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Rauchmelderpflicht in Deutschland

Aktuell gibt es die Rauchmelderpflicht in:

Rauchmelderpflicht in Deutschland

Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen
Niedersachsen
Brandenburg
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Baden Württemberg
Berlin

 

Somit ist die Rauchmelderpflicht nun flächendeckend in Deutschland beschlossen.

Aktuell wird die Rauchmelderpflicht in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Sehr wahrscheinlich liegt das daran, dass es im seit 1960 bestehenden Bundesbaugesetz (BBauG) keine passenden Paragrafen gibt, in denen eine Rauchmelderpflicht Deutschland festgeschrieben werden könnte.

Somit wurde die Entscheidung über die Einführung einer Rauchmelderpflicht den Bundesländern überlassen.

Diese Rauchmelderpflicht wird in der jeweiligen Landesbauordnung definiert und liest sich in allen Gesetzestextes sehr ähnlich, da alle die DIN 14676 zur Grundlage haben. Diese besagt: „ In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Wenn in der Bauordnung von Wohnungen gesprochen wird, sind auch Einfamilienhäuser inbegriffen! Wohnungen sind als nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte einzelne oder zusammenliegende Räume zu verstehen, welche die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen.

Übersicht zur Regelung in den Bundesländern

Bundesland

Pflicht für

Neubauten seit

Pflicht für

Bestandsbauten ab

Zuständigkeit

Montage

Zuständigkeit

Wartung

Baden-Württemberg

2010

01.01.2015

Eigentümer
(Vermieter)

Besitzer (Mieter)*

Bayern

2007

01.01.2018

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)*

Berlin

01.01.2017

31.12.2020

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)*

Brandenburg

01.06.2016

31.12.2020

Eigentümer (Vermieter)Eigentümer (Vermieter)

Bremen

2009

01.01.2016

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)*

Hamburg

2005

01.01.2011

Eigentümer (Vermieter)

Eigentümer (Vermieter)**

Hessen

2005

01.01.2015

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter) *

Mecklenburg-Vorpommern

2006

01.01.2010

Besitzer (Mieter)

Eigentümer (Vermieter)**

Niedersachsen

2012

01.01.2016

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter) *

Nordrhein-Westfalen

2013

01.01.2017

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter) *

Rheinland-Pfalz

2007

12.07.2012

Eigentümer (Vermieter)

Eigentümer (Vermieter)**

Saarland

2004

31.12.2016

Eigentümer (Vermieter)

Eigentümer (Vermieter)**

Sachsen

01.01.2016

31.12.2023

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)*

Sachsen-Anhalt

2009

01.01.2016

Eigentümer (Vermieter)

Eigentümer (Vermieter)**

Schleswig-Holstein

2004

01.01.2011

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter) *

Thüringen

2008

01.01.2019

Eigentümer (Vermieter)

Eigentümer (Vermieter)**

*Wenn der Eigentümer die Pflicht nicht übernimmt

** Weil nicht ausdrücklich anders in der Bauordnung geregelt

 Normen und rechtliche Grundlagen

Die DIN 14676 regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung.

Die Rauchmelderpflicht gilt also auch für folgende Räume:

  • Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen
  • Beherbergungsbetriebe mit max. 11 Gastbetten
  • Containerräume
  • Hütten und Gartenlauben
  • Flure und Gänge mit gesonderter Brandlast (z.B. Elektrogeräten)

Ausgenommen sind Bereiche mit bauaufsichtlich geforderter Brandmeldeanlage.

Als Flur zählen auch Treppenräume eines Einfamilienhauses und Durchgangszimmer.

Die Aufsichtspflicht, d.h. die Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht liegt beim Eigentümer (= ggf. Vermieter) und dieser muss somit sicherstellen, dass der Rauchmelderpflicht nachgekommen wird (Ausnahme: Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern).

Die Wartung hingegen wird meist vom Besitzer/Mieter durchgeführt. In Bundesländern ohne eindeutige Regelung der Zuständigkeit für Montage und Wartung richtet sich die Landesbauordnung an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.

Die Wartung darf an den Mieter, wenn er dem zustimmt, übergeben werden, der Vermieter müsste im Schadensfall aber nachweisen, wie die Wartungspflicht in rechtlichem Sinne übertragen wurde, sodass der Mieter diese auch tatsächlich übernommen hat. Außerdem muss sich der Vermieter vergewissern, dass die Wartung vom Mieter durchgeführt wurde. Weil das praktisch fast unmöglich ist, nehmen die meisten Eigentümer davon Abstand.

