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Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt

SachsenAnhalt

Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt Kurzfassung

  • seit 21. Dezember 2009
  • für alle Wohnungen – Übergangsfrist für Bestandsbauten vor dem 21. Dezember 2009 bis 31.12.2015
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt unter § 47 Abs. 4

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Die Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt im Detail

Sachsen-Anhalt führte am 21. Dezember 2009 die Rauchmelderpflicht ein.

Die Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt bezieht sich auch sofort auf Neubauten und Bestandsbauten.

Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt gilt für diese Wohnungen:

  • alle Neubauten seit dem 21. Dezember 2009
  • alle Bestandswohnungen – diese müssen bis spätestens 31.12. 2015 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel hier.

Wie viele Rauchmelder sind pro Wohnung nötig?

  • Die Anzahl der Rauchmelder ist in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeder Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, muss jeweils mit einem Rauchmelder ausgestattet werden. Eine Wohnung mit einem Flus, von dem 3 Kinderzimmer und ein Schlafzimmer abgehen benötigt also mindestens 5 Rauchmelder.

Wer muss die Rauchmelder anbringen und warten?

  • Die Verantwortlichkeit für den Einbau und die Sicherstellung des Betriebes der Rauchmelder ist ist in der Verordnung zur Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt nicht geregelt. Die Landesbauordnung richtet sich dann an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.

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Wo ist die Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt geregelt?

  • Geregelt ist die Rauchmelderpflicht in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt unter § 47 Abs. 4, nachzulesen hier

47 comments

  1. Werte Damen und Herren, zu dem Problem Rauchmelder habe ich eine Frage. Da ja schon über Jahre über die Bedeutung des Vorhandensein, von Rauchmeldern in den Wohnungen,
    gesprochen wird, habe ich in der von mir angemieteten Wohnung Rauchmelder selber angebracht. Mein Wohnungsunternehmen hat jetzt angekündigt, dass bis zum Jahr 2015, von ihm Rauchmelder eingebaut werden sollen. Ein genauer Termin kann noch nicht gesagt werden. Was wird nun mit den von mir angebrachten Rauchmeldern, die ich aus der Verantwortung für die eigene Sicherheit angebracht habe? Für eine Auskunft bin ich Ihnen dankbar. Mir freundlichem Gruß Werner Bruch

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir sind eine Eigentümergemeinschaft und möchten Anfang nächsten Jahres Rauchmelder in allen Wohnungen einbauen. Unser Wohnungsverwalter ( Wohnungsbaugesellschaft) ist der Meinung, dass wir dies alle gemeinsam durch eine Firma tun sollten. Da aber einige Eigentümer bereits Rauchmelder eingebaut haben, wollen wir den Einbau der noch fehlenden Rauchmelder eigenverantwortlich vornehmen, den jährlichen Funktionstest möchte auch jeder gern selbst erledigen. Sind wir verpflichtet, jährlich von einem Fachmann die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder nachzuweisen, wenn ja, auf welcher gesetzlicher Grundlage?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Christina

    • Sebastian Fischer

      Die Entscheidung wie die Anschaffung, Montage und Wartung erfolgt, trifft allein die Eigentümergemeinschaft. Gesetzlich ist dies einwandfrei. Auch die Wartung muss nicht durch eine Fachkraft erfolgen, sondern kann durch Sie durchgeführt werden.

      • Hallo,
        ich möchte bzgl. einer Fachkrift höflich an die DIN 14676 erinnern.
        Darüber hinaus erlauben Sie bitte die Frage, ob dann auch jeder Einzeleigentümer die Haftung übernimmt, wenn (im schlimmsten Fall) das Wohneigentum durch ein Brandschaden beschädigt wurde und die Gebäudeversicherung aufgrund mangelnder Nachweisführung (seitens der jeweiligen Einzeleiegentümer bzgl. Wartung und Montage der RWM) nicht zahlt?

