherecht des Mieters? Der Vermieter will die Rauchmelder, wie empfohlen, raummittig montieren. Der Mieter möchte aus ästhetischen Gründen eine andere Platzierung. Kann er dies verlangen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lutz Otersen

    • Sebastian Fischer

      Rechtlich betrachtet nein. Die Montage der Rauchmelder wird in der DIN 14676 geregelt. Diese gibt natürlich einen Handlungsspielraum. Ob dies jedoch der Monteur berücksichtigt kann ich Ihnen nicht sagen.

  35. Meine Frage:
    In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen dass neue Rauchmelder über eine Firma eingebaut werden- unabhängig davon ob schon welche in den Wohnungen vorhanden sind. Eins Unding wenn doch schon welche in einzelnen Wohnungen vorhanden sind.
    Nun sind wir somit auch verpflichtet Lt Firma die Rauchmelder über sie Warten zu lassen. Kosten pro Stück 5,-€.
    Nachdem bei dem vorgegebenen Termin keiner zuhause war wird nun auch noch 45,-€ Aufwandsgebühr berechnet und die Wartung muss doch über die Firma stattfinden.
    Das wir die selbst Warten würden, wird nicht akzeptiert obwohl das eine 10 Sekunden Sache ist pro Stück. Ist das RECHTLICH ??????
    Kann mir jemand dazu helfen ????

  36. Guten Abend. Ich habe ebenfalls eine Frage zu diesem Thema.
    Wir haben einen Termin zur Montage der Rauchmelder 6 Tage im Voraus erhalten. Termin soll der 08.03.16 in der Zeit von 11:30-13:30 Uhr sein. Die externe Firma hat uns den Termin über eine Karte zugestellt. Mit dem ausdrücklichem Hinweis, dass Extrakosten entstehen, für die wir aufkommen müssen, wenn wir diesen Termin nicht wahrnehmen können. Da wir beide voll berufstätig sind und auch in dieser Zeit nicht vor Ort sind aufgrund des Geburtstages meiner Eltern (ja, sie haben beide am selben Tag Geburtstag :-)), können wir den Termin tatsächlich nicht wahrnehmen. Da meine Eltern auch leider nicht mal eben um die Ecke wohnen… Nun zu meiner Frage, können tatsächlich Extrakosten für uns entstehen??? Oder dürfen wir uns trauen, nach einem alternativ Termin zu fragen und ggf. zu vereinbaren.

    Vielen Dank für die Antwort.

    • Guten Tag,

      soweit es mir bekannt ist, gibt es dazu keine eindeutige Regelung. Im Gerichtsurteil des AG Lichtenberg heißt es nur:
      „Der Vermieter ist nicht gehalten ist, für Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten ausschließlich die Terminwünsche des Mieters zu beachten […]. Der Vermieter ist allerdings gehalten, auf die Belange des Mieters – so weit möglich – Rücksicht zu nehmen.“
      Sie können also einen Alternativtermin vorschlagen, die Kosten dürfen dafür aber trotzdem umgelegt werden. Vielleicht können Sie Nachbarn oder Freunde bitten, den Handwerkern die Tür zu öffnen?

      Viele Grüße

  37. Guten Tag,

    wie verhält es sich bei 1Raum Apartments mit Küchenzeile im Raum? Darf der Rauchmelder dann in einem durch eine Tür getrennten Flur angebracht werden oder muss er trotzdem im Schlaf/Wohn/Küchenraum angebracht werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara

    • Guten Tag,

      wo genau Rauchwarnmelder angebracht werden müssen, hängt davon ab, ob es zwischen Flur und Zimmer eine bauliche Trennung wie einen Unterzug gibt. Dann wäre im Flur und im Zimmer jeweils ein Rauchwarnmelder zu montieren.

      Viele Grüße

  38. Guten Abend, ich wohne in einem 8 Familienhaus. Mit der Nebenkostenabrechnung wurden mir 45,00 Euro für die Wartung der Rauchmelder berechnet. Die Wartung sah so aus, dass der Monteur in die Wohnung kam und mit einem Holzstab den Rauchmelder in Alarm zu bringen.
    Die Rauchmelder im Haus betragen 24 Stück. Abgerechnet wird nach qm. ….und die Rauchmelder sind vom Eigentümer gemietet. Ich finde 45,00 € sehr happig dafür.
    Viele Grüße

  39. Sehr geehrter Herr Fischer,
    Sehr geehrte Frau Fischer,

    Wir haben eine Eigentumswohnung in eine WEG in BW. Nach einem Beschluss bei der Eigentümerversammlung 2013 wurde beschlossen die Montage von RWM. Das geschah erst Ende Februar 2016!, obwohl nach dem Beschluss, in den letzten Brief von Anfang 2014 hieß es in ein paar Wochen. Inzwieschen kam aber auch keine Meldung wann das geschieht. Jetzt kommt mein Problem: ich habe selber im Januar (also kurz davor) selber die RWM montiert ohne an diesen Beschluss zu denken. Ich habe aber auch nicht daran gedacht den Verwalter einen Brief zu schreiben und danach zu fragen oder beziehungsweise ihm an seinem Frisst zu erinnern. Jetzt droht er mir mit dem Anwalt, laut BGH hätte ich gesetzwidrig gehandelt, da wir unter Beschluss stehen. Ich muss meine RWM abmachen und die neue anbringen lassen. Stimmt das alles oder ist es nur eine Einschüchterungsmanöver seinerseits?
    Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihren Rat.

    Mit freundlichem Gruß,

    Monica

    • Guten Tag Frau Mezei,

      zu behaupten, Sie hätten gesetzeswidrig gehandelt, ist schon sehr gewagt. Es steht Ihnen frei, eigene Melder zu montieren. Wenn dies jedoch nach dem Beschluss geschieht, müssen Sie akzeptieren, dass die Melder wie im Beschluss vereinbart, also in dem Fall zusätzliche Geräte, montiert werden. Wenn Ihre Geräte, den Einbau dieser behindern, kann es auch notwendig sein, die vorhandenen zu entfernen. Hier finden den Sie das Urteil des BGH, auf das die Verwaltung hinweist: https://openjur.de/u/635011.html.

      Viele Grüße

  40. Guten Tag

    Ich habe da mal eine frage zu der Wartung. Wie ich oben gelesen habe werden die RWM getestet in dem sie ausgelöst werden. Ich habe Perserkatzen, 1 davon schon älter, als Haustiere die wie alle Katzen auf dieses kreischende Geräusch mit Panik reagieren. Ich kann auch nicht die Tiere jedes Jahr außer Haus schleppen damit Sie nicht vor Panik die Wände hoch gehen oder sogar an Herzinfarkt sterben. Wenn die RWM bei einem Brand los gehen ist das was anderes. Besteht die Möglichkeit diese Auslösung zu verbieten.

    Mit freundlichen Grüßen Erwin

    • Guten Tag Herr Hoffmann,

      verbieten lässt sich das nicht, aber es gibt RWM, deren Testton langsam in der Lautstärke ansteigt.

      Viele Grüße

  41. Guten Tag,

    eine Frage meinerseits, innerhalb einer WEG.
    Fakt: die WEG beschließt mehrheitlich die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern RWM (Kauf oder Miete). Div. Eigentümer haben ihre Wohnungen bereits damit ausgestattet.

