Letzte Meldungen

Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz

RheinlandPfalz

Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz Kurzfassung

  • seit 22. Dezember 2003
  • für alle Wohnungen – Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 12. Juli 2012
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) §44 Abs. 8

Sie benötigen Rauchmelder? Dann bekommen Sie diese hier.

Die Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz im Detail

Die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz wurde am 22. Dezember 2003 eingeführt. Damit war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, das die Rauchmelderpflicht gesetzlich einführte.

Anfangs galt die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz nur für Neubauten und Umbauten, im Juli 2007 wurde sie auch auf Bestandsbauten ausgeweitet.

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz?

  • alle Neubauten und Umbauten ab Dezember 2003
  • seit dem 12. Juli 2007 auch für Bestandswohnungen, der Nachrüstpflicht ist bis 12. Juli 2012 nachzukommen. Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel hier.

Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?

  • Die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder)

Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?

  • Die Verantwortlichkeit für den Einbau und die Sicherstellung des Betriebes der Rauchmelder ist ist in der Verordnung zur Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz nicht geregelt. Die Landesbauordnung richtet sich dann an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.

Wir bieten Ihnen hier günstige Rauchmelder.

Wo findet sich die Regelung zur Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz?

67 comments

  1. Sehr geehrter Herr Fischer.
    Wir sind gerade dabei für unsere Feuerwehr eine neue Homepage zu kreieren und würden gerne Teile ihrer Beiträge einbetten.
    Würden sie dies zulassen oder wollen sie nicht das wir ihre Beiträge kopieren.
    MfG Janik Hoffmann

    • Guten Tag Herr Hoffmann,

      gerne können Sie unsere Information verbreiten, wenn Sie uns als Quelle angeben (verlinken).

      Viele Grüße

  2. Guten Tag, meine Eltern besitzen ein Haus und würden gerne wissen, ob ein Rauchmelder an der Decke montiert sein muss oder ob es reicht wenn er auf dem Schrank liegt. Mfg Sergej

    • Sebastian Fischer

      Ein Rauchmelder muss immer an der Decke montiert sein. Der Grund dafür ist ganz einfach erklärt. Rauch ist warm und steigt zur Zimmerdecke. Wenn der Rauchmelder an der Decke montiert ist löst dieser aus, lieht er auf dem Schrank dauert dies deutlich länger. Wichtige Sekunde in denen man etwas gegen den brand tun könnte oder sich in Sicherheit bringt.

  3. Guten Tag,ich habe gehört dass in Mehrfamilienhäusern die Rauchmelder jährlich kontrolliert und das dokumentiert werden muss.Muss das ein Fachmann machen oder reicht auch der Mieter/Eigentümer?
    MfG Volker Braun

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Braun,

      eine jährliche Kontrolle und auch die Dokumentation sind sehr zu empfehlen, jedoch keine gesetzliche Pflicht. Im Schadensfall könnte jedoch ein Nachweis der Wartung sicher in Bezug auf die Versicherung hilfreich sein. Insofern können Sie sich selbst um die Wartung kümmern.

  4. Hallo,
    Ich habe eine Frage: ich habe eine Maisonettewohnung. Im Obergeschoss dieser Wohnung befinden sich zwei Schlafzimmer und ein Flur mit einer Treppe ins Erdgeschoss. Eines der Schlafzimmer im Obergeschoss hat einen Ausgang mit zusätzlich einer Außentreppe zur Straße, das andere Zimmer hat eine Balkontür zum Garten hin (allerdings ohne Treppe nach unten).
    Im Erdgeschoss befinden sich keine Schlafräume, allerdings eine offene Küche mit Dunstabzugshaube in der Mitte des Raums. Ich möchte jetzt meine Rauchmelder nachrüsten. Muss ich unbedingt einen Melder im Erdgeschoss machen? Meine Sorge ist, dass durch das kochen permanent der Rauchmelder auslöst.
    Vielen Dank für ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Gündra

    • Sebastian Fischer

      Wenn der Fluchtweg durch den unteren Bereich der Wohnung führt, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden. Ob die Treppe zur Strasse aus dem Schlafzimmer als Fluchtweg zugelassen ist, sollten Sie bei Ihrem Vermieter in Erfahrung bringen.

