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Rauchmelderpflicht Niedersachsen


Niedersachsen

Rauchmelderpflicht Niedersachsen Kurzfassung

  • seit 20.03.2012
  • für Neubauten ab 1. November 2012, für Bestandsbauten mit Übergangsfrist bis zum 31.12. 2015
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in § 44 (NBauO) Niedersächsische Bauordnung (Gesetzestext noch nicht veröffentlicht)

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Die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen im Detail

Nachdem der Gesetzentwurf 2010 bereits eingereicht wurde, führte Niedersachsen die Rauchmelderpflicht am 20. März 2012 ein.

Welche Wohnungen in Niedersachsen müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?

Geplant ist im Rahmen der Rauchmelderpflicht Niedersachsen, dass alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.

Spruchreif ist, dass ab Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht Niedersachsen alle Neubauten ab 1. November 2012 (Datum der Fertigstellung) mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015, innerhalb derer diese ebenfalls nachgerüstet werden müssen. Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel hier.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?

Rauchmelder werden  für alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen, vorgeschrieben.

Im Optimalfall bringen Sie im eigenen Interesse einen Rauchmelder in jedem Raum Ihrer Wohnung an.

Wer ist für den Einbau des Rauchmelders zuständig?

Laut dem neuen § 44 Abs. 5 sind Eigentümer und Vermieter für den Einbau der Rauchmelder, die die Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht erfüllen müssen, zuständig.

Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sind laut der Landesbauordnung die Mieter zuständig. Dazu gehört die Überprüfung zur Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel. Im Idealfall übernimmt der Vermieter die gesetzliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder. Die Wartungskosten können dann über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss aber durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.

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Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht Niedersachsen

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt die Rauchmelderpflicht Niedersachsen.Die Verordnung können Sie hier unter §44 nachlesen.

209 comments

  1. Wie oft muss der Rauchmelder überprüft werden und muss der Rauchmeldewr von einer anerkannten Staatlichen Behörde abgenommen werden

    • Sebastian Fischer

      Rauchmelder sollten laut der DIN14676 einmal im Jahr einer Prüfung unterzogen werden. Eine Funktionsprüfung kann natürlich bei Bedarf öfter durchgeführt werden.

      • Hallo. Bei mir wurde ein rauchmelder installiert, dann wurde wg fehlerhafter Installation ein Zweiter Termin nötig. Nun will man zum dritten mal innerhalb eines halben Jahres kommen und eine funktionsprüfung machen. Bin ich gezwungen, zum dritten mal Zutritt zu meiner Wohnung zu gewähren? Danke für ihre antwort

        • Guten Tag,

          die Funktionsprüfung muss nach spätestends einem Jahr durchgeführt werden. Wenn der Einbau also nicht erst vor wenigen Monaten vorgenommen wurde, würde ein Gericht dies wohl als zumutbar bewerten. Demnach ist hier der Zutritt zu gewähren.

          Viele Grüße

  2. Frage: Gilt die Rauchmelderpflicht nur für Mietwohnungen oder auch für selbst bewohnte Wohnungen / Häuser? Ich frage, weil in der Bauordnung sofort von Umlage der Kosten auf die Mieter die Rede ist.

    • Sebastian Fischer

      Die Rauchmelderpflicht gilt für alle privat genutzten Wohnräumen, d.h Wohnungen und Häuser unabhängig davon ob Sie Besitzer oder Eigentümer sind.

      • Und wer will das kontrollieren??

        • Guten Tag,

          bei vermieteten Wohnung melden zum Teil die Mieter selbst, wenn keine Rauchwranmelder installiert wurden. Offizielle Kontrollen werden jedoch nciht durchgeführt. Konsequenzen ergeben sich daher bei Enstehung eines Schadens.

          Viele Grüße

  3. 1. Wer ist berechtigt, Rauchmelder zu installieren (nur bestimmte Unternehmen wie z.B. die ista oder darf dies jeder Elektriker)?
    2. Gilt die Rauchmelderpflicht nur für vermietete Wohnungen oder auch für vermietete Häuser oder eigens bewohnte Immobilien?

    • Sebastian Fischer

      1. Grundsätzlich ist jeder zur Montage berechtigt. Wichtig ist, dass die Rauchmelder entsprechend der Vorgaben der DIN14676 montiert werden. Hier ein Auszug: http://www.rauchmelder.de
      2. Die Rauchmelderpflicht gilt für alle private genutzten Wohnräume, also Häuser, Mietwohnungen…..

  4. Ich habe hierzu folgende Frage:
    Gilt die Rauchmeklderverpflichtung nur für privat genutzte Räume oder besteht eine entsprechende Verpflichtung auch für gewerblich genutzte Büroräume.
    Wenn ja, vielleicht noch den Hinweis, wo ich das finden kann.

    Besten Dank.

    m.f.g
    Detlef Cholewa

    • Guten Tag Herr Cholewa,

      in Niedersachsen ist die Rauchmelderpflicht unter „§44 Wohnungen“ zu finden und gilt somit nur für solche, also nicht für gewerblich genutzte Büroräume.

      Viele Grüße

  5. Guten Tag,

    ich habe vor kurzem ein Haus über eine Baufirma schlüsselfertig stellen/bauen lassen. Ist die Baufirma dazu verpflichtet die Rauchmelder vom Elektriker installieren zu lassen, oder müsste ich trotz der Schlüsselfertigstellung die Rauchmelder noch selber in Auftrag bzw. selber installieren?

    Unsere Tochter ist Schwerstbehindert und hat ein Pflegezimmer im EG des Hauses. Wir haben dort einen Rauchmelder, der an dem Rauchmelder in unserem Schlafzimmer (OG) gekoppelt ist, installieren lassen. Ist solch eine Installation Pflicht, oder hätte dort auch ein normaler Rauchmelder ausgereicht. Unsere Tochter ist nicht in der Lage, sich in irgendeiner Weise zu helfen bzw. zu Retten.
    Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Gruß
    D. Kroes

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Kroes,

      so die Rauchmelder Bestandteil des Vertrages mit der Hausbaufirma waren, hätte diese die Rauchmelder installieren müssen. Die Rauchmelderpflicht richtet sich ganz klar an den Eigentümer eines Hauses, also sind Sie verpflichtet die Rauchmelder einzubauen. Geht es hier um die Pflicht oder um die Chance Ihrer Tochter schnell helfen zu können?

      • „Pflicht oder um die Chance“
        verbaler terrorismus sind diese worte.
        der fragende hat bereits freiwillig einen melder installiert,
        das haben sie nicht gemerkt.
        ihre antwort empfinde ich sehr aggressiv.
        sie sollten mal einen kurs in gewaltfreier kommunikation besuchen,
        herr sebastian fischer !

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrter Herr Umberto,

          einer Aussage durch eine Geste zu unterstreichen ist im Internet leider nicht möglich, daher kann eine einfach Frage auch sicherlich als „aggressiv“ empfunden werden.

          Ich gebe zu, dass ich hier, mit etwas Abstand betrachtet, etwas zu forsch ausgedrückt zu haben und sicherlich auch nicht den Kern der Frage beantwortet habe. Ich denke jedoch auch, dass wenn Sie alle weiteren Kommentare gelesen haben, festgestellt haben, dass ich diese in der Regel nicht „aggressiv“ beantwortet habe!

          Zu der eigentliche Frage: Es gibt keine Pflicht, die eine Vernetzung von Rauchmeldern fordert. Die Rauchmelderpflicht fordert lediglich Stand-Alone-Rauchmelder. In Ihrem Fall, Herr Kroes, würde ich Ihnen jedoch eine Vernetzung empfehlen. Dies verschafft Ihnen im Notfall mehr Zeit. Die Baufirma ist nur zur Installation, meiner Meinung nach (keine Rechtsberatung) verpflichtet, wenn dies im vereinbarten Leistungsumfang enthalten war.

  6. Müssen bestehende Wohnungen/Gebäude bis 1.1.2015 oder 31.12.2015 ausgestattet sein?

  7. Welche Maßnahmen muss ein Vermieter ergreifen sollte er im Rahmen der Wartung feststellen, das Rauchmelder durch den Mieter außer Betrieb genommen wurden.

    Werner Baden

    27283 Verden

    • Sebastian Fischer

      Durch die Demontage des Rauchmelders handelt der Mieter fahrlässig. Mit Kenntnisnahme sollte Sie diesen Zustand wieder abstellen.

  8. Ist es Sinnvoll einen Rauchmelder in einem Raum mit einem geschlossenen Kaminofen anzubringen. Beim nachheizen kann es zu starkem rauchaustritt kommen, so dass ich befürchte das es zu häufigen Fehlarlamem kommen könnte. Von der Rauchmelderpflicht ist der Raum nicht betroffen, da es sich um ein endständiges Wohnzimmer handelt.

    Und wieviele Rauchmelder brauche ich für ein offenes Treppenhaus (Keller/EG/1.Og) in einem Einfamilienhaus?

    • Guten Tag Herr Kumme,

      der Rauch, der beim Öffnen des Kamins austritt, sollte nicht so stark sein, dieser den ganzen Raum ausfüllt. Anderenfalls sollten Sie Ihren Kamin überprüfen lassen. Der Rauchmelder sollte nicht direkt über dem Kamin installiert werden, sondern in der Mitte des Wohnzimmers angebracht werden. Dann löst der Melder -sofern es sich um einen intakten Kamin handelt- auch nicht aus. In jedem Fall würde ich Ihnen einen Kohlenmonoxidmelder empfehlen, da die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung bei Haushalten mit Verbrennungsquellen erhöht ist.

      Eindeutig können wir die Frage zu der Ausstattung des Treppenhauses nicht beantworten. Hier ist der genaue Schnitt, die Größe und ggf. vorhandene Unterzüge oder Verwinkelungen zu beachten. Im Normalfall ist laut DIN jedoch bei offenen Treppenhäusern, die Zugang zu mehreren Geschossen ermöglichen, min. 1 Rauchwarnmelder auf der obersten Ebene anzubringen. Bei über Funk vernetzten Rauchmeldern ist jedoch die Installation auf jeder Etage nötig.
      Gerne können Sie uns per Mail an info@rauchmelder-experten.de eine Skizze des Treppenhauses zukommen lassen, sodass wir eine genauere Auskunft geben können.

      Viele Grüße

  9. Hallo,
    ich habe gestern von meinem Vermieter ein Info Schreiben bekommen, wo er mir mitteilt, das eine Firma gesucht wird, die ca. 30000 Rauchmelder installieren soll. Das ganze soll in diesem Jahr passieren. Gleichzeitig teilte er auch mit, das dann diese Firma die Wartung übernehmen wird.
    Um was für eine Art Rauchmelder handelt es sich ? Ich selber habe mir schon einige installiert, diese funktionieren mit einer simplen 9V Blockbatterie. Bei einer leeren Batterie melde er sich selber mit einem Piepton. Was soll jetzt die Firma warten ?
    Ich sehe hier wieder einen Grund, die Mietnebenkosten zu erhöhen.
    Kann ich mich weigern, das die Firma die Wartung übernimmt ? Habe keine Lust, das alle Nase lang irgend welche Monteure durch meine Wohnung toben.
    Mfg
    U. Maler

    • Guten Tag Herr Maler,
      ich verstehe Ihren Ärger, doch leider ist es so, dass bei der Rauchmelderpflicht der Vermieter in der Verantwortung der Erfüllung steht und somit auch haftbar gemacht werden kann. Sie können Ihrem Vermieter mitteilen, dass Sie bereits Rauchmelder installiert haben, haben allerdings keinerlei Handhabe, sollte er dennoch andere Produkte montieren wollen. Für welchen Melder er sich entscheiden wird, kann ich Ihnen nicht sagen.
      Wir haben das Thema Montage und Wartung auch auf folgender Seite beschrieben:
      https://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-deutschland/
      Dort finden Sie auch Links zu Rechtsurteilen.
      Zur jährlichen Wartung zählt u.A. die Prüfung des Montageortes, des Verschmutzungsgrades, ggf. von Beschädigungen, der Stromversorgung und diverse Funktionstests. Die Wartung darf der Vermieter auch an den Mieter übertragen. Dies ist allerdings eher unüblich, weil im Zweifel trotzdem der Vermieter haftbar gemacht werden kann. Für den Vermieter ist es somit sicherer und einfacher, die Montage und Wartung an eine Firma zu übergeben.
      Viel Grüße

  10. Hallo, ich habe mal eine Frage zum Bestandsschutz / nachrüsten in öffentlichen Gebäuden!
    Wie sieht es mit einer Installation in öffentlichen Gebäuden aus, wie z.B. Krankenhäuser, Bundeswehr/ Schlafräume, Berufsfeuerwehr Schlaf.-und Bereitschaftsräume usw. aus ?
    Müssen die Kommunen oder Träger der Gebäude diese bis 2015 nachrüsten? Über einen passenden § Paragraphen § (Regelung in § ??(NBauO) Niedersächsische Bauordnung) sowie über eine baldige Antwort wäre ich IHNEN sehr dankbar.

    Beste Grüße

    • Guten Tag,
      in Niedersachsen besteht für öffentliche Gebäude keine Rauchmelderpflicht, da diese in der Bauordnung nur unter §44 Wohnungen verankert wurde. Hier gilt nur:
      㤠14 Brandschutz
      (1) Bauliche Anlagen müssen so errichtet, geändert und instand gehalten werden und so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
      (2) Soweit die Mittel der Feuerwehr zur Rettung von Menschen nicht ausreichen, sind stattdessen geeignete bauliche Vorkehrungen zu treffen.“
      Viele Grüße

  11. Caroline Zimmermann

    Guten Tag,
    um es mal ganz deutlich zu sagen: verarschen lassen müssen wir uns nicht! Diese „Rauchmelderpflicht“ verschafft der Rauchmelder-Industrie bei 80 Mio Wohnungen eine schönes Sümmchen Gewinn, DA liegt wohl eher der WAHRE Grund für dieses neue Gesetz, nicht bei den läpischen 500 Toten! Andere Dinge fordern jedes wesentlich mehr Tote! Im übrigen sollte sich jeder in den nächsten Jahren mal die Entwicklung genauer unter die Lupe nehmen, denn es gibt heute schon Rauchmelder, die auch prima zur Überwachung der Räume eingesetzt werden können, und damit sind nicht nur Kameras gemeint. Also, liebe Leute, sollte in den nächsten Jahren ein Gesetz kommen, dass die Beschaffung und Installation durch eine vom Staat bestimmte Firma vorschreibt, dann baut diese Dinge schleunigst wieder ab, nachdem der Typ aus der Tür ist! Ich tue dies jetzt schon!

