Wie bei fast allen Dingen, schreibt die EU auch bei den Rauchmeldern eine gewisse Norm vor, die erfüllt werden muss. Damit ein Produkt der EU-Norm entspricht und zertifiziert werden kann, muss dieses zuvor einige Tests bestehen. Im Grunde ist dies keine große Sache und auch nachvollziehbar. Die Geräte sollen für Sicherheit sorgen und müssen daher einwandfrei funktionieren. Bei den Prüfungen handelt es sich jedoch um unterschiedliche Prüfungen, die viele verschiedene Funktionen testen sollen. Die EU schreibt einige Tests vor. Erst nachdem diese Test bestanden werden, kommen die Rauchmelder auf den M
arkt und können somit in den Haushalten und Unternehmen ihre Verwendung finden.
Die NormFür Rauchmelder existiert nicht nur die sogenannte Anwender-Norm DIN 14676, sondern auch die Europäische Produktnorm namens DIN 14604. Festgelegt werden in dieser die Anforderungen der Rauchwarnmelder und gültige Prüfverfahren. Auch die Leistungskriterien, die der Rauchmelder erfüllen muss, werden in ihr festgelegt.
Alle Rauchmelder, die man in einem privaten Haus oder einer Wohnung installiert, müssen nach dieser Norm zertifiziert werden. Dies ist Pflicht. Seit 2008 ist es dem Handel außerdem nicht erlaubt, Geräte zu verkaufen, die nicht zertifiziert sind.
Die Voraussetzungen für die Zertifizierung nach der Norm
Um der DIN EN 14604 zu entsprechen, müssen die Rauchwarnmelder und Funkrauchmelder unterschiedlichen Prüfungsverfahren gerecht werden. Dafür müssen sie 29 Verfahren durchlaufen. Das Qualitätsmanagement des Herstellers liefert üblicherweise einen Teil dieser Nachweise. Dies geschieht durch die Produktionskontrolle. Eine Typprüfung ist ebenfalls unerlässlich. Sie ist der Nachweis der Konformität mit der EU-Norm.
Diese Typprüfung muss von einer unabhängigen Produktzertifizierungsstelle abgenommen werden. Dies ist zwingend. Die VdS Schadenverhütung GmbH oder das Testzentrum Kriwan übernimmt diese in Deutschland.
Bei den 29 unterschiedlichen Prüfungen, die der Rauchmelder vor der Zertifizierung durchläuft, findet man unter anderem:
- Rauchkammertests
- Temperaturwechseltests
- Funktionsprüfung des Testknopfs
- Tests für die Fremdkörperempfindlichkeit
- Tests für die Alarmsignallautstärke
- Tests für die elektromagnetische Verträglichkeit
- Tests der Batteriestörungsmeldung
Damit eine Prüfung den Richtlinien entspricht und durchgeführt werden kann, müssen dem Prüfer mehrere Geräte überlassen werden. Diese werden vom Hersteller zur Verfügung gestellt. Die meisten Firmen verlangen mindestens 20 Stück. Die Stücke sollen natürlich repräsentativ für die Produktion sein. Dies betrifft vor allem ihren Aufbau und die Kalibrierung. Kurz gesagt: Die Prüfungsstücke müssen von ihrer Qualität dem Standard entsprechen, welcher auch in der Fertigungsstätte erzeugt wird.´
Extra qualitativ hochwertige Geräte für die Prüfung zu produzieren ist natürlich nicht gestattet. Es dürfen keine hochwertigen Produkte getestet werden, um eine Zertifizierung zu erreichen und auf der anderen Seite minderwertige Produkte verkauft werden. Logisch eigentlich, dennoch gilt dies zu erwähnen!
Zudem muss eine Dokumentation der Fertigung sowie eine offizielle Erklärung über die Fertigung des Rauchmelders nach dem geforderten Standard bereitgestellt werden. Diese Dokumentation und die Erklärung muss ebenfalls der Hersteller bereitstellen. Diese Angaben müssen durch entsprechende Nachweise belegt werden können.
Was genau wird geprüft?
Die Prüfungen richten sich stets nach der europäischen Produktnorm, die als DIN EN 14604 bezeichnet wird. Sie müssen den Anforderungen dieser Norm entsprechen. In der Norm wird zum Beispiel verlangt, dass das Unterschreiten von der Auslöseschwelle für die sogenannte Batteriestörungs-Meldung keinen Alarm des Rauchmelders auslösen darf. Aus diesem Grund wird dementsprechend getestet, wie ein Melder reagiert, wenn die sogenannte Versorgungsspannung langsam verringert wird. Dies geschieht in langsamen Schritten.