  5. Hallo,

    muss bei einem Mehrparteienhaus auch in dem Treppenraum und Fluren ein Rauchmelder
    angebracht werden? Und ist es auch Pflicht, dass dort Feuerlöscher angebracht sind?
    Wenn ja, wo kann ich das genau nachschlagen bzw. nachlesen.

    Gruss Susanne

    • Sebastian Fischer

      Hallo Susanne,

      das Ausrüsten von Treppenhäusern ist nicht gesetzlich festgelegt, macht aber definitiv Sinn. In Bezug auf die Feuerlöscher ist uns keine Norm bekannt.

  6. Hallo,
    wer überprüft denn das vorhandensein von Rauchmeldern wenn der Stichtag erreicht ist?
    Was sind folgende Konsequenzen wenn mann keine Rauchmelder oder zu wenige installiert hat?

    MfG

  7. Was mit Küche, Bad, Treppenhaus, Kellerräume, Wohnzimmer … sind Rauchmelder da benötigt?

    Danke

    • Guten Tag Herr Mans,

      zu einem optimalen Schutz gehört auch die Überwachung von Küche, Bad, Treppenhaus, Keller und Wohnzimmer, wobei hier ggf. Hitzmelder zu verwenden sind. Die Rauchmelderpflicht hingegen schreibt nur die Montage von Rauchwarnmeldern in Schläfräumen und Rettungswegen vor. Je nach Aufteilung/Schnitt der Wohnung können Küche und Wohnzimmer als Rettungswege gelten.

  8. Hallo,

    mich würde interessieren, wie es sich bei Mehrfamilienhäusern mit Gasanschluss verhält. Muss der Rauchmelder entsprechend auch für das Austreten von Gas „ausgestattet“ sein oder ist es gar keine Pflicht, dass dieser auch Gasgeruch erkennt sondern reicht es lediglich aus, dass dieser Rauch erkennt?

  9. Michael Reichling

    Hallo.

    Ich habe einen Neubau. Jetzt stellt sich mir die Frage ob die Feuermelder vernetzt sein müssen oder ob das nur optinal nötig ist?

  10. Hallo,
    wir besitzen ein Eigenheim. Im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Wohnzimmer ist ein Rauchmelder installiert. Der „Fluchtweg“ führt allerdings durch unsere Diele in der ein Holzofen befeuert wird. Da gerade beim Anfeuern des Ofens (in kalten Monaten täglich) immer Rauch anfällt würde der Melder ständig anspringen. Muss ich diesen zwingend einbauen? Alternativ könnte man aus dem Kinderzimmerfenster direkt vors Haus weil wir im EG leben. Vielen Dank vorab schonmal für die Antwort.

    • Guten Tag,

      als Rettungswege werden nur Wege zur Hauseingangstür bezeichnet. Terrassentüren oder ähnliches zählen nicht dazu. In der Regel sollte der Rauch des Ofens nicht ausreichen, um einen Alarm auszulösen. Durch die Wahl eines geeigneten Montageorts kann dem zusätzlich entgegengewirkt werden.

      VG

  11. Frank Radermacher

    Guten Tag,

    Ist der Rauchmelder in jedem Fall pflicht? Auch wenn das Haus mit ner Gasterme beheitzt wird?
    Oder gillt das nur bei Häusern mit Kaminöfen?
    Lg

    Radermacher

  12. Gilt die Rauchmelderpflicht für ein Einfamilienhaus bspw Reihenhaus / Doppelhaushälfte, die nur von 1 Mietpartei (vierköpfige Familie) bewohnt wird? In meinen Recherchen finde ich immer nur Texte, die sich auf „Wohnungen“ beziehen.

