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Rauchmelderpflicht – es wird gemunkelt, wir klären auf

„Rauchmelder? Hab ich! Liegt hier gleich neben den Fernseher! Gab’s neulich im Baumarkt im Angebot.“

Autsch! Da blutet das Rauchmelder-Experten-Herz.

Es soll ja Menschen geben, die Rauchmelder aus zu geringer Motivation oder gar einer gewissen Scheu bislang nicht montiert haben und diese in der Schublade lagern. Immerhin – das Gewissen wurde durch den Kauf vorerst etwas beruhigt. Glückwunsch! Jetzt müsste das Ding ja nur noch irgendwo an die Decke gebracht werden.

Irgendwo? Ist denn wichtig wo? Dekorativ sind die Dinger ja nicht immer. Vielleicht irgendwo, wo sie nicht so auffallen?

Oh Gott, bitte nicht! Klar, Sie haben sich jetzt so viel Mühe gegeben, die kleine Wohnhöhle möglichst gemütlich einzurichten, aber was bringt´s denn, wenn Sie einen Melder haben, der zwar gut versteckt ist, aber dann auch seinen Job nicht machen kann!? Der Rauch muss schon ungehindert den Melder erreichen und den dann schnellst möglich detektieren. Und zwei bis drei Atemzüge des giftigen Rauchgases reichen aus, um bewusstlos zu werden!

Also am besten den Melder an der Decke möglichst in der Raummitte angebringen, 0,5m Abstand zu Wänden und Lampen einhalten und nicht in der Nähe von Abzügen oder ähnlichem (keine Zugluft!) montieren.(Wir berichteten bereits in unserer Serie „Alles über Rauch und Melder – von Brandursachen bis Rauchmelderinstallation“)

Die Rauchmelderpflicht gibt vor, dass diese Geräte in Schlafräumen und Fluren vorhanden seien sollen. Wer aber nicht nur der Pflicht nachkommen möchte,sondern sich so gut wie möglich schützen will, sollte sich folgende Fragen stellen:

Wo besteht Brandgefahr? Wo besteht die Gefahr, dass ein Brand sich unbemerkt ausbreitet?

Häufig brennt es nicht gleich, sondern schwelt erst „nur“. Um Ihnen zu helfen, sich die Fragen selbst in Bezug auf Ihre Wohnung/Ihr Haus zu beantworten, hier die häufigsten Brandursachen:

  1. defekte elektrische Leitungen oder Elektrogeräte im Standby-Betrieb
  2. Elektrogeräte, die falsch verwendet wurden oder überhitzten
  3. leicht entzündliche Materialien in Verbindung mit Elektrogeräten, die starke Hitze ausstrahlen (Bügeleisen, Toaster…)
  4. offene Flammen (Kamin, Kerzen), Zigaretten
  5. Mehrfachstecker, die Steckdosen überlasten/überhitzen
  6. mit Fettablagerungen verschmutzte Dunstabzugshauben
  7. Kinder, die mit Feuer spielen40% der Brände entstehen in der Küche, 70 % der Brände mit Todesfolge ereignen sich nachts.

Und wie kann man sicher sein, dass der Rauchmelder im Ernstfall funktioniert?

Eine regelmäßige Wartung können Sie selbst durchführen. Einfach einmal im Monat die Testtaste drücken, um zu schauen, ob ein Signal ertönt. Und wenn Sie dem Melder sowieso grad so nah kommen, können Sie auch gleich schauen, ob die Öffnungen sauber aussehen. Verschmutzungen können nämlich auch die Funktionstüchtigkeit beeinflussen.

Einmal im Jahr sollten Sie dann eine ausführliche Wartung durchführen. Dazu gehört

  • Stromversorgung
  • Sauberkeit
  • Motageort
  • Montageart
  • auf Beschädigungen
  • Lautstärke und
  • ggf. Vernetzung

überprüfen und bei Bedarf Mängel beseitigen. Das Ganze sollte dann ausführlich dokumentiert werden.

Wenn Sie sich das nicht zutrauen oder es eventuell an Motivation fehlt, besteht die Möglichkeit eine „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ damit zu beauftragen. In einer Schulung zur Fachkraft wird sämtliches Wissen über Rauchwarnmelder und somit auch über relevante DIN und Gesetze vermittelt.