        Viele Grüße

        Danny Krätsch

        • Sehr geehrter Herr Krätsch,

          leider verstehe ich nicht Ihren Hinweis auf die DIN14676. Was meinen Sie damit? Leider bin ich kein Anwalt oder Versicherungsmakler, jedoch denke ich das im Falle eines Brandes der Schaden an dem Eigentum anderer durch die eigene Haftpflichtversicherung gedeckt sein sollte. Leider gibt es in diese Bereich noch viele Unklarheiten. Der GDV sagt hierzu, dass ihm kein Fall bekannt sei in dem eine Versicherung wegen fehlender Rauchmelder oder Protokolle nicht gezahlt hätte.

  3. Ich wohne in eine WG in Sachsen-Anhalt,wo alle Bewohner gleichberechtigte Mieter sind, und jeder seinen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter hat. Ich wohne seit September 2014 hier. Ist der Vermieter verpflichtet jetzt schon Rauchmelder instaliiert zu haben, oder hat er tatsächlich noch bis 12/2015 dafür Zeit?

    • Sebastian Fischer

      Der Vermieter hat, bei einer Bestandswohnung, Zeit bis zum Umsetzumgstermin die Wohnungen mit Rauchmeldern auszurüsten. Da es sich um eine Umsetzungsfrist handelt, kann er dies auch schon jetzt tun.

  4. Hallo ich wohne in ein Mehrfamilienhaus Und es sollen jetzt rauchmelder in den Wohnungen angebracht werden was ganz ok ist aber in den Schreiben stehen keine Kosten sonder nur, Die hierfür (eine jährliche Prüfung der Funktionsfähigkeit der Rauchmelder) entstehenden Kosten, sowie die Kosten der Anmietung der Geräte sind gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung umlagefähige Betriebskosten. Wie hoch sind ungefähr diese Kosten?

    • Sebastian Fischer

      Hallo Anne,

      leider ist es schwer darüber eine Aussage zu treffen, da jedes Unternehmen andere preise nimmt. In der Regel werden für die jährliche Wartung Kosten in Höhe von 2,5-10 Euro berechnet, aber das kommt wie gesagt auf den Dienstleister an.

  5. Hallo,
    gilt die rauchmelderpflicht auch in kitas?

  6. Meine Frage: Wer entscheidet, wie viel Rauchmelder in einer Zweiraumwohnung angebracht werden? Oder ist die gesetzliche Regelung (BauO LSA §47 Abs.4 ) dazu einzuhalten die vorschreibt: Flur und Schlafzimmer sind damit auszurüsten!
    Oder kann das der Vermieter von sich aus festlegen? Dank für Auskunft.

    • Sebastian Fischer

      Neben der Angabe in der Landesbauordnung gibt es keine weiteren Pflicht zur Anbringung von Rauchmeldern in anderen Räumen als den Schlafzimmer, Kinderzimmern und Flucht-Rettungswege. Eine Montage in der Wohnstube wäre nur dann nötig, wenn der Fluchtweg aus dem Schlafzimmer durch dieses führen würde.

  7. Guten Tag,
    wir sind Vermieter von einem Mehrfamilienhaus mit 3x 2-Raum Wohnungen. Müssen die Rauchmelder in den Wohnungsflure installiert werden oder in die Treppenhausflure? Oder sogar in beide?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Schibelius,

      es müssen nur Rauchmelder innerhalb der Wohnung installiert werden. Im Treppenhaus müssen laut der Pflicht keinen Rauchmelder installiert werden.

  8. Bei der Nachrüstung unserer Wohnung mit Rauchwarnmeldern sollen die Kosten für die Installation sowie für die Wartung allein vom Mieter getragen werden. Sie sind umlagefähig und werden auf die Betriebsnebenkosten umgelegt. Unsere Frage ist, ob das rechtens ist.

  9. klaus-dieter schmidt

    ich bin eigentümer einer wohnung in sachsen anhalt. meine wohnung wird nicht bewohnt weil ich mich ins ausland abgemeldet habe. muß ich bis ende dieses jahres rachwarnmelder in meiner eigentumswohnung anbringen lassen? oder hat das zeit bis ich wieder in deutschland bin?
    klaus-dieter schmidt

    • Guten Tag Herr Schmidt,

      die Pflicht unterscheidet nicht zwischen bewohnter und unbewohnter Wohnung. Laut Bauordnung ist also auch Ihre Wohnung mit Rauchwarnmelder auszustatten.

