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Rauchmelderpflicht Hamburg

Hamburg

Rauchmelderpflicht Hamburg Überblick

  • seit 7. Dezember 2005
  • für alle Wohnungen
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in § 45 Absatz 6 (HBauO) Hamburgische Bauordnung

Sie benötigen Rauchmelder? Dann bekommen Sie diese hier.

Die Rauchmelderpflicht in Hamburg im Detail

Hamburg führte die Rauchmelderpflicht bereits am 7. Dezember 2005 ein.

Seit diesem Datum müssen alle Wohnungsneubauten mit Rauchmeldern versehen werden. Bis zum 31. Dezember 2010 mussten alle Wohnungen in Hamburg mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Seit dem 1. Januar 2011 gilt die Rauchmelderpflicht in Hamburg für ALLE Wohnungen.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht Hamburg?

  • Die Rauchmelderpflicht Hamburg gilt für alle Wohnungen in Hamburg, sowohl Neubauten, als auch Bestandsbauten. Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel hier.

Wie viele Rauchmelder benötigt eine Wohnung?

  • Gemäß § 45 Absatz 6 (HBauO) Hamburgische Bauordnung müssen alle Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure, über die ein Fluchtweg aus Aufenthaltsräumen verläuft, mit Rauchmeldern ausgestattet werden! (Haben Sie also ein Schlafzimmer und ein Kinderzimmer, die über einen Flur zugänglich sind, benötigen Sie 3 Rauchmelder in Ihrer Wohnung.)

Wer ist für den Einbau/Wartung der Rauchmelder zuständig?

  • In der Hamburgischen Bauordnung ist nicht vorgeschrieben, wer für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht Hamburg zuständig ist. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass der Vermieter somit für Anschaffung, Montage und Wartung verantwortlich ist wenn nichts anderes geregelt ist. Der Rechtsanwalt Dietmar Wall hat in der Zeitschrift „Wohnwirtschaft und Mietrecht“ diese Rechtslage analysiert.

Wir bieten Ihnen hier günstige Rauchmelder.

Wo ist die Rauchmelderpflicht Hamburg gesetzlich geregelt?

  • Grundlage für die Rauchmelderpflicht Hamburg ist § 45 Absatz 6 (HBauO) der Hamburgischen Bauordnung, welchen Sie hier nachlesen können.

59 comments

  1. Ich habe eine Frage zur Wartung der Rauchmelder. Wer ist für die Wartung zuständig?Insbesondere ist das Thema in einer Eigentümer-Versammlung aufgetaucht. Sind die Besitzer der einzelnen Wohnungen separat zuständig oder muss die Wartung über die Eigentümer-Gemeinschaft bzw. die Hausverwaltung organisiert werden?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung

    Robert Mende

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Mende,

      offensichtlich fehlte diese Info auf unserer Seite. Koste für Wartung und Montage sind vom Eigentümer/Vermieter zutragen. Ich hoffe die Antwort war hilfreich.

      • Ist das noch immer so, dass Montage und Wartung vom Vermieter zu tragen sind?

        • Sebastian Fischer

          Nein. Die Kosten der Anschaffung der Rauchwarnmelder sind durch den Vermieter zu tragen. Sind die Rauchmelder gemietet oder ? Wenn die Rauchmelder gemietet sind:

          Die Kosten für die gemieteten Rauchmelder können Sie auf Ihre Mieter umlegen – allerdings nur, wenn Sie dies mit Ihren Mietern schriftlich vereinbart haben, denn die Gesetzeslage dazu ist widersprüchlich. Das Landgericht Magdeburg hat im September 2011 zwar entschieden, dass die Miete von Rauchmeldern zu den umlagefähigen Betriebskosten zählt, dennoch gibt es kein höchstrichterliches Urteil, das dies bestätigt. Sie umgehen diese Rechtsunsicherheit, indem Sie mit Ihren Mietern die Kostenumlage schriftlich vereinbaren.

