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Trotz Rauchmelderpflicht keinen Rauchmelder installieren

 

Immer wieder hört man die Frage: „Wird überhaupt kontrolliert, ob ich Rauchmelder installiert habe?“

Es gibt derzeit keine Kontrolle ob und wo ein Rauchmelder installiert wurde. 

Hier erfahren Sie, was Ihnen passieren kann, wenn Sie trotz Rauchmelderpflicht keinen Rauchmelder installieren.

Kein Rauchmelder – im Ernstfall droht ein strafrechtliches Verfahren

Ein Vertsoß gegen die Bauordnung kann im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, sollten durch Feuer und/oder Rauch Personen zu Schaden kommen.

Kein Rauchmelder – Versicherung kann Leistung kürzen

Die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen.

Mit diesen wird der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Obliegenheit (Pflicht) verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten.

Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen.

Tun Sie dies nicht, kann die Versicherung im Brandfall die Leistungen kürzen. 

Oftmals wird argumentiert, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass eine Rauchmelderpflicht für seinen Wohnort gilt. In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Je nach Versicherung ist dieser Fall versichert oder auch nicht. Fragen Sie daher sicherheitshalber nach.

Nichtwissen schützt nicht

Immer mehr Bundesländer führen die Rauchmelderpflicht ein und es wird nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Rauchmelderpflicht verbindlich für Deutschland gilt.

Dann ist es sogar unmöglich zu behaupten, Sie hätten nicht gewußt, dass Rauchmelder Pflicht sind.

Bereits heute, im Informationszeitalter wird es immer schwieriger, etwas nicht zu wissen. Und das wissen auch die Versicherungen.

Wenn Sie auf Rauchmelderpflicht.net waren, wissen Sie Bescheid!

Theoretisch könnte man sagen, dass Sie nun nicht mehr behaupten könnten, Sie wüssten nicht, dass es an Ihrem Wohnort eine Rauchmelderpflicht gibt. Allerdings kann niemand nachvollziehen, ob Sie sich informiert haben oder nicht.

In dem Fall gilt eben die oben erwähnte grobe Fahrlässigkeit. Die Versicherung wird die Leistung kürzen, und das kann erheblich teuer werden.

Rauchmelder retten Leben!

Das Schlimmste, was Ihnen passieren kann, ist dass in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ein Feuer ausbricht und Sie dies nicht oder zu spät bemerken, zum Beispiel in der Nacht.

Wenn Sie oder ein Familienangehöriger durch einen Wohnungsbrand zu Schaden kommen oder vielleicht sogar versterben, wird sich die Frage nach der Wichtigkeit eines kleinen Gerätes nicht mehr stellen. Und es interessiert auch niemanden mehr, ob Sie sich an die Rauchmelderpflicht gehalten haben oder nicht!

310 comments

  1. Hallo,
    ich hab da noch ein Paar Fragen zur Rauchmelderpflicht.
    Wie sieht es in Mietwohnungen aus ist für die Anschaffung der Vermieter oder der Mieter verantwortlich?
    Gilt die Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen bzw. Wohnungen mit offenem Feuer wie z.B. einen Ofen oder offene Feuerstelle oderr gilt es für alle Wohnungen auch die nur elektro oder Ölheizung und Elektrogeräte haben?
    Über eine Fachgemäße Antwort würde ich mich freuen.

    MfG Thomas Hügel

    • Sebastian Fischer

      Hallo Herr Hügel,

      ganz genau können wir Ihre Frage leider nur beantworten, wenn wir wissen in welchem Bundesland Sie leben. Grundsätzlich ist für die Anschaffung der Rauchmelder in einer Mietwohnung jedoch der Vermieter/Eigentümer verantwortlich.

    • Hallo und einen schönen Tag.Ich wohne in einer Mietwohnung bei der AWG Wohnungsbaugesellschaft in Suhl.Die AWG teilte uns jetzt mit,daß sie in den Wohnungen bis 30.6.2018 Rauchmelder installieren will und dafür eine monatliche Miete berechnen will. die über die sonstigen Betriebskosten abgerehnet werden sollen.Meine Frage:ist das rechtens?Mit freudlichem Gruß W.Stebani

      • Sebastian Fischer

        Sehr geehrter Herr Stebani,

        die Berechnung von Miete für Rauchmelder ist nicht statthaft. Jedoch kann der Vermieter die Anschaffung der Rauchwarnmelder anteilig auf die Miete umlegen.

        • Das ist dann im Prinzip genau das gleiche. Nur das es nicht offiziell als Miete deklariert wird sondern anteilig dem Mieter mit auf die monatliche Miete draufgeschlagen werden soll.Sprich: der Mieter trägt letztenendes die Kosten dafür trotzdem selbst!

      • Hallo, wie sieht es denn in diesem Fall aus, bei meinen Nachbarn in der Wohnung hat es gebrannt und ich habe keine Rauch Melder angebracht, kann ich nun irgend welche rechtlichen folgen davon tragen?

    • Rauchmelder sind sinnvoll. Rauchmelder sind Pflicht.
      Aber wieso kräht kein Hahn danach, dass in vielen Mehrfamilienhäusern keine Feuerlöscher im Treppenhaus zu finden sind???!

      • Ich hatte in der Küche einen Brand leider bin ich nicht versichert wir haben aber auch keine Rauchmelder in der Wohnung nur im Treppenhaus. Muss ich alle Kosten alleine tragen.

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrte Frau Hungwe,

          im Normalfall trägt die Kosten die Versicherung, aber dies wird die Versicherung entscheiden. Am besten Sie fragen dort einmal nach.

    • Hallo, hier im Wohnhaus piept seit drei Tagen die Batterieanzeige, der Vermieter ist nicht erreichbar,
      ich selber bin pflegebedürftig, mental eingeschränkt und keiner will helfen,.der Feuermelder hängt viel zu hoch, nicht mal mit Leiter geht das, ich bin dafür auch gar nicht zuständig, aber langsam kriege jch Depressionen, ich kann nicht schlafen, ich weiß, dass es Pflicht ist, Betriebsstörungen zu melden,.an wen kann ich mich wenden? Man sagte mir, der Mieter darf da nicht dran, aber auch er ist mindestens meldepflichtig. Falls es mal brennt und das Gerät nicht einsatzfähig ist.
      Kontaktieren Sie mich bitte durch meine Emailadresse, dann sag ich ihnen die Wohnadresse, ich kann das nicht selber regeln, hinterher verletze ich mich bei dieser Riesenhöhe

  2. Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne in RLP und bin an Silvester 2012 durch einen Wohnungsbrand im Miethaus fast ums Leben gekommen. ich wohnte im Dachgeschoß im 3.Stock. Dort oben sammelte sich der ganze Ruß und die heiße Luft von dem Brand inder Wohnung unterhalb, der Fluchtweg übers Treppenhaus war abgeschnitten. Wir wurden über die Feuerwehrleiter gerettet. Der Vermieter hatte im ganzen Haus keine Rauchmelder installiert trotz mehrmaliger Aufforderung durch verschiedene Mieter. Jetzt möchte er sich raus winden. wieso handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, warum kann der VN schwer beweisen, dass der Schaden auch mit Rauchmelder in dieser Höhe eingetreten wäre?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar, ebenfalls für Tipps.
    Mit freundlichen Grüßen
    K. H.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Höfer,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung durchführen können und wollen. Sicher ist, der Vermieter ist seit Juli letzten Jahres dazu verpflichtet Rauchmelder in den Wohnungen anzubringen.
      Gerne helfen wir Ihnen jedoch telefonisch weiter!

    • Hallo
      Nein das geht nicht er kann nicht beweisen ob es auch mit Rauchmeldern passiert wäre denn mit Rauchmeldern wäre es ganz bestimmt nicht soweit gekommen das sie mit der DLMK (Drehleiter mit Korb ) aus der verrauchten Wohnung herrausgeholt werden hätten müssen. Es tut mir sehr leid was ihnen Passiert ist leute das ist der Schlimmste Albtraum den mann haben kann ich bin selber in der Feuerwehr und weiss wovon ich rede. Das heißt ja nicht um sonst : RAUCHWARNMELDER RETTEN LEBEN !!!!!!!!!!!!!!! Ich würde vorrgehen mit Mietminderrung vor das Gericht zu gehen und da auf Schadensersatz zu klagen !!!!!! LG und Alles Alles gute für ihre Zukunft

    • Brandstiftung oder Brand einer Silvesterrakete hilft auch kein Rauchmelder! Das sollte jedem klar sein. In der Regel ist bei einem Brand das Kohlenmonoxid schuld, was schläfrig macht und tödlich endet.
      Bei einer Rauchvergiftung kommt man mit dem Leben davon. Da braucht es keine Melder nur eine Strategie um das Haus schnell zu verlassen. Es ging ja Jahrzehntelang ohne Rauchmelder

      • Sebastian Fischer

        An Rauchgasvergiftungen sterben die meisten Menschen bei einem Brand! Im Schlaf funktioniert der Geruchsinn nicht, der Rauchmelder schon!

  3. Sie schreiben: „Schätzungsweise 500 Menschen sterben pro Jahr bei Feuern,“

    Demnach müsste in Deutschland jeden Tag ein Mensch durch ein Feuer sterben.
    Das kann ich nicht nachvollziehen, woher haben Sie diese Zahl?

    Mir geht es nicht um eine Ablehnung von Rauchmeldern, nur Ihre Zahlen scheinen nicht plausibel.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Frank,

      die Zahlen stützen sich auf Angaben vom statistischen Bundesamt Deutschland. Warum klingt diese Zahl für Sie befremdlich? Brandtode sind nicht nur Menschen die in den Flammen, sondern auch Opfer von Brandgasvergiftungen!

      • Ich schrieb nicht befremdlich, ich schrieb nicht plausibel.

        Weil ich als Feuerwehrmann die Brandstatistiken kenne, zwar nur für Bayern, aber selbst hochgerechnet komme ich nicht mal auf 300.

        Im übrigen schreiben Sie „schätzungsweise“ das Statistische Bundesamt schätzt ja ehr selten.

        Bei allem Verständnis für Information sollte man nicht die nächste „German Angst“ generieren.
        In einem Land in dem 10m Abstand bei 200km/h auf Autobahnen als normal angesehen wird’s langsam lächerlich.

        • Sebastian Fischer

          Es geht nicht darum Ängste zu schüren, sondern den Menschen klar zu machen, dass ein Rauchmelder Leben schützen kann! Nicht mehr und nicht weniger! Dem sollten Sie als Feuerwehrmann doch zustimmen, oder?

          • Deine Daten sind leider fehlerhaft. Aber offensichtlich bist du voreingenommen, wenn man deinem Wortlaut traut.

          • Sebastian Fischer

            Sehr geehrte Frau H. worauf beziehen Sie Ihre Aussage? Wir beziehen uns nur auf die Normen und Gesetze! Und wir sind keineswegs voreingenommen!

          • Ja, es geht um Ängste zu schüren! Rauchmelder schützen kein Leben! Es ist jeder selbst verantwortlich mit offenem Feuer umzugehen.

            Die Produkte werden heute alle auf Brandschutz getestet. Durch die Möglichkeit der Fernwärme, Gas, Öl, Solar ist die Entwicklung eines Brandes auf ein Minimum reduziert.

            Sollte doch ein Brand ausbrechen, so hat das strafrechtliche Folgen, da meist immer eine Brandstiftung vorliegt.

          • Sebastian Fischer

            Mutig ihre Aussage, dass Rauchmelder keine Leben schützen! Wie ist das, wenn im Schlaf der Geruchsinn nicht funktioniert? Da nützt der beste Fluchtplan nichts!

            Für die Behauptung, dass bei Bränden meist Brandstiftung der Grund ist, haben sicherlich Belege?!

        • Beim Bundesweiten Rauchmeldertag 2009 war die Rede von mehr als 600 Brandtoten jährlich. Einfach mal Suchmaschine mit folgenden Suchworten beauftragen: Brandtote Statistik Deutschland
          und dann die PDF-Datei von lfs-bw.de öffnen.

    • Seit einem Jahrzehnt sind die Zahlen der durch Feuer umgekommenen Menschen stabil: Seit 2014 bis 2022 sind es jährlich 300-350 Personen, die laut Statista an einer „Exposition durch Rauch, Feuer und Flammen“ sterben.
      Hierzu zählen laut ICD-10-WHO-Version v. 2016 (Ziffern X00 bis X09) übrigens auch Tod durch bzw. in Folge von Waldbränden, Tod durch Lagerfeuer, Tod durch Sprung aus dem Fenster (bei einem Brand), Tod durch Enzündung von feuergefährlichen Mitteln (z.B. Benzin, Kerosin). Die Anzahl der Toten bei Wohnungsbränden sollte daher also geringer liegen, wenn man dies noch rausrechnet. Auffällig ist auch, dass mit Einführung der Rauchmelderpflicht die Todesrate nicht weiter gesunken ist, was vermuten lässt, dass der Effekt sehr gering oder nicht vorhanden ist. Dementsprechend muss man den Spruch korrigieren zu „Rauchmelder retten nur rein theoretisch Leben.“
      Interessant wäre es, die Opportunitätskosten zu berechnen: Kann man mit dem Geld, die alle jährlich verbauten Rauchmelder in Deutschland kosten, an anderer Stelle mehr Menschenleben retten? Dabei geht es immerhin um mehr als 43 Mio. Wohnungen im Mittel mit jeweils 3-5 Rauchmeldern. Mietshäuser brauchen in den Fluren zudem weitere Rauchmelder. Installation und Wartungskosten kommen hinzu. Ich denke, dass für die Summe sich ein besseres Investitionsfeld finden würde.

  4. Ab wann gilt in Bayern die Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern in Bestandsgebäuden und in welchen Räumen ???

    Freu mich auf eine ausführliche und verbindliche Antwort !!!

    Lg. W. Anschütz

    • Sebastian Fischer

      Ab dem 31.12.2017 endet die Frist für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht in Bestandsbauten. Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.

  5. Hallo Zusammen,
    generell ähnliche Voraussetzungen wie bei Herrn Hügel…
    Zusätzliche Informationen:
    – Bundesland NRW
    – Miethaus (ca. 10 Jahre alt, Neueinzug im Oktober 2013)
    – Gasheizung
    – kein offenes Feuer
    Ist der Vermieter bis zum Einzug dazu verpflichtet Rauchmelder zu installieren?

    MfG
    Jörg Staubach

    • Sebastian Fischer

      In NRW gilt eine Übergangsfrist bis zum bis zum 01.01.2017 bzw. 31.12.2016. Bis zu diesem Termin muß die Wohnung mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Eine Installation vor diesem Termin wäre sicher wünschenswert, aber ist nicht verpflichtend.

      • Kann ich nach Einbau eines Rauchmelders ,trotzdem ohne Gefahr Alarm auszulösen rauchen? Ich meine im Schlafzimmer rauche ich sowieso nicht,käme also nur der Flur in Frage.

  6. Bodo Graf von Beilstein

    Wieder mal eine neue Masche der Machthaber, um die Bürger zu ärgern bzw. ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

    Wahrlich, viel wirkungsvoller wäre es gewesen, wenn man z. B. das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verbieten bzw. unter Strafe stellen würde, wie dies schon seit Jahren z. B. auf der Insekl Sylt, durchaus üblich ist. Nikotinsüchtige, verharmlosend Raucher genannt, verursachen nicht nur in Deutschland ein hohes Maß an Feuerschäden. Das weiß jeder Mensch .

    Die Rauchmelder sind sicherlich gut und zweckmäßig. Aber ich denke, daß die nicht soviel Geld kosten müsten und vor allen Dingen, von den Bewohnern der Räume selbst gewartet und betrieben werden müßten. (Für Oma Schulze von nebenan würde ich das gern umsonst mitbesorgen !)

    Man sollte hier auch mal die Fehlalarme der Geräte beachten, die , wie ich gehört habe, bei etwa 40-50 % liegen sollen. Die Feuerwehr hat oft teure Einsätze !

    Ich habe schon vor Jahren in meinen div. Wohnräumen Rauchmelder installiert und hatte bisher keine Probleme damit. Als Experte u.A. für Elektronik habe ich auch mit der Wartung keinerlei Probleme. Die Zauberkästen bekommen jedes Jahr eine neue 9 Volt-Batterie vom billigen Jakob und haben bisher bei jedem Test zufriedenstellend gearbeitet. Wenn der Trend der Verbillligung mit den Lithium-Batterien weiter anhält, werde ich natürlich den billigen Jakob verlassen. Aber, wie gesagt, die Batterien tun das bisher einwandfrei.( Die halten sogar weit länger als ein Jahr.)

    Ich sehe das Problem nicht nur in der Geldabzockerei sondern auch in der Belästigung durch alle möglichen Leute, die ständig in meine Bude wollen, aus welchem Grund auch immer. Es stellt für mich ganz einfach eine Unbill dar. Ich will meine Ruhe haben !

    Meinen gasbefeuerten Warmwasserbereiter (Therme) habe ich durch einen elektrischen WW-Bereiter ersetzt. Dies nur, weil mir die ständige Belästigung durch Klempner (Wartung jedes Jahr) , alsdann Schornsteinfeger (jedes Jahr für beliebig fehlerbehaftete CO 2 Messung – Motto: 3 Messungen durch verschiedene „Experten“ ergaben 4 Ergebnisse !- – gründlich auf den „Senkel“ ging. Hier wird m. E. nach ein „Gessler-Hut“ gegrüßt !

    Es ist zwar aus ingenieurmäßiger Sicht absoluter Schwachsinn mit Elektrotechnik warmes Wasser zu machen, selbst dann, wenn man die ganzen Kosten und Gebühren für die Gastechnik berücksichtigt, aber ich habe jetzt meine Ruhe ! Und das ist mir viel wert. Und falls ich im Leben nochmal ein Haus bauen sollte, so wird die Vermeidung irgendwelcher Einflüssse durch sog. „Amtsärsche“ oderste Priorität haben.
    Ganz drum rum kommen, werde ich sicherlich nicht, aber der Schornsteinfeger ist schon außen vor.

    Übrigens, als die Therme installiert wurde, gab es den ganzen Umwelt-C O 2-Terror überhaupt nicht. Die lief, solange sie lief, und wenn sie nicht mehr lief, dann wurde sie repariert, gewartet, geölt oder was auch immer. Da gab es nie Ärger.

    Herr Sarazin liegt m.E.nach richtig. Deutschland schafft sich selbst ab. Wir sind m.E. nach auf dem besten Wege !

    Bodo Graf von Beilstein

    .

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Beilstein,

      ich denke sie werfen hier einige Sachen durcheinander.

      1. Das verbieten von Feuerwerkskörpern und das verbieten von Rauchen wird sicher nicht das Problem von Bränden in Wohnungen lösen.
      2. Rauchmelder sind Abzockerei? Wo sollte Ihres Erachtens nach der Preis für eine Rauchmelder liegen?
      3. Auf was beziehen sich 40-50% Fehlalarme? Woher kommt diese Zahl?
      4. Wenn Sie Eigentümer Ihrer Wohnung sind, dann wird Sie niemand in Ihrer Wohnung belästigen oder stören. Warum? Weil es keine Kontrollen gibt!

      Entschuldigen Sie, aber leider sind Ihre Argumentationen nicht nachvollziehbar.

      • zu 4.) stimmt nicht so ganz !
        Ich bin Eigentümer – allerdings stecke ich in einer Eigentümergemeinschaft von über 50 Parteien, wobei die Mehrzahl noch als Mietwohnung gehalten werden. Hier muss ich mich dann dem Verwalter beugen.
        Ansonsten klar, braucht man ja (fast) niemanden in seine Wohnung lassen, egal für was. Wenn man kein Problem damit hat, dass Strom/Gas/Wasser/Heizung/Telefon oder was auch immer abgestellt wird.

        • Hallo,

          als Eigentümer müssen Sie sich nicht dem Verwalter, sondern der Mehrheit der Eigentümergemeinschaft beugen, wenn es um Gemeinschaftseigentum geht. Weiterhin war die Aussage, dass es keine Kontrolle bezüglich der Einhaltung der Rauchmelderpflicht gibt. Dabei stellte sich nicht die Frage, ob Sie die Tür öffnen müssen oder nicht.

          Viele Grüße

      • 4.Man muss den schornsteinfeger rein lassen bzw dafür sorgen das der brenner Kontroliert wird weil die daten gemeldet werden.Sowie auch wasseruhren regelmässig gewesselt werden.Und all das obwohl man eigentümer ist.Naja wie schon viele sagten hier.Viele der gesetze dienen dazu die wirtschaft anzu kurbeln.

        und Punkt2.Geht auch billiger das steht ausser frage.oder wollen sie uns allen erzählen das es alles per hand hier in deutschland gemacht wird????Bestimmt nicht platinen und co japan und co und rest kunstoff massen ware.Und zur Batarie bleibt nur zu sagen das es dazu auch richtlinen gibt und sowas sollte im sinne der vermeidung von Müll usw austauschbar sein.Aber auch das ist nicht gewollt.10 j,akku leer mal eben 5-9 neue kaufen summe an die 200€ und mehr dann die anderen schrott.Tolle wirtschaft echt.aber dann wird gemeckert wir schmeissen zuviel weg.lol danke regierung aller Merkel wir schaffen das.

        • Leider ist das falsch gedacht. Kaum einer der Rauchmelder mit wechselbaren Batterie schafft eine Laufzeit von 10 Jahren. Das ist wenigstens unsere Erfahrung. Somit ist das Argument, dass man unnötigen Elektromüll verhindert, hinfällig. Desweiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, das Frau Merkel mit der Rauchmelderpflicht nichts zu tun hat, da diese auf Länderebene geregelt wird.