    Was ist die rechtl. Konsequenz daraus fall die ET´s sich dagegen vor Ort verwehren, dass eine Installation in der (selbstgenutzten/vermieteten) Wohnung vorgenommen wird?

    Hat hierzu jemand Rat?

    Herzlichen Dank vorab …

    Beste Grüße Tine

    • Guten Tag,

      das Landesgericht Braunschweig hat am 7.2.2014 entschieden, dass vorhandene Melder bei einem solchen Beschluss zu berücksichtigen sind:

      „Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, weil die Gemeinschaft zwar über eine entsprechende Beschlusskompetenz verfügt habe, der Beschluss aber ordnungsgemäßer Verwaltung widerspreche. Die Tatsache, dass der Kläger bereits seit einigen Jahren in seinen Räumen Rauchwarnmelder betreibe, die der DIN-Norm 14676 entsprechen, sei durch den Beschluss nicht berücksichtigt worden. Vielmehr werde der Kläger an den Kosten für die Anschaffung und Wartung anderer Rauchwarnmelder belastet, obwohl für seine Wohneinheit kein Bedürfnis dafür bestehe. Dagegen richtet sich die Berufung der Beklagten.“

      Eigentümer, die keine Rauchwarnmelder installiert haben, müssen jedoch dem Beschluss folgen. Im Schadendsfall können sie sonst haftbar gemacht werden.

      Viele Grüße

  42. Sehr geehrte Frau Fischer, sehr geehrter Herr Fischer,

    Ich bin Eigentümerin einer selbstgenutzten Wohnung. Die Verwaltung hat nun die immer noch herrschende Unwissenheit dazu genutzt, in der ET-Versammlung einen Mehrheitsbeschluß für funkgesteuerte Rauchwarner sowie Wartung mit einem Vertrag über 10 Jahre zu einem Preis von 7,50 pro Stk. durchgeboxt. Meine Frage:
    müssen FUNKGESTEUERTE Melder akzeptiert werden?
    gibt es hierzu irgendwelche Vorschriften?
    Und wie sollen diese die jährliche Prüfung gemäß DIN 14676 Absatz 6.2.1 erfüllen, es sei denn, es sind Kameras eingebaut?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Guten Tag,

      für Rauchwarnmelder von Techem hat der TÜV ein Gutachten erstellt, das besagt, das die Ferninspektion eine manuelle Sichtprüfung ersetzen kann. Dabei wird u.a. Ultraschall eingesetzt, um zu prüfen, ob sich Hindernisse in der Umgebung des Melders befinden. Vom BGH gibt es eine Entscheidung, dass die WEG die Anschaffung und Wartung der Geräte beschließen kann. Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Januar 2016 eine Klage bezüglich solcher Funk-Rauchmelder ab. Ob es dennoch eine Möglichkeit gäbe, gegen den Beschluss vorzugehen, sollte von einem Juristen bezogen auf Ihren konkreten Fall geprüft werden.

      Viele Grüße

      • Sehr geehrte Frau Fischer,
        vielen Dank für die prompte Antwort und Ihre im Ganzen umfassende Auskunftsseite.
        Gruß Gisela

  43. Hallo aus Bayern,

    wegen einer bevorstehenden Eigentümerversammlung, bei der der Einsatz von fernabgefragten Rauchwarnmeldern beschlossen werden soll, versuche ich mich gerade über das Thema schlau zu machen. Ich habe schon seit Jahren einige Melder im Einsatz und frage mich, inwiefern ich mich einem zwangsweisen Austausch widersetzen sollte.

    In einem FAQ-Dokument zur Rauchwarnmelderpflicht des Bayerischen Ministeriums des Innern, Bau und Verkehr steht:

    „DIN 14676 ist eine Anwendungsnorm, die Angaben zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern enthält. Sie ist in Bayern nicht als Technische Baubestimmung (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayBO) bekannt gemacht, ihre Beachtung also baurechtlich nicht gefordert. Gleiches gilt für andere in Deutschland veröffentlichte Richtlinien für Rauchwarnmelder (z.B. VdS-Richtlinien). Sie sind nur verbindlich, sofern ihre Verwendung im Einzelfall
    privatrechtlich vereinbart wird. Ansonsten ist ihre Berücksichtigung unverbindlich.“

    Andererseits wird auf fast alle Internetseiten davon geschrieben, dass DIN 14676 maßgeblich sei, weswegen z. B. die Fernauslesung promlematisch ist. Was stimmt denn nun (für Bayern)?

    Viele Grüße
    Hannes

    • Guten Tag,

      die Bayrische Bauordnung verweist tatsächlich nicht direkt auf die DIN 14676. Sie besagt jedoch:
      „Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ (§ 46 Abs.4 Satz 2 BayBO)
      Um dies zu gewährleisten und sich als Eigentümer abzusichern, ist der DIN 14676 zu folgen.
      Bezüglich der Fernwartung hat Techem beispielsweise ein TÜV-Gutachten erstellen lassen, das besagt, dass die Fernwartung nicht der DIN 14676 widerspreche. VdS-Richtlinien werden angewandt, wenn es um eine besondere Zertifizierung geht, die Melder mit besonderen Merkmalen hervorheben soll. Relevant für in Europa verkaufte Rauchwarnmelder ist lediglich das CE-Zeichen.

      Viele Grüße

  44. Hallo, 4 statt 3 Rauchmelder in der Wohnung, also Wohnzimmer auch verstehe ich noch, aber auf eine Nachfrage hin warum die Nebenkosten sich um 4-5€ im Monat erhöhen sollen erfuhren wir das im Hausflur, 2 Etagen, auch noch 6 Funkrauchmelder installiert werden. Alle mit Baukleber. Können diese auch über den Mieter abgerechnet werden? Wartung wird selbst übernommen.Danke

  45. Hallo , mein Vermieter hat Rauchmelder in meiner Mietwohnung einbauen lassen (NRW). es sind jedoch mehr als in der LBO vorgeschrieben. Natürlich möchte er dafür auch entsprechend Geld haben. Muss ich auch für die nicht vorgeschriebenen Melder bezahlen ?

    • Sebastian Fischer

      Der Vermieter kann die Kosten aller Rauchmelder geltend machen, da es sich unabhängig von der Pflicht um eine Modernisierung und damit verbundene Betriebskosten handelt. (Kommentar wurde korrigiert)

  46. Bundesland: Hessen, HBO § 13 (5) Satz 4.

    1.) Wenn mein Vermieter eine Wartungsfirma beauftragt, muss ich mich dem – mitsamt Kosten – zwingend beugen oder kann ich, gegen Protokoll / Niederschrift / EV, die Überprüfung selber durchführen (iaR auch engmaschiger)? Besteht eine Einspruchsmöglichkeit gegen die Wartungsumlage (es gab keine Erweiterung des Mietvertrags!)?