    • Guten Tag Frau Zimmermann,
      ob es sinnvoll ist, privaten Haushalten Vorschriften in Sachen Sicherheit und Lebensrettung zu machen, ist sicherlich umstritten. Trotzdem spricht unserer Meinung nach nichts dagegen, durch Rauchmelder die Gefahr einer (tödlichen) Rauchgasvergiftung zu minimieren. Auch die Helmpflicht ist eine Art Bevormundung und trotzdem sinnvoll. Es lässt sich auch nicht abstreiten, dass der Verkauf von Rauchmeldern mit der Rauchmelderpflicht gefördert wird, aber ist das ein Grund auf Sicherheit zu verzichten?
      Es gibt Rauchmelder, die einen Alarm aufzeichnen können und davon einige wenige, die eine Benachrichtigung per SMS versenden können. Es werden aber keine geheimen, privaten Daten aufgezeichnet und versendet. Damit ist eine Überwachung von Haushalten nicht möglich oder sinnvoll.
      Die Firmen, die zur Installation oder Wartung beauftragt werden, werden nicht vom Staat, sondern vom Eigentümer bzw. Besitzer gewählt. Mit dem Abbau der Melder machen Sie sich nicht nur strafbar und riskieren die Aufhebung Ihres Mietvertrages, sondern verzichten auch auf eine rechtzeitige Warnung im Brandfall. Von „läppischen Toten“ spricht man wahrscheinlich -wenn überhaupt- auch nur so lange, wie es sich nicht im eigenen Bekannten oder Verwandtenkreis ereignet. Prinzipiell finden wir diese Ausdrucksweise jedoch respektlos.
      Dennoch freundliche Grüße

    • Feuerwerhrmann a.D.

      Sehr geehrte Frau Zimmermann,

      man muss sich echt ziemlich zusammenreißen, wenn man Ihren Schwachsinn hier liest! Ihre existenzielle Intelligenz kann u.a. nicht vorhanden sein, außerdem fehlt Ihnen sowas wie Weitblick und Empathie für andere Menschen. Was Sie hier schreiben ist absolut dumm!
      Hier mal ein paar Fragen, die zum Denken anregen könnten obwohl ich mir bei Ihnen keine großen Hoffnungen mache!

      – Haben Sie jemals einen nahen Verwandten durch einen Brand(-rauch) verloren? Wir können ja mal einige Angehörige hierzu befragen!
      – Haben Sie jemals Tote durch Brände gesehen und sind sich bewusst wie viele Leute sich dabei und danach mit dem Elend, Anblick und Trauer beschäftigen müssen?
      – Haben Sie jemals IN EINEM Toten gekniet und gegen das „Feuer“ gekämpft, um leid von anderen fernzuhalten?
      – Was für einen Sinn macht es Rauchmelder abzubauen, die sowieso für die nächsten 10 Jahre bezahlt sind, nur weil Sie die Sachlage nicht verstanden haben?

      Und eins noch, JEDER TOTE ist ein Toter zuviel, egal ob bei einem Brand, einem Verkehrsunfall oder bei einem Attentat….den diese Leute wollten mit großer Wahrscheinlichkeit noch lange Ihr einziges Leben genießen!!!!

      • Leider gibt es keine anzunehmende Statistik die genau das beweist was ein „Rauchmelder“ hätte verhindern können. Bei meiner Oma´s Nachbarn führter der Fehlalarm-Ausbruch dazu, dass er auf einen Sessel stieg um den Melder abzuschalten und flog dann direkt in den Tod! Rauchmelder sind ja auch nur Menschen!

    • Eine SEHR merkwürdige Ansicht dieser Dame….
      Jede Sicherjeitsmassnahme kann man theoretisch als Bevormundung oder Kommerzmassnahme ansehen….man kann allerdings bei entsprechender vorhandener Intelligenz auch überlegen, ob ein Rauchwarnmelder grundsätzlich Sinn macht.
      Dies sehe ich als gegeben an, vor allem sind es nicht allein 500 Tote jährlich, sondern auch jede Menge Verletzte, auch Kinder.

      Wie würde es dieser Dame gefallen, wenn sie als Opfer eines Brandes als „läppisch“ tituliert würde ?
      Und von wem wird sie „verarscht“ ?
      Wenn der Staat hier sinnvoll eingreift, dann deshalb, weil Freiwilligkeit meist vergebliche Liebesmüh ist.

      Mag die gute Frau Zimmermann gern unangeschnallt Auto fahren oder ohne Helm Fahrrad, DAS nennt man dann nach ihrer Auslegung „Widerstand gegen den Willkürstaat“

  12. Hallo zusammen,
    nach ein wenig Recherche bin ich auf dieser Seite gelandet. Super Projekt, schon mal vorab!
    Habe ich das richtig verstanden, dass es für ein gewerblich genutztes Bürogerbäude keine Vorschriften gibt, die den Umgang mit Rauchmeldern vorschreibt? Ergo wäre jedes anbringen eines Rauchmelder, sei es auf dem Flur, Toilette oder in einem Büroraum, freiwillig? Es geht nicht um § 14 Brandschutz, nur um den Rauchmelder.

    • Sebastian Fischer

      Die Rauchmelderpflicht in der LBO von Niedersachsen bezieht sich nicht auf Geschäftsräume. Absolut korrekt!

    • Wie Sie es wünschen – ich bin in Niedrsachsen und kann Ihnen hiermit sagen, dass Sie nichts falsch gemacht haben – ausser der Sache mit Ihrer Kellerwohnung!

    • Mahlzeit! Ich bin auch in mehreren Unternehmen selbständig tätig – Und tatgsächlich gibt es für solche Unternehmen keine Rauchmelderpflicht (in Deutschland). Andere Länder müsstest Du….

  13. Hallo Sebastian,
    muss der Mieter ein Wartungsbuch führen, dass die jährliche Funktionsprüfung bestätigt?
    Grundsätzlich ist der Mieter ja für die Prüfung zuständig, korrekt?
    Alles sehr komisch, da es ja soweit ich es überblicke keine Stelle gibt, die die Wartungen überprüft solange es nich tatsächlich zu einem Brandschaden kommt.

    Danke, Gruß René

    • Sebastian Fischer

      Hallo René,
      grundsätzlich empfiehlt es sich ein Wartungsprotokoll zu führen, da dies im Brandfall nachweisen könnte, dass man seiner Pflicht als Mieter nachgekommen ist. Und ja, du hast Recht, eine Prüfung, auch wenn das einige Schornsteinfeger behaupten, zur Einhaltung der Pflicht gibt es nicht. Es geht hier einzig darum im Schadensfall gegenüber der Versicherung oder auch dem Staatsanwalt nicht in Erklärungsnot zu kommen.

  14. „Liebe“ Frau Zimmermann!

    Um von „läppischen (schreibt sich übrigens mit pp) 500 Toten“ zu sprechen, bedarf es schon einer großräumigen geistigen Fehlfunktion. Sicher verdienen Hersteller daran, aber Rauchmelder retten Leben. Im Gegensatz zum Alkohol, den Sie scheinbar regelmäßg in übergroßen Mengen zu sich nehmen.
    Im übrigen finde ich diese Infoseite hilfreich und eine gute Idee. Leider finden einige Menschen es wohl nicht schätzenswert, wenn man sein Wissen teilen möchte und damit vielleicht Leben retten kann.

    • Die Wortwahl der Frau Zimmermann ist natuerlich nicht akzeptabel, auch wenn sie letztlich recht hat: es gibt sehr viel mehr Tote, die sich in Krankenhaeusern mit resistenten Keimen infizieren, mehr Verkehrstote etc; 500 ist keine Zahl, die 80 Mio. Haushalte zu Ausgaben zwingen sollten, die erheblich sind.

      Und Frau Zimmermann hat auch recht, was die Ueberwachungsmoeglichkeiten betrifft: diese Geraete koennen in Funkkontakt stehen, und auch sicherlich der Ueberwachung dienen – sie melden sich, wenn eine Person den Raum betritt, z.B., und es wird angepriesen, die Feuerwehr wird informiert, im Notfall – der Ueberwachung steht nichts im Wege, die Technik gibt es!

      • Guten Tag Frau Mills,

        der Funkkontakt wird nur im Alarmfall hergestellt. Woher stammt die Information, dass Rauchwarnmelder melden, wenn eine Person den Raum betritt? Eine direkte Meldung an die Feuerwehr ist nur bei Brandmeldeanlagen, nicht bei Rauchwarnmeldern möglich.

        Viele Grüße

      • Liebe Frau Mills,
        wie kommen Sie auf 80 Mio. Haushalte ???
        In Deutschland leben ca. 80 Mio Menschen, aber nicht jeder hat einen eigenen Haushalt.
        Erhebliche Kosten ? Vielleicht für Sie, ich halte einen Preis pro Stück von ca. 25-30 € bei einer 10-jährigen Laufzeit eines Batteriesatzes für nicht erheblich.

        Unbd wie kommen Sie auf den absurden Gedanken einer „Überwachung durch einen Rauchwarnmelder ???
        Ruft Ihre Waschmaschine auch per What`s App Ihr Smartphone an und meldet, dass das Handwaschprogramm beendet ist ???

        Wie heißt es so schön: Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts….

  15. Hallo,

    unser Vermieter hat bei mir und meiner Familie in einer 3 Zimmer Wohnung 2 rauchmelder anbringen lassen. 1 im Flur und 1 im Kinderzimmer. Ich selbst hatte schon 4 installiert je einen im Wohnzimmer Flur, Kinderzimmer und im Schlafzimmer. Nun ist es so das die Batterien der von unserrem Vermieter angebrachten Rauchmelder schon nach 1 Jahr leer waren, bei unseren Nachbarn das gleiche. Ich bin der Meinung mal gelesen zu haben das Rauchmelder mit einer Baetterie (9 Volt Block) 10 Jahre laufen sollten. Die Rauchmelder die ich installiert hatte benötigten in 3 Jahren keinen batteriewechsel. Bevor ich meinen Vermieter darauf ansprech wollte ich da aber nochmal nachhaken.

    Gruß

    • Guten Tag,

      nach 10 Jahren muss nach DIN 14676 der komplette Rauchmelder ausgetauscht werden. Wie lange eine Batterie hält, hängt von der Batterie ab. Alkaline-Batterien halten demnach nicht so lange wie Lithium-Batterien. Das ein Rauchmelder mit einer „normalen“ Alkaline Batterie eine Batterielaufzeit von 10 Jahren schafft ist äusserst unwahrscheinlich. Es ist für Mieter und Vermieter natürlich sehr viel stressfreier, wenn 10-Jahres-Lithium-Batterien verwendet werden.

      Viele Grüße

  16. Hallo, guten Tag,
    mir ist unklar was mit Haftung gemeint ist und speziell wann und wofür man haftet.
    Die Montage der Rauchmelder ist doch im eigenen Interesse und dient vorwiegend der eigenen Sicherheit so weit so gut, was passiert eigentlich, wenn in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der zur Zeit niemand anwesend ist, ein Brand ausbricht (soll ja vorkommen). Wer wird in so einem Fall haftbar gemacht? Wie kann Eigentümer, Mieter oder Vermieter haftbar gemacht werden, wenn trotz regelmäßiger Wartung der Rauchmelder ausfällt? man prüft ja die Funktion nicht täglich. Auch das passiert, es ist schließlich ein sensibles technisches Gerät.

    Gruß

    • Guten Tag Herr Diederich,

      die Haftung bezieht sich auf Personenschäden, die aufgrund fehlender oder nicht betriebsfähiger Rauchwarnmelder entstehen. Bei Sachschäden verzichten die meisten Versicherungen auf das Prüfen, ob Rauchmelder vorhanden waren.
      Der Hersteller empfiehlt 1x im Monat den Melder durch Betätigen der Testtaste zu prüfen. Die Wartung sollte 1x im Jahr durchgeführt werden. Inwiefern die Funktionsfähigkeit vor dem Brand ermittelt wird und werden kann, kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil mir keine Fälle dieser Art bekannt sind. Im besten Fall, waren Rauchmelder vorhanden und es liegen Unterlagen zur regelmäßigen und korrekten Wartung vor.

      Viele Grüße

  17. Frage : Die WEG hat eine Firma beauftragt in den Wohnungen RWM zu installieren.
    Es soll aber nicht nur der gesetzl.Schutz ( KZ,SZ,Flur ) sondern auch Wohnz. Büro, Arbeitsz.,
    Dachboden,und Keller installiert werden.
    Kann ich den Beschluß anfechten und nur den gesetzl.Schutz verlangen ?

    • Sebastian Fischer

      Laut der Pflicht sind nur die Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege mit Rauchmeldern abzusichern. Für alle anderen Räume gibt es keine rechtliche Grundlage. Ausserdem: Die Nachrüstung in Bestandsbauten wird auch erst zum 31.12. 2015 Pflicht.

  18. Hallo,
    unser Vermieter hat schriftlich mitgeteilt, dass er die Wartungen der Rauchmelder durchführt und die anfallenden Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnet.
    Ist es als Mieter möglich, die Wartung selbstständig durchzuführen, dies dem Vermieter schriftlich mitzuteilen und somit dadurch keine Wartungskosten zu haben?