  13. Hallo,

    unser Vermieter hat in der Kostenaufstellung der Nebenkostenabrechnung die Kosten für den Rauchmelder mit Wartungsservice und Gerätemiete uns angerechnet.
    Ist das richtig?
    Ich dachte, der Vermieter hat die Kosten für die Wartungsarbeiten zu übernehmen.

    • Sebastian Fischer

      Ob die Kosten umgelegt werden können, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Mietvertrag. Im September 2011 hat das LG Magdeburg in einem Streit entschieden, dass die Kosten für die Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern zu den umlagefähig “sonstigen Betriebskosten” im Sinne des §2 Nr.17 der Betriebskostenverordnung zählen. Bisher gab es jedoch kein richterliches Urteil, ob diese Kosten auch umlagefähig sind. Die Kosten für die Wartung sind in jedem Fall umlagefähig. Diese Entscheidung wurde vom BGH mehrfach bestätigt, da Kosten die Aufgrund von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen entstanden sind, umgelegt werden können.

  14. Hallo,
    muss ich in einer 1 Zimmerwohnung (33qm) ein Rauchmelder montieren?
    Gruss
    Beck Armin

  15. Hallo,
    im ersten Stockwerk haben wir 3 Räume, davon unser Schlafzimmer, die anderen beiden Räume werden nicht genutzt.
    Müssen in diese beiden ungenutzten Räume auch Rauchmelder. in diesen Zimmern sind nur ein paar Steckdosen, an denen kein Verbraucher angeschlossen ist, sowie je eine Deckenlampe.

    • Sebastian Fischer

      Wenn diese Räume keine Flcuhtwege sind oder in diesen Räumen nicht geschlafen wird, müssen dort auch keine Rauchmelder platziert werden.

  16. Hallo,

    Muss ich als Mieter die Rauchmelder anbringen/sorge dafür tragen das alles korrekt ist anzahl usw oder ist dafür der Vermieter zuständig. Wo müssen Rauchmelder bzw. In welchen räumen müssen Rauchmelder in einer 2 Zimmerwohnung installiert werden?

    • Sebastian Fischer

      Für die Montage der Rauchwarnmelder ist der Vermieter verantwortlich. Diese sollten in den Schlafräumen und auf den Fluchtwegen installiert werden.

  17. In unserer Wohnung ist die Küche ein Durchgangszimmer, so dass ein Rauchwarnmelder installiert werden müsste. Was für ein Rauchmelder ist hier sinnvoll, dass dieser nicht ständig Fehlalarm auslöst ?
    Und ist die Ausstattung vom Wohnzimmer (Zugang zur Terasse, möglicher Fluchtweg) notwendig ? Wie sieht es aus, wenn in diesem Wohnzimmer grundsätzlich die Möglichkeit besteht zu schlafen, zB durch das Aufstellen einer Schlafcouch. Ist in diesem Fall eine Ausstattung Pflicht ?
    Vielen Dank vorab!

    • Sebastian Fischer

      Ich würde Ihnen an dieser Stelle den Pyrexx PX-1 empfehlen, da dieser laut Hersteller einen zusätzlichen Hitzemelder integriert hat, der Fehlalarme minimieren soll. Ich würde Ihnen empfehlen im Wohnzimmer einen Rauchmelder zu montieren. So sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

  18. Muss ich in einer Arztpraxis Rauchmelder anbringen?

    • Guten Tag Herr Walter,

      die Rauchmelderpflicht bezieht sich auf Wohnungen. Somit müssen in Arztpraxen keine Rauchwarnmelder instaliert werden.

      Viele Grüße

  19. Guten Tag,

    gibt es eigentlich auch eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung, in Büro, respektive Praxisräumen Rauchmelder einzubauen? Wenn ja, wo ist diese nachzulesen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    mfg M.Z

    • Sebastian Fischer

      Die Rauchmelderpflicht beschränkt sich ganz klar auf den Bereich der Wohnung. Gewerberäume sind hiervon ausgenommen.