    2.) Das in anderen Wohnungen dieses Schnitts vorgesehen Schlaf- oder Kinderzimmer ist bei mir ein Arbeitszimmer. Trotz dieses Einwandes wurde dort montiert. In der Küche hingegen, die aufgrund ihrer Größe eine Wohnküche ist, wurde eine Installation mit Hinweis auf Wasserdampf verweigert. Interessant dabei: Die Wohnküche mit Balkon ist ein alternativer Fluchtweg, wenn das Treppenhaus verraucht ist – und zudem der einzige Zugangsweg der Feuerwehr mit Leiter (hinter dem Haus ist das problematisch) = Hinweis auf Rettungsweg. Sowohl Vermieter wie auch der Installateur waren auf dem Ohr taub und machten eine 08/15-Installation nach Standard, ohne Rücksicht auf Verluste. Wie kann ich eine Änderung, eventuell mit einem höherwertigen Modell für die Küche, erreichen?

    • Guten Tag,

      der Vermieter trägt die Verkehrssicherungspflicht und kann somit selbst entscheiden, wer die Wartung durchführt. Hier sind Sie also auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen, wenn Sie die Wartung selbst durchführen wollen (zu 1).
      zu 2.): Die Bauordnung berücksichtigt nur primäre Rettungswege. Die Monatge eines Melders ist hier also laut Bauordnung nicht erforderlich. Wo über die nach Rauchmelderpflicht geforderten Melder hinaus weitere Geräte angebracht werden, ist dem Vermieter überlassen. Sie könnten sich aber zusätzlich durch eigene Rauchwarnmelder absichern.

      Viele Grüße

  47. Hallo, ich bin Vermieter in NRW.
    Wenn ein Mieter schon Rauchmelder installiert hat, kann ich diese auch drin lassen und keine neuen einbauen? Wenn ja, gibt es dazu ein Dokument was ich mir unterzeichnen lasse?

    • Guten Tag,

      das wäre vermutlich für den Mieter die beste Lösung. Dann sollten Sie einen Abnahmetermin vereinbaren, um sich von der Funktionsfähigkeit und der korrekten Montage zu überzeugen. Außerdem sollten Sie eine Regelung finden, ob Sie die Kosten für die Melder erstatten, sodass diese auch nach dem Auszug des Mieters in der Wohnung verbleiben. Diese Übereinkunft sollten Sie schriftlich festhalten.

      Viele Grüße

  48. Guten Tag,

    bin Mieter in Berlin, habe eine Ankündigung für den Einbau von RWM in Form einer Postkarte bekommen,
    der Termin 19.09.2016 (kostenfreier Fixtermin und damit nicht flexibel) von techem bzw. einer R&R Santec GMBH.

    Der Vermieter hat kein Ankündigungsschreiben geschickt.

    Meine Frage , ist das zulässig und muss ich die Installateure in die Wohnung lassen, ohne vorheriges Anschreiben des Vermieters?

    Was ich im Netz gefunden habe, ist esnoch nich geklärt für Berlin, ob der Vermieter die RWM wartet oder der Mieter dies übernimmt, soll wohl per gesetz erst verabschiedet werden.

    Können Sie mir weiterhelfen ? und vielen Dank

    • Guten Tag,

      da es sich bei dem Einbau der Rauchwarnmelder um eine Modernisierung ohne große Beeinträchtigung des Mieters handelt, muss der Termin nicht zusätzlich vorher vom Vermieter angemeldet werden. Wennn Sie sich aber unsicher sind, ob das tatsächlich in Absprache mit dem Vermieter geschieht, können Sie sich beim Vermieter rückversichern. Für die ab 01.01.2017 gültige Bauordnung ist bereits der Entwurf veröffentlicht worden. Darin heißt es:
      „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“

      Viele Grüße

  49. Guten Abend,

    ich bin Eigentümerin/Vermieterin in NRW. Bis ende 2016 muss ich Rauchmelder in der Wohnung installiert haben (erfolgt durch Fachfirma). Mein Mieter hat trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung den Zutritt zur Wohnung nicht freigegeben.
    Was passiert im Brandfall??? Bin ich als Eigentümer haftbar?? Ich habe die schriftlichen Aufforderungen Dokumentiert mit Einschreiben. Ich kann ja schlecht die Wohnung für die Rauchmelder Installation aufbrechen lassen.
    Viel Grüße

    • Guten Tag,

      bedauerlicherweise bleibt Ihnen dann vermutlich nur der Weg über einen Anwalt. Eventuell lässt sich der Meiter aber auch überzeugen, wenn Sie sich in einem Schreiben ausdrücklich auf die gesetzliche Grundlage beziehen.

      Nach § 555d BGB muss der Mieter diese Modernisierung dulden.
      Weiterhin haben sich schon folgende Gerichte mit dieser Problematik befasst:

      Landgericht Halle: Urteile v. 30.06.2014 (Az.: 3 S 11/14) – Duldungspflicht des Mieters bzgl. der Anbringung von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung
      Bundesgerichtshof: Urteile v. 17.06.2015 (Az.: VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14) – Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter

      Die Rechtsprechung ist hier also eindeutig. Als Vermieter müssen Sie leider alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um diese Pflicht erfüllen zu können. Im Ernstfall bedeutet das auch, den Zugang durch ein Gericht zu erwirken.

      Viele Grüße und viel Erfolg!

  50. Guten Tag,

    bedauerlicherweise bleibt Ihnen dann vermutlich nur der Weg über einen Anwalt. Eventuell lässt sich der Meiter aber auch überzeugen, wenn Sie sich in einem Schreiben ausdrücklich auf die gesetzliche Grundlage beziehen.

    Nach § 555d BGB muss der Mieter diese Modernisierung dulden.
    Weiterhin haben sich schon folgende Gerichte mit dieser Problematik befasst:

    Landgericht Halle: Urteile v. 30.06.2014 (Az.: 3 S 11/14) – Duldungspflicht des Mieters bzgl. der Anbringung von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung
    Bundesgerichtshof: Urteile v. 17.06.2015 (Az.: VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14) – Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter

    Die Rechtsprechung ist hier also eindeutig. Als Vermieter müssen Sie leider alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um diese Pflicht erfüllen zu können. Im Ernstfall bedeutet das auch, den Zugang durch ein Gericht zu erwirken.

    Viele Grüße und viel Erfolg!

  51. Guten Tag
    mein Vermieter möchte gerne Fernmelderauchmeldet einbauen.
    Diese plant er über eine Firma anzubieten. Die Mietkosten, sowie die Kosten für Service und Prüfung der Rauchmelder möchte er gerne an uns belasten. Diese sollen sich im Jahr auf 35,20 belaufen.
    Im Mietvertrag gibt es keine Klausel dazu.
    Nun hat der Vermieter ein Schreiben geschickt, in dem wir schriftlich zustimmen sollen, dass wir mit der Installation un der damit verbundenenvereinfachten Abwicklung und Umlage der Kosten einverstanden sind.
    Nun habe ich gelesen, dass die Kosten der Miete und Einbau nicht so einfach auf den Mieter umzulegen sind und nur die Kosten der Instandhaltung/Wartung usw.
    Dieses habe ich dem Vermieter schriftlich mitgeteilt.
    Darauf hin wurde dieser etwas ärgerlich, da wir anscheinend die einzigem im Haus sind, die da nicht einfach unterschrieben haben. Da dieses ja auch eine untergeschobene Mietvertragsänderung ist, finden wir die Reaktion etwas überzogen.
    Kann ich dem ganzen wirklich so wiedersprechen? Ich finde hier keine einheitliche rechtliche Aussage, ob eine Umlage aller Kosten zulässig ist oder nicht.
    Wenn wir dem Schreiben nicht zustimmen, was haben wir für Möglichkeiten?
    Ich würde mich hier über einen Rat sehr freuen.
    Vielen Dank

