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Rauchmelderpflicht Sachsen

Rauchmelderpflicht Sachsen Übersicht

  • für Neubauten und Umbauten seit 01.01.2016
  • Bestandsbauten bzw. Altbauten müssen seit dem 08.06.2022 bis zum 31.12.2023 ebenfalls ausgerüstet werden
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die als Rettungswege gelten

Sie benötigen Rauchmelder? Dann bekommen Sie diese hier.

Die Rauchmelderpflicht in Sachsen im Detail

Die Rauchmelderpflicht in Sachsen gilt nicht nur für den Bereich der Wohnung. Eingeschlossen sind alle Gebäudearten wie zum Beispiel Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kitas, Wohnheime und andere Einrichtungen in denen Menschen schlafen. Sollte in den Räumem bereits eine Brandmeldeanlage installiert sein, müssen keine weiteren Melder installiert werden.

Wie viele Rauchmelder werden pro Wohnung benötigt?

Je Aufenthaltsraum, in dem geschlafen wird und je Flur, der als Rettungsweg dient muss  mindestens 1 Rauchwarnmelder zu montieren. Die Anzahl der benötigten Geräte hängt im Detail jedoch von den baulichen Gegebenheiten wie Unterzüge, Podeste und Raumtrenner ab.

Wer ist für den Einbau und den Betrieb der Rauchmelder zuständig?

Für den Einbau wäre der Eigentümer (Vermieter), für die Wartung und Instandhaltung der Wohnungsbesitzer (Mieter) zuständig. Die Wartung kann jedoch auch vom Eigentümer übernommen werden.

Die Rauchmelderpflicht in Sachsen ist hier gesetzlich geregelt:

Gesetzlich festgehalten wird die Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung für Sachsen. Anders als in anderen Bundesländern finden Sie den Eintrag zur Rauchmelderpflicht nicht unter „Wohnungen“, sondern unter „Aufenthaltsräume“.

Die aktuelle Fassung der Bauordnung können Sie hier nachlesen.

6 comments

  1. Hallo! Ich wollte kurz nachfragen, da auf dieser Seite ein Bezug auf Berlin zu finden ist. Unter „Rauchmelderpflicht Berlin – Für welche Wohnungen?“ wird geschrieben, dass bei Neu- und Umbauten eine Pflicht besteht. Auf Ihrer eigenen Seite über Berlin https://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-berlin/ ist das nicht zu finden. Handelt es sich hier nur um einen Schreibfehler oder habe ich das was übersehen? Vielen Dank für die guten Infos!

    • Guten Tag Herr Werner,

      auf der Seite steht, dass eine Pflicht geplant ist und weiter: „Anders als von einigen Medien behauptet, ist diese aber noch nicht zum 01.01.2016 in Kraft getreten.“ Zur Zeit wird der eingereichte Entwurft noch geprüft.

      Viele Grüße

  2. In Sachsen „Rauchmeldepflicht für Neubauten und Umbauten“. Was Neubauten sind ist klar, aber was sind Umbauten. Der Begriff ist nirgends definiert. Ich möchte gern wissen ab welcher baulicher Veränderung der Begriff Umbau anzuwenden ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Walter

  3. Guten Tag,

    ab welchem Datum ist der Einbau der Rauchwarnmelder rechtsverbindlich?

    • Guten Tag,

      die Rauchmelderpflicht gilt für alle Wohnungen, die seit 2016 gebaut wurden. Ohne Rauchwarnmelder dürften diese Wohnungen nicht bewohnt werden.

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