  2. Ich habe eine Frage zur Installation von Rauchmeldern.
    In einer vom Mieter bezogenen Mietwohnung, der aus Sicherheitsgründen von sich aus Rauchmelder installiert hat, kann dieser vom Vermieter dazu aufgefordert werden, nachträglich und somit mit Kosten verbunden für den Mieter, die Rauchmelder und deren Wartung vom Vermieter anzunehmen?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung,
    Frank Schröder

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Schröder,

      prinzipell ist es so, dass der Vermieter für die Ausstattung der Wohnung mit Rauchmeldern verantwortlich ist. Insofern kann er sicher auf eigene Melder bestehen. Jedoch gibt es zu diesem Fall, soweit ich weiss, noch keinen Präzedenzfall.

  3. garbusinski, Tina

    sehr geeehrter Herr Schröder, ich habe eine Frage: bin ich als Mieter verpflichtet, meinen Vermieter über unseren Familienzuwachs zu informieren? wir hatten grad die Wartung unserer Rauchwarnmelder durch den Vermieter, müssten aber im zukünftigen Kinderzimmer noch einen Rauchwarnmelder angebracht bekommen, der allerdings bisher nicht nötig war. oder müssen wir den selber anbringen?

    • Guten Tag Frau Garbusinski,

      wenn sich die Nutzung des Raumes in einen Schlafraum ändert, sollten Sie das Ihren Vermieter wissen lassen, denn dann muss dieser dort einen Rauchmelder anbringen – vorausgesetzt Sie leben in einem Bundesland mit Rauchmelderpflicht. Sie können aber mit dem Vermieter absprechen, ob Sie den Rauchmelder selbst anbringen dürfen. In jedem Fall sollte es in Ihrem Interesse liegen, das Kinderzimmer durch einen Melder abzusichern.

      Viele Grüße

  4. Hallo Hr. Fischer. Ich habe mal eine Frage bzgl. der Wartung von Rauchmeldern (leider habe ich dazu keinerlei Informationen gefunden). Nachdem mein Vermieter die Rauchmelder eingebaut hat, muss ja der Vermieter nachweisen dass diese gewartete sind (Betriebsbereit sind). Dies macht leider die Firma Kalorimeta hier in Hamburg.

    Nach ewigen hin und her gab es vor 2 Wochen den ersten Termin, welchen ich natürlich nicht einhalten konnte weil das genau Mittags war, der Zweittermin wurde um 15-17 Uhr angekündigt und er war natürlich um 15:28 da und ich erst um 16 Uhr (wurde von mir aber auch 13 Tage vorher schon so gesagt).
    Nun zur eigentlichen Frage:
    Die aussage wegen der Gebühr für den dritten Besuch ist, dass er sich hier nach der Heizkostenverordnung richtet, aber die Heizkostenverordnung beinhaltet nichts über Rauchmelder, wonach kann man sich hier nun richten?

    Weiterhin stellt sich die Frage, wer ist für die Gebühr der Wartung im generellen zuständig. So wie ich gelesen habe der Vermieter und er darf es auch nicht auf die Betriebskosten umlegen, ist dies korrekt (Mietvertrag beinhaltet keine Rauchmelder Klausel)?

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan Pedersen

    • Hallo Herr Pedersen,

      die Landesbauordnung Hamburg richtet sich an die Eigentümer. Die Aufsichtspflicht, d.h. die Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht liegt, sofern nicht anders im Gesetzestext festgelegt, beim Eigentümer (= ggf. Vermieter) und dieser muss somit sicherstellen, dass der Rauchmelderpflicht nachgekommen wird (Ausnahme: Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern). Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.