Deshalb wird die Wartung meist durch externe Firmen durchgeführt und als sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung) abgerechnet. In der Regel kostet die Wartung im Jahr nicht mehr als 5€ je Melder.

Die Anschaffung und Installation von Rauchmeldern gilt als Modernisierung. Diese kann zu einer Mieterhöhung von 11% der Anschaffungskosten führen. Die Wartung darf auch ohne Erwähnung im Mietvertrag auf die Betriebskosten umgelegt werden. Eine schriftliche Erklärung des Vermieters vorab ist jedoch notwendig.

Der Vermieter darf auch in Wohnungen, die bereits vom Mieter durch Rauchwarnmelder ausgestattet wurden, selbst gewählte Melder installieren.Dabei muss der Installationstermin mit dem Mieter rechtzeitig vereinbart werden.

Der Mieter kann nicht selbst der Rauchmelderpflicht durch den Einbau eigener Geräte nachkommen. Dies ist ein Verwaltungsakt des Vermieters, der in dem Fall die Verfügung und Pflicht besitzt.

Der Vermieter ist somit auch in der Pflicht Reparaturen zu zahlen, sollte aufgrund eines Alarms eine Tür gewaltsam geöffnet werden müssen.

Wird jedoch bei einem Täuschungsalarm die Feuerwehr gerufen, kann dem Alarmierenden kein Vorwurf gemacht werden. Es fallen keine Gebühren an, u.a. weil für diesen Fall keine Rechtsgrundlage existiert, um einen Kostenbescheid auszustellen.

Der Vermieter darf selbst entscheiden, welche Räume (zusätzlich zu den vorgeschriebenen) durch Rauchmelder ausgestattet werden.

Laut BGH Urteil vom 8. Februar 2013 (V ZR 238/11 – LG Hamburg) bezugnehmend auf WEG § 5 Abs. 1 sind Rauchmelder Gemeinschaftseigentum.

Links zu Rechtsprechungen:

Thema Wartungskosten

Thema Installation

Installation in Wohnungseigentümergemeinschaften

Installation trotz vorhandener RWM

Rauchmelder retten Leben

In Berlin wurde 2004 gegen eine Rauchmelderpflicht argumentiert, weil man, wenn es eine gesetzliche Pflicht gäbe, garantieren müsse, dass die Rauchmelder auch alle einwandfrei funktionierten. Zum damaligen Zeitpunkt gab es eine britische Studie, die besagte, dass 2/3 der batteriebetriebenen Rauchmelder wegen fehlerhafter oder leerer Batterien nicht funktionieren würden. Daher müssten Rauchmelder fest installiert und per Kabel angeschlossen werden, was einen hohen Aufwand mit sich brächte.

Rauchmelder DIN EN 14604 gibt Sicherheit

Die damals vorgeschobenen Mängel wurden im Jahr 2008 behoben – seitdem dürfen in Deutschland nur noch Rauchmelder verkauft werden, die der DIN EN 14604 entsprechen.

Diese regelt die Mindestanforderungen, die ein Rauchmelder erfüllen muss:

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB/3m laut sein
  • Ein wiederkehrendes Warnsignal muss mindestens 30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer einen nötigen Batteriewechsel anzeigen.
  • Eine Funktionsüberprüfung muss jederzeit per Testknopf möglich sein.
  • Ein Eindringen des Rauches sollte von allen Seiten möglich sein.
  • Um das Eindringen von Staub und Insekten zu vermeiden, sollten die Einlassöffnungen nicht größer als 1,3 mm sein.

 

65 comments

  1. Wir haben einen Kurzurlaub im Ferienpark Missen Wilhams verbracht. Frage mich natürlich wieso in einem solch großen Komplex schätzungsweise 50 ( vielleicht mehr)
    Ferienwohnungen in der Anlage hier noch keine Rauchmelder angebracht wurden. Wieso werden solche Anlagen nicht darauf hin geprüft. Wenn’s in dieser Anlage brennt denke ich kann es für manchen zu spät sein wenn keine Rauchmelder vorhanden sind die rechtzeitig Alarm geben. Würde mich über eine Rückmeldung freuen I.Später

    • Sebastian Fischer

      Für Bayern gilt derzeit noch keine Rauchmelderpflicht, bzw. nur für Neubauten. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017.

  2. Ich war in Bad Mergentheim im Vitalhotel König.
    Ich war beherbergt in zwei verschiedenen Zimmern-einem nicht renoviertem und einem renoviertem Zimmer.
    In beiden Zimmern habe ich keinen Rauchmelder gesehen und es ist ein großes Hotel!
    Ich habe auch keine Sprenkleranlage gesehen.
    Aber auf den folierten Zetteln im Zimmer steht geschrieben.:
    Versuchen Sie -wenn möglich den Brand zu löschen.Gehen Sie dabei aber kein Risiko ein.

