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Rauchmelderpflicht NRW

NRW

Rauchmelderpflicht NRW Kurzfassung

  • seit 01 April 2013
  • für alle Wohnungen – Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 01.01.2017
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in der Landesbauordnung NRW

Sie benötigen Rauchmelder? Dann bekommen Sie diese hier.

Die Rauchmelderpflicht in NRW im Detail

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.

Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?

  • Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmerjedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder). Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel hier.

Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?

  • Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.

Wir bieten Ihnen hier günstige Rauchmelder.

Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht NRW

Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht NRW. Die Verordnung können Sie hier unter §49 Absatz 7 nachlesen.

310 comments

  1. Hausverwaltung Essen

    Sehr informative Site, mit guter Erklärung zur aktuellen gesetzlichen Lage

    • Doris-Anna Kugler

      Guten Morgen,

      muss der Mieter für die Kosten der Rauchmelder und deren Installation aufkommen, oder ist das dem Hauseigentümer überlassen?
      Wahrscheinlich muss der Mieter die Wartung und den Austausch der Batterien übernehmen. Kann der Hauseigentümer wegen der Rauchmelder-Installation in meiner Wohnung die Miete erhöhen und den Preis für die Rauchmelder mit 25,-Euro berechnen? Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüße, verbunden mit den besten Wünschen für das NEUE JAHR 2016.

      Doris-Anna Kugler

      • Guten Tag Frau Kugler,

        die Anschaffungsksten kann der Vermieter in Form einer Mieterhöhung „reinholen“ (Erhöhung um 11% der Anschaffungskosten). Wenn Sie die Höhe der Anschaffungskosten anzweifeln, können Sie einen Nachweis fordern. Bei der Wartung kommt es darauf an, wer diese übernimmt. In der Bauordnung steht dazu: „Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“ Hat der Vermieter die Wartung übernommen bzw. einen Dienstleister bestimmt, können die Kosten u. U. als Betriebskosten abgerechnet werden. Mehr dazu finden Sie hier:
        https://rauchmelderpflicht.net/2014/05/vermieter-duerfen-mietkosten-fuer-rauchmelder-nicht-umlegen/

        Viele Grüße und ebenfalls ein frohes neues Jahr!

      • Markus Stövesand

        Ich Arbeite seit 15 Jahren als Haustechniker,Hauswart wie man es heute auch nennen mag. Die Anschaffung der Rauchmelder liegt beim Vermieter und nicht beim Mieter. Die Wartungskosten durch eine Externe Firma oder durch die Haustechnik ist in den Nebenkosten ( ist in den Nebenkosten aufgelistet wie alles andere auch ) mit drin.
        Die Batterien sollte man trotz alle dem im Auge behalten nicht das man eine Batterie erwischt beim neukauf die sich zu schnell Endladen tut. Alles schon vorgekommen.
        Passiert meist bei Billig Ware ( Batterien ) . Ansonsten werden die Wartungen 1 – 2 mal im Jahr durch eine Externe Firma oder der Haustechnik vorgenommen wobei man ein Info-schreiben bekommt wann es passiert damit man zuhause ist wenn sie kommen. Eine Erhöhung der Miete wegen Rauchmelder kann nicht gemacht werden so viel ich weiß da eine Mieterhöhung nur alle 2 jahre machbar ist und das nur um ein gewissen Prozentsatz den ich jetzt im Moment nicht zur Hand habe aber im Netz nach zu lesen ist.

        • Guten Tag Herr Stövesand,

          ob die Wartung als sonstige Betriebskosten abgerechnet werden kann, hängt vom Mietvertrag ab. Auch die Umlage der Anschaffungskosten ist in Form einer Mieterhöhung möglich, da der Einbau von Rauchwarnmeldern als Mondernisierungsmaßnahme gilt. Und nicht jeder Melder benötigt jährlich neue Batterien. Genaueres nur Kostenumlage können Sie hier nachlesen (inkl. rechtl. Grundlage): https://rauchmelderpflicht.net/2014/05/vermieter-duerfen-mietkosten-fuer-rauchmelder-nicht-umlegen/

          Viele Grüße

        • Hallo zusammen,
          wollte nur mal etwas zum Datterietausch anmerken.
          Man sollte für den Austausch Lithium Batterien verwenden,
          da sich diese über Jahre hinweg (5-10 J.) die Versorgung sichern.

          • Guten Tag,

            dabei ist aber zu beachten, dass nicht alle Melder für die Verwendung von Lithiumbatterien geeignet sind.

          • Auf jeden Fall soll die bezeichnung der Batterie mit einem „L“ beginnen , zB : LR6 . Das L steht für „large“ Sowas ist dann eine Alkali-Manganzelle mit hoher Kapazität . Die kann man auch getrost bei ALDI holen , denn die Teuerfabrikate geben auch nicht mehr her . Batterien ohne „L“ , zB : R6 sind Zink-Kohleelemente . Da sollte man aus Gründen der Kapazität und der Auslaufgefahr die Finger vonlassen

          • Sebastian Fischer

            Sehr geehrter Herr Huibert,

            leider ist dies falsch. Eine Batterie sagt nichts über die Qualität des Rauchmelder aus. Die von Ihnen empfohlene Alkali-Batterie hat keine lange Laufzeit in einem Rauchmelder. In der Regel ist die Laufzeit auf 2 Jahre oder weniger begrenzt. Anders verhält es sich mit Lithiumbatterien die Laufzeiten bis zu 10 Jahren in einem Rauchmelder haben. Zwischen „Teuerfabrikaten“ und einem Discounter-Rauchmelder gibt es grosse Unterschiede. Um das Beispiel zu bemühen: Der von Ihnen empfohlene Aldi-Rauchmelder kostete zuletzt 4,49€. Wenn man optimistisch von einem 2 jährigen Wechsel der Batterie ausgeht und hier die von Ihnen empfohlenen Alki-Batterie einsetzt, kommt bei einer Laufzeit von 10 Jahren auf 15,69 Euro (4,49+ 4*2,80 (Batterie)). Wenn man nun noch in die Betrachtung zieht, dass ein „Teuerfabrikat“ auch meist eine längere Garantie (10 Jahre) und zusätzliche Installationen zur Vermeidung von Fehlalarme hat, so ist hier faktisch kein Preisunterschied mehr vorhanden.

      • Die Anschaffung und Installation der benötigten Rauchmelder ( Schlaf-, Kinderzimmer, Flur (Diele) Wohnzimmer (wenn dieses zum Fluchtweg gehört), trägt der Vermieter, auch die Kosten bei defekt eines Rauchmelders, zur Anschaffung eines neu Gerätes! Die Wartung und das wechseln der Batterie hingen obliegt dem Mieter, allerdings kann ich mir auch gut vorstellen das wenn alle Mieter Einverstanden sind, das der Vermieter mit der Firma die die Rauchmelder Installiert ein Wartungsvertrag abschließt und diese Kosten (für die Wartung) auf die Nebenkosten umlegt!
        (Wartungskosten Gesamt /Rauchmelder Gesamt X Rauchmelder in der Wohnung)

        • Guten Tag Herr Pieper,

          es ist richtig, dass der Vermieter zunächst die Kosten für die Anschaffung und Installation trägt. Wie bereits geschrieben, kann durch die Montage der Rauchwarnmelder jedoch die Miete erhöht werden, wodurch der Vermieter die Kosten indirekt weitergeben kann. Die Aussage „Die Wartung und das wechseln der Batterie hingen obliegt dem Mieter[…]“ stimmt jedoch nicht ganz, wie dem Zitat aus der Bauordnung zu entnehmen ist. Der Vermieter trägt grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. In den meisten Fällen bestimmt dieser daher auch eine Firma, die die Wartung übernimmt. Ein Einverständnis der Mieter ist dazu nicht notwendig.

          Viele Grüße

    • Ich habe mal ein Frage! Nächste Woche lässt der Vermieter im ganzen Haus – Rauchmelder anbringen!
      Ich wohne oben in der Dachgeschosswohnung und habe nur einen 30qm Wohn,- Schlafraum!
      In dem Beitrag steht, das im Flur + Schlafzimmer ein Rauchmelder installiert werden muss!
      Ich rauche in diesem Raum aber viel und weiß gerade nicht, ob das dann alles so Sinn macht!
      Reagiert so ein Rauchmelder überhaupt auf Zigarettenqualm?
      Bitte um Antwort
      LG

      • Guten Tag Frau Barc,

        ob ein Melder auf Zigarettenrauch reagiert, hängt vom Gerät ab. Der Vermieter muss, unabhängig davon, ob der Mieter Raucher ist oder nicht, in den vorgeschriebenen Räumen Rauchwarnmelder anbringen. An dieser Stelle macht die Bauordnung keine Ausnahmen.

        Viele Grüße

    • Hallo,

      ich habe eine Raumhöhe von 4 Metern. Wo muss den der Rauchmelder montiert werden, an der Decke? Und wie weit von der Wand weg?

      Vielen Dank für Ihre Hilfe

      • Guten Tag,

        ja, der Melder muss an der Decke montiert werden, am besten mittig. Der Mindestabstand zu Lampen, Wänden und anderen Hindernissen beträgt 0,5 m. Generell empfiehlt es sich. mindestens die Bedienungsanleitung und optimalerweise auch die DIN 14676 dazu zulesen.

        Viele Grüße

    • Hallo,
      mir wurden trotz vorhandener eigener Rauchmelder neue Rauchmelder durch die Hausverwaltung installiert. Diese kann ich nicht selber warten und müsste bei Fehlern eine kostenpflichtige Telefonnummer anrufen. Mir ist zwar schriftlich versprochen worden, dass die Wartung nicht von uns Mietern übernommen werden muss, aber wer weiß….
      Darf die Hausverwaltung mir als Mieter ihre Rauchmelder Auswahl aufzwingen?
      Kann ich erfolgreich, falls die Wartungsabrechnung in der Heizkostenabrechnung versteckt wird (beides Brunata), gegen die Wartungskosten angehen?

      Noch etwas….
      Flur=Fluchtweg verstehe ich.
      Wohnzimmer kein Rauchmelder, verstehe ich nicht, ich schlafe gerne mal auf dem Sofa ein.
      Mein Rauchmelder im Flur hängt direkt vor der Badezimmertür und die Küche ist offen zum Flur, deshalb verstehe ich in meinem Fall den Rauchmelder im Flur nicht. Ich warte auf den ersten Fehlalarm, der sicherlich bald kommt.

      Ich stehe so schon mit der HV auf „Kriegsfuß“ da bis jetzt keine Abrechnung im ersten Anlauf korrekt war.

      • Guten Tag,

        ja, der Vermieter darf eigene Melder installieren, selbst wenn bereits der Mieter Rauchwarnmelder angebracht hätte. Als Heizkosten dürfen diese jedoch nicht abgerechnet werden. Laut Landgericht Hagen darf die Miete der Rauchmelder nicht über die Betriebskosten abgerechnet werden. Die Wartung kann als sonstige Kosten aufgeführt werden. Die Installation von Meldern im Wohnzimmer ist optional, es sei denn, es wird als Schlafraum genutzt und es befindet sich eine Schlafcouch darin. Im Flur hingegen muss mindestens ein Gerät montiert werden. Ob der Montageort vor dem Bad der günstigste ist, kann ich leider nicht einschätzen.

        Viele Grüße

        • wir wohnen im 6 Familien Haus in NRW, haben 2 1/2 Zimmer. Rauchmelderanzahl wäre vorgeschrieben also 2, einmal Schlafzimmer, einmal Flur.
          Jetzt hängt im Hausflur ein Zettel der Brunata, dass nächste Woche Rauchmelder installiert werden, angekreuzt ist natürlich das teurere Modell.
          Es gab vorher keinerlei Information für uns, wie die Kosten sein werden usw., damit werden wir dann wohl bei der nächsten Nebenkostenabrechnung einfach überrascht.

          Die eigentliche erst einmal wichtigere Frage ist:
          Darf der Vermieter beliebig viele Rauchmelder anbringen lassen, also statt der gesetzlich vorgeschriebenen 2 noch weitere in Küche und Wohnzimmer?
          Und falls das versucht wird, kann ich die Anbringung verweigern oder wenigstens die Kostenübernahme dafür im Hinblick darauf, dass gesetzlich nur 2 vorgeschrieben sind?

          • Guten Tag,

            unabhängig von der Pflicht handelt es sich hierbei um eine duldungspflichtige Modernisierung (§ 555d BGB), d.h. der Vermieter kann entscheiden, wie viele Melder er installiert und kann auch die Kosten aller Melder umlegen.

            Viele Grüße

    • Hallo,

      was passiert denn wenn der Vermieter/-in seiner Pflicht nicht nach kommt und wir am 01.01.17 immer noch keine Rauchmelder in der Wohnung hängen hätten?

      Was für Konsequenzen hätte das für den Vermieter/-in??

      Liebe Grüße

      • Guten Tag,

        wenn dies nicht gemeldet wird und es nicht zum Brand kommt, hat dies keine Konsequenzen. Kommt es zum Brand, kann in einem Strafverfahren gegen den Vermieter ermittelt werden. Melden Sie, dass der Pflicht nicht nachgekommen wurde bei der Bauaufsicht, können Geldstrafen auferlegt werden.

    • Hallo,
      habe eine Frage, muss ich als Mieter meinen Vermieter an seine Gesetzliche Pflicht erinnern,Rauchmelder zu installieren?

      • Nein. Der Vermieter ist selbst für die Erfüllung seiner Pflicht zuständig, sowie dafür sich entsprechend zu informieren. Sie können ihn aber natürlich informieren.

    • Hallo,

      unser Vermieter möchte bei uns in der Wohnung Rauchmelder anbringen.
      NUR
      wir haben sowieso welche
      und möchten den Vermieter aus persönlichen Gründen nicht in der Wohnung haben.
      Müssen wir ihn hereinlassen???

      Lieben Gruß
      Danke schon einmal

      Maluche

      • Ja, der Vermieter muss vorhandene Melder nicht akzeptieren und kann sich notfalls per Gerichtsbeschluss Zugang zur Wohnung verschaffen.

    • Hallo,

      Ich wohne in einer 3 Zimmer Mietwohnung und habe einen Rauchmelder am Ende des Flures zwischen Schlaf- und Gästezimmer hängen.
      Was kommt auf mich zu wenn in den nächsten Tagen der Schornsteinfeger an die Türe klopft.
      Liebe Grüße und Danke im Voraus

      • Guten Tag,

        ich bin nicht sicher worauf Ihre Frage genau abzielt. Weil Sie nur diesen einen statt der Pflichtausstattung haben?

  2. Eheleute Erich und Dorothea Surau

    Wir wohnen in einem Mietshaus, wo der Vermieter sehr viel Holzvertäfelungen angebracht hat. Kann man den Vermieter auf Rauchmeldeanlagen aufmerksam machen ??

    Mit freundlichem Gruß
    Dorothea Surau

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Familie Surau,

      natürlich hilft es den Vermieter auf mögliche Brandherde aufmerksam zu machen. Sollten die Holzvertäfelungen im Treppenhaus sein, wäre dies jedoch nicht Bestandteil der Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung.

    • Guten Tag,
      sofern es sich hier nicht um Treppen innerhalb von Einfamilienhäusern bzw. innerhalb von Wohnungen handelt (Maisonettewohnungen), sind es ’notwendige Treppenräume‘. Hier gilt § 37 (9) Bauordnung NRW (oder vergleichbarer Paragraph in anderen Bundesländern): „In notwendigen Treppenräumen … müssen Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.“ Wenn Sie den Vermieter zur Entfernung mit Hinweis auf die Unzulässigkeit gemäß Bauordnung erfolglos aufgefordert haben, können Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung bei der Bauaufsicht auch einmal informieren. Es handelt sich um einen nicht ganz unwesentlichen Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen.

  3. Wir wohnen in einem barrierefreien Wohnhaus mit 19 Eigentumswohnungen wovon 3 Wohnungen vermietet sind. Baujahr war 2008. Die Wohnungen sind über Laufbalkone zu erreichen. Diese wieder über ein großes Treppenhaus mit Aufzugsanlage. Was müssen wir als Eigentümergemeinschaft veranlassen?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Müller,

      grundsätzlich gilt die Rauchmelderpflicht in NRW nur für den Bereich der Wohnung, d.h. die Laufbalkone wären davon ausgenommen. Wenn es abseits der Rauchmelderpflicht einen Bedarf an der Absicherung des Treppenhauses mit Rauchmelder gibt, würde ich Ihnen gerne eine Beratung bei den Rauchmelder-Experten (033397.272228) empfehlen. Kostenlos und Unverbindlich!

    • Liebe Fam. Müller

      Ich arbeite Hauptberuflich als Privatermittler und Sicherheitsberater. Leider hat der Herr Sebastian Fischer mit seiner Beantwortung Ihrer Frage nicht ganz recht. Auch Treppenhäuser, die als Fluchtwege gelten, müssen mit Rauchmelder ausgestattet sein.

      • Sebastian Fischer

        Sehr geehrter Herr Mietsch,

        Leider haben Sie da Unrecht! Die Landesbauordnung hat die Rauchmelderpflicht im Bereich Wohnung verankert. Dies bedeutet, dass der Wirkungsbereich der Pflicht der Bereich einer Wohnung ist und eben nicht die Flure eine Miethauses oder Mehrfamilienhauses. Einzige Ausnahme ist hier übrigens Baden-Württemberg!

  4. Na da hat die Lobby der Rauchmelder-Hersteller ja wieder gute Arbeit geleistet! Schön zu wissen, dass man in einem Land lebt, wo sich die Industrie derart um das eigene Wohlergehen kümmert! Danke!

    • Dass ohne eine vorgehende Prüfung der Kommentar nicht veröffentlicht wird ist ja klar. Gut, dass auch die freie Meinungsäußerung derart gut geschützt wird.

      • Sebastian Fischer

        Selbstverständlich wird jeder Kommentar geprüft. Dies geschieht allerdings nur, weil es tatsächlich Kommentare gibt die nur Spam (Erotik, Drogen..) sind. Anonym eine Meinung zu äußern zeugt jedoch von wahrhaftigem Mut.

    • Sebastian Fischer

      Wer sagt Ihnen das die Lobby um die Hersteller diese Entwicklung vorwärts treibt? Vielleicht ist das nur die Reaktion auf die vielen Brände mit Brandtoten? In anderen europäischen Ländern besteht schon seit vielen Jahren eine Rauchmelderpflicht!

      • wegen den brandtoten ? ist nicht jeder selbst für seine gesundheit verantwortlich ?
        „Übermäßiger Salzkonsum führte im Jahr 2010 zu fast 2,3 Millionen Todesfällen weltweit, verursacht durch Erkrankungen wie Herzinfarkte und Schlaganfälle.“
        „Zuckerhaltige Getränke sind weltweit gesehen die Ursache für 184.000 Todesfälle pro Jahr.“
        und von tabak und alkohol will ich gar nicht erst anfangen……
        aber das mit den rauchmeldern passt gut zum entmündigenden, versicherungs und überwachungsstaat (; …..

        nichts desto trotz muss man sich ja wohl damit abfinden….
        deshalb hätte ich ein paar fragen..

        ich wohne in einer mietswohnung, hiervon ist ein zimmer ein „kinderzimmer“ dieses wird abe rnur als abstellraum genutzt und wird nicht bewohnt….
        da der raum zugestellt ist, möchte ich eigentlich nicht, das da ein rauchmelder angebracht wird… muss ich das hinnehmen ?

        kann man die rauchmelder selber installeiren oder muss dafür wieder jemand in meine privatsphäre eindringen (so wie beim schornsteinfeger) ?

        kann man die selber prüfen oder kommt da auch wieder jedes jahr jemand vorbei ?

        vielen dank !

        • Guten Tag,
          über all diese Fragen entscheidet Ihr Vermieter. Als Eigentümer legt er fest, in welchen Räumen Rauchwarnmelder von wem angebracht werden und wer die Wartung durchzuführen hat. Dabei muss er sich aber natürlich an die Bauordnung halten.

        • Ich halte dieses Gesetz in der vorliegenden Form für ein Disaster. Es darf schlicht nicht sein, dass ein Fremder (also auch nicht der Eigentümer) in den privaten Wohnraum Überwachungsgeräte einbringt, unter dem Vorwand der Sicherheit.

          Rauchmelder sind zunächst einmal elektronische Überwachungsgeräte (und keiner weiß, was die wirklich alles überwachen).
          Als Mieter darf ich die Geräte nicht einmal auseinander nehmen, um zu kontrollieren, was darin verbaut ist – dann wäre das Sachbeschädigung.

          Es wird ein Leichtes sein, wenn die vermeintlichen Wartungsfirmen gezielt manipulierte Geräte einbringen und man darf sich dann über Einbrüche, Cybermobbing, Industriespionage u.ä. nicht mehr wundern.

          Vorhandene oder selbst installierte Rauchmelder des Mieters müssen bedingungslos Vorrang haben. Leider hat der BGH diese besonderen Gefährdungsaspekte in seinem Urteil überhaupt nicht berücksichtigt.

          Es bleibt die Frage, ob das Gesetz nicht sogar gegen den Artikel 13 Abs.1 des Grundgesetzes verstößt.

          Meine Anfrage Anfang 2012 beim damaligen Bauminister Voigtberger hatte das Gesetz auch in anderer Form bestätigt (nämlich mit Eigenverantwortung des Mieters). Leider hat sich der amtierende Bauminister darüber hinweg gesetzt und damit für die Zukunft ein Höchstmaß an Gefährdung statt Sicherheit installiert.

          Das Rauchmeldergesetz ist in der vorliegenden Form (und nach Rechtssprechung des BGHs) eindeutig ein Gesetz zur staatlichen Unterstützung von Wohnungsverwanzung.

          Wer erinnerrt sich an Agentenfilem der 70er, wo mühsam Abhörmikrofone in Telefonhörer, unter Schreibtische oder in Blumentöpfe versteckt wurden? Nicht mehr nötig, der Bauminister fördert das Auspionieren sogar im Schafzimmer an bestplatzierter Stelle und mit Videoüberwachung – natürlich alles nur zur Sicherheit.

