Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz – Stichtag ist der 12.07.2012

Wer in Rheinland-Pfalz noch keine Rauchmelder in seiner Wohnung installiert hat, verstößt ab dem 12. Juli 2012 gegen die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz. Ab diesem Datum müssen nämlich ALLE Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern gemäß §44 Abs.6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ausgestattet sein. Anderenfalls droht im Brandfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz Hintergrund Rheinland-Pfalz war das erste … Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz – Stichtag ist der 12.07.2012 weiterlesen