    • Sebastian Fischer

      Leider fällt es schwer zu beurteilen woran das liegt ohne es nicht gesehen zu haben.

      • Da es ein Bestandsbau ist, hat der Eigentümer bis 31.12.2014 Zeit, diese Melder nachzurüsten. Ich weiß leider nicht, wann das Hotel gebaut wurde und welche Größe es genau hat, aber in unserer Gemeinde ist es üblich, dass das Baurechtsamt bei solchen Objekten eine Brandmeldeanlage im Genehmigungsverfahren vorschreibt.

  3. Meine Frage: ich wohne in einer Seniorenwohnanlage der AWO in Freiburg (BW). Weder in den Wohnungen, noch auf den Fluren sind Rauchmelder angebracht.

    Neulich hatten wir einen Brand in einer benachbarten Wohnung, nachts am Wochenende. Und weil die Frau die Stromrechnung nicht bezahlt hat, konnte sie nicht telefonieren. sie hat den Brand mit Wasser gelöscht, das Fenster ist noch heute verkohlt …..

    Gibt es eine RM-Pflicht in Wohnanlagen, z.B. Der AWO?

    Beste Grüße

    Utta Schroff

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Schroff,

      die Rauchmelderpflicht würde auch für Ihre Wohnung gelten. Diese Regelung tritt ab Ende des Jahres in Kraft. Eine Frage aber noch: Sind Sie selbst Mieterin?

  4. Muss ein Hotelbesitzer Rauchmelder haben ?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Neumann,

      das kommt auf die Grösse des Hotels an. Wenn das Hotel weniger als 12 Gastbetten hat, fällt es unter die Rauchmelderpflicht. Sind es mehr erteilt in der Regel das Bauamt entsprechende Auflagen.

  5. Rauchwarnmelder haben eine Garantiefrist von 10 -12 Jahren. Wann soll dann die erste Wartung durchgeführt werden? Man kann doch nicht während einer Garantiefrist am Gerät „rumfummeln“?

    • Hallo Frau Wacker,
      „rumfummeln“ hört sich in der Tat nicht besonders vertrauenswürdig an. 🙂
      Die korrekte Wartung hingegen kann sogar die Lebensdauer des Melders verlängern.
      Lesen Sie hier nach, wie eine Wartung durchgeführt wird: http://www.rauchmelder-experten.de/blog/allgemein/wartung_und_instandhaltung_eines_rauchmelders/
      Dabei haben Sie nur beim Testen und Absaugen direkten Kontakt zum Melder. Bei beidem sollten Sie natürlich die Herstellerangaben beachten. Im Zweifen können Sie die Verantwortung auch an eine Fachkraft für Rauchwarnmelder abgeben.
      Der Hersteller plant beim Bau und beim Berechnen der Batterielebensdauer das regelmäßige Testen sogar ein.
      Ich hoffe, ich habe Ihre Frage beantworten können und verbleibe mit
      freundlichen Grüßen!

  6. Akzeptiert die Versicherung wwenn ich als hauseigentümer die melder in meinen vermieteten wohnungen selber anbringe

  7. Bin etwas irritiert. Auf der einen Seite steht unter rauchmelder-niedersachsen, „dass der Mieter für die Sicherstellung der Bereitschaft der Rauchmelder laut Landesbauordnung zuständig sind. Im Ideallfall übernimmt der Vermieter/Eigentümer die gesetzliche Pflicht zur Wartung und muss bei Umlegen auf die Betr.-Kosten den Vermieter schriftlich informieren.“
    Auf der anderen Seite steht unter rauchmelder-deutschland, dass der Vermieter/Eigentümer „Die Wartung an den Mieter, wenn er dem zustimmt, übergeben werden kann.“

    In §44 Absatz 5 (NBauO) – ich komme aus Niedersachsen – steht „das die Sicherstellung und Betriebsbereitschaft […] sind die Mieterinnen und Mieter […] die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung azsüben verantwortlich, es sei denn die Eigentümerin übernimmt diese Verpflichtung selbst. §56 Satz 2 gilt entsprechend.