    • Hallo Herr von Beilstein,

      als Inhaber einer Hausverwaltung kann ich es sehr gut verstehen das Sie sich vom Vermieter belästigt fühlen. Leider haben die Vermieter das Gesetz nicht gemacht und sind nur Erfüllungsgehilfen. Unsere Bundesregierung und einige Lobiisten der Wirtschaft denken sich immer neue Gesetze aus welche den Mietern zu immer höheren Betriebskosten und den Eigentümern zu immer höheren Bewirtschaftungskosten verhelfen. Somit bleibt die Wirtschaft immer in Bewegung. Freuen Sie sich doch…..
      Wegen der Frist von 10 Jahren für einen Austausch der Brandmelder sowie der laufenden Kosten für die Wartung und den Betrieb gehe ich doch mal davon aus, das sich auch Eigentümer Gedanken machen und die Kosten des „Wartungsvertrages“ über den Mietvertrag entsprechend umlegen. Es handelt sich ja um wiederkehrende Kosten welche dem Gesetz nach umlegbar sind.

      Grüße aus der Bachstadt Köthen

      • Aber aber H. Kaiser wie kommen Sie darauf, dass der Herr Graf in Miete wohnt…. ??!! Das wäre ein doch eine unannehmliche Unbill… 🙂

    • Beachtenswerte Stellungnahme! In meiner Wohnung wurden vom Hausbesitzer 9 zur Feuerwehr aufgeschaltete Rauchmelder installiert. Die hatten innerhalb von sechs Monaten schon zweimal Fehlalarm wegen angeblicher Staubentwicklung im Keller. In meiner Wohnung gingen neun Rauchmelder mit mindestens 85 dB los. Das ist der Lärm von neun Presslufthammern! (Gleichzeitig in den Wohnungen der Mitbewohner: ein herzoperierter 85-jähriger Herr, eine schwangere Mutter mit zwei Kindern , eine kranke Frau mit Lungenemphysem, eine 80-jährige gehbehinderte Frau und drei weitere. Wir können die Rauchmelder nicht selber ausschalten! Sondern wir müssen auf die Feuerwehr warten! diese mindestens 850 dB allein in einer Wohnung sind mit Sicherheit in hohem Maße gesundheitsgefährdend. (Hörsturz, Herzinfarkt, Frühgeburt, Schreikrampf von kleinen Kindern, traumatische Belastungen!) Es müsste mindestens in jeder Wohnung ein Knopf zum ausschalten installiert werden. Die Hausbesitzer und der Verwalter äußern sich nicht zu diesem Thema. Sie geben einfach keine Antwort. Wie können wir eine Änderung durchsetzen? Meine Unversehrtheit in meiner Wohnung sollte hier doch maßgeblich sein!

      • Guten Tag Frau Nehls,

        es handelt sich hierbei wie es scheint nicht um Rauchwarnmelder im Sinne der Rauchmelderpflicht, sondern um Brandmelder entsprechend des Brandschutzes.Vielleicht können Sie hier beim zuständigen Bauamt um Rat fragen. Ich kenne leider die Umstände und Ihren Mietvertrag nicht. Evtl. können Sie auch die Miete wegen der Lärmbelästigung kürzen, sofern der Vermieter hier tatsächlich fahrlässig handelt. Am besten kontaktieren Sie hierzu den Mieterschutzbund.

        Viele Grüße

      • Hallo Frau Nehls, die 850db sind Unsinn. Das wäre so, als würden Sie sagen: 1 weiches Ei kocht man ca. 3 min., in 1/2 L Wasser, also muss ein Hotel für 60 Frühstückseier 30 L Wasser aufsetzen und die Eier dann 3 Std. kochen.
        Es verwundert mich aber, dass der Vermieter nicht reagiert. Sollten durch unsachgemässe Nutzung einer solchen Anlage häufige Fehlalarme unnötige Einsätze der Feuerwehr erfolgen, wird diese entweder auf Änderung drängen oder gleich die Einsätze in Rechnung stellen. Ich bin Laie, meine Aussagen sind also nur meine persönliche Einschätzung. Vorgeschrieben sind wohl nur „normale“ Rauchmelder. In der eigenen Wohnung kann man diese einzeln installieren oder – meiner Meinung nach bei grossen Wohnungen über mehrere Etagen sinnvoll – auch Funkvernetzte. Diese gehen im Alarmfall zwar auch alle gleichzeitig los, können aber selbst ausgeschaltet werden. Wir hatten in 6 Jahren nur 1 x Fehlalarm, den fand ich gut – jetzt weiss ich, dass alles funktioniert.

        • Guten Tag,

          im Fall von Frau Nehls sind keine herkömmlichen Rauchwarnmelder ausreichend, da aus brandschutzrechtlichen Gründen eine Brandmeldeanlage erforderlich ist.

          Viele Grüße

    • Marc S. de Brême

      Sehr geehrter Herr Graf,

      Bravo! Endlich jemand, der die Methodik der organisierten Drangsalierung mit erweiterten Tellerrandblick benennt. Zuviele externe scheinbar „hoheitlich Befugte“ bekommen Schlüssel für mein Haus/Wohnung und alle kommen mit eigenen und fremden Interessen behaftet.

      Ob der Mann in magenta und dem T oder auch der Netzversorger mit dem neuesten Wunderwerk der Technik bewaffnet und im „turnusgemäßen“ (bei mir 60 Jahre) Wechsel des Stromzählers oder der (von wem eigentlich) bevollmächtigte Schornsteinfeger oder, oder, oder…

      Ich selbst nenne das „Das Gelbe-Sack-Prinzip“. Schaffe einen Zwang unter Vorwand einer guten Tat. Erreiche zwanghafte 99% und schaffe Spielräume für Gewinninteressen. Die Steuer (eigentl. nach AO nur eine freiwillige Abgabe) fließt ins „Abgaben“-Säckel und die schon bei Kauf der Verpackung zum Recycling zwangsbeauftragten gelben Säcke werden jedoch mit 90%iger Wahrscheinlichkeit gewinnbringend nach China verschifft oder beim Restmüll mitverbrandt.

      Unsere Gemeinde führt die gebührenpflichtige Biotonne ein. Wer keine haben will muß einen eigenen Komposthaufen glaughaft nachweisen und einen Befreiungsantrag stellen. Darauf kommt bestimmt jemand „hoheitlich bevollmächtigt“ vorbei. Bei allen mehrheitlich anderen, die keinen Komposthaufen haben können (Wohnungsinhaber/Mieter) kann man gleich zweimal kassieren, für die Tonne und den dann verkauften Kompost.

      Eventuell entstehende Rattenproblematiken fallen auf den Kompostbesitzer zurück, irgendwann geregelt mit einer „Komposthaufen-Nutzungs-Verordnung“ – KomNutzV – gebührenpflichtig natürlich.

      Nimm eine gute Idee und schaffe einen Zwang. Und dann verdiene daran. So funktioniert nicht nur die Politik, die Wirtschaft, die Finanzwirtschaft mit ihren Banken und Versicherungen. Nein, auch diese so feine soziale Gesellschaft täuscht ihre Scheinheiligkeit nur vor und verdient eher daran.

      Ein Wettrennen um die Geschäfte mit den guten Ideen und der Gleichgültigkeit der Masse.

      Aber wie heißt es so überaus treffend:
      „Dumm ist, wer dummes tut! “

      Daher werden auch zukünftig die Ideen nicht ausgehen und neben dem Rauchmelder muß bald ein Atemabluftmelder, ein Microwellenbelastungsmelder, ein Feinstaubmelder, ein Erdbebenwarnmelder und ein TTIP-konformer Pulverfeuerlöscher mit automatisierter Behörden-Fernauslösung und Bedienungsanleitung in 16 Sprachen (inkl. Braille) sowie 3-Personen-Löschdecke, gelb, hängen. Ein hierfür bevollmächtigter Dienstausweisträger kommt regelmäßig zur kostenpflichtigen Kontrolle.

      Dies ist das Wiedererwachen des römisch-babylonischen Reiches.

      Natürlich sind Rauchmelder gut und retten leben, aber der Mensch definiert sich ja – zumindest juristisch – als „vernunftbegabtes Wesen“, können wir ihm da nicht mit Verantwortung und Vernunft begegnen?

      • Brillant! Ich sehe es so wie Sie! Bereits die Verkündung der fälligen Rauchmelder-Einbauten und der jährlichen Belästigung durch die Wartung hat mich rasend gemacht!
        Ich Frage mich vor allem wie das an Silvester ablaufen wird. Gerade in Großstädten, wie München, liegt am 31.12. eine regelrechte Rauchwolke auf den Stadtteilen.
        Gehen dann alle Rauchmelder los, sobald man das Fenster öffnet und der Rauch ja auch in die Wohnung dringt?

        Na das wird dann ein Hörvergnügen für die gesamte Bevölkerung!
        Prost Mahlzeit!

      • Bravo, das ist mir voll aus dem Herzen gesprochen. Besser hätte ich’s wohl auch nicht formulieren können.
        Niemand kann mir in meinem Eigenheim und dazu im „heiligen“ Schlafzimmer zumuten, dass ich mir so ein „Damoklesschwert“ aufhänge, das jede Sekunde einen schockierenden Fehlarm auslösen kann. Die Wahrscheinlichkeit einem solchen Schock oder Herzinfarkt auslösenden Tod anheim zu fallen ist sicher ungleich größer als im eigenen Haus zu verbrennen. So viel zu Thema Gesundheit.
        Wenn den uns Beherrschenden so viel an unserem Wohl liegt, warum stellen sie uns nicht kostenlos einheitliche Rauchmelder zur Verfügung? So liegt es in unserer Eigenverantwortung, das „richtige“ Produkt herauszufinden. Leider scheint keines perfekt zu sein und der Staat verdient an der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer der Hersteller und der Händler. Bin gespannt, wann die nächste Milliarden-Abzocke kommt. Neue Regierung – neue Ideen.

        • Sebastian Fischer

          Hallo Frau Binge,

          leider verstehe ich nicht genau das Problem. Sie wollen nicht das Ihnen jemand vorschreibt, dass Sie Rauchmelder montieren müssen, aber es stört Sie, dass man Sie mit der Entscheidung welches Modell Sie kaufen sollen allein lässt?

          Ob und wie oft ein Rauchmelder einen Täuschungsalarm auslöst, hängt massiv vom Montageort und dem gekauften Modell ab. Somit müssten Sie auch keine Sorge um Ihr Herz/Gesundheit haben.

          Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass diese Antwort an Ihrer „Meinung“ nichts ändert, denn unter Strich geht es nur um das Ärgern über „die da oben“ und der Tatsache, dass es egal ist was man wählt! Oder irre ich mich?

    • Mir egal ob Pflicht immer was neues ich hab sie abgebaut fertig .Hat aber nichts mit rauchen zu tun bin Nichtraucher ich wieder setze mich nur der deutschen Scheisse egal was einer kommentiert

  7. Sehr geehrter Herr Fischer,
    wenn es denn der Sicherheit dient,habe ich kein Problem mit den Meldern,nur kann ich denn in meiner Wohnung ohne einen Alarm zu provozieren rauchen?
    Wer haftet für Kosten eines nicht von mir verschuldeten Fehlalarm?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Kleinert,

      Grundsätzlich ist es ja kein Problem wenn der Rauchmelder auslöst, wenn Sie daheim sind! Ein Melder kann schnell deaktiviert werden! Wenn es einen Fehlalarm gibt, wenn Sie z. B. nicht anwesend sind, bei dem die Feuerwehr anrücken muss, bleiben Ihnen in der Regel auch die Kosten erspart.

      Eine Zigarette löst in der Regel keinen Raichmelder aus.

      • Der Gedanke ist zwar sehr nett, einen Fehlalarm schnell mal eben selbst zu deaktivieren, aber in der Realität nicht immer schnell umsetzbar.
        Man bedenke: Die Rauchmelder sind an der Zimmerdecke montiert. Fast kein Model hat einen „Knopf“ zum schnellen deaktivieren; sprich man muss auf die Leiter steigen, so denn eine vorhanden ist, Gerät von der Decke abnehmen und Batterie entfernen.
        Für einen gesunden Menschen vielleicht kein Problem, aber ab einer Deckenhöhe von über 2,50 Meter kann es interessant werden, insbesondere für ältere oder kranke Menschen.
        Mir ist es passiert. Hatte mein Bein Verletzungsbedingt vom Oberschenkel bis zum Fuß in einer Schiene. Der Rauchmelder spinnt und schlägt Fehlalarm. Da war nichts mit Leiter oder Hilfe von berufstätigen Nachbarn. Nachdem der Alarm 1 1/4 Stunde lief, befreite mich meine Frau von dem Lärm. Feuerwehr kam in diesem Fall keine (warum auch; war ja ein Fehlalarm).
        Unsere Rauchmelder reagieren regelmäßig auf die folgenden Dinge:
        Zigaretten- und Pfeifenrauch, Wasserdampf aus dem Kochtopf oder der Dusche. Und wenn nichts davon vorhanden ist, dann gehen die Dinger einfach so an. Trotz Austausch der Testsieger keine Veränderung, nur die Anzahl der Fehlalarme wurde weniger.
        Es wäre notwendig, wenn der Gesetzgeber hier einmal über die Eigenschaften der Rauchmelder nachdenken würde und etwas nachbessert.
        Und nur am Rande: In jeder Wohnung müssen demnächst Rauchmelder installiert sein ! Warum bitte nicht in den Treppenhäusern und Kellern.
        Leider entsteht ein nicht unerheblicher Teil der Brände in Mehrfamilienhäusern im Hausfluren oder Kellern.
        Bis der Rauchmelder in der Wohnung dann endlich einmal reagiert, ist es meist zu spät. So wie Frau Höfer es oben schon beschrieben hat.

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrter Herr Rödler,

          ohne Ihre Situation genau zu kennen, liegen Fehlalarme oft an einer falschen Positionierung. Aber das lässt sich aus der Ferne natürlich nur schwer beurteilen. In Bezug auf die Tatsache, dass die Brände meist in den Kellern ausbrechen und hier ein Rauchmelder nötig wäre, gebe ich Ihnen vollkommen recht. Leider bezieht sich jedoch die Rauchmelderpflicht nur auf den Bereich der Wohnung. Vielleicht sollen hier die Mieter auf den Vermieter einwirken oder in Eigeninitiative Rauchmelder montieren?

        • Es gibt auch Rauchmelder, die man leicht selbst deaktivieren kann. Hier bei den Raucmelder-Experten (ich habe keinerlei Geschäftsbeziehungen oder private Verbindung zu diesem Fachanbieter) fand ich den

          PX-1 Pyrexx Rauchmelder V3-Q

          Er läuft 12 Jahre, wird mit einer Magnethalterung angebracht und kann bei Fehlalarm auch mittels Besenstiel abgeschaltet werden. Pfiffig: auch der Warnton bei fast leerer Batterie kann für 24 h deaktiviert werden.

  8. Einen schönen guten Tag.
    Ich fange langsam an mich mit dem Thema zu beschäftigen. In Baumärkten finde ich häufiger Angebote für rd. 5,- EUR pro Gerät. Komme ich mit diesen auch der gesetzlichen Verpflichtung nach oder muß das Gerät bestimmte Voraussetzungen (Prüfsiegel o.ä.) besitzen?
    Es soll für eine Wohnung dienen, die vermietet wird und in NRW liegt.
    Danke vorab für hilfreiche Hinweise.

    Gruß

    T.K.

    • Sehr geehrter Herr Küpper,

      prinzipiell sind alle Rauchmelder die nach DIN14604 zertifiziert sind, für den Einsatz gemäß der Rauchmepderplicht geeignet. Sprich: auch die Baumarktgeräte! Die Unterscheid liegt meist in der Qualität des Melders und damit auch in der Lebenszeit und den Kosten. Auf eine Laufzeit von 10 Jahren geschaut, nehmen sich teure und günstige Rauchmelder nicht viel. In Bezug auf Batteriewechsel oder Gerätedefekte entstehen bei den günstigen Geräten (5 Euro) meist genauso hohe Kosten, als wenn man einen höherwertigen Rauchmelder angeschafft hätte.

  9. Wir hatten im Keller des Mietshauses einen Brand der durch einen Wäschetrockner verursacht wurde. Hätten wir keine Rauchmelder im Haus installiert, wären wir nicht mehr aus unsere Wohnung gekommen ( aufgrund der Rauentwicklung ) und hätte auf dem Balkon warten müssen, bis uns die Feuerwehr gerettet hätte, wenn dies allerdings noch möglich gewesen wäre.

    Ich meine dass Rauchmelder sinnvoll und daher gerecht ist, dass die Anbringung zur Pflicht gemacht wird.
    gk

    • Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu. Wenn auch nur ein Menschenleben gerettet wird, haben sich tausende Rauchmelder gelohnt und ich nehme dafür auch gerne ein paar Fehlalarme (die es bei sachgerechter Monatage nur selten gibt) in Kauf.

  10. es gibt mittlerweile eine frima die den nachweis für die versicherung erbringen kann, das der Rauchmelder Funktioniert hat und auch noch Funktioniert hättte!

    Rauchmelder Retten nun mal Leben

    • Da man keine Statistik über Rauchmelder die Leben gekostet,oder Gesundheitsschäden verursacht haben,ist die Aussage: Rauchmelder Retten Leben“ kompletter Bullshit.

      Ich könnte mir sogar vorstellen, das Rauchmelder mehr Leben kosten auf lange Sicht gesehen.

      • Sebastian Fischer

        Allein Ihre Schlussfolgerung ist kompletter Unsinn. Sie bezweifeln also das Rauchmelder frühzeitig bei einem Brand warnen? Warum sollte ein Rauchmelder ein Leben kosten?

        Wenn man solche Behauptungen aufstellt, macht es auch Sinn diese zu erklären.

  11. Sehr geehrter Herr Fischer,

    ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihre Antwort auf die erste Frage “Wird überhaupt kontrolliert, ob ich Rauchmelder installiert habe?” nicht mit „grundsätzlich Ja“ beantwortet werden kann. Immer mehr Neubauten werden mit elektrisch betriebenen Wärmepumpen statt mit „klassischen Feuerungsanlagen“ ausgestattet. Wenn man sich für diese Art von Heizung entschieden hat, bekommt man (erfreulicherweise) keinen Besuch mehr vom Schornsteinfeger.
    Auch die früher übliche Bauabnahme durch das Bauordnungsamt nach Fertigstellung findet in
    den allermeisten Fällen (zumindest was Einfamilienhäuser betrifft) nicht mehr statt.
    Zumindest in Baden-Württemberg (die dementsprechenden Gesetze in den andernen Bundesländern kenne ich nicht) sind Kontrollen und Bußgelder zudem nicht vorgesehen.
    Was allerdings nicht heißen soll, dass es nicht sinnvoll ist Rauchmelder einzubauen!

  12. Sehr geehrter Herr Fischer,
    bezieht sich die Hamburger Rauchmelderpflicht auch auf Wohncontainer einer Baustellen- einrichtung?
    Die Container sind in ebeneriger Aufstellung und werden durch Montagekräfte als
    Schlaf- und Aufenthaltsräume genutzt.
    MfG U.B.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Bach,

      ein Container ist nach DIN 14676 ein Raum mit wohnungsähnlicher Nutzung und unterliegt somit der Rauchwarnmelderpflicht. Ein Container nach „Baurecht“ ist ein Neubau, in dem Moment, wo er auf dem Boden abgesetzt wird.

  13. Rauchmelderpflicht ist gut. In den Verordnungen (hier Rheinland – Pfalz) ist nur von Wohnungen, Kinderzimmer usw. die Rede. Wo ist nachzulesen, dass diese Pflicht
    für das Beherbergungsgewerbe (Hotel u.ä.) gilt.
    Viele Grüße, FG

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Grundert, grundsätzlich gilt für Herbergen keine Rauchmelderpflicht. In der Regel entscheidet hier das Gewerbeamt oder das Bauamt. Ausschlaggebend ist dabei die Größe der Herberge. Wie viele Zimmer hat Ihre?

  14. Rauchwarnmelder sind dazu da um Leben zu retten, d.h. nachts jemanden zu warnen.
    Wenn ich 3 Wochen in den Urlaub fahre, muss ich dann den Rauchwarnmelder auch aktiv eingeschalten haben? (das erhöht die Fehlalarmquote, und der Zweck „Rettung von Menschenleben“ wird auch nicht erfüllt). d.h. es macht keinen Sinn während der Abwesenheit einen Rauchwarnmelder scharf zu lassen und damit ggf. Fehlalarme zu produzieren. Allein in Hamburg gibt es jedes Jahr mehrere tausend Fehlalarme und die Feuerwehr ist dann ggf. bei einem Fehlalarm gebunden und kann zu einem echten Einsatz nicht zeitgerecht kommen. d.h. es macht Sinn, die Fehlalarme dadurch zu reduzieren, dass man den Rauchwarnmelder a.D. nimmt wenn man im Urlaub ist.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Petter,

      leider muss ich Ihnen da widersprechen. Wenn Sie im Urlaub sind und die Rauchmelder einen eventuellen Brand feststellen (jedenfalls bei Mietwohnungen) würden Sie Ihre Mitbewohner schützen. Die Fehlalarmquote würde bei einer Abwesenheit nicht höher sein, als bei Anwesenheit. Was würde passieren wenn Sie aus dem Urlaub wieder kommen und den Rauchmelder nicht wieder aktivieren und in dieser Nacht etwas passiert? Sicher ist das unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Auf welche Zahlen stützen Sie sich bei der Angabe von mehreren tausende Fehlalarmen?

      Ist das im Zweifel nicht eher das Problem, dass die Leute bei der Anschaffung von Rauchmelder sparen und Billiggeräte kaufen?

      • Öhm, die anderen Mitbewohnen müssten dann ja eigentlich auch eigene Geräte haben.
        Eher unwahrscheinlich, dass aus meiner unbewohnten Wohnung dann ein Feuer ausbricht und durch den in meiner Wohnung installierten Melder früher gewarnt werden – natürlich nicht auszuschließen.
        Da ich leider in einer Herberge ständigen Fehlalarmen ausgesetzt war (mehrmals täglich), mit Evakuierung und all dem Schnick-Schnack, bin ich diesen „Lebensrettern“ sehr skeptisch gegenüber.

