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Rauchmelderpflicht in Brandenburg

In Bezug auf die Rauchmelderpflichten in den verbleibenden 3 Bundesländern (Sachsen, Brandenburg und Berlin) überschlagen sich im Augenblick die Nachrichten. Heute Morgen erhielten wir folgende Nachricht:

In Brandenburg hat die Landesregierung gerade eine Verbändeanhörung zur neuen LBauO
gestartet. Darin findet sich folgender künftiger Text zur Rauchwarnmelderpflicht,
der auch eine Nachrüstpflicht für den Bestand vorsieht:

§ 48
Wohnungen
(4)1 In Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.2Die Rauchwarnmelder müssen so
eingebaut oder
angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet
wird. 3Bestehende
Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.
Novellierung BbgBO Stand: 5. Mai 2015


In den Erläuterungen zum Entwurf steht u.a. außerdem:
Es entspricht zudem der Lebenswirklichkeit, dass Personen auch in anderen Räumen als
Schlafzimmern und Kinderzimmern schlafen bzw. einschlafen, so dass es auch aus
diesem Grund sachgerecht ist, alle Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern
auszustatten. Ausgenommen werden Küchen, die - anders als Bäder - auch als
Aufenthaltsräume gelten.

Mit Satz 1 werden die Bauherrin oder der Bauherr bzw. die Grundstückseigentümerin
oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtlich verpflichtet. Zu dieser
öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gehört der Einbau, die Installation, die
ordnungsgemäße Inbetriebnahme sowie die ordnungsgemäße Wartung der Rauchwarnmelder.
Eine etwaige privatrechtliche Übertragung dieser Verpflichtung auf die Mieter
befreit die Ordnungspflichtigen nicht von ihrer öffentlich-rechtlichen
Verpflichtung.

About Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit mehr als 12 Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig; vor 6 Jahren hat er sich auf das Feld der Rauchwarnmelder spezialisiert. 2014 bestand er die Prüfung zum Trainer für Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

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