    1. Ich bewohne eine Mietwohnung. Im Vertrag steht keine Regelung darüber, dass die Eigentümerin (Verwaltung) die Kosten übernimmt. Ausgenommen ein Hinweis unter der Auflistung der Betriebskosten das „Sonstige“ die Rauchmelder betreffen. Ist das durch die Unterschrift meine Mietvertrages schon eine Zustimmung meiner seits, dass die Wartung über die Eigentümerin erfolgt? Muss ich die Wartungsfirma also gewähren lassen und kann ich auf Forderung meinerseits nicht selber die Überprüfung und Instandhaltung übernehmen. Auch wenn der Vermieter das nicht will?

    2. Die Sonstigen BK wurden für Reinigung Lüftungsanlage (steht nicht im Mietvertrag) und Rauchmelder (2 und 3 Stück) für 2013 mit 31,64 € berechnet. Mir erscheint das zu hoch. Wollte eine detaillierte Auflistung der Kosten haben, dem wird nicht nachgekommen, stattdessen bekomme ich ein Schreiben vom RA dass ich eine Frist bekomme einen Termin zu vereinbaren und die Wartung zuzulassen.

    Freundlichst,
    S. Vukov

    • zu 1. sorry, meine nicht die „Kosten“ übernimmt, sondern die „Wartung“

    • Hallo Herr Vukov,

      in den meisten Bundesländern, ist der Mieter laut Bauordnung für die Wartung verantwortlich. In einigen Bundesländern liegt die Verantwortlichkeit beim Vermieter. Dann kann der Vermieter die Wartung an den Mieter zwar abgeben, behält jedoch seine Verkehrssicherungspflicht. In Niedersachsen muss der Vermieter eindeutig äußern, dass er die Wartung übernimmt, sonst liegt die Zuständigkeit beim Mieter.
      Allein die Erwähnung von Rauchmeldern unter „sonstige Betriebskosten“ scheint nicht eindeutig. Wenn der Vermieter die Wartung aber selbst übernehmen möchte, müssen Sie dies akzeptieren. Wenn nicht, dürfen natürlich die Kosten der Wartung auch nicht als Betriebskosten abgerechnet werden.
      Leider können wir Ihnen keine umfassende Rechtsberatung anbieten, weil dies unsere Kompetenzen überschreitet. Eine Aufschlüsselung der Kosten, die anfallen, steht Ihnen aber unserer Meinung nach zu. Vielleicht steht Ihnen Vorort ein Mietverein des DMB zur Verfügung?

      Viele Grüße und viel Erfolg!

  8. Gut zu wissen. Da ich bald in den Süden ziehe, werde ich mich also um Brandmeldeanlagen für unser Haus dort kümmern müssen. Da waren die vielen Kommentare hier auf jeden Fall schon mal hilfreich 🙂

  9. Hallo,

    Wir mieten ein Haus in Nortrheinwestfallen und wir haven jetzt fest gestellt dass es im Haus keinen einzigen Rauchmelder gibt. Wir sind gerade neu nach Deutschland gezogen und es hatte uns sehr überrascht dass bei der Wohnungsübergabe dies nicht mal zum Thema war.

    Bevor ich die Hausverwaltung deswegen anfrage möchte ich mich vergewissern dass der Besitzer des Hauses verpflichtet ist diesen zu installieren. Ich finde es ein wenig „unklar“ und frage mich wenn etwas passieren würde – würde denn der Vermieter zur Verantwortung gezogen werden? Ich verstehe dass es wohl durch das Gesetz Pflicht ist einen Melder zu haben jedoch stelle ich fest dass die meisten Häuser keinen haben.

    Danke für Ihre Antwort!

    • Sebastian Fischer

      Erst ab dem 01.01.2017 ist es Pflicht Bestandsbauten mit einem Rauchmelder auszustatten. Diese Verantwortung trägt der Eigentümer/Vermieter. Der Mieter/Besitzer ist für die Wartung verantwortlich. Hat Ihnen das die Frage beantwortet.

  10. Und wer garantiert das in den Rauchmeldern keine Wanzen eingenaut sind ?

    Wie ist es bei Rauchern, wo die Dinger ständig angehen ?

    Was ist mit der Küche , wenn man ein Stück Fleisch brät oder die Friteuse anmacht ?

    • Sebastian Fischer

      1.) Gegenfrage: Wer garantiert Ihnen das in Ihrem Fernseher keine Wanze ist?
      2.) Ob ein Rauchmelder von Rauch angeht hängt von vielen Umständen ab. Wie gross der Raum ist, wie stark geraucht wird und wie gut der Rauchmelder ist.
      3.) In der Küche sollte kein Rauchmelder angebracht werden.

  11. …Ab 2018 wird es eine Pflicht geben, mein Foto über allen deutschen Betten hängen zu haben!!!!

