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2015 – Ende der Frist zur Rauchmelderpflicht in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen

WARNUNG !

Aktuell treiben Trickbetrüger als „falsche Feuerwehrleute“ ihr Unwesen. Die Feuerwehr hat keinen Auftrag zur Kontrolle der Rauchmelderpflicht.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder zu Rauchmeldern haben melden sie sich hier.

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Am 31.12.2015 endet die Übergangsfrist für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen. Doch was gibt es zu beachten? Hier finden Sie eine Übersicht der 3 Bundesländer und die speziellen Reglungen:

niedersachsen
Niedersachsen: In Niedersachsen müssen bis zum Ende des Jahres (2015) Schlafräume, Kinderzimmer und die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräume führen, mit Rauchmelder ausgestattet werden. Die Anschaffung und Montage sind durch den Eigentümer der Wohnung durchzuführen, die Wartung bzw. die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortet der Mieter bzw. Pächter.

Entgegen der weitläufigen Meinung sind von der Pflicht alle Wohnungen (Miethaus, Eigentumswohnungen, Eigenheime..) betroffen. Geschäftsräume sind von dieser Pflicht nicht betroffen.

Überblick Verantwortung:

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben

Link zum Gesetzestext: Link


Bremen-Wappen neue Fassung

Sachsen-Anhalt: Ähnlich wie in Niedersachen müssen auch in Sachsen-Anhalt die Schlaf- und Kinderzimmer, sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräume führen, mit Rauchwarnmelder abgesichert werden. Im Gegensatz zu Niedersachsen entfällt jedoch Anschaffung und jährliche Wartung auf den Eigentümer bzw. Vermieter der Wohnung.

Überblick Verantwortung:

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer

Link zum Gesetzestext: Link


Sachsen-Anhalt_Symbol

Bremen: In Bezug auf die auszustattenen Räume gibt es auch in Bremen keine Unterschiede zu den beiden anderen Bundesländern. Auch hier müssen die Schlaf- und Kinderzimmer, sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräume führen, mit Rauchwarnmeldern abgesichert werden. Die Anschaffung und Montage der Melder obliegt in Bremen dem Eigentümer/Vermieter. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft  übernimmt, ähnlich wie in Niedersachsen, der Mieter. Ausnahme wäre hier, der Eigentümer die Wartung freiwillig.

Überblick Verantwortung:

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Link zum Gesetzestext: Link


Ich habe bereits Rauchmelder installiert, kann der Vermieter verlangen trotzdessen neue Rauchmelder zu installieren?

Laut dem Urteil des Landesgericht Hamburg-Blankenese  (Urteil v. 16.02.20122 Az.: 531 C 341/10) hat der Mieter den Einbau zu dulden auch wenn er bereits freiwillig Rauchmelder installiert hat.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Pflicht?
Niemand. Die Pflicht wird durch keine Behörde oder Berufsgruppe kontrolliert. Erst wenn es zu einem Brand kommt, wird geprüft ob Rauchmelder montiert waren, da dies versicherungstechnische Konsequenzen und/oder bei Personenschäden strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Welche Norm muss der Rauchmelder erfüllen?
Der Rauchmelder muss entsprechend der DIN EN 14604 zertifiziert sein. Damit erfüllt er alle Voraussetzungen.

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion!

About Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit mehr als 12 Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig; vor 6 Jahren hat er sich auf das Feld der Rauchwarnmelder spezialisiert. 2014 bestand er die Prüfung zum Trainer für Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

12 comments

  1. Reicht nicht ein rauchmelder in einer Neubauwohnung mit 60 qm in flur

    • Guten Tag Herr Haupt,

      ein Melder allein im Flur, würde zu spät anschlagen, wenn in einem der anderen Räume Rauch entsteht. Mit einem Rauchwarnmelder können zwar bis zu 60 qm überwacht werden, aber nur, wenn die 60 qm nicht durch Wände, Raumtrennen oder Ähnliches unterteilt sind.

      Viele Grüße

  2. Hallo,
    ich wohne mit zwei Mitbewohnern in einer 3-Zimmer-Wohnung. Das im Grundriss als Wohnzimmer ausgeschriebene Zimmer, bewohne ich und ist für mich also ein Schlafzimmer. Die Wohnungsbaugesellschaft weiß das auch. In unserem Flur und den beiden anderen Schlafzimmern wurden bereits Rauchmelder montiert. Sind unsere Vermieter dazu verpflichtet auch in meinem Schlafzimmer einen Rauchmelder anzubringen, obwohl es sich laut der Grundrisszeichnung um das Wohnzimmer handelt?

    • Guten Tag,

      der Vermieter muss sich zum Zeitpunkt der Montage anhand der Nutzung der Räume orientieren. Der Grundriss ist dabei nicht relevant. Demnach ist also auch in dem als Schlafzimmer genutzten „Wohnzimmer“ ein Melder zu installieren.

      Viele Grüße

  3. Hallo,
    kann ich als Mieter auf dem Mindestschutz ( Schlafzimmer, Flur) bestehen, auch wenn mein Vermieter gerne Vollschutz( in jedem Raum) installieren möchte?
    Wer trägt die Kosten für die Anschaffung, bzw. bei Geräten mit Miet- und Wartungsverträgen die laufenden Kosten?
    Kann mein Vermieter das auf die Nebenkosten umlegen?
    Kann ich alternativ meine Mietwohnung selbst mit Meldern ausstatten?
    Danke.
    Beste Grüße aus Hannover

  4. Endlich kommt nun der Vorläufer des Televisors in jede Wohung. Erst noch ohne Kamera, nur mit Mikrofon.

  5. Hallo,
    wir betreiben in einem historischen Kornspeicher (Versammlungsräume – 25 und 40 Plätze, Heimatmuseum über 3 Etagen) eine Tourismus-Info (30 m²) mit PC, Drucker, Laminator und natürlich auch VIEL Papier.
    Welche Brandschutzerfordernisse bestehen für dieses öffentliche Gebäude und für unser Büro ?
    Z.B. Rauchmelder, Feuerlöscher ?

    • Guten Tag Herr Heins,

      leider können wir Ihnen diesbezüglich keine Auskünfte geben. Wenden Sie sich dazu bitte an das zuständige Bauamt. Rauchmelderpflicht (Plicht Rauchwarnmelder, nicht Brandmelder auszustatten) gilt jedoch nur bei Wohnräumen.

      Viele Grüße

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