        • und klar die Fehlerquote ist quasi die selbe, egal ob daheim oder im Urlaub.
          Nur, wenn man zu Hause ist, kann man bei Fehlalarm das Ding selbst ausstellen, ohne dass jemand „einbricht“. Selbst wenn man gerade auf Arbeit ist oder sonst wo, kann man sich dann – sollte es zu einer Öffnung der Wohnung gekommen sein – besser drum kümmern. (Neues Schloss, Versicherung, blahblah)

        • Bei häufigen Täuschungsalarmen oder Fehlalarmen muss die Ursache geprüft werden. Oft sind es die Umgebungsbedingungen (Staub, Kälte, Insekten…) oder auch der Melder an sich. Firmen wie Ei-Electronics haben z.B. einen Insektenschutz von der Rauchkammer angebracht und sind erfahrungsgemäß auch weniger anfällig für solche Täuschungsalarme.

          • Der Rauchwarnmelder würde zur gelddruckmaschine, due Rwm Pflicht ist ok, alles andere liegt beim mündigen Bürger.

  15. Hallo,
    meiner Mutter wurde heute durch ihren Vermieter mitgeteilt, daß sie die Umrüstungsmaßnahmen von ca. 250 Euro für 4 Rauchmelder selbst bezahlen muß.
    Ist dies rechtens!??

    Danke für Antworten!!!

    Gruß

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Pengel,

      prinzipiell trägt die Kosten für den Rauchmelder (Anschaffung und Montage) der Vermieter. Die Kosten für die Wartung trägt der Mieter. In welchem Bundesland leben Sie? Mitunter gibt es spezielle Regelungen.

  16. Hallo,
    wohne in Baden-Würtemberg wo dieses seit 07/2013 auch Pflicht ist. Das Haus besteht aus Miet- und Eigentumswohnungen und wurde 2008 gebaut. Ist dieses jetzt Neubau oder Bestandsbau? Des weiteren befindet sich im Keller ein allgemeiner Waschraum mit Waschmaschinen und Trocknern. Da ein Trockner auch in Brand geraten kann würde mich interessieren muss hier auch ein Rauchmelder installiert werden und wer ist für die Kosten verantwortlich? Vielen Dank

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Klein,

      ein Neubau wäre ein Bau der nach dem Inkrafttreten der Pflicht erbaut wurde. Die Bereich der Pflicht würde nicht für die Räume wie Keller gelten. Insofern wäre eine Kommunikation mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung in Bezug über die eventuelle Übernahme der Kosten ratsam.

  17. Es geht um Altbauwohnungen in Baden-Württemberg
    Vermieter zahlt die Rauchmelder und die Montage ist das richtig
    Wo Rauchmelder: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur?
    Wer ist verantwortlich bei Fehlalarm
    Wer ist überhaupt verantwortlich nach der Montage
    wer wechselt nach 10 Jahren die Batterie und wer zahlt.
    Was passiert, Fehlalarm, Zimmer 3,50 m hoch und Mieter sind durch betagtes Alter nicht in der Lage den Rauchmelder abzuschalten.
    Über eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Pulster,

      der Reihe nach.

      Vermieter zahlt die Rauchmelder und die Montage ist das richtig – Richtig!

      Wo Rauchmelder: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur? – Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

      Wer ist verantwortlich bei Fehlalarm – Wie meinen Sie dass? Wie kann jemand die Verantwortung für einen Täuschungsalarm haben?

      Wer ist überhaupt verantwortlich nach der Montage – Für Wartung und Batteriewechsel ist der Bewohner/Mieter verantwortlich.

      Wer wechselt nach 10 Jahren die Batterie und wer zahlt. – Niemand, da nach 10 Jahren die Rauchmelder laut der DIN 14676 gegen neue Modelle ausgetauscht werden müssen.

      Was passiert, Fehlalarm, Zimmer 3,50 m hoch und Mieter sind durch betagtes Alter nicht in der Lage den Rauchmelder abzuschalten. – Rauchmelder sollten über eine Stummschaltungstaste verfügen, die leicht zu erreichen ist. Auch mit z.B. einem Besenstiel.

  18. Sehr geehrter Herr Fischer,
    herzlichen Dank für die schnelle Information, jetzt komme ich mit der Sache weiter.
    Gruß K.Pulster

  19. Generell kann man sagen, dass man mit „echten“ 10-Jahres-Rauchmeldern am besten fährt. Manche – wie der Fireangel ST 620, zusammen mit dem EI Testsieger bei Stiftung Warentest – geben die vollen 10 Jahre Garantie, auch auf die Batterie. Das kommt dann sogar billiger wie ein 5,- Euro Melder bei dem alle 2 Jahre Batterie getauscht werden muss.
    Hochwertige Melder haben thermo-optische Detektionsverfahren, die Falschalarme weitgehend unterbinden. In die Küche oder Dusche darf man ihn natürlich trotzdem nicht hängen 🙂
    Ich selbst habe den Vorgänger bei uns seit 5 Jahren im Flur hängen und hatte 1x Falschalarm, den ich schnell mit dem Besenstiel gemutet habe – fertig. jetzt, mit der neuen Vorschrift in BW, muß ich noch Schlafräume und Fluchtwege nachrüsten.
    Alle Melder entsprechen normalerweise der Norm (DIN EN 14604), aber gute Melder lösen einfach nicht so schnell aus, weil sie ein aufwendigeres Detektionsverfahren haben. Billigmelder müssen, um die DIN zu bestehen, empfindlicher eingestellt werden und „altern“ schneller. „Altern“ bei einem Rauchmelder heißt, die Prüfkammer verschmutzt schneller, d.h. wird empfindlicher, d.h. gibt immer mehr Falschalarme. Gute Melder justieren sich hier z.B. selbst nach.
    So, ich hoffe das hilft etwas bei der Kaufentscheidung 🙂 Ich selbst bin ja nicht der Fachmann, aber mein Schwager hat mir das alles mal auseinanderklamüsert.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Tischer,

      vielen Dank für die mitgeteilten Erfahrungen. Leider ist „Billigmelder müssen, um die DIN zu bestehen, empfindlicher eingestellt werden“ nicht korrekt. Selbst jeder „Billigmelder“ entspricht der DIN14604, andere Produkte dürfen in EU gar nicht in den Handel kommen.

      Anmerkung: Grundsätzlich ist jedoch ein Billigmelder nur auf den ersten Blick billig! Meist sind diese Melder, bedingt durch preiswerte Fertigung und Materialien, echte Batteriefresser. So tauscht man jedes Jahr die Batterie aus. Bei einem Batteriepreis von 2,90 simd das in 9 Jahren (eine Batterie ist ja bereits dabei) auch eine stattliche Summe von 26,10 + den Preis des Melders von 5 €. Kurzum viel Arbeit, nichts gespart.

      • Naja, wer dich ein billigen Rauchmelder holt, der nimmt mit Sicherheit auch eine billige Batterie, und da gibt’s 9V-Blöcke schon locker ab 1,- €

        • Einen Rauchmelder sollte man (wie viele andere Produkte) nicht nur nach dem Preis aussuchen, sonder danach, welche Ansprüche man hat und auf welche Funktionen man zu Gunsten eines besseren Preises verzichten kann. Gute Melder kann man bei einem Täuschungsalarm beispielsweise stumm schalten. Lithium-Batterien muss man erst nach 5-10 Jahren wechseln, Alkaline meist jährlich.

  20. Hallo,
    unsere Wohnungsgesellschaft hat 2011 angefangen Rauchmelder in Wohnungen zu installieren. Ich habe damals dem schriftlich widersprochen da es kein Gesetz in NRW gab und ich eigene Rauchmelder hatte. In der Betriebskostenabrechnung 2012 zahle ich für Rauchmelder die in meiner Wohnung nie installiert wurden und bekomme diese bis dato nicht erstattet!!!!!!!!!! Wie hoch dürfen eigentlich die Kosten für die Wartung von Rauchmeldern sein? Bei uns wurde diese monatlich mit 1,52 pro Rauschmelder berechnet plus Rauchmelder im Treppenhaus ( 2 Wohnungen im ganzen Haus)!!!! Ich zahle über 30,00 € nur für Wartung im Jahr? Da ist die Anschaffung neuer Melder ja günstiger ? Wer erstattet mit eigentlich die Kosten für Rauchmelder die ich selber angeschafft habe und nun durch das neue Gesetz durch die Wohnungsgesellschaft ersetzt werden? Werden hier nicht Bürger doppelt abgezockt obwohl sie sich schon um die Rauchmelder gekümmert haben? Ich möchte selbst entscheiden können welchen Rauchmelder ich installiere.

    Grüße

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Beatrix,

      es gibt keine Regelungen für die Kosten zur Wartung oder Anschaffung von Rauchmelder. Bitte verstehen Sie das wir Ihnen hier keine rechtliche Beratung zukommen lassen können. Ich weiss, dass dies unzufriedenstellend ist, aber der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall leider die Hausverwaltung. Grundsätzlich ist nur festzustellen, das es keine gesetzliche Regelung in NRW für Rauchmelder im Treppenhaus gibt.

  21. Hallo Herr Fischer,
    gilt die sofortige Pflicht auch für Grundsanierungen oder bleibt an dieser Stelle die angesetzte Frist zum nachrüsten in Kraft.
    Beste Grüße

    • Sebastian Fischer

      Verzeihen Sie wenn ich hier einfach zitiere:

      Von Seiten der Vertreter des öffentlichen Baurechts wird der Begriff meistens recht eng in der Weise ausgelegt, dass es sich dann um einen Neubau handelt, wenn bei einem Umbauvorhaben oder einer Gebäudesanierung wesentliche Teile der Bausubstanz insbesondere tragende Bauglieder in veränderter Form neu errichtet werden. Als untere Grenze für den Schutz des Bestandes wird ein Anteil von mindestens 50 Prozent der vorhandenen Bausubstanz angenommen, oftmals darf der Neubauanteil aber nicht mehr als 40 Prozent betragen. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, worauf sich diese prozentualen Anteile beziehen.
      Wird beispielsweise der vorhandene Dachraum eines fünfgeschossigen Altbaus zu Wohnzwecken umgebaut und zu diesem Zweck der gesamte Dachstuhl mit veränderter Kubatur 25 cm höher neu errichtet, so bedeutet das für den umzubauenden Gebäudeteil „Dachstuhl“ einen Neubauanteil von 70 Prozent; bezieht man den Umbau aber auf das gesamte Gebäude, liegt der Neubauanteil bei höchstens 20 Prozent.
      Betroffen von der Auslegung dieser Anteile und der Art einer Baumaßnahme im Bestand sind wesentliche baurechtliche Bestimmungen, wie die zulässige Abstandsfläche, und die bautechnische Ausbildung raumbegrenzender Bauteile, wie Wände und Decken. Während im Altbau die Holzbalkendecke unter den Bestandsschutz fällt, muss bei einem Neubau von Wohnräumen die Geschossdecke den Anforderungen des Brandschutzes genügen und F-90-Qualität aufweisen. Dies erfordert vollkommen andere Baukonstruktionen.
      Ortsnamen

      Quelle: Wikipedia

  22. Hallo,
    Rauchmelder sind in allen Schlafräumen und Fluren zu installieren. Wie verhält es sich mit Wohnräumen (hier Wohnzimmer), die Durchgangszimmer zwischen Schlafräumen und Wohnungseingangstür sind? Ist hier zwingend ein Rauchmelder zu installieren oder nicht? Im Flur vor den Schlafräumen sowie im Flur hinter der Wohnungseingangstür befinden sich bereits Rauchmelder.
    Vielen Dank

    • Hallo,

      als Flur zählen auch Treppenräume eines Einfamilienhauses und Durchgangszimmer. Somit muss auch im Durchgangszimmer ein Rauchwarnmelder installiert werden.

      Ergänzend ist vielleicht noch interessant:
      Die Planung, der Einbau, der Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung wird durch die EN 14676 geregelt.

      Beispiele für Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung:

      – Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen

      – Beherbergungsbetriebe mit max. 11 Gastbetten

      – Containerräume

      – Hütten und Gartenlauben

      – Flure und Gänge mit gesonderter Brandlast (z.B. Elektrogeräten)

      Ausgenommen sind Bereiche mit bauaufsichtlich geforderter Brandmeldeanlage.

  23. vermieter möchte meine wohnung mit r.melder ausstatten die mich im jahr 14euro pro stück kosten sollen.kann ich das verhindern wenn ich mir selber welche kaufe und wahrte? bitte um antwort danke im voraus.

    • Sebastian Fischer

      Da der Vermieter für die Anschaffung des Melders verantwortlich ist, kann er die Melder auch beziehen wo und wie er möchte. Da sich die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern unterscheidet, wäre eine kurze Information über Ihren Wohnort interessant.

  24. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ebenfalls ein Problem wegen der Rauchmelder.
    Es besteht keinerlei Zweifel an der Nützlichkeit von Rauchmeldern. Ich habe meine vor 3 Jahren bereits montiert. Ich bewohne eine genossenschaftswohnug in Duisburg. Auf die Frage was mit meinen bereits vorhandenen Rauchmeldern geschehen soll bekam ich zur Antwort, die können sie wegschmeißen oder bei Ebay versteigern. Der Gesetzgeber hat dass so festgelegt, da können sie nichts machen, das ist halt Pech. Abgesehen von der Art und Weise wie mit den Mitgliedern bei Problemen umgegangen wird, kann ich nirgendwo einen entsprechenden Gesetzestext finden. Sollte die o.g. Einlassung stimmen, dann ist es wieder einmal ein Beweis dafür, dass die Politik egal welcher Couleur Gesetze beschließt, ohne über die folgen für die Bürger vorher nachzudenken. Ist ja nicht unser Geld.
    Auszug aus dem Gesetz.
    NRW: Der neue Absatz 7 in § 49 der Bauordnung
    Der neue Absatz 7 in § 49 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
    „(7) Auszüge aus der Begründung:
    ….In bestehenden Wohnungen bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen weiterhin betrieben werden, soweit der Eigentümer sich von deren ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation überzeugt hat. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der einzelnen Melder (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung zuständig. Dies ist in der Regel der Mieter oder der selbstnutzende
    Eigentümer einer Wohnung.“
    „Dieses Gesetz tritt am 01. April 2013 in Kraft.“
    Sie haben als Ansprechpartner in einem vorhergehendem Beitrag auf die Zuständigkeit der Verwaltung verwiesen. Das bringt aber in unserem Fall nichts. Ich habe auch Verständnis dafür, dass Sie keine Rechtsberatung erteilen können, aber eine Information über eine weitere Vorgehensweise wäre schon wünschenswert, denn sonst macht diese Forum keinen Sinn.
    Mit freundliche Grüßen HJK

    • Sebastian Fischer

      Der Wortlaut der Pflicht ist wie folgt:

      (7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

      Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.

      Aktueller Stand : Sie sind für die Wartung und der Vermieter für die Anschaffung verantwortlich. Grundsätzlich hat also der Eigentümer der Wohnungen für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht zu sorgen. Das Problem bei der Beantwortung von Fragen wie Ihrer ist, dass die den Bereich des Mietrechtes betrifft und weniger die Rauchmelderpflicht selber. Ihre Bitte nach Informationen zu der Vorgehensweise können wir daher leider auch nicht nachkommen, da dies eben eine Rechtsberatung wäre.

  25. Hallo!
    Herzlichen Dank für die informative Zusammenstellung.
    Heute war ich unterwegs, um Rauchmelder zu kaufen. Nun habe ich auch welche entdeckt, die für den Einsatz in der Küche vorgesehen sind. Wie sinnvoll ist das?
    Leider weiß ich auch immer noch nicht, zu welchem Gerät ich greifen soll. Gibt es keinerlei Testberichte dazu – von Warentest o.ä.?
    Vielen Dank vorab und Grüße aus NRW!

  26. Hallo,
    heute hatte ich einen Prospekt eines Elekrobetriebes im Briefkasten der darauf aufmerksam macht, das bis 31.12.2014 Rauchmelder eingebaut sein sollen. Er schreibt ausserdem das die Rauchmelder von einer „Fachkraft für Rauchmelder“ abgenommen müssen, von der ich eine Abnahmebescheinigung erhalte, die im Brandfall für die Versicherung wichtig ist.
    Meine Frage: muss ich die von mir eingebauten Rauchmelder von einer Fachkraft abnehmen lassen??
    Vielen Dank aus Hessen

    • Sebastian Fischer

      Die Wartung von Rauchmelder muss nicht durch eine Fachkraft für Rauchwarnmelder vorgenommen werden. Im entsprechenden Absatz der DIN14676 handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Jedoch gibt es bei der Montage und der Wartung von Rauchwarnmeldern eine Menge zu beachten, weswegen es durchaus Sinn macht, eine Fachkraft hinzu zuziehen durchaus Sinn macht.

  27. Guten tag mein frage zu den Rauchmeldern,ich wohne in Hessen kommt dort der Vermieter für die Installation und Wartung auf,und kann er die Kosten auf die Mieter legen ?

    Mit freundliche Grüßen
    Bernhard Fladung

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Fladung,

      in Hessen ist der Vermieter für die Anschaffung der Melder verantwortlich und der Mieter für die Wartung. So werden auch die Kosten verteilt.

  28. Hallo,

    ich bin seit 9 Jahren Eigentümer in BW und hatte damals beim Einzug gleich in jedes Schlafzimmer, Flur und in die Küche einen Rauchmelder mit TÜV Siegel und DIN-Norm eingebaut.
    Alle 3 Monate überprüfe ich regelmäßig die Rauchmelder auf ihre Funktion.
    Letzte Woche hatten wir jetzt unsere Eigentümerversammlung dabei sagte die Dame von der Hausverwaltung dass wir als Eigentümer verpflichtet sind Rauchmelder in unsere Wohnungen zu verbauen, was ja auch stimmt.
    Allerdings behauptete die Dame von der Verwaltung, dass ich mir trotzdem Rauchmelder von der Firma (wie es der Zufall auch will, mit gleich organisiert hat) anschließen lassen muss, obwohl ich schon wie bereits erwähnt einige Rauchmelder besitze, da es angeblich die Versicherung es so will. Jeder im Haus müsste mindestens 4 Rauchmelder verbauen lassen, optional könnten aus mehr sein, die Kosten pro Melder belaufen sich auf 35€ + Montagekosten, die „jährliche“ Wartungskosten belaufen sich pro Melder auf 4€.
    Jetzt zu meiner Frage:
    Bin ich wirklich verpflichtet wie es die Dame von der Verwaltung behauptet, mir trotzdem Rauchmelder in meiner Wohnung von der Firma verbauen zu lassen, obwohl ich schon seit Jahren welche im Einsatz habe?
    Wenn ich „nicht“ dazu verpflichtet bin, wo kann ich es eindeutig nachlesen bzw. nachschlagen etc. ?
    Ich sehe es irgendwie nicht ein, meine voll funktionsfähigen Rauchmelder wegzuwerfen (wie es die Hausverwaltung behauptet) nur damit die Firma die mit der Hausverwaltung zusammenarbeitet Geld verdient.Würde mich über eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    T.Yalniz

  29. Hallo,

    Ich spiele hier mal Nostradamus: Dieser Schwachsinn für Privathaushalte wird genauso schnell wieder von der Bildfläche verschwinden, wie er aufgekommen ist.
    Bis vor kurzem gab es noch nicht mal einen professionellen Brandmelder, welcher rein durch die Batterie bzw. das Warnsignal über Funk übertragen werden durfte. Dies war zwingend aus Redundanzgründen über Kabel (LSN,GSM,…) erforderlich. Geschweige denn, dass diese Melder aus versicherungstechnischer Sicht von Laien in Betrieb genommen werden durften. Da höre ich jetzt schon den Aufschrei, wenn mal wirklich was passieren sollte…. Von Funktionserhalt will ich jetzt gar nicht erst anfangen, glaube nicht, dass ein Endkundenprodukt E90 oder ähnliche funktionserhaltende Eigenschaften besitzt. Und dass die Feuerwehr anrückt und einen Brand löschen kann, weil so ein Melder los geht, tja da frage ich mich warum die „richtigen“ Anlagen eine Aufschaltung auf die Feuerwehrleitzentrale haben, das könnte ja alles so viel einfacher sein. Ach übrigens müsste man dann auch gleich alles aus Pvc/Plastik/brennbares Material aus den Fluren, welche dann ja Fluchtweg sind, entfernen und halogenfrei machen, denn die meisten Brandopfer liegen ja Verätzungen/Erstickungen/Vergiftungen zu Grunde.
    Fazit: Mal Abwarten und schauen, wäre nicht das erste Mal, dass in Deutschland etwas entschiedenes wieder rückgängig gemacht würde.
    Bin immer wieder über die hellen Köpfe erstaunt, welche sich offensichtlich im Koksrausch auf der Bundestagstoilette so eine Xxxxxxxx ausdenken.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Schwall,

      ich denke Sie verwechseln hier einiges. Im Privatbereich werden keine Brandmelder eingesetzt, sondern Rauchwarnmelder. Warum glauben Sie das Rauchmelder Unsinn sind?? Eine Einrichtung zu schaffen die bei einem Brand warnt, kann in unseren Augen kein Unsinn sein. Sie schreiben ja selber, dass ein Großteil der Menschen zumeist den Schäden durch Vergiftungen/Erstickungen erliegen. Genau davor schützt ein solcher Melder.

      Des Weiteren sind Fluchtwege auch Fluchtwege ohne Rauchmelder. Frei von Brandlasten sollten diese Wege in jedem Fall sein.