  12. Hallo zusammen,
    Das Problem ist ja: Auch wenn die Rauchmelderpflicht eintritt, wird der Vermieter eh nur die Billigrauchmelder installieren, da ja jeder auf die Kosten achtet!
    Ich kann nur von einem Billig-Rauchmelder abraten. Es geht ja um die Sicherheit der eigenen Familie und der vier Wände, deshalb sollte man sich nicht vom Preis leiten lassen.

    Eine Frage: Gibt es eine Möglichkeit dass man die Beschaffungskosten für die Rauchmelderanlage zurückerstattet bekommen? Sei es vom Vermieter/Eigentümer oder der Versicherung? Weiss einer vllt. mehr darüber ?

    Beste Grüße und viel Erfolg bei der Suche eines geeigneten Rauchmeldesystems.

    Lukas

    • Guten Tag,

      mit der Erstattung von Kosten für Rauchwarnmelder (RWM) verhält es sich wie mit anderen Modernisierungsmaßnahmen. Der Vermieter sollte vor dem Kauf angesprochen werden, ob er bereit ist, die Kosten ganz oder teilweise zu erstatten. Versicherungen übernehmen keine Kosten für RWM. Schließlich zahlt die Versicherung auch nicht das Fahrradschloss zur Absicherung gegen Diebstahl. Für Gehörgeschädigte übernimmt jedoch die Krankenkasse die Ausgaben.

      Viele Grüße

  13. Hallo,

    wo finde ich die Informationen über die Anbringung von Rauchmeldern in einem HOTEL in Schleswig -Holstein. Gibts die Rauchmelderpflicht in einem Haus mit über 30 Zimmern – wenn ja, ab wann und welche Vorschriften gibt es (in jedem Zimmer ein Melder, auf dem Flur zwischen 2 Zimmern ein Melder – man bekommt von allen Seiten eine andere, angeblich kompetene Antwort ..)
    HErzlichen Dank für Hilfe und Auskunft!
    Berit

    • Guten Tag,

      die Rauchmelderpflicht gilt in Schleswig-Holstein für Wohnungen. Dazu zählen auch Beherbergungsbetriebe mit max. 11 Gastbetten, nicht jedoch Hotels mit über 30 Betten. Hier gilt es, ein umfassendes Brandschutzkonzept umzusetzen.

      Viele Grüße

  14. Wie sieht es rechtlich aus wenn die Mieter die Rauchmelder immer wieder abhängen?
    man sollte meinen das sie es als positiv empfinden, dem ist aber nicht so.

    • Guten Tag,

      als Vermieter können Sie dies in letzter Konsequenz nicht beeinflussen. Dokumentieren Sie den Einbau und die Wartung, informieren Sie Ihre Mieter zu den Gefahren durch Brandrauch sowie die Funktionalitäten der Rauchwarnmelder (auch über Auslösen für Täuschungsalarm) und lassen Sie sich dies vom Mieter gegenzeichnen. Dann haben Sie als Eigentümer Ihre Pflicht mehr als erfüllt. Zusätzlich kann eine umfangreiche Aufklärung zu einem besseren Verständnis führen.

      Viele Grüße

  15. Ich finde es ja komplett bescheuert das es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
    Ich blicke da kaum durch.

    In welchem Bundesland muss mann jetzt Rauchmelder installieren, und bis wann.
    Das ist ja ein Totales hin und her.

    Also meine Frage 😀 :

    kann mann das alles mal in einem Text zusammenfassen (von Fachleute die Ahnung haben)
    in welchem Bundesland jetzt pflicht ist in welchem nicht und wie lange mann zeit hat sie noch zu Installieren.

    Danke 🙂

  16. Hallo und guten Tag,
    wie sieht das denn in Niedersachsen in Mehrfamilienhäusern mit dem Treppenhaus aus? Ist dies auch ein „Flur“, in dem Rauchmelder angebracht werden müssen? Wer wäre dann bei verschiedenen Eigentümern verantwortlich? Die Eigentümergemeinschaft? Die Verwaltung?

    Vielen Dank für die Antwort 🙂

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Nötzel,

      die Rauchmelderflicht sieht nur Rauchmelder in den Wohnungen vor. Daher ist das Treppenhaus nicht betroffen.

  17. Hallo,

    Ich wohne in einem Haus mit 6 Wohnungen in Hessen. Es gibt leider Rauchmelder in den Treppen (EG, 1OG und 2OG), ist es nicht streng verboten ? Das Gesetzt trifft nur Wohnungen (drinnen) und nicht Treppen ? das ist ja selbstverständlich ich denke. In anderen EU Länder ist es streng verboten.
    Vielen Dank für eure Antwort

    Truc

    • Sehr geehrter Herr Truc,

      es ist nicht verboten, Rauchmelder in den Fluren zu montieren. Es ist lediglich kein Teil der Pflicht. Eine Montage von weiteren Rauchmeldern stellt also keinen Verstoß dar.