          Eine erneute Anfrage beim Bauminster ist leider bis jetzt ohne Antwort geblieben.

          otmar

          • Sebastian Fischer

            Sehr geehrter otmar,

            ich denke es geht weniger darum das vermeintliche Wartungsfirmen die Gerät manipulieren, sondern mehr um die Möglichkeit. Zum Lesen möchte ich an dieser Stelle dieses Dokument empfehlen: http://www.opengeiger.de/BoesesErwachenRauchmelder.pdf

            Wenn ein Vermieter hingegen normale Rauchmelder anschafft, dürfte Ihre Sorgen weitestgehend ausgeräumt sein, da diese über keine Einrichtungen für Fernwartung verfügen.

          • Die Angst einer „Überwachung in den eigenen 4 Wänden“ kann ich gut nachvollziehen. Nicht umsonst hat GOOGLE ja die Rauchmelder-Firma NEST für 3 Mrd Dollar übernommen.

          • Im Spionehandel (auch über Internet) kann man Aufspürgeräte kaufen, die Wanzen und ähnliches aufspüren können. Ob eine solche Gefahr allerdings von Rauchmeldern ausgeht, kann ich nicht sagen.

          • Die Pflicht zur Installation gilt übrigens nicht in Altenheimen wie unten nachzulesen ist. Daran merkt man, dass es hier nicht um Sicherheit geht, sondern nur um Überwachung. Denn so alte Menschen auszuspionieren ist sinnlos. Bei allen Anderen Menschen ist es dagegen deutlich interessanter. Die perversen Firmenmitarbeiter und Vermieter reiben sich schon die (Hände).

          • Sebastian Fischer

            Leider ist das kompletter Unsinn. Altenheime fallen in der Regel in den Bereich der Brandschutztechnik und haben somit meist Brandmeldeanlagen. Ebenso ist es kompletter Unsinn das Rauchmelder die Mieter ausspionieren. Bevor Sie sich zu solchen Aussagen hinreissen lassen, sollten Sie sich informieren. Warum genau alte Menschen uninteressanter als „andere“ Menschen sind, bleibt offen.

          • Manche Leute haben Probleme…..

        • Hallo an alle, ich möchte mich ausdrücklich dieser Ansicht anschließen. Es wird wirklich Zeit, das endlich jemand mit dieser bevormundenden Bürokratie aufräumt. Wir bewohnen ein Eigenheim ohne Mieter usw. kein Kinder nichts weiter, es ist wirklich unsere eigenen Angelegenheit, wie wir uns ggf. schützen. Der Schornsteinfeger meinte er müsse Meldung machen wenn die scheiß Dinger nicht eingebaut werden, was hat so jemand eigentlich in allen unseren Räumen zu schaffen. Gilt eigentlich das Grundgesetz noch oder wie weit sind wir da schon auf den Hund gekommen? Seit wann muss ich so jemandem ohne Durchsuchungsbefehl den jeder Polizist vorlegen muß meine privaten Räumen vorführen???

          • Sebastian Fischer

            Es gibt kein Gesetz und keine Institution die den Schornsteinfeger zum Kontrolleur macht. Das Problem scheint hier nicht die Bürokratie zu sein, sondern der Schornsteinfeger!

          • Du musst nicht dem Schornsteinfeger aller Räume zeigen, allerdings wird dieser dann nicht den Einbau von Rauchmeldern prüfen können und wird eben eine Meldung machen müssen, Du kannst dir dann überlegen, wie Du auf einem anderen Weg nachweisen kannst, dass bei dir Rauchmelder eingebaut sind.

          • Guten Tag,

            tatsächlich muss der EIgentümer/Besitzer dem Schornsteinfeger Zutritt allen Räumen gewähren (§1 Abs. 3 SchfHwG). Es ist jedoch nicht die Aufgabe der Schornsteinfeger, den Einbau zu kontrollieren und ggf. Meldung zu machen.

            Viele Grüße

      • Welche Statistik belegt, das Rauchmelder, Leben gerettet haben? Hierüber sollten bzw. müssten aussagekräftige Belege vorhanden sein. Die bezugnahme auf das Ausland ist hierbei irrelevant, da sich dort die Bau – und Brandschutzvorschriften sehr stark von der Deutschen unterscheiden.

        • Guten Tag Herr Nowak,

          in der Tat sind die Statistiken hier nicht eindeutig. Die Aussage, dass Rauchmelder Leben retten können, bezieht sich darauf, dass sie schlafende Personen wecken, die ohne Melder im Schlaf ersticken würden. Ebenso können Rauchmelder bewirken, dass Personen den Alarm hören und hilflosen Menschen helfen, die sich selbst nicht in Sicherheit bringen können. Leider verhindern die Melder jedoch nicht, dass Personen sich überschätzen bzw. die Situation unterschätzen und sich deshalb bewusst in Gefahr begeben.

          Viele Grüße

          • Hallo an alle Rauchmelder-Genervten,

            ich denke da hat jemand echt gute Lobbyarbeit gemacht und wir sollen es nun bezahlen. Nicht nur als Mieter ist das ärgerlich, auch als Vermieter ist es einfach nur teuer und nervig. Dabei ist in der Zeit vom 7.7.16 zu lesen, dass die trotz steigender Ausgaben für Brandmeldeanlagen die Zahl der Brandopfer nur marginal sinkt.
            Meine Frage wäre nun: muss ich als Hausbesitzer in meinen eigenen Räumen auch diese Feuermelder anbringen? Kann ich meinen Mietern gestatten auf eigene Verantwortung auf die Feuermelder zu verzichten? Solche Mieter habe ich nämlich. Gibt es bereits versicherungsrelevante Folgen wenn ich keine Rauchmelder habe für vermietete Wohnungen oder für Wohneigentum?

            Liebe Grüße

          • Guten Tag Frau Lenters,

            zunächst ist es wichtig zwischen Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen/Rauchmeldern/Feuermeldern zu unterscheiden. Brandemeldeanlagen usw. werden individuell als Auflage gefordert. Rauchwarnmelder sind nach DIN 14676 zu montieren sowie zu prüfen und werden mit der Bauordnung festgesetzt.
            Als Vermieter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Absprachen zwischen Ihnen und den Mietern befreien Sie nicht von dieser. Im Voraus äußern sich die meisten Versicehrungen nicht dazu, wie die Schadensregulierung gehandhabt wird, wenn keine Rauchwarnmelder montiert wurden. In der Regel wird aber vertraglich verlangt, dass der Versicherungsnehmer die entsprechende Bauordnung einhält. Bei Personenschäden käme evtl. zusätzlich ein Strafverfahren auf Sie zu.

            Viele Grüße

  5. ich verstehe es also so daß der meiter für die kosten der wartung der melder aufkommen muss? wer bestimmt wann und wie die melder gewartet werden? was wenn der vermieter nun eine vds-anlage einbaut mit bmz und bestimmt daß die anlage nun einmal im jahr gewartet wird?
    wer haftet wenn der mieter der pflicht nicht nachkommt die batterien zu wechseln? kann man diese kosten von der steuer absetzen? wer haftet für einen unbemerkten defekt der rauchmelder wenn es zum brand kommt?

    • Guten Tag Oliver,

      die Bauordnung besagt:
      „Wohnungen […] haben die Eigentümer […] auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“ (§ 49 (Fn 17) Wohnungen der BauO NRW)

      Der Mieter übernimmt also erst einmal selbst die Wartung. Dabei entstehen keine Kosten, wenn nicht eine Firma beauftragt wird. Wie ein Melder gewartet wird, kann in der DIN 14676 im Kapitel 6 „Instandhaltung“ nachgelesen werden. Hier wurde das Thema zusammengefasst: http://www.rauchmelder-experten.de/blog/allgemein/wartung_und_instandhaltung_eines_rauchmelders/
      Demnächst bieten wir auch ein Wartungsprotokoll an.
      Sollte der Eigentümer die Wartung übernehmen wollen, kann er die Kosten auf den Mieter übertragen. Die Kosten belaufen sich auf wenige Euro im Monat (Beispielwohnung in Lübeck: 1,11€: http://openjur.de/u/167155.html).

      Die Wartung an sich wird in der Bauordnung nicht genauer definiert. Die Bauordnung ist aber stark an die DIN 14676 angelehnt. Um die Betriebsbereitschaft sicherzustellen, empfiehlt sich deshalb die Wartung nach DIN 14676. Damit ist man im Zweifel auch rechtlich abgesichert. Ein weiterer Anhaltspunkt zur Wartung sind die Herstellerangaben.

      Brandmeldeanlagen fallen nicht unter die Rauchmelderpflicht und werden in öffentlichen Gebäude eingebaut. In Wohngebäuden werden Rauchmelder installiert, die auf Wunsch vernetzt werden können, aber keinen Alarm an eine Zentrale weitergeben.

      Wenn die Wartung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird und Personen zu Schaden kommen, muss nachgewiesen werden, wer der Wartungspflicht nachkommen musste. Dieser muss dann ggf. mit Strafen rechnen.

      Grundsätzlich soll ein Rauchwarnmelder, keinen Brand sondern Personenschäden verhindern. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und der Melder zuvor keine Störung angezeigt hat, sollte niemand zur Verantwortung bezüglich des Defekts gezogen werden können. Außerdem ist es im Nachhinein praktisch unmöglich nachzuweisen, wie groß der Schaden ohne bzw. mit Alarm ausgefallen wäre.

      Ob die Wartungskosten abgesetzt werden können, würden wir auf Grundlage folgender Tabelle, mit ja beantworten:
      http://www.software24.com/nicht-im-menue/beguenstigte-und-nicht-beguenstigte-haushaltsnahe-dienstleistungen-und-handwerkerleistungen.html

      Viele Grüße

  6. Hallo zusammen,

    wir sind gerade in eine frisch renovierte Wohnung (Haus wurde Kernsarniert) gezogen und haben den Vermieter auf die fehlenden Rauchmelder aufmerksam gemacht.
    Er sagt, dass er erst bis 2017 dafür verantwortlich wäre, ist das richtig? Es ist doch quasi eine Neu- bzw. Umbaute und somit jetzt schon gesetzlich dazu verpflichtet oder täusche ich mich?

    Danke vorab

  7. Der Vermieter dämmt die Außenseiten des Hauses mit hochbrennbarem Styropur, das im Falle eines Brandes hoch giftige Dämpfe entstehen lässt. Nun soll von innen gegen die Feuergefahr vorgegangen werden auf Kosten der Mieter wie immer.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr B.,

      ich glaube die Rauchmelderpflicht und die Aussendämmung stehen in keinem direkten Zusammenhang.

  8. Kann mir als Mieter über meine Nebenkostenabrechnung ein Teil der Kosten für einen (neu installierten) Rauchmelder im Treppenhaus auferlegt werden?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Pepe,

      grundsätzlich gilt die Rauchmelderpflicht in NRW nicht für Treppenhäuser, insofern gab es hier keinen Grund für die Montage also auch kein Grund die Kosten umzuschlagen. Jedoch ist es natürlich sinnvoll hier einen Melder einzusetzen, da dieser Ihnen hilft im Falle eines Branden frühzeitig alarmiert zu werden.

  9. Wer trägt die Kosten im Falle eines Fehlalarmes, wenn die Mieter den ganzen Tag über arbeiten und nicht erreichbar sind?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Pepe,

      welche Kosten meinen Sie? Das Aufbrechen der Tür? Diese Kosten trägt der Vermieter! Die Kosten für die Anfahrt der Feuerwehr? Die trägt der Steuerzahler!

  10. Sind die Rauchmelder in einer WEG Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

    • Sebastian Fischer

      Nach Urteilen der Rechtssprechung (OLG Frankfurt ZMR2009, 864; AG Ahrensburg ZMR, 78; AG Rendsburg, ZMR 2009; 239;….) zählen Rauchwarnmelder zwingend zum Gemeinschaftseigentum, da sie dem Schutze des gesamten Hauses dienen.
      Jedoch wird auch eine gegenteilige Meinung vertreten, nach der Rauchmelder zum Sondereigentum zähen. Diese Meinung wurde vom OLG Hamburg-Wandsbek (ZMR 2010, 809) bestätigt. Unterm Strich also keine klare Antwort.

  11. Das ist die größte Abzockerei gegen die Mieter seit langem. Die Gesetze sind ganz perfide gemacht. Man hat einfach die Vermieter in die Haftungspflicht genommen und nicht die Mieter, weil die meisten Mieter sich weigern würden, beziehungsweise nicht überteuerte Firmen mit der Montage beauftragen würden. Die Sicherheitsindustrie verkauft auf Grund dieser Gesetze über 100 Millionen Rauchwarnmelder und Firmen wie die Techem verdienen weitere 100te Millionen Euro für die ständigen Wartungen, die ja auch als Pflicht in die neuen Gesetze verankert wurden. Die Sicherheitsindustrielobby hat durch Spenden in der CDU/SPD diese Gesetze durchgesetzt.

    Demnach dürfte keine Bürger mehr ohne Helm aus dem Hause auf die Straße gehen. Denn da könnten 1000 mal mehr durch gerettet werden als durch diese Zwangsmontage durch Rauchwarnmelder.

    Wohnungseigentümer sind allerdings von diesen Gesetzen ausgeschlossen, weil sich das Deutsche Beamtentum nämlich zur Überprüfung der Geräte Wohnungsdurchsuchungsbeschlüsse beschaffen müsste. Und das würde der Europäische Gerichtshof nicht mitmachen.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Gerber,

      warum sind die Gesetzte perfide? Die Pflicht für die Montage von Rauchwarnmeldern wird in Bezug auf die Haftung genauso geregelt wie das Schneeschieben vor der Wohnungstür.
      Warum sollte ein Hausverwalter eine überteuerte Firma mit der Wartung der Rauchwarnmelder beauftragen? Welchen Nutzen hätte er?
      Wohnungseigentümer sind von der Pflicht nicht ausgenommen. Welchem Teil des Gesetztes entnehmen Sie das?
      Das „Beamtentum“ wird auch keinen Beschluss zur Kontrolle benötigen, da es eine Kontrolle durch den Staat nicht geben wird. Erst im Falle eines Brandes ist es von Relevanz ob ein Rauchmelder installiert war. Deutschland ist mit dieser Pflicht übrigens auch nicht das erste Land. USA, Großbritannien und Kanada haben schon lange eine solche Pflicht.

      • Sehr geehrter Herr Fischer,
        natürlich ist das Gesetz zur Zwangsmontage von Rauchmeldern perfide. Nur weil der Argumentationsstil des vorgängigen Fragestellers unbeholfen ist , heißt das nicht, dass er im Kern unrecht hat. Und der Kern ist: Einbau und Wartungspflichten für diese Geräte sind über die Jahre ein Milliardengeschäft zu anderer Leute Lasten. Wieso bleibt es nicht jedem Mieter selbst oblegen, ob er sein Leben durch Rauchmelder schützen möchte? Und sollten phobische Besucher den Rauchmelder in der Wohnung eines anderen vermissen, mögen sie doch dieser Wohnung einfach fern bleiben.
        Der entscheidende Angriff gegen den Mieter bei diesem Rauchmelder-für-alle-Gleichschaltungsgesetz ist die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Geräte. Diese Verpflichtung wurde auf den Mieter abgewälzt und genau das wird zum in der Tat perfiden Hebel werden, im Brandschadensfall Schuldfragen und Haftungspflichten auf den Mietern abzuwälzen. Dann gibt es keinen Brandfall mehr, ohne dass man als Mieter genötigt ist, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Brandmelders dokumentieren und belegen zu müssen – was natürlich letzten Endes darauf hinausläuft, dafür eben aus Beweispflichtgründen einen teuren ‚Fachbetrieb‘ in Anspruch nehmen müssen.
        Es wird nicht lange dauern, dann kommt ein Gesetz, warum in jede Wohnung ein Feuerlöscher muss und eigentlich in jedes Zimmer. Und dann „erklären“ Leute wie Sie, dass das in Kanada und in den USA schon seit dem Wilden Westen so geregelt ist und im Übrigen so ein Gesetz doch nichts anderes sei als die Pflicht zum „Schneeschieben“ vor der Haustür.

        • Herr Herrmann Mann

          Meiner Meinung nach geht es eher darum, dass es somit im Zweifelsfalle immer einem „Beamten“ (mit Dienstausweis) möglich ist, pseudo-legal, unter dem Vorwand die Rauchmelder überprüfen zu wollen, in Ihre Wohnung zu marschieren.

          Nicht mal das GEZ durfte in die Wohnung um zu überprüfen, ob man ein Empfangsgerät hatte – nicht ohne Grund. Genauso wenig wie das Jobcenter, zur Überprüfung der Lebensumstände. Nun stehen die Wohnungstüren offen. Sicherlich ist es eher unwahrscheinlich, dass dieses neue Feature für o.g. Fälle, oder anders ausgedrückt: häufig, genutzt werden wird. In gesonderten Fällen ist ein solcher freier Zutritt ohne nötigen Durchsuchungsbeschluss allerdings eine tolle Sache.

          • Sebastian Fischer

            Sehr geehrter Herr Mann,

            wie kommen Sie zu dieser Annahme? Eine Überprüfung der Rauchmelderpflicht gibt es nicht und ist auch nicht geplant! Insofern ist Ihre Sorge komplett unbegründet!

  12. Ich bin taub, lebe alleine ,was nützt mir so ein Rauchmelder?

  13. Helmuth Schumacher

    An einer Stelle wurde hier in Antwort zur Frage „Rauchmelder Sonder- oder Gemeinschaftseigentum“ geschrieben, es würde von OLGs unterschiedlich geurteilt. Das mag so sein. Nur ist das nicht aktuell, in der Konsequenz nicht richtig. Es gibt mittlerweile dazu ein Urteil vom BGH (was nun mal über der Rechtsprechnung eines OLG anzusiedeln ist) vom 8. Feb. 2013, veröffentlicht am 25. Juni desselben Jahres (und damit älter als die oben erwähnten Antwort, sollte also bekannt sein). Tenor des Urteils in Kürze: Wenn die Landesbauordnung Rauchmelder vorschreibt, darf eine WEG die notwendige Nachrüstung beschließen inkl. des Prozedere zu Wartung und Kontrolle. In diesem Fall sind die Rauchmelder KEIN Sondereigentum. Bedeutet also, die Beschaffung und das Anbringen der Rauchmelder ist Obliegenheit der Eigentümergemeinschaft. Wohl dann auch konkludent mit der Folge, falls ein Beschluss das den einzelnen Eigentümern überlassen sollte (was ich für falsch, nicht ausreichend, eigentlich schon für einen Grund der Anfechtung eines solchen mangelhaften Beschlusses halte), dass die Eigentümergemeinschaft i.d.R. durch den Verwalter Anbringen und laufende Kontrolle / Wartung zumindest überprüfen muss.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Schumacher,

      vielen Dank für den Hinweis. bei der Vielzahl der Regelungen gehen leider einige Gerichtsurteile unter. Wir werden diesen Teil der Webseite überarbeiten.

  14. Sehe ich das so richtig, dass in NRW gem. Posting vom 15.01.2014 die Rauchmelderpflicht nur die Wohnung als solche erfasst, d.h. die Gemeinschaftsflächen bei Mehrfamilienhäusern wie z.B. Treppenhäuser, Dachböden, Trockenräume im Dach oder Keller, Kellerflure ect. nicht ausgestattet werden müssen ? Wenn der jeweilige Eigentümer für die Ausstattung (der Wohnung) zuständig ist, drängt sich im Falle einer WEG die Frage auf, warum die Anschaffung und Anbringung der Melder (in den Wohnungen) die Obliegenheit der Gemeinschaft sein soll und diese Melder dann kein Sondereigentum sein sollen. Ich würde es zunächst losgelöst von irgendwelchen Urteilen so auslegen, dass das Anbringen der Melder in den Wohnungen die Obliegenheit eines jeden einzelnen Wohnungseigentümers ist und diese Melder dann auch im Sondereigentum eines jeden Eigentümers stehen und nur für den Fall, dass sich durch Beschluss einer Eigentümergemeinschaft diese darauf verständigt auch die Gemeinschaftsflächen (also ohne rechtliche Verpflichtung ? zumindest in NRW) mit Meldern auszurüsten, diese Melder dann kein Sondereigentum darstellen und der WEG Verwalter i.d.R. für die Organisation und Einhaltung der regelmässigen Wartung und Kontrolle zuständig ist, aber eben nur für die Melder, die sich in den Gemeinschaftsflächen befinden. Für die Melder in den Wohnungen bleibt der Wohnungseigentümer zuständig und wenn er diese vermietet hat, kann er die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Kontrolle und Wartung) an den Mieter delegieren z.B. durch mietvertragliche Regelung.

    Gibt es dazu Gegendarstellungen oder ist meine Auslegung rechtlich so nicht zu vertreten ?

    • Guten Tag,

      Die DIN 14676 regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung.

      Die Rauchmelderpflicht gilt also auch für folgende Räume:

      Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen
      Beherbergungsbetriebe mit max. 11 Gastbetten
      Containerräume
      Hütten und Gartenlauben
      Flure und Gänge mit gesonderter Brandlast (z.B. Elektrogeräten)

      Sie bezieht sich dabei auf sogenannte Nutzungseinheiten. Die Nutzungseinheit endet im Mehrfamilienhaus an der Wohnungseingangstür, nicht an der Haustür.

      Zur Definition von Sonder- und Gemeinschaftseigentum gibt es schon ein Urteil des BGH vom 8. Februar 2013 (V ZR 238/11 – LG Hamburg) bezugnehmend auf WEG § 5 Abs. 1, das besagt, dass Rauchwarnmelder als Gemeinschaftseigentum zählen.
      Diese Urteil besagt:

      1. Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht.
      2. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.

      Rauchmelder gelten als bloßes Zubehör im Sinne des § 97 BGB und nicht als sondereigentumsfähig im Sinne des § 5 Abs. 1 WEG.

      Viele Grüße

  15. Thomas Pentzek

    Wenn man mit anderen Bundesländern vergleicht, ist die Ausrüstung in NRW mit Rauchmeldern bis 2017 für Bestandswohnungen einfach erbärmlich. Bis dahin dürfen die Mieter in NRW ruhig bei einem Brand an Rauchvergiftung etc. abkratzen. Hauptsache die Vermieter müssen nicht in ihre Geldschatulle greifen.

    • Thorsten Schmidt

      Wenn ein Mieter unbedingt Rauchmelder haben möchte, kann er sich diese ohne Probleme selber und auf eigene Kosten installieren. Ich denke nicht, dass ein Vermieter da etwas gegen hat.