  52. Als Mieter einer Wohnung in NRW beschränke ich mich auf meine Gegebenheiten.
    Der Austausch meiner selbst installierten RWM muss ich hinnehmen und die Betriebskosten bezahlen.
    Bei den RWM geht es ja um Personenschutz und nicht um Brandverhinderung.
    Was den Personenschutz und die Ursache eines Brandes betrifft, gibt es andere Gefahrenquellen.
    Bei der Wohnungsrenovierung habe ich festgestellt, dass mehrere Stromleitungen, z.B. Wohnzimmer und Küche komplett auf einen Sicherungsautomaten geschaltet sind. Im komplett gekachelten Badezimmer sind handelsübliche, nicht wassergeschützte Steckdosen installiert. Es gibt keine FI-Schutzschalter. Der Hauseigentümer ist über die Schwachstelle informiert, die auch die anderen 15 Wohneinheiten betrifft. Hier wird nichts unternommen.
    Gibt es hier nicht vorrangigen oder gleichwertigen Handlungsbedarf im Vergleich zu RWM?

  53. Betrifft NRW (falls es in diesem Fall einen Unterschied macht): Muss der Mieter es sich gefallen lassen, wenn der Vermieter in Räumen, in denen keine Pflicht dazu besteht, Rauchmelder installieren will?

  54. Kann der Vermieter auch die Installation zu 11% auf die Jahresmiete umlegen?
    Wenn ja, wie hoch ist da die übliche Summe, wenn der Vermieter persönlich vorbeikommt um 6 RWM anzubringen? Kann er mir als Privatperson eine Rechnung von XXX Euro pro Stunde ausstellen und diese umlegen?
    Und bleiben diese 11% dann dauerhaft? Oder bis circa Jahr 8, bis ich letztendlich 100% der Kosten bezahlt habe?

    • Guten Tag,

      der Vermieter darf maximal 11% der Anschaffungs- und Installationskosten auf die Mieter umlegen. Gewöhnlich ist diese monatlich zu zahlen. Weniger kann natürlich auch umgelegt werden. Die 11% sind dann als Mieterhöhung wegen Modernisierung zu sehen. Ein Reduzierung nach z. B. 8 Jahren ist daher eher unwahrscheinlich. Wie hoch die entstandenen Kosten sind, hängt auch davon ab, welche Modelle angeschafft wurden. Dazu können wir leider keine genauere Auskunft geben. Eine Rechnung wird immer dem Auftraggeber ausgestellt. Dies sollte der Vermieter sein.

      • Also mal beispielsweise: Vermieter gibt mir 6 Rauchmelder und baut diese selbst ein. Er berechnet mir dann 120 EUR für die Rauchmelder und 80 EUR für den Einbau. Von diesen 200 EUR darf er 11% auf die Miete umwälzen? Monatlich? also 22 EUR auf die monatliche Kaltmiete? Dann habe ich nach einem Jahr 264 EUR bezahlt, also mehr als Anschaffung- und Montagepreis.
        Also nach diesem Modell macht der Vermieter nach der 10. Zahlung Gewinn durch nichts…

        • Guten Tag,

          bitte entschuldigen Sie. Die Miete wird zwar monatlich gezahlt und auch diese erhöht sich. Es werden aber 11% der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt. Die Erhöhung wird nicht allein durch die entstandenen Kosten begründet, sondern vielmehr durch den damit verbundenen Mehrwert.

  55. Salvatore Truoiolo

    Darf ich als Handwerker im Selbständigen dienst, bei fremden bzw. Kunden einen Rauchmelder Installieren?.
    wie sieht es mit der Gewährleistung aus? ab wann mach ich mich Haftbar wen was Passieren sollte?
    beispielsweise es kommt zum Brand und der Feuermelder schlägt nicht an ob wohl man ihn getestet hat! etc.

    • Guten Tag,

      wenn Sie dafür vom Eigentümer beauftragt werden, dürfen Sie die Rauchmelder natürlich auch installieren. Wegen der Haftbarkeit müssen Sie sich im Rahmen Ihrer Unternehmensform informieren. Prinzipiell müsste für eine Haftung aber nachweisbar sein, dass Sie die Montage oder Wartung nicht fachgerecht durchgeführt haben.

  56. Funkrauchmelder.
    Ich habe im Wohnzimmer auch einen Funkrauchmelder montiert bekommen. In NRW sind aber nur im Flur und im Schlafzimmer die Rauchmelder Pflicht.
    Kann ich diesen Funkrauchmelder im Wohnzimmer eigenständig deaktivieren ;z.B. durch Funkunterbrechung(Bleiummantelung ect.)

    • Guten Tag,

      der Vermieter darf auch mehr Melder als durch die Pflicht erforderlich montieren (lassen). Manipulationen an den Geräten sind Manipulationen am Mietobjekt. Davon ist abzuraten.

  57. Danke für die schnelle Antwort!

    Ich muß meine Frage hier aber noch etwas genauer formulieren.
    Der Rauchmelder soll unangetastet bleiben. Lediglich der Funkkontakt zum Rauchmelder soll unterbrochen werden. Dies wäre technisch machbar, ohne den Funkrauchmelder zu berühren.
    Meiner Meinung nach, kann ich in meiner Mietwohnung immer noch selber bestimmen, wo ich was baue oder hinstelle.
    Um hier den Funkverkehr der Rauchmelder nicht zu stören, werden mir in meiner Mietwohnung von der Firma Techem sogar Mindestabstände zum Rauchmelder aufgezwungen.
    Ist das zulässig?

    • Guten Tag,

      die Abstände zum Rauchmelder gelten nach DIN 14676, um sicher zu stellen, dass Rauch ungehindert den Rauchmelder erreichen kann. Sie sind zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer der Wohnung und können daher nicht komplett frei an der Wohnung bauen. Das sollte auch im Mietvertrag stehen, auf jeden Fall aber im BGB. Mit dem Abschirmen des Melders behindern Sie gezielt die jährliche Wartung.

  58. Hätte gerne noch eine letzte Frage zum Funkrauchmelder von ihnen beantwortet gehabt.

    Mir ist bekannt, das die Rauchmelder nur aktiv sein müssen, wenn sich Personen im Raum befinden. Darf ich die Rauchmelder somit bei Abwesenheit (z.B. 4Wochen Urlaub, Montage ect.) dann auch deaktivieren?

  59. Guten Tag,

    ich hätte eine verzweifelte Frage zum Thema Funkrauchmelder.
    Die durch ista installierten Rauchmelder fumonic 3 geben alle einmal pro Woche einen Piepston ab. Kein Alarmton, sondern irgendein Kontrollpiepsen. Das ist weder im Handbuch erklärt noch antwortet ista auf Rückfragen.
    Abgesehen davon, dass jedes Geräusch außer „es brennt“ und „Batterie leer“ überflüssig ist (dafür ist schließlich die Funkkontrolle da!), stellt sich mir folgende Frage:
    Alle Rauchmelder piepsen irgendwann nachmittags. Bis auf den im Schlafzimmer, der piepst mitten in der Nacht, was eben zu unerwünschten Störungen führt.
    Wir (als Mieter) möchten nicht auf den Schutz eines Rauchmelders verzichten, aber muss man das Piepsen wirklich hinnehmen?

