Letzte Meldungen

Rauchmelderpflicht Brandenburg

Rauchmelderpflicht Brandenburg im ÜberblickRauchmeldepflicht-Brandenburg

  • ab 01.07.2016
  • ab sofort für alle Neubauten
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2020

Sie benötigen Rauchmelder? Dann bekommen Sie diese hier.

Rauchmelderpflicht in Brandenburg im Details

Das Gesetz zur Novellierung der Bauordnung in Brandenburg ist am 28.04. im Landtag verabschiedet worden. Demnach sind bestehende Wohnungen bis zum 31. Dezember 2020 auszustatten. Für  Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht ab sofort.

Besonderheit:

In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Verantwortlich für Installation UND Wartung ist der Eigentümer.

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Ähnlich wie in allen anderen Bundesländern müssen die Schlafzimmer und Kinderzimmer mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Zusätzlich sieht die Pflicht eine Ausstattung von allen Aufenthaltsräumen vor. Dies würde das Wohnzimmer und auch Arbeitszimmer betreffen. Ausgenommen sind Küchen.

Wo kann ich die Brandenburgische Landesbauordnung einsehen?

Hier können Sie die ab 01. Juli gültige Bauordnung für Brandenburg einsehen. Im §48 Wohnungen ist die Rauchmelderpflicht geregelt.

17 comments

  1. Bitte informieren Sie mich über Änderungen im Bereich der Rauchmelderpflicht.

  2. Bitte informieren Sie mich über die festgelegten Gesetz im Land Brandenburg.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Schubert,

      sobald es eine Änderung in der Gesetzeslage für die Rauchmelderpflicht in Brandenburg geben wird, werden wir darüber berichten. Derzeit scheint nur eines klar – 2014 wird sie beschlossen.

  3. Hallo
    Wir sind Vermieter und haben u.a. mehrere Einraumwohnungen in deren Raucher wohnen.Diese schlafen im Wohnzimmer und rauchen da auch,was man ihnen nicht verbieten kann.Ich habe mich mit Gesetzesvorlagen anderer Bundesländer auseinander gesetzt in deren steht ,das in Schlafräumen und Rettungswegen,Rauchmelder zu installieren sind.Bei uns in Brandenburg ist es noch nicht Pflicht-aber ich will vorbereitet sein.
    Wie funktioniert das bei Raucherwohnungen ? Bin gern bereit Rauchmelder zu installieren.Wer bezahlt bei Auslösung durch Tabak die Feuerwehr?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Weise,

      ob ein Rauchmelder schon Bein einer Zigarette auslöst, hängt sicher von der Qualität des Melders ab. Gute Rauchmelder können da durchaus differenzieren. Ob bei einem Fehlalarm eines Rauchmelder aus die Feuerwehr kommt, hängt ja immer noch davon ab ob sie jemand ruft. Die Kosten für den Einsatz fallen für niemanden an, die Kosten für eine eventuell aufgebrochen Wohnungstür, tragen leider Sie.

  4. Hallöchen,

    ich finde es schon bemerkenswert das die Herrschaft auch im Land Brandenburg die Rauchmelderpflicht in Planung setzen, doch weiß niemand wann diese Planung in die Tat umgesetzt wird. Dennoch rate ich allen Eltern, sich „Rauchwarnmelder“ in „Schlafzimmern, Kinderzimmer und Flure“ zu installieren. Ihr sorgt dafür, das ihr und eure Kinder selbst im Schlaf von der eventuellen Gefahr geweckt zu werden.

    Denkt mal drüber nach

    • Sebastian Fischer

      Es scheint Bewegung in die Pflicht für Berlin und Brandenburg gekommen zu sein. Lesen Sie hier : Beitrag zur Rauchmelderpflicht in Berlin

    • Nun – diese Pflicht…..- und was in der Praxis daraus wurde. Jetzt haben wir 2021 und fast überall gibt es diese Gerätchen zum Erzeugen weiterer Mietnebenkosten.
      Ich fange erstmal mit den Begriffen an: „Brandmelder“ & „Rauchmelder“. Wie Jeder wohl mittlerweile weiss, bedeutet „Rauch“ nicht gleich das Bestehen eines bedrohlichen Feuers. Ein Brandmelder müsste ein tatsächlich bestehendes Feuer erkennen – nämlich eine Hitzequelle mit entsprechendem Umfang, um ein gefährliches, unkontrolliertes Feuer von einem romantischen Abend im Kerzenschein oder am Kamin unterscheiden zu können. Und das geht nicht mit den Billigteilen die Vermieter und Wohneigentümer ihren Mietern aufdrücken. Die billigen Geräte, die tatsächlich installiert werden tun nur Eines: Mit einer Lichtschranke wird der Gehalt an Feststoffen in der Luft die bis in das Gerät hinein aufsteigen, gemessen, d.h., ab einer bestimmten Menge Licht, welches durch die kleinen Partikel abgefangen wird, schlägt das Teil Alarm. Aber Tatsache ist auch, dass die wenigsten Menschen bei einem Wohnungsbrand durch das offene Feuer sterben oder Fluchtunfähig werden.
      Jetzt mal „Rauchmelder“. Dazu müsste man wissen, wie „Rauch“ definiert ist. Klassischer „Rauch“ ist ein Gemisch aus Gasen und Feststoffen. Ein billiger Rauchmelder, der lediglich wie Oben beschrieben Partikel detektiert, würde bei einem Schwelbrand, der lediglich hochgiftige Verbrennungsgase wie zum Beispiel Kohlenmonoxid produziert, das „Brandopfer“ sprichwörtlich im Schlaf verrecken lassen, ohne dass es wach wird. Kohlenmonoxid ist nämlich schwerer Als „Luft“ und konzentriert sich in Bodennähe, zudem wirkt es einschläfernd. Ein wirksamer Brand- oder Rauchmelder bräuchte Sensoren, die in Bodennähe installiert sind und Kohlenmonoxid und Kohlendioxidgehalt messen. Es gibt solche Brandmelder, die Gefahrenerkennung maximimieren und Fehlarme minimieren – die sind nur ziemlig teuer. Warum wohl werden die Billigteile in Badezimmern und Küchen nicht installiert – gerade in Küchen, wo hitzeproduzierende Geräte stehen, Töpfe und Pfannen vergessen werden auf dem Herd und dann ist der Ausgangspunkt des Feuers die Küche……. . Gerätehersteller freuen sich, Servicefirmen freuen sich….. . Eine vernünftige gesetzliche Regelung würde eine wirksame Lösung bieten, anstatt einer Einnahmequelle.