  16. Hallo!
    Ich arbeite in einem Altenheim. Auf den Fluren befinden sich Melder zur BmZ. Wie sieht es jetzt aber mit den Zimmern der Bewohner aus, müssen dort nicht auch Melder installiert werden?
    LG Svenja

  17. Guten Tag!
    Ist es richtig, dass nicht nur die Wartung der Rauchmelder, sondern auch die Kosten der Installation der Feuermelder in einer Mietwohnung vom Vermieter dem Mieter auferlegt werden können?

    Grüße,
    Sabrina K

  18. Hallo,

    für uns stellt sich als Vermieter die Frage, welche Rauchmelder wir nehmen sollten.

    Es gibt inzwischen Rauchmelder mit einer festinstallierten Batterie, welche 10 Jahre halten soll. Was passiert nach den 10 Jahren? Da ja von vornherein bekannt ist, dass das Ding nach 10 Jahren Schrott ist wäre für uns interessant zu wissen wer für die Kosten der neuen Melder aufkommen muss.

    Wenn die Kosten zu Lasten des Vermieters gehen würden, macht es ja nur Sinn, welche mit Wechselbatterie zu verbauen um die Folgekosten auf den Mieter zu übertragen.

    • Guten Tag Herr Zutz,

      nach 10 Jahren ist die Rauchkammer des Melders zu verschmutzt, sodass das Gerät nach DIN 14676 ausgetauscht werden muss. Die Anschaffung eines neuen Melders gilt dann wieder als Modernisierungsmaßnahme. Die Kosten können auf den Mieter umgelegt werden. Finanziell macht es kaum einen Unterschied, ob Sie alle 1-2 Jahre neue Batterien kaufen oder sich gleich für einen 10-Jahresmelder entscheiden. In der Regel sind 10-Jahres-Melder jedoch insgesamt hochwertigere Produkte und der Batteriewechsel bleibt Ihnen erspart.

      VG

      • In der Regel ???…hochwertiges Produkt ???…sehr schwammig und nicht belegbar. Selbst hochqualitative Betriebe die nach DIN 16384 zertifiziert sind (Merzedes / Toyota etc.) machen Fehler. (siehe Rückrufaktionen) Es gibt keine 100% ige Sicherheit.

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrter Herr Mieke,

          Leider muss ich Ihnen wiedersprechen! Das ist gut belegbar das 10 Jahresmelder besser sind, da diese meist nach VdS 3131 zertifiziert sind. Diese bescheinigt den Rauchmelder eine hohe Lebensdauer und Alarmsicherheit!

          Und ja Sie haben Recht 100% Sicherheit gibt es nie!

  19. Hallo zusammen,

    in der NRW-Bauordnung ist für Schlafzimmer (genau: Schlafräume) ein Rauchmelder vorgesehen. Aber was ist ein Schlafraum? (Eltern-)Schlafzimmer sowie Kinderschlafzimmer sind vermutlich unstrittig. Fällt aber nun ein Kinderspielzimmer oder ein Gästezimmer auch darunter? In diesen Räumen wird -zumindest im Gästezimmer- auch zeitweise geschlafen. Würde auch ein Wohnzimmer mit einer Schlafcouch ebenfalls unter Schlafraum fallen?

    Danke
    -rosebow

    • Sebastian Fischer

      Ein Schlafraum ist ein Raum, in dem bestimmungsgemäß Personen schlafen. Das Gästezimmer würde also diese Aussage erfüllen.

      • Hallo!

        Zitat: Würde auch ein Wohnzimmer mit einer Schlafcouch ebenfalls unter Schlafraum fallen?

        Diese Frage ist mit Ihrer Antwort leider nicht geklärt.

        Wir haben einen Nebenraum, Hauptsächlich Ankleidezimmer, aber hier steht auch eine Schlafcouch. Seltenst (alle 5 Jahre mal) als Schlafmöbel genutzt, eher als Dekoration. Wie sieht es damit aus?

        • Guten Tag,

          die Antwort „Ein Schlafraum ist ein Raum, in dem bestimmungsgemäß Personen schlafen.“ gilt auch für diese Frage. Ist also eine offizielle Schlafgelegenheit geschaffen, ist der Einabu eines Rauchwarnmelder Pflicht.

          Viele Grüße

  20. Guten Tag!
    Wie sieht es mit Büroräumen oder Arztpraxen in Häusern aus, wo auch Wohnungen vorhanden sind. In den Büroräumen sowie Arztpraxen befinden sich keine Schlafräume.

    Somit bin ich der Meinung, das hier zunächst keine „Rauchmelderpflicht“ besteht, bzw. der Pächter der Räumlichkeiten die Kosten für eine Ausstattung selber tragen muss.

    Im Voraus vielen Dank

    Rainer B.

  21. Mir ist bei diesem Gesetz einiges unklar:
    In der DIN 14676 wird gefordert, dass die Wartung dokumentiert wird und von einer Fachkraft für Rauchwarnmelder durchgeführt werden muss.
    In der Bauordnung steht:
    Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.” (§ 49 (Fn 17) Wohnungen der BauO NRW).
    Ich verstehe nicht, warum das Datum genannt wird, denn dadurch entstehen einige Probleme.
    Ich verstehe die Bauordnung so, dass der Mieter immer in der Pflicht ist, da der 31.3.2013 vorbei ist und deshalb der Vermieter die Verpflichtung nicht mehr übernehmen darf, wenn er jetzt Rauchmelder einbaut. Die Mieter sind aber normalerweise keine Fachkräfte für Rauchwarnmelder. Also können sie die Betriebsbereitschaft nicht sicherstellen. Muss also jetzt jeder Mieter selbst eine Firma beauftragen, die einmal pro Jahr die Rauchmelder prüft?
    Hat der Vermieter die Verpflichtung, zu überprüfen, ob der Mieter die Wartung auch durchführt?
    Welche Möglichkeit hat der Vermieter, wenn der Mieter sich nicht um die Rauchmelder kümmert oder sie sogar abmontiert? So wie viele nicht bereit waren, Rauchmelder auf eigene Kosten zu installieren, so werden viele nicht bereit sein, eine Wartung durchführen zu lassen, denn mit Anfahrt und MwSt kommen dann schnell 50 € zusammen.
    Kann der Mieter die Zahlung der Wartung bei der Nebenkostenabrechnung ablehnen, da der Vermieter die Verpflichtung lt. Bauordnung nicht übernehmen darf und somit auch keine Firma mit der Wartung beauftragen darf?
    Kann der Vermieter die Rauchmelder selbst anbringen oder muss er dies von einer Firma machen lassen, damit er die notwendige Dokumentation für die einwandfreie Montage hat?
    Sollte ein Brand entstehen, welche Unterlagen muss der Verantwortliche dann vorlegen, damit er beweisen kann, dass die Rauchmelder in seiner Wohnung ordnungsgemäß funktionierten und wer ist der Verantwortliche?

    • Sebastian Fischer

      Vielen Dank für den langen Beitrag. Also…der Reihe nach..

      Die DIN 14676 fordert keine Wartung oder Montage durch eine Fachkraft. Dies wird nur empfohlen. Warum genau NRW hier diese Regelung an einem Datum fest macht, vermag ich nicht zu sagen. Grundsätzlich ist der Mieter für die Wartung verantwortlich. Kommt er dieser nicht nach kann dies im Schadensfall bedeuten, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn Personen zu Schaden kommen, sogar das Strafrecht greift. Genau aus diesem Grund sollte die Wartung dokumentiert werden um im Schadensfall den Nachweis erbringen zu können.

      Hat das Ihre Fragen beantwortet?

  22. Eine Frage bitte: Wer kommt für die Montage der Rauchmelder auf? Unser Vermieter hat allen Mietparteien pro Wohnung drei Rauchmelder mitsamt Montageanleitung geschickt und will nun, dass wir die Dinger selbst anbringen. Ist das überhaupt korrekt, wie er sich verhält? Und falls er nun eine Montage durch ein Handwerksunternehmen o. ä. veranlasst, kann er die Kosten dann auf uns umlegen? Wir wohnen übrigens in einem Zehnparteienhaus in Köln, also NRW. Schöne Grüße und danke 🙂

  23. Ah, sorry, hat sich, glaube ich, schon geklärt, ich habe gerade gesehen, dass Sabine K diese Frage auch schon gestellt hat… Und dass er die Kosten für die Installation auf uns umlegen kann. Sorry und beste Grüße Markus K.

  24. Hi.

    Bei uns im Haus haben wir ein Zimmer im Keller, das als Abstell-/Bügel- und weil da ein großes Bett drin steht auch als Gästezimmer genutzt wird. Zwar übernachten da selten Leute, aber einmal pro Jahr (eher seltener) übernachten da Leute drin. Gilt somit die Rauchmelderpflicht auch für diesen Raum?

    Und wie verhält es sich mit dem Flur im Keller? den könnte ich auch als Fluchtweg nutzen, aber um von den Schlafräumen in den Keller zu gelangen muss ich direkt an der Haustür oben vorbeilaufen. Somit handelt es sich dabei ja nicht um einen Rettungsweg, oder?

    • Sebastian Fischer

      Das Gästezimmer im Keller wäre auch von der Rauchmelderpflicht betroffen. Da der Flur somit zu einem Fluchtweg wird, müsste auch dieser ausgestattet werden.

  25. Wir wohnen in einem Haus was keinen Blitzschutz hat und auch keineBrandschutzmeldezentrale. Gilt die NRW- Brandschutzverordnung auch für eine Brandmeldezentrale die im Keller angebracht werden könnte. Und wer muss sich um diese BMZ kümmern? Das ganze Haus ist aus Holz Treppen ect. Wäre es ratsam einen Brandinspektor der Feuerwehr mal eine Hausbegehung machen zu lassen um dem Vermieter mal seine Pflichten aufzeigen zu lassen also was er machen muss? Weil unser Vermieter kümmert sich hier um gar nichts und da ich selber beider Freiwilligen Feuerwehr bin hab ich ihn schon auf diese ganzen Missstände hingewiesen aber er macht seit 1 Jahr nichts nur vertrößten

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Linker,

      es gibt eine Rauchmelderpflicht, jedoch keine Pflicht für Brandmeldezentralen. Die Pflicht wird auch erst für Ende 2016 in NRW umgesetzt. Solange hat der Vermieter Zeit die Melder zu montieren.

  26. Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Bin Mieter einer Drei Zimmer Wohnung und hätte demnach drei Batterien pro Jahr zu kaufen.
    Naja was soll es. Im Vergleich zu unnötig gekauften Dingen ein WITZ

  27. Horst Schlemmer

    Ihre Information zur Rauchmelderpflicht sagt, dass in NRW je Schlaf-, Kinderzimmer und Flur jeweils 1 Rauchmelder zu installieren sei. Wie kann es sein, dass die zuständige Genehmigungsbehörde in der Baugenehmigung nur einen Rauchmelder je Wohnung fordert? (Schlaf- und Kinderzimmer waren in der erforderlichen Zeichnung dargestellt.)

    • Sebastian Fischer

      Das kann ich Ihnen nicht sagen! Welche Behörde war es denn? Wir geben lediglich den Text der in der Landesbauordnung verankerten Rauchmelderplficht wieder.

      (7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

  28. Gibt es eine gesetzliche Pflicht für den Einbau von einem Rauchmelder in eine Warm- und Umluft Anlage im gewerblichen Bereich einer Bestandsimmobilie??????????
    Wenn Ja bitte den Link angeben.

  29. In NRW liegt die Zuständigkeit für die Ausstattung der Wohnung mit Rauchmeldern beim Eigentümern; für die Betriebssicherheit ist der Mieter bzw. der selbst nutzende Eigentümer in der WEG zuständig. Beschlüsse der WEG zur Kontrolle der Rauchmelder sind deshalb nichtig, weil sie nicht zuständig ist. Solche Beschlüsse erlangen keine Rechtskraft und können jederzeit durch Feststellungsklage zu Fall gebracht werden, auch nach vielen Jahren, auch von Mietern, weil sie in ihren Rechten beschnitten werden. Die Nichtigkeit erfasst in der Regel auch den Teil des Beschlusses, der die Ausstattung der Wohnung mit Rauchmeldern durch die WEG regelt. Dieser Teil des Beschlusses wäre nämlich nicht gefasst worden, wenn die Nichtigkeit des 2. Teils des Beschlusses bei der Beschlussfassung bekannt gewesen wäre.
    Im Übrigen: Rauchmelder schützen den Bewohnern vor Rauchvergiftung. Es ist deshalb das Interesse des Bewohners, dass die Rauchmelder funktionieren..

    • Guten Tag,

      in NRW gilt : „Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“ Ein solcher Beschluss muss also bis zum genannten Datum erfolgt sein.

      Viele Grüße

      • Guten Tag Frau Fischer,
        die Äußerungen von Hans macht mir in meinem Fall Hoffnung. Unsere WEG hat vor ca. 5 Jahren beschlossen, in den Kellergängen und Fluren Rauchmelder zu installieren, die auch miteinander vernetzt sind. Den Eigentümern wurde freigestellt, sich an den Auftrag mit Rauchmeldern für den Wohnbereich mit anzuschließen. Das haben einige Eigentümer getan. Auch ich. Im letzten Jahr wurde ein weiterer Beschluss gegen meine Stimme gefasst, Rauchmelder von Techem anzuschaffen, die dann von fern überprüft werden. Das falsche Argument der Hausverwaltung, dass die Eigentümer mit haften, wenn der Mieter das vernachlässigt, brachte diese Stimmung. Ich habe da zwar gegenargumetier, konnte aber nichts erreichen. Die meisten Eigentümer fallen aber schnell um. Hauptsache siie haben ihre Ruhe. Der eingangs genannte Fall über ein vorhandenes System, dass man nur noch um die fehlenden Einheiten erweitern muss zählte nicht. Ich möchte aber keine Fernüberwachung der Wohnung. Kann ich mit der Argumentation von Hans die ganze Geschichte kippen, damit die wesentlich günstigere Erweiterung zum tragen kommt?
        Ach wenn die Vernetzung im schlechten Licht steht, halte ich sie für sinnvoll. Denn nur so haben wir das Leben eines Hausbewohners gerettet.

        • Guten Tag,

          hier verweise ich auf meine Antwort vom 18.Juli., in der ich auch erläutert habe, warum der Eigentümer haftbar gemacht werden kann. Es besteht also grundsätzlich eine Beschlusskompetenz zur Installation von Rauchwarnmeldern. Ob in Ihrem Fall dennoch die Möglichkeit eines Widerspruchs besteht, wäre in einer Rechtsberatung zu prüfen. Dies übersteigt leider unsere Kompetenz, da wir „nur“ zertifierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder und keine Juristen sind.

          Viele Grüße

      • Liebe Frau Fischer,
        direkt dazu eine Nachfrage:
        Unsere WEG hat im Juni 2016 die Anmietung von Rauchmeldern beschlossen, wobei die Kosten von 2,50 Euro monatlich und pro Melder auf die Mieter umgelegt werden sollen. Bis jetzt war die Wartung Sache von mir (Mieter in NRW).
        Demnach erfolgte der Beschluss zu spät, weil nach März 2013. Verstehe ich das richtig?
        Danke schonmal für ihre Antwort!

        • Guten Tag!

          Also haben Sie bereits vor dem Beschluss Rauchwarnmelder installiert? Das Amtsgericht Rendsburg hat dazu am 30.10.2008 (Az. 18 C 545/08) entschieden, dass Eigentümer einer WEG nicht gezwungen werden können, einheitliche Melder zu installieren, wenn bereits Melder vorhanden sind. Der BGH sagt weiter: „Inwieweit sie bei der Beschlussfassung darauf Rücksicht nehmen müssen, dass einzelne Eigentümer ihrer Einbaupflicht bereits nachgekommen sind, ist eine Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung (vgl. AG Rendsburg, ZMR 2009, 239), nicht aber der Beschlusskompetenz.“ Hinzukommt, dass der Beschluss zu spät kam.

          Viele Grüße

    • Bedeutet das, dass die Eigentümergemeinschaft nicht beschließen kann, Rauchmelder zu installieren deren Wartung dann nur von der Firma und das noch als Fernwartung erfolgen kann. Der Mieter hat dann keinen Einfluss auf die Wartung und muss sch das gefallen lassen. In unserer WEG hat die Hausverwaltung die Eigentümer damit eingeschüchtert, dass der Vermieter in Haftung genommen wird, wenn der Mieter seiner Wartungspflicht nicht nach kommt. Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass schon seit vor 2013 ein vernetztes Rauchmeldersystem im Hause vorhanden ist. An dieses System haben sich einige Vermieter mit angeschlossen. Dieses System hat auf Grund der Vernetzung schon einem Mieter das Leben gerettet.
      Ich habe als Eigentümer gegen den eingangs genannten Beschluss gestimmt und bin gescheitert. Kann ich also über eine Feststellungsklage noch Recht bekommen und den Beschluss ungülig machen?

      • Guten Tag,

        WEG können den Einbau und die Wartung laut BGH (Az. V ZR 238/11, Urteil vom 8. Februar 2013) beschließen. Darin heißt es auch: „Nach Ansicht des Berufungsgerichts ist der Beschluss nicht wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig.“ Um abzuschätzen, ob in Ihrem Fall die Sachlage zu einem anderen Urteil führen würde, bedarf es einer umfangreichen Rechtsberatung.
        Werden in dem Beschluss die vorhandenen Melder nicht berücksichtigt?

        Und es ist richtig, dass der Vermieter/Eigentümer immer die Verkehrssicherungspflicht trägt und somit auch haftbar gemacht werden kann, wenn die Bauordnung nicht erfüllt wird. Auch wenn der Mieter die Wartung übernimmt, sollte der Vermieter sich Nachweise dazu zukommen lassen.

        Viele Grüße

  30. Meine 80-jährige Mutter wohnt in einer Bergbauwohnung in einem 6-Familienhaus der frühen 50-ziger Jahre. Durch Eigentumsübergang wird dieses Haus mittlerweile von einer gemeinnützigen Organisation als Wohnheim für Behinderte (Wohngruppen) genutzt. Es sind nur noch zwei Wohnungen vermietet. Nun ist es in der Wohnung meiner Mutter zu einem Brandschaden gekommen. In ihrer Wohnung waren noch keine Rauchmelder installiert, die übrigen Wohnungen waren bereits mit diesen Geräten ausgestattet. Einen Tag nach dem Brand bekam meine Mutter ein Schreiben des Vermieters, das eine Überprüfung der (nicht vorhandenen) Rauchmelder umgehend erfolgen soll. Gibt es eine Rauchmelderpflicht in Wohnheimen und muss der Vermieter für den entstandenen Schaden haften? Eine Hausratversicherung besteht nicht.

    • Guten Tag Herr Gerber,

      die Rauchmelderpflicht gilt für Wohnungen. Hier kommt es also darauf an, ob die Wohnung Ihrer Mutter als Teil eines Heims anzusehen ist oder eine eigenständige Wohneinheit darstellt.

      Viele Grüße

  31. Hallo zusammen,

    vorab erst einmal ein Lob für die informative Seite, wirklich sehr übersichtlich gestaltet und man hat das Wichtigste auf einen Blick parat.

    Viele Grüße!

    *Teile des Kommentars wurden wegen Spam gelöscht*

  32. Hans-Joachim Plücken

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Familie und ich sind zum 17.01.2015 in eine Neubaumietwohnung eingezogen jedoch sind in der der Wohnung keine Rauchmelder installiert. Das es sich um eine im Jahr 2014 neu erbaute Wohneinheit handelt möchte ich gerne wissen, ob der Vermieter Rauchmelder installieren lassen muß oder ob wir diese selbst auf unsere Kosten vornehmen lassen müssen.
    Für eine baldige Rückantwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

    Liebe Grüße
    H.J.Plücken

    • Guten Tag Herr Plücken,

      wurde das Gebäude bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Später genehmigte Wohnhäuser sind sofort mit Rauchwarnmeldern (RWM) auszustatten. Die Anschaffung und Montage muss vom Vermieter bzw. von einem durch diesen beauftragten Dienstleister realisiert werden. Sie sollten dies nur übernehmen, wenn Ihnen eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter vorliegt, dass er Ihnen diese Aufgabe überträgt. Die Installation von RWM ist eine Pflicht, die in der Bauornung verankert ist. Sollte Ihr Vermieter dem nicht nachkommen, können Sie sich bei der zuständigen Baubehörde melden und die Anbringung einfordern.

      Viele Grüße

  33. Mich wundern hier manche Antworten wo sich über die Kosten aufgeregt wird sei es Seitens der Mieter als auch der Vermieter.
    Ist ein Menschenleben nicht mal 150€ wert??
    Wenn man in einen guten Elektrohandel geht bekommt man Vds zugelassenen Rauchmelder für ca. 30€ mit Batterie die ca. 5 Jahre hält.
    Wenn ich davon 5 Stk. kaufe sollte ich ein Mindestamß an Überwachung in meiner Wohnung/Haus erreichen können.
    Wenn man jetzt noch ca. 25€ für den austausch der Batterien nach 5 Jahre rechne komme ich auf ca. 175€, teilt man diese durch 120 Monate komme ich auf 1,50 € im Monat.
    eine Wartung dieser Melder ist damit verbunden das ich 1x mal im Monat auf den Testknopf drücke und somit die Funktion teste , bei zu schwacher Batterie ertönt ein Warnsignal über 30 Tage.
    Was will man mehr um beruhigt schlafen zu können?

  34. Hallo zusammen,
    ich hätte eine Frage zum Thema Rauchmelder in gewerblichen Räumen. Für Wohnungen habe ich alles gefunden, beim Thema Gewerbe-Immobilien leider nicht.
    Besteht für Büroräume (in NRW) eine Rauchmelderpflicht? Falls ja, ist es hier auch so, dass der Vermieter für den Einbau (samt Kosten?) verantwortlich ist, der Mieter für die Wartung?

    Danke und Grüße

    • Guten Tag,

      die Rauchmelderpflicht ist in NRW unter §49 Wohnungen geregelt. Werden diese gewerblichen Immobilien also nicht gleichzeitig bewohnt, sind hier rein aus rechtlicher Sicht keine Rauchwarnmelder gefordert.

      Viele Grüße

  35. Wieso gilt die Einbaupflicht eines Rauchmelders in Altbauten erst ab 2017 ?. Ist das damit der Vermieter nicht ungebührlich zur Kasse gebeten wird ?.