    Beste Grüße
    Katharina Schmidt

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Schmidt,

      mit ziemlicher Sicherheit liegt hier ein Defekt der Rauchwarnmelder vor. Insofern wäre der einzige Weg über Hausverwaltung oder Messdienstleister.

  60. Hallo,
    die Rauchmelderpflicht soll Leben retten. Doch es gibt eine Gruppe kranker / behinderter Menschen, für die die Raumausstattung mit Rauchmeldern ein gesundheitliches Problem darstellen kann: Menschen mit Multipler Chemikalien Sensitivität. Diese Patienten reagieren z. T. mit massiven Unverträglichkeitsreaktionen (bis hin zum anaphylaktischen Schock) auf flüchtige und flüssige Chemikalien. Und das bereits bei geringsten Dosierungen. Die Liste der möglichen Auslöser ist lang. Sie umfasst viele Stoffe, die von den meisten Menschen täglich ohne Probleme benutzt werden. Wie z. B. Produkte mit synthetischen Duftstoffen wie sie in Parfums, Putzmittel etc. enthalten sind. Ebenso können Abgase, Kunststoffe und Flammschutzmittel entsprechende Reaktionen auslösen. Rauchmelder gehören damit zur Gruppe der potenziellen Beschwerde-Auslöser. Und das ist keine Theorie, wie Erfahrungswerte Leidtragender zeigen. Mittels „Versuch und Irrtum“ versuchen diese Menschen oftmals verzweifelt einen geeigneten Rauchwarnmelder zu finden. Was wenn dies nicht gelingt?
    Der gesundheitlichen Problematik MCS-Kranker steht die rechtliche Verpflichtung der Vermieter gegenüber. Nun droht neben Verlust der Gesundheit, Lebensqualität und evtl. Job auch noch Verlust des Wohnraumes? Denn der Vermieter möchte sich aufgrund der rechtlichen und versicherungstechnischen Vorgaben natürlich absichern. Das ist leider ein zeitkritischer Echtfall. Wo können sich Hilfesuchende hinwenden?

    • Guten Tag,

      das ist leider eine so spezielle Frage, dass ich nicht weiterhelfen kann. Es scheint, als hätten Sie damit mehr Erfahrungen. Wohin wenden sich Menschen mit dieser Krankheit, sonst mit solchen Problemen?

  61. Sehr geehrte Frau Fischer,
    besten Dank für die Rückantwort trotz der wirklich sehr speziellen Frage. Mit der gesundheitlichen Problematik auch im Hinblick auf Alltagsbewältigung musste ich mich zwangsläufig intensiv auseinandersetzen. Das Thema Rauchwarnmelder lässt sich aufgrund der Gegebenheiten leider nicht mit der üblichen Eigeninitiative lösen.
    -> Kontaktierte Herstellerfirmen schützen ihre Marke und geben keine Daten zu verwendeten Materialen preis (so ist uns auch keine Konkretisierung bezgl. der Beschwerdeauslöser möglich). Wünschenswert wäre natürlich eine verträgliche Produktlösung!
    -> Mit Blick auf die rechtliche Verpflichtung sieht sich mein Vermieter genötigt, die Kündigung auszusprechen, um sich vor finanziellen Nachteilen und/oder rechtlichen Folgen zu schützen. Wünschenswert wäre eine behördliche Ausnahmegenehmigung für MCS-Kranke – zumindest solange bis verträgliche Produktlösung vorhanden ist.

    Ich verstehe, dass das Problem hier nicht lösbar ist. Falls es jedoch einen Tipp gibt bezgl. möglicher Anlaufstellen oder ausdünstungsschwacher/MCS-geeigneter Rauchwarnmelder, so ist jede diesbezgl. Info natürlich willkommen.
    Ansonsten nochmals vielen Dank – ich finde es prima, dass Sie auf diesen Seiten die Informationen zum aktuellen Thema Rauchwarnmelder hilfreich zur Verfügung stellen und auf einzelne Fragen eingehen!

  62. Hallo zusammen,

    im Sommer letzten Jahres bekamen wir durch unsere Hausverwaltung ein Schreiben indem wir aufgefordert wurden anzugeben, ob wir bereits RWM installiert hätten, diese selber bis zu einem Stichtag beschaffen und fachgerecht installieren lassen würden oder es der Hauswerwaltung übertragen möchten (inkl.Umlegeung der Kosten auf die Miete bzw. Nebenkosten).
    Wir entschieden uns für die zweite Variante und haben einen entsprechenden Nachweis über Anschaffung etc. bis zum Stichtag eingereicht. So weit, so gut … hatten wir doch so Einfluss auf Kosten und Optik.
    Nun erhielten wir ein erneutes Schreiben, daß sich der Eigentümer inzwischen anders entschieden hätte und unsere RWM durch die Firma Techem, welche bei uns auch schon die Heizkostenverteilung & Wasseruhren im Service betreut, austauschen bzw. auch noch fehlende Geräte im Treppenhaus bzw. Keller installieren lassen möchte.

    Müßen wir dieser Auforderung, trotz vorheriger schriftlicher Vereinbarung, nachkommen und wenn ja, können wir die Anschaffungskosten für die bereits im letzten Jahr von uns gekauften Geräte zurückfordern?

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen und beste Grüße aus NRW

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Berti,

      es tut mir sehr leid, jedoch ist dies weniger eine Frage zur Rauchmelderpflicht als eine rechtliche Frage die man mit einem Anwalt diskutieren sollte. Eine rechtliche Beratung können und dürfen wir hier nicht geben.

  63. Warum soll und muß ich Rauchmelder die einmalig 113,48 Euro kosten,dauerhaft als Modernisierungskosten am Vermieter bezahlen

  64. Hallo.
    Bei der Sanierung des Mietshauses in dem ich wohne, wurden in jeder Wohnung Rauchmelder installiert. In meiner Wohnung wurde in jedem Zimmer (Flur, Kinderzimmer, Esszimmer, Wohnzimmer und Schlafzimmer) Rauchmelder installiert. In der identischen Wohnung über mir wurden aber nur in Wohnzimmer, im Flur und Schlafzimmer angebracht, nicht aber im Kinderzimmer.
    Nach meiner Kenntnis müssten aber in jedem Schlafraum, also auch im Kinderzimmer, Rauchmelder angebracht werden, aber nicht im Wohnzimmer.
    Können Sie mir bitte sagen, wo genau Rauchmelder angebracht werden müssen bzw. ob es zulässig ist, die Wohnungen unterschiedlich mit Rauchmeldern auszustatten

    • Guten Tag Frau Davis,

      wo Rauchmelder angebracht werden müssen, kann in der jeweiligen Bauordnung und im Detail in der DIN 14676 nachgelesen werden. Es ist richtig, dass Schlafzimmer und Kinderzimmer im Rahmen der Rauchmelderpflicht mit Meldern auszustatten sind. Wohnzimmer müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden, wenn es sich dabei um Durchgangszimmer handelt und diese durchquert werden müssen, um vom Schlafzimmer aus die Wohnung zu verlassen. Sollten einige Wohnungen nur die Mindestausstattung erhalten haben und andere auch darüberhinaus mit Rauchmeldern versehen worden sein, könnte dies zu einer ungerechten Abrechnung der Betriebskosten kommen. Hier wäre aber der Mieterschutzbund wohl der bessere Ansprechpartner. Prinzipiell steht es aber dem Vermieter frei, alle Räume mit Meldern auszustatten.