      Viele Grüße

  10. Hallo, ich bin Mieter einer Wohnung in Sachsen-Anhalt in der bis jetzt noch keine Rauchmelder installiert sind. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung sei eine Installation in nächster Zeit auch nicht geplant. Welche Möglichkeiten gibt es, eine Installation trotzdem einzufordern? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Guten Tag Herr Werner,

      wenn bis Ende des Jahres keine Rauchwarnmelder installiert wurden, könnne Sie dies dem zuständigen Bauamt melden. Zuvor empfehle ich aber den Vermieter noch einmal ausdrüchklich auf die kommende Pflicht und die drohenden Konsequenz hinzuweisen.

      Viele Grüße

  11. Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Gesetz wird immer nur von Wohnung geschrieben, wie verhält es sich bei einem Einfamilienhaus? Müssen auch hier Rauchmelder angebracht werden?

    Vielen Dank für die Antwort.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Möhring,

      per Definition ist eine Wohnung eine nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte einzelne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und sonstigen Gebäuden, welche die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Insofern ist auch eine Haus eine Wohnung. Die Rauchmelderpflicht schliesst Häuser und Mietwohnungen gleichermassen mit ein.

  12. In der Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt ist nur geregelt das die Rauchmelder installiert werden müssen.
    Aus welchem Gesetz aber leitet sich die Wartung und zuverlässige Inbetriebnahme bz. der Betrieb ab ?
    Kann man die laufende Wartung auf den Mieter übertragen ?

    • Guten Tag,

      in der Bauordnung LSA steht: “ […] Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. […]“ Wie dies zu gewährleisten ist, besagt zum einen die Gebrauchsanweisung, zum anderen die DIN 14676. Insbesondere diese DIN gilt es einzuhalten. Sollten die Rauchwarnmelder nicht ordungsgemäß betrieben werden, z.B. wegen unsachgemäßer Wartung, haftet der Eigentümmer. Die Wartung können Sie an einen Dienstleister übertragen oder bei Zustimmung durch die Mieter auch von diesen durchführen lassen. Die Wartung sollte in jedem Fall dokumentiert werden.

      Viele Grüße

  13. Hallo, wir haben heute eine Karte mit Termin für den Einbau von Rauchmeldern bekommen. Dies soll nun schon nächste Woche Dienstag sein. nun ist es mir nicht möglich kurzfristig Urlaub zu bekommen. Ich habe auch niemanden, der mich vertreten kann. Die Firma würde mir wieder einen Termin mitteilen. Sollte ich da auch nicht können, muss ich dann die Kosten selber tragen. Termine werden nicht mit Absprache vergeben.Also entweder ich nehme den, den die Firma vorschreibt oder ich zahle. ISt dies statthaft? Des weiteren, muss ich auch in Räumen Rauchmelder einbauen lassen, in denen es nicht nötig ist ( z.B. Wohnzimmer- kein Durchgangszimmmer) oder kann ich mich weigern?

    • Guten Tag Frau Wutherow,

      es gibt zwar eine Richtlinie zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Wasserkostenabrechnung, die in der Fassung von 2011 besagt, dass der Termin min. 10 Tage im Voraus anzukündigen ist und auch der Ersatztermin mit min. 10 Tagen Abstand zum ersten festgelegt werden sollte, für den Einbau oder die Wartung von Rauchwarnmeldern ist mir eine solche Richtlinie jedoch nicht bekannt. Eher wäre wohl das Urteil des AG Münster (7 C 557/82; WM 82, 282) heranzuziehen. Hier wurde entschieden, dass der Termin min. 24h vorher, bei Berufstätigen 4 Tage vorher angekündigt werden muss. Bei diesen Fällen sind stets die Interessen von Mieter und Vermieter abzuwiegen. Und es scheint auch logisch, dass Sammeltermine angestrebt werden, um die Kosten gering zu halten. Bei individuellen Terminen entstehen p. P. demnach mehr Kosten, die dann vom Mieter zu tragen sind.
      Eine Ausstattung über den Mindestschutz hinaus, kann der Vermieter durchaus entscheiden. Diese Modernisierungsmaßnahme soll die Sicherheit des gesamten Gebäudes verbessern.