    • Guten Tag,

      diese Übergangsfrist wird gewährt, weil eine sofortige Umsetzung schlichtweg nicht zu realisieren wäre.

      Viele Grüße

  36. Hallo zusammen,
    wir wohnen in einem 6 Familienhaus in dessen Keller sich eine Waschküche befindet.
    Dort befinden sich 5 Waschmaschienen und 2 Trockner.
    Im gleichen Raum wird auch Wäsche aufgehängt
    Gibt es eine Sonderregelung die eine Rauchmelderpflicht begründet?
    Ich denke, wenn dann außerhalb der Waschküche, oder gibt es auch Rauchmelder, die innerhalb angebracht werden können?

    Viele Grüße

    • Guten Tag Frau Walczysko,

      laut Rauchmlederpflicht müssen im Keller keine Rauchwarnmelder montiert werden. Durch Staub und hohe Luftfeutigkeit sind Täuschungsalarme hier auch wahrscheinlicher. Wenn Sie diese Räume überwachen wollen, wären Hitzemelder sinnvoller.

      Viele Grüße

  37. Hallo!

    Lese häufig, daß eine WEG die Anbringung und Wartung der Rauchmelder beschließen kann aber nicht muß!
    Wurde ein Beschluss gefasst, gehören die Rauchmelder zum Gemeinschaftseigentum mit entsprechenden Konsequenzen.
    Wurde kein Beschluß gefasst, obliegt Installation, Wartung, Dokumentation, usw. dem Eigentümer der Wohnung und der Rauchmelder gehört zum Sondereigentum.

    Ist das so richtig?

    Danke für die Antwort und schöne Grüße

    • Guten Tag Frau Faeger,

      laut BGH-Urteil vom 8. Februar 2013 (Az. V ZR 238/11) sind Rauchwarnmelder (RWM) ein wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes (§ 94 Abs. 2 BGB), der
      für die Sicherheit erforderlich ist (§ 5 Abs. 2 WEG). Daher gelten Rauchwarnmelder generell als Gemeinschaftseigentum, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Dies gilt, wenn RWM gesetzlich vorgeschrieben sind und unabhängig von einem Beschluss.

      Viele Grüße

  38. Hallo!

    Unsere WEG-Hausvewaltung empfielt Rauchwarnmelder, die von einer Firma per „Fernüberwachung gewartet werden“. Die Wohnung muß nicht bertreten werde.

    DIN 14676 empfielt u.a. Inaugenscheinnahme, ursprüngliche Position und Überprüfung auf freie Öffnungen des Rauchmelders. Ist das durch die geschlossene Tür möglich? Genügt das der Dokumentationpflicht?

    Danke für die Antwort und schöne Grüße

  39. Hallo zusammen,
    wieviele Rauchmelder brauche ich in einer 34 qm Wohnung mit einer Wohnküche und einem Wohn-/Schlafraum? Von der Wohnungstür kommt man in einen ca. 3 qm „grossen“ Flur, von da aus kann man ins Bad und in die Wohnküche gehen. Von der Wohnküche kommt man in den Wohn-/Schlafraum.
    Mein Vermieter teilte mir mit: Zitat: „In Ihrer Wohnung werden in den Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, an zentraler Stelle Rauchwarnmelder an der Zimmerdecke angebracht. Grundsätzlich sind Küchen und Bäder von der Installation ausgenommen, es sei denn sie dienen als Rettungsweg.“ Zitat Ende.
    Nach meinem Verständniss würden zwei Rauchmelder installiert, im „grossen“ Flur und im Wohn-/Schlafraum. Liege ich da richtig?
    Dann sehe ich folgende Probleme:
    Wenn ich im Bad dusche kommt Wasserdampf in den Flur, Koche ich in der Küche zieht Dampf auch in den Wohn-/Schlafraum (keine Dunstabzughaube).
    Obendrein bin ich Raucher!
    Ich würde mich über Informationen zu Sinnvollen Installionsorten freuen.
    Vielen Dank im Voraus.
    Freundliche Grüße
    Herr L. aus E

    • Guten Tag Herr L.,
      eine verbindliche Aussage über die notwendige Anzahl und den idealen Monatgeort der Rauchwarnmelder (RWM) können wir per Ferndiagnose nicht machen. Ihr Vermieter hält sich hier in jedem Fall an die Bauordnung. Demnach wäre 1 Melder im Schlafraum, 1 Melder im Flur und 1 Melder in der Wohnküche (weil Fluchtweg fürs Schlafzimmer) erforderlich. Durch bauliche Besonderheiten (z.B. Unterzüge) oder Raumtrenner können weitere RWM zur Pflichterfüllung zählen.
      Im Flur darf der RWM bis zu 7,5 m von der zum Bad angrenzenden Wand montiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass zu allen anderen Wänden der Mindestabstand von 0,5 m eingehalten wird. Auch in der Wohnküche muss der Melder nicht zwingend in der Mitte des Raums platziert werden. Hier ist es wahrscheinlich sinnvoll diesen möglichst weit von der Kochstelle entfernt zu platzieren. Dennoch gilt es den Abstand von 0,5 m zu den Wänden zu wahren. In Ihrem Fall wäre sogar eine Wandmontage denkbar, bei der es jedoch einige Regeln zu beachten gibt. Hier empfehlen wir für Details das Rauchmelder-Kompendium der Rauchmelder-Experten: http://www.rauchmelder-experten.de/blog/
      Als Raucher sollten Sie regelmäßig lüften. Bei hochwertigen Geräten ist erst bei extremem Zigarettenkonsum mit einem Täuschungsalarm zu rechnen. Im Optimalfall verbaut Ihr Vermieter RWM mit der Option zur Stummschaltung, sodass bei einem möglichen Täuschungsalarm mit nur einem Knopfdruck das Signal für ca. 3 min deaktiviert werden kann.
      Viele Grüße

  40. Hallo,

    gibt es bezüglich der Übergangsfrist bis Ende 2017 irgendetwas von offizieller Seite? Ich finde dazu leider immer nur Fristen bis Ende 2016, z.B. auf der Seite der Landesregierung NRW.

    Danke und viele Grüße

    • Guten Tag Herr Klausing,

      die Übergangsfrist gilt auch nur bis Ende 2016. Wo haben Sie etwas anderes gelesen? Die Bauordnung besagt:
      „Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 […] 2 auszustatten.“

      Viele Grüße

      • Hallo Frau Fischer,

        da hab ich mich verlesen, sorry. Man sollte sich vielleicht nicht nur die Jahreszahlen ansehen und dann gleich vom Ende des Jahres ausgehen.

        Viele Grüße

  41. Klasse. Wir haben die ganze Wohnung mit Ciling Spanndecken ausgestattet. Jetzt werden die Rauchmelder an die Wand geschraubt. Nicht ideal aber besser als ein Loch in der Folie.

  42. Guten Tag,

    Kann ich meine Rauchmeldern einbringen oder müssen das welche vom Vermiter sein.Wir zahlen momentan jährliche Miete von Rauchmeldern und auf Dauer wäre einmalige Anschaffung, günstiger gewesen. Kann mich der Vetmieter dazu zwingen seine Raichmelder zu mieten ?
    Vielen Dank

    • Guten Tag,

      laut der Rechtsprechung des AG Hamburg-Blankenese (Urteil vom 16.02.2011 – 531 C 341/10) heißt es:
      „Der Mieter muss die Dispositionsbefugnis des Vermieters akzeptieren und kann nicht durch vorauseilenden Gehorsam und Einbau eigener Geräte letztlich in die Verwaltungspraxis des Vermieters eingreifen.“
      Sie können zwar zusätzlich Rauchmelder montieren, der Vermieter ist dennoch berechtigt eigene zu installieren und die KoSten auf die Mieter umzulegen. Über die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern gibt es viele Diskussionen, aber leider noch keine Rechtsprechung zu Gunsten der Mieter.

      Viele Grüße

  43. Thomas Zimmermann

    Rauchmelder piept andauernd ständig wen ich rauche..Woran liegt das ?
    hab schon vermieter informiert dieser handelt nicht!
    EIngebaut wurde das von einer FIRMA und ok sobald ich eine!! Rauche in dem Raum geht der Melder an 😀 dafuer zahle ich nun jeden monat 8.59 euro mehr 🙂

    Was kan ich hier noch tun ?

    Achja ich hab zzt die Batterien rausgenommen 🙂

    • Guten Tag Herr Zimmermann,

      der Vermieter muss auf Ihre Anfrage nicht reagieren, weil er mit dem Einbau seiner Pflicht nachgekommen ist und der Melder ordungsgemäß reagiert. Ich kann Ihnen nur raten, in einem Raum ohne Rauchwarnmelder oder am offenen Fenster zu rauchen. Noch besser wäre natürlich, das Rauchen aufzugeben. 😉

      Viele Grüße

  44. Ich verstehe nicht warum über das Thema Rauchmelder so ein Zirkus veranstaltet wird.
    Die Dinger sind bis zum 31.12.2016 Pflicht und damit Ende der Diskussion.
    Es wird manchmal soviel Mist gekauft, aber für die Sicherheit ist dann manchmal kein Geld über. Die Anschaffung der Melder kostet ja nun auch kein Vermögen.
    Also hört auf zu Diskutieren.

    • Den meisten geht es wohl nicht um die Kosten für die Rauchmelder selbst (die bei Selbstbeschaffung allerdings auch drastisch günstiger sind) sondern darum, dass sie Extrakosten für die jährliche „Wartung“ übernehmen sollen, die keine zusätzliche Sicherheit bringt.
      Wenn die WEG/Hausverwaltung dafür eine „Fachfirma“ beauftragt (i.d.R. Größen wie Techem, die prima Lobbyarbeit geleistet haben und jetzt einen riesen Reibach machen), muss der Mieter die Kröte schlucken und zahlen, obwohl er ebenso sicher schlafen könnte, wenn er 1x jährlich selbst den Testknof drückte -ganz zu schweigen davon, dass er das sogar einmal im Monat machen könnte. Für die Wahrnehmung des Warnsignals für eine schwache Batterie ist ja auch der Mieter verantwortlich.

      Und ob der Melder schon in einem Kokon aus Spinnweben und Staub verhüllt ist, kann der Mieter jeden Tag prüfen -der Fachbetrieb, der dank 2x jährlicher „Fernwartung“ der überteuerten fernwartbaren RM die Wohnung gar nicht betreten muss, prüft das nicht…

  45. Hallo,
    unser Vermieter möchte in unsere Wohnung Rauchmelder installieren und hat dazu eine Firma beauftragt.
    Punkt 1, es soll in allen Räumen Rauchwarnmelder installiert werden, also nicht nur in den Schlafräumen und Fluren.
    Punkt 2, selbst wenn bereits Rauchwarnmelder selber installiert wurden, werden diese Rauchwarnmelder zusätzlich eingebaut. ( das ist ja wohl Blödsinn)
    Punkt 3 Es handelt sich um Geräte mit Langzeitbatterien und mit Funkauslesung, trotzdem gibt es angeblich eine Verpflichtung zur jährlichen Sichtprüfung, die wunder, wunder ebenfalls von dieser Firma durchgeführt wird und mit 5€ pro Gerät dem Mieter in Rechnung gestellt wird.
    Zu dieser Verpflichtung der jährlichen Sichtkontrolle finde ich absolut keinen Hinweis. Stimmt das so?
    Also zusammengefasst: es werden auch in Räumen, in denen es nicht vorgeschrieben ist Warnmelder installiert, es handelt sich um funkauslesbare Geräte mit Langzeitbatterien und dann sollen wir noch 5€ im Jahr pro Raum extra zahlen.
    Ich finde das ein wenig überzogen.

    • Guten Tag,

      zu 1. wo der Vermieter die Rauchwarnmelder installiert, ist ihm überlassen, so lang die Bauordnung erfüllt wird. Die Rauchmelderpflicht schreibt nur einen Mindest- nicht jedoch einen Optimalschutz vor.

      zu 2. Laut Urteil des AG Hamburg-Blankenese (Az. 531 C 341/10) hat der Mieter auch den Einbau zu dulden, wenn bereits Melder vorhanden sind. Obwohl diesen Urteil umstritten ist, da der Mehrwert weiterer Melder dabei nicht zu prüfen ist, gibt es bisher keine anderweitige Rechtsprechung.

      zu 3. Unabhängig von der Batterie müssen die Geräte einer jährlichen Funktionsprüfung (Wartung) unterzogen werden. Auch die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist in der Bauordnung gefordert. Im Detail gibt die DIN 14676 vor, wie Einbau und Wartung durchzuführen sind.
      Die Kosten von 5€ im Jahr je Melder sind durchaus gängig und können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Details dazu finden Sie hier: Vermieter dürfen Mietkosten für Rauchmelder nicht umlegen?

      Viele Grüße

    • Der schaut sich eine Minute lang die (z.B.) 5 RM in Ihrer Wohnung an und geht 25,-€ reicher wieder raus?Wo kann man das dafür nötige Zertifikat bekommen?!?

      Dass einheitliche RM (und vorallem zeitgleich) installiert werden, kann ich allerdings nachvollziehen. Die Dinger müssen nach 10 Jahren getauscht werden -darum muss sich der Vermieter kümmern und Sie können nicht verlangen, dass er dabei den Überblick über vom Mieter angeschaffte RM behält. Ganz zu schweigen davon, dass er sich auch noch mit deren Qualitätsstandard und der Notwendigkeit von Batteriewechseln in den 10 Jahren usw. beschäftigt.

      Bei mir im Schlafzimmer wurde heute auch ein zusätzlicher RM angebracht -statt den vorhandenen in der Raummitte abzunehmen und dessen Motagelöcher mit dem neuen abzudecken wurde dieser in der Nähe der Tür angebracht. Dankeschön…

  46. sehr geehrte damen und herren,
    wir wohnen in einem haus mit 5 wohnungen. alle wohnungen vermietet. werde mich die tage bei unseren hausverwaltung bzgl. Rauchmelder melden, komplett neuanschaffung quasi für 5wohnung. Wer muss dies bezahlen? Also komplett neu anschaffung, muss es der vermieter oder mieter(nebenkosten) zahlen? falls der vermieter oder mieter dies zahlen muss, wo kann ich das finden? vielen dank

  47. Hallo,

    vielen Dank erstmal für den sehr informativen Austausch hier.

    Da ich ein Mehrfamilienhaus mit Rauchwarnmeldern ausstatten möchte, habe ich folgende Fragen:

    – Eine Wohnung, die im 1. OG liegt, hat ihren Zugang im EG. Direkt hinter der Wohnungseingangstür führt eine Treppe in den Flur der Wohnung (Grundfläche vor Beginn der Treppe: ca. 1 m²). Von dort aus sind die Räume der Wohnung zugänglich. Das Treppenhaus liegt also innerhalb der Wohnung und dient als Fluchtweg. Benötige ich nun sowohl im EG als auch im 1. OG des Treppenhauses einen Rauchwarnmelder oder reicht hier ein Melder im 1. OG aus? Die Grundfläche von Flur und Treppenhaus betragen insgesamt ca. 10 m². Eine weitere Tür zwischen Wohnungseingangstür und Flur ist nicht vorhanden.

    – Eine weitere Besonderheit der Wohnung ist, dass das Schlafzimmer nicht direkt vom Flur sondern über das Wohnzimmer zugänglich ist. Bin ich richtig informiert, dass ich in diesem Fall auch das Wohnzimmer als Durchgangszimmer zu einem Schlafraum mit einem Rauchwarnmelder ausstatten muss?

    Viele Grüße!

    • Guten Tag Herr Falkenrich,

      in der Regel muss bei offenen Treppenhäusern nur in der obersten Etage ein Rauchwarnmelder montiert werden. Entscheidend ist vor allem wie die Decke über der Treppe aussieht, d.h. ob Rauch sofort bis zum Melder aufsteigen kann oder sich durch Unterzüge oder Absätze stauen könnte.

      Und ja, der Durchgangsraum zählt als Rettungsweg und benötigt daher auch einen Melder.

      Viele Grüße

      • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

        Der Rauch könnte ungehindert nach oben aufsteigen, da die Fläche der unteren Decke mit ca. 2 bis 3 m² recht klein ist. Eine Staumöglichkeit für den Rauch sehe ich dort nicht.

        Ich werde dann einen Melder an geeigneter Stelle im 1. OG montieren.

        Viele Grüße und besten Dank!

  48. Ich bin im April umgezogen ( Wohnungsbaugesellschaft ) 6 Stock hier in den Häusern sind nirgends rauchmelder ich habe bei der Übergabe darauf aufmerksam gemacht habe jedoch zur Antwort bekommen wäre keine Pflicht. Nun meine frage das Haus ist was älter müssen nun welche vorhanden sein oder gibt es da irgendwelche Lücken wo die Wohnungsbaugesellschaft sich durch schlüpfen kann

  49. Hallo,

    wir wohnen in einer Eigentümer Gemeinschaft mit 10 Parteien. Das Haus ist in NRW aus dem Jahr1996.

    Der Verwalter will nun unbedingt das Gebäude mit komplett vernetzten Rauchmelder ausstatten incl. Treppenhaus.
    Im Grundsatz hort sich das vernünftig an…
    Aber im Ernstfall sind dann ALLE Melder aktiviert!
    Woher weiß Mann wer Hilfe benötigt wenn diese sich selbst nicht mehr helfen kann????

    Meiner Meinung nach ist das ein Risiko wenn man nicht sofort erkennen kann wo der Alarm ausgelöst wurde…
    Die Feuerwehr musste unter Umständen erst mehrere Wohnungen offenen um zu Helfen.

    Gibt es Funkvernetzte Systeme wo jede Wohnung für sich separat ist aber mit den Rauchmeldem Treppenhaus vernetzten/gekoppelt sind???
    Dann bräuchte man nur die Melder im Treppenhaus ausschalten um zu hören wo der Alarm ausgelöst ist.

    Grüße
    André P.

    • Guten Tag,
      eine komplette Vernetzung ist in der Tat nicht die praktikabelste Lösung. Rauchmelder sollen in erster Linie die Personen informieren, die sich in unmittelbarer Gefahr befinden. Schlagen alle Melder Alarm, kann es schnell zu Panikreaktionen kommen. Beim Test sowie bei einem möglichen Täuschungsalarm würden auch alle Melder reagieren. Hinzukommt, dass Hersteller meist empfehlen maximal 12 Melder miteinander zu vernetzen, um eine einwandfreie Kommunikation unter den Geräten gewährleisten zu können. Technisch können maximal 31 Geräte über die gleiche Codierung verbunden werden. Ebenso wird angeraten, wöchentlich einen Test durchzuführen. Demnach müsste dafür mit allen Bewohnern ein Termin vereinbart werden. Ei-Elektronics rät gerade aus diesen Gründen von einer wohnungsübergreifenden Vernetzung ab.
      Wie Sie bereits abgewägt haben, gibt es die Möglichkeit, sogenannte Sammellinien zu erzeugen. Das ginge mit Geräten von Hekatron oder Pyrexx. Mit dem PX-1C beispielsweise lassen sich Gruppen mit bis zu 15 Melder bilden. Bis zu 14 Gruppen können auf eine Sammellinie (Gemeinschafts-Funk-Gruppe) geschaltet werden. Auf der Sammellinie wären also alle Melder im Treppenhaus. Diese empfangen Signale aus den einzelnen Wohneinheiten (Gruppen), geben dieses Signal aber nur innerhalb der Sammellinie weiter. Zu bedenken ist jedoch, dass auch hier bei einem Test oder Täuschungsalarm die Rauchwarnmelder im Treppenhaus reagieren.
      Viele Grüße

      • Hallo
        und Danke für die Antwort.

        Was ist denn aus Ihrer Sicht die beste Lösung für unser Haus?

        Jede Wohnung für separat für sich, ebenso separat das Treppenhaus?

        Grüße,
        André P.

        • Sie könnten den Vernetzung mit einer Sammellinie testen. Wenn es auf Grund von Tests und möglichen Täuschungsalarmen nicht praktikabel ist, können die Melder wieder umprogrammiert und das Treppenhaus separat vernetzt werden. In jedem Fall sollten alle Bewohner über den Umgang mit Rauchwarnmeldern und das Verhalten im Brandfall ausführlich aufgeklärt werden. Bei einem Brand im Treppenhaus sollten z.B. nicht die Flucht durch dieses angetreten werden.

  50. Guten Tag,
    erst einmal vielen Dank für die ausführliche gute Kommentierung.
    Ein sehr bedeutender Philosoph hat vor über 100 Jahren klargestellt, dass man bei der Beurteilung eines Sachverhaltes fragen soll: „Wem nützt es?“ Zu gut deutsch. Wer hat was davon. Ich versuche es zu beantworten.
    1. Die Industrie, die verkauft die Dinger.
    2. Die Wartungsfirmen, die haben ein gesichertes Einkommen.
    3. Die Versicherungen, bei den regelungsoffenen und interpretationsfreien Formulierungen finden die immer die Lücke um im Schadensfall nicht zahlen zu müssen.
    Leben schützen kann man auch anders.
    Ich kenne noch ein Land, da wurde schon im Kindergarten an jeder für die Brandgefahren sensibilisiert. Das setzte sich in der Schule, an höheren Schulen und vor allem in den Betrieb fort. In meinem damaligen Wohnort war ich in der freiwilligen Feuerwehr. Die Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes war eine Hauptaufgabe und einmal im Jahr bekamen wir Kontrollschwerpunkte für eine Begehung der Anwesen. Dabei wurden die Eigentümer auf Gefährdungen hingewiesen. Das ganze wurde dann auch statistisch ausgewertet ohne das je ein Name genannt wurde. Die Menschen wurden richtiggehend ausgebildet. Das Ergebnis war erfolgreich.
    Eine gebildete Bevölkerung ist in dem jetzigen Land nicht unbedingt gewollt. Und wenn man einfach so die Macht hat Gesetze zu verabschieden um die Wirtschaft zu Geld kommen zu lassen, ist das einfacher und billiger als Menschen zu bilden.