  18. Kann der Artikel bitte noch weniger neutral geschrieben werden? Ein Geraet fuer 10 Euro kann ein Leben retten, ja. Es kann auch das Leben eines Obdachlosen retten, wenn man ihm 2 Euro gibt (das sind weniger als 10!), soll jetzt verpflichtend jeder jedem Obdachlosen 2 Euro geben? Natuerlich ist der Vergleich absurd, aber nicht absurder als der im Artikel.
    Also, wie viele Menschenleben werden potentiell durch Rauchmelder gerettet?

    • Guten Tag anonymer Schreiber,

      der Vergleich ist tatsächlich nicht sehr passend, da jedem Menschen in Deutschland eine Grundsicherung zusteht und hier auch wirklich keine Parallelen zur Rauchmelderpflicht zu erkennen sind. Mir ist leider die Kernaussage Ihres Beitrags nicht ersichtlich. Dennoch vielen Dank für Ihre Meinung, auch wenn Sie dabei unerkannt bleiben wollen.

      Viele Grüße

  19. Hallo.
    Frage.
    vie viel Rauchmelder brauche ich wenn unter ist kleine Flur mit Trepe nach oben und da ist auch kleie Flur?
    mfg

    • Guten Tag,

      das kommt auf den Schnitt der Wohnung an. Bei offenen Treppenhäuser muss nur im obersten Bereich ein Rauchwarnmelder installiert werden. In Ihrem Fall sind wahrscheinlich auf beiden Etagen Melder notwendig, wenn der Flur zur Wohnung gehört.

      Viele Grüße

  20. Alexandre Terentiev

    Guten Tag,

    es gibt eine europäische Norm EN 54 Fire detection and fire alarm Systems. Ist es erlaubt, ein nach dieser Norm zertifiziertes Brandmeldesystem in Deutschland zu installieren (bzw. wird das entsprechend anerkannt „im Falle der Fälle“)?

    Freundliche Grüße,
    Alexandre Terentiev

    • Sehr geehrter Herr Terentiev, in Deutschland ist die DIN EN 14604 maßgeblich, nicht die DIN EN 54! Dies gilt für die gesamte EU.

  21. Hallo,

    Muss ich in meiner Wohnung zu einem Rauchmelder auch ein Co Melder einbauen lassen?
    Ich hab einen Gasofen und einen Gasdurchlauferhitzer.

    • Guten Tag,

      das müssen Sie nicht, aber es ist empfohlen, wenn man sich gegen eine Kohlenmonoxidvergiftung absichern möchte.

      Viele Grüße

  22. Hallo,
    wollte gerade mal Wikipedia zum Thema Rauchmelder updaten und dachte, dass ich dazu hier bei einer Website namens „rauchmelderpflicht.net“ wohl die aktuellsten Infos aus erster Hand beziehen könnte, doch weit gefehlt, die Daten hier sind ja noch älter, als bei Wikipedia. Inzwischen haben nämlich alle Bundesländer eine entsprechende Gesetzeslage, selbst Berlin und Sachsen.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Lukschik,

      was genau ist nicht an der der „Rauchmelderpflicht Berlin“ und der „Rauchmelderpflicht Sachsen“ aktuell? Auch Berlin und Sachsen haben wir hier mit den jeweiligen Pflicht aufgeführt und erklärt. Ich bin gespannt auf Ihre Ausführung.

  23. Da hat sich ein Formfehler in der Tabelle eingeschlichen. Sachsen hat nur in Neubauten eine Pflicht. In Bestandsanlagen gibt es keine Ausstattungspflicht. Das haben Sie genau falsch herum dargestellt.

    MfG

    • Tatsächlich wurde das in der Übersicht vertauscht. Vielen Dank für den Hinweis. Der Fehler wurde behoben.

      • Ich würde auch nur die ganz billigen einbauen. 500 Leben im Verhältnis zu 81.000.000 Bundesbürgern und solchen die es werden wollen. Das sind 6x10hoch-4 Prozent. Oder 6/1000 Promille. Lachhaft.
        Da sterben mehr Menschen in der U-Bahn, wenn sie die Treppe von irgendeinem U-Bahn-Treter runtergetreten werden. Da kassiert wieder irgendjemand. Und der Rest muss es sich aufbürden lassen.
        Wenn bei anderen Parametern auch so durchgegriffen werden würde. Zum Beispiel Krankenhaushygiene (-> Krankenhauserreger, MRSA, HepC), nicht notwendige Untersuchungen, erfundene Krankheiten für sonst nicht verkäufliche Medikamente, oder einfach Juristen, die Menschenleben zerstören, wenn sie Fehlurteile sprechen.
        Solange unsere Politik nix wichtigeres zu tun hat….
        Also der billigste.

