Am 1. Juli 2013 ist es soweit: Die Rauchmelderpflicht im österreichischen Bundesland Kärnten für Bestandsbauten tritt in Kraft. Gemäß Kärntner Bauvorschrift müssen bis Ende Juni alle Wohnräume von Privat- und Mietshäusern mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. Am Beispiel der Stadt Klagenfurt wird der Druck deutlich: Die Monteure der Stadtwerke arbeiten auf Hochtouren, schließlich sind noch rund 3.500 städtische Wohnungen mit 11.000 der kleinen Lebensretter auszustatten (Kostenpunkt für die Stadt ca. 250.000 Euro).
Zukünftig wird die „Feuerbeschau“ aus diesem Grund auch wieder eingeführt, d. h. der Schornsteinfeger wird die Rauchmelder einmal jährlich prüfen und ggf. eine Meldung an die zuständige Gemeinde abgeben, wenn Mängel bestehen. Sollten Vermieter oder Eigentümer keine Rauchmelder anbringen, wird eine Verwaltungsstrafe im 3-stelligen Bereich fällig!
Im Gegensatz zu Deutschland muss in Österreich in allen Aufenthaltsräumen (außer in der Küche) je ein Rauchmelder installiert werden. Dies beinhaltet dann neben den Schlafräumen und Flucht-/Rettungswegen, anders als bei uns, auch Wohnzimmer, Hobbyraum, Büro etc.!
Die Rauchmelderpflicht (OiB-Richtlinie 2) für Neu- und Umbauten wurde in 6 von 9 Bundesländern in Österreich eingeführt. Allerdings gilt das Nachrüsten von Bestandsbauten nur in Kärnten! In den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg ist die Rauchmelderpflicht noch nicht in Kraft.