      Zum Thema Betriebskosten gab es bereits in Lübeck einen Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 21 C 1668/07. Ergebnis war:
      „Der Vermieter kann auch ohne eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung solche Betriebskosten zusätzlich auf den Mieter umlegen, die nach Abschluss des Mietvertrages aufgrund einer Modernisierung entstanden sind […].“

      Es gibt keine Gebührenordnung zum Warten von Rauchmeldern. Die entstehenden Kosten sollten jedoch angemessen sein (ca. 5€ je Melder im Jahr).
      In Lübeck wurde folgendes beschlossen:
      „[…] Kosten in Höhe von ca. 1,11 € als angemessene monatliche Vorauszahlungen anzunehmen.“

      Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Das gesamte Urteil können Sie hier nachlesen:
      http://openjur.de/u/167155.html

  5. Guten Tag,
    ich habe eine Frage zur Wartung der Rauchmelder: bei der letzten Wartung in meiner Mietwohnung wurden nicht alle Geräte lediglich auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft, sondern es wurden sämtliche Batterien ohne Ansehen durch neue ersetzt. Der Monteur versicherte, das sei grundsätzlich Pflicht.
    Meinen Einwand, die Geräte würden doch Signal geben, wenn die Batterie schwach würde, ließ er nicht gelten. Hat der Handwerker recht mit seinem rigorosen, umweltschädlichen und absatzfördernden Batterie-Austausch, den ich als Mieter finanzieren muss?
    Haben Sie herzlichen Dank für die Auskunft!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Gaby Zimmermann

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Zimmermann, selbstverständlich ist es keine Pflicht batterie jedes Jahr zu wechseln. Wahrscheinlich ist jedoch, dass die Batterien eine Laufzeit von ca. 1 Jahr haben und der Monteur daher vorsorglich getauscht hat. Das lässt sich aber von hier nicht mit Sicherheit sagen.

  6. Guten Tag, ich bin selbst Eigentümerin und lebe in einer Großen Mehrfamilieanlage. Nun hat unsere Eigentümergemeinschaft beschlossen, dass eine spezielle Firma die Rauchmelder warten soll, dafür gab es einen Termin zu dem ich nicht anwesend sein konnte. Ich wurde von der Hausverwaltung angeschrieben, dass ich die Wartung auf eigene Kosten von einer Fachfirma durchführen lassen muss. Die Anwendernorm sieht aber keine Fachkraft zum Warten der Melder vor- meines Erachtens. Ich habe Rauchmelder seit 20 Jahren in meinen Wohnungen und habe diese immer selbst gewartet. So auch dieses Mal- nach den Vorgaben der Norm. Nun soll mich ein Anwalt zwingen die Wartung durch die Fachfirma vorzunehmen. Ist das rechtens? Es geht doch hier darum, wer die Haftung übernimmt und ich habe schriftlich mitgeteilt, welche Melder ich gewartet habe und wie.

    Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus.

    Kea Lani

    • Sebastian Fischer

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinen rechtliche Beistand geben können. Prinzipiell haben Sie jedoch recht. Die Wartung muss laut der DIN14676 nicht durch einen Fachfirma erfolgen.

  7. Guten Tag,
    ich hätte da mal eine Frage an sie.
    Bei mir würde im Juni zwei Rauchmelder ausgetauscht, da der Vormieter beim streichen diese wohl übermalt hatte.
    Nun hab ich jetzt eine Rechnung von fast 70 Euro bekommen ist das rechtens ?

    Vielen Dank für die Antwort.
    Gruß Kerstin

    • Sebastian Fischer

      In Hamburg trägt im Allgemeinen, wenn nicht anderes geregelt, der Vermieter die Kosten für die Anschaffung und Wartung der Rauchwarnmelder. Ob 70 Euro zu viel sind oder nicht lässt sich nicht sagen, da es viele verschiedene Melder gibt.

  8. Guten Tag, ich habe eine Frage zu Rauchwarnmeldern im gewerblichen Gebäuden.
    Wenn ich von mir aus einen Rauchmelder in unserer Firma anbringe, habe ich dann auch die Pflicht den warten zu lassen und was passiert wenn ich das nicht tue?

    Vielen Dank für die Antwort
    Gruß Resi

    • Sebastian Fischer

      Die Rauchmelderpflicht betrifft nicht gewerbliche Räume.

      • Danke für die Antwort, das habe ich auch schon erfolgreich recherchiert. 🙂
        Ich wollte wissen wenn ich jetzt trotz der nicht vorhandenen Pflicht einen Rauchmelder kaufe, ob es dann meine Pflicht ist den Rauchmelder warten zu lassen. Was ist z.b. wenn es brennt und der Rauchmelder nicht gewartet wurde? Muss ich den Schaden dann selbst zahlen?