  65. Guten Tag,

    unsere Eigentümergemeinschaft in Bayern (Nürnberg) wird u.a. in der nächsten Sitzung darüber diskutieren, wie mit Rauchmeldern etc. in unserem Mehrfamilienhaus umgegangen werden soll. Dabei steht zur Diskussion, ob Geräte gemietet usw. über den Verwalter beschlossen werden sollen und u.a. bereits eigens angebrachte Rauchmelder demontiert werden sollen.
    1. Wer bis zum jetzigen Zeitpunkt (17.10) noch keine Rauchmelder in seiner Wohnung hat, spielt leichtsinnig mit seinem Leben.
    2. Die Firma, welche die Wartung der Geräte usw. übernimmt, schließt zu fast 100% in ihren AGB´s etwaige Haftungen im Ernstfall (z.B. Geräte werden z.B. am 1. November geprüft, am 2. November brennt es, die Geräte funktionieren aber seltsamerweise nicht) aus–wer haftet nun? Die private Haftpflicht? Nein. Die Gebäudeversicherung wird kämpfen, auf die Wartungsfirma verweisen, die wird wie oben beschrieben, auf ihre AGB´s verweisen, letztlich haftet die Eigentümergemeinschaft (anderes sähe es aus, wenn jeder einzelne selbsttätig für die Geräte aufkommt, dann haftet u.a. eine Hausrat oder private Haftpflicht oder..)
    3. Es gibt einen Gerichtsbeschluss, der die Demontage eigener bereits angebrachter Geräte selbst bei Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft für einen bestimmten Typus von Rauchmeldern nicht zwingend macht.

  66. Guten Tag,
    bitte um feedback bei folgender Situation:
    – Die Rauchmelder wurden sachgemäß durch den vom Vermieter beauftragten Kaminkehrer eingebaut
    – Die Rauchmelder werden regelmäßig durch den vom Vermieter beauftragten Kaminkehrer gewartet.
    – Eine Übertragung der Pflichten auf den Mieter hat nicht statt gefunden.
    – Der Mieter baut ohne Auftrag eingeständig die Rauchmelder ab und montiert eigene aus dem Baumarkt, die der geforderten DIN Norm entsprechen und wartet diese selber.
    – Es kommt dennoch zum Brand.
    wer haftet?
    Danke für feedback und lb Gruß

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Lemmi,

      bitte haben Sie Vverständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine rechtlichen Fragen beantworten können.

  67. Guten Tag,
    ich habe ein Problem mit ein Rauchmelder und wollte gerne eine Dritte Meinung einholen.
    Vor 2-3 Wochen hat der Rauchmelder Fehlalarme mitten in der Nacht von sich gegeben die nicht abzuschalten waren bzw. immer wieder nach paar Minuten zu piepsen anfing. Das war so ein spezieller Funkalarmmelder die einer Wohnung zugeordnet werden können.
    Wegen den Pollen konnte ich schon nicht richtig schlafen und gesundheitsbedingt sodass ich richtig generft war wie ich dann halbwegs einschlafen konnte der scheiss Rauchmelder mich rauswarf.

    Mir blieb keine andere Möglichkeit offen als den aufzumachen und die Stromquelle zu kappen. Mir es soweit gelungen das nur die Fahne angerissen wurde und sich die Batterie gelöst hat und dann endlich Ruhe war. Derzeit versuche ich das mit der Techem zu klären aber die meinten ich müsste 100€ zahlen (Keine ahnung ob die Technikerkosten dazukommen oder schon Inbegriffen sind), da der Fehlerspeicher gelöscht wird wenn die Stromquelle entfernt wird und somit nicht die Ursache ermittelt werden kann. Ein Technikertermin wird mir noch zugesandt, allerdings weigere ich den anzunehmen bis das Problem geklärt ist. Oder gebe den alten nicht raus als Beweismittel.
    Ich bin Sozialhilfe Empfänger und habe das Geld nicht habe noch 2-3 Jahren Schulden abzuzahlen sodass ich nichts weiteres zur Verfügung habe.
    Leider ist derzeit die zuständige von der wbg derzeit zu viel Unterwegs und hoffe das ich die Tage mit ihr sprechen kann und alles zum guten sich wendet.
    Allerdings bin ich derzeit dabei einige Umstellungen vorzunehmen das es mir wieder besser geht und wieder eine kleine Arbeit aufnehmen kann.

    Jetzt wollte ich hier mal nachfragen wie die Situation sich da verhält?
    Könnte da evtl. auch meine Haftpflichtversicherung einspringen?

    Ich bedanke mich schon mal sehr für jede Hilfe/Ratschlag die ich bekomme.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr W. es ist schwer aus der Ferne die Situation zu beurteilen. Prinzipiell ist jedoch das Problem, dass der Melder nun zerstört ist und es nicht nachvollziehbar ist was genau das Problem war. Insofern wird es schwer um die Kosten für den neuen Melder „herumzukommen“. Die Frage ob Ihre Versicherung für den Schaden aufkommt, kann sicherlich ihre Versicherung am Besten beantworten.

  68. Guten Tag,

    in unserem Hochhaus werden die Rauchmelder von einem Dienstleister installiert und gewartet. Wie schnell muss der Dienstleister einen Rauchmelder austauschen, wenn er defekt ist, bzw. der Batteriealarm ertönt? Wir hatten schon mehrfach den Fall, und jedesmal hat es min. zwei Monate gedauert, bis der Rauchmelder ausgetauscht wurde. Gibt es gesetzliche Fristen, wie schnell ein solcher Rauchmelder ausgetauscht werden muss?

    Weitere Fragen in dem Zusammenhang: Wird bei einem Rauchmelder mit Batteriealarm von einer zuverlässigen Funktion ausgegangen? Darf bzw. muss er also noch bis zum Austausch durch den Dienstleister ertragen werden?

    Ein Schlafzimmer mit piependem Rauchmelder ist praktisch unbewohnbar. Darf ein solcher Rauchmelder bis zum Austausch deaktiviert werden?

    Können bei langer Wartezeit Mietminderung oder andere finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden?

    Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung 🙂

    • Sebastian Fischer

      Leider gibt es, meines Wissens, keine Richtlinie wie schnell ein Wechsel erfolgen sollte. Natürlich sollte dies schnellstmöglich passieren und die Nerven der Mieter nicht unnötig zu strapazieren. Lieder ist dies gerade bei den meisten Messdienstleistern leider Wunschdecken. So jedenfalls das Feedback hier.

      Zu Ihren restlichen Fragen: Ein Rauchmelder muss 30 Tage vor vollständiger Entladung der Batterie ein Batteriewechselsignal abgeben. Innerhalb dieser Zeit ist der Rauchmelder voll einsatzfähig.

      Eine rechtssichere Antwort für das Entfernen des piepen Melders im Schlafzimmer und die Möglichkeit von Mietminderung kann ich Ihnen leider nicht geben. Hier sollte ein Anwalt befragt werden. Über ein Feedback und das Ergebnis würden wir us hier aber sehr freuen.