    Da es aber nun so ist und keiner etwas gegen solche Machtausübung anzugehen (zur Wahl gehen ist auch auch nicht mehr in) vermag, sind Sie mit Ihrer Unterstützung äußerst gefragt und wichtig. Vielen Dank dafür.
    Übrigens: In der Zeit, als ich diese Zeilen schrieb, habe ich doch schon Angebote von Rauchmeldern nur mal so eingeblendet bekommen. Wie sind die durch meine Filter durchgekommen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank M

    • Guten Tag,
      zu bedenken ist jedoch, dass selbst eine umfangreicher Aufklärung nicht vor einem Brand schützt. Die häufigste Brandursache sind defekte elektrische Geräte. Und gerade im Schlaf kann sich ein Brand unbemerkt ausbreiten. Für diesen Fall sind Rauchwarnmelder durchaus sinnvoll. Natürlich lässt sich darüber streiten, ob es einer Änderung der Bauordnung bedarf. Und ebenso lässt es sich nicht von der Hand weisen, dass Herstller solcher Geräte von einer Rauchmelderpflicht profitieren. Ich möchte hier aber in erster Linie über die Rauchmelderpflicht informieren. Für gesellschaftsritische Äußerungen meinerseits ist dies nicht die geeignete Plattform. Gerne können Sie aber natürlich die Kommentarfunktion nutzen, um sich mit anderen Besuchern dieser Seite auszutauschen und auch um Ihre Meinung kundzutun.
      Viele Grüße

  51. Hallo, ich lebe in einem Mietshaus mit 8 Mietparteien. Ich habe in meiner Wohnung schon seit vielen Jahren Rauchmelder, die natürlich auch von mir gewartet werden. Außerdem bin ich Brandschutzhelferin in der Einrichtung in der ich arbeite, sodass ich mir wirklich der Wichtigkeit der Rauchmelder bewusst bin!
    Heute wurde ich von meiner Vermieterin darüber informiert, dass Sie beabsichtigt, ein funküberwachtes Rauchmeldesystem zu installieren. Da Sie die Installation und Wartung an eine Firma übergeben will, müssten wir Mieter die Überwachung bezahlen. Das soll pro Monat und Wohnung 4€ kosten, also 48€ pro Jahr und Wohnung. Meine eigenen Rauchmelder wären dann überflüssig und können entsorgt werden. Kann Sie mich dazu zwingen?
    Es kann doch nicht sein, dass in ganz Deutschland alle bisher in Mietwohnungen vorhandene
    Rauchmelder entsorgt werden müssen, damit die Vermieter dann neue anbringen!?!?!?
    Ist das nicht gehobener Schwachsinn und Geldschneiderei, einmal ganz abgesehen von den enormen Mengen an elektronischem Schrott?

  52. Hinterfragt eigentlich niemand die technischer Seite dieser Vorschrift?
    Die Hauptbrandherde in der Wohnung liegen außerhalb der Schlafräume (Idioten, die im Bett rauchen, klammere ich mal aus). Wenn in einer vorschriftsgemäß ausgestatteten Wohnung ein Brand im Wohnzimmer ausbricht (nach der Küche, die man gesondert betrachten muss, Brandherd Nr.1 im Wohnbereich dank Kerzen, Elektrogeräten, Aschenbechern…), dann muss dieser erst solange wüten, bis durch die im Zweifel geschlossene Tür der Flur ausreichend verqualmt ist, damit der dortige RWM auslöst.
    Nachdem die Wirtschaftlichkeit der Umsetzung dem Gesetzgeber ziemlich egal zu sein scheint, ist es m.M.n. ein sehr schlechter Witz, dass dieser eine zusätzliche RWM im Wohnzimmer nicht auch vorgeschrieben ist. (Mal abgesehen davon, dass wohl jeder schonmal auf dem Sofa eingeschlafen ist.)

    Zu meiner Wohnung habe ich noch eine konkrete Frage:
    Ist eine Küche mit Esstisch ein Aufenthaltsraum im Sinne der BauO? Da ich diese nur durchs Wohnzimmer erreiche, müsste der Vermieter dann ja auch einen RWM im WZ installieren lassen (hat er zum Glück nicht, denn den habe ich längst selbst angeschafft).

    • Guten Tag,
      vielen Dank für Ihre Stellungnahme! Es ist jedoch klar zu stellen, dass die jährliche Wartung durchaus zusätzliche Sicherheit bringt, weil so die Funktionsfähigkeit des Melders gewährleistet wird. Verständlich ist jedoch, wenn einige Mieter die Wartung selbst übernehmen wollen, statt einen Dienstleister dafür zu bezahlen. Zu beachten ist andererseits, dass nicht jeder Mieter a) körperlich dazu in der Lage ist und b) über ausreichendes Fachwissen verfügt. Dann ist es auch nachvollziehbar, dass der Eigentümer, der im Ernstfall haftet, sich durch die Beauftragung einer Fachfirma absichern möchte. Leider zeigte sich schon häufig, wie auch in Ihrem Fall, dass es auch einigen Firmen an nötigem Wissen fehlt.
      Wenn Sie nach einem Zertifikat fragen, meinen Sie sicher das Zertifikat für eine Fachktaft für Rauchwarnmelder. Die Prüfung wird vom TÜV abgenommen und ein entsprechender Nachweis ausgestellt.
      Wie Aufenthaltsräume definiert werden, können Sie dem §48 der BAuO NRW entnehmen. Damit gilt auch die Küche als Aufenthaltsraum. Im Wohnzimmer als Durchgangszimmer ist deshalb auch ein Rauchwarnmelder Pflicht.
      Viele Grüße

  53. Muss ich das Montageprotokoll der RM dem Gebäudeversicherer übersenden?
    Danke für die Antwort

  54. Wir wohnen seit Dezember 2013 in einer Wohnanlage mit 6 Wohnungen, mit Treppenhaus u. Aufzug über 2 Etagen. Das Erdgeschoss wird gewerblich genutzt. An den Wohnungstüren in jedem Geschoss zum Treppenhaus hin sind an den Wohnungstüren Feststellanlagen angebaut, die so wie ich verstanden habe, die Wohnungstür automatisch schließt. Wir müssen dies auch mtl. überprüfen. Raumelder für die Wohnung wurden uns bei Einzug übergeben und sind von uns in den Räumen angebracht worden. Ich sehe noch keinen rechten Sinn für den Einbau der Feststellanlagen, die ja auch Wartungskosten verursachen. Ist der Einbau überhaupt rechtlich, gesetzlich vorgeschrieben ?? Das ist meine Frage !!!!

    • Guten Tag Herr Maritzen,

      der Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Baurodnung festgelegt. Alle weiteren Brandschutzmaßnahmen werden von der örtlichen Baugenehmigungbehörde unter Beachtung gesetzlicher Regelungen individuell auferlegt. Ob diese Feststellanlage nun in Ihrem Fall also Pflicht ist, müssten Sie mit Ihrem Vermieter klären.

      Viele Grüße

  55. Hallo, ich bin 2012 in eine Altbauwohnung in eine Marler Zechensiedlung gezogen. Die Häuser sind Baujahr 1923/1924. Müssen diese auch mit Rauchmeldern bestückt werden und in welchen Räumen?
    Für eine kurze Auskunft wäre ich sehr dankbar.
    MfG.
    M. Feller

    • Sebastian Fischer

      Die Rauchmelderpflicht in NRW gilt ab dem 31.12.2016 für alle als Wohnraum genutzten Gebäude. Bis zu diesem Tag müssten in Ihrer Wohnung („Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen“ – Bauordnung NRW) Rauchmelder montiert werden.

  56. hallo,

    ich habe einen raum, der in keine kategorie passt. dort ist ein fitnessgerät, ein pc und eine couch. niemand schläft dort, aber theroetisch könnte man sich auf die couch legen. das könnte ich ja sogar im wohnzimmer, wo auch schon mal ein gast auf der couch genächtigt hat.
    ist der raum also rauchmelderpflichtig?

    und noch eine frage: in einer maisonettewohnung: oben schlafzimmer und flur zur treppe nach unten. geht man runter, ist man im großen wohnzimmer. von dort geht eine tür in einen flur zur wohnungstür.

    muss in dem wohnzimmer ein rauchmelder sein? man muss ja vom schlafzimmer durch flur, treppe runter, wohnzimmer und zweiten flur fliehen.
    ist das wohnzimmer somit als fluchtflur zu sehen?

    was ist, wenn der mieter später weitere zimmer als schlafräume nutzt und mir nichts sagt? mache ich mich dann strafbar, wenn dort keine rauchmelder sind?

    • Guten Tag Herr Beck,

      wenn eine Schlafgelegenheit im Raum vorhanden ist, d.h. es handelt sich z.B. um eine Schlafcouch, ist dieses Zimmer ja offensichtlich zur (gelegentlichen) Nutzung als Schlafzimmer gedacht. Demnach ist hier ein Rauchwarnmelder zu installieren. Und auch im Wohnzimmer ist es in diesem Fall Pflicht, da dieses als Fluchtweg dient.
      Die Pflichtausstattung wird anhand der aktuellen Nutzung geplant. Mit der jährlichen Wartung ist auch die Nutzung der Räume zu prüfen. Darüberhinaus sollte der Mieter darauf hingewiesen werden, dass Nutzungsänderungen möglichst dem Vermieter mitgeteilt werden sollten. Im Optimalfall werden aber direkt alle Räume mit Meldern ausgestattet.

      Viele Grüße

  57. Ich hab da auch mal eine Frag zum Thema Fluchtweg. Ich wohne in einer Dachgeschoss Wohnung und mein Schlafzimmer ist Hintern Wohnzimmer.

    Muss im Wohnzimmer jetzt auch ein Melder hin weil das zimmer als Fluchtweg dient oder nicht.

    MFG
    Andreas Georgi

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Georgi,

      ganz genau! Im Wohnzimmer muss ein Rauchmelder montiert werden, weil dies ein Flucht und Rettungsweg ist.

  58. Klein-lehmkühler

    Wenn im Mietvertrag Rauchmelder stehen, aber in der Wohnung keine sind, kann man den Vermieter dazu auffordern welche zu instalieren? Muss er dem nachkommen? Kann er den Einbau verweigern?

    • Guten Tag,

      wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht erfüllt, dürfen Sie die Miete mindern (§536 BGB) bis der Mangel behoben ist. Sollte der Vermieter den Einbau verweigern, können Sie dies der zuständigen Baubehörde melden.

      Viele Grüße

  59. Laut „Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 9.12.2015“ finde ich unter „recht.nrw.de“ kein Gesetz dies dieser durchführung erlaubt.

    Teilen Sie mir doch einmal die aktuelle Gesetzestexte mit?

    Grüße

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Müller,

      ich gehe davon aus, dass Sie die Rauchmelderpflicht meinen? Diese finden Sie hier:

      §49 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=232&bes_id=4883&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=landesbauordnung#det0

      Hier der Auszug:

      (7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

  60. Ist der Einbau von Rauchmeldern auch in Einfamilienhäusern Pflicht? In der Bauordnung NRW ist nur die Rede von Wohnungen. Danke für Info. mfg. R.K.

    • Guten Tag Herr Krüger,

      Wohnungen stehen hier für abgeschlossene Wohneinheiten. Die Rauchmelderpflicht gilt demnach für Wohnungen in Mehrfamilienhäudern und für Einfamilienhäuser.

      Viele Grüße

  61. bei mir sollen diese dinger auch angebracht werden, frage mich wofür. während meiner nachtruhe schalte ich den strom ab. gegen meinen vermieter werde ich auch in der hinsicht rechtliche schritte einleiten. die firma, die dies machen sollte, ist zum 1. termin nicht erschienen und wird auch bei einem 2. nicht eingelassen, da ich diese firma nicht kenne.

    • Guten Tag,

      in der Regel werden Rauchwarnmelder mit Batterien betrieben. Wenn Sie also den Strom abschalten, betrifft das nicht diese Geräte. Ihr Vermieter möchte diese Rauchwarnmelder einbauen, um der Rauchmelderpflicht gemäß §49 Abs. 7 BauO NRW nachzukommen. Solche Melder dienen dazu, Sie nachts zu wecken, wenn Rauch in der Wohnung entsteht, da Sie dies im Schlaf nicht bemerken würden. Der Vermieter bzw. der Dienstleister hat daher ein berechtigtes Interesse am Zutritt zu Ihrer Wohnung. Sofern der Termin also rechtzeitig angekündig wurde, sollten Sie auch den Zugang ermöglichen.Verweigern Sie dies, wird wahrscheinlich eine Abmahnung und anschließend eine Kündigung folgen. Ein ähnlicher Fall wurde schon zu Gunsten des Vermieters vor dem Hamburger Amtsgericht entschieden (AG Hamburg-Wandsbek, 13.06.2008 – 716C C 89/08).

      Viele Grüße

  62. Ich habe vor gut 2 Jahren aus eigenem Schutz privat Rauchmelder in meiner Mietwohnung angebracht.
    Jetzt erhalte ich ein Schreiben von der Wohnungsbau Gesellschaft das im laufe Februar Rauchmelder installiert werden sollen.

    In dem Brief heißt es das vorhandene ( privat installierte ) Rauchmelder demontiert werden und die neuen installiert werden.

    Gleichzeitig wird angegeben das die Miete pro Melder monatlich erhöht werden soll.

    Muss ich meine Rauchmelder abbauen lassen und die neuen in Verbindung mit der „Mieterhöhung“ installieren lassen

  63. Hallo,
    git es in NRW eigentlich eine Vorgabe was für Rauchwarnmelder zu verwenden sind?
    In allen gängigen Foren steht nichts darüber, dass die Geräte eine bestimmte DIN erfüllen müsssen.

    Ich habe im Baumarkt Rauchwarnmelder gesehen, die kosten ca. 4 Euro. Weder auf dem Gehäuse noch auf der Verpackung ist ein DIN oder CE Aufdruck zu erkennen. Dürfen diese Rauchwarnmelder installiert werden oder nicht?

    Ich wäre dankbar für den Hinweis, ob z.B. die DIN EN 14604 verpflichtend ist oder ob ich auch Baumarktware verwenden darf, ohne mich ggf. bei Schäden durch Funktionsstörung haftbar zu machen.

    • Sebastian Fischer

      Um der Rauchmelderpflicht zu entsprechen, muss ein Rauchmelder gemäß der DIN EN 14604 gefertigt sein. Dies sollte auf der Verpackung dargestellt sein.

  64. Ich habe auf eugene Kosten meine Mietwohnung mit Rauchmeldern ausgestattet. Kann ich diese vom Vermieter zurückfordern oder ggf. mit den Nebenkosten verrechnen?

    Mfg H. PIETSCH

    • Guten Tag,

      Sie können beim Vermieter darum bitten, aber dies nicht verlangen. „Der Mieter muss die Dispositionsbefugnis des Vermieters akzeptieren und kann nicht durch vorauseilenden Gehorsam und Einbau eigener Geräte letztlich in die Verwaltungspraxis des Vermieters eingreifen.“ (AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 16.02.2011 – 531 C 341/10).

      Viele Grüße

  65. Die Gesetzgebung in diesem Land sollte sich endlich von ihren Aluhüten befreien! Zuerst Sparbirnenterror, jetzt diese häßlichen Dinger an den Decken. Die reinste Helotokratie!

  66. Müssen Rauchmelder auch in selber genutzem Wohneigentum vorhanden sein oder gilt diese Regelung nur für vermietete Objekte ?

    Soweit ich das weiß, evtl. war es vor der Verordnung so, müssen die nur in Mietwohnungen installiert sein (?)

    • Guten Tag,

      in der Bauordnung wird kein Unterschied zwischen vermieteten Objekten und selbst genutzten Wohnungen gemacht. Sinn ist es, Menschen vor Rauchgasvergiftung während des Schlafs zu schützen.

      Viele Grüße

  67. Barbara Emmerlich

    Guten Tag,

    ich wohne in einem Apartment, in dessen Wohn- und Schlafbereich sich auch die Kochnische befindet. Ein Raumelder in diesem Raum würde beim Kochen also ständig Alarm schlagen. Muss ich ihn trotzdem dort anbringen?

    Gruß
    Barbara Emmerlich

    • Guten Tag Frau Emmerlich,

      ja, auch hier ist ein Rauchwarnmelder notwendig. Wenn es sich bei dem Raum gleichzeitig um einen Fluchtweg handelt, darf der Melder auch an der Wand montiert werden. Außerdem reagiert nicht jeder Rauchmelder gleich auf Rauch und Dämpfe. Ein günstiger Melder für 5€ löst i. d. R. eher einen Fehlalarm aus als ein Q-zertifiziertes Gerät. Auch die richtige Wahl des Montageorts kann einem Fehlalarm vorbeugen.

      Viele Grüße

  68. Frage: Ich bin Nichtraucher. Habe ich da Vorteile bei einer Wartung? Wie ist das mit einem Insektenschutz? Ich habe selbst bereits hochwertige RWM installiert die auch bleiben. Zusätzlich kommen die nun vom Vermieter angekündigte Geräte hinzu. Kann ich verkraften. Insgesamt find ich dies auch richtig. Es ist auch die Hafpflicht ders Vernieters zu sehen zu seinen eigenen Geräten.

    • Guten Tag Herr Lohse,

      leider verstehe ich die Frage nicht ganz. In einem Nichtraucherhaushalt verschmutzen Rauchwarnmelder evtl. etwas langsamer. Das ändert jedoch nichts am Umfang und der erforderlichen Regelmäßigkeit der Wartung. Wie gut ein Rauchwarnmeldern vor dem Eindringen von Insekten geschützt ist, hängt vom Gerät ab.

      Viele Grüße

  69. Guten Abend,
    unsere Verwaltung hat bescheid gegeben, dass im laufe des Jahres Rauchmelder installiert werden müssen.
    Auf unseren Einwand, dass wir in Schlafräumen und auch Flur bereits selber tätig geworden sind und bereits Rauchmelder installiert haben, wurde uns mitgeteilt, das dies „egal wäre“ bzw. das „sei uninterressant“ es würden auf jeden Fall von der Vermieter-Seite neu Rauchmelder installiert werden.

    Hat die Verwaltung das Recht dazu uns zu zwingen, unsere Rauchmelder zu entfernen?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Guten Tag,

      auf unserer Seite „Gerichtsurteile“ finden Sie gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema. Kurz: Der Eigentümer trägt die Verkehrssicherungspflicht und darf daher entscheiden, welche Melder installiert werden und wer die Wartung durchführt. Weiter hat das Gericht entschieden, dass durch die Wartung aus einer Hand, die Sicherheit besser gewährleistet werden kann. Sollten Ihre Melder die neuen Geräte behindern, kann der Vermieter auch verlangen, dass Sie diese entfernen. Es tut mir leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Vermieter da zwar nicht besonders mieterfreundlich handelt, aber durchaus im Recht ist.

      Viele Grüße

  70. Norman Kaminski

    Rauchmelder sind Abzocke, siehe die Abzocke mit den Techem Funkrauchmeldern. Rauchmelder sind auch Gängelung, denn sie verhindern weder Brände noch beeinflussen sie den Brand als solches, einzig die Bewohner der Wohnung in dem ein Rauchmelder installiert ist werden bis zu einem gewissen Grad geschützt. Allerdings ist diese Vorsorge ein Akt der Eigenverantwortung und nicht der staatlichen Reglementierung.

    Übrigens kann man die vom Eigentümer in Mietwohnungen installierten Techem Rauchmelder funktionsunfähig machen ohne Nachweis des Zugriffs (Google hilft) Je mehr die Funktion stören die Geräte ohne Eingriff funktionsunfähig machen, desto eher wird Techem und die Wohnungswirtschaft auf diese Funkmelder und ihre Einschränkungen der Wohnungsnutzung verzichten.

    • Guten Tag Herr Kaminski,

      es liest sich fast, als hielten Sie den Schutz der Bewohner nicht für einen Vorteil. Ob das tatsächlich gesetzlich geregelt werden muss, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Techem-Melder deshalb zu manipulieren bleibt jedoch strafbar und ist auch aufgrund des Sicherheitsverlusts nicht zu empfehlen – auch wenn die Geräte umstritten sind. Dass diese aufgrund von Manipulationen wieder abgeschafft werden, halte ich für fragwürdig. Schließlich kann dies dem Vermieter salopp gesagt egal sein, wenn die Manipulation vom Mieter vorgenommen wird.

      Viele Grüße

  71. Ich hab auch 2 Fragen die erste ist was passiert wenn ich die Dinger mit Absicht kaputt mache weil mich das rote blinken tierisch nervt, abgebaut hab ich sie schon.
    Zweite Frage ist das umlegen der Installationskosten, soll das heißen das mein Vermieter die Miete jetzt dauerhaft um 11% erhöhen kann, also knappe 80€ pro Monat, nur weil da jetzt die drei nervenden Blinker hängen ?

    • Guten Tag,

      (1) wenn ihr Vermieter bemerkt, dass Sie die Geräte demontiert haben, droht Ihnen wahrscheinlich min. eine Abmahnung. Im Falle eines Brandes kann es zu einem strafrechlichen Verfahren gegen Sie kommen.
      (2) Der Mieter darf 11% der Anschaffungskosten als Mieterhöhung umlegen. Die Wartung wird über die Betriebskosten abgerechnet, wenn der Posten im Meitvertrag geregelt ist.

      Viele Grüße

      • naja zum Glück steht ja auf dem Zettel das ich sie bei Renovierungen abnehmen darf, sagt ja keiner wie lange ich dafür brauchen muss, sollense im Keller blinken.
        Was mir nach wie vor nicht in den Kopf will ist das mit der Mieterhöhung, wenn jetzt ein Vermieter sagen wir mal die super Deluxe Version installieren läst, kann er dann 11% der Kosten dafür dauerhaft als Miete erhöhen ? nach 9 Monaten wären doch alle Installationskosten abgegolten, ob das nun weiter unter den Mietern aufgeteilt wird sei mal dahingestellt, aber es ist doch dann pure Geldmacherei seitens der Vermieter und der Installationsfirmen. Oder kann er einmal 11% geltend machen ?

        • Die Miete darf dauerhaft um diese 11% erhöht werden, da die Installation der Rauchwarnmelder als Modernisierung gilt und die Sicherheit des Hauses bzw. der Bewohner verbessert wird.

        • 11% der Anschafuungskosten pro Jahr nicht Monat. Also hat er das Geld erst in 9 Jahren wieder.