        Vielen Dank für die Antwort

  9. Guten Tag,
    ich bewohne mit meiner Familie eine Mietwohnung in NRW, der Vermieter stattet alle Wohnungen, die Treppenhäuser, den Dachboden und die Kellerflure mit Rauchwarnmeldern aus. Für die 4 Melder in der Wohnung (2 Schlafzimmer, 1 im Flur, 1 im Wohnzimmer) sollen wir monatlich je Melder 11,77 Euro bezahlen.
    Die Melder sind hochwertige von Abus mit 10-Jahres-Batterie, die normalerweise rund 35,-€ kosten.
    Sind diese Kosten in Höhe von 47,08 Euro angemessen für den Kaufpreis der Melder, die erstmalige Montage, und die jährliche Wartung?

  10. Verbalterrorist

    Hallo freie Bürger der Hansestadt Hamburg,
    Leider muss ich feststellen, das in diesem Land immer mehr eine Entmündigungspolitik aus wirtschaftlichen Gründen voran getrieben wird. Welches Kind ab ca. 12 Jahren wäre nicht selbst dazu in der Lage diese Rauchmelder zu überprüfen und bei Bedarf eine neue Batterie einzulegen.
    Von daher sehe ich, solche immer mehr auftretenden Verletzungen meiner (unserer) Privatsphäre, einfach als eine Einschränkung meiner noch bestehenden Freiheit, die aber leider auch durch solche Vorschriften immer mehr eingeengt wird. Wenn man von der Wirtschaft abhängig ist, dann diktiert die auch die Gesetze. Die Politiker werden mit Arbeitsplätzen erpresst, indem einfach gesagt wird, das man dann eben in ein Arbeitgeberfreundliches Ausland auswandern würde, wenn die Gesetze nicht dem entsprechend gemacht würden. Jeder intelligente Mensch kann sich nun ausrechnen, was unsere sog. freiheitliche Demokratie dann noch ist. Eine Wirtschaftsdiktatur!
    Armes Deutschland.

    • Guten Tag und vielen Dank für Ihre Meinung!
      Natürlich können Sie – sofern Sie der Besitzer der Wohnung sind – Rauchwarnmelder auch selbst warten. Kein Gesetz verbietet dies.
      Viele Grüße

  11. Stefanie Borghardt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in den gewerblich genutzten Räumen unserer Firma (zur Miete) ist die Rauchmeldeanlage defekt, wie bei der Wartung von der vom Vermieter beauftragten Drittfirma festgestellt wurde.
    Die Fassade des Gebäudes steht unter Denkmalschutz.

    Angeblich gibt es für unsere Rauchmeldeanlage keine Ersatzteile mehr und es muss eine neue Rauchmeldeanlage montiert werden.

    Im Mietvertrag (aus 2002) ist hinsichtlich der Kosten keine klare Regelung für mich erkennbar in Sachen Brandmelder, sprich es wird weder darauf hingewiesen, dass die Kosten vom Vermieter noch vom Mieter getragen werden müssen.
    Jetzt gibt es Uneinigkeit, wer den Einbau der neuen Rauchmeldeanlage zu tragen hat.

    Gibt es hier klare Regelungen?

    MFG
    Stefanie Borghardt

    • Guten Tag Frau Borghardt,

      mir scheint, bei Ihnen geht es nicht um Rauchwarnmelder, sondern um eine Brandmeldeanlage. Das hat nichts mit der Rauchmelderpflicht zu tun und ist damit auch nicht ganz unser Fachbereich. Brandmeldenlagen sind im Bereich Brandschutz geregelt und werden bei der Baugenehmigung u. U. als Pflicht auferlegt. Dennoch würde ich davon ausgehen, dass Brandmeldeanlagen als Teil des Gebäudes einzuschätzen sind und damit ebenso wie Rauchwarnmelder vom Eigentümer zu finanzieren sind. GGf. ist aber auch hier eine Umlegung der Kosten auf den Mieter möglich.