Andere Test sind wiederum darauf ausgelegt, um kontrollieren zu können, ob der Melder einen ausreichenden Schutz vor dem Eindringen eventueller Fremdkörper bieten kann. Die Norm fordert beispielsweise, dass kleine Kugeln, die einen Durchmesser von 1,3 ± 0,05 Millimeter sowie stabförmige Objekte in die Messkammer gelangen können. Eine Sichtprüfung kann hierfür ausreichen. In einigen Fällen sind jedoch auch praktische Tests an dieser Stelle notwendig.
Auch verschiedenen Temperaturschwankungen wird der Rauchwarnmelder bei den Tests ausgesetzt, da er sich üblicherweise das gesamte Jahr lang an der Zimmerdecke befindet.
Leider können sich Räume vor allem im Sommer stark aufheizen. Im Winter sinken die Temperaturen hingegen stark. Trotz dieser Schwankungen darf der Melder kein Alarmsignal auslösen, denn hierbei handelt es sich um normale Vorgänge und nicht um einen Brand.Die Prüflinge werden daher einem speziellen Test unterzogen. Bei dem Test wird die Temperatur mehrfach verändert. Damit möchte man sehen, ob der Rauchmelder den Temperaturschwankungen standhalten kann.
Überprüfungen, die die Funktionalität des Testknopfes sowie die Alarmsignallautstärke betreffen, zeigen sich deutlich schwieriger. Das Drücken von dem Rauchmelder-Knopf reicht beispielsweise aus, um zu erkennen, ob die Funktion uneingeschränkt nachkommen kann oder nicht.
Bei dem Alarmton des Rauchmelders kann auch die Mindestlautstärke durch Tests überprüft werden. Wie man deutlich sehen kann, können also zahlreiche Funktionen überprüft werden.
Die Zertifizierung des Rauchmelders
Der gesamte Anforderungskatalog der DIN EN 14604 wird auf diese Art und Weise abgearbeitet. Dies braucht natürlich Zeit. Wenn ein Rauchmelder schlussendlich alle Prüfungen überstanden hat und seine Anforderungen der Norm entsprechen, kann dieser nun endlich zertifiziert werden. Vom Hersteller muss der Rauchmelder nun dauerhaft mit speziellen Angaben gekennzeichnet sein. Diese Angaben sind:
- DIN EN 14604
- CE-Kennzeichnung (mit der entsprechenden Prüfnummer)
- Name und Handelszeichen des Herstellers bzw. des Lieferantens
- Adresse des Herstellers bzw. des Lieferantens
- Nummer des EG-Konformitätszertifikates
- Herstellungsdatum bzw. die Fertigungsnummer
- das empfohlenes Datum für den nächsten Austausch
- wichtige Hinweise zum Batteriewechsel (die Art und Weise, die Anzahl usw.)
- der sichtbare Hinweis mit den Worten, dass nach jedem Batteriewechsel auch der ordnungsgemäße Betrieb des Produktes unter Anwendung der speziellen Prüfeinrichtung zu überprüfen ist.
Der Hersteller ist außerdem dazu verpflichtet, jeden Melder mit der passenden Betriebsanleitung an seine zu liefern. In dieser sollen sich alle notwendigen Hinweise zur Wahl des Standortes sowie zur Montage und zur Wartung beinhalten. Die Anleitungen müssen außerdem stets verständlich formuliert sein, damit der Käufer auch wirklich weiß, was er zu tun hat.
Fazit
Rauchmelder müssen unterschiedliche Tests durchlaufen, damit sie am Ende zertifiziert werden und somit auch in den Handel gelangen können. Die Melder müssen unter anderem der EU-Norm DIN En 14604 entsprechen. Dabei legt die EU die Tests fest. Die Rauchmelder, die der Norm entsprechen müssen nun mit speziellen Angaben dauerhaft vom Hersteller gekennzeichnet werden. Dies soll garantieren, dass die Rauchmelder auch tatsächlich sicher sind und eine dauerhafte Verwendung kein Risiko darstellt. Zudem wird durch die Prüfungen gewährleistet, dass die Rauchmelder auch wirklich ihre Dienste leisten und im Notfall einen Alarm auslösen!
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