    • Sebastian Fischer

      Für die Sicherstellung der Bereitschaft eines Rauchmelders in Niedersachsen ist der Mieter selbst verantwortlich. Insofern steht der Prüfung durch Sie nichts im Wege.

  19. Hallo,

    ich wohne in einen Mehrfamilienhaus wo demnächst Rauchmelder installiert werden sollen.
    Wer muss diese Rauchmelder zahlen, der Mieter der jeweiligen Wohnung oder der Vermieter?

  20. Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft mit 8 Parteien wird von einem Hausverwalter betreut. Der möchte Rauchmelder in alle Wohnungen einbauen lassen. Weil mir die Sicherheit wichtig ist, habe ich selbst längst eigene Geräte eingebaut. Muß ich meine Gräte nun entsorgen und mich an der Aktion des Hausverwalters beteiligen?

    • Sebastian Fischer

      Leider ja. Der Hausverwalter kann darauf bestehen eigene Rauchmelder zu montieren. Diese Aussage wurde auch vom Landesgericht Hamburg-Blankenese (Urteil v. 16.02.20122 Az.: 531 C 341/10) bestätigt.

  21. Nadine Baumgarten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne in Niedersachsen in einer Mietwohnung. Rauchmelder habe ich überall in unserer Wohnung (schlafzimmer, kinderzimmer, küche, flur..). Nur jetzt kommt der Verwalter des Apartmen Hauses und will neue Rauchmelder anlegen, die ich jedoch bezahlen soll!
    ich habe doch schon welche in meiner Wohnung. Wieso soll ich mir jetzt neue anschaffen und auch noch Geld bezahlen?
    Ich kann mich doch weigern diese Sachen anzuschaffen oder?
    bzw. mein Vermieter ist doch verantwortlich für die Anschaffung dieser rauchmelder …

    ich bitte um eine schnelle Rückmeldung. DANKE

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Baumgarten,

      leider kann der Vermieter darauf bestehen eigene Rauchmelder in Ihrer Mietwohnung zu montieren. Jedoch muss er für die Kosten der Anschaffung aufkommen. Die Kosten der Wartung der angeschafften Rauchmelder müssen dann durch Sie getragen werden.

  22. Hallo Herr Fischer!
    Ich bin Vermieter und ja nun leider gezwungen zu handeln.
    Wenn ich es richtig verstehe sieht die Sache folgendermaßen aus!?
    Erster Einbau und jeweils nach 10 Jahren übernimmt der Vermieter inkl. Kosten. Man kann den Einbau nach DIN 14676 auch selber vornehmen. Richtig?
    Jährliche Wartung inkl. Kosten sind Mietersache!? Aber wie sieht so eine Wartung aus? Einmal den Funktionsknopf drücken?
    Reicht es für mich als Vermieter mir die Wartung einmal jährlich vom Mieter quittieren zu lassen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Ich will nicht unnötig Kosten entstehen lassen, auch wenn die Mieter zahlen müssen.
    Vielen Dank im Voraus,
    Knut Friedmann

  23. Hallo Herr Fischer, sehr geehrte Damen und Herren,

    in unserer WEG ist ein Beschluß gefasst worden die vorschriftsmäßige Anzahl von Rauchmeldern einzubauen. Nun aber sollen funkgesteuerte Rauchwarnmelder eingebaut werden, was ich aus persönlichen Gründen ablehne. Frage, kann ich als Eigentümer dem Wiedersprechen. Rauchwarnmelder ja, aber keine funkgesteuerten Geräte. Ist die Verwaltung berechtigt egal welche Art der Rauchmelder in Auftrag zu geben?

    • Sebastian Fischer

      Leider können wir Ihnen keine rechtliche Beratung geben. Die Rauchmelderpflicht verpflichtet nur zur Ausrüstung der Wohnungen mit Rauchmeldern, nicht Funkrauchmeldern. In der Regel wird über die Rauchmelder in einer WEG-Versammlung abgestimmt, da ja die Hausverwaltung nur ein ausführendes Organ ist. Was wurde in der Versammlung beschlossen? Gilt hier nicht die Meinung der Mehrheit?

      • Hallo Herr Fischer,
        vielen DANK für Ihre schnelle Antwort, Ihre Bemühungen!!
        Keine rechtliche Beratung ok!! Es handelt sich hier um einen internen Streit, ob funkgesteuerte oder „normale“ Rauchwarnmelder eingebaut werden. Ja, in der Versammlung wurde über den Einbau positiv abgestimmt, es lagen auch KV´s vor. Es „sollten“ –mein schriftlicher Hinweis– keine funkgesteuerten Rauchwarnmelder eingebaut werden. Nun ging wohl alles sehr schnell und die beauftrage Firma baut nun diese Geräte ein. Ihr Hinweis „Meinung Mehrheit“, ja stimmt, der Beirat u. die HV sollten ein neues Angebot einhohlen. Bin nicht gegen Rauchmelder (!!), nur keine mit Funk. Davon haben wir schon genug im Haus.

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrter Herr Metz,

          wenn Ihre Sorge der Belastung durch Funk gilt, kann ich Sie beruhigen. Die Melder funken nur im Falle eines Alarmes! Ausserhalb dessen herrscht „Funkstille“.

          • Sehr geherter Herr Fischer,

            ja, meine Sorge ist dieser Funk. Leider ist die Angabe des Hersteller, Name einer Großen Gesellschaft auch für Wasser, Heizung, Ablesungen etc, per Funk übergibt das Gerät Fumonic 3 den Gerätestaus an das Webportal, einmal monatlich. Diese Reportfunktion kann der „Vermieter“ (HV) jederzeit online einsehen. Was hört man da alles in der Presse?? Technisch ist doch bald alles möglich. Nur wer hat da noch die Kontrolle drüber? Bezug Funkalarm, glaube in meinem Falle nicht, dass „der/die“ die Feuerwehr rufen –keinen Auftrag–.
            Wie schon erwähnt, ein „einfaches“ Gerät erfüllt auch seinen Sinn. Bin mir diesbezüglich eben nicht sicher, ein Recht darauf zu haben, kein F.-Gerät einbauen zu müsssen weil so gekauft, Auftragsvergabe. Bin selbst Eigentümer in einer WEG.
            Vielen, vielen Dank für Ihre Antwort!!

  24. Guten Tag.
    Was ist, wenn ein Mieter dauerhaft gesundheitlich nicht in der Lage ist die Wartung und Instandhaltung der Rauchmelder zu gewährleisten?
    Vielen Dank.

    • Wenn der Mieter körperlich nicht in der Lage ist, die Wartung durchzuführen, sollte dies eine dritte Person durchführen. In der Regel beauftragt der Mieter jemanden oder Vermieter.

  25. Hallo, habe da mal eine Frage: Also der Vermieter muß die Feuermelder anbringen lassen aber was ist wenn er es einfach nicht macht.Muß ich als Mieter ihn drauf hinweisen und was passiert wenn es mal brennt und der Vermieter keine Feuermelder angebracht hatte ? Gruß Birgit

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Neumann,

      wenn der Vermieter entgegen dem Gesetz nicht mit Rauchmelder ausstattet, verstösst er gegen dieses. Im Schadensfall könnte dieser dann, bei z.B. Personenschaden, strafrechtlich belangt werden. Ich würde den Vermieter auf die Pflicht hinweisen. In Niedersachsen gilt diese jedoch erst ab dem 31.12.2015 für Bestandsbauten.

  26. Wenn man eine Eigentumswohnung hat, kann man den Rauchmelder selber
    montieren und warten? Oder muß man eine Firma beauftragen?

    • Sebastian Fischer

      Sie können die Rauchmelder selber montieren und warten. Es gibt keine Grundlage für die Beauftragung einer „Fachfirma“.

    • Hallo Herr Fischer,

      ich wohne in meiner Eigentumswohnung und unsere Hausverwaltung möchte Rauchmelder installieren und warten lassen. darf ich das selber machen oder muss ich das machen lassen?

      auf eine Frage vom 25. April 2014 des Klaus Heinrich antworten sie: „Der Hausverwalter kann darauf bestehen eigene Rauchmelder zu montieren.“

      auf die Frage vom 22. Oktober 2014 des M. Barlog antworten sie: „Sie können die Rauchmelder selber montieren und warten. Es gibt keine Grundlage für die Beauftragung einer “Fachfirma”“.

      Da dies für mich zur Zeit missverständlich ist, bitte ich sie hier nochmals näher einzugehen.
      mit freundlichem Gruß
      Karl Heinz Graue

      • Silke Fischer

        Guten Tag Herr Graue,

        bei einer WEG ist der Beschluss entscheidend. Zu bedenken ist, dass Rauchwarnmelder als Gemeinschafteigentum zu sehen sind, da diese die Sicherheit des Hauses verbessern sollen. Daher ist eine Regelung per WEG-Beschluss sinnvoll. Generell gilt jedoch, dass es kein Gesetzesgrundlage gibt, die besagt, dass die Wartung von Rauchwarnmeldern durch eine Fachfirma durchgeführt werden muss. Beantwortet das Ihre Frage?

        Viele Grüße

  27. Ich befinde mich derzeit mit meinem Vermieter im Rechtsstreit. Jetzt kam ein Anruf dass er diesen Samstag in unsere Wohnung will rauchmelder anbauen. Muss ich ihn rein lassen oder kann ich das auch selber machen?

  28. Wer trägt die Kosten bei einem Fehlalarm (z.B Batterie leer) und die Feuerwehr wird gerufen.

  29. Frage:
    1. Wer überprüft dann ob genügend Rauchmelder vorhanden sind?
    2. Warum soll in der Küche kein Rauchmelder angebracht werden? Was ist, wenn man etwas auf dem Herd vergisst und es Dort anfängt zu brennen? Wie schwachsimmig ist das denn? Gerade die Küche gilt doch als Brandschwerpunkt!
    Viele Grüße

    • Guten Tag Herr Jäger,

      zur Zeit ist eine Überprüfung, ob der Rauchmelderpflicht nachgekommen wird, nicht vorgesehen. Die Installation eines Melders in der Küche ist nicht Pflicht, aber durchaus ratsam – da geben wir Ihnen Recht.

      Viele Grüße

      • Sehr geehrte Frau Fischer, sehr geehrter Herr Jäger,
        Die Installation von Rauchwarnmeldern in der Küche sehe ich eher als Unvorteilhaft an. Sicher gibt es dort viele Brandursachen. Allerdings unterscheidet so ein Melder nicht zwischen Brandrauch und Aerosolen, wie sie beim Kochen und Braten entstehen. Also wird der Melder sehr häufig einen Fehlalarm auslösen. Daher wird in den meisten Montageanleitungen von einer Installation in Bad und Küche abgeraten.

        • Sebastian Fischer

          Ich denke man kann nicht pauschal sagen, dass es falsch ist einen Rauchmelder in der Küche zu montieren. Jemand der ein hohes Sicherheitsbedürfnis hat, wird hier sicher gerne einige Fehlalarme in kauf nehmen. Schliesslich löst ein Hitzemelder auch erst ab 57 Grad unter Decke aus. Das ist schon sehr spät. Am Ende ist es sicher immer eine Ermessenssache.

          • Nein, ich halte es nicht für sinnvoll, in Küchen Rauchwarnmelder anzubringen.

            Ich habe es kürzlich selbst erlebt dass beim Anbraten ein in ca. 3 ½ m Entfernung angebrachtes Gerät noch auslöste mit ohrenbetäubendem Geheul. Und das ohne eine besondere Rauchentwicklung.

            Diese Geräte können eben nicht unterscheiden zwischen Brandrauch und den beim Braten entstehenden Gerüchen.
            Solange die Technik das nicht leistet, sind derartige Geräte für Küchen nicht brauchbar.
            Allenfalls könnte man über die Installation eines Hitzewarnmelders nachdenken.

            Ohnehin sind Rauchwarnmelder für Küchen nirgendwo vorgeschrieben.

          • Sebastian Fischer

            Rauchmelder erkennen Partikel in der Luft. Das diese beim Braten entstehen steht ausser Frage. Wie bereits geschrieben hängt es vom jeweiligen Sicherheitsbedürfnis ab, ob man einen Rauchmelder in der Küche montiert oder nicht. Es ging hierbei auch nicht um einen Pflicht. Ein Hitzemelder wird erste einen Alarm bei einer Temperatur von 57 Grad auslösen. Dies ist mit Sicherheit zu spät um eventuell Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

  30. Ich bin etwas irritiert. Unser Vermieter ließ schon letztes jahr durch ein resumiertes Unternehmen Rauchmelder im ganzen Haus einbauen. Alles Wohnungen sind miteinander Vernetzt. Sollte es beim Nachbarn piepen, dann gehen alle anderen Rauchmelder auch los. Eine tolle Sache, auch wenn wir schon den ein oder anderen Fehlalarm hatten, denn dieses Unternehmen, welches sich auf solche Sachen ja spezialisiert hat, hat in jeder Wohnung jeweils nur einen Rauchmelder auf dem Flur angebracht.Wenn dann beim kochen kein Fenster auf ist, oder mal etwas länger brät, geht das gepiepe schon los.
    Ich habe seinerzeit extra nachgefragt, da es mir komisch vorkam. Die plumpe antwort war damals: Ihre Wohnung ist so und soviel qm groß, da brauchen sie nur einen Rauchmelder!!
    Wenn ich nun hier nachschaue, komme ich zu der Feststellung, das wir doch viel zu wenig Rauchmelder hier haben, oder täusche ich mich??? Denn weder im Schlafzimmer, noch im Kinderzimmer sind welche angebracht. Mich würde auch interessieren, wer in dem Fall, das es zu wenige sind, für die Kosten aufkommt?