  72. 1)Hallo ich habe erfahren das wenn ein Flur unter 1200 cm breit ist, muss der Rauchmelder an der Wand
    angebracht werden, stimmt das? Wenn ja wissen Sie wie viel cm. von der Decke sein soll?
    2)Meine Flur ist in form eine L eine Seite ist 3460 cm.lang und eine kurzer 2300 cm. Darf ich den Rauch-
    -melder an dem Knick unter der Decke anbringen wenn ich 50 cm. von den Wänden abstand halte?
    3)Von der( Küche/Essraum)mit eine Öffnung von 1650 cm. ohne Türe muss ich durch Wohnzimmer um in Flur zu kommen, muss ich in eine der Zimmer ein Rauchmelder anbringen? Auch wenn ich von der(Küche/Essraum)eine Schiebetüre habe die ich in Garten komme?

    • Guten Tag,

      bei Fluren mit weniger als 6 qm Größe, kann der Melder an der Wand montiert werden. Bei einer Breite unter 1 m wäre auch eine Wandmontage sinnvoll, da der Mindestabstand von 0,5 m zu den Wänden sonst nicht eingehalten werden kann. Wird der Melder an der Wand angebracht, sind folgende Regeln einzuhalten:
      • Rauchwarnmelder (RWM) an der längsten Wand montieren
      • 0,3-0,5m Abstand zur Decke einhalten
      • in der Länge der Wand möglichst im mittleren Drittel Rauchwarnmelder befestigen
      • mindestens 0,5m Abstand um den Melder und unter dem Rauchwarnmelder sogar 1m
      Abstand zu Einrichtungsgegenständen einhalten.

      Bei L-förmigen Räumen kann der RWM im Knick befestigt werden, wenn die Distanz von dort bis zur den Stirnseiten des Flurs jeweils nicht länger als 7,5 m ist. In Ihrem Fall ginge das also.

      Fluchtwege müssen laut Rauchmelderpflicht mit Meldern überwacht werden. Als Fluchtweg gilt immer der Weg durch die Wohnungstür. Demnach ist auch ein RWM im Durchgangszimmer (Wohnzimmer) notwendig. All diese Angabe finden Sie auch in der DIN 14676 oder im Rauchmeler-Kompendium der Rauchmelder-Experten.

      Viele Grüße

      • Guten Tag Frau Fischer,
        Ihre Aussage zum Fluchtweg kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe zwar nur im Internet die DIN14676 gelesen aber die Aussage, dass nur der Weg durch die Wohnungstür als Fluchtweg gilt, ist in meinen Augen etwas makaber. Mein Schlafzimmer befindet sich im Erdgeschoss mit einer Fensterbankhöhe von 80 cm innen wie außen. In den beiden Nebenräumen befindet sich jeweils eine Terrassentür. Da ist wohl klar welchen Weg ich im Gefahrenfall wähle und handle damit gesetzeswidrig?? Bleibe aber am Leben. Gehe ich gesetzeskonform zur Wohnungstür in der 1. Etage ans andere Ende der Wohnung? Erreiche die dann vermutlich nicht, sterbe dann vorschriftsgemäß, habe aber nach DIN 14676 richtig gehandelt. Irgendwie passt jetzt etwas nicht.
        Fassen wir zusammen. Im ersteren Fall Sprung aus dem Fenster breche ich mir ein Bein, muss die Genesungskosten selber tragen, weil ich grob fahrlässig nicht den Fluchtweg benutzt habe. Im 2. Fall vorschriftsmäßige Nutzung des Fluchtweges zahlt die Lebensversicherung an meine Hinterbliebenen. ????
        Klingt eher nach Dieter Nuhr als nach einem Gesetz.
        Mit freundlichem Gruß
        Frank M.
        Dieser Fall ist nicht konstruiert. Meine Wohnungstür befindet sich in der 1.Etage am anderen Ende der Wohnung. Die Schlafräume befinden sich wie beschrieben im Erdgeschoss mit freiem Zugang nach draußen.

        • Guten Tag,

          die Definition der Fluchtwege im baurechtlichen Sinne soll sicher stellen, dass immer ein primärer Fluchtweg vorhanden ist. Wie Sie im Notfall Ihre Wohnung verlassen, möchte Ihnen niemand vorschreiben.

  73. Was ist wenn der Mieter dem Vermieter mitteilt das er schon Rauchmelder installiert hat, so das
    keine weiteren Aktivitäten notwendig seien. Wie hat sich der Vermieter zu verhalten?

    • Guten Tag Herr Rose,

      der Vermieter kann dann selbst entscheiden, ob er dennoch neue Melder anschafft. Aber einen Versuch ist es wert.

      Viele Grüße

  74. Hallo,

    1.) Wie wird das Kinderzimmer definiert? Zitat aus dem Mietvertrag: „Das Mietobjekt besteht aus folgenden Räumen: 3 Zimmer, …“. In meiner 3-Zimmer-Wohnung ist das dritte Zimmer ein Büro. Hier waren niemals Kinder und werden es auch nicht sein. Ich bin gegen eine Installation eines Rauchmelders dort. Ergo: 1 Mietobjekt weniger, welches der Vermieter auf die Betriebskosten umlegen möchte.

    2.) Er schreibt: „Bitte nehmen Sie dieses Schreiben als Vertragsbestandteil zu Ihrem Mietvertrag“
    Meiner Ansicht nach ist das Schreiben nicht als Vertragsbestandteil anzusehen denn 1. hat er es nicht einmal unterschrieben, 2. handelt es sich nicht um eine beiderseitige Willenserklärung und 3. ist es obsolet da im Mietvertrag bereits die „Wartung Feuerlöschgeräte/Rauchwarnanlagen“ einbezogen wird. Zählt darunter auch die Miete der Rauchmelder? Sehe ich das richtig?

    3.) Kann ich freundlich eine Wirtschaftslichkeitsberechnung verlangen in der Miete und Kauf der Geräte gegenüberstehen? Ich möchte wissen welche Kosten auf mich zukommen.

    4.) Die Wartung sollen die Mieter übernehmen. Kann ich eine Hersteller-Anleitung verlangen? Denn ich muss ja eine Wartung nach Hersteller-Vorgaben durchführen. Und ich bin weder geschult, noch Fachpersonal in dieser Hinsicht. Ich bin trotzdem froh, denn die Wartungskosten werden so gespart. Jedenfalls bin ich solange froh, bis der erste Vermieter einen Mieter beklagt, weil sein Eigentum abgebrannt ist und er den Mieter beschuldigt, den Rauchmelder nicht ordnungsgemäß gewartet zu haben, wodurch ein Defekt frühzeitig hätte erkannt werden und ein Abbrennen des Mietobjekts verhindert werden können, weil die Feuerwehr früher benachrichtigt hätte werden können.
    Wie dokumentiere ich die Wartung rechtssicher?

    5.) Meine Meinung: Ich sehe es als einen der großen Lobby-Erfolge der letzten 20 Jahre an, dass es zur bundesweiten Einführung solcher Gesetze gekommen ist. Herzlichen Glückwunsch zu den Milliarden, die in den nächsten Jahrzehnten auf Sie warten, liebe Nutznießer.
    Schade, dass wieder (sämtliche) Kosten der Mieter zu tragen hat. Der Vermieter darf wieder mal die Kosten zum guten Teil abwälzen indem er Miete erhöht, laufende Kosten komplett auf den Mieter ablädt. Weit ab von paritätischer Gleichheit bei den Kosten, darf der Mieter überhaupt keine Entscheidung tragen. Es geht nicht mir nicht darum den Sinn der Rauchmelder zu schmälern, doch jetzt ist absolut jeder Mieter wieder dem Willen des Vermieters ausgesetzt. Er kann billigsten Mist verbauen der ständig Fehlalarme auslöst, zu viel Strom verbraucht, Defekt geht und so weiter. Denn dazu ist nichts geregelt. Jede Menge Menschen in diesem Land haben sehr viel besseres Equipment installiert was kein einziger Vermieter akzeptieren muss. Völliger Schwachsinn.
    Zumal eine Verantwortung auch wieder auf Mieter abgeschoben werden kann, ohne dass die sich dagegen wehren können (siehe Wartung).
    Ich sehe hier einen Eingriff in Grundrechte. Unglaublich.

    Danke für die Beantwortung.
    Viele Grüße

    • Guten Tag,

      eines vorab: wir sind leider nicht in der Lage, Ihnen eine verbindliche Rechtsberatung zu liefern. Was unter „Bitte nehmen Sie dieses Schreiben als Vertragsbestandteil zu Ihrem Mietvertrag“ zu verstehen ist, können wir nicht einschätzen, da uns weder das Schreiben, noch der Mietvertrag vorliegen. Soll die Miete der Melder als Betriebskosten abgerechnet werden, ist dieser Posten im Mietvertrag zuerwähnen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Mietvertrag vorsieht, dass die Betriebskosten veränderbar sind, also Posten aufgenommen werden können. Dann könnte das mit diesem Schreiben gemeint sein.
      Die Anzahl der zu montierenden Melder kann der Vermieter selbst festlegen. Dabei kann er auch mehr Geräte installieren, als von der Bauordnung vorgesehen.
      Inwieweit der Vermieter verpflichtet ist, eine Wirtschaftslichkeitsberechnung zu erbringen, können wir Ihnen nicht sagen. Kosten, die vom Mieter verlangt werden, sind jedoch schlüssig nachzuweisen.
      Es ist üblich, dass eine Einweisung und Übergabe der Betriebsanweisung zu den Rauchwarnmeldern im Zuge der Montage stattfindet. Auf diese Unterlagen sollten Sie natürlich bestehen. Unabhängig davon, ist die Wartung nach der DIN 14676 durchzuführen. Nähere Inforamtionen zu dieser Norm finden Sie in diesem Kompendium. En Wartungsprotokoll können Sie sich hier herunterladen: Protokoll-Download.

      Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

      Viele Grüße

  75. Guten Tag,

    das Gesetz besagt dass der der Vermieter die Wartungspflicht nur selbst übernehmen darf, wenn er dies bis zum 31. März 2013 getan hat. Sind andere Vereinbarungen überhaupt gültig? Im Mietvertrag, abgeschlossen nach dem 31. März 2013, steht, dass der Vermieter den Mieter von seiner Wartungspflicht befreit und diese selber übernimmt bzw. an einen Externen weiterreicht. Widerspricht dieses nicht dem Baurecht des Landes NRW? Der Vermieter kann den Mieter doch nicht von Gesetzen befreien oder doch? Der Mieter will die Wartung selber übernehmen und nicht für den Externen zahlen.

    Viele Grüße

    • Guten Tag,

      leider können wir Ihnen keine verbindliche Rechtsberatung bieten. Theoretisch bezieht sich die Regelung zur Wartung jedoch auf die Wohnung, d.h. der Vermieter muss bis zum 31.03.2013 eine Entscheidung bezüglich der Wohnungen treffen und diese den derzeitigen Besitzern der Wohnungen mitteilen. Welchselt der Besitzer, besteht diese Regelung weiterhin fort. Nur weil Sie den Mietervertrag nach diesem Datum abgeschlossen haben, heißt das ja nicht, dass es zuvor keine Vereinbarung zur Wartung der Melder in Ihrer Wohnung gab.

      Viele Grüße

  76. Auch mich hat es jetzt erwischt, da ich leider in NRW (konkret in Köln) wohne. Mein Vermieter hat ein Unternehmen beauftragt, am 7. Juli 2016 Rauchmelder in meiner Wohnung zu installieren.

    Ich habe natürlich bereits seit vielen Jahren einen (!) Rauchmelder in meiner Wohnung montiert und halte es für überflüssig, weitere Rauchmelder installieren zu lassen. Daher werde ich die Monteure am 7. Juli 2016 nicht in die Wohnung lassen, und habe das diesen, und dem Vermieter, auch bereits mitgeteilt. Die Antwort war, daß ich damit gegen die Bauordnung verstoßen würde.

    Jedoch verstößt die Bauordnung m.E. gegen Artikel 13 GG. Die Wohnung ist unverletzlich. Und die Definitionen in Art 13 Abs 3 GG rechtfertigen m.E. nicht den Einbau von Rauchmeldern. Ich denke mal, diese Frage dürfte dann in einigen Jahren das Bundesverfassunggericht klären. Bis dahin werde ich weiterhin mit meinem eigenen, und nicht mit den Zwangsrauchmeldern des Vermieters, sehr gut leben.

    • Guten Tag,

      tatsächlcih hat sich der BGH bereits mit der Problemstellung beschäftigt: AZ. VIII ZR 216/14. Der Einbau von Raumwarnmeldern gilt als Modernisierungsmaßnahme, die laut § 555d BGB vom Mieter zu dulden ist.

      Dennoch hoffen wir mit allen Mietern, dass das Thema erneut vor Gericht aufgegriffen wird und evtl. Ausnahmen geregelt werden können.

      Viele Grüße

  77. Andreas Rehmer

    Hallo Zusammen,

    ich bin Mieter eines Einfamilienhauses und habe selbst Rauchmelder installiert in jedem Raum und Flur mit Ausnahme Bad und Küche. Nun hat mein Vermieter eine Firma mit der Installation neuer Rauchmelder beauftragt und mich gebeten meine Rauchmelder zu entfernen. Ist denn das wirklich so richtig?

    • Guten Tag Herr Rehmer,

      der Vermieter trägt die Verkehrssicherungspflicht und ist für die Anschaffung und Monatge der Rauchwarnmelder zuständig. In diesem Zusammenhang kann er auch entscheiden, ob er vorhandene Melder akzeptiert oder neue Geräte anschafft. Unter Umständen kann er auch verlangen, dass die Geräte des Mieters demontiert werden. Lesen Sie mehr dazu in unserer Rubrik „Gerichtsurteile“ im Absatz „Muss der Einbau eines Rauchmelders vom Mieter geduldet werden?“.

      Viele Grüße

  78. Dürfen, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen, anstelle von Rauchmeldern auch Hitzemelder eingebaut werden?

    • Sebastian Fischer

      Nein! Ein Hitzemelder stellt keine Alternative zu einem Rauchmelder dar, da er erst bei Temperaturen um die 57 Grad auslöst.

  79. Stephanie Wilms

    Hallo,

    ich habe per Zufall erfahren, dass Ende 2016 in NRW die Frist für Rauchmelder endet.
    Nun meine Frage bin ich als Mieter verpflichtet meinen Vermieter daran zu erinnern, dass er diese Rauchmelder noch bei uns installieren (lassen) muss, oder ist er selbst dafür verantwortlich??

    Und sollte ich ihn informieren müssen, was geschieht im Schadensfall, wenn er trotz rechtzeitigem, schriftlichem Hinweis dennoch keine Melder installiert?

    Wenn der Vermieter die Anbringung der Rauchmelder dem Mieter in Rechnung stellen kann, mit was für Kosten muss / kann man da pro Rauchmelder in etwa rechnen?

    Wie sieht das mit der Wartung aus? Wenn ich als Mieter dafür verantwortlich bin reicht es sicher nicht, da regelmäßig die Batterien auszutauschen und die Dinger staubfrei zu halten. Gerade wenn ich lese, dass es sogar Leute gibt die Fachkräfte für Rauchmelder sind.
    Muss ich als Mieter dann regelmäßig dafür sorgen dass eine Firma zu mir in die Wohnung kommt um diese Dinger zu warten?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    LG Steffi

    • Guten Tag,

      der Eigentümer selbst ist für die Erfüllung der Rauchmelderpflicht zuständig. Sie müssen hier nicht handeln, können jedoch nachfragen oder nach Verstreichen der Pflicht eine Meldung bei der Bauaufsicht machen. Im Ernstfall wird der Vermieter haftbar gemacht, wenn die Bauordnung nicht erfüllt wurde und dadurch ein Schaden einstanden ist.
      Was die Kosten angeht, können Sie hier lesen, welche Kosten wie umgelegt werden können:
      https://rauchmelderpflicht.net/2014/05/vermieter-duerfen-mietkosten-fuer-rauchmelder-nicht-umlegen/
      Einige Vermieter schaffen Mietgeräte an und legen je Melder 5-10 € im Monat um.
      Wie die Geräte zu warten sind, können Sie in der Bedienungsanleitung des Melders und der DIN 14676 nachlesen. Ein guter Anhaltspunkt ist auch unser kostenloses Wartungsprotokoll. Die wichtigsten Punkte der DIN 14676 finden Sie im Rauchmelder-Kompendium der Rauchmelder-Experten. Mit diesen Informationen sollten Sie in der Lage sein, die Wartung selbst durchzuführen.

      Viele Grüße

  80. Guten Tag,
    in einer 3 1/2 Raum Wohnung 70 qm, NRW sollen 4 Rauchmelder installiert werden, mit Baukleber.
    OK, allerdings sollen auch im Hausflur Funk Rauchmelder installiert werden. 2 Etg., 7 Mietparteien, 6 Funkrauchmelder.
    Kann der Vermieter die Kosten für den Hausflur, außerhalb der Wohnung, auch auf die Miete abrechnen? Er will die Miete um 3-4€ je Monat erhöhen. Ohne Wartung.
    Danke. MFG

    • Guten Tag,

      wie Kosten umgelegt werden dürfen, können Sie hier nachlesen:
      https://rauchmelderpflicht.net/2014/05/vermieter-duerfen-mietkosten-fuer-rauchmelder-nicht-umlegen/
      Dies gilt für Rauchwarnmelder in Wohnungen ebenso wie für Melder im Treppenhaus. Bezüglich der fragwürdigen Montageart können Sie den Vermieter nur daraufhinweisen, das dies weder der DIN 14676 noch der Empfehlung des Herstellers entspricht und somit die korrekte Funktionsweise der Geräte gefährdet ist. Ob Sie auch rechtlich dagegen vorgehen können, müsste ein Anwalt prüfen. Ich halte das aber leider eher für unwahrscheinlich. Vermutlich folgen die Konsequenzen erst, wenn schon ein Schaden entstanden ist.

      Viele Grüße

  81. Braucht kein schwein diese Rauchmelder ich will keine Handwerker in meiner Bunde und erst recht keine Flüchtlinge die das Montieren!!!

    • Sebastian Fischer

      Warum braucht niemand Rauchmelder? Was genau haben Flüchtlinge mit Rauchmeldern zu tun? Und warum traut sich der Verfasser dieses Kommentars nicht seinen realen Namen zu schreiben? Fragen auf die wir wohl nie Antworten erhalten werden!

  82. Politischandersdenkender

    Dieser Schwachsinn wird definitiv meine Wahlentscheidung beeinflussen. Ich lasse mich zu gar nichts verpflichten! Merkel muss weg.

    • Sebastian Fischer

      Hallo politisch Andersdenkender,

      Ihnen ist schon bewusst, dass dies absolut nichts mit Frau Merkel zu tun hat? Die Rauchmelderpflicht ist Ländersache, hat also nichts mit dem Bundestag zu tun. Vielleicht sollten Sie sich auch als Andersdenkender über Politik informieren bevor Sie Parolen rufen!

  83. Guten Tag,

    Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit der Monatge der ab 2017 in NRW geforderten Rauchmelder. Ich bin sowohl als Vermieter, als auch als Eigentümer betroffen.
    Ich komme abschließend leider nicht zu der Entscheidung, ob ich die Rauchmelder in meiner als auch in der vermieteten Wohnung selbst montieren und warten darf. Alles natürlich mit einer entsprechenden Dokumentation.
    Sollte ich den wirklich eine Fachkraft für Rauchwarnmelder damit beauftragen. Dies ist bei uns mittlerweile sogar der Schornsteinfeger.
    Ich habe nur keine Lust, dass mir im Schadenfall die Versicherung versucht entsprechende Leistungen zu kürzen oder zu verweigern.
    Vielleicht kennt jemand schon entsprechende Urteile oder ähnliches

    • Guten Tag,

      die DIN 14676 empfiehlt, fordert jedoch nicht die Montage durch eine Fachkraft. Wenn Sie sich mit der richtigen Montage – dabei ist vor allem der Monatgeort wichtig – beschäftigen und alles sorgfältig dokumentieren, wird es keine Probleme mit der Versicherung geben. Dazu empfehle ich Ihnen das Rauchmelder-Kompendium und unser Wartungsprotokoll. Beides können Sie kostenfrei herunterladen.

      Viele Grüße

  84. Hallo

    Ich hätte eine Frage, wenn bereits Rauchmelder vorhanden sind, welche vom Mieter angebracht worden sind. Wenn der Vermieter diese nun aufgrund der Gesetzesregelung mit Geräten nach neuester DIN Norm austauscht, kann er die Kosten dann auch als Modernisierung umlegen? Eigentlich ist das dann ja nur eine Erneuerung oder?

    • Guten Tag,

      nachvollziehbarer Gedanke, aber leider gilt es trotzdem als Modernisierung. Der Vermieter stattet das gesamte Gebäude mit Rauchwarnmeldern aus, sodass auch das gesamte Gebäude modernisiert wird und für dieses die Sicherheit insgesamt erhöht wird.

      Viele Grüße

  85. Guten Tag,

    meine Frage bezieht sich auf eine Altbauwohnung, die als einzige Heizmöglichkeit über einen Kohleofen im Wohnzimmer verfügt. Bisher hat der Vermieter keine Rauchmelder anbringen lassen, aber ginge das überhaupt bei Kohleheizung oder sind spezielle Melder erforderlich und wäre hierfür auch der Vermieter zuständig?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Sebastian Fischer

      Für einen guten Rauchmelder ist eine Kohleheizung kein Problem. Es gibt keine Melder speziell für Räume mit solchen Heizungen.

  86. Guten Morgen
    Ich bin Wohnungseigentümer und meine Frage lautet: MÜSSEN auch in selbst bewohntem Eigentumswohnungen Rauchmelder installiert werden? Es handelt sich bei dem Haus um einen Altbau aus dem Jahr 1973
    Danke für eine Info dazu
    Michael Edler

  87. bei uns im haus wohnen ca 40 mietparteien wg artig zusammen . das heist das haus war früher mal ein büro und arzthaus xdem entspreschend ist es angeortnet pro etage das haus wurde nicht gross umgebaut sonnder die vorhandenen räume was moderniesiert toileten und duschen sind auf den fluren der etage.

    naja egal ich bin nur mal gespant ob bei uns was gemacht wird seitens des vermieters weil hier fehlt ja auch der rauchabzug(wurde vom vorbesitzer) nach dem verkauf des hauses an den jetzigen besitzer abgebaut die notausgang schielder sind entweder komplet defekt oder die birnen sind kaput auif einem wurde mit edding exti drauf geschrieben.

    ferner denke ich mal das die rauchmelder bei einigen nachbarn ständig anfangen zu pipsen weil da kanabis geraucht wird
    und der rauch und auch der geruch durch die ganze etage zieht

  88. Guten Tag,

    wir haben die Rauchmelder installiert bekommen aber nur im Flur und in den Schlafzimmern. Wissen die Verantwortlichen eigentlich nicht, dass die meisten Brände im Wohnzimmer ausbrechen!!!!!
    Also warum kein Rauchmelder im Wohnzimmer.