  69. Gilt die Rauchmelderpflicht nur für bewohnte Wohnungen? Oder müssen auch in unbewohneten Wohnungen Rauchmedler montiert werden?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Frank,

      die Rauchmelderpflicht gilt generell für Wohnungen! Ob bewohnt oder unbewohnt spielt hierbei keine Roll!

  70. Hallo,

    erstmal die Vorgeschichte:

    Vor ca. einem Jahr hat mein Vermieter Rauchmelder in meiner Wohnung installieren lassen, auch in der Küche. Nach ca. 1/2 Jahr habe ich das ding entnervt von der Decke „gerissen“. Als dann im Januar die Wartung erfolgte habe ich dem Mitarbeiter, der zuständigen Firma, das Gerät in die Hand gedrückt und er hat es ausgetragen aus dem System (er konnte auch nicht verstehen warum in einer Küche ein Rauchmelder installiert wurde).

    Jetzt muss man dazu sagen, das meine Küche ein Durchgangszimmer ist und somit der Fluchtweg aus dem dahinterliegendem Zimmer durch die Küche führt.

    Jetzt liege ich seit ca. 2 Monaten mit meinem Vermieter im streit um diesen Rauchmelder. Mein Vermieter sagt sinngemäß:“ In die Küche muss einer, weil es sich um einen Fluchtweg für einen gefangenen Raum handelt.“ Für den Hinweis von mir, das das Teil alle naselang auslöst ist man Taub, auch bekam ich den Hinweis, das ich das Gerät ja vor dem Kochen deaktivieren könne.

    Auch der Hinweis auf die Bauordnung von Berlin, die Küchen eindeutig von der Rauchmelderpflicht ausnimmt, bekam ich ein Schreiben, das die vom Vermieter beauftrage Firma sämtliche Fluchtwege aus einer Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten soll und ich mich dem nicht zu verweigern habe, da ansonsten rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden.

    Auch der die Bitte, dann wenigstens ein für die Küche geeignetes Gerät zu montieren stößt auf Taube Ohren, es gibt nur die klassischen Rauchmelder und sonst nichts.

    Das ich mich nicht dagegen wehren kann, wenn der Vermieter mehr Geräte installiert als notwendig, habe ich ja schon gefunden.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Gibt es irgendwo eine Vorschrift, das der Vermieter auch geeignete Geräte verbauen muss, wenn er schon eine Küche mit Rauchmelder ausstatten will??? (z.B. Temperaturwarner oder CO2-Warner)

    Ich bedanke mich im Vorraus für eine Rückmeldung.

    Mit frdl. Gruß
    Rene R.

    • Sebastian Fischer

      Hallo Rene,

      welcher Raum befindet sich hinter der Küche? Wenn hier kein Schlafzimmer wäre, müsste in der Küche kein Rauchmelder installiert werden. Wenn es sich um einen Rettungsweg handelt, muss leider zwangsläufig ein Rauchmelder installiert werden. Hitzemelder oder Co-Warner sind leider nicht gemäß der Rauchmelderpflicht zugelassen.

      • Hallo,

        hinter der Küche befindet sich ein Schlafzimmer. Ich bin ja nicht grundsätzlich dagegen das ein Melder in der Küche installiert wird, aber worin besteht der Sinn des Melders, wenn ich ihn vor dem Kochen deaktiviere?
        Diesen Hinweis habe ich von einem “ Techniker“ meines Vermieters bekommen.
        Gibt es denn nicht irgendwo Vorschriften für diesen Fall? Geeignete Technik für die Küche gibt es ja schließlich.

        Gruß
        René R.

        • Sebastian Fischer

          Der Melder soll und darf nicht vor dem Kochen nicht deaktiviert werden, sondern schon so montiert sein, dass das Risiko von Fehlalarmen möglichst gering ist.

      • Hallo,

        als Ergänzung habe ich in der DIN 14676 noch gefunden:
        -In der Küche sind Rauchwarnmelder nur zu installieren, wenn Falschalarme, bspw. durch Wasserdämpfe, auszuschließen sind

        -Wegen Kochdunst und Wasserdampf sind herkömmliche Rauchmelder deshalb auch nicht in Küche und Bad zu verwenden.

        Nun ist ja eine DIN Norm nun mal leider keine Gesetzliche Regelung. Deshalb bräuchte ich eine Irgendwie gesetzlich geartete Vorschrift die die Verwendung von geeigneten Geräten vorschreibt.

        Gruß
        René

        • Sebastian Fischer

          Der Auszug ist korrekt. Da aber die Bauordnung eine Montage auf den Fluchtwegen vorschreibt, würde dies hier keine Geltung finden. Da die Landesbauordnung Rauchmelder vorschreibt, muss auch ein solcher montiert werden. Hier könnte ich Ihnen nur empfehlen auf ein Modell wir den Ei650 von Ei-Electronics zu setzten. Dieser hat sich auch in diesen Bereichen bewährt.

  71. Mich würde interessieren ob man mehrfache Wartung pro Jahr bezahlen muss bei Rauchmeldern??? Denn in unserer Mietwohnung werden sie biem Heizung ablesen überprüft und jetzt will der Vermieter nen eigenen Mitarbeizer schicken.
    Klingt für mich eher danach durch den Einsatz des Mitarbeiters die Nebenkosten hochzuschrauben.

    • Sebastian Fischer

      Die Norm empfiehlt eine Wartung mindestens einmal im Jahr. Ob eine häufigere Wartung vom Vermieter durchgesetzt werden kann, ist mir leider nicht bekannt.

  72. Ich lebe in SH, vor 4 Wochen kam der Rauchwarnmelderprüfdienst zu mir und stellte fest, dass alle 3 installierten Rauchwarnmelder nicht funktionieren. Seitdem warte ich auf deren Meldung. Habe schon hinterher telefoniert und alles. Was kann ich jetzt noch tun? Gibt es zu sowas auch vielleicht schon Urteile? Denn der Vermieter ist ja seiner Pflicht aktuell nachgekommen, nur die Beauftragte Firma nicht bzw. Deren Subunternehmer. Danke schonmal

    • Sebastian Fischer

      Am besten Sie setzen Ihren Vermieter von dem Mangel in Kenntnis und setzen Ihn mit einer Frist in Verzug, da dieser die Verantwortung für die Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern trägt.

  73. Muss der Einbau eines Rauchmelders vom Mieter geduldet werden?

    Hier ist die Rechtssprechung völlig eindeutig. Der Mieter hat, bei gesetzlicher Einbaupflicht, die Montage der Rauchwarnmelder zu dulden. Dieses Urteil wurde vom Landesgericht Hamburg-Blankenese (Urteil v. 16.02.20122 Az.: 531 C 341/10) bestätigt. Diese bedeutet für den Mieter auch, dass er es dulden muss, dass neben den eigenen freiwillig installierten Rauchwarnmeldern, auch die gesetzlich verpflichteten Rauchmelder des Vermieters installiert werden (Urteile vom 17. Juni 2015 – VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14 des BGH) .

    Ohne Unterschrift keine Rechtskraft !

    § 15 aufgehoben es gibt keine Staatsgerichte !