      Viele Grüße

  12. Christiane Mertens

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die jährliche Wartung der Rauchmelder in meiner Mietwohnung wird durch die Hausverwaltung organisiert und von einem Dienstleister durchgeführt. Deren Terminvorgaben sind jedoch so ungünstig, dass man als Berufstätiger die Zeiten nicht einhalten kann. Wie ist eigentlich die Rechtslage einen Termin an den Randzeiten zu verlangen, zumal die Kosten über die Betriebskosten dem Mieter belastet werden. Wenn ich bezahle, kann ich doch auch den Termin für die Dienstleistung bestimmen, oder?

    Viele Grüße

    • Guten Tag Frau Mertens,

      das ist ein leidiges Thema für alle Mieter, nicht nur bei der Wartung von Rauchwarnmeldern. Sie können den Termin bestimmen, wenn Sie die Anfahrt selbst bezahlen. Mit vorgegebenen Terminen wird aber versucht, eine einmalige Anfahrt zu ermöglichen und so die Kosten gering zu halten. So müssen Sie „nur“ die Kosten für die Wartung tragen. Bei einem individuellen Termin kämen die Kosten für die zusätzliche Anfahrt hinzu. Teilweise lassen sich aber zum angegebenen Datum die Zeiträume auf Nachfrage etwas einschränken. Wichtig ist nur, dass der Vermieter bzw. der Dienstleister den Termin min. 10 Tage zuvor bekannt gibt.

  13. Hallo ich habe mal eine Frage zu den Fristen zwischen den beiden kostenfreien Terninen. Konnte beide nicht einhalten wegen Urlaub und zwischen beiden Terminen gab man mir nur 7 Tage Frist. Sollten es nicht mind. 10 Tage also 2 Wochen sein? Muss den 3. Termin nun selber zahlen. Finde ich etwas ungerecht. Somal die Firmen echt zu komischen Zeiten kommen.
    Frage.. Was ist die Frist zwischen beiden kostenlosen Terminen?
    Vielen Dank

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Tobi,

      leider gibt es hierfür keinen Regelung die wir kennen.

    • Guten Tag,

      haben Sie Ihrem Vermieter mitgeteilt, dass Sie diese Termine nicht wahrnehmen können?

      Laut Richtlinie zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Wasserkostenabrechnung von 2011 ist der Termin min. 10 Tage im Voraus anzukündigen. Auch der Ersatztermin sollte danach mit min. 10 Tagen Abstand zum ersten festgelegt werden. Darauf beruft sich auch das LG München I im Urteil mit dem Aktenzeichen 12 O 7987/00.

      Für Wartung von Rauchmeldern ist mir eine solche Richtlinie jedoch nicht bekannt. Damit würden das Urteil des AG Münster (7 C 557/82; WM 82, 282) gelten, das besagt, dass der Termin min. 24h vorher, bei Berufstätigen 4 Tage vorher angekündigt werden muss.

      Wenn Sie für längere Zeit abwesend sind (z.B. wg. Urlaub), sollten Sie den Zugang durch eine Sie vertretende Person ermöglichen. Meist wird dies auch im Mietvertrag erwähnt.

  14. Guten Tag,

    ich bewohne eine Mietwohnung (Hamburg) und habe Rauchmelder schon vor Bestehen der gesetzlichen Verpflichtung selbst installiert. Bisher wurden die nach der Hersteller-Anleitung korrekt installierten Rauchmelder vom Wartungspersonal niemals beanstandet. In diesem Jahr jedoch kam eine andere Person zur Wartung und beanstandete die Montage an der Raumdecke, und der Vermieter will mich verpflichten, die Rauchmelder auf eigene Kosten durch eine Fachfirma neu installieren zu lassen.

    Derzeit sind die Rauchmelder mittels einer an der Decke festgeklebten Metallplatte und Magnethalterung befestigt, wie es der Vorschrift des Herstellers entspricht. Der Wartungsmensch fordert nun, die Befestigung mittels Dübeln und Schrauben.