      • annelise schwall

        Hallo Herr Fischer,

        nein, ich denke nicht, dass ein Rauchmelder Unsinn ist, ich denke, dass eine zwingende Vorschrift für solche in Privathaushalten Unsinn ist.
        Wieviele Leute sterben/verletzen sich, weil sie die Treppe runter fallen?
        Soll der Gesetzgeber deswegen dann vorschreiben, dass demnächst alle Haushalte ihre Treppenbereiche in Schaumstoff hüllen müssen?
        Man könnte zu der Erkenntnis gelangen, dass vor 50 Jahren, jedes zweite Gebäude abgebrannt sein musste.
        Meine Polemik gilt nicht der Funktionsweise eines Rauchmelders, lediglich der Unverhältnismässigkeit in der Gesetzgebung und den daraus resultierenden Konsequenzen im Schadensfall.

        Mfg

  30. Ich wollte auch mal meinen Beitrag dazu geben, finde es so lustig wie die Leute hier über Dinge diskutieren. Die Menschen geben so viel Geld für Dinge aus die man nicht braucht aber 5 bis 20 Euro für ein Bauteil das Leben retten kann hat man nicht übrig ist schon schade das man über rauchmelder streiten oder diskutieren muss ob es sinnvoll ist oder nicht.
    Auch Leute die über Berufe sprechen ob sie sinnvoll sind oder nicht hat doch auch nichts mit den Rauchmelder zu tun.
    Würde ja gerne mal wissen was hoffentlich nicht passieren soll, wer wirklich mal in die Lage kommt und denkt dann hätte ich nur ein Rauchmelder gehabt.
    Der Rauchmelder schützt ja nicht vom Brand aber er Rettet Leben weil er den Rauch frühzeitig erkennt.
    Also bitte nicht so viel darüber diskutieren sondern machen.
    In Hessen sind Rauchmelder ja bis zum 31.12.2014 Pflicht.

    Vg

  31. Guten Tag,

    wie sieht die Pflicht aus, wenn der Mieter bereits eigene Rauchmelder eingebaut hat, dies schriftlich zusichert und die Wartung selbst übernimmt.
    Kann die Versicherung bei einem Schadensfall Leistungen kürzen, falls der Mieter dieser Pflicht dann nicht nachgekommen ist?

    Schöne Grüße

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Leyerle,

      es spricht nichts dagegen wenn der Mieter Ihnen gegenüber die Kauf der Rauchmelder belegen kann und er die Wartung, entsprechend der LBO, selber übernimmt. Ob die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzt hängt von der Versicherung ab. Hier macht es Sinn einmal nachzufragen was genau im Schadensfall passiert.

      • Paul Christians

        Was besagt denn die LBO über den Wartungsumfang? Was muss denn gewartet werden? Batteriestatus? Signalfunktion? Was noch?

        • Guten Tag Herr Christians,

          die LBO bezieht sich auf die DIN 14676. Diese dient erläutern die Wartung genauer. Mit der Wartung müssen folgende Fragen geklärt werden:

          Entsprechen der Montageort und damit die Umgebung des Rauchmelders der DIN-Vorschrift?
          Ist das Eindringen von Rauch in den Rauchmelder durch die dafür vorgesehenen Öffnungen gewährleistet?
          Ist das Gerät funktionsrelevant beschädigt?
          Sind alle Funktionen (Batterie, Netzanschluss, Testtaste und Alarmsignale) betriebsbereit?

          Ggf. vorhandene Mängel müssen beseitigt werden.

  32. So ein Schwachsinn!!!
    Ein Rauchmelder ist sicherlich eine sehr gute Schutzeinrichtung, aber sie zur Pflicht machen.
    Wieder ein Stück Entmündigung vom Bürger. Demnächst werden dann auch feuerfeste Schalfanzüge vorgeschrieben und wehe dem der bei einer nächtlichen Kontrolle keinen an hat 😉
    Ich hatte Rauchmelder, aber seit dem es zur Pflicht geworden ist, hab ich alle entsorgt. Leute, lasst euch nicht alles gelfallen, jeder muss selbst entscheiden ob er einen Rauchmelder haben will oder nicht!

  33. An die Sparfüchse und Berufsskeptiker,

    leider muss der Gesetzgeber dieses Thema platzieren und regeln da, wie manche Kommentare bestens belegen, offenbar Nichtwissen die Vernunft besiegt.

    Wir haben nun die Möglichkeit mit wenig Geld und Aufwand ein hohes Risiko zu minimieren. Seien Sie doch froh, statt wirre Vergleiche an den Haaren herbeizuziehen.

    Ärgerlicherweise gibt es auch in meinem Freundeskreis Unbelehrbare, die alle Steckdosen absichern, die Kids mit Fahrradhelm ausstatten und teure Bio Lebensmittel kaufen, einen Rauchmelder aber, weil er ja ach so hässlich ist, nicht anbringen! Die meisten Brände entstehen nun mal durch elektr. Geräte – nicht durch offene Feuer! Es reichen nun mal ein paar wenige Atemzüge um für immer einzuschlafen.

    Schöne Grüße

  34. Von wegen, wirren und an den Haaren herbeigezogenen Vergleichen. Wenn ich das durchrechne bleibt nur noch bittere Ironie. Hoffentlich bleiben wir von der Atemschutzmaske, als Ergänzung zum feuerfesten Schlafanzug, verschont.
    Sehe mich jetzt auch gezwugen mit der Thematik Rauchmelder auseinander zu setzten.Neulich kam die Einladung der Hausverwaltung zur Eigentümerversammlung. Lebe in BaWü, selbst genutzte Eigentumswohnung(allerdings Altbestand), also noch bis Ende des Jahres Zeit.
    Die Ablesefirma hat sich natürlich auch schon mit einem unschlagbaren Angebot hervorgetan. Für 20 Wohnungen, werden jew. 4 Rauchmelder pro Wohnung veranschlagt. Die Geräte können für 10 Jahre gemietet, oder gekauft werden. Kosten bei Kauf 2057 Euro + 175 Euro für Funktionsprüfung/Jahr + 115 Euro für monatliche Fernprüfung/Jahr.
    Zzgl.Mehrwertsteuer. Macht ca. 6000 Euro in zehn Jahren!!
    Frage 1: meine Wohnung besteht aus zwei Zimmern(Schlaf/Wohn), Küche, Bad, Flur, einem kleinen Wintergarten und einem noch kleineren Abstellraum. Dann käme ich doch trotzdem mit jeweils einem Melder in Schlafzimmer und Flur aus, oder? Oder zählt das Wohnzimmer als Fluchtweg aus der Küche, und somit im Wohnzimmer auch noch einer nötig.
    Frage 2: Die Rechnung oben bezieht sich nur auf die Wohnungen. Wie siehts mit dem Rest aus? Meine Wohnug befindet sich im einem Objekt aus drei Häusern, mit bis zu 4 Stockwerken.
    Ist dann jedes Stockwerk/Treppenhaus auch noch mit den Meldern auszurüsten? Was ist mit Waschraum, und Kellerraum, dem Weg zur Tiefgarage, der auch noch aus durch Türen getrennten Räumen besteht? Dann kämen nochmal ca 20 weitere Rauchmelder dazu…macht dann 7500 Euro…
    Günstig ist das nicht mehr!! Trotzdem würde ich mich über Antwort auf meine fragen freuen.
    VlG

    • Hallo,

      bei 2057 Euro für die Melder insgesamt, können Sie auf jeden Fall sehr hochwertige Geräte kaufen. Darauf sollten Sie dann auch achten. Wissen Sie schon, welcher Herstelle zur Wahl steht? Mir ist nicht ganz klar, warum eine Funktions- UND Fernwartung durchgeführt wird. Welchen Sinn soll die Fernwartung haben?

      Zu Frage 1: Das Wohnzimmer zählt nur als Fluchtweg mit Rauchmelderpflicht, wenn Sie von einem Aufenthaltsraum (z.B. Schlafzimmer) aus durch dieses hindurch müssen, um die Wohnung zu verlassen. Die Küche zählt nicht als Aufenthaltsraum, es sei denn, es handelt isch um eine Wohnküche.

      Zu Frage 2:
      Die Rauchmelderpflicht bezieht sich auf Wohneinheiten. Diese enden an der Wohnungstür, sodass das Treppenhaus nicht ausgestattet werden MUSS. Das Gleiche gilt für Keller, Garage….

      Viele Grüße

  35. Hallo und danke für die Antworten.

    „…..bei 2057 Euro für die Melder insgesamt, können Sie auf jeden Fall sehr hochwertige Geräte kaufen. Darauf sollten Sie dann auch achten. Wissen Sie schon, welcher Herstelle zur Wahl steht?….“
    Es handelt sich um den „funkenden Warnmelder Fumonic 3“. Eingesetzt von einem recht grossen Ablesedienst. Sonst scheinen keine zur Wahl zu stehen.

    „…. Mir ist nicht ganz klar, warum eine Funktions- UND Fernwartung durchgeführt wird. Welchen Sinn soll die Fernwartung haben?….“
    Vielleicht um den Mietern/Eigentümern noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen?!?

    „….Zu Frage 1: Das Wohnzimmer zählt nur als Fluchtweg mit Rauchmelderpflicht, wenn Sie von einem Aufenthaltsraum (z.B. Schlafzimmer) aus durch dieses hindurch müssen, um die Wohnung zu verlassen. Die Küche zählt nicht als Aufenthaltsraum, es sei denn, es handelt isch um eine Wohnküche….“
    Tja, ich muss meine Wohnung nicht durch dieses verlassen, aber ich könnte.

    „…Zu Frage 2:
    Die Rauchmelderpflicht bezieht sich auf Wohneinheiten. Diese enden an der Wohnungstür, sodass das Treppenhaus nicht ausgestattet werden MUSS. Das Gleiche gilt für Keller, Garage…“
    Danke.Das bestätigt mich in der Annahme, dass dieses Angebot total überzogen ist. Sowohl was die Kosten als auch die Anzahl der Geräte betrifft. Statt dessen werden Keller,Zugang zu den Kellern,Waschküche,Treppenhaus…aufgeführt, so dass der Eindruck entsteht, diese müssten auch noch ausgesttat werden. Ich werde das auf jeden Fall zur Sprache bringen.

    Viele Grüße

  36. Ich finde das gut und jeder Vermieter sollte auch Rauchmelder installieren! Es ist doch auch in seinem Intersse, dass seine Bude nicht abfackelt. Aber am wichtigsten ist doch der Schutz für die Mieter. Und die Rauchmelder kosten doch nun wirklich nicht die Welt. Wir haben eine kleine Eigentumswohnung, da haben wir trotz dass wir noch keine Rauchmelderpflicht hatten, sofort Rauchmelder installiert. Wir haben dabei allerding auf eine lange Batterielaufzeit geachtet, nicht dass wir unseren Mieter alle zwei Jahre stören müssen.

  37. Hallo, schaden Rauchmelder Menschen mit Herzschrittmachern, wenn sie direkt über deren Bett ca.in 1m Abstand installiert sind ? Danke, warte auf baldige Antwort….

    • Hallo,

      der Rauchwarnmelder kann einen Herzschrittmacher so nicht beeinflussen.

      Viele Gruße

    • CYBERYOGI =CO=Windler

      Gegen Elektrosmog sollte man (nicht nur bei Herzschrittmacher) auf jeden Fall darauf achten KEINE Funk-Rauchmelder zu verwenden. Die geben nämlich ca. stündlich einen recht starken Funkimpuls ab um die Verbindung zu testen. Technisch ist dies völlig unnötig, da ein einmaliges Funk-Testsignal bei manuellem Druck auf den Testknopf (leuchtende LED an anderen Meldern zeigt dann ob es auch dort ankam) völlig ausreichen würde, denn der Test nach Installation und Batteriewechsel ist sowieso nötig.

      Zudem neigen Funkmelder in Mietshäusern zu Fehlalarmen im ganzen Haus, sobald irgendein Mieter seine Zigarre unter einem der Melder pafft oder eine Oma mal wieder ihrer Pellkartoffeln im Topf einäschert.

      • Sebastian Fischer

        Sehr geehrter Herr Windler,

        leider ist das falsch. Funkrauchmelder senden nur im Falle eine Alarms ein Funksignal, anderfalls könnten solch lange Batterielaufzeiten nicht realisiert werden. Eine Kontrolle der Funkstrecken wird nicht durchgeführt.

        Des weiteren ist es absolut unüblich Funkrauchmelder in einem Mietshaus wohnungsübergreifend einzusetzen, da es es aus den von Ihnen beschriebenen Gründen gar keinen Sinn macht.

  38. Wehe wenn es wirklich brennt! – Wer beteiligt die Älteren – wer sieht die Bedürfnisse –

    Beispiel Brandschutz. Die nachträglich eingebauten Rauchmelder lösen insbesondere in Seniorenheimen, im betreuten Wohnen, ständig Fehlalarme aus, so die bundesweite Erfahrung. Die kleinen Einzimmerwohnungen sind sowohl offener Schlafraum, Wohnraum als auch Küche. Mit Dusche mit WC sind das oft keine 30 qm. Liest man die Zielsetzung, dann will man den Bewohnern so viel wie möglich die Selbständigkeit erhalten. Seit Rauchmeldereinbau und Fehlalarm bei Küchendunst wird das Essen nicht mehr selbst zubereitete. Wurstspatzen mit Zwiebeln, Leberkäse mit Ei etc. können die Feuerwehr rufen. Da bleibt der Herd besser kalt.

    Itzehoe | BMA. Drei Buchstaben, die die Mitglieder der Itzehoer Feuerwehr von der Arbeit weg reißen, aus der Freizeit oder gar aus dem Bett. BMA steht für Brandmeldeanlage, und wenn der Alarm kommt, dann müssen die Helfer dorthin eilen. Ärgerlich, wenn es dann nur ein technischer Defekt war. Mehr als ärgerlich, wenn es ständig vorkommt. Feuerwehr musste in diesem Jahr schon 20 Mal zum Haus an der Stör ausrücken.

    Ilmenau: Stadtbrandmeister Eckhard Gille spricht von 31 Fehlalarmen 2010 wegen auslösender Brandmelder …usw.usf.

    Beispiel einer Einsatzmeldung aus B-W. Das Dutzend ist längst voll!:
    Am 09.07.2012 wurde die Feuerwehr xxxxxx um 8:29 Uhr in die xxxx Straße gerufen. Dort hatte die Brandmeldeanlage eines Altenheims ausgelöst. Wie sich herausstellte war dies durch eine Rauchentwicklung bei der Nutzung einer Küchenzeile geschehen. Die Feuerwehr xxxx war mit zwei Fahrzeugen und 18 Mann im Einsatz, zudem war vorsorglich die Feuerwehr aus xxxxx mit drei Fahrzeugen auf der Anfahrt, musste aber nicht tätig werden.

    Die Einzimmerwohungen sind mit einer Kochnische ausgestattet. Die Bewohner können sie nicht mehr bestimmungsgemäß nutzen. Wenn angeröstete Zwiebel, heisse Würstchen, Tee, Kaffee, aufgewärmte Wurstspatzen oder angebratener Leberkäse derartige Feuerwehreinsätze auslösen, dann sind die technischen Einrichtigung schlicht ungeeignet und für die Fehlalarme ursächlich. Es geht um die betagten Bewohner, für die die Fehlalarme und die Feuerwehreinsätze ein Trauma darstellen und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

    Es handelt sich um eine undifferenzierte staatlich sanktionierte Rauchmelderabsatzförderung. Der Brandschutz ist keine Frage, aber das sind keine brauchbaren ausgereifte Lösungen wie die Erfahrungen bereits zeigen. So kann das nicht weitergehen!

    Bei dieser Entwicklung wird sicher bald eine Fehlalarmversicherung angeboten werden. Es gibt Fälle, da wurden mehrere Hundert Euro von der Feuerwehr in Rechnung gestellt; und und und ..

    …Batterie schwach, es pipst. Bewohner im Urlaub. Nachbar ruft die Feuerwehr. Türe gewaltsam geöffnet. Es bleiben Kosten und der Schaden dazu. Keiner haftet, keiner zahlt!

    Jetzt werden billige Funkruachmelder angeboten. 15 Melder kann man vernetzen, alle schlagen Alarm, wenn einer „Rauch“ erkennt. Viel Spaß mit den Folgen bei einem Fehlalarm.

    Es gibt keine einheitlichen Regelungen. Ortssatzungen regeln die Kostenberechnung der Feuerwehr bundesweit und auch in Baden-Württemberg völlig unterschiedlich. Wer haftet und wer zahlt ist völlig offen und man darf würfeln.

    Es ist nichts wirklich geregelt, aber der Installationszwang einer unausgereiften Technik ist schon mal festgelegt. Ein insgesamt völlig unhaltbarer Zustand. Eine weiteres Ärgernis für die Bürger und eine Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte und Gerichte. Schutz, Vorbeugung und Vorsorge ja, aber nicht so!

    • Guten Tag Frau Civis,

      es ist zwischen Brandmeldeanlagen (BMA), die dem Persoen- und Sachschutz dienen und Rauchmeldern, die allein dem Personenschutz dienen, zu unterscheiden. Die Rauchmelderpflicht bezieht sich auf Wohnräume, die nicht durch BMA ausgestattet werden müssen (Ausnahme Baden- Württemberg).
      Bei Täuschungsalarmen ist es wichtig, die Ursache zu klären. Handelt es sich um einem minderwertigen Melder, der empflindlicher auf Störfaktoren reagiert? Ist der Melder korrekt montiert? Wissen die Bewohner, wie ein Rauchwarnmelder funktioniert und was zu beachten ist? Beachtet man diese Punkte, ist das Auftreten eines Täuschungsalarms sehr unwahrscheinlich. ES ist also nicht die Technik unausgereift, sondern das Wissen zum Umgang nicht ausreichend vorhanden.
      Lesen Sie zum Thema FW-Einsatz auch: https://rauchmelderpflicht.net/2014/02/rauchmelder-fehlalarm-wer-traegt-die-kosten-fuer-aufgebrochene-wohnungstueren/
      Viele Grüße

      • Guten Tag Frau Fischer,

        es geht um Baden-Württemberg. Fehlalarm ist Fehlalarm, unabhängig vom Bundesland und unabhängig ob ein Alarm dem Personen- oder Sachschutz dienen soll. Die Unterschiede und die Unterscheidung sind bemerkenswert! Die optischen Rauchmelder sind in den Heimen still an die BMA angeschlossen. Die Melder sind sicher nicht minderwertig. Sie sind schlicht für eine Einzimmerwohnung mit Kochnische ungeeignet. Eine „korrekte Montage“ solcher Melder dürfte hier selten möglich sein. Die Bewohner bemerken den stillen Fehlalarm erst, wenn die Feuerwehr im Anmarsch ist und vor der Türe steht.

        Was müssen denn die betagten Bewohner wissen? Nein, da kann ich nicht folgen, bitte nicht den Heimbewohnern die Schuld zuschieben, das ist alles unausgereift, sowohl die Technik als auch die rechtlichen Regelungen. Es ist Vorschrift, also werden Rauchmelder nachgerüstet und montiert. Bedingungen, z.B. fehlende Abluftanlage, Funktion und Nebenwirkungen werden nicht mehr hinterfragt.

        Die Herde sind in den meisten Heimen mit einer automatischen Abschaltautomatik ausgestattet. Ein Brand wegen vergessenem Essen auf dem Herd ist so gut wie ausgeschlossen. Dampf und Dunst selbstverständlich nicht. Optische Melder sind keine Rauchmelder, wie sie bezeichnet werden. Sie reagieren auf jeden Dunst den die Optik erreicht. Kohlenmonoxid- oder Hitzemelder wären eher angebracht, aber es sind Rauchmelder vorgeschrieben:
        http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauOBW2010V2P15%20jlr-BauOBW2010V1P15

        Hier noch als Beispiel eine dieser Uralt-Satzungen, die als Grundlage für Kostenrechnungen dienen:

        http://www.ingersheim.de/resources/ecics_34.pdf

        Diese gibt es mindestens in Baden-Württemberg wohl in diverser Ausführung nicht nur einmal.

        Ich bleibe dabei, die Regelungen sind zu allgemein, unausgereift und die geforderte Technik passt dazu nicht und ist oft ungeeignet.

        Wenn sich hier nichts ändert, werden wir in den nächsten Jahren Rechtsanwälte und Gerichte beschäftigen.

        • In der vorhergehenden Antwort wurden Täuschungsalarm und Bundesland auch nicht in Zusammenhang gebracht. Ich weise noch einmal darauf hin, dass es einen Unterscheid zwischen Brand- und Rauchmeldern gibt. Genauso wird der Einbau von BMA nicht mit der Rauchmelderpflicht geregelt.
          Diese Seite setzt sich also mit der Rauchmelderpflicht auseinander. Die Regelungen zum Brandschutz sind ein sehr weitumfassendes Thema. Dies würde den Rahmen sprengen und das eigentliche Thema dieser Seite verfehlen.
          In privaten Haushalten und Mehrfamilienhäuser werden Rauchmelder eingebaut, nicht Brandmeldeanlagen!

          • Die Problemstellung der Thematik bleibt dabei die gleiche, egal ob BMA oder Rauchmelder…

          • Sebastian Fischer

            Leider eben nicht! Frau Civis wirft hier verschiedene Sachen zusammen in einen Topf. Zumal dieses Blog sich nicht mit Brandmeldeanlagen und der damit verbundenen Alarmierung der Feuerwehr auseinandersetzt. Abgesehen davon könne wir auch nicht bestätigen, dass Rauchmelder übermässig viele Fehlalarme auslösen. Auch die falsche Montage hat weniger was mit dem Produkt zu tun, als mit dem Monteur.

  39. Hallo!

    Ich bewohne eine 1-Zimmer-Whg. in Niedersachsen. Ich habe im Schlaf/Wohnraum einen RM installiert. Ich habe einen Flur mit integrierter Kochnische, von dem auch das Bad abgeht und der mein einziger Fluchtweg ins Treppenhaus wäre. Muss ich dort ebenfalls einen RM installieren? Die Kochnische hat kein Fenster und es würde wahrscheinlich ständig Fehlalarm geben, da alles sehr beengt ist und der RM quasi über den Kochplatten hängen würde. Wie ist dies rechtlich zu sehen? Ist dieser Raum nun Küche, Flur oder Durchgangszimmer?