      • Sebastian Fischer

        Sehr geehrter Herr Taubert,

        mit Verlaub, dass ist nicht richtig. In den meisten Fälle liegt der Unterschied zwischen Brandmelder und Rauchmelder in der Tatsache, dass der Brandmelder keine eigene Sirene hat und auf eine Zentrale aufgeschaltet wird. Die Detektion erfolgt in der Regel gleich. Ausnahmen sind Mehrkriterienmelder. Diese ziehen als Messgröße Temperatur hinzu.

        würde bei einem Schwelbrand, der lediglich hochgiftige Verbrennungsgase wie zum Beispiel Kohlenmonoxid produziert,

        Das Erkennen eines Schwelbrandes fällt also beiden Melderarten gleichermaßen schwer. Um diese Art von Bränden zu erkennen, könnte man zum Beispiel einen CO-Melder einsetzen. Dieser würde bei einem erhöhten Kohlenmonoxidgehalt in der Luft anschlagen. Grundsätzlich gestaltet sich die Erkennung solcher Brände schwer.

        Kohlenmonoxid ist nämlich schwerer Als „Luft“

        In Bezug auf Kohlenmonoxid und seine Dichte haben Sie ebenfalls Unrecht. Kohlenmonoxid hat eine Dichte von 1,14 kg/m3. Umgebungsluft ca. 1,225 kg/m3. Insofern ist Co etwas leichter als Luft und verteilt sich tendenziell eher im Raum. Zur Erkennung kann wie gesagt ein Kohlenmonoxidmelder eingesetzt werden.

        Warum wohl werden die Billigteile in Badezimmern und Küchen nicht installiert – gerade in Küchen, wo hitzeproduzierende

        Der Einsatz von Rauchmelder in Räumen wie der Küche ist schwierig. Wie Sie bereits festgestellt haben, kann Wasserdampf und Bratendunst zu Fehlalarmen führen. Das ist ein Problem. Daher hat der Gesetzgeber hier die Küchen aus der Rauchmelderpflicht ausgeklammert. Natürlich steht es Ihnen frei einen Rauch- oder Hitzemelder in diesen Räumen einzusetzen.

        Es gibt solche Brandmelder, die Gefahrenerkennung maximimieren und Fehlarme minimieren

        Und ja! Es gibt Brandgasmelder. Diese kosten in der Regel 150 – 200 Euro. in einem durchschnittlichen Haushalt würden Sie in Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur und Kinderzimmer einen solchen Melder benötigen. Ob mit diesen Kosten die Mieter mehr einverstanden sind, als mit denen eines Rauchmelders?

        Und das geht nicht mit den Billigteilen

        Alle Produkte über einen Kamm zu scheren ist fragwürdig. Es gibt genügend Hersteller die Rauchmelder produzieren die zuverlässig und gut Brände erkennen und keine Fehlalarme auslösen.

        Liebe Grüsse
        Sebastian Fischer

  5. Hallo zusammen,

    Jährlich sterben Menschen durch Wohnungbrände. Und warum ??
    Weil die Herrschafften das nicht auf die Reihe bekommen, auch im Land Brandenburg die Rauchmelderpflicht einzuführern.

    Da werden lieben Milliarden Euro in andere Länder gesteckt, und die Sicherheit des eigenen Landes vernachlässigt. Traurig, Armes Deutschland.

    Was seit ihr für ne Lausige Regierung !!

    • … und wer hindert Sie sich einen Rauchmelder einzubauen, oder brauchen Sie dafür ein Gesetz?

      Eingenverantwortung ist hier das Stichwort

  6. Wie früher in der DDR: da war auch immer alles ‚in Planung‘.

  7. Ich wohne im Neubau in einer 1 Zimmer-Wohnung, meine Frage: müssen dort 2 Melder installiert werden, der Flur und die Wohnung zugleich. Vorab bedanke ich mich schon für eine Antwort.
    MfG. aus Gransee !
    Heinz Bischoff

    • Sebastian Fischer

      Befindet sich der Flur innerhalb der Wohnung? Wenn dies der fall ist, gehört ein Rauchmelder in den Flur und in das Wohn-/Schlafzimmer.

  8. Was ist mit leerstehenden Wohnraum? Müssen dort auch Rauchmelder installiert sein?

    • Sebastian Fischer

      Wenn es sich nicht um einen Aufenthaltsraum handelt, muss hier kein Melder installiert werden. Sollten Sie jedoch Mieter sein, so müssen Sie bei einer Veränderung der Nutzung des Raumes dies dem Vermieter anzeigt werden.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*