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Rauchmelderpflicht Bremen

Bremen

Rauchmelderpflicht Bremen auf einen Blick

  • seit 22. Dezember 2009
  • für alle Wohnungen – Übergangsfrist bis 31.12.2015
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in der Bremischen Landesbauordnung § 48 Absatz 4 (LBauOHB)

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Die Rauchmelderpflicht in Bremen im Detail

Die Rauchmelderpflicht in Bremen wurde am 22. Dezember 2009 eingeführt.

Wohnungsneubauten ab diesem Zeitpunkt müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Da die Rauchmelderpflicht Bremen auch für Bestandsbauten gilt, müssen vor dem 22. Dezember 2009 gebaute Wohnungen bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht Bremen?

  • alle Neubauten ab 22. Dezember 2009
  • alle Bestandsbauten müssen bis zum 31.12.2015 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel hier.

Wie viele Rauchmelder benötigt eine Wohnung?

  • Laut Gesetz müssen entsprechend der Rauchmelderpflicht alle Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure, über die ein Fluchtweg aus Aufenthaltsräumen verläuft, mit Rauchmeldern ausgestattet werden! (Haben Sie also ein Schlafzimmer und zwei Kinderzimmer, die über einen Flur zugänglich sind, benötigen Sie 4 Rauchmelder in Ihrer Wohnung.)

Wer ist für den Einbau der Rauchmelder zuständig?

  • Das Gesetz besagt, dass die Eigentümer für die Anbringung der Rauchmelder in den Wohnungen bis zum 31.12.2015 zuständig sind. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Die Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) sind für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Im Fall, dass der Vermieter die Wartung der Rauchmelder selbst übernimmt, kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

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Wo ist die Rauchmelderpflicht Bremen gesetzlich geregelt?

  • Die gesetzliche Regelung erfolgt in der Bremischen Landesbauordnung § 48 Absatz 4 (LBauOHB), welche Sie hier nachlesen können.

28 comments

  1. Einfamilienhaus! Wir haben 4 Rauchmelder! Sie sind betriebsbereit (regelm. Test)! Je 1 im Keller, 2 im EG – Wohnzimmer und Küche, 1 im OG auf dem zentralen Flur, von dem alle Zimmer ausgehen, auch das Schlafzimmer. (Keine Kinderzimmer).

    1) Ausstattung ausreichend?
    2) Geräte werden regelm. getestet, aber ohne VDS-Kennung! Ist die Vorschrift?
    3) Geräte sind nicht fest montiert, sondern lose auf Möbelstücken! Reicht das?

    MfG Klaus Busch

    • Sehr geehrter Herr Busch,

      leider lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit sagen wie viele Rauchmelder Sie benötigen. Entsprechend der Pflicht sind Schlafzimmer und Flure die vom Schlafzimmer zum Ausgang aus dem Haus führen mit Rauchmeldern auszurüsten. Im also eine genaue Aussage treffen zu können, bräuchten wir eine Grundriß Ihres Hauses. Wichtig ist, dass der Rauchmelder gemäß der DIN14604 zertifiziert wurde. Das steht auf der Rückseite des Rauchmelders.
      Also „Monatgeort“ den Schrank zu wählen ist nicht zulässig, zumal der Melder dort deutlich später auslösen würde. Mehr Informationen zur korrekten Montage finden Sie unter http://www.rauchmelder.de .

  2. Moin! In meiner 1,5-Zimmer-Wohnung ist mein Schlafzimmer über den Wohnzimmer, mein Wohnzimmer wiederum über den Flur. Da nur von Fluren als Fluchtweg die Rede ist, ist im Wohnzimmer also keine Pflicht nach dem Gesetz, obwohl es praktisch zu meinem Fluchtweg gehört, wenn ich nicht gerade aus dem Fenster flüchte? Ergo nur 2 Melder?

  3. Frage: Wenn das Wohnzimmer zeitweise, durch Besucher z. B. als Schlafraum genutzt werden, bin ich dann verpflichtet, im Wohnzimmer ebenfalls einen Rauchwarnmelder zu installieren. Ich meine gelesen zu haben, dass es da jetzt auch schon Gerichtsurteile gibt.