    Gibt es eine verbindliche Montagevorschrift, die eine andere Methode als die des Herstellers vorschreibt?

    Vielen Dank!
    K. Becker

    • Sebastian Fischer

      Hallo Herr Becker,

      grundsätzlich gilt, dass eine Montageart zu wählen ist, die dauerhaft ist. In der Regel ist dies die Montage mittels Dübel und Schraube. Es gibt nur eine kleine Anzahl von Herstellern die eine andere Montageart bieten. Um eine genaue Antwort geben zu können, müssten ich das Modell kennen, welches Sie montiert haben.

      Der Vermieter kann Sie jedoch nicht verpflichten die Melder auf eigene Kosten installieren zu lassen. Schliesslich ist der Vermieter für Montage und Anschaffung verantwortlich.

  15. Guten tag,

    ich lebe auch in Hamburg. Ich habe ein schreiben der Firma kalt im Briefkasten, das man zwei mal einen Aushang gemacht hatte zum ablesen der Heizkosten, und Wartung der Rauchmelder. Bei beiden Terminen wäre ich nicht anzutreffen gewesen. Mag sein dass das stimmt. Weise ich nicht.
    Man hätte mir auch eine Karte in den Briefkasten gelegt. Hiervon weiß ich erst recht nichts.
    Jetzt soll ich die Firma beauftragen für 60 Euro bei mir vorbei zu kommen.
    Muss ich das machen?
    Die heizkosten werden per funkelnder abgefragt.
    Es geht also nur um die Rauchmelder.
    Was passiert wenn ich die rauchmelder nicht von denen warten lasse und einfach einen Zyklus auslasse.
    Viele grüße Christoph maranke

    • Guten Tag Herr Maranke,

      sollten Sie zu den vorgeschlagenen Terminen den Zugang zur Wohnung nicht ermöglicht haben, müssen Sie den Mehraufwand bezahlen. Weiterhin besteht für den Vermieter (vertreten durch die Handwerker) ein berechtigtes Interesse, Ihre Wohnung zu betreten, da die Bauordnung bzw. DIN 14676 eine jährliche Wartung vorschreibt. Sollten Sie dies dennoch verweigern, kann der Vermieter dies per Klage zurchsetzen.

      Viele Grüße

  16. Moin, moin & freundliche Grüße aus Hamburg!
    Ich besitze & bewohne eine Eigentumswohnung in einer größeren Wohnanlage (ca.100 Einheiten), die von einer Hausverwaltung betreut wird. Diese Verwaltung hat die Firma ISTA mit Installation & Wartung der Rauchmelder auch in unserer Wohnung beauftragt. Da ich selbständig bin, passen die Wartungstermine regelmäßig nicht zu meinen Arbeitszeiten, d.h. ich muss meine kleine Firma dann für mehrere Stunden schließen. Muß ich mir das gefallen lassen – oder reicht es nicht eigentlich aus, daß ich, als Wohnungseigentümer, mich selber um die Rauchwarnmelder kümmere?!

    • Guten Tag,

      dabei kommt es darauf an, ob es dazu einen WEG-Beschluss gibt. Für die Ablesung zur Berechnung der Heizkosten gibt bezogen auf die Terminabstimmung ein Urteil: Landgericht München, Az. 12 O 7987/00. Demnach kann der Berufstätige nicht verlangen, dass der Termin erst in die Abendstunden gelegt wird. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, Bekannte oder Nachbarn zum Termin zu schicken?

  17. Guten Abend bzw. guten Tag,
    ich wohne in Hamburg in einer Genossenschaftswohnung, deren Vertreter ich auch bin.
    Zuletzt wurden im Sept.2016 die eingebauten Rauchmelder erfolgreich geprüft. D.h . doch das eine erneute Überprüfung bis Ende 2017 erst nötig ist ?
    Nach einseitig festgesetzten Terminen wird mit juristischer Drohung behauptet, die Rauchmelder müssten nach 10 Jahren bis zum 7.4.2017 ausgetauscht werden !
    Kann das so stimmen ??
    Vielen Dank für baldige Klärung.

