Rauchwarnmelderpflichtübergangsfrist. Ein Wort was den meisten einen Schauer über den Rücken jagt.
Sind alle Wohnungen ausgestattet? Nein! Gerade in den letzten Monaten sind fast alle Hersteller in massive Lieferschwierigkeiten gerade, da die Nachfrage nach den Lebensrettern jede Planung übertraf. In der Branche heißt es, die Zahl der Rauchwarnmelder, die bis zum Ablauf der Frist in Baden-Württemberg noch fehlen würden, ginge in die Millionen. Grund dafür ist die Nachfrage die erste jetzt explosionsartige nach oben schnellt.
Das Verkehrsministerium zeigt sich von der Alarmstimmung derzeit unbeeindruckt: „Die Vorschrift gilt seit Juli 2013. Somit bestand ausreichend Zeit, eine Maßnahme von so überschaubarer technischer Komplexität umzusetzen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Eine Verlängerung der Frist wird es also allem Anschein nach nicht geben.
Aber was passiert, wenn man keine Rauchmelder installiert hat? Grundsätzlich erst einmal gar nichts, denn es gibt keine kontrollierenden Instanz. Erst im Falle eines Brandes könnte es seitens der Versicherung Probleme geben. Das ist jedoch eher unwahrscheinlich, da die Versicherungen das Inventar versichern, der Rauchmelder jedoch für den Personenschutz verantwortlich ist.
Bei Personenschäden würde das Fehlen eines Rauchmelder jedoch weit grössere Konsequenzen haben, da hier von grober Fahrlässigkeit die Rede wäre.
Hallo,
falls im Januar noch keine Rauchmelder eingebaut sind, kann eine Mietminderung erfolgen?
Leider kann ich Ihnen keinen rechtlichen Rat geben, jedoch denke ich dass eine Minderung der Miete nicht Rechtens ist. Aber das ist nur eine Meinung.
Müssen Rauchwarnmelder nach 10 Jahren komplett ausgetauscht werden? Wenn ja, muss das dann nicht auch in der Bedienungsanleitung eines VDS-zertifizierten Rauchwarnmelders stehen?
Ja. In der Regel wird es jedoch darauf hinauslaufen, dass auch ohne diese Regelung der Rauchmelder nach ca. 10 Jahren seinen Dienst einstellt, da er einfach zu stark verschmutzt sein wird.
Wer ist dafür verantwortlich, dass in Büroräumen Rauchmelder installiert werden
– Mieter oder
– Eigentümer ?
und wer trägt die Kosten für den Einbau?
Danke und freundliche Grüsse
E.Paepcke
Sehr geehrter Herr Paepke,
für Büroräume gilt keine Rauchmelderplficht. Diese ist auf Privaträume begrenzt.