    • Guten Tag Herr Reimer,

      ein Rauchwarnmelder wird dann erforderlich, wenn in diesem Zimmer eine feste Schlafgelegenheit vorzufinden ist. Es muss also ersichtlich sein, dass das Wohnzimmer auch als Schalfzimmer genutzt wird, denn theoretisch könnte man ja jeden Raum zeitweise als Schlafraum nutzen. Aber natürlich ist hier grundsätzlich die Montage eines Rauchwarnmelders zu empfehlen – unabhängig von der Pflicht.

      Viele Grüße

  4. Guten Tag ,
    Als Eigentümerin möchte ich die RWM einbauen lassen. Und da stellt sich mir die Frage ob ich die Wartung durch die Firma ausführen lasse oder dies dem Mieter selbst überlasse? Dann habe ich die Wartungskosten nicht. Und was passiert wenn der Mieter seiner Pflicht nicht nachkommt? Hafte ich ? Und besteht hier allgemein eine Kontrollpflicht durch den Eigentümer ?

    • Silke Fischer

      Guten Tag,

      laut Bremer Bauordnung heißt es: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“ In dem Fall ist die Wartung durch den Mieter gesetzlich geregelt. Dennoch können Sie natürlich zur Absicherung schriftlich auf diese Pflicht hinweisen und über eine korrekte Wartung aufklären. Im Blog der Rauchmelder-Experten finden Sie zum Beispiel ein kostenloses Wartungsprotokoll, dass Sie den Mietern zur Verfügung stellen können. Eine Kontrollpflicht durch den Eigentümer besteht hier nicht.

      Viele Grüße

  5. Hallo,
    wie ist es bei einem vom Eigentümer selbst genutztem Einfamilienhaus, gelten dafür die gleichen Gesetze wie für Wohnungen?
    Was ist, wenn man zwar Rauchmelder installiert hat, aber aufgrund baulicher Randbedingungen nur in den Fluren vor den Schlafzimmern des Einfamilienhauses, nicht in den Schlafzimmern. Kann jemand ein Bußgeld verhängen, wie verhalten sich Versicherungen im Brandfall, welche Restriktionen könnten sonst drohen?
    Danke vorab für kurze Klärung der Fragen.
    viele Grüße I.Hofmann

    • Guten Tag Herr Hoffmann,

      generell gelten für alle Wohnungen und Wohnhäuser die selben Bedingungen in Bezug auf die Rauchmelderpflicht. Gemäß Bauordnung müssen Sie also auch in allen Schlafräumen und Kinderzimmern Melder anbringen. Die Welt berichtete Anfang des Jahres von möglichen Bußgelder. Gleichzeitig ist eine Prüfung aller Wohnungen bisher jedoch nicht vorgesehen. Im Falle eines Brandes kann die Versicherung Zahlungen verweigern, wenn keine Rauchwarnmelder angebracht wurden. Wie aber tatsächlich in solchen Sachverhalten entschieden wird, hängt von der Versicherung ab. Teilweise geben die Versicherer dazu vorab keine eindeutige Antwort.
      Welche baulichen Randbedingen sind es, von denen Sie sprechen?

      Viele Grüße

  6. Hallo,
    was passiert eigentlich wenn mein Vermieter sich nicht um Rauchmelder kümmert, mich nicht informiert oder sich bis heute nicht mit einem Wort zum Thema Rauchmelder geäußert hat????
    Vielen Dank für aussagefähige Antworten 😉

    Viele Grüße

    • Guten Tag,

      Ihr Vermieter hat noch bis Ende des Jahres Zeit, Rauchwarnmelder zu installieren. Sollte er seine Pflicht nicht erfüllen, würde ich empfehlen zunächst Kontakt aufzunehmen. In letzter Konsequenz können Sie den Verstoß beim zuständigen Bauamt melden.

      Viele Grüße

  7. Hallo
    Muss im Keller auch ein Feuermelder angebracht werden?
    Dort befindet sich bei uns ein Wohnraum mit Schlafgelegenheit. Die Waschküche, ein WC und ein Kellerraum.

    • Guten Tag,

      die Bremische Bauordnung besagt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben“. Dabei ist nicht relevant, auf welcher Etage sich der Schlafraum bzw. der Rettungsweg befindet.

