Es war ein langer Weg bis zu diesem Urteil. Angefangen hat alles im April 2010 mit einem Antrag bei der Krankenkasse, unter Beachtung einer vertragsärztlichen Verordnung die Ausstattung mit einer Lichtsignalanlage mit Lichtwecker und Rauchwarnmelder zu finanzieren. Im Mai 2010 bewilligte die beklagte Krankenkasse einen Türklingelsender mit vier Blitzlampen sowie einen Lichtwecker unter Abzug eines Eigenanteils von 15 Euro und ...
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