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5 Fragen und Antworten zur Rauchmelderpflicht in Berlin / Brandenburg

Ende 2020 endet die Übergangsfrist für die Rauchmelderpflicht in Berlin und schon jetzt erreichen uns immer mehr Fragen zu diesem Thema. Aus diesem Grund haben hier 5 der meist gestellten Fragen zusammengetragen und  beantwortet. Starten wir als mit Frage 1

1.Haben Rauchmelder einen Einfluss auf die Versicherung?

Das fehlen eines Rauchmelders und die nicht fristgerechte Wartung dieser kann den Versicherungsschutz Ihres Gebäudes gefährden. Die meisten Versicherungen setzten das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften über die Montage, Inbetriebnahme und auch Wartung voraus.

2.Was ist die Folge wenn keine Rauchmelder zum Stichtag 31.12.2020 installiert worden sind?

Da Rauchmelder mit dem Ablauf der Übergangsfrist zum Mindeststandard einer Wohnung gehören, liegt nach diesem Termin ein Mangel der Mietsache vor. Ob in diesem Fall ein Recht auf Mietminderung vorliegt müsste im Einzelfall geprüft werden. In jedem Fall liegt jedoch ein bauordnungsrechtswidriger Zustand der Mietsache vor. Dies könnte dazu führen, dass die Bauaufsicht einschreitet. Bußgelder sind für diesen Verstoß bislang nicht vorgesehen.

3. Wer trägt die Kosten eines Fehlalarms?

Rauchmelder sind aufgrund der gesetzlichen Regelung fester Bestandteil der Mietsache. Sollte aufgrund einer leeren Batterie (Batterieleerstandssignal) oder eines Fehlalarms, hervorgerufen durch zum Beispiel Staub oder andere Kleinstpartikel, eine Alarmierung der Feuerwehr durch Dritte erfolgen, so ist der Mieter nicht schadenersatzpflichtig. Dies entschied das Amtsgericht Hannover in einem Urteilt am 20.04.2017 (Aktenzeichen: 537 C 17077/05).

Auch das nicht Wechseln der Batterie stellt laut dem Urteil kein Verschulden dar. „Sie konnten nicht ahnen, dass die Nachbarn den Signalton, der die nachlassende Batterie-Spannung anzeigte, mit einem Rauchalarm verwechseln würden. Und sie konnten erst recht nicht damit rechnen, dass auch die Feuerwehr diesem Irrtum erliegen würde.“

Anders könnte es aussehen, wenn der Mieter die Wartung der Rauchwarnmelder selber übernommen hätte und diese nicht erfolgt ist. Aus diesem Grund ist eine Dokumentation der jährlichen Wartung grundsätzlich zu empfehlen.

4. Sind die Kosten für Miete oder Leasing umlegbar auf den Mieter?

Es ist gängige Praxis das Rauchmelder durch die Vermieter nicht gekauft werden, sondern von z.B. Meßdienstleistern gemietet oder geleast werden. So versuchen die Verwaltungen die Kosten für die Anschaffung auf die Mieter umzulegen.

Nach überwiegender Meinung der Gerichte sind diese kosten jedoch nicht umlegbar, da diese an die Stelle der Anschaffungskosten treten. Des Weiteren sind Mietkosten oder Leasingkosten ebenso nicht umlagefähig, da diese den Begriff Betriebskosten nicht ausfüllen.

Quellen: (LG Hagen v. 4.3.2016 – 1 S 198/15 -; AG Halle-Saalkreis v. 16.8.2016 – 95 C 307/16 -; AG Dortmund v. 30.1.2017 – 423 C 8482/16 -; Paschke GE 17, 146 (150); a.A. LG Magdeburg v. 27.9.2011 – 1 S 171/11(051) -; AG Hamburg-Altona v. 3.5.2013 – 318a C 337/12 -).

5. Muss die Montage und Wartung durch eine Fachkraft erfolgen?

Wenn der Vermieter eine Firma mit der Montage und Wartung der Rauchmelder beauftragt, so muss diese Firma den Nachweis darüber erbringen, dass der Monteur eine geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder ist. Wenn die Montage durch den Vermieter selbst erfolgt, so muss diese entsprechend der DIN 14676 erfolgen, erfordert jedoch nicht die Fachkraftausbildung.

Sie haben weitere Fragen? Stellen Sie uns diese in den Kommentaren!

About Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit mehr als 12 Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig; vor 6 Jahren hat er sich auf das Feld der Rauchwarnmelder spezialisiert. 2014 bestand er die Prüfung zum Trainer für Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

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