Am 09.11.2015 veröffentlichte die Mitteldeutsche Zeitung einen Artikel über Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt. Hierzu wurde das Thema in erster Linie aus Vermieterseite beleuchtet. Wie sich die Anschaffung für die Mieter darstellt, wurde nur kurz angerissen. Wir möchten dazu etwas weiter ausholen.
„‚Die Wartung erfolgt per Funk‘, so Hubeny. So müssen die Mieter nicht in der Wohnung sein, wenn die nächste Überprüfung ansteht.“
Nun, das ist e i n e Betrachtungsweise. Eine etwas eingeschränkte vielleicht. Denn auch wenn das ein Vorteil ist, bleibt hier völlig unerwähnt, wie das Ganze technisch umgesetzt wird. Wie Bernd Laquai ausführlich in seinem Bericht erläutert, sind in den Geräten Mikrophone verbaut. Per Funk ließen sich diese nach einer Modifikation auch zum Abhören nutzen. Die Daten des Rauchwarnmelder können aus einem Fahrzeug außerhalb des Gebäudes abfragen werden. Dazu bedarf es eines relativ starken Funksignals. Ein Funksignal wird zudem alle 3 Minuten (bei Techem-Geräten) versendet. Ob dies für die Gesundheit der Bewohner unbedenklich ist, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.
„Einige Mieter, so berichtet Stützer, weigern sich allerdings gegen die Installation, da sie entweder prinzipiell die Technik nicht in ihren Wohnungen haben möchten oder selbst installierte Geräte nicht durch neue ersetzt haben wollen.“
Die Bedenken der Mieter werden hier nur kurz mit einem Satz erwähnt. Ob sich die Genossenschaft wohl damit auseinandersetzt? Die Aussage, dass dies vor Gericht geklärt werde, macht den Anschein, dass dem nicht so ist.
„‚Wir können für die eigens angebrachten Rauchmelder nicht haften‘, so Stützer. Daher sei es wichtig, alle Wohnungen mit neuen Geräten auszustatten.“
Die Aussage sollte wohl vielmehr heißen: „Wir w o l l e n für die eigens angebrachten Rauchmelder nicht haften“. Denn tätsächlich ist der Vermieter auch haftbar, wenn bereits vorhandene Rauchwarnmelder zur Überwachung genutzt werden. Vielmehr ist der Genossenschaft hier das Risiko und der Aufwand zu hoch. Es gäbe durchaus die Möglichkeit, die Melder „abzukaufen“ und/oder zu prüfen. Der Dienstleister der Geräte zur Fernwartung weigert sich jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach die Wartung für Fremdgeräte zu übernehmen und so ist es eindeutig einfacher, alle Wohnungen einheitlich auszustatten.
Und tatsächlich stimmten einige Gerichte hier schon den Vermietern zu. Mehr dazu finden Sie auch in meinem Beitrag vom 14.07.2015 „
Warum Sie nicht einfach Rauchwarnmelder kaufen sollten„.
Es bleibt nur zu hoffen, dass mehr Vermieter handeln, wie in dem
Kommentar von Frau Janikowski beschrieben, und einen Dialog mit den Mietern starten, statt nach der einfachsten Variante zu greifen.
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