        • @ Donald trump:
          Ihr Pseudonym und Ihr erster Satz sprechen Bände, wenn beides denn nicht ironisch gemeint sein sollte 😉
          Mir ist egal, wodurch wieviele Leute zu Tode kommen, wenn ich eine einfache und letztlich billige Möglichkeit habe, meine Familie und mich vor einer dieser Todesarten zu schützen, werd‘ ich das nutzen – denn WIR wollen nicht zu den 500 gehören!

  24. Unser Ordenshaus ist mit einer Brandmeldanlage ausgestattet, deren Alarm dirket bei der Feuerwehr ankommt. Die Rauchmelder befinden sich auf Fluren, Treppenhäusern und Funktionsräumen, nicht aber in den Zimmern.
    Nun wollte ich in allen Schlafzimmern einzelne Rauchmelder anbringen. Unser Haustechniker meinte jedoch das sei nicht notwendig, da die Brandmeldeanlage höherwertig sei.
    Mein Argument, dass ein Brandausbruch in einem Zimmer den Rauchmelder auf dem Gang zu spät erreiche kommentierte er damit, dass das übertrieben sei.
    Was meinen Sie dazu?

  25. Meine Tante wohnt in Rheinland-Pfalz, Seniorenstift, hier eigenständig im „betreuten Wohnen“. In den angemieteten Räumlichkeiten befinden sich keine Rauchmelder.

    Leider finde ich im Netz keine passenden Infos, ob es gesetztlich vorgeschrieben ist oder nicht.

    • Hallo,

      sollte das Gebäude nicht aufgrund von Bauauflagen durch eine Brandmeldeanlage überwacht werden, sind auch hier Rauchwarnmelder vom Vermieter anzuschaffen und zu montieren.

  26. Hallo, ich habe einige Fragen an die Experten. Wir haben nach dem Wohnungskauf für viel Geld eine Smart Home Anlage nebst Rauchmeldern installieren lassen. Im Folgejahr war es dann Thema der Eigentümerversammlung. Wenn ich es richtig sehe, war es aber ein Punkt unter „Sonstiges“ über den nicht abgestimmt wurde.
    Laut meinen Unterlagen heißt es: Da diese Maßnahme aus einer gesetzlichen Vorschrift heraus zu erfolgen hat, ist hierzu keine Beschlussfassung erforderlich.

    Abgesehen davon hatte ich mich mit dem Chef der Verwaltung bereits mündlich verständigt, dass wir unsere Rauchmelder nicht ersetzen müssen, da das Gesetz Rauchmelder vorsieht, aber wenn unsere die Normen erfüllt, dies kein Problem darstellt.

    Nun hatten wir einen Zettel an der Türe, dass Rauchmelder im Juli installiert werden. Ein Gespräch mit einer der Angestellten der Verwaltung ergab, dass sie es mit Brunata und der Versicherung klären müssen, ich mir aber keine Hoffnung machen soll. Wenn die Gebäudeversicherung da nicht mitspielt weil nicht das ganze Haus geschützt ist usw.

    Nun konkret zu meinen Fragen.

    1. Habe ich gute Chancen meine Rauchmelder zu behalten, weil es eben nicht von der WEG beschlossen wurde?

    2. Irgendwo wurde geschrieben, dass man eigene Melder behalten darf und diese ausreichend sind, wenn sie vor der

    2. Auf welche Urteile bzgl. eigener Rauchmelder kann ich mich berufen? Ich habe schon alle Kommentare gelesen und bin zumindest auf eines gestoßen welches mir Recht gibt:
    – LG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2014 – 6 S 449/13.
    – Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 21.06.2010 – 740 C 31/10 – Rauchwarnmelder sind als Sondereigentum einzustufen.

    3. Wenn ich tatsächlich muss, kann ich den Termin nicht bis Ablauf der Frist des Gesetzgebers (31.12.2020 (Brandenburg)) hinauszögern und bis dahin meine eigenen Melder verwenden?