  20. Ich wohne in Koblenz.Frage wer übernimmt die Rechnung der Rauchmelder kontrolle?Sind 15 Euro angemessen?

    • Guten Tag Herr Schmiedel,

      in Rheinland-Pfalz ist der Eigentümer für die Anschaffung, Installation und Watung der Rauchwarnmelder zuständig. Bei vermieteten Wohnung können die Kosten jedoch auf die Besitzer umgelegt werden. Mehr dazu finden Sie hier:
      https://rauchmelderpflicht.net/rechtliche-informationen-ueber-die-rauchmelderpflicht/
      Wenn Ihre Frage bezüglich der Angemessenheit auf den Anschaffungspreis bezogen ist, gebe ich zu bedenken, dass beim Kauf nicht allein auf den Preis geachtet werden sollte. Wichtig zu wissen wäre, wo soll der Melder angebracht werden? Ist eine große, stabile Stummschalttaste sinnvoll? Soll das Gerät über eine festverbraute 10-Jahres-Batterie verfügen? Q-zertifizierte Warnmelder sind zudem unempfindlicher gegen Täuschungsalarme. In großen Wohnungen ist eine Funkvernetzung empfehlenswert.

      Viele Grüße

  21. wo montiert man Rauchmelder am besten?
    Wir möchten in 2 Schlafzimmern und einem Flur/ Treppenhaus eines Einfamilienwohnhauses je einen Rauchmelder montieren.
    Macht es nicht eher Sinn im Keller einen Rauchmelder zu installieren, z.B. in der Nähe des Ölbrenners?
    Grüße

    • Guten Tag,

      mit „Wo?“ meinen Sie also in welchem Raum? Der Mindestschutz wird ja ganz klar in der Bauordnung für RP angegeben:
      „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“ Zusätlich lässen sich natürlich auch alle anderen Räume der Wohnung mit einem Melder absichern, wobei im Bad und möglicherweise auch in der Küche eher ein Hitzemelder zu verwenden ist, da Rauchwarnmelder (RWM) auf Dampf und Luftfeuchtigkeit regaierenn. Im Keller kann es durch Staub zu Täuschungsalarmen kommen, deshalb ist auch hier ein ein Hitzemelder zu empfehlen, sofern der Keller nicht zum Wohnraum zählt. Bei Heizungen, aus denen Gase austreten können wäre zudem ein Gas- bzw. CO-Melder ratsam.
      Wenn es darum geht, wo im Raum die Geräte zu montieren sind, empfehle ich das Rauchmelder-Kompendium der Rauchmelder-Experten. Im Standardfall werden die RWM mittig an der Decke mit einem Anbstand von 0.5 m zu Lampen und Wänden angebracht.
      Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage.

      Viele Grüße

  22. Werner Schäferp

    Dass in Mietwohnungen die Installation von Rauchmeldern Pflicht ist, finde ich absolut positiv. Aber warum sind an Arbeitsstätten z.B Büros noch keine vorgeschrieben, da doch hier die Brandgefahr genau so groß ist. Oder sind auch hier Fristen vorgesehen?

    • Guten Tag Herr Schäferp,

      in Wohnungen soll die Pflicht hauptsächlich verhindern, dass Menschen im Schlaf am Brandrauch ersticken. In öffentlichen Gebäuden mit hoher Brandlast bzw. vielen Gästen, werden meist Brandmeldeanlagen vorgeschrieben.

      Viele Grüße

  23. Wir sind absoluter Befürworter der Rauchmelder. Hatten welche schon vor der Pflicht. Jetzt haben wir ein Haus geerbt. Dieses steht bis zum Verkauf leer. Besteht such hier eine Pflicht? Niemand würde das piepsen hören und müsste gewarnt werden.