    Wen wollen Sie hier für dumm verkaufen ???

    siehe Bundesgesetzblatt

    • Na das beruhigt doch ungemein in einem Staat zu leben in dem die Legislative und Judikative schlichtweg nicht vorhanden sind. *Ironie off* Gehen wir mal von dem unwahrscheinliche Fall aus, dass es diese eben doch gibt! Dann wäre die Bauordnung in jedem Bundesland in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Es steht Ihnen natürlich frei dies für sich anders zu interpretieren, dann müssten jedoch auch diese Konsequenz tragen. Interessant ist auch, dass Sie das Bundesgesetzblatt zitieren obwohl es ja nach Ihrer Auffassung keine Gesetze gibt 🙂

    • Hallo ich habe eine Frage
      ich wohne in ein Mehrfamilienhaus in dem alle Mieter eine zwei zimmer wohnung haben.
      Unser Vermieter hat vor zwei Jahren 2017 in allen Mietwohnungen einen Rauchmelder installiert dafür hat jeder Mieter 20 € bezahlen müssen. Letztes Jahr 2018 wurden die Rauchmelder gewartet. jetzt am 11.2019 will der Vermieter neue Rauchmelder installieren obwohl die alten Rauchmelder noch tadellos funktionieren für die neuen Rauchmelder berechnet er wieder von jeden Mieter 30 €.

      Darf er das?

      mit freundlichen Grüßen

  74. Hallo! Seit 2 Jahren bat ich vergebens meinen Vermieter um die Anbringung von RWM. Auch 2 Schreiben vom Mieterverein ignorierte er. – Dann erhoffte ich mir Hilfe vom Landratsamt. Bauamt. 2 Tage vor Ablauf der 3. Mahnung von dort sollte mir ein Nachbar die Rauchwarnmelder übergeben, die ich nicht entgegen nahm, da ich mit meinen 78 Jahren diese nicht anbringen kann. – Für Ihre Hilfe und einen guten Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar! Mit frdl. Grüßen !

    • Sebastian Fischer

      Entsprechend der Bauordnung ist der Vermieter verpflichtet die Rauchmelder montieren zu lassen bzw. selbst zu montieren, wenn der Bewohner der Wohnung selbst nicht dazu in der Lage ist. Eventuell sollten Sie sich anwaltliche Hilfe suchen.

  75. Hallo, wir haben in unserer Wohnung (sind Mieter) ebenfalls Mietgeräte von der Fa. Metronas. Diese werden auch per Wartungsvetrag von Metronas geprüft. Jetzt ist die Prüfung krankheitsbedingt ausgefallen und der Melder ist kurz darauf defekt gewesen. Die folgenden Fragen sind auch vor dem Hintergrund, dass mir sowohl meine Vermieterin wie auch die Fa. Meteonas gesagt haben, dass ich selber nichts machen kann aufgrund von Haftungs- und Versicherungsgründen.
    1.Wie lange muss ich der Firma Metronas Zeit geben zum Tauschen? Ist aus meiner Sicht ein Sicherheitsbauteil, da sehe ich nicht ein geschätzt 4 Wochen zu warten, vorallem wenn das was mit der Haftung zu tun hat.
    2. Kann ich selber einen kaufen und diesen Metronas in Rechnung stellen? Es geht ja schließlich um meine Sicherheit, gerade in der Weihnachtszeit mit Kerzen und Co.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christoph Krumm

    • Sebastian Fischer

      Leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen, da es sich hier um vertragliche Fragen handelt. Da es sich jedoch um eine sicherheitstechnische Einrichtung handelt, sollte der Artikel schnellstmöglich gewechselt werden. Ein Kauf wird prinzipiell Schutz bieten, jedoch wird der Ersatzmelder von Metronas jedoch trotz dessen installiert.

  76. Ich wohne in einer Mitwohnung. Die Rauchmelder wurden vor ca. 5 Jahren im Auftrag des Vermieters installiert. Derzeit ist bereits der 4te Rauchmelder defekt. Die Überprüfung fand bereits am 04.12.2020 Statt. Trotz mehrmaliger Aufforderung habe ich bis heute (10.02.2021) keinen Termin für den Austausch des defekten Rauchmelders bekommen. Ich habe mich auch an das Beauftragte Unternehmen (bekannter Dienstleister mit 4 Buchstaben) die die Rauchmelder installiert hat und mit der Überprüfung beauftragt ist, gewandt. Dabei habe ich Sie telefonisch aufgefordert mir binnen 14 Tagen einen Zeitnahen Termin zum Austausch des defekten Rauchmelders zu nennen. Die 14 Tage sind vorbei und ich habe keine Rückmeldung bekommen. Was kann ich tun?

    • Sebastian Fischer

      Leider können wir Ihnen hier keine rechtliche Beratung geben. Haben Sie auch den Vermieter in Kenntnis gesetzt? Dieser ist für die ordnungsgemäße Funktion der Melder verantwortlich.

  77. Hallo,
    wir wohnen in einer Eigentumswohnung in Berlin. Da bis zur First am 01.01.2021 keine RWM installiert wurden, haben wir diese am Stichtag übernommen und der Hausverwaltung (HV) Instalations- und Wartungsprotokoll zukommen lassen. RWM: Ei Electronics EI 650.
    Die HV teilte uns mit das die WEG (95 % Mietwohnungen) beschlossen hat einheitliche Funk-RWM der Frima Pyrexx zu installieren. Aus diversen Gründen konnte die Frist nicht eingehlaten werden und es gibt weiterhin keinen Installationstermin.
    Die HV beruft sich auf diverse Urteile, dass nichtsdestotrotz aufgrund des WEG-Beschlusses unsere RWM ersetzt werden müssen. Diese Urteile und o. g. Kommentare beziehen sich alle auf eine fristgerechte Installtation.
    Aus der eneuten Installation entstehen diverse Nachteile.
    – Bis dato wären trotz Frist keine RWM installiert
    – Ersatz der bereits installierten RWM. Schäden in der Whg.
    – Laut anderen Usern häufigere Fehlalarme der Pyrexx RWM, Störanfälligkeit… optische Signale, EM-Strahlung…

    Wenn die Frist nicht eingehalten wurde, kann die HV doch wohl nicht darauf pochen nachträglich in einer Eigentumswohnung umzurüsten.
    Vielen Dank im Voraus

    • Sebastian Fischer

      Es ist schwer hier eine Antwort zu geben, da es sich hier vielmehr um rechtliche Fragen handelt. Vermutlich wäre dies in einer Versammlung der Eigentümer zu klären oder über einen rechtlichen Beistand.

    • In deiner Eigentumswohnung bist du selber verantwortlich. Dir obliegt es welchen Rauchmelder du installierst oder installieren lässt.

  78. Unsere Verwalterin (einer WG Vwerwaltung) ist der Meinung das die WG beschließen muss neue Rauchmelder installieren zu lasssen und diese von einer Firma zu Warten sind. Wir wären eine Rechtliche Gemeinschaft und dazu Verpflichtet. Ich habe Rauchmelder installiert und mein Mann Überprüft diese(jährlich).
    Ich bin der Meinung das das ausreicht. Wer hat recht?

    • Sebastian Fischer

      Wenn die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschließt die Wartung in Eigeninitiative durchzuführen wäre das rechtlich völlig in Ordnung.

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