    • Hallo Milla,

      da die Küche in Ihrem Fall eben auch der Fluchtweg wäre, müsste hier ein Rauchmelder installiert werden. Eine Option, je nach Raum, wäre die Montage an der Wand, 50 cm unter der Decke. Mehr Informationen zur richtigen Installation finden Sie in unserem Rauchmelder-Lexikon. Link

  40. Hallo,

    Ich habe da mal eine Frage. Wir wohnen in einem 6 Familienhaus in Niedersachsen.
    Unser Vermieter macht bis jetzt immer noch keine Rauchmelder installiert. Selbst in den neu vermieteten Wohnung sind auch keine installiert. Kann man den Vermieter dazu zwingen?? Den laut Rauchmelderpflicht Landkarte ist es Pflicht in Niedersachsen. Da sollte man lieber nachlegen. Denn es kann nicht sein, das Vermieter immer mehr Geld haben wollen und nichts für die Sicherheit der Mieter tun.

    • Sehr geehrter Herr Rumpf,

      für Bestandsbauten die vor dem 1.November 2012 gebaut wurden, gilt eine Übergangspflicht bis zum 31.12.2015. Bis dahin hat Ihr Vermieter Zeit die Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten.

  41. Darf ich einen Versuch zur Aufklärung leisten?
    Viele der Kommentare lassen einen unterschwelligen Ärger erkennen, der sich an den Kosten, der Technik oder der generellen Sinnhaftigkeit festhält. Ich persönlich muss sagen, ich fühle mich durch die Rauchmelderpflicht in erster Linie persönlich in meiner Fähigkeit zur Gefahrenabwehr und -einschätzung teilweise entmündigt.
    Dieses Gesetz, das mittels Drohungen des Verlusts von Versicherungsleistungen durchgesetzt wird, nimmt mir eine Sorgfaltspflicht und degradiert mich in meiner Kompetenz.
    Wenn ich nun aber resignierte, zähneknirschend Rauchmelder anbringe und mir denke: „Jetzt kann ja nichts mehr passieren – soll das Ding mal schön aufpassen!“ ist genau das Gegenteil erreicht – ein Brand könnte durch eine erhöhte Sorglosigkeit womöglich sogar eher ausgelöst werden.
    Also was soll ich tun? Mich widersetzen oder folgen und mich fühlen wie ein Schaf?
    Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen. Ich persönlich werde nun in unserem Haus die nötigen Geräte aus der mittleren Preisklasse kaufen, installieren und regelmäßig überprüfen, so wie es das Gesetz will (lege artis). Danach werde ich Michel Foucaults Aufsatz über die „Bio-Macht“ nochmals lesen und verstehen, woher solche Gesetze politisch überhaupt kommen.
    Und ich werde einen philosophischen Ansatz verfolgen, der da heißt „Ich bin frei, WEIL ich die Gesetze befolge“.
    Gar nicht so einfach…
    Viele Grüße und Ihnen alles Gute!

  42. Das ist alles reine Geschäftemacherei. Da hat der Staat den Lobbyisten nachgegeben, damit die jetzt das große Geschäft machen. Mehr steckt da nicht dahinter.

    • Sebastian Fischer

      Und das ist reine Spekulation. Vielleicht auch um Menschen zu schützen? Vielleicht auf Druck der Berufsfeuerwehren? Vielleicht aber auch um das Bruttoinlandsprodukt zu erhöhen? Wer weiss das so genau?

  43. Guten Tag,

    momentan befinde ich mich noch in der Ausbildung in Baden-Württemberg, und das noch bis zum Sommer 2015. Danach habe ich vor, nach Bayern zurückzukehren (am Liebsten wäre mir die Gegend in und um München).

    Ich bin von Geburt an blind. Also braucht man da ja auch sicher irgendein Modell, das bei Fehlalarm relativ gut abgestellt werden kann. Kann mir da irgendwer irgendein Gerät empfehlen?

    Zudem würde mich auch interessieren, welche Vorschriften in Sachen Rauchmelderpflicht in Bayern denn im Detail gelten? (Habe vor, so in ein Paar Jahren eine Eigentumswohnung zu kaufen.)

    Freundliche Grüße

    T. Lommer

  44. …. ich habe da auch eine Frage:
    Ich wohne in Baden Württemberg. Meine 1-Zimmer-Wohnung hat nicht mal 35m². Natürlich kommt ein Rauchmelder ins „eigentliche Zimmer“. Muss ich bei dieser kleinen Größe tatsächlich noch einen zweiten in den Flur machen? Der Flur ist lediglich 5m² groß und daran schließen jeweils Bad (keine 4m²) und Küche (ebenfalls keine 4m²) an. Außerdem hat die Küche keine Türe (also ausgehängt). Wenn da noch ein Brandmelder im Flur hängt, ist der ja auch sehr nah an Wasserdampf aus eben diesen Räumen dran??? Frage mich, ob der dann nicht ständig Alarm schlägt?
    Mir geht es nicht drum, da unbedingt keinen zweiten anbringen zu wollen, sondern tatsächlich um sinnvoll/nicht sinnvoll und muss/nicht muss.
    Wer „entscheidet“ das, was da sinnvoll ist? Kann das jemand „prüfen“, damit es quasi „offiziell ok“ ist, dass da nur 1 in die Wohnung muss (damit ich im Ernstfall keinen Stress bekommen könnte – falls denn mal andere Personen zu Schaden kommen würden o.ä.).
    Wenn ich im Flur darauf achte, dass er mindestens 50 cm von einer Wand weg ist, dann hängt er quasi direkt entweder vorm Badeingang oder vorm Kücheneingang….. ????

    Anwort wäre nett!

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Klein,

      leider spielt es keine Rolle wie gross der Flur ist. In jedem Fall muss dort ein Rauchmelder installiert werden. Ich kann Sie aber beruhigen. Da zwischen den Räumen in der Regel ein Türsturz ist, wird hier eher selten ein Fehlalarm ausgelöst.

  45. Hallo
    ich habe eine Frage zum Thema Umlage der Kosten für Rauchwarnmelder auf Mieter.

    Mir ist klar, dass in Hessen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Rauchwarnmelder (Also Betrieb, Miete, Wartung etc.) umlagefähig sind und somit auf den Mieter (mich) abgewälzt werden können. Nun bekam ich von meinem Vermieter einen Wirtschaftplan für 2014/15 zugesendet, in dem für Rauchmelder knapp 60€ pro Jahr angesetzt sind. Also in meinem Fall bei 3 Rauchmeldern 20€ pro Jahr. Da meine Eltern selber vermieten weiß ich aber, dass es beispielsweise von der Fa. Techem Rauchwarnmelder für 9€/Jahr (Miete und Wartung) gibt.
    Mir stellt sich nun die Frage: Muss ich mich meinem VErmieter beugen und die offensichtlich überzogenen Kosten für Rauchwarnmelder zahlen?
    Bislang habe ich in meiner Wohnung private Rauchmelder angebracht.
    Ich wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung. Vllt sogar mit einem Verweis auf Gesetzestexte die dies untermauern.

    Gruß
    Alexander Krug

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Krug,

      ich gebe Ihnen Recht. Die Kosten sind wirklich sehr hoch. Leider gibt es soweit ich weiss hierzu keine Urteile die einen bestimmten Kostenrahmen festlegen. Ich würde den Vermieter fragen, ob er mir die Kosten erklären kann.

  46. Hallo,

    ich habe ein Wohngebäude in Hessen mit 3 Mietparteien. In einer Partei wohnen mehrere starke Raucher und ich habe die Befürchtung, dass die von mir angebrachten Rauchmelder durch die Mieter abmontiert werden könnten, damit diese nicht durch den Zigarettenrauch ausgelöst werden. Wie kann ich mich am Besten absichern, damit nicht ich als Vermieter im Falle eines Brandes (bei abmontierten Rauchmeldern) haftbar gemacht werde?

    Danke vorab & freundliche Grüße.

    • Sebastian Fischer

      Abhängig vom Hersteller, speziell bei 10 Jahres Meldern, gibt es Vorrichtungen/Einrichtungen am Rauchmelder die eine Demontage verhindern. Leider kann man dann den Melder mit Gewalt immer noch abreissen, jedoch ist hier die Hemmung sicher grösser. Hat das Ihre Frage beantwortet?

      • Hallo Herr Fischer,

        vielen Dank für die schnelle Antwort. Gibt es im Rahmen der Rauchmelderverordnung ein Schriftstück, bzw. etwas Offizielles, welches den Punkt „Demontage / Missbrauch der Rauchmelder oder ähnliches“ beinhaltet (welches ggf. auch vom Mieter zu unterzeichnen ist)?
        Ich denke, dass eine Demontage gerade in starken Raucherhaushalten nicht unüblich ist und ich suche etwas, was auch den Mieter im Rahmen der Rauchmeldervorschrift offiziell in die Pflicht nimmt.

        DANKE im Voraus.

        Freundliche Grüße

  47. Hallo allerseits,

    ich halte die Rauchmeldepflicht für Blödsinn.
    1.) Im §44 steht, daß die Rauchmelder so angebracht werden müssen, daß frühzeitig Brand
    bemerkt werden kann. Warum müssen die im Schlafzimmer und im Flurangebracht werden?
    2.) IMHO entsteht Brand primär im Wohnzimmer (z.B. Weihnachtsbaum, el. Defekte an
    Fernseher, Stereoanlage) und in der Küche (z.B. durch Kochen, el. Defekte an Küchen-
    geräten wie Mikrowelle oder Herd).

    Ich bin deshalb der Meinung, die Rauchmelder gehören ins Wohnzimmer und in die Küche,
    aber nicht ins Schlafzimmer. Wenn ich nachts schlafe und das Wonzimmer fackelt ab,
    merke ich es erst – laut Gestetz – dann, wenn der Brand das Schlafzimmer (Türen sind
    geschlossen) erreicht hat. Und dann ist alles zu spät.

    Und den Spökes soll man auch noch als Mieter bezahlen? Ich weigere mich!

    • Sebastian Fischer

      Eine Ausrüstung zusätzlich zur Pflicht ist ja kein Problem. Die Pflicht will realisieren, dass der Fluchtweg vom Schlafzimmer durch die Flure der Wohnung zum Ausgang als Fluchtweh bleibt, daher wurde dieser Weg in der Pflicht mir Rauchmeldern versehen.

  48. Ich kann die Fehlalarme meiner Vorgänger nur bestätigen.
    Habe bei mir insgesamt 8 hochwertige Rauchmelder installiert,
    in eimen Jahr 2 Fehlalarme und nein,der Montageort ist absolut problemlos.
    Mein Kollege hat von einer Fachfirma hochwertige Rauchmelder einbauen lassen,innerhalb eines Jahres 4 Fehlalarme,natürlich nachts um 3 Uhr:-)
    Das ganze passt nicht zusammen

  49. Ich wohne im eigenen Einfamilienhaus in BW.Muß auch ich einen Rauchmelder installieren?

    • Sebastian Fischer

      Die Rauchmelder gilt auch für Ihr Haus. Egal ob Eigentumswohnung, Haus oder Mietwohnung überall müssen Rauchmelder installiert werden.

  50. Hallo,
    was ist, wenn mein Vermieter den Rauchmelder nicht fristgerecht anbringt (in Hessen ist nur noch ein Monat Zeit)?
    Und dies auch nach Aufforderung nicht tut!?
    Sprich was kann/muss ich dann tun und würde im Falle eines Falles auch meine Hausratversicherung nicht voll zahlen, auch wenn der fehlende Rauchmelder ja nicht mein Verschulden ist?

  51. Hallo,
    ich lebe in Baden Württemberg und bei mir wurden gestern Rauchmelder von der Firma Minol installiert. Meinem Vermieter wurde im Vorfeld gesagt, dass die Beratung darüber, wieviele und in welchen Räumen die Melder angebracht werden , vor Ort stattfindet.
    In Wirklichkeit kamen zwei Minol Mitarbeiter, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren und in windeseile jedem Raum, selbst Speicherräume Melder angebracht haben.
    Dadurch wurden in unserem Haus anstatt der gesetzlich geforderten sechs Rauchmelder, zwanzig Rauchmelder angebracht. Abgesehen davon, dass ich jetzt z.B. direkt über dem Fernseher ein ständig rot blinkendes Licht habe und meine Wohnung durch die Überzahl der Melder verschandelt wurde, kommt mir die Methode der Firma Minol betrügerisch vor.

  52. Guten Tag,
    bin ich als Mieter verpflichtet, den Vermieter auf seine Installationspflicht hinzuweisen oder muss ich als Mieter irgendetwas veranlassen? Wir haben weder seitens des Vermieters noch der Hausverwaltung etwas zum Thema Brandschutz gehört.
    Danke
    Michaela

    • Sebastian Fischer

      Als Mieter sind Sie natürlich nicht dazu verpflichtet, aber vielleicht ist eine Erinnerung an den Vermieter nicht schlecht 🙂

  53. Hallo,
    Mein Vermieter hat aus „Geldspargründen“ immer noch keine Rauchmelder in meiner Wohnung installiert (Rheinland-Pfalz). Wie sieht es denn nun aus, wenn es in meiner Wohnung brennt und die Hausratversicherung sagt „Nö, keine Rauchmelder, keine Erstattung“ . Haftet dann der Vermieter? Oder bleibe ich dann trotz Hausratversicherung auf dem Schaden sitzen?

  54. Frage:
    Es brennt in der Küche Rauchmelder auf dem Flur. Kommt die Versicherung für den Schaden auf?

  55. Ich wohne in Baden-Württemberg zur Miete. Mein Vermieter hat mich kurz vor Weihnachten (2014!) davon in Kenntnis gesetzt, dass die Rauchmelder in unserem Haus erst Mitte des Jahres 2015 in den Wohnungen installiert werden. Muss ich nun selber Rauchmelder beschaffen und installieren? Wie ist die Rechtslage im Schadenfall – muss ich bei einem Brand befürchten, dass meine Hausratversicherung nicht zahlt?

    Danke für jeden Tipp.

    • Sebastian Fischer

      Knifflige Frage. Laut Gesetz ist der Eigentümer der Wohnung verpflichtet sich um die Montage der Melder zu kümmern. Insofern würde dieser haften, wenn keine montiert sind.

      • Hallo Herr Fischer,

        danke für die Antwort. Da sich die Montage weiter verzögert – scheinbar sind die Dinger bis zum Jahresende nicht in der Vom DL geplaten Qualität lieferbar – werde ich mich wohl bei einem Anwalt beraten lassen.

  56. Sehr geehrte Leser und Leserinen,
    Es besteht zwar Rauchmelderpflicht Gesetz nach LBO, aber die hier gemachten Antworten sind Sachlich und Rechtlich falsch. Dieses sind tüpische Verkaufsgespräche, Angst schüren!
    Der die Antworten zu den Fragen gegeben hat kann diese nicht schriftlich belegen. z. B.:
    – Es gibt kein Schriftstück oder Gesetzesgrundlage, auch nicht von den Versicherungen,
    dass der Vermieter für die Installation der Rauchmelder verpflichtet ist oder dass er muss!
    – Bei Schadensfällen entstehen für Sie keine Nachteile, wenn Sie keine Rauchmelder haben,
    ausser Sie haben eine Vertragsänderung oder Hinweis Ihrer Versicherung erhalten,
    ansonsten muss die Versicherung den Brandschaden komplett übernehmen, erst recht
    wenn es zum Rechtsstreit vor Gericht kommt, denn kein Richter wird Ihrer
    Hausratversicherung oder bei Eigentümern der Brandversicherung wiedersprechen.
    – Für Sie ist masgebend was in Ihrer Versicherungspolice steht bzw. im Nachtrag. Sollte hier
    zum vorbeugenden Brandschutz bezüglich Rauchmelder nichts stehen oder Sie haben
    keinen Nachtrag/Ergänzung/Vertragsänderung erhalten, muss die Versicherung bezahlen.
    Gesetz hin oder her!!! Es gibt kein Gerichtsurteil oder eine anderslautenden
    Rechtssprechung die meine Aussage wiederlegen.
    Rauchmelder retten Leben, traurig dass man dafür ein Gesetz erlassen muss, dass nicht der normale Menschenverstand das Einsehen hat, für seine Sicherheit Rauchmelder (kosten ca. 13,00 EUR – 20,00 EUR pro Stück je nach Ausführung) zu installieren. MFG Wolfgang

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Oppel,

      danke für Ihren Beitrag, jedoch bin ich mir nicht ganz sicher ob Sie die Gesetzestexte zur Pflicht in den jeweiligen Bundesländern gelesen haben. Je nach Bundesland ist selbstverständlich der Vermieter in der Pflicht einen oder mehrere Rauchmelder zu installieren. Wir versuchen hier keine Angst zu schüren und auch die Antworten sind nicht sachlich oder rechtlich falsch! Woher nehmen Sie das? Auch über Ihre Aussage der Versicherung sollten Sie vielleicht nachdenken. In einer Nachfrage bei Versicherungen kommt man zum Teil zu ganz erstaunlichen Ergebnissen. Daher hier immer unser Rat die Versicherung direkt zu befragen.

  57. Liebe Leser und Leserinen,
    Es gibt keine verbindliche Aussage/Schriftstück oder Vorschrift geschweige eine gesetztliche Grundlage, die besagt, dass Vermieter Rauchmelder installieren müssen.
    Bei einem Schadensfall greift als erstes Ihre Versicherung egal ob Mietwohnung oder Eigentum. Im Schadensfall bei Mietwohnungen sind als erstes Sie als Mieter verantwortlich.
    Es geht ja noch weiter: Rauchmelder sollten jährlich von einer Fachfirma geprüft und gewartet werden, Angaben des Herstellers. Fachfirma sind z.B. Brandschutzfirmen (keine Schornsteinfeger,diese habe in Sachen Brandschutz nicht viel Ahnung, obwohl Sie dieses immer behaupten), die Prüfung muss schriftlich Dokumentiert werden, da fallen auch wieder Kosten an, wer übernimmt diese?
    Die Rechtssprechung in Sachen Rauchmelder für Privatpersonen ist sehr schwammig ausgelegt, keine klaren Aussagen. Sie sollten auf jeden Fall, für diese Fragen, Ihren Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
    Rauchmelder sollen Leben retten, Sie verhindern keinen Brand!
    Mfg Wolfgang

    • Guten Tag Herr Oppel,

      rechtliche Grundlagen können Sie auf unserer Seite nachlesen. Die Rauchmelderpflicht wird in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes verankert. Die Wartung kann in einigen Bundesländern vom Besitzer durchgeführt werden. Ein Wartungsprotokoll ist als kostenloser Download unter http://www.rauchmelder-experten.de/blog/ erhältlich.

      Wie kommen Sie pauschal darauf zusagen, dass Schornsteinfeger keine Ahnung haben? Es gibt genügend „Fachkräfte“ die keine Ahnung haben.

      Des weiteren ist es schlichtweg falsch, dass die Wartung durch eine Fachfirma oder Fachkraft vorgeschrieben ist. Dies empfiehlt die DIN14676 lediglich.

      Ihre Aussagen sind sehr mutig und zeugen leider davon, dass Sie sich mit diesem Thema nicht wirklich auseinander gesetzt haben.

      Viele Grüße

  58. Brandschutz Wolfgang Oppel

    Liebe Leser/in
    Die Montage eines Rauchmelders:
    Der Rauchmelder sollte in der Mitte eines Raumes an der Decke plaziert werden, den ein Rauchmelder für Privatpersonen, hat ein Einzugsgebiet von ca. 2 m rings um den Rauchmelder.
    Flure sind Rettungswege, daher muss dort auf jeden Fall einer plaziert werden. Weiter schreibt der Gesetzgeber vor: in jedes Zimmer ausser Küche und Bad.
    Küche: beim Kochen entsteht Wasserdampf daher würde der Rauchmelder fast jedesmal auslösen, genau wie im Badezimmer. Für diese beiden Räume empfehle ich Ihnen Hitzemelder, diese lösen einen Alarm aus, wenn die Themperatur 60 C° übersteigt.
    Aber wie schon so oft erwähnt, sind das alles nur Empfehlungen.
    Wenden Sie sich bitte nur an Fachleuten und nicht an solche die vorgeben welche zu sein, mir ist bekannt, dass dieses für Sie schwierig ist.
    mfg Wolfgang

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Oppel,

      ich bin ein wenig erstaunt über Ihre Kommentare hier im Blog. Haben Sie sich die DIN14676 oder die Gesetzestexte zur Rauchmelderpflicht jemals angeschaut. Nirgendwo steht das ein Rauchmelder ein Einzugsgebiet von 2m hat. Rauchmelder decken in der Regel eine Fläche von 50-60qm ab. Kein Gesetzgeber schreibt eine Platzierung von Rauchmeldern in jedem Zimmer ausser Küche und Bad vor. In der Regel sollen ausschliesslich Schlafzimmer, Kinderzimmer und die Fluchtwege mit Meldern ausgestattet werden.

      Als Brandschutzfachmann sollten Sie dies aber wissen!?

  59. Hallo Claudia,
    Sie können Ihren Vermieter nicht zwingen, da es keine gesetzliche Grundlage gibt. siehe meine o.beschriebene Kommentare.
    Aber keine Angst: wenn Sie keine Nachricht von Ihrer Hausratversicherung erhalten haben bzl. Rauchmelder, dann muss die Versicherung den Schaden eines Brandes ohne abstriche übernehmen auch wenn Sie keine Rauchmelder haben.
    mfg Wolfgang

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Oppel,

      haben Sie sich die Mühe gemacht den entsprechenden Gesetztestext zur Rauchmelderpflicht in Rheinland/Pfalz zu lesen? Dann wären Sie sicher zu einem anderen Ergebnis gekommen.