      Viele Grüße

  8. Unser Schlafzimmer hat als möglichen Fluchtweg einen direkt Zugang zum Laubengang/Balkon. Muss trotzdem der Flur ebenfalls ausgestattet werden?

    • Sebastian Fischer

      Bei der Ausstattung des Fluchtweges mit Rauchmeldern gilt immer der erste Fluchtweg. Dieser führt immer durch die Wohnungstür.

  9. Sind Treppenhäuser (hier: Mehrfamilienhaus) mit Rauchwarnmeldern auszustatten?

    • Sebastian Fischer

      Nein! Da sich die Treppenhäuser ausserhalb der Wohnung befinden, gilt hier nicht die Pflicht.

      • Irgendwie leuchtet mir das mit den Treppenhäusern nicht ein – für mich sind das Fluchtwege, die gesichert werden müssten.
        Wenn ich in meiner Wohnung im 4 Stock nichts davon mitbekomme, dass es im Erdgeschoss oder Keller brennt, bringen mir die Rauchmelder in meiner Wohnung auch nichts. Da ist für mich nicht bis zum Ende gedacht worden…

        • Guten Tag,

          die Rauchmelder sollen in erster Linie Personen davor schützen, bei Rauchentwicklung in der Wohnung im Schlaf zu ersticken. Wenn ein Feuer in einer Wohnung ausbricht, wärend die Bewohner nicht zu Hause sind, könnte der Alarm auch von Nachbarn wahrgenommen werden. Aber es ist richtig, dass die Rauchmelderpflicht nicht alle Eventualitäten abdeckt.

          Viele Grüße

  10. In einer WEG mit 10 Wohnungen wurde beschlossen, Rauchmelder von einer Firma installieren und jährlich 1x kontrollieren zu lassen.
    Ein Eigentümer verweigerte die Montage. Die anderen Eigentümer möchten keinen Rechtsstreit soder die VErweiterung der zuständigen Behörde melden. Welche Behörde ist in Bremen zuständig für so einen Fall?
    Dank im voraus

    • Guten Tag Herr Newrzella,

      evtl. kann Ihnen die Baubehörde dazu Informationen geben. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass Sie zur Einigung eine Mediation in Anspruch nehmen müssten.

      Viele Grüße

  11. Sehr geehrte Damen und Herren ,
    ich habe in der gemieteten Wohnung einer Bekannten ( die Wohnung ist ein Altbau in Bremen ) Monate vor dem 31.12.2015 RWM installiert .Nun meldet sich ein von der Hausverwaltung beauftragter Schornsteinfeger und will die bestehenden RWM „herausreißen“ um dann seine RWM zu installieren . Gibt die bremische Verordnung eine entsprechende Grundlage her ? Nach meiner Auffassung würden Mieter damit doch für ihr weitsichtiges Engagement bestraft . Zumal jemand , der aus eigenem Antrieb tätig wurde , sicher auch zuverlässig den Betriebszustand der RWM kontrolliert . Oder geht es hier um die Schaffung von neuen Tätigkeitsfelder für eine Berufsgruppe . Wer darf RWM installieren ?

    • Guten Tag Herr Thiel,

      zu diesem Thema gab es schon einige Gerichtsurteile, die besagen, dass der Eigentümer (Vermieter) entscheidet, welche Geräte montiert werden, da er auch die Verkehrssicherungspflicht trägt.

      Viele Grüße

  12. Guten Tag,
    was passiert, wenn aufgrund eines defekten Rauchmelders ein Fehlalarm ausgelöst wurde, sodass durch einen Polizeieinsatz die Wohnung geöffnet und der Rauchmelder abgestellt werden musste, da der Mieter nicht zuhause war. Die Wohnug wurde erst ein paar Monate zuvor bezogen. Trägt die dadurch entstandenen Kosten der Mieter, da dieser die Instandshaltungspflicht hat? Oder Vermieter, da ein defektes Gerät zur Verfügung gestellt wurde?
    Viele Grüße

  13. Hallo,
    ich wohne in einem Reihenhaus und bin mir total unsicher, wo ich meine Rauchmelder installieren soll. Kann ich euch den Grundriss meines Hauses zukommen lassen um die genauen Installations-Orte festzulegen?
    Viele Grüße

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