    • Guten Tag Herr Schulz,

      vernetze Rauchwarnmelder (RWM) sind an sich eine gute Sache, aber mehrere Wohneinheiten zu verbinden, ist natürlich absolut unpraktikabel.
      Zur Anzahl: Eventuell hat Ihr Vermeiter oder der beauftragte Dienstleister aufgeschnappt, dass RWM eine Fläche von bis zu 60qm abdecken können. Das gilt aber nur für große Räume. Ein Melder im Flur würde viel zu spät auslösen, wenn Rauch in einem der anderen Zimmer entsteht. Weisen Sie Ihren Vermieter auf den §44 Abs. 5 NBauO hin, der besagt:
      „1 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
      2 Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
      3 In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. [..]“
      Bis Ende 2015 kann also noch nachgerüstet werden. Danach können Sie sich an die zuständige Baubehörde wenden, um die Mindestanzahl einzufordern. Die Kosten trägt zunächst der Vermieter. Wie die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, können Sie hier nachlesen:
      https://rauchmelderpflicht.net/rechtliche-informationen-ueber-die-rauchmelderpflicht/

      Viele Grüße und viel Erfolg

  31. Die Rauchmelder sollen nach dieser Verordnung in allen Wohnungen angebracht werden und zwar in Schlafräumen und auf den Fluchtwegen. Sie dienen damit nicht der Verhinderung von Bränden, sondern sollen lediglich die Bewohner im Falle eines Brandes schützen.
    Sinnvoller als diese Verordnung wäre eine gewesen, die direkt auf die Brandursache hingewirkt hätte. Rauchmelderpflicht bei Betrieb bestimmter elektrischer Anlagen im oder am Wohnhaus sowie beim Betrieb von Öfen würden im Vorfeld verhindern helfen, dass ein Brand erst entsteht.
    Insofern wirkt nach meiner Auffassung diese Verordnung in die falsche Richtung in dem sie an die Symptome aber nicht an die Ursache von Bränden herangeht.
    Allerdings ist nicht von der Hand zu weisen, dass aufgrund dieser Verordnung schon einige Brandschutzunternehmen von Tür zu Tür unterwegs sind, um die Bewohner entsprechend aufzuklären und natürlich ihre Produkte anzubieten, bevor die Landesregierung ihrerseits aufklärt.

    • Guten Tag Herr Nowak,

      vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag! Wo sehen Sie genau die Möglichkeit, durch eine Rauchmelderpflicht bei Betrieb bestimmter elektrischer Anlagen und Öfen Brände zu verhindern? Ich denke, wichtiger ist hier eine umfassende Aufklärung über Brandursachen und Brandentstehung. Defekte Isolierungen bei Kabeln werden beispielsweise oft unterschätzt. Für diese Aufklärung fühlen sich bislang hauptsächlich die Feuerwehren zuständig. Trotz wirklich interessanter Veranstalltungen scheint die Reichweite und das Interesse aber relativ gering.

  32. Was ist mit schwerhörigen Personen, die auch noch allein leben? Die hören ja unter Umständen die Melder nicht.

    • Guten Tag,

      für hörgeschädigte Personen gibt es spezielle Melder, die optische Signale bzw. Vibrationen aussenden. Bei anerkannter Behinderung werden diese von der Krankenkasse gezahlt.

      Viele Grüße

  33. Ich habe da mal eine knifflige Frage, die hoffentlich beantwortet werden kann?!

    Ich möchte einen Rauchwarnmelder in einem Raum installieren, der ein Satteldach (mit einer horizontalen Decke, die größer als 1 m ist) besitzt. Problem ist nur, daß der horizontale Teil mit einem Halogen-Seil-System versehen ist, was fast die ganze Decke einnimmt. Es sind nicht die geforderten 50 cm Freiraum vorhanden.

    Wo soll ich nun den Rauchwarnmelder am besten istallieren: an der Schräge oder an dem horizontalen Teil mit dem Halogen-Lampensystem?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    • GuUten Tag Herr Kettner,

      das ist in der Tat eine knifflige Frage, da bei horizontalen Deckenflächen ab 1m Breiite der Melder dort zu installieren ist, die magnetische Strahlung der Niedervolt-Halogenlampen mit Seilsystem aber auch Täuschungsalarme verursachen kann. Wie der Melder aber tätsächlich reagiert, kommt auch etwas auf das Modell an. Sie könnten versuchen, das Gerät dennoch an der horizontalen Fläche zu montieren und beobachten, ob es zu Störungen kommt. Die Montage an der Schräge würde bewirken, dass der Rauch nicht frühzeitig den Rauchwarnmelder erreicht. Dies entspräche also nicht der Bauordnung, die besagt: „[..] Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

      Viele Grüße

  34. Hallo,
    zunächst nochmal meine Anerkennung für dieses informative Portal.
    Jetzt zu meinen Fragen:
    1. Wir sind 2014 in unser neues Haus eingezogen, in dem durch den Elektriker in allen Schlafräumen und in den Fluren vorschriftsgemäß Rauchmelder montiert worden sind. Leider hatten wir schon nach kurzer Zeit diverse Fehlalarme, so dass ich die Batterien herausgenommen habe, selbst wenn ich hier noch Gewährleistungsansprüche geltend machen kann (der zeitliche Aufwand dafür schreckt ab). Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstehe, ist dennoch dem Gesetz erst mal genüge getan, da der Einbau und die Funktionsfähigkeit von niemanden kontrolliert wird? Etwas anderes ist der Brandfall, wenn sich dann wg. fehlender Batterien die Nicht-Funktionsfähigkeit der Melder herausstellt? Welche Konsequenzen drohen?
    2. Ich bin zugleich Vermieter einer kleinen Wohnung, in der eine alleinstehende ältere Dame wohnt. Nach einem Hinweis meines Verwalters werde ich nun die entsprechenden Melder dort auf meine Kosten installieren. Aufgrund der körperlichen Einschränkungen meiner Mieterin würde ich die jährliche Wartung der Melder übernehmen. Was wären meine genauen Aufgaben? Test der Melder, ggf. Austausch von Batterien, Wartungsprotokoll usw.?
    Mit freundlichen Grüßen
    C. Hambrock

    • Guten Tag,

      nur weil es keine Kontrollen gibt, heißt es nicht, dass mit der Monatge allein „dem Gesetz erst mal genüge getan“ ist. Die Bauordnung schreibt die Montage und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit vor. Konsequenzen drohen, wenn nach einem Brand nachgewiesen werden kann, dass dem nicht entsprochen wurde. Einige Versicherungne behalten sich z.B. vor, damm für den Schaden keine Leistungen zu zahlen. Bei Personenschaden kann es zum strafrechtlichen Verfahren kommen.
      Wollen Sie selbst die Wartung übernehmen, können Sie das Wartungsprotokoll rechts auf dieser Seite nutzen. Darin finden Sie alle Prüfkriterien.

      Viele Grüße

  35. Hallo,
    wir lassen durch unseren zuständigen Schornsteinfeger in unserem Mietshaus die Feuermelder installieren. Die Wartung lassen wir ebenfalls durch ihn durchführen, zweckmäßigerweise wird dies dann jährlich in Verbindung mit der Emissionsmessung durchgeführt. Nun zu meiner Frage: Wir wollen in alle Zimmer außer Küche und Bad Rauchmelder installieren lassen. Das können dann je nach Wohnung 1 – 2 Rauchmelder mehr sein, als vorgeschrieben. Kann ich die Wartungskosten von 2,50€ pro Melder trotzdem umlegen oder kann sich ein Mieter weigern und nur für die vorgeschriebenen Rauchmelder zahlen?
    Mit freundlich Grüßen und dickem Lob für diese Seite
    Andreas Fiene

    • Guten Tag Herr Fiene,

      als Eigentümer haben Sie die Pflicht, Wohnungen entsprechend der Bauordnung mit Rauchwarnmeldern auszustatten und darüberhinaus auch das Recht, in weitere Räume Meldern zu montieren. Dies ist unabhängig von der rechtlichen Vorgabe als Modernisierungsmaßnahme anzusehen und darf auch als solche abgerechnet werden. Natürlich müssen Sie Ihr Vorhaben rechtzeitig den Mietern mitteilen, sodass diese vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen könnten. Beachten Sie zudem, wie die Betriebskosten im Mietvertrag geregelt werden müssen, um die Wartung der Melder abrechnen zu können. Sicherer ist es auch, schriftlich darüber zu informieren, dass Sie als Vermieter die Wartung übernehmen (siehe Bauordnung: „[…] es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“)

      Viele Grüße und Danke für das Lob!

  36. Mein Vermieter hat mir ein schreiben geschickt das eine Firma bald Funk-Rauchmelder instalieren tut, verständlich aber warum Funk-Rauchmelder und dann sind die auch noch Gemietet wo jedes Gerät 5,51€ kostet, tun es nicht normale Rauchmelder auch und warum Muß ich dafür Miete zahlen, Muß er nicht welche kaufen.

    • Guten Tag,

      ja, das Mieten von Rauchwarnmeldern ist umstritten, weil in erster Linie die Mieter durch die Umlage der Kosten belastet werden. Gegen Funk-Rauchmelder hingegen ist aus meiner Sicht nichts zu sagen, so lang die Funkeinheit auf eine Wohnung begrenzt und nicht auf das gesamte Gebäude ausgeweitet wird. Leider liegen diese Entscheidungen jedoch allein beim Eigentümer, sodass Sie keinerlei Mitspracherecht haben und nur Wünsche äußern können.

      Viele Grüße

  37. Warum kauft man nicht einfach welche, so spart man sich doch die jährliche Miete. Wo wie ich das verstanden habe werden pro Wohnung 3-4 Melder installiert, .

  38. Sehr geehrte Damen und Herren,
    vor 3 Jahren hatte ich selber – heutzutage zugelassene – Rauchwarnmelder in meiner Mietswohnung installiert und jährlich gewartet (Niedersachsen – §44 NBauO).

    Jetzt kommt mein Vermieter an und sagt, „jetzt installiere ich Rauchwarnmelder und diese werden von einer Firma gewartet. Die Kosten werden umgelegt.“

    Darf ich meine weiter betreiben und selber, wie die letzten Jahren, warten? Ich fühle mich dazu körperlich und geistig in der Lage.

    Danke und Gruß
    Stefan

    • Guten Tag Herr Schutt,

      auch wenn es nicht besonders Mieter-freundlich scheint, hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich entschieden, dass der Vermieter hier im Recht ist (Urteile vom 17. Juni 2015 – VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14).
      Begründet wurde dies dadurch, dass die Geräte des Vermeiters zu einer „nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse“ führe. Zudem würde die Wartung durch einen beauftragten Dienstleister ein „hohes Maß an Sicherheit gewährleistet“. Es wäre also nachzuweisen, dass diese Begründungen in Ihrem Fall nicht zutreffend sind.

      Viele Grüße

      • Hallo,
        die neuen Rauchmelder wurden montiert.
        Sind diese in einem rechteckigen in der Mitte anzubringen oder können sie auch im seitlichen Bereich anmontiert werden?
        Ich es richtig, dass sie nicht mit Magnethalter anmontiert werden dürfen?
        Danke und Gruß
        Stefan

  39. Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Wohnung meines Mehrparteienhauses besitzt keinen Flur; vielmehr führt die Wohnungstür vom Treppenhaus direkt in die Küche. Kann ich von meinem Vermieter neben dem Einbau von Rauchmeldern in den Schlafzimmern auch einen Einbau in der Küche verlangen? Macht ein Einbau in der Küche (Fehlalarme aufgrund von Braten/Kochen) überhaupt Sinn? Die Küche muss im Brandfall auf jeden Fall durchquert werden, um ins Treppenhaus und damit ins Freie zu gelangen. Eine andere Fluchtmöglichkeit (3. OG) besteht nicht.

    MfG

    • Guten Tag,

      der Einbau eines Melders in der Küche ist hier sogar Pflicht. Bei der Montage sollten Sie darauf achten, das Gerät möglichst weit von der Kochstelle entfernt zu installieren. Optimal wäre ein Rauchwarnmelder mit Stummschaltung.

      Viele Grüße

  40. Andreas Kumlehn

    Guten Tag,

    Ich habe da mal ein paar Fragen:

    1. Viel lange im Vorraus muss die Montage von Rauchmeldern durch den Vermieter angekündigt werden?

    2. Muss ich die Melder vom Vermieter anbringen lassen oder kann ich das gemäß den entsprechenden Normen und Verordnungen auch selbst machen bzw machen lassen?

    Grund der Fragen :ich konnte den vom Vermieter festgesetzten Termin zur Anbringung durch eine Firma nicht wahrnehmen wegen meiner Arbeit. Ich habe ordnungsgemäß bei der Firma angerufen und alle nötigen Infos mit Bitte um Rückruf auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Trotzdem kam die Firma an jenem Tag und traf mich nicht an. Einen 2. Termin haben die angeblich mit meiner Mutter(die weder bei mir wohnt noch bei der selben Mietfirma eine Wohnung hat – sie wohnt nicht mal im selben Stadtteil wie ich) abgemacht an dem ich ebenfalls arbeiten war. Nun sollte ich den 3. Termin zur Anbringung bezahlen und habe mich geweigert der Firma Zutritt zu gewähren, weil ich das nicht einsehe, da ich bereits letztes Jahr Rauchmelder durch einen befreundeten Elektriker (der bei der sich auch bei Freiwilligen Feuerwehr engagiert) anbringen lassen hatte…die sollte ich allerdings abmontieren damit der Vermieter bzw die Firma neue anbringen kann.

    • Guten Tag Herr Kumlehn,

      die Ankündigungsfrist für die Maßnahme an sich beträgt drei Monate. Der konkrete Termin kann kurzfristig, also vier Tage vorher bekannt gegeben werden. Was die Wartung und Montage der Melder angeht, müssen Sie sich leider dem Willen des Eigentümer beugen. Zu diesem Thema gab es schon einige Rechtsstreits und Urteile, die bisher immer zugunsten des Vermieters ausgefallen sind. Ich kann Ihnen da zwar keine verbindliche Rechtsauskunft geben, aber der zweite Termin hätte meiner Meinung nach mit Ihnen persönlich abgesprochen werden müssen und sollte nachweisbar sein. Empfehlenswert ist es aber hier einen Kompromiss zu finden. Schließlich wollen Sie wahrscheinlich in der Wohnung beliben und werden so des Öfteren mit Ihrem Vermieter Kontakt haben. Mehr zu dem Thema finden Sie in der Kategorie Gerichtsurteile.