  60. Hallo,
    Das Einzugsgebiet von 2 m für die Rauchmelder steht in den Herstellerangaben, dieses sollte nur eine Info an die Allgemeinheit sein, deshalb ist eine Plazierung der Rauchmelder in der Mitte eines Raumes zu empfehlen. Sicher schreibt es der Gesetzgeber nicht vor, Sie können den Rauchmelder auch gerne in ein Eck des Zimmers plazieren, damit er nur den halben Raum abdeckt. Ein Rauchmelder soll so schnell wie möglich Alarm auslösen, wenn er im Eck plaziert wurde, können wertvolle Sekunden im schlimmstenfall Minuten vergehen, bis er alarmiert.
    Gerade weil ich täglich mit sollchen Sachen zu tun habe, kann ich von der Praxis berichten, und nicht nur was könnte passieren wenn …

  61. Sehr geehrter Herr Fischer,
    Es ist richtig ich bin vom Fach und daher kann ich aus 15 Jahre praktische Erfahrung zurück greifen und kann berichten, wie es nach einem Schadensfall aussieht, aber nicht pauschal.
    Es ist richtig dass der Gesetzgeber nicht vorschreibt, wo ein Rauchmelder installiert sein muss, aber laut Herstellerangaben hat ein Rauchmelder ca. einen 2 m großes Einzugsgebiet, daher ist es sinnvoll, dass der Rauchmelder in der Mitte eines Raumes installiert wird, damit die größte Fläche abgedeckt wird (dieses sind immer nur Empfehlungen und können auch nicht pauschalisiert werden und auf alle Gegebenheiten angewand werden, z. B.: Kaminofen, offener Küchenbereich usw.). Sicher können Sie diesen auch in einer Ecke eines Raumes montieren, aber da ist die Reaktionszeit des Rauchmelders nicht gut, den er soll so schnell wie möglich Alarm auslösen, in der Ecke kann es Sekunden oder im schlimmstenfall minuten dauern bis Alarm ausgelöst wird.
    Sicher ist es besser, immer seine Versicherung zu fragen, aber alles schriftlich geben lassen.
    Für den Vollschutz ist immer zu empfehlen in jedes Zimmer einen Rauchmelder zu installieren, ausser Küche und Bad, wobei der Kellerbereich immer vergessen wird.

  62. Brandschutz Wolfgang Oppel

    Hallo Herr Fischer,
    unten sehen Sie einen kleinen Auszug des Gesetztestextes der LBO-Rh.-Pfalz § 44 Wohnungen.
    (8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Und was sagt dieses aus?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Oppel,

      wird das ein Quiz? 1. Ist dies tatsächlich die einzige Pflicht in der nicht klar geregelt wird wer den Einbau der Melder übernimmt. Nichts anderes haben wir geschrieben. Jede andere Pflicht trifft hier klare Aussagen. Sie schrieben jedoch pauschal, dass dies nicht geregelt wird. 2. Rheinland-Pfalz schreibt keine Montage in anderen Räumen als Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen vor.

      Hessen regelt zum Beispiel die Pflicht wer montiert so:

      Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

  63. 6 Januar 2015 in Bawü. Die im Juli bestellten Rauchmelder, die eigentlich schon Ende 2014 von der Fa. Ista installiert werden sollten, sind noch immer nicht vorhanden. Von mir aus können sie die Dinger gerne behalten, spare ich schon ne Menge Geld. Ich schlafe trotzdem gut:-)

  64. Sehr geehrter Herr Fischer,
    mein Vermieter hat mich telefonisch gebeten geeignete Rauchmelder zu kaufen und zu montieren.
    Er wird dann die Anschaffungskosten übernehmen. Ich habe die Rauchmelder besorgt und montiert. Die Frage ist nun, war diese Vorgehensweise richtig? Kann der Vermieter später behaupten, dass der Einbau nicht fachgerecht durchgeführt wurde?
    Habe ich mich haftbar gemacht, im dem ich den Einbau übernommen habe?
    MfG
    Erdal Gül (Hr.)

    • Sebastian Fischer

      Wenn Sie ein Montageprotokoll über die Anbringung der Rauchmelder erstellen sollte das ausreichend sein.

      • Hallo,
        das dürfte nur ausreichend sein, wenn dieses Protokoll von einer zertifizierten Person ausgestellt wurde. Ansonsten würde ich die Rauchmelder nach meinem besten Wissen und Gewissen anbringen. Montageprotokoll halte ich dann für unnötig, da ich selbt nicht zertifiziert bin.

        • Sebastian Fischer

          Es muss keine zertifizierte Person sein die eine Wartung durch führt! Dies kann, wie in der LBO geregelt, jeder selber durchführen!

  65. Guten Tag,
    ich wohne in BaWü in einer Eigentumswohnung (Mehrparteienhaus) und bin nun auch durch die meiner Meinung nach fragwürdige Rauchmelder Pflicht betroffen.
    Da ich (für unsere Industrie- und Exportnation) im Außendienst arbeite bin ich sehr selten zuhause. Einen Fehlalarm würden meine Nachbarn bestimmt nicht so toll finden wenn ich gerade z.B. 6 Wochen in China bin.

    Gibt es denn Rauchmelder die nach einigen Stunden die Lautstärke reduzieren oder die Fehlfunktion durch eine LED anzeigen?
    Nach einigen stunden sollte doch wahrscheinlich sein das niemand mehr schläft oder das Haus bereits abgebrannt ist….

    • Sebastian Fischer

      Leider gibt es ausserhalb einer Deinstallation des Melders während Ihrer Abwesenheit keine Möglichkeiten. Ich denke jedoch, dass dies Probleme im Schadensfall bereiten wird. Wenn man hochwertige Rauchmelder kauft, kann man das Problem sicher nicht ausschliessen, aber massiv minimieren.

  66. Hallo
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Wir haben jetzt vorschriftsmäßig Rauchmelder installiert bekommen.
    Was mich nur irritiert ist das wir im Keller sowie im Treppenhaus keine haben. Wenn’s da irgendwo brennt bekomme ich’s erst mit wenn vor meiner Tür ist. Sollte da Nichtraucher welche montiert sein??? Wenn ja kann ich dem Hauseigentümer irgendwie Druck machen das das gemacht wird???

    Lieben dank Andrea Klappauf

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Klappauf,

      da sich die Pflicht nur auf Wohnungen bezieht, müssen die Treppenhäuser nicht ausgestattet werden. Aber wenn es allen Mitbewohnern wichtig ist, könnte man doch auch sammeln und gemeinschaftlich Rauchmelder für das Treppenhaus anschaffen, oder?

  67. Hallo,
    wir haben ein Haus gemietet (Baden-Würrtemberg) und jetzt Rauschmelder besorgt und installiert, da unsere Vermieter zu alt und gesundheitlich nicht in der Lage sind diese Arbeit zu übernehmen.
    Muss ich die Anschaffungskosten übernehmen?
    Mit freundlichen Grüßen
    G. Zimmermann

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Zimmermmann,

      die Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder muss der Vermieter tragen.

      • Sehr geehrter Herr Fischer,
        vielen Dank für die Auskunft.
        Jetzt musste ich die Vermieter nur noch überreden die gesamten Kosten zu übernehmen. Sie waren der Meinung ca. 140 Euro für 7 Rauchmelder wären zu viel.

  68. Eine Frage: Detektieren die hier erwähnten Melder Rauchgase oder Rauch?

    • Guten Tag,

      Rauchwarnmelder basieren auf einem optischen Prizip und erkennen kleinste Partikel innerhalb der Rauchkammer. Sie sind also auf das Detektieren von Rauch, nicht von Gasen konzipiert. Für die Erkennung von erhöhter Gaskonzentration sind Gasmelder zu wählen.

      Viele Grüße

  69. Guten Tag
    bei der von mir angemieteten Wohnung ist die Heiztherme für meine wohnung und für die nachbarwohnung drin verbaut. muss da auch ein rauchmelder installiert werden?

    • Guten Tag,

      die Rauchmelderpflicht bezieht sich auf die Nutzung von Räumen. Die Installation einer Heiztherme wirkt sich nicht auf die Anzahl der lt. Pflicht zu installierenden Rauchwarnmelder aus. Ratsam ist es jedoch, einen Co-Melder zur Absicherung anzubringen.

      Viele Grüße

  70. Guten Tag.

    Ich habe Probleme mit der Definition „Rettungsweg“.
    Ist hier immer der direkte Weg zur Haustüre gemeint.
    Könnte nicht eine ebenerdige Terrassentüre im Schlaf- und Kinderzimmer auch ein Rettungsweg sein?
    Die wenigsten Wohnungsflure enden direkt an der Haustüre. Was ist mit dem Windfang oder dem offenen Treppenhaus in den Keller und zum OG/DG?
    MÜSSEN diese Bereiche auch mit RWM abgesichert sein?

    Gruss aus BW

    • Guten Tag Herr Kupferschmid,

      als Rettungswege gelten tatsächlich nur die Wege zur Haus- bzw. Wohnungseingangstür. Alle baulichen Besonderheiten, die sich auf die Ausbreitung des Rauchs auswirken können, müssen bei der Montage der Rauchwarnmelder berücksichtigt werden. So können Unterzüge beispielsweise verhindern, dass Rauch zeitnah den Melder erreicht. Offene Treppen innerhalb einer Wohneinheit müssen mit mindestens einem Rauchwarnmelder auf der obersten Ebene ausgestattet werden. Ein Windfang ist wie ein Raumtrenner zu betrachten und kann die Montage eines weiteren Melders erfordern. Am besten schauen Sie dazu mal in das Rauchmelder Kompendium der Rauchmelder-Expeten:http://www.rauchmelder-experten.de/blog/

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

      Viele Grüße

  71. Birgit Gerschner

    Hallo,

    ich ziehe gerade bei meinem Freund ein, der eine 2 Zimmer Mietwohnung in Hessen bewohnt. Wir haben den Bruder der Vermieterin nach Rauchwarnmeldern gefragt und er hat es erst mal auf den Hauseigentümer geschoben (großer Wohnblock mit vielen Miet- und Eigentumswohnungen). Allerdings ist dabei nichts rausgekommen. Auf weiteres Nachfragen bekamen wir zur Antwort, uns selbst darum zu kümmern, was ich aber aus Prinzip nicht einsehe. Was sind denn die Konsequenzen für einen Vermieter, wenn er sich nicht bereit erklärt, die Rauchwarnmelder zu installieren?

    • Guten Tag Frau Gerschner,

      Ihr Vermieter verstößt damit bereits jetzt gegen die Hessische Bauordnung. Sie könnten dies der zuständigen Behörde melden. Vorab können Sie auf jeden Fall noch einmal auf die gesetzliche Grundlage hinweisen, die besagt: „Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. 4 Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.“ (§ 13 HBO)

      Viele Grüße

  72. Hallo,
    ich bin Vermieter von mehreren Wohneinheiten.
    Ich habe mir mal den Gesetzestext genauer durchgelesen
    und wenn ich es nun richtig deute, muß ich als Vermieter doch lediglich
    Flur im Mehrfamilienwohnhaus die als Fluchtwege dienen
    und außerhalb der Wohneinheiten sind,
    mit Rauchmeldern bestücken bzw. installieren lassen!

    Auszug aus dem Gesetzestext:
    _____________________________________________________________
    Besonderheit:
    ….Aber auch hier gilt die Pflicht für Nutzungseinheiten.
    In einem Mehrfamilienhaus endet die Nutzungseinheit an der Wohnungstür,
    nicht an der Haustür.
    _____________________________________________________________

    Oder habe ich das jetzt falsch interpretiert?

    Vielen Dank für eure Rückantworten.
    Gruß J.Pitcher

    • Guten Tag Herr Pitcher,

      die vermieteten Wohnungen befinden sich in Baden-Württemberg? Dann müssen innherhalb einer Wohnung folgende Räume mit Rauchwarnmeldern (RWM) ausgestattet werden:

      – Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und
      – Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen.

      Der Hausflur zählt nicht zur Nutzungseinheit und muss daher nicht mit einem RWM versehen werden. Als Rettungsweg wird also nur der Weg von den Schlafräumen bis zur Wohnungstür bezeichnet.

      Die Montage der Melder sollte bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen sein.

      Viele Grüße

  73. Mein Haus ist mein Haus, und wenn ich abbrenne, bestimme ich. Mir ist es wurst, was die Lobby- und Grünwastl dahersabbeln und als Gestz machen. In meinem Haus regiere ich. Ich lass mir nicht vorschreiben, in welcher Stellung ich Sex habe, geschweige ich meine private Sphäre mir zu gestalten habe. DIKTATUR!!!

    • Sebastian Fischer

      Das ist völlig korrekt. Wenn Sie kein Problem damit haben, wenn die Versicherung im Schadensfall interveniert oder es Personenschäden gibt für die Sie zur Verantwortung gezogen werden, den können Sie auch gern auf Rauchmelder verzichten. Sie müssen sich ja auch nicht in Ihrem Auto anschnallen oder auf Ihrem Motorrad einen Helm tragen. Sie müssen nur mit den Konsequenzen leben.

      Und ich glaube nicht, dass jemand Ihnen vorschreiben möchten wie Sie korpulieren. 🙂

      • Ziemlich unkluge Antwort (versuchen sie natürlich ironisch zu verpacken).
        Sie bestätigen nur seine Aussage „Abzocke“ und „Diktatur“. Sie haben nämlich keine Gegenargumente gebracht, nur auf andere Situationen verwiesen. Damit entkräften sie aber nicht seine. Das nennt man manipulative Argumentation. Die Gesetze machen die Versicherungen, und die wollen möglichst viel Geld. Also Abzocke. Die Staatsdiener in den Parlamenten und deren Lobiisten wollen dasselbe. Im Endeffekt wie immer, seit der Neolithischen Revolution : Bevölkerung überträgt unsichtbare Macht an wenige. Weigert man sich, gibts Gewalt durch Exekutive Staatsdiener. Ziemlich lächerlich für eine Spezies die solch einen dünnen Umhang des Fortschritts trägt.

        • Sebastian Fischer

          Sehr geehrter Herr Bla,

          ich sah mich nicht in der Rolle der Verteidigung. Jeder kann, soll und darf seine Meinung haben. Des weiteren glaube ich auch nicht, dass Herr Kohler in irgendeiner Weise an einer Diskussion interessiert war oder ist. Ganz genauso wie Sie. Sie argumentieren ja schließlich auch nicht, oder habe ich da etwas überlesen?

  74. Habe eine Eigentumswohnung in BW.Seit Sept. einen Rauchmelder installiert.Nun hat die Hausverwaltung eine Firma damit beauftragt neue Melder zu installieren.Nun habe ich auf einer Strecke von 4 Metern 3 Rauchmelder,der kleinste Abstand ist 1,3 Meter.Ist Daß Normal? Das ist reine ABZOCKE.

    • Silke Fischer

      Guten Tag,

      gab es zu dem Einbau einen WEG-Beschluss? Zu diesem Thema hat das sich der BGH am 8. Februar 2013 (Az. V ZR 238/11) wie folgt geäußert:
      “Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. […] Teilweise wird die Beschlusskompetenz aus § 21 Abs. 3 WEG i.V.m. § 5 Abs. 2 WEG hergeleitet, da Rauchwarnmelder der Sicherheit des Gebäudes dienten und sie daher zwingend zum Gemeinschaftseigentum zu rechnen seien […]” Wurden weitere Melder installiert, weil diese zur Fernwartung geeignet sind? Haben Sie im Rahmen der WEG-Versammlung angesprochen, dass Sie bereits Melder installiert haben?

      Viele Grüße

  75. Guten Tag,

    ich bin vor kurzem in eine Mietwohnung (Bayern) mit großer Wohnküche gezogen. In diesem Raum ist ein Rauchwarnmelder vom Vermieter vorinstalliert. Nun schlägt dieser immer beim Kochen Alarm, da leider aufgrund der Rigipsdecke auch keine Dunstabzugshaube über der Kochinsel installiert werden kann (ich wüsste aber auch nicht, ob diese das Problem löst).

    Das Modell (Ei650i) kann zwar für 12h deaktiviert werden, allerdings ist die Raumhöhe 2,75 m und ich müsste dazu immer die Leiter aus dem Keller holen. Nun habe ich in der Bedienungsanleitung des Gerätes gelesen, dass dieses ohnehin für die Installation in Küchen ungeeignet ist.

    Darf ich den Rauchmelder also eigenhändig entfernen?
    Und wenn ja, müsste ich den Vermieter informieren?

    Soweit ich gelesen habe, bezieht sich die Rauchmelder-Pflicht ja auch nicht auf Küchen, oder? In allen anderen Räumen (außer dem Bad) sind die gleichen Geräte installiert, also weitere 4 Stück in meiner Wohnung/Etage: Küche, Wohnzimmer, Arbeitszimmer und Flur.

    Vielen Dank + Freundliche Grüße

    • Guten Tag Frau Wolf,

      ein Rauchwarnmelder (RWM) in der Küche ist Pflicht, wenn es sich um einen Rettungsweg für Aufenthaltsraum handelt. In jedem Fall sollten Sie vor der Demotage mit Ihrem Vermieter sprechen. Vielleicht kann der RWM neu platziert werden, sodass sich dieser nicht so nah an der Kochstelle befindet. Ein Vorteil des Ei650i ist, dass dieser über eine große, robuste Taste zur Stummschaltung verfügt. Ein Besenstiel sollte also ausreichen, um den Alarm für kurze Zeit zu deaktivieren.

      Viele Grüße

      • Hallo Frau Fischer,

        Danke für die Antwort, ist nur etwas unklar für mich:
        1. Was ist denn ein „Rettungsweg für Aufenthaltsraum“? Könnten Sie das näher beschreiben?
        2. „Sollte“ oder „muss“ ich mit dem Vermieter vor der Demontage sprechen?

        PS:
        Danke für den Tipp mit dem Besenstiel, aber letztendlich möchte man auch nicht jedes mal vor dem Kochen mit dem Besen in der Küche rumfummeln. 😉

        PPS:
        Ein Arbeitskollege hat mir erzählt, dass es offensichtlich auch Hitzemelder als Alternative gibt. Die sollen angeblich in Küchen besser funktionieren, stimmt das?

        Viele Grüße

        • Guten Tag Frau Wolf,

          als Rettungsweg wird der kürzeste Weg zur Wohnungstür bezeichnet. Muss zum Verlassen der Wohnung ein Zimmer oder z.B. die Küche durchquert werden, gelten diese Räume als Rettungswege.

          Beispiel:
          Vom Schlafzimmer führt der Weg durch das Wohnzimmer in den Flur und von dort aus der Wohnung. Wohnzimmer und Flur stellen hier Rettungswege dar.

          Ein Hitzemelder wird zur Überwachung von Räumen mit hoher Staub- oder Dampfbelastung empfohlen, entspricht jedoch nicht der Rauchmelderpflicht. Zimmer, die also laut Baurdnung mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen, können nicht stattdessen mit einem Hitzemelder versehen werden.
          Zur Rücksprache mit Ihrem Vermieter kann ich Ihnen leider keine verbindliche Rechtsauskunft geben, empfehle aber dringend den Kontakt zum Eigentümer.

          Viele Grüße

  76. Hallo,

    wir haben bauen gerade ein Haus.
    Ca. 155qm Wohnfläche

    Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur ist klar mit Rauchmelder.

    Wie sieht es aus mit Wohnzimmer/Esszimmer , Büro , Hobby Raum .
    Pflicht oder nicht?

    • Guten Tag,
      in welchem Bundesland leben Sie? Werden die betroffenen Räume auch als Schlafräume z. B. für Gäste genutzt, d.h. sind Schlafmöglichkeiten vorhanden? Handelt es sich bei den Räumen um Durchgangszimmer? Wenn Sie eine dieser Fragen mit „JA“ beantworten können, sind hier möglicherweise Rauchwarnmelder erforderlich. In jedem Fall verbessert die Überwachung dieser Zimmer die Sicherheit des Hauses.
      Viele Grüße

  77. CYBERYOGI =CO=Windler

    Rauchmelder-Gefahren (Manche Rauchmelder verursachen Feuer!)

    Zwar sind in Deutschland radioaktive Ionisationsrauchmelder unüblich. Doch die ganze Rauchmelder-Technik ist unausgereift und von Grund auf verbesserungswürdig.

    Ich habe als Mieter selber 3 optische Rauchmelder in meiner Wohnung angebracht, und zwar herkömmliche mit Alkaline-Batterie. Und ich werde es auf keinen Fall dulden, sie vom Vermieter zwangsweise gegen andere austauschen zu lassen, die mich per Funk mit Elektrosmog verstrahlen bzw. versteckte Wanzen oder Kameras enthalten. Meine Bett-Ecke im SchlafZi ist mit einer aufwändigen Abschirmanlage gegen Mobilfunkstrahlung ausgestattet, und ich werde diese auf keinen Fall durch einen fremden Funk-Rauchmelder verseuchen lassen, welcher meine körperliche Unversehrtheit und spirituelle Entwicklung sabotiert. Falls mir jemand einen verplombten Zwangsmelder installiert, fliegt der umgehend in hohem Bogen aus dem Fenster!

    Das nervtötend rote Blinklicht (blitzte alle 40 Sekunden) an meinem Quälgeist schräg überm Bett habe ich mit Alufolie überklebt. Bei anderen Modellen hilft nicht mal das (Licht kommt aus allen Gehäuselöchern), daher kann man nur per OP am offenen Herzen äh Melder das Blitzdings entweder ganz entfernen (sofern die LED nicht auch noch als Vorwiderstand oder Spannungsregler dient =>Funktionsfähigkeit unbedingt mit Dampf prüfen) oder rundum mit schwarzem oder Alu-Klebeband abdecken.