    An einer konkreten Antwort ihrerseits wären sicherlich für viele Mitbürger interessiert.

    Freundlicher Gruß

    • Guten Tag,

      lautet die Frage auf die Sie eine Antwort wünschen, warum die Rauchmelderpflicht keine Rauchmeder in Wohnzimmern vorschreibt? Es gibt durchaus Parteien, die dies vorgeschlagen haben. Ehrlich gesagt haben wir die Diskussionen bis zum endgültigen Entwurf jedoch nicht im Detail und für jedes Bundesland verfolgt. Begründung zur Rauchmelderpflicht generell ist, dass Menschen vor dem Ersticken im Schlaf gerettet werden sollen. Deshalb liegt der Fokus auf Schlafzimmern und Rettungswegen. Es steht Ihnen jedoch frei weitere Melder in Räumen wie dem Wohnzimmer zu installieren. Einige Vermieter gehen auch über die Pflichtausstattung hinaus, was oft dazu führt, dass Mieter sich darüber beschweren, weil dann auch die Kosten steigen.

      Viele Grüße

  89. Guten Abend,

    ich nutze eine Elektrozigarette, diese produzieren deutlich dichteren und länger anhaltenden Dampf als Zigaretten Rauch produzieren, jedoch ohne den zurückbleibenden Geruch, die Feuergefahr etc. Heute wurden in meiner Wohnung in jedem vorgeschriebenen Raum Melder installiert. Jeder vorgeschriebene Raum bedeutet jeder Raum in dem ein normaler Mensch auch rauchen bzw. dampfen würde. Nun habe ich direkt heute zum ersten Mal den Alarm ausgelöst, ca 10 Minuten nachdem ich einige Male bei weit geöffnetem Fenster und Durchzug an meiner Elektrozigarette gezogen habe. Im Zimmer stand kein Rauch und auch unter der Decke hatte sich nichts gesammelt, wäre zu diesem Zeitpunkt jemand in den Raum gekommen der nicht weiß, dass dort gedampft wurde, so hätte dieser gedacht dass der Feuermelder grundlos ausgelöst hat.
    Da ich mich mit diesem Thema bereits etwas intensiver auseinandergesetzt habe weiß ich ich, dass im Niedrig- und Mittelpreissegment kein einziger Rauchmelder existiert, mit dem diese Problematik vermieden werden kann. Da ich mir jedoch etwas dabei gedacht habe, als ich bewusst nach einer „Nicht-Nichtraucherwohnung“ gesucht habe (gesetzlich wäre dies unerheblich, da Dampfen nicht, auch wenn viele Lobbyisten das gerne so hätten, unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt), und nun sogar zum Dampfen meiner Elektrozigarette vor die Tür gehen muss, sehe ich hier meine Wohnqualität massiv eingeschränkt.
    Das temporäre Stummschalten des Alarms zeigt sich allein aufgrund des heute ausgelösten Alarms als nicht zielführend.
    Welche Möglichkeiten gibt es hier um einen Konsens zu schaffen? Nach derzeitiger Gesetzeslage ist es ab 01.01.2017 indirekt jedem untersagt in seinen angemieteten Wohnräumen eine Elektrozigarette zu konsumieren, es sei denn es werden Ionisationsmelder verwendet (wobei ich mir bei diesen nicht sicher bin, ob diese nicht auch auslösen würden). Das kann und will ich nicht akzeptieren, und ich bin mir auch recht sicher, dass dies bei der Schaffung des Gesetzes aus rechtlicher Sicht nicht bedacht wurde. Da die judikative in den letzten Jahren mehrmals gezeigt hat, dass Elektrozigaretten ein immer mehr zu akzeptierender Faktor sind, während die Politik die abebbende Tabaksteuer im Auge hatte, denke ich dass auf rechtlichem Wege sicher eine Anpassung der neuen Verordnung zu erreichen wäre. Da wir aber nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen wollen, hier meine Frage: Gibt es andere Lösungen um nicht derart bevormundet zu werden und gleichzeitig die Vorschriftenlage zu respektieren?

    Mit freundlichem Gruß

    P.S.:Die bei uns installierten Rauchmelder haben „leider“ Sensoren die eine Abdeckung registrieren, ansonsten wäre der Gummihandschuh schon über den einen in meinem „Dampfraum“ gezogen, bei drei weiteren Meldern in meiner Wohnung (sprich einer pro 15qm, wer denkt sich solche Regularien aus?) wäre daran sicher niemand gestorben. Aus oben genanntem Grund entfällt diese Lösung jedoch für mich.

    • Hallo Herr Rhode,

      es ist schwer eine Aussage zu treffen wie man Ihnen am besten helfen kann. Die erste Frage wäre: „Warum befinden sich in Ihrem Dampfraum Rauchmelder?“. Rauchmelder hängen in der Regel nur in Schlafzimmer und auf den Flucht- und Rettungswegen. Ist Ihr Dampfraum ein Fluchtweg?

      Ionisationsrauchmelder sind in der EU nicht zugelassen, da Sie mit radioaktiven Isotopen arbeiten.

      Ich denke in Ihrem Fall ist die Zugluft das Problem gewesen,, nicht der Rauch. Eine Stummschaltung funktioniert übrigens nicht präventiv, sondern sorgt nur für die Möglichkeit der Abschaltung eines Rauchmelders bei einem Alarm.

  90. Guten Tag,

    wir wohnen in einem Gebäude, bei dem alle Parteien durch das Wohnzimmer müssen um zu ihrem Schlafzimmer zu gelangen. Das Schlafzimmer ist nicht mit dem Flur verbunden und somit ist aus meiner Sicht das Wohnzimmer ein Fluchtweg. Bei uns wurden jetzt auch Raumelder installiert, allerdings nur in den Schlafräumen und im Flur! Auf Nachfrage wird sich darauf berufen, dass im Gesetz ausdrücklich der Flur erwähnt ist nicht der Fluchtweg. Wenn das Wohnzimmer brennt oder sich starker Rauch entwickelt und die Türen zur Diele und zum Schlafzimmer zu sind kann es zu spät sein wenn der Rauchmelder in der Diele oder im Schlafzimmer anschlagen. Was kann ich tun, damit die Firma einsieht, dass diese Einstellung für manche Parteien (2. und 3. Etage lebensgefährlich sein kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    G. Foerster

    • Guten Tag,

      hier möchte ich den Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Dipl.-Ing. (FH) Marco Seidler zitieren:
      „Bauaufsichtlich definiert man einen Flur als einen Raum, durch den andere Räume erreichbar sind. Ein Durchgangszimmer wäre demnach auch als Flur zu bezeichnen.“
      Vielleicht können Sie von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bestätigung bekommen bzw. dort die unzureichende Ausstattung melden.

      Viele Grüße

  91. Sind die Kosten für Rauchmeler im Treppenhaus (Mehrfamileinhaus) auf die Nebekosten umlagefähig?
    Wenn ja, wo ist dies geregelt?

    • Guten Tag,

      die Anschaffung der Melder gilt nicht als Betriebskosten, die Wartung hingegen schon. Hier werden die Gesamtkosten je nach Größe der Wohnung auf die Mieter umgelegt. Rauchmelder sollen die Sicherheit des gesamten Hauses verbessern, sodass hier kein Unterschied zwischen Meldern im Treppenhaus und in den Wohnungen gemacht wird.

      Viele Grüße

  92. Guten Tag,
    ich bin Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses.
    Gilt für das Einfamilienhaus die gleiche Regelung wie für eine Mietwohnung?
    Danke für eine Info!

    • Guten Tag,

      die Rauchmelderpflicht gilt für Wohnungen. Demnach wird nicht unterschieden, ob sich um ein Einfamilienhaus, eine Mietwohnung oder um einen bewegungsunfähigen Wohnwagen mit Versorgungsleitungen usw. handelt.

      Viele Grüße

  93. Guten Tag, wie wirkt sich die Rauchmelderpflicht auf den Verkauf/Kauf einer Immobilie aus. Darf eine MFH-Haus ohne Rauchmelder verkauft werden? Kann der Käufer eine vorherige Installation verlangen?

    Danke. MfG

    • Guten Tag,

      offiziell gilt ein Haus/eine Wohnung ohne Rauchwarnmelder (RWM) nicht als fertig gestellt. In welchem Zustand jedoch eine Immobilie verkauft wird, kann frei verhandelt werden.

      Viele Grüße

  94. Frage ab wann werden da die Sprenkel Anlagen für Privat Häuser Pflicht ???

    • Guten Tag,

      ich bin nicht ganz sicher, ob es eine ironische Frage ist… Solche Anlagen gehören zu Brandmeldeanlagen. Da nun eine Rauchmelderpflicht eingeführt wurde, ist damit nicht zu rechnen.

      Viele Grüße

  95. Ich will einfach keine russische Technik in meinen 4 wänden, zudem verschandelt diese elektrische nach Plastikfliegenfalle aussehende Dose das Bild meiner Wohnung. Ich werde mir eine so große Lampe installieren das man das Ding in die hinterste Ecke des Raumes klemmen muss.

  96. Wie geht man vor, wenn in einer Wohnung (42qm) neben der Flur und dem Bad ein Raum vorhanden ist, das sowohl als Wohnzimmer wie auch als Schlafzimmer und Küche benutzt wird? Reicht es, wenn man lediglich im Flur den Rauchwarnmelder anbringt?

    • Guten Tag,

      nein, das reicht nicht aus, da auch in Schlafzimmern Rauchmelder anzubringen sind. Der Rauchmelder sollte dann möglichst in dem Bereich des Raums installiert werden, in dem das Bett steht. Q-zertifizierte Rauchmelder, insbesondere Melder von EiElectronics, haben sich als besonders benutzerfreundlich erwiesen, da sie extrem selten Täuschungsalarme auslösen.

      Viele Grüße

  97. Hallo,

    ich habe eine Frage. Wir sind im Juni in eine neu gebaute Dachgeschosswohnung gezogen. Weil bei einem Neubau die Rauchmelderpflicht schon bestand, hat der Vermieter uns gesagt, wir sollten die Rauchmelder besorgen und uns um die Rauchmelder kümmern.

    Jetzt müssen die restlichen Wohnung im Haus bis. 1.1. nachgerüstet werden und wir sollen neue Rauchmelder bekommen und die Wartung soll auch von einer Firma durchgeführt werden.

    Ist das zulässig, das der Vermieter so handelt? Es wäre ärgerlich, wenn wir innerhalb eines halben Jahres 2 Mal für die Melder zahlen müssten.

    • Gute Tag,

      haben Sie schriftlich, dass Sie sich um den Einbau kümmern sollten? Haben Sie über den 2. Einbau mit dem Vermieter gesprochen? Der Vermieter hätte nie von Ihnen verlangen dürfen, dass Sie sich selbst um den Einbau kümmern. Ebenso sollten Sie ja bereits geklärt haben, dass Sie die Wartung der Melder in Ihrer Wohnung übernehmen. Somit kann die Wartung nicht mehr über den Vermieter laufen. Ich empfehle eine Rechtsberatung.

      • Danke Frau Fischer,

        das habe ich jetzt gemacht. Die Antwort des RA war eindeutig. Obwohl es nur mündlich war liegt ein Vertrag vor. Weil mündliche Nebenabsprachen im Mietvertrag nicht ausgeschlossen sind. Den Einbau und die Wartung der neuen Melder müssen wir dulden, aber der Vermieter darf weder die Kosten für die Melder, noch für die Wartung auf uns umlegen.

        Wir können sogar die Kosten für unsere Melder von ihm zurückfordern. Der Grund dafür ist treuwidriges Verhalten.

  98. Guten Tag,

    vor ca. 2 Jahren hat mir meine Vermieterin 2 Rauchmelder inkl. Batterie für Wohnzimmer + Flur gegeben und gesagt, die Rauchmelder soll ich auf den Schrank legen (damit nicht gebohrt werden muss – im Flur beispielsweise ist viel Holz, im Mietvertrag steht, dass dort nicht gebohrt werden darf). Ich habe bei meiner Vermieterin vor einiger Zeit angefragt, ob Rauchmelder an der Decke angebracht werden (müssen) von ihr.

    Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten. MÜSSEN die Rauchmelder an der Decke angebracht werden? Ist mit den beiden (Billig) Rauchmeldern die Pflicht der Vermieterin erfüllt?
    Meine Wohnung besteht aus Wohn-/Schlafzimmer, Küche, Flur und Bad.

    Danke!

    • Guten Tag,

      auf dem Schrank liegend können die Rauchwarnmelder leider nicht ihren Zweck erfüllen. Um der Pflicht gerecht zu werden, müssen die Melder nach DIN 14676 montiert werden. Das bedeutet, die Rauchmelder sind unbedingt an der Decke zu montieren. Alternativ zum Bohren können diese mit speziellen Montagepads angeklebt werden. Der Hinweis der Vermieterin ist absolut fahrlässig. Auch wenn die besonders günstigen Melder meist nicht die qualitativ hochwertigsten Geräte sind, sind diese zulässig, sofern sie das CE-Zeichen tragen.

  99. Was soll der Scheiß?

    Bin jetzt erst auf die Rauchmelderpflicht ab 2017 gestoßen. Ich besitze ein privat genutztes Einfamilienhaus in NRW und müsste nun mindestens 6 Rauchmelder installieren.
    – Kann ich die Kosten für Anschaffung und Wartung in meiner Steuererkärung steuermindernd ansetzen?
    – Gibt es eine individuelle Informationspflicht seitens des Gesetzgebers an die privaten Eigentümer?
    – Können sich Versicherungen im Schadensfall schadlos halten, wenn keine Melder installiert bzw. nicht wie vorgeschrieben installliert sind?
    – Welche Strafen sind bei Nichtbeachtung zu erwarten?
    – Bin ich überhaupt verpflichtet, diese Melder in ausschließlich privat genutzen Immobilien zu installieren. Wer kontrolliert die Installation, Wirksamkeit etc.?
    – Was passiert bei ständigen Fehlalarmen bei Abwesenheit (z.B. Urlaub)? Dürfen die Nachbarn bei mir einbrechen, um den Alarm zu deaktivieren?
    – Was kommt noch? -> CO-Melder, Gas-Melder, ATEX für Installationen in eventuell gefährdeten Bereichen …
    Link zum Nachdenken:
    http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/rauchmelder-fehlalarme-verursachen-unfaelle-a-1002203.html

    Ich fühle mich vera….

    Gruß und eine besinnliche, brandfreie Ankunft …

    Alfons

    • Sebastian Fischer

      Warum fühlen Sie sich verarscht? Wie bei jedem anderen Gesetz sind Sie zur Selbstinformation verpflichtet. Was genau Ihre Versicherung tut, lässt sich schwer sagen. Besser wäre es doch die Versicherung selbst zu fragen, oder? Die Rauchmelderpflicht gilt für Wohnungen. Dies schliesst auch Ihr Haus mit ein. Bei einem Fehlalarm kann es natürlich passieren, dass ein Nachbar oder die Feuerwehr die Haustür aufbrechen, da ja weder Feuerwehr noch Nachbarn wissen können ob es sich um einen Alarm oder einen Fehlalarm handelt.

  100. Rauchmelder im Flur = OK
    Rauchmelder im Schlafzimmer = ? , wenn dort der Rauchmelder auslöst kann es schon zu spät sein,(es sei denn es wird im Schlafzimmer geraucht) denn dann steht alles andere schon in Flammen. Ist es nichr besser Rauchmelder dort anzubringen wo ein Brand enstehen kann z.b. im Wohnzimmer Ferhseher, Stereo anlage.

    • Natürlich ist ein Rauchmelder im Wohnzimmer nicht falsch, aber auch wenn ein Brand im Schlafzimmer entsteht, sollte man alarmiert werden. Natürlich darf dann keine Zeit verloren werden und das Zimmer sofort verlassen werden. Ohne Melder gäbe es dann aber keine Chance.

  101. Hallo zusammen,

    ich lese immer nur etwas von „Wohnungen“ und „Vermietern“.

    Wie sieht es denn aus, wenn man ein Einfamilienhaus besitzt, das man nur selbst bewohnt? Gilt dafür auch die gesetzliche Verpflichtung, Rauchmelder zu installieren?

    Was passiert, wenn ich es nicht tue? Erlischt dann im Brandfall der Versicherungsschutz? Gibt es noch andere Konsequenzen?

    Viele Grüße
    Jürgen Paasch

    • Guten Tag,

      die Rauchmelderpflicht gilt für alle Wohnungen, egal ob vermietet oder nicht. Konsequenzen gelten vor allem im Schadensfall. Bei Personenschaden kann gegen den Eigentümer ermittelt werden, Versicherungen können die Zahlung verweigern. In einigen Bundesländern werden inzwischen auch Strafgelder verhängt, wenn z.B. durch Schornsteinfeger gemeldet wird, dass der Pflicht nicht nachgekommen wurde.

  102. Tristan Zeidler

    Hallo, darf ich als Mieter die Rauchmelder auch selber montieren?

  103. Hallo,
    mein Vermieter mietet die Rauchmelder über eine Firma und möchte diese Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Darf er das?

    LG aus NRW

  104. Sehr geehrte Frau Fischer,
    vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Wie sieht es mit der Rauchmelderpflicht bei Wohnungen oder Häusern aus, die als Wohngruppe für behilderte Menschen genutzt werden (Altbestand)? Der Betreiber steht auf dem Standpunkt, es handele sich um einen Sonderbau und daher sei eine Anbringung solcher Melder nicht notwendig. Dabei ist klar, dass bei Neubauten solcher Wohneinrichtungen eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage gefordert wird. Wie sieht es nun mit den Altbeständen aus und wo ist der gesetzliche Hintergrund für die Forderung? (weil danach wird immer gefragt)
    Mit freundlichem Gruß
    Thomas Beneke

    • Guten Tag,

      zu Branschutzauflagen der Bauaufsichtsbehörde kann ich leider keine konkrete Antwort geben, weil diese nichts mit der Rauchmelderpflicht zu tun haben und individuell auferlegt werden. Hier sollten Sie bei der entsprechende Behörde nachfragen. Gelten keine solcher Auflagen und handelt es sich gemäß der Bauordnung um bauliche Anlage bzw. Gebäude, sind Rauchwarnmelder entsprechend der Bauordnung Pflicht.

      Viele Grüße

  105. Guten Tag,

    in einer Liegenschaft der Bundeswehr wurde eine Brandschutzsanierung durchgeführt. Rauchmelder wurden nicht installiert. Bei Feuer sollen die Mitarbeiter durch lautes Rufen „Feuer“ gegenseitig alarmiert werden. Ich halte das für weniger sinnvoll. Besteht für öffentliche Gebäude keine Rauchmelderpflicht?

  106. Hallo,
    ich würde als Vermieter gerne die Installation und Wartung der Rauchmelder selber übernehmen, um die anfallenden Kosten meinen Mietern zu ersparen. Auf der anderen Seite möchte ich mich für einen Ernstfall so absichern, dass ich rechtlich abgesichert bin. Ich kann im Internet vieles finden aber leider keine klaren Angaben welche Schritte ich als Vermieter beachten muss.
    Der Montageort und die Anzahl der Rauchmelder ist mir grundsätzlich verständlich. Ich müsste nur wissen, ob in einem Mehrfamilienhaus auch im Treppenhaus Rauchmelderpflicht besteht.
    Wenn ich einmal pro Jahr oder wenn erforderlich auch mehrfach im Jahr bei den Mietern die Rauchmelder auf ihre Funktionsfähigkeit teste und mir das schriftlich bestätigen lasse wäre das für den Ernstfall rechtlich ausreichend?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    freundliche Grüße
    M. Sabin

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Sabin,

      wenn Sie die Rauchmelder entsprechend der Anleitung des Herstellers, diese richtete sich nach der DIN 14676, montieren, haben Sie alles richtig gemacht. Bei der jährlichen Wartung würde ich Ihnen empfehlen diese zu protokollieren. Hier ein Link zu einem entsprechenden Wartungsheft:

  107. Gibt es bezüglich der Art der Anbringung eine Regelung? Mein Vermieter hat heute (24.04.2017) den Rauchmelder anbringen lassen, dieser wurde jedoch lediglich mit Klebeband fixiert, keinerlei Schrauben oder sonstiges. Wir fragen uns nun, ob das so erlaubt ist oder nicht, und ob der Vermieter eine Einfürung in die Funktionsweiße geben hätte müssen, und auf die jährliche Wartung hinweisen hätte müssen.

    • Sebastian Fischer

      In der Regel finden Sie genau Information in der Bedienungsanleitung des Herstellers für welche Montagearten der Rauchmelder zugelassen ist. Diese variiert zwischen den Herstellern mitunter.

  108. Ist ein Mietvertrag überhaupt zulässig, wenn eine Mietswohnung zum 01.07.2017 vermietet wurde und keine (!!!) Rauchmelder istalliert sind?
    Gibt es die Möglichkeit den Vertrag anzufechten bzw. zu annulieren?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Emkes,

      leider ist dies mehr eine rechtliche Frage, als einen Frage zu Rauchmelderpflicht. Hier würde ich Ihnen raten, einen Anwalt zu befragen.

  109. Die Installation von gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme und berechtigt den Vermieter die Miete um 11% der Anschaffungskosten zu erhöhen? Das ist doch woh ein Witz? Die Rauchmelder können doch als „Betriebsausgaben“ von der ESt (Vermietung und Verpachtung) abgesetzt werden. Und bitte, was ist daran eine „Modernisierungsmaßnahme“ wenn vom Gesetzgeber vorgeschriebene Geräte installiert werden, die Leben von Mietern retten sollen?
    Und wenn der Vermieter keine Rauchmelder installiert, wie kann der Mieter das durchsetzen? Der Mieter ist schön blöd, wenn er das durchsetzt. Denn dann kommt eventuell die Mieterhöhung und die Rauchmelder werden trotzdem als „Betriebskosten“ vom Vermieter von der Steuer abgesetzt. Und was helfen Rauchmelder in der Wohnung, wenn keine im Treppenhaus installiert sind? Das Treppenhaus ist kein Fluchtweg? Die Antwort auf das Szenario welches eintreten könnte, wenn es auf der mittleren Etage im Haus brennt, der Rauch vom Treppenhaus in den Flur der Dachgeschosswohnung zieht und hier endlich den Rauchwarnmelder aktiviert, möchte ich mir verkneifen. Das Treppenhaus ist dann der Fluchtweg? Wahrscheinlich verlässt sich der Gesetzgeber darauf, dass jeder ein Getränk zur Hand hat, welches Flügel verleiht. Und eine Frage zum Schluss: gibt es vergoldete Luxushightechrauchwarnmelder? Damit die „Modernisierungsmaßnahme“ wenigstens Wirkung auf dem Konto des Vermieters zeigt?