      Viele Grüße

  41. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe noch eine Frage bezüglich der Rauchmeldermontage.
    In der Mitte der meisten Räume (ideale Stelle für Rauchmelder) hängen häufig Lampen. Gibt es einen empfohlenen Abstand zu einer „normalen“ Deckenlampe/Hängelampe (kein Trafo,wie oben beschrieben)?

    Außerdem wäre eine maximale Raumgröße interessant. Angaben finden sich häufig in m², aber spielt nicht auch die Deckenhöhe oder das Raumvolumen eine Rolle (keine spezielle Raumgeometrie)?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Tom Meier

    • Hallo Herr Meier,

      der Mindestabstand zu Lampen und Wänden beträgt 0.5 m. Ein Rauchwarnmelder deckt bis zu 60 qm ab. Alles was Sie sonst noch über die Montage wissen sollten, können Sie auch im Rauchmelder-Kompendium der Rauchmelder-Experten nachlesen. Das PDF steht im Blog als kostenloser Download zur Verfügung.

      Viele Grüße

  42. Hallo,
    neue Rauchmelder wurden in der Mietwohnung montiert.
    Sind diese in einem rechteckigen Raum in der Mitte anzubringen oder können sie auch im seitlichen Bereich anmontiert werden?
    Ich es richtig, dass sie nicht mit Magnethalter anmontiert werden dürfen?
    Danke und Gruß
    Stefan

    • Guten Tag Herr Schutt,

      Rauchwarnmelder sind möglichst mittig im Raum zu montieren, um zu gewährleiten, dass Brandrauch frühzeitig detektiert werden kann. Soll der Melder in der Küche montiert werden, kann es sinnvoll sein, diesen eher dezentral zu installieren. Generell ist jedoch ein Abstand von 50 cm zu Beleuchtung und Wänden einzuhalten. Ob Ihr Gerät mit einem Magnetpad befestigt werden kann, kommt auf das Modell an.

      Viele Grüße

      • Hallo,
        danke für die Antwort.
        In der Küche wurde kein Melder installiert.
        Zum Magnetpad war die Aussage, dass diese NICHT zulässig sind. Ist dies richtig?
        Wenn es vom Modell abhängt, wo kann sich ein pflichtbewusster „Bürger“ informieren, welche Modelle – falls es doch die rechtliche Möglichkeit geben sollte, Rauchwarnmelder mit Magnetpad befestigen zu können – fachgerecht zu informieren?
        Danke und Gruß

        • Guten Tag Herr Schutt,

          generell ist in der Betriebsanleitung beschrieben, wie die Melder zu installieren sind. Beispielsweise eignen sich Magnetpads nicht für den Kidde PE910, den Kidde Q1, den ELRO FA20RF, den ELRO RM150RF, den Pyrexx PX-1 sowie alle Merten Rauchwarnmelder.

          Viele Grüße

          • Hallo Frau Fischer,
            sind die FireAngel Thermoptek ST-620-DE auch davon betroffen?
            Danke und Gruß

          • Sebastian Fischer

            Sehr geehrter Herr Schutt,

            solange die Befestigung dauerhaft hält, ist gegen einen Montage mit Magnetpads nichts einzuwenden.

  43. Hallo Fr. Fischer,
    ich wohne in einem 12 Fam. Haus, wo nur ich als Einzige die Wohnung zur Miete bewohne.
    Im Januar 2014 wurden in allen 12 Wohnungen bei mir in der Wohnung 3 Rauchmelder eingebaut, ob es nun die Funk-Rauchmelder oder normale sind, spielt ja im Moment keine Rolle.
    Es gab ein Schreiben im Dezember 2013 das im Januar 2014 Rauchmelder eingebaut werden sollen.
    Die Kosten wurden mit 18.8 € schon in der Betriebsabrechnung 2014 schon anteilig auf mich umgelegt.
    Laut Mietvertrag gibt es keinen besonderen Hinweis, dass irgendwelche Kosten umlegbar sind.
    Es gab auch kein Schreiben von meiner Vermieterin, dass bei Anschaffung der Rauchmelder die Kosten bzw. Wartung auf mich umlegbar gemacht werden.
    Sie schreiben doch, dass die Kosten der Anschaffung der Rauchmelder der Vermieter trägt und nicht auf den Mieter umlegbar wären.
    Dann wieder sind die Kosten der Anschaffung der Rauchmelder auf die Mieter umlegbar.
    Kann ich die Wartung der Rauchmelder wirklich selber übernehmen, wenn es von der Mieterin bzw. Hausgemeinschaft bewilligt wird. Wer muß es bewilligen, die Vermieterin oder die HG.
    Was ist denn jetzt genau umlegbar: die Anschaffung der Rauchmelder und die Wartung? oder
    nur die Anschaffung der Rauchmelder oder
    die Wartung der Rauchmelder.
    kann ich eigentlich die Unterlagen für die Anschaffung der Rauchmelder von meiner Vermieterin zur Einsicht einfordern ??

    Ich wohne in Salzgitter und was gilt hier genau.

    Würde mich um eine Rückinfo sehr freuen.

    Danke, M. Skott

    • Guten Tag Frau Skott,

      die Anschaffung und Montage gilt als Modernisierungsmaßnahme. Nach der Modernisierung dürfen diese Kosten in Form einer Mieterhöhung umgelegt werden. Dabei darf die jährliche Miete max. um 11 % der Modernisierungskosten angehoben werden.
      Die Wartung kann als sonstige Kosten in der Betreibskostenabrechnung untergebracht werden. Allerdings muss zuvor festgelegt werden, dass die Wartung von Rauchwarnmeldern als sonstige Kosten gilt. Detailiierte Informationen dazu finden Sie hier: https://rauchmelderpflicht.net/2014/05/vermieter-duerfen-mietkosten-fuer-rauchmelder-nicht-umlegen/
      Prinzipiell darf jeder diese Wartung durchführen, jedoch kann der Vermieter im Falle eines Schadens haftbar gemacht werden. Daher vertrauen die meisten Eigentümer diese Aufgabe vorzugsweise Dienstleistern an. In Niedersachsens Bauordnung heißt es:
      „Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“ (§44 Abs 5 Satz 4 NBauO)
      Demnach sind Sie in der Pflicht, solange der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung die Wartung nicht übernimmt. Zur Sicherheit könnten Sie die Hausverwaltung dazu kontaktieren. Unterlagen, die die Grundlage zur Abrechnung darstellen, müssen von Ihnen auf Nachfrage eingesehen werden können. Sollte der Vermieter dies verweigern, gilt das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB).

      Ich hoffe, diese Antwort konnte etwas mehr Klarheit schaffen.

      Viele Grüße

      • Guten Tag Fr. Fischer,

        jetzt lese ich, dass die Umlagen der Rauchwarnmelder aber nur zu Lasten der Mieter umlageberechtigt sind, wenn das der Mietvertrag hergibt, bzw. vorher eine Ankündigung vom Vermieter an den Mieter eingegangen ist.
        Ich kann nur sagen, dass ich keine schriftliche Information darüber bekommen habe, dass demnächst die Kosten auf mich zukommen.

        Was genau muß denn im Mietvertrag stehen, oder welcher Absatz, oder Paragraph ist damit gemeint, der im Mietvertrag solch eine Umlagerung berechtigt.

        Das würde ich nur gerne wissen.

        Sie sagen, dass der Vermieter 11% Mieterhöhung von nehmen kann. Das wären ja bei mir montl. 45,98 €. Ist das nicht ein bisschen viel nur für 3 Raumwarnmelder??

        irgendwie verstehe ich dass alles nicht. Einige sagen, der Vermieter darf nur die Wartung auf den Mieter umlegen, andere wiederum sagen, der Vermieter darf die Anschaffungskosten + Wartung auf den Mieter umschlagen.

        Was ist denn jetzt richtig.
        Stimmt es, dass das Gesetz noch nicht verabschiedet ist ??

        Vielleicht können Sie mir diese Fragen noch einmal kurz beantworten.

        Vielen Dank

        M. Skott

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrte Frau Skott,

          es dürfen nur 11% des Anschaffungspreise der Melder auf die Miete umgelegt werden, nicht die Miete um 11% erhöht. Die Rauchmelderpflicht für Niedersachsen ist bereits verabschiedet.
          Die Wartung darf mit den Betreibskosten umgelegt werden, wenn
          a) im Mietvertrag steht, dass die Wartung der Rauchwarnmelder als sonstige Kosten umgelegt werden
          b) eine Erhöhung der Betriebskosten mit schriftlicher Begründung stattfindet.

          Viele Grüße

  44. Guten Abend,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 12 Parteien. Mein Vermieter möchte nächste Woche in unseren Wohnungen Rauchmelder installieren lassen, im Treppenhaus aber nicht. Müsste er diese nicht auch auf jeder Etage vor den Wohnungen im Treppenhaus installieren lassen? Über dieses könnten wir ja auch flüchten.

    Auf eine baldige Antwort hoffend.

    Viele Grüße

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Huber,

      die Rauchmelderpflicht betrifft nur die Wohnung nicht das Treppenhaus. Ein möglicher Grund ist wahrscheinlich die hohe Gefahr einer Rauchgasvergiftung bei einem Brand. Lösen also die Melder im Treppenhaus eine Alarm aus, werden die meisten Bewohner die Flucht durch das Treppenhaus versuchen. Dabei ist die Gefahr einer Vergiftung sehr hoch. Deutlich sicherer ist in diesem Fall die Wohnung.

  45. Guten Tag,

    ich habe gerade eine kleine Pension (5 Zimmer) in Niedersachsen übernommen, und bisher sind alle Flure und das Treppenhaus mit Rauchmelder bestückt. Betrifft die Rauchmelderpflicht auch die Gästezimmer? Es sind logischer Weise Schlafzimmer, aber es wird von vielen Gästen und Monteuren im gleichen Zimmer auch oft Zigarretten geraucht. Gewissermaßen wird dort gewohnt. Muss hier auch bestückt werden?

    Vielen Dank im voraus und Grüße aus Niedersachsen.

    • Guten Tag,

      die Rauchmelderpflicht macht keine Ausnahme bei Räumen, in denen geraucht wird. Alle Räume, die als Schlafräume genutzt werden, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

      Viele Grüße

  46. Guten Tag Frau Fischer,

    meine Frau und ich sind gehörlos und Mieter der 4-Zimmer Wohnung. Ich habe gestern vier optische Rauchmelder angebracht. Ich habe gehört, dass der optische Rauchmelder für Gehörlose zu Nebenkosten nicht gehört, weil ich der Eigentümer für diese optische Rauchmelder bin. Stimmt das? Wie formuliere ich den Brief an meinem Vermieter? Vielen Dank für Ihre Mühe bzw. Nachricht im Voraus. MfG Tobias Corleis

    • Guten Tag Herr Corleis,
      der Kauf der Rauchmelder ist Aufgabe des Vermieters. Deshalb muss Ihr Vermieter ihre Melder nicht anerkennen und bezahlen. Das wäre Kulanz. Einfacher wäre es, Sie setzen sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung. Seit August 2014 müssen Krankenkassen für die Rauchwarnmelder von Hörgeschädigten Personen aufkommen.
      Hier unser Beitrag dazu:
      https://rauchmelderpflicht.net/2014/08/krankenkassen-zahlen-rauchmelder-fuer-hoergeschaedigte/
      Trotzdem sollten Sie Ihren Vermieter informieren, dass es für Sie nicht sinnvoll ist, dass herkömmliche Rauchwarnmelder installiert werden. Schließlich gibt es nicht für alle Rauchmelder die Möglichkeit Blitzlichteinrichtungen anzuschließen.
      Welche Geräte haben Sie gekauft? Sicherlich handelt es sich um Funkrauchmelder mit zusätzlicher Blitzlichteinrichtung, oder? Vielleicht übernimmt der Vermieter die Kosten für die Funkrauchmelder und Sie können verhindern, dass weitere Geräte montiert werden.
      Viele Grüße

  47. Hallo,

    gibt es eine Vorschrift wie viele Rauchmelder eingebaut werden müssen in Abhängigkeit auf Zimmergrößen bzw wie die Zimmer aufgeteilt (z.B U-förmig)

    wenn ja würde mich es interessieren wie man hier das genau umsetzen muss/kann

    danke
    Mit freundlichen Grüßen
    M.Bandmann

    • Guten Tag Herr Bandmann,

      in der Bauordnung heißt es nur: „Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ (NBauO §44 Abs. 5 Satz 2) Dies wird in der DIN 14676 sowie in der Betriebsanleitung eines jeden Rauchwarnmelders näher erläutert. Beispielsweise kann ein Rauchwarnmelder maximal 60qm überwachen. Bei baulichen Besonderheiten oder spezieller Einrichtung (Raumtrenner) sind weitere Geräte notwendig. Wie viele Melder Sie je Raum benötigen, hängt also von den örtlichen Gegebenheiten ab. Hierzu empfehle ich Ihnen das Rauchmelder-Kompendium der Rauchmelder-Experten. Darin finden Sie die wichtigsten Fakten zur Montage, fundiert auf der DIN 14676. In welchem Raum Rauchwarnmelder nötig sind, ist der Bauordnung zu entnehmen:
      „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“ (NBauO §44 Abs. 5 Satz 1).