  24. Guten Abend Herr Fischer,

    ich habe eine Frage zu der DIN EN 14676. Ich plane den Einbau einer Alarmanlage (ABUS) in mein zu sanierendes Haus und wollte an dieser Alarmanlage Kabelgebundene Rauchmelder mit zentraler Alarmierung anschließen. Die vom Hersteller angebotenen Rauchmelder sind jedoch „nur“ EN54 zertifiziert – bedeutet dies das ich die Rauchmelder gar nicht verwenden „darf“? Bzw. gibt es denn Hersteller die der Norm entsprechende Rauchmelder anbieten welche ich an eine Kabelvernetzte Anlage anschließen kann? Ich würde gerne auf zusätzliche Funkquellen im Haus verzichten – allerdings trotzdem meine Rauchmelder vernetzten.

  25. Hallo,
    bei mir im Haus zwischen Flur EG und Flur OG ist eine offene Treppe. Muss der Rauchmelder im beiden Fluren installiert werden oder reicht es nur im Flur OG? Im EG befinden sich keine Schlafräume oder Kinderzimmer. Und im Heizungsraum muss man auch Rauchmelder montieren? Ist vom Flur EG begehbar.
    Danke im Voraus!
    MfG

    • Guten Tag,

      bei offenen Treppen, ist in der obersten Etage im Treppenbereich ein Melder zu installieren. Treppenbereich und Flur sind aber höchst wahrscheinlich getrennt zu betrachten, sodass in beiden Fluren zusätzlich Melder angebracht werden müssen.
      In der Bauordnung von Rheinland-Pfalz heißt es:
      „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“
      Auf den Heizungsraum sollte also auf keine dieser Bedingungen zutreffen, es sei denn, es handelt sich dabei gleichzeitig um ein Schlaf-, Kinder- oder Durchgangszimmer.
      Leider können wir keine genauere Auskunft aus der Ferne geben, da die baulichen Gegebenheiten eine entscheidende Rolle spielen. Wir empfehlen Ihnen aber das Rauchmelder-Kompendium, das sich mit den Details der Rauchmeldermontage beschäftigt.

      Viele Grüße

  26. Christian Röhling

    Der Brandmelder in der Wohnung meines Sohnes hat in dessen Abwesenheit ausgelöst. Mein Sohn hat die Wohnung gekündigt, hat die Wohnung bis auf einige Einzelteile geräumt und dem Vermieter die Wohnung zur Weitervermietung bereitgestellt.

    Der Vermieter bzw. ein Vertreter hat einen Schlüssel. Der Nachbar hat jedoch die Feuerwehr arlamiert, diese hat die Wohnungstür aufgebrochen und festgestellt, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Es ist anzumerken, dass der Vemieter die Kosten für Melder und Wartung auf die Mieter umlegt.

    Wer muss nun den Feuerwehreinsatz bezahlen der meiner Meinug nicht in der Bringschuld meines Sohnes liegt. Der Vermieter will die Kaution nicht zurückzahlen da er meinen Sohn für ein Anschalten des Melders zu Verantwortung zieht.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Röhling,

      leider können wir Ihnen keine rechtliche Beratung geben, jedoch ist es in der Regel so, dass der Vermieter die Kosten für solche Schäden trägt. Ihren Sohn für den Fehlalarm zu Verantwortung zu ziehen macht jedoch gar keinen Sinn! Er hätte zu keinem Zeitpunkt etwas gegen einen Fehlalarm (präventiv) tun können.

  27. Schönen guten Tag,

    ich bin freiberuflicher Pfleger und bin derzeit in einer Rehaklinik in Trier. Ist es richtig das Kliniken in den Patientenzimmern keine Rauchmelder haben? Ich bin bisher noch nie darüber gestolpert, aber meines erachtens reicht ein Melder auf dem Flur niemals aus!

    Mit freundlichen Grüßen

  28. Hallo, muss der Rauch/Brandmelder zur Prüfung durch den Schornsteinfeger an der Decke hängen oder kann ich die Geräte temoprär abschrauben und auch meinem Nachbatrn geben und später wieder an die Decke anschrauben?

