In diesem Jahr soll die Berliner Bauordnung überarbeitet werden. Da bietet es sich an, die Rauchmelderpflicht mit aufzunehmen, so wie bereits 13 der 16 deutschen Bundesländer. Am 08.01.2014 gab es dazu eine Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus.
Als Befürworter können u.a. Bausenator Michael Müller von der SPD, Landesbranddirektor Wilfried Gräfling, Christian Rahbari von der Pyrexx GmbH sowie die Berliner Feuerwehr aufgeführt werden.
Gegner bzw. Skeptiker sind vor allem die Wohnungswirtschaft wie Siegfried Rehberg, Vertreter des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sowie SPD-Abgeordnete Iris Spranger und Katrin Lompscher der Linksfraktion.
Ein Gesetzesentwurf der Grünen für eine neue Bauordnung liegt bereits vor und soll nun in den kommenden Wochen mit verschiedenen Interessenvertretern abgewogen werden.
Dieser Entwurf besagt, dass die Rauchmelderpflicht, anders als in anderen Bundesländern, für alle Wohnräume außer Küche und Bad gelten soll. Für Bestandsbauten würde eine Übergangsfrist bis 2020 bestehen. Für den Einbau wäre der Eigentümer (Vermieter), für die Wartung und Instandhaltung der Wohnungsbesitzer (Mieter) zuständig.
Noch offen sind die Fragen nach der rechtlichen Grundlage für das Betreten der Mietwohnungen zur Wartung und die Umlegung von Kosten bei gemieteten oder geleasten Meldern, ob die Übergangsfrist verlängert werden sollte, da evtl. Produktions- und Lieferprobleme von Rauchmeldern die Umsetzung behindern könnten und ob eine Wartung durch Mieter tatsächlich sinnvoll ist.
Die Partei „Die Grünen“ schlagen sogar vor, vorerst durch eine Rauchmelderpflicht für die Treppenhäuser durchzusetzen. Gegenargument jedoch ist, dass die Brandgefahr in Wohnungen höher ist und der Schutz hier wichtiger ist.
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