      Viele Grüße

  48. Hallo,
    ich bewohne seit fast 20 Jahren eine ehemalige sogenannte „Bundesdarlehenswohnung“
    in einem kleinen, 100qm Wohnfläche zählendem Reihenhaus in Niedersachsen.
    Vermieter ist die BImA ( Bundesanstalt für Immöbilienaufgaben) mit Sitz in Hannover.
    Die Aufgaben/Pflichten des Vermieters wurden an ein privates Facility- Management, ebenfalls mit Sitz
    in Hannover, abgegeben.
    Bis zum heutigen Tage ist niemand an mich herangetreten, um mir mitzuteilen, dass im Haus Rauchmelder
    installiert werden sollen.
    Frage: Sind diese Wohnungen von der Rauchmelderpflicht ausgenommen?
    Anmerkung:
    Laut Aussage der BImA sind diese Wohnungen z.B. auch von der Pflicht zur Dämmung gem.
    Energieeinsparungsgesetz ausgenommen!!!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Ralf Fuhrmann

    • Guten Tag Herr Fuhrmann,

      mir ist keine Regelung bekannt, die besagt, dass diese Wohnungen nicht der geltenden Bauordnung entsprechen müssen. Am besten kontaktieren Sie die Verwaltung und erfragen die Quelle und die Vorgehensweise in Sachen Rauchmelderpflicht.

      Viele Grüße

  49. 1. Von wem wird die Einhaltung dieser Pflicht kontrolliert ?
    2. Welche Strafe folgt bei nicht einhaltung ?
    3. Welche Folgen kann es haben wenn nicht in jedem Schlaf/Kinder Zimmer ein Rauchmelder ist und dann ein Feuer entsteht ?

    • 1. Die Einhaltung der Pflicht wird von niemandem kontrolliert. Erst im Schadensfall wird geprüft ob Rauchmelder vorhanden sind/waren.
      2. Seitens der Versicherung ist nicht mit Strafen zu rechnen. Sollte es jedoch Personenschäden geben, würde dies unter Umständen strafrechtliche Folgen haben.
      3. siehe 2.

  50. Sehr geehrte Damen und Herren.
    1. im Jahr 20012 als die Verordnung bekannt wurde habe ich in meinen Schlafzimmer und Wohnzimmer Rauchmelder aufgestellt , durch diese Melder wird zeitweise ein für Menschen nicht hörbarer Ton
    erzeugt .Ist das der Fall , verlässt mein kleiner Hund fluchtartig den Raum und kommt nicht wieder rein.Kommt hier das Tierschutzgesetz zum Tragen??? Mein Vermieter kommt nach 3 Jahren jetzt erst auf die Idee Rauchmelder einzubauen Sind dann diese Rauchmelder den Tieren gerecht ???
    2, Ich wohne in einen großen Mietshaus Parterre mit einen Fenster nach Westen raus. Die ganze westliche Giebelwand ist mit Isolierplatten der ersten , wie ich an nehme , brennbaren Ausführung versehen.Nun hat mein Vermieter ewar 2 1/2 Meter von meinen Fenster und Wand ein Verpackungsabfallkontainer aufgestellt . Der erstmal für jeden zugänglich zur Straße steht und oft nicht geschlossen ist. Bei uns im Ort haben schon Container gebrannt .Wird das bei mir der Fall , brauche ich keine Rauchmelder zusätzlich , erstmal Salzsäuredämpfe werden schon Alles besorgen , ich bin 83 Jahre alt
    Was ist in beiden fällen zu machen , mein Vermieter ordnet nur an, zu Kadi ???
    Mit Freundlichen Grüßen G.Löffel

    • Sehr geehrter Herr Löffel,

      vielen Dank für Ihren Beitrag.

      zu 1.) Leider kann der Vermieter darauf bestehen seine eigenen Rauchmelder zu installieren. In der Regel ist jeder Rauchmelder tiergerecht. Ich kenne keine Studie die etwas gegenteiliges aussagt.
      zu 2.) Zu Fall 2 kann ich Ihnen leider keine klügeren Rat geben, als sich an den Vermieter zu wenden und diesen anzuhalten den Container umzustellen.

  51. Moin, bei uns wurden Rauchmelder seitens des Vermieters über eine Firma angebracht.
    Allerdings nur in unserem Schlafzimmer und Wohnzimmer. Wir haben noch 2 Gästezimmer in denen keine Rauchmelder angebracht wurden, mit folgender Begründung:

    „in den Gästezimmern wird nicht an 365 Tagen im Jahr übernachtet und für jeden zusätzlichen Rauchmelder steigt die Miete Monatlich um 10,- €“

    Ist das wirklich so?

    • Guten Tag,

      selbst wenn das Gästezimmer nicht dauerhaft als Schlafzimmer genutzt wird, sind hier laut Bauordnung Rauchwarnmelder zu installieren. Wie es zu den 10€ Mehrosten kommt sollten Sie sich detailiert vom Vermieter aufschlüsseln lassen. In der Regel sind ca. 5 bis 7€ je Melder für Miete und Wartung üblich.

      Viele Grüße

  52. Ich habe eine Frage zur jährlichen Prüfung der Rauchmelder:

    Kann diese selber durchgeführt werden oder muß dies durch eine Firma erfolgen? Ist diese Prüfung zu dokumentieren und wenn wie?
    Danke für Die Mühe

    • Guten Tag Herr Schrandt,

      in der NBO heißt es:
      „Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“ (§44, Abs. 5 Satz 4)
      Es hängt also davon ab, ob Sie der Eigentümer sind oder ob der Eigentümer die Wartung als seine Pflicht erklärt hat. Grundsätzlich bedarf es aber keiner nachweisbaren Qualifikation, um einen Rauchwarnmelder zu warten, falls Sie das meinen. Natürlich sollten Sie sich mit der DIN 14676 auseinandersetzen, um zu wissen, worauf es bei einer Wartung ankommt. Diese Informationen finden Sie aber auch im Rauchmelder-Kompendium der Rauchmelder-Experten. Ein Wartungsprotokoll finden Sie auch auf unserer Seite (rechts). Um die Wartung im Ernstfall nachweisen zu können, dokumentieren Sie also bitte diese in einem solchen Protokoll.

      Viele Grüße

      • Vielen Dank für Die Auskunft. Ich bin selber Eigentümer in einer WEG und mir wurde suggeriert, das dies durch eine Fachfirma zu erfolgen habe. Nochmal vielen Dank
        Herzliche grüsse
        Thomas Schrandt

  53. Hallo,

    mein Vermieter hat uns die Installation von Rauchwarnmeldern angekündigt. Insgesamt sollen in meiner Wohnung 3 Rauchwarnmelder angebracht werden. Mein Vermieter beabsichtigt für die jährliche Wartung ca. 30 € auf die Betriebskosten umzulegen.
    Meine Frage, sind 30 € jährlich für die Wartung von 3 Rauchwarnmeldern nicht etwas zu viel?

    Viele Grüße

    • Guten Tag,

      es gibt Dienstleister, die das etwas günstiger anbieten, aber insgesamt ist die Summe nicht unrealistisch.

      Viele Grüße

  54. Guten Tag,
    ich möchte nachfragen, ob in einem Hotel ein Rauchwarnmelder Pflicht ist?
    Wann kann eine Rauchwarnmeldeanlage gefördert werden?

    Danke für Ihre Beantwortung

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Horstmann, in Niedersachsen gibt es weder Förderung für Rauchwanrmeldeanlagen noch einen Pflicht für Hotels. In Ihrem Fall gilt wahrscheinlich die Beherbergungsverordnung!

  55. Hallo,
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Meine Wohnung wurde vor Einzug (01.09.15) modernisiert. Leider befinden sich keine Rauchmelder in der Wohnung und ebenfalls nicht im Treppenhaus. Ich gehe davon aus, dass meine Wohnung nicht die einzige im Haus ist, welche keine Rauchmelder besitzt. Sollte ich meinen Vermieter auf die Rauchmelderpflicht hinweisen oder bis zum 31.12.15 warten? Wird der Vermieter über die Rauchmelderpflicht von einer offiziellen Stelle informiert? Mit welchen Konsequenzen hätte der Vermieter zu rechnen, wenn er bis zur besagten Frist keine Rauchmelder ln den Wohnungen installieren lässt? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen !

    • Guten Tag,

      natürlich können Sie Ihren Vermieter im Zweifel kontaktieren. I.d.R werden nicht alle Haushalte bei Änderung der Bauordnung angeschrieben. Die Informationen sind Aushängen im Bauamt, Bekanntgebungen in Amtsblättern und der Presse zu entnehmen. Sollte der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommen, können Sie dies dem Bauamt melden und so den Einbau Rauchwarnmelder fordern.

      Viele Grüße

  56. Justyna Janikowski

    Guten Tag,

    ich habe heute ein Schreiben von meinem Vermiter erhalten in dem auf die Rauchmelderpflicht hingewiesen wird. Ich habe die Wahl :
    1. ich übernehme die Anschaffung und die Wartung sämtlicher Geräte die für meinen Haushalt vorgeschrieben sind
    2. ich möchte das Angebot der „ista“ in Anspruch nehmen. Miete pro gerät u. Jahr 6,55 Euro Brutto ( Miet-Laufzeit 10 Jahre) und Wartung pro Gerät u. Jahr 3,44 Euro Brutto.

    Und dann steht noch: Die Anschaffung der Rauchmelder sind, ebenso wie Miete und Wartung („ista“), Betriebskosten und umlagefähig. Somit werden diese bei den Nebenkosten in Rechnung gestellt.
    Ich muss sagen, dass ich ein wenig verwirrt bin. Ist das alles rechtens?

    • Guten Tag Frau Janikowski,

      letztendlich muss der Vermieter die Einhaltung der Rauchmelderpflicht sicherstellen. Mit Variante 2 ist das Risiko für ihn also deutlich geringer.
      Bei den Geräten der Ista, entstehen keine Anschaffungskosten. Diese werden nur gemietet. Die Miete darf vollständig auf die Betriebskosten umgelegt werden. Möglicherweise handelt es sich bei diesen Geräten jedoch auch um solche, die entsprechende Technik zur Fernwartung enthalten. Da hier mit Mikrophon und häufig ausgesendeten Funksignalen gearbeitet wird, sind diese eher umstritten:
      http://www.opengeiger.de/BoesesErwachenRauchmelder.pdf
      Bei Variante 1 haben Sie die volle Kostenkontrolle, aber eben auch etwas mehr Arbeit. Wenn Sie sich aber einmal das Rauchmelder-Kompendium durchgelesen haben, sollten Sie über das nötige Wissen zur Montage und Wartung verfügen. Die Wartung der Rauchmelder ist einfach und geht schnell.
      Meiner Meinung nach ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich mit der Funktionsweise der Geräte auseinanderzusetzen, wenn diese in Ihrer Wohnung installiert sind.
      Dem Vermieter wäre dabei anzuraten, sich die Montage und Wartung schriftlich bestätigen zu lassen. Zu diesem Zweck können Sie unser Wartungsprotokoll nutzen. Für die Anschaffung ist eigentlich der Eigentümer (Vermieter) zuständig, sodass er Ihnen die Kosten für den Kauf erstatten müsste. Dann darf er jedoch auch 11% der Kosten auf die jährliche Kaltmiete aufschlagen.
      Kurz: Der Vermieter bietet Ihnen hier eine Entscheidungsgewalt an, die viele andere Mieter nicht haben. Meist wurden schon privat Rauchwarnmelder angeschafft, die dann nicht vom Vermieter akzeptiert wurden. Einem möglichen Streitpunkt wird hier vorgebeugt, wobei Ihr Vermieter das deutlich höhere Risiko trägt.

      Viele Grüße

  57. Hallo!
    Ich habe zwei Fragen:
    Wir fahren am Freitag in den Urlaub nun hat unser Vermieter angerufen er will Samstag die Rauchmelder anbringen muss ich ein Beauftragen der im die Tür aufmacht um die Rauchmelder anzubringen eigentlich hat er ja noch bis zum 31.12.2015 Zeit?
    Die Wartung kann mit schriftlicher Ankündigung auf die Nebenkosten umgeschlagen werden wieviele Wochen vorher muss er das Ankündigen.
    Ich bedanke mich für Ihre Mühe schon mal vorher.
    LG Diana Maurer

    • Guten Tag Frau Maurer,

      Sie können Terminvorschläge mit Begründungen ablehnen, müssen aber vor Ablauf der Frist den Zutritt gewähren. Im Detail sollten Sie sich mit Ihrem Vermieter abstimmen und eine Einigung finden. Grundsätzlich ist es ratsam einer Person, möglichst Nachbarn, einen Schlüssel anvertrauen, sodass im Notfall (Brand, Wasserschaden…) die Tür geöffnet werden kann. Die Montage von Rauchwarnmeldern ist jedoch kein Notfall.
      Um die Wartung auf die Nebenkosten umzulegen, muss diese Dienstleistung entweder bereits vertraglich als Betriebskosten vereinbart worden sein oder der Mietvertrag dementsprechend angepasst werden. Zur Anpassung bedarf es jedoch einer Zustimmung des Mieters. Diese gilt auch als erteilt, wenn der Vermieter die zusätzlichen Positionen angekündigt hat und der Mieter diese mit der nächsten Abrechnung zahlt. Meist sind Änderungen der Betriebskostenpositionen aber schon im Mietvertrag erwähnt, sodass mit Abschluss des Vertrages eine Zustimmung stattfand. Ist eine Erhöhung zulässig, ist diese zwei Monate später fällig. Dies ist aber nur ein grober Umriss der Gesetzeslage. Detaillierte Auskünfte sollten Sie bei einem Anwalt einholen, der Ihren Mietvertrag gesichtet hat.