  29. Dr. med. Hans Strubel

    Hallo und guten Tag,
    in welchen Räumen einer Arztpraxis müssen Rauchmelder angebracht werden?
    Wer kann mir vor Ort (67117 Limburgerhof) darüber Auskunft geben?
    Die örtliche Feuerwehr ?

    Für eine entsprechende Nachricht wäre ich sehr dankbar!
    Mit freundlichen Grüßen

    Hans Strubel

    • Sebastian Fischer

      Da es sich bei einer Arztpraxis nicht um eine Wohnung handelt, besteht hier keine Rauchmelderpflicht. Beantwortet dies Ihre Frage?

  30. Rauchmelder sind glücklicherweise in Privathaushalten Pflicht. Vermieter sind dafür verantwortlich, dass in allen Räumen (Schlafzimmer sowie Flure und Räume, die als Fluchtwege benutzt werden) Rauchmelder installiert sind. Allerdings sind Feuerlöscher ebenso wichtig. Dafür ist allerdings nicht der Eigentümer verantwortlich. Auch als Mieter sollten Sie den Einsatz bringen, und in einen Feuerlöscher investieren, damit Sie im Falle eines Falles den Brandherd eines kleinen Feuers direkt im Keim ersticken können.

  31. Hallo,
    wer ist denn der Verfasser dieses Berichts und wann ist er auf diese Internetseite eingefügt worden?
    MfG
    Maren

    • Hallo Maren,

      der Artikel wurde von mehreren Mitarbeiter bearbeitet, zuletzt 2012, weil sich unseres Wissens seitdem nichts an der LBO im Bereich Rauchmelderpflicht geändert hat. Liegen Ihnen andere Informationen vor?

  32. Hallo,
    es ist mir bekannt, dass Rauchwarnmelder pflichtgemäß nur in Wohnungen aufzuhängen sind.
    Nun gehören mir drei Gewerbeeinheiten, die im EG einer größeren Wohnanlage liegen. Über den Gewerbeeinheiten befinden sich im ersten und zweiten Stock Wohnungen.
    Gibt es dann eine Pflicht für Rauchwarnmelder?
    Und wenn nicht, ist es sinnvoll sie anzubringen?
    Ich denke hauptsächlich an das Szenario, dass die Melder nachts angehen, ggf. unberechtigt. Wer muss dann den Feuerwehreinsatz bezahlen? Oder wenn sie anfangen zu piepen, weil Batterie leer ist und die Nachbarn fühlen sich gestört?
    Auf der anderen Seite: was ist , wenn es in den Gewerbeeinheiten nachts brennen sollte und die obigen Anwohner merken nichts? Ich bin hin und her gerissen, was am Sinnvollsten ist.
    Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
    Liebe Grüße

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Keppler,

      die Rauchmelderpflicht selbst gilt nur für Wohnungen, also nicht Geschäftsräume. Es macht jedoch definitiv Sinn zum Schutz der Mieter Rauchmelder in den Gewerberäumen zu installieren. Am besten Funkrauchmelder die mit dem Treppenhaus vernetzt sind. Gerne können Sie sich von den Rauchmelder-Experten ( 033397.272228 ) kostenlos hierzu beraten lassen.

  33. Wolfgang Heil,

    Hallo
    in einem Gebäude mit 5 Eigentumswohnungen, davon sind 2 Wohnungen vermietet. 3 andere Wohnungen sind von den Eigentümern bewohnt.
    Wer ist für die Montage und Wartung verantwortlich.

    M.E. in den eigen genutzten Wohnungen die Eigentümer dieser Wohnungen.
    In den vermieteten Wohnungen die Eigentümer bzw. im Auftrag der Eigentümer die Mieter.

    Im Treppenhaus haben wie in jeder Etage einen Rauchmelder installiert.

    Ebenso im Keller im Zählerraum.

    Ist meine Meinung richtig.

    Vielen Dank

    Wolfgang Heil,

    • Sebastian Fischer

      In der Regel übernimmt dies die Hausverwaltung. In Absprache mit alle Eigentümer können diese dies jedoch auch selbst übernehmen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*