    Feuer durch Rauchmelder (9V Lithium-Batterie)

    Es ist hinlänglich bekannt, dass grade teurere Rauchmelder mit unwechselbarer 10-Jahres-Batterie dazu neigen selbst Brände zu verursachen.

    http://www.dailymail.co.uk/news/article-2058922/Firefighters-forced-stop-handing-smoke-alarms-catches-alight-nearly-burns-house.html

    Denn eine solche 9V Lithium-Blockbatterie enthält 3 in Reihe geschaltete Zellen, die (im Gegensatz zu Akkus) keinerlei Schutzschaltungen enthält. Ist sie minderwertig produziert (aus Kostengründen üblich) kommt es leicht vor, dass sich eine Zelle schneller entläd und durch die 2 anderen dann verkehrtrum aufläd, wodurch metallisches Lithium Kurzschlüsse bildet und die Batterie mit der Heftigkeit einer Feuerwerksrakete explodieren lässt. Ob sich soeine Brandbombenfunktion zudem dank „Fernwartung“ per Funk fernzünden lässt (ggf. versehentlich durch Störungen) ist eine andere Frage. Da wir in Zeiten leben, wo die Geheimdienstlobby maßgeblich an Chip-Entwicklungen für haushaltsüblicher Elektronikprodukte mitwirkt (SuchMa: „Roving Bug“) sind solche „Sonderfunktionen“ nicht mehr auszuschließen.

    Ich nutze daher ausschließlich welche mit Alkaline-Batterie. Die hält in einem vernünftig gebauten Melder immerhin 3 Jahre, und man merkt am Blip-Geräusch wenn die leer wird. Es reicht also den Testknopf alle 3 Monate zu betätigen (nicht wöchentlich – das leert nur die Batterie und macht Tinitus).

    Generell halte ich Rauchmelder aber für sinnvoll. Denn z.B. sondern viele Elektrogeräte im Standby oder Akkus bei Defekt erstmal 10 bis 15 Minuten lang dichten Qualm ab bevor sie offen in Flammen aufgehen. (Ich sammel z.B. Digicams und habe auch Laptops etc. mit entflammbaren Li-Ion bzw. LiPo-Akkus in der Wohnung. Ich lade die zwar i.a. tagsüber und bewahre ungenutzte meist in einer Metallbox auf, doch bei Unmengen Batterien und Akkus in Zimmern könnte trotzdem was kokeln.) Mit Rauchmelder schafft man es hoffentlich aufzuwachen und das Brandnest zu löschen bevor alles lichterloh brennt oder man erstickt.

    Rauchmelderpflicht = Lobbykommerz

    Doch Rauchmelderpflicht mit Installationszwang durch Vermieter ist ebensolcher Unfug, wie Radfahrern die Installation und Wartung ihrer Bremse oder Lampe künftig nur noch durch staatlich geprüfte Fachwerkstätten zu erlauben. Das ist Lobby-Brainwash der Rauchmelderindustrie, den ich auf keinen Fall dulde. In meinem Elternhaus (gebaut vor 1900) gibt es z.B. nur Ofenheizung und kein Gramm Wandisolierung. Dort testweise montierte optische Rauchmelder machten winters durch Ofenqualm und feuchte Zugluftkälte soviele Fehlalarme, dass die zu nichts zu gebrauchen waren und entfernt werden mussten. Man sollte unbedingt mal die Anzahl der durch Panik bei Fehlalarm (bzw. Stuhlkletter-Kippeleien beim Versuch den Quälgeist abzustellen) versterbenden Menschen mit denen der angeblich vor Feuer geretteten ins Verhältnis setzen. Lärmtote tauchen (außer bei Fluglärm) in keiner Statistik aus, und die Anzahl Fehlalarme dürfte deutschlandweit erheblich sein.

    Auch dass man Rauchmelder nach 10 Jahren entsorgen soll ist geplante Obsoleszenz und dient einzig der Profitgier der Neuwarelobby. Gerät zerlegen, gründlich mit Pinsel entstauben (dazu Deckel der Prüfkammer abnehmen) und z.B. mit Dampf aus einer Teekanne auf Funktion prüfen reicht völlig aus.

    Und grade in Küchen finden mit die meisten Brände statt, daher sollte man doch grade dort irgendeine Form von Brandmelder (z.B. Flammenmelder) vorschreiben, statt Bad und Küche gesetzlich auszunehmen. Spätestens wer eine Gastherme im Bad hat, dürfte dort mit Feuer rechnen müssen. Aber auch elektrische Boiler (z.B. stylisch versteckt im Unterschrank) können natürlich brennen.

    Rauchmelder bitte streichen…

    Auch der Unsinn, dass man die oft viel zu hässlichen Dinger angeblich nicht überstreichen, beschriften oder anmalen darf verdient eine Überprüfung durch die MythBusters! Natürlich sollte man nicht die Löcher durch Farbe verstopfen oder gar Sprühfarbe in die Sensorkammer gelangen. Doch vorsichtiges Bemalen mit Buntstift oder Pinsel würde mit Sicherheit nichts beschädigen. Als Elektrotechniker zerlegt man dazu das Gerät und streicht nur das äußere Gehäuse, wodurch Farbe nicht die kleinste Chamce hat in die Lichtschranke zu geraten.

    Warum baut man nicht einfach Rauchmelder mit abnehmbarer zusätzlicher Zierkappe, die jeder Laie in abgenommenem Zustand anpinseln und nach Trocknen der Farbe wieder aufstecken kann?!? Bei passender Form könnte die so gestaltet sein, dass sie mit verstopften Löchern erst garnicht drauf passt (ähnlich dem Blockierhaken bei entnommener Batterie) sodass die Sache narrensicher frei gestaltbar wäre.

    unverwechselbarer Alarmton

    Auch muss für neue Rauchmelder endlich ein genormtes einzigartiges Alarmgeräusch vorgeschrieben werden, das (analog zu Zivilschutzsignalen für Sirenenalarm) per Gesetz von nichts anderem in ähnlicher Lautstärke nachgeahmt werden darf.

    Aufgrund von nahen Baustellen kam es mehrmals vor, dass ich panisch aus dem Bett hochschreckte und in Pyjama und Hausschuhen im ganzen Treppenhaus nach vermeintlichen Brandquellen schnüffelte, um dann (für den Rest des Tages schlaflos traumatisiert) festzustellen, dass der vermeintliche Rauchmelder-Signalton nur die unerträglich jede Fensterscheibe durchdringende Warnhupe eines rückwärts fahrenden Baufahrzeugs war. Der jetzige Zustand dass sowohl Rauchmelder als auch rückwärts fahrende LKW/Baufahrzeuge das gleiche nervtötende Piepgeräusch abgeben dürfen ist unzumutbar.

    • Sebastian Fischer

      Rauchmelder-Gefahren (Manche Rauchmelder verursachen Feuer!)

      Die Gefahr einer Selbstentzündung eines Rauchmelders oder der Batterie ist sehr gering. Ich denke man kann nicht von „hinlänglich bekannt“ sprechen, wenn es genau einen Fall gibt auf den Sie sich berufen.

      Auch in Bezug auf die Blitzlampe kann ich Sie beruhigen. Es gibt Melder die komplett ohne eine LED auskommen.

      „Auch dass man Rauchmelder nach 10 Jahren entsorgen soll ist geplante Obsoleszenz… „ Verzeihen Sie, aber dies ist totaler Nonsens! Wenn man sich mal damit auseinander setzt warum die Melder getauscht werden, wird man merken, dass dies absolut nichts mit Obsoleszenz zu tun hat.

      Was bedeutet Obsoleszenz : Bei der geplanten (oder künstlichen) Obsoleszenz wird die Lebensdauer eines Produkts absichtlich reduziert. Produkte werden also schneller defekt als es technisch notwendig wäre.

      Der Melder ist nicht defekt, sondern verschmutzt schlicht. Theoretisch gibt es auch die Möglichkeit den Melder reinigen zulassen und unter Umständen die Batterie zutauschen, jedoch übersteigt dies den Wert einen neunen Melders.

      unverwechselbarer Alarmton
      Wenn man den Unterschied zwischen einem 85dB lautem Rauchmelder und der Baustelle ausserhalb des Hauses nicht wahrnimmt, denke ich liegt der Fehler nicht beim Rauchmelder.

      Auf die restlichen Fakten möchte ich an dieser Stelle gar nicht weiter eingehen, weil Sie leider davon zeugen, dass Sie sich mit dem Thema kaum auseinandergesetzt haben.

  78. Kann ein Mieter die Installation eines Rauchmelders in seinem Schlafraum durch den Vermieter ablehnen ??
    Wir haben als Vermieter solch einen Fall, bei dem der Mieter den Einlass in seinen Schlafbereich nicht gewährt, mit der Begründung, den Rauchmelder selbst anzubringen.
    Nun ist die Zimmerdecke dieses Schlafbereichs von der Straße her einsehbar, und man sieht, das dort noch kein Rauchmelder angebracht wurde. Kann ich als Vermieter den Mieter zwingen den Rauchmelder anbringen zu lassen ?? Schließlich bin ich der geschädigte wenn in einem Brandfall dem Mieter dadurch körperlicher Schaden entstehen sollte.

  79. ich habe bemerkt das ich seit diese Rauchmelder bei mir im Schlafzimmer ijnstalliert sind nicht mehr richtig schlafe und mir Morgens übel ist. Daher habe ich das Ding mit einem Ruck entfernt und es ging miir sofort besser. Kann ich dem Vermeiter sagen, (es gibt noch drei Rauchmelder in der Wohnung 50qm2 das ich damit nicht schlafen kann. Ich möchte es nciht mehr im Schlafzimmer haben, halte es zudem eh für Blödsinn. wenn es brennt werd eich eh wach, da ich allle stde wach werde.

    • Guten Tag Frau Heller,

      die Annahme, dass Ihnen im Brandfall nichts passiert, weil Sie nachts oft wach werden, ist leider nicht realistisch. Es reichen wenige Minuten, um durch Rauchgase ohnmächtig zu werden. Interessant wärte jedoch, welche Melder Ihr Vermieter installiert hat? Waren es Geräte, die mit einer Technik zur Fernwartung ausgestattet sind, z.B. von Techem? Dazu kann ich Ihnen folgenden Artikel empfehlen:

      http://www.opengeiger.de/BoesesErwachenRauchmelder.pdf

  80. Wovor hat man in diesem Land eigentlich noch alles Angst?

    Fragenteil 1: Wie oft brennt es in Deutschland in wohnwirtschaftlich genutzten Objekten? Wie viele Menschen verunglücken dadurch? Wie viele Menschen verunglücken dadurch tödlich? Antwort ca 400
    Bei 80 Millionen Einwohnern also 0,0005%. Das ist schon eine verdammt hohe Quote.

    In 2014 gab es in Deutschland immerhin 3.377 Verkehrstote. Das sind auch „nur“ 0,004″, aber immerhin 8,4 mal so viele. Nachzulesen auf Statista.com

    Fragenteil II: Wie viele Menschen verunglücken in Deutschland jährlich indem sie von einer Leiter stürzen?
    Gibt es für das Besteigen einer Leiter eine Helmpflicht? Müssen Schienbein, Ellenbogen – und Rückenprotectoren getragen werden?

    In 2014 kamen 8.675 Menschen durch Unfälle im haushalt ums Leben. Das sind dann immerhin scon 0,01% aller deutschen Einwohner.

    Fragenteil III: Wann steht ein Mitarbeiter im Winter vor meiner Tür und weist mich darauf hin das es jetzt kalt ist und ich eine Jacke anziehen muss?

    Deutschland lebt in einer Welt voller Risiken und sie sind noch nicht ansatzweise abgedeckt!

    Fazit: Wohnt nicht zu Hause. Die Gefahr in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus zu sterben ist extrem hoch.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Asalla,

      nur zur Aufklärung. Wir beraten und informieren hier nur! Wir haben die Rauchmelderpflicht nicht eingeführt!

      Die Fragen die sich jedoch stellen könnte: Wie viele Brände haben Rauchmelder verhindert?

  81. Guten Tag,

    wir haben zwei Räume. Einmal das Kinderzimmer – hier muss natürlich ein Rauchmelder installiert werden.

    Und einmal „unseren Raum“, in dem wir (die Eltern) wohnen, schlafen, und mit einer offenen Küche natürlich auch kochen.
    Nun sollte ja eigentlich hier auch ein Rauchmelder installiert werden, da wir hier ja schlafen, aber andererseits gehört hier ja ein Hitzemelder hin, wegen der Kochdämpfe.
    Was können Sie uns da nun raten/empfehlen?

    Vielen Dank im Voraus,

    Alex.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Alexander,

      da Sie in diesem Raum schlafen, muss wohl oder übel ein Rauchmelder an die Decke. Mein Rat wäre, diesen im Schlafbereich zu positionieren, möglichst weit weg von dem Küchenbereich. Dies könnte helfen eventuelle Fehlalarme zu vermeiden.

  82. Hallo,
    ich arbeite in Hamburg in einem alten Bürogebäude mit etwa 1.000 Beschäftigten über 5 Stockwerke. Es ist kein einziger Rauchmelder installiert. Gibt es für Bürogebäude anders als bei Wohnungen keine Verpflichtung zur Installation von solchen Brandmeldern?
    vielen Dank im voraus

    • Guten Tag,

      die Rauchmelderpflicht gilt nur für Wohnungen. In Ihrem Fall könnte das Bauamt eine Brandmeldeanlage fordern. Ob diese tatsächlich notwendig ist, wird vom Bauamt für jedes Bauwerk individuell entschieden.

      Viele Grüße

  83. Guten Tag,

    ich habe 2 Eigentumswohnungen in Bayern, eine davon ist gewerblich vermietet. Bei der geplanten Installation der Rauchmelder wurde meiner Mieterin nun gesagt, dass für gewerblich genutzte Räume keine Installation erforderlich ist.

    Ist das richtig?

    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd

    • Guten Tag,

      wenn in dieser Wohnung nicht gewohnt, also vor allem nicht geschlafen wird, müssen keine Rauchwarnmelder montiert werden.

      Viele Grüße

  84. Guten Tag,
    Ich wohne in Niedersachsen, wo ab 2017 die Rauchmelderpflicht besteht. Mein Vermieter hatte Anfang des Jahres die Wohnung für 2 Monate leer stehen und hätte dort Diese anbringen können, was nicht geschehen ist. Nun kommt er zwei Wochen vor Weihnachten um dies nachzuholen, aber teilt mir bei dem Termin nur mit, dass die Materialien nicht da sind.
    Wie sind danach im Urlaub und haben im Januar kaum noch Zeit und ich hatte mir für diesen Termin extra frei genommen.
    1. Ist es rechtens die Rauchmelder erst mitte Februar 2017 anzubringen
    2. Mir wurde gesagt es sei Pflicht einen RM in der Küche zu montieren (da Fluchtweg, weil das Schlafzimmer dahinter liegt). Der Vermieter will aber sparen und daher nur einen einfachen RM anbringen lassen. Wir wohnen im EG und können bei jedem Zimmer ohne Probleme aus dem Fenster steigen. Gilt diese Regelung trotzdem?
    Vielen Dank

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Mertens,

      zu 1.) Die Rauchmelderpflicht gilt zum 31.12.2015. In dem Zeitraum zwischen Mitte Februar 2017 (sie meinen hoffentlich 2016) würde für den Fall eines Brandes der Vermieter haften.
      zu 2.) Es ist Pflicht in der Küche einen Rauchmelder zu montieren, wenn der Fluchtweg durch diesen Raum führt. Hier gilt immer der erste Fluchtweg, der immer über die Wohnungstür führt.

  85. Ich will keine scheiß Überwachungskamera in meiner Mietwohnung !
    Ich werde die ZWANGSinstallierte Überwachungskamera „unbrauchbar“ machen.

    • Sebastian Fischer

      Wie kommen Sie darauf, dass im Rauchmelder eine Kamera installiert ist?

      • In meinem gerade mal ca. 15 m² großen Arbeits- / Schlafzimmer wurden 2! Rauchmelder installiert. Ich will in meinem Schlafbereich kein Funksignal. Gibt es da eine rechtliche Handhabe? Nach eigenmächtiger Demontage kam postalisch eine Abmahnung der verantwortlichen Firma. Das ganze finde ich beängstigend und macht mich extrem wütend. Bei einer Inspektion der Geräte habe ich zwar keine Kamera entdecken können, halte es aber durchaus für möglich, daß diese Teile für eine personenbezogene Überwachung ausgelegt sind.

        • Sebastian Fischer

          Eine Kamera ist in diesem Gerät sicherlich nicht verbaut, jedoch kann der Melder über einen Ultraschall-Sensor seine Position feststellen. Vermutlich werden Sie keine Handhabe gegen die Montage des Gerätes haben. Eventuell beruhigt Sie es, dass der Melder nur in sehr langen Intervallen mit der Basisstation kommuniziert.

  86. Möglicherweise bin ich etwas langsam, aber ich schildere mal die Sachlage und frage mal frech ob das legitim ist.
    Ich und mein Bruder bewohnen eine Wohnung wo 4 Rauchmelder installiert werden sollten. Wir haben ein Schreiben vom Vermieter erhalten aus dem hervorgeht:
    1. Wartung und Batteriewechsel + Batteriekosten haben wir zu übernehmen
    2. Die Miete pro Gerät beträgt rund 1 Euro pro Monat

    Ist das legitim? Ich meine wir zahlen extra drauf und der Mieter verlangt auch noch das wir 48 Euro im Jahr Miete dafür bezahlen.
    PS.: Der Vermieter hat sich bei Anfrage meines Bruders ob wir die Geräte nicht selbst kaufen und installieren könnten und uns die Miete dafür sparen, gemeint das ginge nicht wegen der Versicherung. Das nur als Zusatz-Info.

    • Sebastian Fischer

      Der Mieter trägt in der Regel die Kosten für die Wartung. Darin enthalten sind gegebenenfalls die Kosten für Batterien! Die Kosten für die Anschaffung sind nach der LBO vom Vermueter zu tragen.

  87. „Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.“

    Einfamilienhaus. Wie sieht es mit einem Zimmer aus, in dem ein PC steht, den man auch benutzt, das aber kein Bett hat bzw. kein Schlafzimmer ist bzw. man in einem anderen Zimmer schläft? Da ist ja ein PC (oder Elektronik generell), kann das auch ein Grund für einen Rauchmelder sein?

  88. Hallo,
    ich wohne in einer Mietwohnung in Sachsen-Anhalt.
    Die Hausverwaltung hat bereits viele Wohnblöcke mit Rauchmeldern ausgestattet, jedoch unseren Block bis heute noch nicht.
    Die Zeit läuft gegen die Hausverwaltung.
    Was kann ich tun bzw. was sollte ich tun, wenn bis zum 1.1.2016 noch keine Rauchmelder verbaut wurden?
    Kann ich die Hausverwaltung zwingen, muss ich sie mahnen oder kann ich sogar mit Mietkürzung drohen?

    MfG Christian

  89. Hallo, können Sie mir sagen, wo ich den Rauchmelder hin hängen soll, wenn ich im Dachgeschoß schlafe und auf Grund der Dachschräge keine 50 cm zu allen Seiten habe.

    • Sebastian Fischer

      Hallo Herr Birkmann,

      ganz ohne Bild ist das schwer zu sagen. Wenn es nur Dachschrägen gibt, sollte der Rauchmelder im Normalfall 50cm unterhalb der Dachspitze an der schrägen Decke befestigt werden.

  90. In den letzten Tagen geistern in den Medien wieder viele Berichte zum Thema Versicherungsschutz bei fehlenden Rauchwarnmeldern herum. Ich kann das teilweise nicht ganz nachvollziehen, da ein RWM keinen Brand verhindern kann, sondern dafür gedacht ist Menschen vor Rauchgasvergiftungen zu schützen. Das er hauptsächlich dem Personenschutz und nicht dem Sachschutz dienen soll, geht ja auch aus dem Montageort hervor (SZ,KZ,Flur). Sollte der RWM Brandentstehungen frühzeitig melden, wären andere Räume sicher sinnvoller z.B. WZ, HWR, Arbeitszimmer und Küche.

    • Guten Tag Herr Rohm,

      wie Versicherungen in diesen Fällen verhalten, kann vorab auch nicht sicher gesagt werden. Wir haben selbst einige Versicherungen zu diesem Thema angeschrieben. Die Antworten glichen teilweise Ihrer Aussage, blieben aus und beziehen sich auf die Versichungsbedingungen und den Zusammenhang zur Bauordnung. Daher kann hier auch nur gewarnt werden, dass Versicherungen Zahlungen verweigern KÖNNEN. Schließlich hört man auch des Öfteres von Fällen, in denen es Streit zwischen Versichertem und Versicherer gibt. Wie fair oder vielleicht auch sinnvoll eine solche Zahlungsverweigerung dann ist, entscheiden am Ende Versichung bzw. Gericht. Aber natürlich ist Ihr Beitrag absolut nachvollziehbar.

      Viele Grüße

  91. Guten Tag,
    Rauchwarnmelder dürfen nicht auf die Feuerwehr aufgeschaltet werden.
    Die Rauchmelder in meiner Mietwohnung sind aber zur Feuerwehr aufgeschaltet. Was kann ich dagegen tun?
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Elfriede Nehls.

  92. Hallo, ich habe eine 4-Zimmer Eigentumswohnung, die ich alleine benutze. 2 Schlafzimmer stehen unbenutzt. Gehören trotzdem in diese Räume die Rauchmelder ?

    • Guten Tag,

      vorab empfehle ich vor der Anschaffung eigener Rauchwarnmelder, dies mit den anderen Eigentümern abzusprechen, bevor es zu einem Beschluss und dadurch zu Streitigkeiten kommt. Besteht in Ihrem Bundesland eine Rauchmelderpflicht, hängt die Anzahl der benötigten Rauchwarnmelder u. a. von der derzeitigen Nutzung ab. Schlafzimmer, sind Räume, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. Ist dort kein Bett und kein Schlafsofa vorhanden, ist das Zimmer auch nicht als Schlafzimmer anzusehen. Ist eine solche Einrichtung vorhanden, sind auch Rauchwarnmelder notwendig.