Und an der Stelle sei nur ganz nebenbei erwähnt, dass der Rauchmelder-Experte Sebastian Fischer nicht nur Fachkraft, sondern auch zertifizierter Trainer für Rauchwarnmelder ist.

Trainerzertifikat

Trainerzertifikat

 

Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Feuermelder, Brandmeldeanlegen – Ist das alles das Gleiche?

Rauchmelder ist einfach nur die gekürtzte Bezeichnung für Rauchwarnmelder. Feuermelder gibt es nicht. Es gibt aber Wärmemelder, die z.B. für Küchen geeignet sind, weil sie starke Temperaturunterschiede melden und so nicht bei Dampf anschlagen.

Vielerorts ist auch die Annahme verbreitet, dass die Rauchmelderpflicht mehr Feuerwehreinsätze bedeutet, weil eventuell Täuschungsalarme ausgelöst werden. Ein Rauchmelder gibt aber keinen Notruf ab. Bei einem Alarm sollte vorsichtig geprüft werden, ob sich tatsächlich Rauch entwickelt hat. Wenn nicht, muss natürlich auch die Feuerwehr nicht alarmiert werden.

Brandmeldeanlagen hingegen sind z.B. in öffentlichen Gebäuden verbaut und geben selbstständig einen Alarm an Sicherheitsfirmen oder Feuerwehr ab. Diese Sicherheitssysteme werden aber nicht über die Rauchmelderpflicht, sondern über Brandschutzgesetze geregelt.

Etwas plump warb die Leipziger Feuerwehr kürzlich unter dem Motto „Freitag, der 13. wird dein Glückstag sein, wenn du einen Rauchmelder kaufst“. Nun ja, das erinnert etwas an eine TV-Verkaufssendung. Rauchmelder können Leben retten und unter Umständen Brandschäden reduzieren, wenn man das Feuer sehr früh entdeckt und dies noch im Entstehungsstadium gelöscht werden kann. Einen Kauf jedoch als Glückssache zu bewerben… Vorausschauend? Vernünftig? Eine Entscheidung aus Sicherheitsbedürfnis? Wohl eher!

„Rauchmelder retten Leben – daher sollten Verbraucher auf ihre Qualität und Verlässlichkeit achten. Die Modelle sollten das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und das CE-Zeichen tragen.“, so die Aussage der Celleschen Zeitung. Ist das so? Was heißt das: „GS-Zeichen“ und „CE-Zeichen“?

Rauchmelder ohne CE-Zeichen dürfen in Deutschland gar nicht verkauft werden. Das CE-Zeichen gibt an, dass der Melder der EN 14604 enspricht, der europäischen Produktnorm (Herstellernorm), die die Grundlage zur Prüfung von Rauchwarnmelder bildet und damit die Anforderungen, das Prüfverfahren (inkl. Qulitätsprüfung/-sicherung des Werks) und die Leistungskriterien festlegt.

Das GS-Zeichen steht für „geprüfte Sicherheit“und gibt an, dass das Gerät

  • Schadstoffarm, bruchsicher und elektrisch einwandfrei ist
  • die Qualitäts- und Sicherheitsstandards des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllt
  • produktspezifischen europäischen Richtlinien entspricht und
  • die Gebrauchsanleitung richtig und komplett ist.
In Verbindung mit Rauchwarnmeldern ist es aber noch keine Garantie, dass Sie wirklich einen hochwertigen Melder in der Hand halten.

Außerdem führen die unabhängigen Institute Kriwan und VdS (Vertrauen durch Sicherheit) erweiterte Qualtitätsprüfung nach vfdb 14-01(Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) durch. Derart geprüfte Produkte verfügen über eine besonders langlebige (min. 10+1 Jahr), fest eingebaute Batterie, weisen deutlich weniger Täuschungsalarme auf und sind gegenüber äußeren Einflüssen deutlich beständiger.

Qualitätssiegel KRIWAN und VdS

Achten Sie beim Kauf auch auf die Garantiezeiten und worauf speziell Garantie gegeben wird!

Wen betrifft die Rauchmelderpflicht?

Die Rauchmelderpflicht ist nun schon in 13 Bundesländern in Bauordnungen verankert. Brandenburg und Berlin feilen noch an Ihrer Bauordnung, wollen jedoch auch die Rauchmelderpflicht aufnehmen.

Im Freistaat Sachsen ist die Montage von Rauchmelder noch ein freiwilliger Akt. Laut einer Umfrage sind in Leipzig so aber auch nur ca. 20% der Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet.

