Nachdem die Novellierung der Bauordnung für Berlin bezüglich der Rauchmelderpflicht bereits seit vielen Jahren angekündigt ist, scheint nun die Umsetzung für 2016 sicher. So hat der Berliner Senat nun die Rauchmelderpflicht für 2016 (Neubauten) so gut wie endgültig beschlossen. Bestandsbauten haben demnach bis Ende 2020 eine Übergangsfrist. In der Umsetzung hat man sich klar an anderen Bundesländern orientiert. So werden die Kosten der Anschaffung und Montage durch den Vermieter bzw. Eigentümer getragen. Auch die Wartung soll dieser organisieren. Unklar ist bislang ob die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Erfahrungsgemäß ist dies nur für die jährliche Wartung der Fall.
Starke Kritik kommt von der Seite des Verband der Wohnungsunternehmen (BBU). Dieser hält die Rauchmelderpflicht für eine falsche Entscheidung und wünscht nun einen längere Übergangsfrist. 4 Jahre sollten jedoch nach Auffassung des Senat eine ausreichend grosse Spanne sein.
Vorbereitet wurde diese Novellierung der Berliner Bauordnung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Zeitgleich soll die Bauordnung mit der brandenburgischen Bauordnung abgestimmt werden. Daher dauert das Verfahren etwas länger.
Neben der Berliner Feuerwehr hatten sich die Grünen im Parlament für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht stark gemacht. Berlin, Brandenburg und Sachsen gab es bis heute kein Bundesland ohne Rauchmelderpflicht. Nun bildet Sachsen das Schlusslicht.
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