      Viele Grüße

  58. Unser Vermieter über schreibt uns sein Haus
    Wir wohnen unten im EG er im OG er hat dann Wohnrecht auf Lebenszeit
    Jetzt meine Frage:
    Er ist starker Raucher machen da Rauchmelder Sinn wenn ja welche oder kann ich ihm das rauchen in seinen eigenen vier Wänden verbieten.
    Darf ich die selber kaufen und montieren und wie sieht es dan mit dem Versicherungsschutz aus bei selbst Montage

    Danke für eine Antwort

    • Guten Tag,

      in jedem Fall ist die Montage von Rauchwarnmeldern bis Ende des Jahres Pflicht. Einen Melder, der den Unterschied zwischen Zigarettenrauch und Brandrauch erkennt, werden Sie nicht finden. Sie können maximal ein Gerät mit Stummschaltung verbauen und den jetzigen Vermieter bitten, das Rauchen zu reduzieren. Verbieten können Sie es jedoch nicht.
      Grundsätzlich können Sie die Rauchwarnmelder selbts kaufen und montieren, müssen sich dabei aber an die DIN 14676 halten. Informationen dazu finden Sie im Rauchmelder-Kompendium.

      Viele Grüße

  59. Guten Tag,

    ich möchte, dass bei mir nur in den laut Bauordnung vorgeschriebenen Räumen Rauchmelder installiert werden.
    Ich habe eine Wohnküche und 12 frei fliegende Rosenköpfchen. Die sind immer frei, auch wenn ich ausser Haus bin. Ich hatte schon mal einen Rauchmelder. Den habe die Vögel im Stundentakt zum kreischen gebracht. Das fanden die so toll, dass ich das Teil dort, wo die Vögel leben, wieder abbauen musste.
    Jetzt kommt eine vom Vermieter beauftragte Firma und will scheinbar in JEDEM Raum einen Rauchmelder anbringen. Das werde ich verweigern und nur dem Einbau im Schlafzimmer und auf dem Flur zustimmen. Da ich außerhalb arbeite und jeden Tag 100 km Arbeitsweg habe, kann ich nicht mal schnell nach Hause um den Rauchmelder wieder abzuschalten. Dann kommt alle Augenblicke die Feuerwehr und macht bei mir die Tür auf. Das ist unzumutbar.
    Wie ist hier die Situation?

    • Guten Tag Herr Schulz,

      leider haben Sie da keine Mitspracherecht. Eher kann der Vermieter wohl die Haltung der Vogel verbieten. Am besten suchen Sie das Gespräch mit dem Eigentümer und schildern genau dieses Problem.

      Viele Grüße und viel Erfolg!

      • Guten Tag Frau Fischer,

        Kleintierhaltung darf in Deutschland in Mietwohnungen nicht untersagt werden.
        Dann bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen, oder?

        Viele Grüße

        • Guten Tag Herr Schulz,

          was das Halten von Kleintieren angeht, können in Sonderfällen auch diese verboten werden. Die Frage ist, ob das Auslösen der Rauchmelder durch die Vögel einen solcher Sonderfall darstellt.
          Welche Kosten meinen Sie? Die Kosten für die Anschaffung können tlw. auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden, die Wartung wird meist über die Betriebskosten abgerechnet. Für Feuerwehreinsätze wegen eines Täuschungsalarsm werden meist keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei fahrlässigem Handeln könnte jedoch der Verursacher zur Kasse gebeten werden. Der Vermieter könne ggf. für die Einsatzkosten aufkommen müssen, wenn ein Defekt an den Geräten festgestellt werden kann. Abhängig ist das aber auch von der gemeindlichen Satzung.

          Viele Grüße

  60. Günther Steinhoff

    Hallo. Wir betreiben ein Altenpflegeheim mit 28 Betten in überwiegend Zweibettzimmern. Es wurde 2001 in den Fluren und Lagerräumen Rauchmelder installiert und an eine BMZ angeschlossen. Bei Alarm werden über ein TWG mehrere Personen angerufen, davon ist eine Stelle 24 Stunden besetzt. Nun sollen wir die Bewohnerzimmer mit weiteren Meldern ausstatten, an die BMZ aufschalten und über eine Standleitung an eine Leitzentrale weiterleiten. Das wären für unsere kleine Einrichtung erhebliche Kosten. Die Zimmer der Bewohner mit Rauchmelder ausstatten, JA, die Aufschaltung auf die BMZ und Leitzentrale, NEIN. Liegen wir mit unserer ja nein Entscheidung richtig?

    • Guten Tag Herr Steinhoff,

      Brandmeldezentralen und die Rauchmelderpflicht sind zwei unterschiedliche Themen. Auflagen bezüglich Brandmeldeanlagen werden vom Bauamt festgelegt. Die Rauchmelderpflicht ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer verankert. Leider kann ich Ihnen deshalb dazu keine Auskunft geben.

  61. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne in Niedersachsen (Ostfriesland) und habe an meiner Wohnungstür heute eine Tüte mit zwei Rauchmeldern gefunden. Darin ein Brief meiner Vermieter (Eigentümer des gesamten Mietkomplexes), in der sie die Verantwortung der Anbringung auf den Mieter abwälzen:
    „Bitte installieren Sie diese an den Decken in Ihren Schlafzimmern und im Flur ( siehe Produktanleitung).
    Verfahren Sie bitte wie nach dem im Paket des Rauchwarnmelders beschriebenen Anleitung.“

    Ist dies zulässig? Laut Gesetzt ist der Eigentümer zuständig – aber kann er seine Zuständigkeit so einfach abwälzen?
    => Falls nein, welche Kosten könnten auf mich zukommen, wenn ich versuche die Anbringung von ihm zu fordern?

    Dass ich für die Wartung zuständig bin, ist mir ersichtlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Guten Tag Herr Walter,

      das ist wirklich sehr mutig vom Eigentümer. Schließlich ist er im Ernstfall haftbar, wenn keine Melder angebracht wurden. Wie kann er sich sicher sein, dass Sie dei Geräte erhalten haben und diese dann auch korrekt und fristgerecht montiert haben? Als Mieter müssen Sie Modernisierungsmaßnahmen auf keinen Fall selbst durchführen. Sie müssen diese nur dulden. Die Kosten für die Montage lägen wahrscheinlich ähnlich hoch wie bei der Wartung, also bei 5-10 Euro je Melder. Davon dürfen 11% auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden.

      Viele Grüße

  62. Knurt Gallenschröder

    Frau Zimmermann hat doch völlig recht, dies ist eine völlig unnötige Bevormundung.

    [gelöscht] Mit ihrer Argumentation könnte man ja auch in jeder Wohnung, in jedem Winkel und auch sonstwo überall Kameras anbringen, garnicht mal nur zur Überwachung sondern um z.B. Unfälle zu erkennen (dies ist auch durch technische Bildanalyse möglich). Denn schließlich ist „JEDER TOTE“ einer zuviel.

    [gelöscht]

    • Guten Tag Herr Gallenschröder,

      gerne können Sie hier Ihre Meinung äußern. Persönliche Beleidigungen, welche aus Ihrem Kommentar entfernt wurden, sind wir jedoch nicht bereit, zu veröffentlichen.

      Viele Grüße

  63. Sabine Neureuther

    Guten Tag,

    ich wohne bei einer Genossenschaft zur Miete. Diese möchte in meiner Wohnung 3 Rauchmelder installieren lassen durch eine von ihnen beauftrage Firma. Ich möchte vorab anführen, dass ich das auch befürworte. Habe auch selber bereits einen Rauchmelder – ich weiss zu wenig – in meiner Wohnung installiert. Nun kann ich mich wohl der „Nötigung“ meines Vermieters nicht mehr wehren und soll nun einen Termin abstimmen. Was mich am Meisten ärgert, dass man hier für jeden installierten Rauchmelder für Wartungskosten 7,50 Euro also 22,50 Euro aufgrund sogenannter Modernisierungsmassnahme auf meine Nebenkosten umlegt. Ich finde es ehrlich gesagt eine Frechheit, hier jedes Jahr so viel Geld dafür zu zahlen, dass ein Monteur vorbeikommt, um zu überprüfen, ob die Batterie noch funktionsfähig ist. Kann ich das verweigern und selbst machen? Oder miuss ich die sogenannte Modernisierungssache nach §555 BGB hinnehmen und die Kosten übernehmen. Für mich ist dies keine Modernisierung sondern eine Absicherung.
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • Guten Tag Frau Neureuther,

      der Vermieter darf die Kaltmiete um 11% der Anschaffungsosten wegen der Modernisierung anheben. Ob die Wartung auf die Betriebskosten umgelegt werden darf, hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Steht dort, dass sich der Umfang der Betriebskosten ändern kann oder ist sogar die Wartung der Rauchwarnmelder bereits erwähnt? Wenn nicht, bedarf es einer Zustimmung durch den Mieter, um solche Kosten abzurechnen, da es sich dann um eine Änderung des Vertrages handelt. Grundsätzlich darf aber der Vermieter entscheiden, wer die Wartung durchführen soll, da er die Haftung übernehmen muss. Außerdem gehört zu einer DIN-konformen Wartung weit mehr als die Überprüfung der Batterie. Ich hoffe, das ist dem Dienstleister auch klar.

      Viele Grüße

  64. Sehr geehrte Frau Fischer,
    in DIN 14676 von 2012/09 (MelderTech) ist unter 6.1 zu lesen „Das Ergebnis der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren“. Zu diesem Thema findet man weder in der Niedersächsischen Bauordnung noch in Presseveröffentlichungen zum Thema Rauchwarnmelder konkrete Hinweise. Dieses Thema könnte im Hinblick auf den Versicherungsschutz (Gebäude u. Hausrat) von besonderer Bedeutung werden. Weder Behörden noch Versicherungen geben Antworten auf Fragen nach Art und Form der Dokumentation. Wenn die Versicherer erst entdeckt haben, dass eine fehlende/ mangelhafte Dokumentation Grund für eine Leistungsverweigerung ist, wird dies Thema seine Brisanz erhalten. Hier wäre dann eine besondere Sorgfalt in Mehrfamilienhäusern geboten. Auch stellt sich die Frage nach dem sicheren Aufbewahrungsort der Dokumentation. Können Sie etwas zur Dokumentationspflicht sagen?

    • Sebastian Fischer

      Guten Tag,
      der Umfang der Wartung wird in der DIN 14676 im Abschnitt 6 beschrieben. Wie die Dokumentation aufzubewahren ist jedoch nicht. Es ist zu empfehlen, eine Kopie der Unterlagen außerhalb der Wohnung zu lagern, Pflicht ist es nicht.
      Viele Grüße

  65. Wie ist das eigentlich, wenn ein Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt? Ich wohne in einem Haus mit mehreren Wohnungen und einer Tiefgarage im Keller. In Niedersachsen.
    Bisher gab es keine Ankündigung Seitens des Vermieters, dass Rauchmelder installiert werden sollen. Und ich bezweifle, dass sich in den 15 Tagen bis Silvester noch was tun wird, zumal der Vermieter vermutlich bei vielen zwischen den Tagen vor verschlossener Tür stehen wird. (Es wohnen viele Studenten hier, die alle über Weihnachten die Familie besuchen werden)
    Es gab Andeutungen, dass irgendwann Teile der Verkabelung für die Notausgangsbeleuchtung der Tiefgarage (die bestenfalls mäßig funktioniert) erneuert werden sollen. Es könnte sein, dass der Vermieter beides zusammen erledigen will. Jedoch wäre das nicht vor Ablauf des Jahre möglich.

    Welche Rechte stehen mir als Mieter zu, wenn der Vermieter die Rauchmelder nicht installiert?

    mit freundlichen Grüßen

    Patricia

    • Sebastian Fischer

      Leider können wir Ihnen keine rechtliche Beratung geben, jedoch würde ich Ihnen empfehlen den Vermieter 1.) schriftlich von der Pflicht in Kenntnis zu setzten, 2.) Auf seine Haftung im Schadensfall aufmerksam machen und 3.) eine Frist zusetzten.

      Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

  66. Hallo, auch ich habe eine Frage und bitte vorab um Entschuldigung, falls diese bereits beantwortet wurde, aber ich wollte auch nicht jeden einzelnen Kommentar lesen.
    Ich bewohne ein Haus zur Miete. Laut Bauplan hat das Haus ein „Elternschlafzimmer“ und drei „Kinderzimmer“. Diese Kinderzimmer werden allerdings nicht für Kinder genutzt, sondern als Büro bzw. anderweitige Nutzräume ohne Schlafmöglichkeiten. Sind diese rechtlich dennoch als Kinderzimmer anzusehen und somit mit Rauchmeldern auszustatten?

    Habe zwar bereits einige Rauchmelder gekauft, würde die aber lieber in Räumen anbringen, in denen eher mit Feuerentwicklung zu rechnen wäre, wie Wohnzimmer oder Büro – und nicht in den eher als Abstellräumen genutzten „Kinderzimmern“.

    • Sebastian Fischer

      Ein Kinderzimmer gilt nur dann als Kinderzimmer, wenn es als solches genutzt wird. Insofern müssen dort keine Rauchmelder montiert werden.

  67. Wie ist es mit Maisonette-Wohungen? Der obere Bereich wird zur Zeit eher als Abstellraum genutzt, langfristig aber als Arbeitszimmer.

  68. Hallo! Ich hoffe hier auf eine Antwort…
    Plicht ist: ein Rauchmelder in jedem Schlafzimmer. Komme ich -gesetzlich- dieser Pflicht nach, wenn ich einen CO-Warnmelder oder Hitzewarnmeldet statt des Rauchmelders anbringe?

  69. Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Mieter (Niedersachen) möchte den Rauchmelder nicht bei sich im Schlafzimmer installiert haben – in den anderen Räumen ist er damit einverstanden und die Anbringung ist bereits erfolgt.
    Wenn ich den Rauchmelder jetzt anbringe, kann es sein, dass er ihn selbstständig wieder abnimmt. Wie sieht es hier mit meiner rechtlichen Absicherung aus, da ich ja nicht jeden Tag sein Schlafzimmer kontrollieren kann?

    Kann ich ggf. ein Schreiben aufsetzen, dass ich dem Mieter – auf eigenen Wunsch – den Rauchmelder übergeben habe und er ihn installiert hat?