Die Rauchmelderpflicht gilt für für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, also auch für:

  • Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen
  • Beherbergungsbetriebe mit max. 11 Gastbetten
  • Containerräume
  • Hütten und Gartenlauben
  • Flure und Gänge mit gesonderter Brandlast (z.B. Elektrogeräten)

About Silke Fischer

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

8 comments

  1. Ein ganz toller sachkundiger Beitrag zum Rauchmeldertag am 14.06.14. mein Glückwünsch gHerr Sebastia Fischer zum ZVEI-Abschluß.

    Hinweise meinerseits : CE ist nur eine einseitige Erklärung und k e i n Prüfnachweis. GS ist richtig erklärt, prima ! Das „Q“ ist nur z u s ä t z l i c h n a c h d e m VdS-oder zum KRIWAN-Symbol anzugeben. Sicherlich sind Rauchwarnmelder mit erweitertem Funktionsumfang („Q“) zu empfehlen, aber auch sonstige ohne „Q“ die vom VdS oder KRIWAN geprüft wurden haben eine Qualität und sind einsetzbar. Der Begriff „Qualitätsrauchmelder“ suggeriert , dass andere Rauchwarnmelder keine Qualität hätten, was absolut falsch ist.

    • Ein ganz toller sachkundiger Beitrag zum Rauchmeldertag am 14.06.14. mein Glückwünsch Herrn Sebastian Fischer zum ZVEI-Abschluß.

      Hinweise meinerseits : CE ist nur eine einseitige Erklärung und k e i n Prüfnachweis. GS ist richtig erklärt, prima ! Das “Q” ist nur z u s ä t z l i c h n a c h d e m VdS-oder zum KRIWAN-Symbol anzugeben. Sicherlich sind Rauchwarnmelder mit erweitertem Funktionsumfang (“Q”) zu empfehlen, aber auch sonstige ohne “Q” die vom VdS oder KRIWAN geprüft wurden haben eine Qualität und sind einsetzbar. Der Begriff “Qualitätsrauchmelder” suggeriert , dass andere Rauchwarnmelder keine Qualität hätten, was absolut falsch ist.

  2. Solch einen Quatsch brauche ich nicht, verschandelt nur die Wohnung und ist zu nichts nütze!!!

    • Guten Tag Frau Seidel,
      ich möchte Ihnen an dieser Stelle gerne verraten, dass Rauchmelder durchaus einen Nutzen haben, da sie frühzeitig bei Rauch alarmieren und so Menschenleben retten können. Rauchmelder schlagen sogar so schnell an, dass, wenn sofort auf den Alarm reagiert wird, das Feuer u. U. sogar eigenhändig gelöscht und so ein Ausbreiten auf die gesamte Wohneinheit verhindert werden kann.
      Viele Grüße

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der Grundschule (Bundesland Mecklenburg-Vorpommern) meines Sohnes befinden sich keine Rauchmelder. Ich wundere mich sehr darüber.
    Können Sie mir bitte mitteilen, ob nun eine gesetzliche Pflicht besteht und mir womöglich eine Argumentationshilfe gegenüber Schule/Schulträger an die Hand geben?

    Besten Dank

    • Guten Tag,

      hier greift nicht die Rauchmelderpflicht. In solchen öffentlichen Gebäuden legt die Bauaufsicht fest, ob Brandmeldeanlagen erforderlich sind. Leider können wir Ihnen dazu keine weiten Informationen liefern und empfehlen, die zuständige Behörde aufzusuchen.

  4. Angela Edenhofner

    Hallo und danke für den engagierten Beitrag pro Rauchmelder. Ich bin nicht dafür. Mein Instinkt rebelliert. Hat sich schon jemand Gedanken darüber gemacht, warum wir hier zu möglicherweise lebensrettenden Maßnahmen gezwungen werden, während in anderen Bereichen der menschlichen Existenz, bzw. des Lebens überhaupt, gerade das Gegenteil passiert? (z. B. Autoverkehr, Lebenmittelindustire, Landschaftsentwicklung, Pharmaprodukte) In ganz vielen Bereichen könnte man mit einfachen Mitteln, bzw. Veränderungen die Gesundheit und das Wohlergehen positiv beeinflussen und damit viele Menschenleben „retten“, doch das Gegenteil passiert.
    Trotzdem herzliche Grüße

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