  14. Sehr geehrte Damen und Herren ,

    in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt § 47 Abs. 4 gibt es keine Aussage für den Einbau Rauchwarnmelder für Räume mit Unterzügen . Sind in diesem Fall zwei dieser Rauchwarnmelder erforderlich ?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Rothe,

      die Information wo und wie genau Rauchmelder montiert werden, finden sich in den DIN 14676. Leider kann man Ihre Frage, ohne diesen Raum gesehen zu haben, nicht pauschal beantworten.

  15. Dieses Gesetz ist wohl so erlassen worden um der Mafia der Heizkostenableser neue Pfründe zu schaffen.
    Und zwar nur auf Kosten der Mieter. Die Firma Techem vermietet die Melder und wartet auch. Vermietung nur um die Kosten den Mietern aufzuhalsen.Somit ist es der Ablesemafia gelungen den Mietern in die Taschen zu greifen ohne das der Mieter sich wehren kann.Mit Miete kostet der Rauchmelder in etwa das dreifache des Marktpreises. Ja. unsere Politikmafia sieht immer wieder zu wie sie den Absahnern neue Pfünde schafft. Ja. diese politischen Drecksäcke verkehren auch mit den
    Ganoven der Wohnungswirtschaft um uns Bürger jeden Tag mehr zu bescheißen.

  16. Hallo, sagen Sie bitte , dieses Gesetz gilt nur für die Wohnungen oder auch für die Häuser?

    • Guten Tag,

      Wohnungen sind hier als abgeschlossene Wohneinheiten zu verstehen. Demnach sind auch Häuser von der Pflicht betroffen, sofern diese nicht rein gewerblich genutzt werden und in diesen nicht geschlafen wird.

      Viele Grüße

  17. Bei uns wurden auch Rauchmelder im Wohnzimmer angebracht ich habe aber gehört es soll nur Flur,Schlafzimmer und Kinderzimmer sein.Jetzt wird uns mit der Miete doch eigentlich mehr berechnet wie es sein soll.Was können wir dagegen tun,denn wir bezahlen ja über Jahre diesen Melder mit?

  18. Heute ist der 30.12.2015 und vom Vermieter haben wir noch keine Information bekommen,daß bei uns Rauchmelder angebracht werden sollen,weiß das nur aus der Presse.Muß ich mich nun eigentständig beim Vermieter darum bemühen Rauchmelder zu bekommen?

  19. Gegenfrage, wer will diese Dinge schon in der Wohnung. Die Statistiken zeigen, das die Geräte nichts taugen und die Brände da zugenommen haben, wo solche Geräte installiert sind. Im Praktischen ien gutes Geschäft für Hersteller und Betriebe. Allerdings vollkommen sinnlos. Wir haben in allen Wohnungen in SA noch keine installiert. Warum auch?
    Warum gibt es eigentlich keine Pflicht, das ein Feuerlöscher in der Wohnung sein muss. Das wäre sinnvoll!

    Sara

    • Sebastian Fischer

      Hallo Sara,

      auf welche Statistik berufst du dich? Wie kommst du darauf, dass ein Rauchmelder sinnlos ist? Warum willst du Feuer löschen können , jedoch über eine Brand nicht informiert werden? Entschuldige, aber irgendwie macht dein Post keinen Sinn!