    4. Ich warte meine Rauchmelder selber einmal im Monat und führe entsprechend Protokoll, ich nehme an das ist zulässig‘ „VGB 2010 Wohnflächenmodell), § 6 Wohnungs- und Teileigentum.“

    5. Wir haben zusätzlich zu den Meldern im Flur und den Schlafzimmer einen im Arbeitszimmer. Wäre dieser auch verpflichtend, falls ich die Rauchmelder installieren lassen muss?

    6. In der Wohnküche haben wir aufgrund von Fehlermeldungen keinen Rauchmelder mehr. Am Wohnzimmer ist ein Balkon, aber der primäre Rettungsweg der Schlafzimmer geht nicht nur diese Wohnküche. Somit bedarf es dort auch keinen Melder, richtig?

    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.

    • Sebastian Fischer

      1. Wurde den im Rahmen der Eigentümerversammlung darüber abgestimmt, dass die Montage und Wartung durch einen Dienstleister erfolgt? Wer hat den Dienstleister beauftragt?
      Ich denke es würde mehr Sinn machen diese Fragen mit dem Auftraggeber zu erörtern. Haben Sie den Wunsch, dass Sie Ihre Rauchmelder weiter einsetzen wollen, bei der Eigentümerversammlung vorgebracht? Wenn die restlichen Eigentümer damit einverstanden sind, wäre dies kein Problem.

      Zu 5.) Im Arbeitszimmer muss kein Melder installiert werden. Brunata würde hier keinen Melder installieren.
      Zu 6.) Wenn der Fluchtweg aus dem Schlafzimmer nicht durch die Küche führt, muss hier kein Melder installiert werden. Also richtig!

      • Hallo, danke für Ihre rasche Antwort.

        Zu 5.) Ich habe mir zwischenzeitlich die Landesbauverordnung für Brandenburg näher angesehen, im Arbeitszimmer muss wohl ein Rauchmelder sein. Im Prinzip aber kein Problem, sofern wir unsere behalten dürfen, da wir dort ja schon einen eigenen haben.

        Zu 1.) Wie gesagt wurde nicht abgestimmt sondern die Verwaltung hat entschieden: „Da diese Maßnahme aus einer gesetzlichen Vorschrift heraus zu erfolgen hat, ist hierzu keine Beschlussfassung erforderlich.“ Es war nur unter „Sonstiges“ in der Versammlung, aber ohne Abstimmung

        • Sebastian Fischer

          Zu 1.) Prinzipiell ist das korrekt, jedoch sieht das Gesetzt jedoch nicht vor, dass mit dieser Aufgabe eine Fremdfirma bzw. Fachfirma zu beauftragen ist. Darüber ob dies eine Firma oder jeder selbst macht, hätte abgestimmt werden können. Zumal der Kostenrahmen sich hier deutlich voneinander unterscheidet.

          • D.h. es war wohl ein Fehler der Verwaltung NICHT die WEG abstimmen zu lassen, richtig?

          • Hallo, mich würde interessieren ob es zulässig war, dass nicht abgestimmt wurde, sondern einzig der Verwalter beschlossen hat, und ob dies nun rechtlich wirksam ist.

          • Sebastian Fischer

            Hallo,

            dies kann und möchte ich nicht beantworten, da dies nur meine persönliche Meinung wäre. Hier sollten Sie einen Anwalt befragen.

  27. Hallo! Ich war jetzt an der Ostsee in einer Ferienwohnung für 4 Personen, 2 Zimmer. In dem Haus sind insgesamt 10 Ferienwohnungen für 2 bis 7 Personen. Ich sehr irritiert, da in sämtlichen Wohnungen und im Treppenhaus sämtliche Rauchmelder entfernt wurden. Laut Vermieter hätten mehrfach die Leute bei Fehlalarm gleich die Feuerwehr angerufen anstatt erstmal den Vermieter zu informieren. Daher hätten sie alle entfernt Angeblich sei dies keine Pflicht, er habe sich erkundigt. Ist das wirklich rechtens in einem so großen Haus mit so vielen Ferienwohnungen? Im Brandfall könnte das echt fatale Folgen haben. Das Bundesland ist übrigens Schleswig Holstein!

    • Sebastian Fischer

      Selbstverständlich gilt auch für eine Ferienwohnung eine Rauchmelderpflicht. Die Rauchmelderpflicht bezieht sich auf Wohnungen, insofern also auch Ferienwohnungen! Sollte es hier bei einem Brand zu Personenschäden kommen, wird der Vermieter haften!

  1. Pingback: Rauchmelderpflicht in Bayern, nicht in Brandenburg | feuerwehrleben.de

  2. Pingback: Smalltalk Thread der SGS1ler - Seite 2020 - Android-Hilfe.de

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