Bereits im Jahr 2003 wurde die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz für Neubauten eingeführt. Damit war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland in Deutschland, in dem eine flächendeckende Rauchmelderpflicht von Amts wegen bestand.
Mit Wirkung vom 12. Juli 2007 wurde die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz auch auf bestehende Wohnungen ausgeweitet. Um die Eigentümer der Bestandswohnung nicht zu überrumpeln wurde eine Übergangsfrist von 5 Jahren vereinbart.
Diese Übergangsfrist läuft am 12. Juli 2012 aus, ab diesem Datum müssen alle Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Wieviele Rauchmelder müssen installiert werden?
Entsprechend den Vorgaben der Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz, welche im § 44 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz (Link) geregelt ist, müssen alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, die als Fluchtweg dienen, mit jeweils einem Rauchmelder ausgestattet sein.
Wer ist für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht zuständig?
Die Zuständigkeit für den Einbau der Rauchmelder ist im § 44 LBauO Rheinland-Pfalz nicht eindeutig geregelt. Jedoch regelt § 54 Abs. 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften. Demnach sind die Eigentümer von Wohnungen für die Installation und die Wartung der Rauchmelder zuständig, in der Regel sind dies die Vermieter.
Anfallende Wartungskosten kann der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Welche Rauchmelder sind für den Einbau entsprechend der Rauchmelderpflicht geeignet?
Grundsätzlich entsprechen alle in Deutschland erhältlichen Rauchmelder den Vorgaben der Rauchmelderpflicht.
Zusatzzertifizierungen wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das TÜV-Nord Siegel oder das neue Q garantieren eine höhere Qualität des Rauchmelders. Mit einem zusätzlich geprüften Gerät vermeiden Sie beispielsweise nervige Fehlalarme und ein Versagen im Brandfall, weil die Sensoren verstaubt sind.
Rauchmelder, die den Vorgaben der Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz entsprechen, können sowohl im stationären Fachhandel, als auch in einem Rauchmelder Shop online gekauft werden.
Was passiert, wenn ich trotzdem keine Rauchmelder anbringe?
Von Seite der Behörden wird die Anbringung von Rauchmeldern in Bestandswohnungen nicht kontrolliert.
Neben der eigenen Sicherheit im Brandfall spielt jedoch das Verhalten der Versicherungen eine Rolle.
Wer trotz Rauchmelderpflicht keinen Rauchmelder installiert riskiert im Brandfall, dass die Versicherung entweder garnicht oder nur mit sehr hohen Kürzungen für den Schaden aufkommen wird.
Versicherungen berufen sich dann auf die in den Verträgen verankerten Sicherheitsvorschriften, die den Versicherungsnehmer verpflichten, dafür zu sorgen, dass alle behördlichen Auflagen erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, so ist der Versicherer von der Leistung frei.
Unter Umständen können sich Wohnungsinhaber auf „Nichtwissen“ berufen, in dem Fall wird eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Hierbei wird die Versicherung prüfen, ob die Schadenshöhe auch mit einem Rauchmelder die gleiche gewesen wäre. In den meisten Fällen ist dies nicht so. Dann wird die Versicherung die Leistung in dem entsprecehenden Verhältnis kürzen.