  20. Ich (48) wohne mit meinem Vater (76) in einer 4-Raum-Wohnung, wo jeder von uns je ein Zimmer als Wohn- und ein anderes als Schlafzimmer nutzt, laut Verordnung sind nur 3 Melder Pflicht, da wir kein Kinder- oder weiteres Schlafzimmer haben. Jetzt ist jedoch das Wohnzimmer meines Vaters ein Durchgangszimmer zu seinem Schlafzimmer, also wenn ich es richtig hier rausgelesen habe, muss in seinem Wohnzimmer ein Rauchmelder rein, liege ich da richtig. Im Oktober letzten Jahres wurden 3 Rauchmelder installiert je einer in die Schlafräume und einer im Flur, da unser Vermieter in seinem Infoschreiben von Anfang August nur schrieb das sie in diese Räume gehören, aber jegliche Infos zu den Verordnungen, Gesetzen und Bedingungen außen vorließ. Eine Info an den Vermieter, das wir nur 3 laut seinem Schrieben benötigen, ließ er unbeachtet, wie so vieles, was wir ihm mitteilen, so das wir bei der Montage durch eine Elektrofirma dann nur 3 installieren ließen, was sie anstandslos machten und auch auf ihren Protokoll notierten. Unser Vermieter hat nun aber doch 4 Rauchmelder der Miete ab Januar 2016 zugeführt, ohne das die Bedingungen dafür geschaffen wurden. Selbst einem Widerspruch zur Abbuchung der Miete ließ er in der angegebenen Frist von 14 Tagen unbeantwortet, womit er ihn eigentlich rechtmäßig anerkannte. Auch im Februar buchte er den falschen Mietzins ab, worauf hin ich die Einzugsermächtigung entziehen werde und mit der Mietzahlung für März die Beträge für den 4. Rauchmelder abziehen werde, natürlich mit entsprechender Information an den Vermieter vorher. Im Grunde kam er doch seiner Pflicht nicht nach, wie es die Verordnung vorschreibt und somit hat er auch keinen Anspruch auf nicht erbrachte Leistungen, oder leieg ich da falsch.

    Sorry für den langen Text.

    • Guten Tag,

      Sie benötigen je Schlafzimmer, Flur und Durchgangszimmer einen Rauchmelder. Das ist richtig. Und natürlich müssen Sie auch nicht für mehr Melder zahlen, als tatsächlich verbaut wurden. Der vierte Melder sollte aber dennoch montiert werden. Wenn Sie den Einbau des vierten Melders jedoch verweigert haben (ich bin nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe), können Ihnen hier zusätzliche Kosten für die Anfahrt berechnet werden.

      Viele Grüße

      • Danke für die Info, der Vermieter informierte nur über Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur, jedoch nicht über Durchgangszimmer und die Firma baute auch nur die 3 Besagten ein, da kein Kinderzimmer vorhanden ist.

  21. Guten Tag,

    ich wohne zur Miete in einem Haus mit insgesamt acht Wohnungen. Die Frist zur Nachrüstung am 31.12.15 hat mein Vermieter verstreichen lassen. Daher habe ich als Interimslösung inzwischen eigene Melder gemäß DIN 14676 installiert, um meine persönliche Sicherheit zu erhöhen.

    Aus einem Gespräch mit der Hausverwaltung weiß ich, dass nun endlich die geforderten Melder durch die zuständige Heizungs-Ablesefirma installiert werden sollen. Allerdings vermute ich, dass der Termin in einem Zeitraum (Ende 2016/Anfang 2017) stattfinden soll, in welchem ich eine längere Zeit nicht zu Hause sein werde.
    Gibt es für mich eine rechtliche Grundlage, den mir vorgesetzten Termin aus genanntem Grund abzulehnen und einen passenden Ersatztermin ohne Zusatzkosten zu fordern? Ich denke da an den Hinweis auf die verstrichene Frist, wodurch mein Vermieter ja sowieso schon rechtlich gesehen auf „dünnem Eis“ steht.

    Natürlich kann ich einfach meinem Nachbarn, mit dem ich mich gut verstehe, einen Schlüssel geben, damit er die Ablesefirma in meine Wohnung lässt. Mir persönlich geht es eher um das Thema, dass ich als Mieter jetzt einen „riesigen“ Aufwand betreiben muss, obwohl mein Vermieter insgesamt sieben Jahre (seit Einführung der Pflicht ’09) lang „gepennt“ hat

    Ich hoffe, Sie können mir helfen.

    Viele Grüße,
    Martin Spenke

    • Guten Tag,

      laut BGH-Urteil VIII ZR 164/70 muss der Vermieter ohnehin informiert werden, wer in der Zeit Ihrer Abwesenheit einen Zweitschlüssel zu Ihrer Wohnung besitzt. Laut Urteil des AG Hamburg (Az. 37 bC 1128/95) und LG München (Az. 12 O 7987/00) haben Sie das Anrecht auf einen zweiten Termin ohne Zusatzkosten.

  1. Pingback: Freitag der 13.04.2012 – Tag des Rauchmelders | Hettstedt-Online

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