    • Guten Tag Herr Basedow,

      leider hat jeder Melder eine maximale Lebensdauer von 10 Jahren, weil mit der Zeit die Rauchkammer verschmutzt und die Geräte dann ggf. nicht mehr zuverlässig funktionieren. Die DIN 14676 sieht daher vor, Melder nach 10 Jahren auszutauschen.

      Viele Grüße

  18. Hallo,
    wie sollte sich der hamburger Mieter verhalten, wenn die Batterien im Rauchmelder vorzeitig aufgeben? Also bevor Termin zur Wartung ansteht. Sollte er diese dann selbst auswechseln oder ist dies nicht erlaubt? Ist es besser das Gerät abzunehmen und die Batterien kurzzeitig zu entnehmen, damit der Piepston aufhört, bis der Vermieter die Batterien wechselt? Auf kurze Sicht muss der Mieter hier ja handeln, da der Ton ja stört. Außerdem ist das Gerät ja nicht funktionstätig.
    Viele Grüße & Dank

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Elli,

      am besten Sie setzten sich direkt mit dem Vermieter in Verbindung oder die Wartungsfirma bietet einen Hotline für dringende Lösungen. Einen besseren Rat können wir Ihnen leider nicht geben. Solange der Melder piept ist er übrigens auch funktionstüchtig 🙂

  19. Guten Tag, wie ist die Regelung für Büros? Ebenfalls Pflicht und Verwalter/ Vermietersache?
    Danke vorab!

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Heidi,

      die Rauchmelderpflicht gilt nur für den privaten Wohnraum, insofern gilt für Büros keine Rauchmelderplicht.

      • Seitens der feuerwehr hamburg sammle ich derartige Problemstellungen. Grundsätzlich schützt der heimmelder den Bewohner und muss sich damit auch identifizieren. Eine fremdwartung macht Sinn bei bestimmten Zielgruppen. Z.b. pflegebedürftige. Alle anderen können sich viel Geld ersparen wenn sie die Wartung selbst durchführen. Klarer weiße gibt es Bestrebungen von verschiedenen Seiten hier möglichst Geld zu verdienen. Am sichersten und billigsten ist aber immer noch die eigene Wartung! Der heimmelder dient nicht dem sachwerteschutz und er ist dazu da den Bewohner zu warnen. Da es derartige sekundäreffekte gibt ist natürlich möglich. Fazit wenn sie ihren heimmelder in der Wohnung selbst warten ist das gesetzlich gedeckt. Falls Sie da Erfahrungen haben können Sie mir gerne offiziell ihre Problemstellung an Franz.Petter@feuerwehr.hamburg.de senden, ich verwertet das dann für unsere Studie. Ziel ist es Fehlalarme zu vermeiden. Noch etwas ganz wichtiges: installieren Sie keine heimmelder im Keller oder dachboden (ausser wenn dort ein Schlafraum liegt). Lt. Beilage der heimmelder führen gerade Temperaturschwankungen Staub etc. Zu Fehlalarmen.
        Sollten Sie eine gasheizung haben oder eine potentielle kohlenmonoxid Quelle dann empfehle ich dringend die Installation einer Co heimmelder, denn der rauchwarnmelder schlägt bei kohlenmonoxid nicht an!

  20. Hallo,
    ich habe leider keinen Hinweis finden können, ob es eine Montagevorgabe in der Hamburger Barndschutzverordnung oder ähnlichem gibt, in der geregelt ist, wo an der Decke ein Rauchmelder zu installieren ist. Muss zum Beispiel ein gewisser Mindestabstand von einer Wand eingehalten werden, oder kann der Standort völlig frei an der Decke gewählt werden.
    Vielen Dank

    • Sebastian Fischer

      Die Montage der Rauchmelder ist in der DIN14676 geregelt. Die wichtigsten Auszüge finden Sie in den Montageanleitungen des Hersteller. Generell gilt zu allen Anbauten an der Decke sollte ein Abstand von 50 cm eingehalten werden.

