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Streit um Einbau von Rauchmelder in München: Mieter hat geklagt

Wie die Abendzeitung München am 03.05.2019 berichtete, wollte ein Mieter eine Fachfirma mit dem Einbau der Rauchmelder in seinem Miet-Reihenhaus beauftragen. Der Vermieter dieses Hauses wollte jedoch den Einbau der Melder selber übernehmen.

Grund des Streites war im Jahr 2005, dass der Mieter wollte, dass die Montage der Rauchwarnmelder nicht durch den Vermieter selbst, sondern durch eine Fachfirma erfolgen sollte. Mit dieser Begründung verwehrte der Mieter dem Vermieter den Zutritt zu der Wohnung. Des Weiteren berichtetet die Mieter, dass Sie Drohungen vom Vermieter erhielten.

Es kam wie es kommen musste und der Streit ging nun nach langer Zeit vor das Amtsgericht München. Dies sprach ein Urteil zu Gunsten Vermieters. Dieses urteilte wie folgt:

 „Durch das Anbringen von Rauchmeldern wird die Sicherheit der Mieter erhöht. Deshalb besteht ein berechtigtes Interesse daran, das Haus der Beklagten mit Rauchmeldern auszustatten“

Auch den Anspruch der Mieter, dass der Einbau der Rauchmelder durch eine Fachfirma erfolgen muss, folgte der Richter nicht.

Fazit:

Der Vermieter kann darauf bestehen die Rauchmelder selbst in seinem Mietobjekt zu montieren und muss keine Fachfirma beauftragen. Sollte der Vermieter jedoch eine Firma mit der Montage der Rauchmelder beauftragen, so muss diese, seit der Novellierung der DIN 14676, über die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder verfügen.

Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de

About Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit mehr als 12 Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig; vor 6 Jahren hat er sich auf das Feld der Rauchwarnmelder spezialisiert. 2014 bestand er die Prüfung zum Trainer für Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

3 comments

  1. Hallo Herr Fischer,
    ich habe eine Frage an Sie… gerne auch zur Veröffentlichung.
    Wohnort NRW – Mieter in einer 2018 erstellten WEG.

    Wohnung über 2 Etagen – Schlafräume und Flur im Kellergeschoss sind ordentlich ausgestattet – im EG gibt es lediglich im kleinen Eingangsflur einen RWM.

    Jetzt habe ich bemängelt, dass im Wohnzimmer kein RWM ist – Hintergrund:
    Umaus den Schlafräumen zur Wohnungstüre zu gelangen – muss ich über eine Treppe aus dem Kellerflur ins Wohnzimmer – und dann über den kleinen Eingangsflur raus.

    Damit ist aus meiner Sicht das Wohnzimmer ein Durchgangszimmer und ausstattungspflichtig.

    Verwalter argumentiert dagegen ,it der Begründung – im Keller gibt es Fenster, durch die man fliehen könne (also Fluchtweg aus dem Keller) Dieser endet allerdings in einen 3 Meter hohen Lichtschacht ohne Ausgang.

    Also die klare Fragestellung: Wenn in diesem Fall die Fenster als Fluchtweg gekennzeichnet sind – ist dann das Durchgangszimmer (Wohnzimmer) kein Fluchtweg mehr und unterliegt somit nicht der Ausstattungspflicht?

    Hoffe Sie können meinen Schilderungen folgen – und haben eine Antwort für mich.

    Lieben Gruß
    Randolf Innig
    (verzweifelter Mieter ohne ausreichenden Brandschutz)

    • Sebastian Fischer

      Hallo Herr Inning,

      wenn der Rettungsweg über das Wohnzimmer führt, so muss in diesem Raum ein Rauchmelder installiert werden. Als 1.Rettungsweg gilt in der Regel immer der Weg durch die Wohnungstür. Sollte es in diesem Fall eine Ausnahmeregelung geben, so müsste die der Vermieter nachweisen können. Aus welchem Bundesland kommen Sie?

  1. Pingback: Homepage

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