    Mit freundlichen Grüßen
    C. Meyer

    • Guten Tag,

      Sie müssen sichergehen, dass der Rauchwarnmelder montiert wurden und sollten dies auch protokollieren. Die Wartung darf laut Gesetz auch vom Mieter durchgeführt werden. Zu empfehlen ist, dem Mieter ein Infoschreiben zukommen zu lassen, in dem der korrekte Umgang (keine Demontage, kein Überstreichen, Pflege- und Wartungshinweise) beschrieben wird. Bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift, diese Hinweise zu beachten und die Wartung ordungsgemäß zu übernehmen, sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte er dem jedoch nicht nachkommen, wäre das ein Kündigungssgrund.

      Viele Grüße

      PS: Diese Aussge ersetzt keine Rechtsberatung.

  70. Guten Tag,

    gerne hätte ich alle Antworten gelesen, aber es sind einfach zu viele. Es würde zu lange dauern. Dabei bitte ich um Entschuldigung, falls mein Kommentar hier bereits woanders behandelt wurde:

    Ich finde es generell gut, Rauchmelder installieren zu müssen (in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren…). Keine Frage.

    Komischerweise gilt aber auch;
    1.) wir dürfen Tabak (Zigaretten..) auch im PKW während der Fahrt rauchen.
    2.) wir dürfen im PKW telefonieren, mit FSE, auch während der Fahrt.
    3.) im PKW müssen wir während der Fahrt Sicherheitsgurte tragen.
    4.) im Bus muss man sich nicht anschnallen, oft kann man das gar nicht, auch Schulkinder im Bus nicht.
    5.) auf Internetseiten muss man – angeblich – ein Impressum haben…mit allen Daten!….
    6.) auf dem eigenen Grundstück muss man das aber nicht.

    Dies Liste kann man beliebig fort führen. Daran sieht man, dass die Gesetze in vielen Fällen ein völliger Unsinn sind.

    Man müste – hier bei den Rauchmeldern – eigentlich noch überprüfen, ob eine Wohnung überhaupt brennen kann. Ist dort ein Ofen mit offenem Feuer, oder nur eine Wärmepumpe? Hat das Haus überhaupt einen Schornstein? Gibt es Gasleitungen im Haus? Ist die Stromversorgung so ausgelegt, das durch Strom kein Brand entstehen kann, bzw. so unwahrscheinlich ist, das man dies vernachlässigen kann?

    Ebenso bei der Trinkwasserverordnung. Diese muss – normalerweise – eingehalten werden, auch wenn man einen eigenen Brunnen hat. Aber wer bitte will einen Brunnenbesitzer verbieten, sein eigenen Brunnenwasser zu trinken? Sowas kann man gar nicht verbieten!

    Nochmal; viele Regelungen (oft der EU…) sind ja schön und gut, aber vielfach nicht durchdacht. Sie sind für die breite Masse und berücksichtigen nicht das Individuelle.

    Grüße
    J

  71. Hallo, ich habe eine Frage:

    Mein Vermieter teilte mir mit, dass Rauchmelder gemäß „Mindestausstattung § 44 der Nds. Bauordnung“ installiert werden sollen.

    Welche Räume betrifft das genau? Wir haben ein Schlafzimmer und drei Etagen, benötigen also mindestens 4 Rauchmelder. Die anderen Räume werden als Büros (2*) und als Hobbyraum (1*) genutzt.

    Müssen (!) in diesen Räumen Rauchmelder installiert werden? Die Ista sagt, dass das sein müsse und macht einen riesigen Terz. Der Vermieter schrieb nur – wie oben erwähnt – „Mindestausstattung gemäß §44 der Nds. Bauordnung“. Von daher darf ich die Ista doch dort gar keine Rauchmelder installieren lassen, oder?

    • Hallo,

      die Bauordnung besagt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“ (§44 Abs. 5 Satz 1 NBauO) In den Büros und dem Hobbyraum sind nur Rauchwarnmelder Pflicht, wenn diese auch als Schlafräume (auch Gästezimmer) genutzt werden oder es sich um Durchgangszimmer handelt, die als Rettungswege dienen. Leider stellen wir immer wieder fest, dass die beauftragen Dienstleister weder die Bauordnung noch die DIN 14676 kennen. Die Ista sollte natürlich nur die beauftragen Leistungen erfüllen. Problem ist, dass die Kosten an den Mieter weitergegeben werden und die Ista weiß, dass es dem Vermieter und Auftraggeber daher egal sein wird, wenn mehr Rauchmelder montiert werden.

      Viele Grüße

  72. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mein Vermieter hat sich bis heute keine rauchmelder einbauen lassen und auch noch nicht angekündigt, dass er dieses tun möchte. Wie sollte ich mich da jetzt verhalten? Vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen grüßen

    S.löffler

    • Guten Tag Frau Löffler,

      im ersten Schritt raten wir immer den direkten Kontakt zum Vermieter. Erklären Sie, dass die Übergangsfrist abgelaufen ist und im Falle eines Brandes
      1. die Versicherung Zahlungen verweigern kann, wenn die Bauordnung nicht eingehalten wird,
      2. ggf. strafrechtlich ermittelt wird, wenn es zu Personenschäden kommt.
      Setzen Sie am besten eine Frist. Wird diese überschritten, könnten Sie den Vorfall der Bauaufsicht melden.

      Viele Grüße

  73. Mein Sohn hat in Braunschweig eine Studentenwohnung in der bisher (Stand 19.01.2016) kein Rauchmelder installiert ist. Die Hausverwaltung sieht das auch nicht als notwendig an, da der Hausflur (drei stöckiges Gebäude mit ca. 30 Einzelwohnungen) über Brandmeldeanlagen versehen ist.

    Gibt es da diesbezüglich eine Ausnahme?

    • Sebastian Fischer

      Nein! Der Vermieter muss die einzelnen Wohnungen auch mit Rauchmelder ausstatten. Die LBO äussert sich dazu unmissverständlich.

      • Hallo,

        habe die Hausverwaltung mit dieser Information konfrontiert und von da kam lediglich die Rückmeldung, dass das Datum 31.12.2015 als spätestens Beauftragungsdatum gesehen wird und das die Unternehmer in Braunschweig derzeit überlastet sind. Bis heute sind noch keine Rauchmelder in den einzelnen Wohnungen installiert!

        Viele Grüsse

  74. Hallo,
    wir haben einen Windfang im Haus, also einen kleinen Vorflur zwischen Haustür und eigentlichem Flur der mit einer normalen Zimmertür vom Flur getrennt ist. Im Flur ist ein Rauchmelder, muss auch einer in den Windfang?
    Danke im Voraus,
    A.

    • Guten Tag,

      auch wenn es auf den ersten Blick unnötig scheint, sieht die Rauchmelderpflicht auch hier einen Melder vor.

      Viele Grüße

  75. „der Mindestabstand zu Lampen und Wänden beträgt 0.5 m. “

    Das geht bei mir im Flur schon mal gar nicht. Auch der Abstand zur benachbarten Wand geht nicht. Der Flur ist 2qm3.

    Ich habe ein Zimmer mit einer Kochnische. Wie schaut das aus? Muss in dem Zimmer ein Rauchmelder sein? Fluchtweg ist nicht über die Küche.

    Bitte um schnelle Antwort.

  76. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Betreff: Montagekosten Rauchmelder in der Mietwohnung.

    Vor kurzem wurden in meiner Mietwohnung durch den Vermieter Rauchmelder installiert Schlaf- und Wohnzimmer ,Flur und Arbeitszimmer. Soweit so gut. Nun bekam ich Post in Form einer Rechnung wo ich anteilsmäßig aufgefordert werde die Montage der Rauchmelder zu bezahlen.

    Frage : Ist das Rechtens …wenn ja wo steht das

    Mfg
    A.K.

  77. Politischandersdenkender

    Ich lasse mich zu gar nichts verpflichten und werde selbstverständlich versuchen das Ding wieder abzumachen sobald der Fachmann wieder weg ist. Das wird auch später meine Wahlentscheidung beeinflussen.

  78. In § 44 der Niedersächsischen Bauordnung steht: ”… Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
    Frage:
    Darf der Eigentümer gegen den Willen des Mieters die Verpflichtung zur Wartung der Rauchmelder übernehmen? Wo ist das geschrieben/geregelt?

    • Guten Tag,

      die Antwort haben Sie gerade selbst gegeben, denn es heißt “ …es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“. Der Eigentümer trägt die Verkehrssicherungspflicht und kann die Wartung somit selbst übernehmen.

  79. Yvonne Preisner

    Guten Tag
    Ich hab des öfteren eine auseinander Setzung mit meine Vermieter/in wegen den Rauchmeldern.Sie sagen immer wieder zu mir das sie nur für ein Rauchmelder verpflichtet sind es anzubringen, was ich immer wieder Nein sagte und denen auch mitteilte das bis auf Bad und Küche einer angebracht werden muss.Ich denke mal das ich im recht bin.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Preisner,

      leider lässt sich das nicht direkt beantworten. Was für Räume befinden sich in der Wohnung? Wie sind Sie angeordnet?

  80. Der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht , kann ich mich dennoch gegen einen Handwerker „wehren“.

    Der Vermieter wohnt in einem anderen Bundesland.

    Es kam ein Handwerker, der recht aufdringlich und unsympathisch ist, und mit dem wir keine Gute Erfahrung zuvor machten.

    Er erzählte, er habe einen „speziellen Lehrgang“ und müsse die Melder anbringen.

    Er rief die Vermieter an, und machte sie mit „möglichen Gefahren“ kirre. Die Vermieter sind Senioren.

    Nun kommt er jedes Jahr, und macht seine Prüfung: EINMAL mit nem Stift auf die Druckfläche bis es piept, mehr nicht.
    Dafür kassiert er dann.

    Ich kann doch selber, wie es in Niedersachsen möglich ist, die Prüfung machen. auch mit Batteriekontrolle, und was noch empfohlen wird.
    Das kurze Anstupsen ist doch albern.

    Die Vermieter werden nun jährlich direkt angerufen, bevor er sich bei uns meldet.
    Ich stehe kurz davor, ihm den Zutritt zu verweigern.

    Ich möchte es übernehmen, zudem ist es mit den Vermietern nicht schriftlich abgeklärt.

    Was kann ich tun? In den „sauren apfel“ beissen?

    Für eine Rat wäre ich dankbar.

    MfG

    Jan

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Bertram,

      leider kann der Vermieter auf die Installation und Wartung des Rauchmelders durch einen Monteur bestehen. Einen rechtlichen Rat/Hinweis darf ich Ihnen hier leider nicht geben.

  81. Schade, dass es noch keine Geräte gibt, die nicht die Decke verschandeln. Alle mir bekannten Geräte sind m.E. zu groß (Durchmesser ab 5 cm) und zu dick (Bauhöhe über 0,5 cm). Und damit in der Regel optisch auffallend und störend. Leider muss man die Verunstaltung des Raumen durch solche Geräte gesetzlich hinnehmen, da es keine „verstecke“ Lösungen (z.B. in die Deckenlampe integriert) gibt.

    • Sebastian Fischer

      Leider stehen die Baugrösse und die Anfälligkeit für Fehlalarme in Konflikt zueinander, da ein Rauchmelder die Luft in einer Rauchkammer analysiert. Je kleiner die Rauchkammer, desto grösser die Wahrscheinlichkeit von Fehlalarmen.

  82. Guten Tag,
    in unserem Reihenhaus (in Niedersachsen) haben wir ein offenes Treppenhaus über 4 Etagen:
    -Kellergeschoss (kleiner offener Kellerflur, alle Kellerräume mit Türen vom Flur abgetrennt, davon wird 1 Raum sporadisch als Hobbywerkstattraum genutzt)
    -Erdgeschoss (offener Flur bis zur Haustür, alle Räume mit Türen vom Flur abgetrennt)
    – 1. OG (kleiner offener Flur, alle Räume mit Türen vom Flur abgetrennt)
    – Dachgeschoss (ein großer Raum zum Treppenhaus mit Tür abgetrennt)
    Gesamthöhe des Treppenhauses ist etwa 10 Meter.
    Frage: Wie viele Rauchmelder müssen dort mindestens installiert werden?

    Bisher habe ich 4 unterschiedliche Varianten gefunden:
    – 1 Melder reicht aus, am höchsten Punkt (wg. offenem Treppenhaus)
    – 2 Melder, einer auf halber Höhe (z. B. im EG-Flur) und einer am höchsten Punkt (wg. Raumhöhe über 6 Meter)
    – 3 Melder (auf jeder Etage einer außer Kellerflur)
    – 4 Melder (auf jeder Etage einer inkl. Kellerflur)
    Jetzt bin ich maximal verwirrt…

    Danke für Ihre Einschätzung!
    Wusel

  83. Ergänzung: Meine Frage bezieht sich nur auf das Treppenhaus.
    Dass in den Schlafräumen und Kinderzimmer weitere Rauchmelder installiert werden müssen, steht außer Frage.

  84. Sehr geehrte Damen und Herren,

    wer haftet bei einem Brand im Schadensfall? wenn alles korrekt ausgeführt wurde INstallation Wartung etc.?
    Vermieter? Errichter? Mieter?

    Danke

    • Sebastian Fischer

      Was genau meinen Sie mit Haftung? In der Regel tritt doch eine Versicherung für die Regulierung in Kraft. Unabhängig ist es auch entscheidend wie der Brand entstanden ist.

  85. Ich habe in meiner neuen Mietwohnnung eine Nachricht an die Tür geklebt bekommen, dass die Rauchmelder durch den Schornsteinfeger kontrolliert werden sollen. Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich sie auch einfach selber kontrollieren ?

    • Sebastian Fischer

      Wenn der Vermieter den Schornsteinfeger mit der Wartung der Rauchmelder beauftragt hat, müssen Sie diesem Zugang gewähren!

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