  110. Hallo,

    auf die Gefahr hin, das die Fragen schonmal beantwortet wurden versuche ich es trotzdem mal (;

    Ich habe auch schon einen Anwalt befragt, aber hätte das gerne nochmal bestätigt bzw vielleicht interessiert es den ein oder anderen auch (;

    Vorab möchte ich sagen, ich habe nichts gegen die persönliche Installation von Rauchmelder zum Personenschutz, aber finde das Gesetzt absolut daneben und reine Geldmacherei !

    Mal abgesehen davon, das die Anzahl der Brände auch in Bundesländern ohne Pflicht zurückgeht, wäre es mMn viel sinnvoller Brände zu verhindern zB
    durch ein Verbot von billig Elektrogeräten,
    dadurch, das man nicht mehr in seiner Wohnung raucht
    oder durch Brandschutzschalter.
    und natürlich Aufklärung.
    Aber wie man was von der BRD so gewohnt ist:
    „Symptombekämpfung ist rentabler“ – man wird halt einfach entmündigt, weil ein paar Lobbyisten sich das wünschen, den Staat freuds auch, weil ein paar Arbeitslose weniger………naja….

    Wie auch immer, ich hätte folgende Fragen und bin mal gespannt auf die Antworten hier……
    (es geht hauptsächlich um NRW, aber trifft vermutlich auf einige andere Bundesländer auch zu)

    Die Montage muss man dulden (wenn der Vermieter diese nicht an den Mieter übertragen hat) – da führt kein Weg dran vorbei !?

    Wie ists jetzt mit der Wartung ?

    Die Bauverordnung sagt ja, das für die Wartung der Mieter verantwortlich ist.
    (Es wird nur Empfohlen dafür „Fachpersonal“ zu beauftragen)

    Ich würde die Wartung gerne selber durchführen und möchte niemanden in meine Wohnung lassen.

    Mein Vermieter (Genossenschaft) hat die Firma Brunata dafür beauftragt bzw ích vermute mal ein Wartungsvertrag abgeschlossen.

    Der Rauchmelder, der installiert ist hat 10 Jahre Garantie, wenn er von einer „Fachkraft“ gewartet wird, ansonsten nur die gesetzliche Gewährleistung.

    Muss ich den Mitarbeiter oder Vermieter nun in meine Wohnung lassen oder kann ich mich auf die Landesbauverordnung NRW berufen und darauf bestehen, die Rauchmelder selber zu warten, dafür ein Wartungsprotokoll auszufüllen und dieses meinem Vermieter zuschicken ?
    Also müßte mein Vermieter das hinnehmen oder kann er mir durch irgendein Gesetzt diese jährliche Wartung aufzwingen.

    Der Wartungsvertrag wurde ja ohne meine Zustimmung abgeschlossen und ich habe auch keine Zusatzvereinbarung unterschrieben.

    Wenn auf einer Generalversamlung beschlossen wurde, das eine Firma für die Wartung beauftragt wird, dann muss ich das doch auch nicht einfach so hinnehmen oder steht eine Entscheidung auf einer Generalversammlung (Genossenschaft) über dem Recht des Mieters ?

    (Mein Anwalt meint, ich muss niemanden in die Wohnung lassen, aber auf einer von diesen tollen Rauchmelder-retten-Leben-Seiten steht, das der Mieter in der Wartungspflicht ist, aber der Vermieter trotzdem jährlich „prüfen“ darf bzw sollte)

    Ich will die Wartung in jedem Fall selber durchführen.
    Ich finde den „Kundenservice“ der Firma Brunata bzw wie diese mit „Kunden“ umgeht, unter aller Sau.
    Und die Androhung, das man beim dritten Termin (wenn man an den ersten beiden zB wegen Arbeit, Schichtarbeit, Krankheit, Kind, Sterbefall oder Urlaub nicht konnte) 45€ zahlen soll, ist anscheinend auch nicht rechtens !
    Ich will dieses Lobbyistenpack nicht unterstützen, dabei den deutschen Michel noch weiter auszunehmen.
    Ich will niemanden in meine Wohnung lassen, damit der dann 4 Tasten drückt und ich auch noch dafür bezahle.
    Meine Privatsphäre und Ruhe ist mir wichtig.
    Ich bin der Meinung, das es gegen das Grunsgesetzt (das hier ja ehe mit Füßen getreten wird) verstößt, wenn man gegen seinen willen gezwungen wird, jährlich jemanden in die Wohnung zu lassen.

    Ich besitze zwar kein Zertifikat, das man in einem ca. 6std Seminar + Prüfung, für 120-300€, erwerben kann (hauptsache die Arbeitslosenstatistik sieht nach außen hin besser aus !),
    aber ich hatte beruflich bereits mit Rauchmeldern zutun……vermutlich auch mehr, als man in diesem Seminar lernt…..

    Falls sich da keine Einigung (in Sachen Selbstwartung) mit dem Vermieter finden lässt….
    Könnte ich die Rauchmelder einfach demontieren, die „Fachkraft“ im Treppenhaus warten lassen und ihn die Rauchmelder dort prüfen lassen und die Rauchmelder direkt danach wieder in die Fassung schrauben ?
    Müßte der Vermieter das hinnehmen ?
    Weil dann würden die ja nur für ca. 15min demontiert (in denen sie ehe keine Personen schützen könnten, weil Wartung und niemand schläft),
    sie würden von „Fachpersonal“ gewartet und kämen danach an exakt die selbe Stelle, an der sie installiert wurden.
    Oder gäbs da auch Gesetze, die das verbieten ?

    Ich kann auch nur jedem Raten, sich gegen diese Willkür zu wehren !!!!!!!!!!!
    Nichts gegen Rauchmelder, wenn einem was an seinem Leben liegt,
    aber die Brandursache Nummer 1 (das Rauchen) wird ja auch nicht verboten……
    will damit sagen, ob man raucht oder nicht, darf man komischerweise selber entscheiden,
    obwohls Geld kostet und der eigenen und der Gesundheit der Mitmenschen schadet und eventuell auch noch die Umwelt belastet, wenn man den Stummel auf den Boden wirft…….
    Aber ob man Rauchmelder zum Personenschutz nutzen möchte nicht !?!?!?
    Und Elektrogeräte die dazu neigen abzufackeln, weil die billig produziert sind (Made in Germany ist ja leider Geschichte), kauft ist dem Staat auch egal…….
    schon komisch !

    Ach und nebenbei !
    Einige der Firmen, die mit den Rauchmeldern zutun haben, hat das Bundeskartellamt ehe shcon auf dem Kiecker, wegen Heizungsablesungen.

    • Guten Tag,

      wir würden uns nicht anmaßen, eine bessere Rechtsberatung geben zu können als ein Anwalt. Dennoch möchte ich kurz auf Ihre Fragen eingehen. Das die Montage eine duldungspflichtige Modernisierung ist, besagt das BGB und wurde in einem Urteil des BGH bestätigt. Die Montage kann der Vermieter übrigens nur mit Zustimmung des Mieters an den Mieter selbst übertragen.
      Zu der Wartung sagt die Bauordnung (NRW): „Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“ Der Mieter muss also die Melder warten, wenn sich der Vermieter dazu noch nicht geäußert hat. Der Vermieter trägt die Verkehrssicherungspflicht und kann somit entscheiden, wer die Wartung durchführen soll. Der BGH begründet ein Urteil zu dem Thema damit, dass die Wartung aus einer Hand sicherer sei. Was Sie mit einer Versammlung ansprechen, ist ein komplett anderer Sachverhalt, weil es sich dort um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt. Und die Entscheidung liegt bei diesem Thema eben beim Eigentümer, nicht beim Mieter/Besitzer.
      Sie müssen nur jemanden in Ihre Wohnung lassen, wenn der Vermieter/Eigentümer ein berechtigtes Interesse hat. Und diese berechtigte Interesse besteht, da eine Wartung laut Bauordnung und DIN 14676 vorgeschrieben wird. Der Vermieter müsste dieses Recht zur Not vor Gericht einklagen.
      Die Berechnung einer dritten Anfahrt ist nach unserem Wissen durch aus zulässig. Woher stammen ihre gegenteiligen Informationen?
      Die Melder dürfen nicht demontiert werden. Das wird Ihnen auch der Dienstleister bestätigen. Die Melder verfügen aller Wahrscheinlichkeit nach auch über einen Demontageschutz und können nicht geprüft werden, wenn Sie nicht auf der Montageplatte sitzen. Davon abgesehen müssen die Melder in montiertem Zustand geprüft werden, an dem Ort, wo sie überwachen sollen.

  111. Guten Tag,

    in unserer WEG (11 selbstgenutzte, 1 vermietete Wohnung) haben wir per Beschluss die gemeinschaftliche Organisation der RWM-Installation einstimmig abgelehnt. Stattdessen wurden die RWM in allen Wohnungen in eigener Regie installiert. Sie werden auch durch die Bewohner überprüft und das Ergebnis jährlich schriftlich protokolliert, wie es der Beschluss vorsieht. Soweit so gut.

    Nun kommt unser Verwalter und stellt der WEG 71,40 Euro pro Jahr für die RWM-Dokumentation in Rechnung mit der Ankündigung, dies würde künftig nicht reichen.
    Die Dokumentation wird dabei wohlgemerkt ausschließlich vom Beirat der WEG organisiert und durchgeführt und dem Verwalter lediglich auf freiwilliger Basis in Form einer pdf-Datei einmal jährlich zur Verfügung gestellt.

    Ist der Verwalter tatsächlich durch gesetzliche Vorschriften gezwungen, sich hier einzumischen? Die LBO richtet ihre Verpflichtung doch ausdrücklich an die Bewohner.
    Die WEG sieht dies als Vorwand dafür an, uns eine Rechnung stellen zu können. Ist er er dazu berechtigt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichem Gruß
    Wolfgang Zwick

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Zwick,

      Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst. Die Verwaltung muss lt. Gesetz durchsetzen, dass die WEG die Auflagen wie die Rauchmelderpflicht erfüllt. Die Verwaltung hat da also schon mitzureden, auch wenn es in dem Fall wahrscheinlich nicht rechtens ist.

  112. Guten Tag,

    ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus in NRW (4Parteien). Vor 4 Jahren wurden d. den Vermieter RWM installiert (die Einbaukosten trug er). Gleichzeitig teilte uns der Vermieter schriftlich mit, dass die Mieter f. d. Wartung der Geräte zuständig sind (so ist es ja auch, wie ich gelesen habe d. den Gesetzgeber vorgesehen).

    Nun bekamen wir ein Schreiben, indem der Vermieter uns mitteilte, dass er bei Stichproben festgestellt hat, dass die Mieter (er besitzt etliche Wohnungen) ihrer Wartungspflicht nicht nachgekommen seien, er deshalb ein Unternehmen mit der Wartung beauftragt hat und die Kosten in Höhe v. 10€/pro Melder zzgl Mwst über die Betriebskosten abrechnen wird.
    Bei uns wurden jedoch keine Stichproben durchgeführt und die Mieter sind ihrer Pflicht nachgekommen!

    Nun die Frage: Darf er das? Müssen wir eine doppelte Wartung billigen und die Kosten dafür tragen, obwohl es keine mietvertragliche Vereinbarung hierzu gibt?

    Er beruft sich auf seine Verkehrssicherungs- u. Dokumentationspflicht (von Dokumentation war zuvor nie die Rede, deshalb haben die Mieter angeboten die Wartung ab sofort zu dokumentieren und diese im Treppenhaus auszuhängen, sodass jederzeit eine Prüfung und Sichtung seinens des Vermieters möglich wäre.)
    Das lehnt er ab und behaart auf die Wartung d. ein Unternehmen und die Kostenübernahme d. die Mieter.

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Sebastian Fischer

      Der Vermieter hat die Verkehrsicherungspflicht für die Rauchwarnmelder. Insofern ist er berechtigt die Wartung der Rauchwarnmelder an einen externen Dienstleister abzugeben. Dies könnte ach ohne Begründung erfolgen. Für die Dokumentation der Wartung gibt es derzeit keine Pflicht.

  113. Ein interessanter Punkt ist bisher noch gar nicht zur Sprache gekommen:

    Da die Zahl der zu Kamine stark abgenommen hat, sucht das notleidende Kaminkehrer-Handwerk verzweifelt nach neuer Arbeit, erst Abgasemissionen, jetzt Rauchmelder.
    Ein paar hundert Rauchtote jährlich sind da ein überzeugendes Totschlagargument,
    (ein paar zigtausend Krankenhauskeimtote komischerweise weniger!)
    Wegen der EU-Gewerbefreiheit haben sie leider keine Exclusivität bekommen, aber de facto machen sie die meiste Arbeit.

    Die Montagerichtlinien sind so simpel, dass jeder Laie die Melder ordnungsgemäß montieren kann und einmal jährlich die Batterie wechseln und den Prüfknopf drücken, kann auch jeder. Es hätte im Gesetz vollkommen ausgereicht, die Montage der Rauchmelder lediglich zu verlangen, egal von wem und die Betriebssicherheit dem Mieter zu überlassen.

    Aber damit daran ordentlich was zu verdienen ist, hat man die „Fachkraft“ erfunden.
    Billiger kann man sein Geld nicht verdienen, insbesondere bei den heutigen Stundensätzen im Handwerk. Darum heißt es ja: Handwerk hat goldenen Boden !

    Das Ganze ist ein Paradebeispiel für die heute übliche Bürokraten-Überregulierung.
    Selbst wenn ein paar Leute die Melder nicht oder falsch montiern oder die Wartung vernachlässigen, dass gerade bei ihnen dann ein Brand ausbricht, ist (bei 500 Rauchtoten im Jahr) unwahrscheinlicher als auf der Straße vom Blitz erschlagen zu werden.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Bong,

      ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber haben Sie sich zuvor informiert? Es gibt keine Pflicht eine Firma mit der Montage eines Rauchmelders zu beauftragen. Es gibt weder ein Gesetz noch eine Norm die eine Montage durch eine Fachkraft vorschreibt. Also informieren und tief durchatmen.

  114. Guten Tag,

    meine Frage: in Räumen wir Büro, Ankleide und Sportraum müssen dann keine installiert werden?

    Danke und viele Grüße

    • Sebastian Fischer

      Da es sich bei Büros, Ankleide etc nicht um eine Wohnung handelt, besteht hier keine Rauchmelderpflicht. Beantwortet dies Ihre Frage?

  115. Bin ich als Vermieter dazu verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob der Rauchmelder noch funktioniert bzw. der Mieter die Batterien ausgetauscht hat? Ich habe Rauchmelder in einer Mietwohnung installieren lassen und mir dies auch vom Mieter bescheinigen lassen. Bin ich dann mit dem Thema durch? Ein Kommentar in einem anderen Beitrag hat mich verunsichert. Da ging es darum, dass der Vermieter haftbar zu machen sein, wenn ein Fehlalarm ausgelöst wird und aufgrund dessen bei Abwesenheit des Mieters die Türe eingetreten werden muss. Ich fände es wirklich mal interessant zu erfahren, wer in diesem Fall den Schaden bezahlt….

    • Hallo,

      die Kontrolle der korrekten Wartung sollte im Sinne des Vermieters sein. Denn tatsächlich gab es schon mehrfach Urteile, wo der Vermieter für die aufgebrochen Tür nach einem Feuerwehreinsatz aufkommen musste. Gestritten wurde, weil ein Fehlalarm zur Notöffnung führte.

  116. Guten Tag,

    ich habe in einem früheren Beitrag von Ihnen gelesen, dass die Miete bei Modernisierung um 11% erhöht werden dürfte.
    Das stimmt nicht.
    Bei Modernisierungen können bis zu 11% der reinen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden.
    Ist nur ein Rechenbeispiel: Kosten Rauchmelder EUR 30,00, davon 11% = EUR 3,30
    —> Mieterhöhung: EUR 3,30 / 12 = EUR 0,275 = 27,5 Cent pro Monat pro Rauchmelder

    MfG

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr van Dijk,

      dann haben Sie dies leider falsch verstanden. Wenn Sie die Rauchmelder selbst kaufen, dürfen Sie die Kosten für die Anschaffung und Installation (Investitionskosten) auf Ihre Mieter umlegen – indem Sie die Kaltmiete anteilig erhöhen. Diese Erhöhung der Kaltmiete darf laut BGB-Mietrecht jährlich maximal 11% der Investitionskosten umfassen. (quelle: rauchmelder-lebensretter.de). Die 11% ist also auf das Jahr bezogen und nicht auf den Monat.

  117. Hallo und guten Tag,

    gibt es in NRW auch eine Rauchmelderpflicht in den Zimmern von Pflegeheimen ?
    Wenn ja, finde ich die Bestimmungen in der Landesbauordnung bzw. den Ergänzungen ?

    Vielen dank für eine Antwort im Voraus.

    MfG
    Dirk Heimann

  118. Hans-Jochen Kahn

    Guten Tag,
    bei uns werden in einem 6 Familienhaus
    die Rauchmelder erneuert.
    Wir haben vor ca. einem Jahr Rauchmelder mit einer 10 Jahresbatterie gewechselt bekommen.
    Nun möchte der Vermieter wieder neue Installieren, da diese per Funk überwacht werden können.
    Nun habe ich bei den Nachbarn gesehen das die Monteure die neuen Geräte an einem anderen Ort im Zimmer angebracht haben, somit gibt es jetzt einen hässlichen Fleck an der Stelle wo der alte RM befestigt war.
    Meine Frage lautet, wieso muss das sein und wer ist für die entfernenung des Flecks zuständig ?
    Da wir Raufaser an der Decke haben und die alten Geräte angeklebt wurden ist alleine durch die Zeit
    das Weiss der Decke abgeblichen und man kann nur durch komplette Streichung der Decke diese Flecken beseitigen, auch wenn es nur Kinderzimmer und Schlafzimmer sind ist das aus meiner Sicht eine Sachbeschädigung, da die neuen RM angebohrt werden.
    Die Bestimmung besagt das der RM mindestens 50cm von der Wand angebracht werden soll aber Grundsätzlich in der mitte des Raumes. Es liegt also kein muss vor sondern Willkür der Monteure.
    Was kann ich tun um eine Renovierung der Decke zu umgehen ?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Kahn,

      es ist natürlich ärgerlich, wenn die bereits installierten Melder an dem korrekten Ort montiert sind. Ich würde vorschlagen die Monteure darauf hinzuweisen, die bereits vorhandenen Montageorte wieder zu verwenden. Wer für die Renovierung im Zweifelsfalle verantwortlich ist, vermag ich nicht zu sagen.

  119. Sehr geehrte Damen und Herren,

    unsere Vermieter haben vor zwei Jahren im ganzen Haus Rauchmelder installieren lassen. Hierbei haben sie minderwertige Ware gekauft, die zum Größtenteil bereits im ersten Jahr, sowohl bei uns als auch bei den anderen Mietern und dem Hausflur kaputt gegangen sind und ausgetauscht werden mussten. Da bei dem Austausch der ersten defekten Melder durch die Hausverwaltung sofort unterstellt wurde, die Mieter hätten die Rauchmelder manipuliert, haben wir weitere defekte Geräte in unserer Wohnung (es sind 6 von 6 Rauchmeldern bereits im ersten Jahr ausgefallen – bei den Geräten war kein Batterientausch möglich) auf eigenen Kosten durch entsprechend zugelassene und zertifizierte Geräte ersetzt. Bei der diesjähirigen Wartung wurde nunmehr gedroht, diese Eigenbeschaffung anwaltlich prüfen zu lassen, da die von uns beschafftgen Geräte von einer anderen Firma hergestellt wurden. Kann uns die Hausverwaltung/Vermieter vorschreiben, von welcher Firma die Geräte zu sein haben (sie sind alle zertifiziert und zugelassen!) und einen Austausch auf eigenen Kosten untersagen? Und Falls ja, welche rechtlichen Konsequenzen hätte dies? Ein Schaden für den Vermieter ist nicht entstanden – im Gegenteil – die Kosten wurden durch uns getragen und der rechtlichen Norm auf Installation wurde Rechnugn getragen.

    Vielen Dank für eine Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Ima

    • Sebastian Fischer

      Hallo Ima,

      prinzipiell kann der Vermieter auf den Einsatz eigener Melder bestehen. Welche Konsequenzen der Einsatz eigener Melder hat, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da es sich hier um eine rechtliche Beratung handeln würde.

  120. Hallo zusammen. In Kürze steht in meiner Mietwohnung der nächste Service der Rauchmelder an. Meine Frage: Bin ich verpflichtet, den Service-Mitarbeiter in jeden Raum mit Rauchmelder zu lassen, oder kann ich die Melder selbst abnehmen, dem Mitarbeiter zur Kontrolle übergeben und sie selbst wieder anbringen? Im konkreten Fall geht es um eine bettlägerige, pflegebedürftige Person, die in einem der betreffenden Räume liegt und deren Privatsphäre unbedingt gewahrt werden muss. Es gibt auch noch andere Gründe, jemanden nicht in bestimmte Räume zu lassen. (z.B. diverse Schlafzimmereinrichtungen u. Ä.) Würde mich über eine kompetente Antwort sehr freuen. Gruß Bernd.

    • Sebastian Fischer

      Es ist nicht nur der Zustand des Melders wichtig, sondern auch ob der Melder korrekt an der Decke montiert ist und ob der Melder korrekt positioniert ist, da sich ja innerhalb der Räume doch immer etwas ändern kann.

  121. Diese Bestimmung erfordert die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, was dazu beiträgt, die Sicherheit der Bewohner vor Bränden zu erhöhen. Es ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Leben und Eigentum und zeigt das Engagement der Regierung für den Brandschutz in Wohngebäuden.

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