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„Die wenigen Fälle gegen die Rauchmelderausstattung kommen nun vor Gericht.“ – Was steckt dahinter?

Am 09.11.2015 veröffentlichte die Mitteldeutsche Zeitung einen Artikel über Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt. Hierzu wurde das Thema in erster Linie aus Vermieterseite beleuchtet. Wie sich die Anschaffung für die Mieter darstellt, wurde nur kurz angerissen. Wir möchten dazu etwas weiter ausholen.

 

„‚Die Wartung erfolgt per Funk‘, so Hubeny. So müssen die Mieter nicht in der Wohnung sein, wenn die nächste Überprüfung ansteht.“

Nun, das ist e i n e Betrachtungsweise. Eine etwas eingeschränkte vielleicht. Denn auch wenn das ein Vorteil ist, bleibt hier völlig unerwähnt, wie das Ganze technisch umgesetzt wird. Wie Bernd Laquai ausführlich in seinem Bericht erläutert, sind in den Geräten Mikrophone verbaut. Per Funk ließen sich diese nach einer Modifikation auch zum Abhören nutzen. Die Daten des Rauchwarnmelder können aus einem Fahrzeug außerhalb des Gebäudes abfragen werden. Dazu bedarf es eines relativ starken Funksignals. Ein Funksignal wird zudem alle 3 Minuten (bei Techem-Geräten) versendet. Ob dies für die Gesundheit der Bewohner unbedenklich ist, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.

„Einige Mieter, so berichtet Stützer, weigern sich allerdings gegen die Installation, da sie entweder prinzipiell die Technik nicht in ihren Wohnungen haben möchten oder selbst installierte Geräte nicht durch neue ersetzt haben wollen.“

Die Bedenken der Mieter werden hier nur kurz mit einem Satz erwähnt. Ob sich die Genossenschaft wohl damit auseinandersetzt? Die Aussage, dass dies vor Gericht geklärt werde, macht den Anschein, dass dem nicht so ist.
„‚Wir können für die eigens angebrachten Rauchmelder nicht haften‘, so Stützer. Daher sei es wichtig, alle Wohnungen mit neuen Geräten auszustatten.“
Die Aussage sollte wohl vielmehr heißen: „Wir w o l l e n für die eigens angebrachten Rauchmelder nicht haften“. Denn tätsächlich ist der Vermieter auch haftbar, wenn bereits vorhandene Rauchwarnmelder zur Überwachung genutzt werden. Vielmehr ist der Genossenschaft hier das Risiko und der Aufwand zu hoch. Es gäbe durchaus die Möglichkeit, die Melder „abzukaufen“ und/oder zu prüfen. Der Dienstleister der Geräte zur Fernwartung weigert sich jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach die Wartung für Fremdgeräte zu übernehmen und so ist es eindeutig einfacher, alle Wohnungen einheitlich auszustatten. Und tatsächlich stimmten einige Gerichte hier schon den Vermietern zu. Mehr dazu finden Sie auch in meinem Beitrag vom 14.07.2015 „Warum Sie nicht einfach Rauchwarnmelder kaufen sollten„.
Es bleibt nur zu hoffen, dass mehr Vermieter handeln, wie in dem Kommentar von Frau Janikowski beschrieben, und einen Dialog mit den Mietern starten, statt nach der einfachsten Variante zu greifen.

About Silke Fischer

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

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