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Rauchmelderpflicht Niedersachsen wurde endlich eingeführt

Am 20. März 2012 wurde in Niedersachsen endlich die niedersächsische Bauordnung verabschiedet.

Seit 2010 lag der Gesetzentwurf, der die Einführung einer verbindlichen Rauchmelderpflicht vorsieht, im Landtag vor.

Damit ist nun verbindlich geregelt, dass Wohnungen zukünftig mit Rauchmeldern in allen Kinderzimmern, allen Schlafzimmern und allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, ausgestattet werden müssen.

Dies gilt für Neubauwohnungen mit Baudatum ab dem 31.10.2012.

Für Bestandswohnungen, also Wohnungen, die bereits vor diesem Datum fertiggestellt waren, gilt eine Übergangsfrist bis 2015. Ob diese Übergangsfrist nun 3 Jahre bis zum 20.03.2015 läuft oder bis zum 31.12.2015 alle Wohnung in Niedersachsen mit Rauchmelder ausgestattet sein müssen, ist aktuell noch nicht öffentlich bekanntgegeben, wir bleiben aber dran.

Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) begrüßte die Einführung der Rauchmelderpflicht Niedersachsen. Damit würden effektiv Leben gerettet werden.

Unabhängig von der Übergangsfrist bis zum Jahr 2015 ist darauf hinzuweisen,dass Rauchmelder Leben retten, auch vor dem Ende der Übergangsfrist.

In der Vergangenheit gab es auch in Nidersachsen genug traurige Beispiels für Tote und Verletzte bei Bränden. Opfer, die mit einem Rauchmelder vermieden worden wären.

Rauchmelder retten aber nicht nur Leben, in dem meisten Fällen wird durch die rechtzeitige Alarmierung der Feuerwehr der Sachschaden bei Bränden deutlich reduziert.

Ein Rauchmelder ab 10 Euro schützt also nicht nur Ihr Leben und Ihre Gesundheit, sondern auch Ihr Hab und Gut.

Versicherungen werden die Einhaltung einer Rauchmelderpflicht prüfen

Hierzu ein Beitrag auf rauchmelderpflicht.net:

Was passiert, wenn trotz Rauchmelderpflicht kein Rauchmelder installiert wird?

Versicherungen verlangen als vertragliche Obliegenheit die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Die Landesbauordnung stellt eine gesetzliche Vorschrift dar.

Im Falle von Verstößen gegen diese Obliegenheit ist die Versicherung von der Leistung frei (nachzulesen in den Versicherungsbedingungen unter „Sicherheitsvorschriften“).

Dies betrifft vorerst nur Neubauten ab dem 31.10.2012. Sollte es hier zu einem Brand kommen und es ist kein Rauchmelder installiert, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

In der Regel wird sich der Versicherungsnehmer darauf berufen, von der Rauchmelderpflicht keine Kenntnis gehabt zu haben.

In diesem Fall kann das Versicherungsunternehmen die Leistung nicht verweigern, wohl aber senken. Und zwar in dem Ausmaß, wie der Schaden gewesen wäre, wenn ein Rauchmelder installiert gewesen wäre und die Feuerwehr rechtzeitig alarmiert worden wäre.

Oftmals werden Brände erst sehr spät bemerkt, gerade Feuer, die durch einen technischen Defektbei Abwesenheit der Bewohner auftreten. Schnell entwickelt sich dann ein Vollbrand einer Wohnung oder eines Hauses, der Schaden erreicht dann Höhen von 50.000 bis 250.000 Euro.

Mit rechtzeitiger Alarmierung durch einen Rauchmelder wäre der Schaden deutlich niedriger ausgefallen.

Das muss jedoch nicht die Versicherung vor Gericht beweisen, sondern der Wohnungsinhaber muss beweisen, dass der Schaden auch mit Rauchmelder in der gleichen Art und Höhe eingetreten wäre.

Ein Beweis, der kaum zu erbringen ist.

Freiwillig Rauchmelder anbringen

Feuerwehren im ganzen Land empfehlen jedem dringend, freiwillig Rauchmelder zu installieren.

Die Frage nach der Entschädigung durch die Versicherung ist unerheblich, wenn Sie oder Ihre Familie bei einem nächtlichen Brand schwer verletzt oder getötet werden.

Rauchmelder gibt es im Rauchmelder Shop bereits unter 10 Euro.

Bitte beachten Sie, dass die Rauchmelder, die sie freiwillig installieren, das VdS-Zeichen tragen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Sie zum Ende der Übergangsfrist Rauchmelder installiert haben, die den Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht entsprechen.

 

 

About Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit mehr als 12 Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig; vor 6 Jahren hat er sich auf das Feld der Rauchwarnmelder spezialisiert. 2014 bestand er die Prüfung zum Trainer für Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.