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Berlin & Deutschland: Rauchmelderpflicht durch Eigentümer?

Berlin_WappenBereits in 14 Bundesländern ist die Rauchmelderpflicht beschlossen worden – einzig für Berlin und Sachsen gibt es noch keine verbindlichen Richtlinien zum Einbau der kleinen Lebensretter. Laut Tagesspiegel plant jetzt aber Bausenator Müller (SPD) „im Rahmen der für 2014 geplanten Gesetzesänderung der Bauordnung für Berlin eine Aus- und Nachrüstpflicht von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern.“ Viele Wohnungseigentümer fragen sich nun, ob es nicht Sinn macht, sofort zu handeln und nicht zu warten bis die Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg 2014 (für Neubauten) greift.

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof in Karlsruhe kann der Einbau von Rauchmeldern von der Mehrheit der Eigentümer für eine gesamte Wohnungsanlage beschlossen werden (Aktenzeichen: BGH V ZR 238/11). Die Mehrheit der Wohnungseigentümerversammlung kann demnach eine Firma mit dem Einbau und auch der Wartung beauftragen, wenn es eine bestehende Rauchmelderpflicht in diesem Bundesland gibt, auch wenn einzelne Eigentümer sich dagegen wehren. Anlass war ein Streitfall unter Eigentümer in Hamburg – nach drei Gerichtsinstanzen stand das Urteil dann fest, da bislang die Rechtsmeinungen in der gesamten Republik auseinander gingen. Als Begründung sagte der BGH, dass der Einbau und die Wartung der Warngeräte im Interesse aller Wohnungseigentümer liegt, da neben den Wohnungen auch das gesamte Gebäude durch Feuerausbruch beschädigt werden könnte. Außerdem zeigt sich der Gemeinschaftsbezug auch in eventuellen Kürzungen der Gebäudefeuerversicherung im Brandfall.

Ein Eingriff in die Privatsphäre ist hier auch nicht gegeben, da die Melder zwar in den Eigentumswohnungen installiert werden müssen, die Wohnungsdecken jedoch laut Gesetz zum Gemeinschaftseigentum zählen. Sollte ein Eigentümer bereits Rauchmelder installiert haben, gilt es über das Problem gemeinsam zu sprechen: Im Zweifelsfall trägt er nämlich das Risiko das ein zweiter Einbau erfolgt, da die per Mehrheitsbeschluss angebrachten Rauchmelder zum Gemeinschaftseigentum gehören und nicht zum Privatbesitz.

About Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit mehr als 12 Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig; vor 6 Jahren hat er sich auf das Feld der Rauchwarnmelder spezialisiert. 2014 bestand er die Prüfung zum Trainer für Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

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