  21. Moin!
    Ich habe die letzten Jahre die Rauchmelder abgenommen (Bajonettbefestigung)
    und alle an die Haustür gelegt, dann wurden die geprüft und wieder von mir aufgehängt.
    Ging schnell, und ich wollte keinen Fremden in der Wohnung.

    Dieses Jahr hat sich der Techniker geweigert, die Melder zu überprüfen und bestand darauf, dass sie dazu montiert sein müssten!

    Wie ist ihre Einschätzung dazu?

    • Sebastian Fischer

      Tatsächlich handelt der Monteur völlig korrekt. Bei der jährlichen Wartung ist nicht nur die Funktion des Rauchmelders zu prüfen, sondern auch der Montageort.

  22. Hallo,
    Ich bin vor 2 Monaten als Mieter in eine Neubauwohnung gezogen in der keine Rauchmelder sind.
    Jetzt hat schon einmal die defekte Heizungsanlage gebrannt und ich habe daraufhin due Verwaltung mehrmals telefonisch und per Email darauf hingewiesen, dass er bitte Rauchmelder installiert. Wir fühlen uns ohne nicht sicher.

    Obwohl ich seit 2 Monaten jede Woche eine email schreibe und mehrmals anrufe und auf den Anrufbeantworter spreche da nie jemand zu erreichen ist, meldet sich keiner.

    Was soll ich tun? Kann ich die Rauchmelder selbst anschaffen und die Kosten von der Miete abziehen?

    • Sebastian Fischer

      Hier eine verbindlich Antwort geben ist leider sehr schwer. Selbstverständlich können Sie Melder selber montieren, ob jedoch diese Kosten einfach von der Miete abgezogen werden können, kann ich nicht beantworten. Ich würde hier der Hausverwaltung eine Frist setzten und dann entsprechend die Miete kürzen. Das ist jedoch nur meine persönliche Meinung. Eine anwaltliche Auskunft wäre hier jedoch sicherlich von Nutzen.

  23. Moin auch mal wieder aus Hamburg,
    meine Vermietergesellschaft besteht auf die Aussage der ISTA, dass überall da, wo geschlafen werden kann, (also auch in Wohnzimmer und Ankleidezimmer) die Melderpflicht besteht. Ohne Frage mag es sinnvoll sein, aber die Montage zweier zusätzlichen Melder – zu den bereits bestehenden in Flur und Schlafzimmer – kann ich gesetzlich nicht aus der HBauO entnehmen, oder sehe ich das falsch?
    Ralph

    • Sebastian Fischer

      Hallo Ralph,

      das sehen Sie völlig richtig!

      • Ich habe unter Fristsetzung die Vermietergesellschaft zur Entfernung aufgefordert. Danach habe ich vor, diese selbst abzubauen, die Löcher zu verschließen und die Kosten der Gesellschaft in Rechnung zu stellen. Seitdem höre ich nichts mehr. Kann ich so vorgehen?
        Ralph

        • Eine Demontage würde ich ohne weiteres nicht empfehlen, sondern das Gespräch mit der HV suchen.

          • Inzwischen ist meine Vermietergesellschaft eingeknickt und hat angeboten, die zusätzlichen Rauchwarnmelder wieder abzubauen. Ich habe ihr daraufhin nachträglich meine Erlaubnis zum Verbleib der Melder gegeben und die Hoffnung geäußert, dass zukünftig sich an den korrekten gehalten wird.
            Gruß Ralph

  24. Florian Müller-Seewald

    Hallo,

    ich wohne in Hamburg und somit in einem Bundesland mit Rauchmelderpflicht.
    Ich würde gerne Rauchmelder von Bosch Smart Home installieren, um sie in mein Smart Home System einzubinden. Jetzt ist meine Frage, ob sie über die notwendigen Zertifizierungen verfügen oder nicht.
    Laut Bosch erfüllen sie die Anforderungen nach DIN EN 14604, allerdings haben sie keine VdS-Zertifizierung.
    Das hilft mir nicht weiter. Was bedeutet das konkret? Können sie mir helfen,

    danke,
    florian

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