Rauchmelderpflicht in Thüringen Die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Rauchmelder sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das Folgende kann sich daher nur auf Thüringen beziehen. Das wichtigste im Überblick: Einbaupflicht der Rauchmelder ab? – für Neu- und Umbauten: ab 29.02.2008 – für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2018 Welche Räume sind auszurüsten? – Schlafräumen – Kinderzimmern – Fluren, über die Rettungswege von ...
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