      Viele Grüße

  93. Sehr geehrter Herr Fischer,

    ich lebe mit meiner Familie in Bayern in einer Mietwohnung, die 1961 gebaut wurde.
    Meine Frage an Sie: Ist unser Vermieter/Eigentümer laut Bauverordnung bzw. laut Gesetz verpflichtet in der Wohnung, oder zumindest in einigen Zimmern (z. B. Kinderzimmer, Schlafzimmer od. Flur) Rauchmelder zu installieren?

    Über eine zeitnahe, fachgemäße Antwort würden wir uns freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Fam. Dechant

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Dechant,

      Ihr Vermieter ist zur Montage von Rauchwarnmeldern bis zum Ende des nächsten Jahres verpflichtet. Vorher wäre es wünschenswert, jedoch nicht Pflicht.

  94. Guten Tag..
    Mein Partner und ich wohnen seid Oktober 2015 in einem Haus in NRW und haben ein EG+1OG+2OG. Bis heute haben wir keine Feuermelder von dem Vermieter installiert bekommen. Obwohl unser Vermieter ein seperates Blatt beim Vertrag mit angebracht hat auf dem die Rauchmelderpflicht seiner Seits ausgedrückt wird, hält er sich nicht daran. Unser Anwalt (ist wegen anderen Gründen eingeschaltet) hat ihm sogar eine Frist gesetzt die er nicht eingehalten hat. Unser Anwalt kann dies leider nicht übernehmen, da es nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird, somit müssen wir uns selbst darum kümmern.
    Was können wir nun machen?

    mfg. Natalie

    • Guten Tag,

      Sie könnten sich mit Ihrem Anliegen an die Bausaufsichtsbehörde wenden. Zu beachten ist aber, dass für Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016 gilt.

      Viele Grüße

  95. Hans-H. Burmester

    Hallo,
    ich wohne in einem Mietreihenhaus in Sachsen-Anhalt.
    Die Hausverwaltung hatte zwar im Oktober den Einbau von Rauchmeldern angekündigt, ist jedoch bis heute untätig.
    Wie ist jetzt die Lage wenn eigene Rauchmelder verbaut wurden?
    Kann ich mich die Hausverwaltung zu eigenen zwingen, muss ich selbst beschaffte und verbaute entfernen oder …?

    MfG Hans

    • Guten Tag Herr Burmeister,

      bisher wurde in Gerichtsverfahren entschieden, dass der Eigentümer vom Mieter montierte Melder nicht akzeptieren muss. Ob im Falle von überzogenen Fristen anders entschieden werden würde, kann ich Ihnen nicht vorhersagen. Wenn der Vermieter der Pflicht nicht nachkommt, sollten Sie dies der Bauaufsichtsbehörde melden.

      Viele Grüße

  96. Liebe Frau Fischer, lieber Herr Fischer,

    danke für Ihre Mühe in diesem Forum und Ihre erstaunliche Geduld auch mit schwierigen Fällen.
    Ich werde morgen Rauchmelder kaufen.

    Viele Grüße
    Thomas

  97. Ich bin seit 7 Jahren Eigentümer in BW und hatte damals beim Einzug gleich in jedes Schlafzimmer, Flur und in die Küche einen Rauchmelder eingebaut. Alle 3 Monate überprüfe ich regelmäßig die Rauchmelder auf ihre Funktion. Letzte Woche hatten wir unsere Eigentümerversammlung dabei sagte der Herr von der Hausverwaltung dass wir als Eigentümer verpflichtet sind Rauchmelder in unsere Wohnungen zu verbauen.

  98. Matadaten Drohnen

    Schade das hier der Frage wie man sich dagegen wehren kann so konsequent aus dem Weg gegangen wird. Vermutlich lässt sich da auch nichts machen.
    Den Kampf dagegen hat die Generation davor schon verloren die sich zum anschnallen beim Autofahren verpflichtet hat.
    Es ist das erste was ich mache wenn ich ins Auto steige, trotzdem sollte es meine eigene entscheidung sein. Es ist immerhin Selbstschutz und das vom Gesetzgeber regulieren zu lassen entmündigt das Volk nur noch mehr. Was seid Ihr denn? Kleine Kinder?

    Zitat von Jean-Claude Junker:
    „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ – in Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999.

    Also weiter so, stempelt die Kritiker als Verschwörungstheoretiker ab und lauft weiter mit der Herde. Mal sehen wohin es führt. Ich protestiere aus Überzeugung.
    Für Eigentümer ist es einfach aber für Mieter nahezu unmöglich etwas dagegen zu tun.
    Wie Blöd das ich nur Mieter bin.
    Typische 2 Klassengesellschaft die in Deutschland etabliert wird. Schonmal Zeitabeiter streiken sehen?

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Drohnen,
      leider scheint es hier ein Missverständnis zu geben. Hier wird der Frage, wie man der Montage von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter entgegenwirken kann, nicht ausgewichen. Wir sehen uns jedoch nicht in der Lage und sind auch nicht willens, eine rechtliche Beratung durchzuführen. Genau für solche Fälle gibt es Rechtsanwälte. Schade finde ich viel mehr, dass Menschen wie Sie sich nicht in der Lage sehen, solche Diskussionen mit Ihrem Namen zu führen, sondern sich hinter der Anonymität des Netzes verstecken. Da scheint es am Ende doch nicht weit her mit der Kritik zu sein.

  99. Stoppt den Rauchmelderwahnsinn !!!
    Ärger ohne Ende – ob nun mit teuren Geräten oder denen vom Fachmann (habe alles ausprobiert: Obi / Amazon / Fachhandwerk: Merten / Jung.

    Das Problem: Fehlalarme. Ganz übel

    • Silke Fischer

      Guten Tag Herr Maier,

      ich selbst habe auch Rauchwarnmelder in meiner Wohnung montiert und kann die Erfahrung nicht teilen. Ist es evtl. möglich, dass Montageort oder erhöhte Staubbelastung einen Täuschungsalarm auslösen?

      Viele Grüße

  100. Rauchmelder NERVEN und verursachen regelmäßig Müll.

    Jedere der sie bereits in der Wohnung / Treppenhaus / Bühne hat (ob nun Billigprodukte oder die vom Elektriker) kennt regelmäßig gibt es Piepslaute und lautstarke Fehlalarme (heute Nacht z.B. um 2:30 Uhr / teures Qualitätsprodukt / funkvernetzt und an 230V angeschlossen) !!!

    Wenn es wirklich brennt – reagiert niemand mehr auf Piepstöne etc.

    Das ganze ist ein Schildbürgerstreich einer besonderen Interessengruppe. Und den Gebäudeversicherern hat man damit den größten Gefallen getan: verschuldensabhängige Haftung. Im Schadensfall eröffnet die nicht „fachmännische jährliche Wartung“ der Versicherung Tür und Tor um den Schaden verschuldensabhängig kleinzurechnen.

    Nun wünsche ich zumindest allen Lobbyisten und Politikern täglichen Ärger mit Rauchmeldern 😎 Auf, dass die Nächte kurz und signalstark werden.

  101. Fehlalarm, übernervöser hektischer Nachbar hat keine Augen, aber hört, Feuerwehr kommt, bricht Tür auf, und wir müssen zahlen… – hier hätte der Gesetzgeber besser regeln müssen.
    Rauchmelder wurden eingeführt, um die Rauchmelderlobby zu Geld zu verhelfen.

  102. ernst ochs vorm berg

    und wenn wir verpflichtet werden in den krieg zu ziehen werden wir es tun ! hier geht es nicht darum leben zu retten! sondern darum von den wahren problemen in der welt abzulenken ! wie blind seid ihr eigentlich alle ? hätte gerne eine wohnraumpflicht da jedes jahr obdachlose auf der strasse sterben ! die garnicht in den genuss der rauchmeldepflicht kommen !

  103. hey ihr wie und wo können wir noch mehr leben retten als mit rauchmeldern!
    wo bleibt die ehrnährrungs und wohnungspflicht und wie so wurde die wehrpflicht abgeschaft?
    die pflicht war schon immer so ein problem hier ! die rechte und gesetze werden sowieso schon mit füßen
    getreten! grundgesetz scheint hier nur noch für zugelten wenn man es sich leisten kann! seid ihr auch dafür obdachlose dazu zu verpflichten in eine wohnung zu ziehen das sie in den genuss kommen einen rauchmelder
    zu besitzen! ihr seid doch geblendet und seht nicht mehr was euch verkauft wird!

    • Guten Tag,

      um ehrlich zu sein, kenne ich die Schicksale hinter den Obdachlosen nicht, aber in Deutschland gibt es ein Sozialsystem, das versucht, solche Situationen zu verhindern. Deshalb ist mir nicht ganz klar, wie Sie da einen Vergleich zur Rauchmelderpflicht aufstellen. Dennoch steht es natürlich jedem frei, seine Meinung zur Pflicht zu äußern. Wenn Sie etwas verändern wollen, werden Sie das jedoch nicht mit Kommentaren auf unserer Seite bewirken. Wir stehen in keinem Zusammenhang mit den Initiatoren. Wir stellen hier nur Informationen zusammen, um so den Zugang zu diesen zu erleichtern.

      Viele Grüße

  104. Hallo,

    mein Vermieter bringt keine Rauchmelder an, habe ihn schon mehrmals darauf angesprochen.
    Aber nichts passiert.

    Kann ich das irgendwo melden?

    Wohne in NRW

    Viele Grüße

  105. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rauchmelder-ableseservice-von-techem-oder-ista-kann-teuer-werden-13014656.html
    Drecks Lobbyisten Schweine haben wieder super Arbeit geleistet.

    In der Lobby sitzen nur Mitglieder der großen Hersteller wie Siemens, Ista und co.
    Schön hohen Margen für die Hersteller, hat die faz schon 2014 berichtet, heute sieht es wohl noch besser aus:
    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neuregelung-mieter-muessen-hoehere-kosten-fuerchten-13014744.html

    Wehe man schreibt die Wohnungsgesellschaft an, wie z.B. die Deutsche Wohnen in Berlin, und fragt ob man doch nicht selber den 10 € Rauchmelder anbringen kann, der es auch tut.
    Ne, wir sind dazu „verpflichtet“. Ja klar, kann man schön die Kosten auf den Mieter umwälzen und Profit machen.
    Geldgierige Arschlöcher überall…

    • Warum schaffen es Leute wie Sie nicht Ihre Meinung mit Ihren Namen zu unterschreiben? Haben Sie Angst vor Ihrer eigenen Courage? Zum Luft machend sind wir die falsche Adresse!

      • Hallo Herr Fischer, sie sollten mit Fakten kontern statt mit Angriffen auf Leute, deren Meinung Ihnen nicht gefällt. Hat der Klarname von „dreckslobby“ irgendetwas mit seiner Argumentation zu tun?

        Die Behauptung, die Einführung der Rauchmelder habe die Anzahl der Brandopfer von etwa 800 auf etwa 400 im Jahr verringert ist eine Lüge. Die Zahl der Brandopfer hat sich tatsächlich etwa halbiert, aber bereits VOR Einführung dieser Zwangsmaßnahme (Beleg: Grafik in Spiegel online vom 12.11.2014 „Viel Schall um Rauch“). Seit Einführung der Rauchmelderpflicht ist dagegen keine signifikante Abnahme der Brandopfer feststellbar. Im gleichen Zeitraum ist aber die Zahl der Unfälle im Haushalt durch Stürze, die ohnehin schon bedeutend höher war, um mehrere tausend gestiegen (von etwa 8000 auf über 10 000). Wenn man also eine statistische Auswirkung der Rauchmelder erkennen will, dann höchstens, dass diese Vorschrift 2000 Menschen dadurch umgebracht hat, dass sie beim Versuch, in Panik Fehlalarme abzustellen von Stühlen, Tischen und wackeligen Tritten fallen. Von den durch Fehlalarme ausgelösten Herzinfarkten und den Bränden, die nicht gelöscht werden konnten, weil die Feuerwehr gerade zu einem Fehlalarm unterwegs war ganz zu schweigen. Der Einsatz von Rauchmeldern ist also ganz bestimmt nicht seriös mit statistisch geretteten Menschenleben zu rechtfertigen. Wer nun meint, er müsse Rauchmelder haben, der soll sich welche kaufen. Aber sowas gesetzlich vorzuschreiben ist eine unglaubliche Frechheit und zeigt mal wieder, welchen Einfluss Lobbyorganisationen auf unsere im besten Fall überforderten Politiker und größtenteils hirnlos nachplappernde Presse haben. Nun haben auch noch die Heizkostenverteilerfirmen sich ihren Anteil an der Abzocke gesichert, denn nun müssen diese Dinger auch noch überwacht werden, am besten natürlich kostenpflichtig zu irrsinnigen Gebühren für den Mieter, der sich nicht dagegen wehren kann. Und das, obwohl sich alle Rauchmelder von selbst melden, wenn die Batterie schwach wird.

        Übrigens: Bei 3,14 Mio. Unfällen im Haushalt gab es 9.044 Tote in 2015, also 20 mal so viele wie Brandopfer. Gibt es dann demnächst die Helmpflicht im Haus?
        Warum schützt uns eigentlich in diesen Land keiner vor solchen absurden Entgleisungen wie der Rauchmelderpflicht?

        • Sebastian Fischer

          Hallo Herr Julius,

          das Thema Rauchmelderpflicht ist ein durchaus streitbares Thema, daran besteht kein Zweifel. Gerne führen wir auch Diskussion darüber und beraten Mieter die Probleme haben. Aber fängt man eine Diskussion mit den Worten „Drecks Lobbyisten Schweine“ an? Nennt man sich wenn man eine Diskussion möchten „Dreckslobby“? Gerne sind für bereit Meinung auszutauschen, dann aber auf einen vernünftigen Niveau.

          Zu Ihrem Post:
          Die Statistik zu bemühen, halte ich für schwierig, da ja die Anzahl der verhinderten Brände nicht erfasst wird/wurde. Woher haben Sie die Zahl der 2000 Tote durch Fehlalarme und Panik? Sie kritisieren Zahlen und werfen dann ebenso fragwürdige Zahlen in den Raum?

          Ich gebe Ihnen aber recht, wenn man sich fragten muss, ob der Staat tatsächlich alles regulieren muss. Selbstverständlich ist dies unter anderem die Arbeit von Lobbyverbänden.

  106. Hallo Herr Fischer,
    hatte vor kurzem einen Feuerwehrmänner wegen RauchEntwicklung in meiner Abwesenheit. Nun möchte Vermieter auf meine Kosten neuen Melder einbauen, weil Veplombung Ista-Zähler ) wohl entfernt wurde. Muss ich das wirklich zahlen?
    MfG
    S. Winkler

    • Guten Tag,

      die Beschädigung des Rauchwarnmelders ist als Beschädigung der Mietsache zu sehen. Kann der Vermieter nachweisen, dass der Melder verplombt war, muss der Mieter für den Schaden haften. (siehe §276, §278, §249, § 536c BGB). Eine Entscheidung im Einzelfall kann aber nur ein Richter fällen.

      Viele Grüße

  107. Muss unser Verwalter einen Fachmann zur Installation von Rauchmelder beauftragen oder können wir Wohnungseigentümer das selbst entscheiden? NRW.

    • Guten Tag,

      die DIN 14676 empfiehlt für den Einbau eine zertifizierte Fachkraft zu beauftragen. Es handelt sich aber nur um eine Empfehlung. Sie können die Montage auch selbst vornehmen. Um der Bauordnung gerecht zu werden, sollten Sie sich jedoch mit der Wahl des optimalen Monatgeorts auseinandersetzen.

  108. Hallo,

    eine Mieterin in meinem Mehrfamilienhaus hat eine krankhafte Aversion gegen Rauchmelder. Erklärungen konnten sie nicht bewegen, die Montage zuzulassen.

    Meine Frage: Unter welchen Bedingungen kann dem stattgegeben werden? Und wenn überhaupt: Welche versicherung ist zu kontaktieren: Die des Vermieters oder die des Mieters?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    • Guten Tag,

      es gibt keine Ausnahmen unter denen die Rauchmelderpflicht nicht gilt. Notfalls müssen Sie sich per Gericht Zugang zur Wohnung verschaffen. Das Gesetz besagt eindeutig, dass die Modernisierung zu dulden ist.

  109. Guten Tag,
    bei mir wurden dieser Tage auf Veranlassung des Vermieters von dem Unternehmen Brunata Rauchmelder eingebaut. Ich hatte seit Jahren eigene Geräte. Nun hängt eines dieser Brunata-Geräte direkt über meinem Bett und blinkt mich die ganze Nacht an. Brunata behauptet, sie hätten nur dieses Modell und es könne an keiner anderen Stelle platziert werden. Muss ich das dulden?

    Danke für Antworten im voraus!

    • Leider ja. BGH und BGB sagen, dass der Mieter dies zu dulden hat und der Vermieter aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht die Geräte selbst wählen kann.

  110. Guten Abend,
    Zur Zeit steht das Haus meiner Mutter leer (Versicherung hat Leerstandsanzeige erhalten). Heizung läuft auf Sparbetrieb, Wasser ist abgestellt, außerdem werden keinerlei Verbraucher betrieben. Vermietet werden soll es zur Zeit nicht.
    Muss ich trotzdem Rauchmelder installieren, den Warnton wird vermutlich auch kein Nachbar hören.
    Um eine Einschätzung Ihrerseits wird gebeten.
    Freundliche Grüße
    Claudia

  111. Hallo,
    mein Vermieter weigert sich die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder zu installieren.
    Was kann ich dagegen tun, bzw kann ich sie selbst installieren lassen und die entstanden kosten vom Vermieter zurück fordern?

  112. Hallo zusammen wir wohnen zur miete in einem 3 Familien Haus der Vermieter wurde drauf hingewiesen das keine Rauchmelder installiert ist der weigert sich welche zu installieren der vermieter wohnt in der Türkei und hat 1 oder 2 Häuser in Deutschland ( Lemgo ) ich will den Vermieter nicht weiter nerven weil wir eh klinisch haben wegen ein nervenden mieter

  113. Hier geht es um die eigene Sicherheit und die anderer, da sollte niemand Geld einsparen, auch wenn die Anschaffung erst einmal mit Kosten verbunden ist. Diese sind überschaubar, also kein Grund nicht zu handeln.

  114. Mein Vermieter wurde schon mehrfach auf die Rauchmelderpflicht hingewiesen, und sagt auch immer, er würde etwas unternehmen, aber es ist nichts pasaiert. Ich wohne in NRW und es herrscht seit Januar Rauchmelderpflicht. Was kann ich tun? Muss ich selbst aktiv werden, oder kann ich ihm mit dem Bauamt drohen?

    • Das Problem ist, dass Melder, die Sie anbringen ggf. wieder abgenommen werden müssen, wenn der Vermieter endlich tätig wird. Sie können den Verstoß nur der Bauaufsicht melden.

  115. was passiert eigendlich wenn ich diese Spionage-Ufo’s von Techem in einer schalldichten Kiste lagere und im nächsten Jahr bei der turnusmäßigen Kontrolle wieder installiere. Ich fühle mich mit dieser Variante auf jeden fall weitaus sicherer. Und wenn der Staat mich mit solche Gesetzlichen Regelungen vor irgend etwas schützen will, hier noch ein kleiner Hinweis. Es gibt sehr viel wichtigere Probleme in diesem Land vor denen ich von der Politik viel eher beschützt werden will. Einfach mal googeln welche Lobby sich für diese Rauchwarnmelder Plicht stark gemacht hat, und ob der Bürger jetzt wirklich sicherer ist. Wie blöd muss man eigendlich sein um sich so völlig wiederstandslos verarschen zu lassen ??????

    • Guten Tag,

      das Auslesen der Melder würde ergeben, dass der Melder deinstalliert wurde. Welche Konsequenzen daraus folgen, hängt vom Vermieter ab.
      Wie sieht Ihr Widerstand gegen die Rauchmelderpflicht aus? Melder deinstallieren und Kommentare verfassen dürfte kein erfolgbringender Widerstand sein.

      • danke für die Antwort.

        haben sie denn einen Vorschlag für einen erfolgreichen Widerstand 🙂

        lieben Gruß Apropos

        • Wahrscheinlich wäre es wirksamer gewesen, vor der Umsetzung der Rauchmelderpflicht viele Menschen zu mobilisieren. Allgemein halte ich aber change.org für eine gute Plattform, um auf Themen aufmerksam zu machen.

  116. Das was jetzt bei den Rwm passiert steht in keinem Verhältnis zum Risiko mehr. Der Rwm wird leider immer mehr zur gelddruckmaschine.
    Ein 10 jahresmelder der jetzt 4 Jahre hängt sorgt auch weitere 6 Jahre für Sicherheit. Der Unterschied zu teuren Rwm ist nicht nachweisbar. D.h das mehr brandtote verhindert werden könnten. Mehr hilft nicht mehr.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Petter,

      ein Unterschied zwischen einem hochwertigen 10 Jahresrauchmelder und einem preiswerten Melder ist sehr wohl nachweisbar. Ganz offensichtlich ist es ja schon die Batterie die den Unterschied macht. Auf die Laufzeit hochgerechnet ist dies allein eine grosse Ersparnis. Des weiteren sind 10 Jahresmelder in der Regel auch deutlich unempfindlicher gegen Störeinflüsse und verfügen über nützliche Funktionen wie die Stummschaltung mit der man den Rauchmelder bei einem Fehlalarm deaktivieren kann.

  117. Hallo!
    Danke für diese informative Seite! Mich beschäftigt seit einer Weil das Problem, dass hier Melder abmontiert wurden. Daher meine Frage, wie es es mit folgender Situation aussieht: Eigentümergemeinschaft mit 4 Wohnungen, alle selbstgenutzt. Laut Bauordnung für dieses Bundesland gehören die Melder in die Wohnung und nicht in den Hausflur. Ein Eigentümer hat nach Inkrafttreten der Pflicht den Melder umgehend wieder abgebaut, da er wohl sehr oft anging. Der Melder wurde wohl nicht in der Küche angebracht aber hat sehr oft auf die starken Küchengerüche reagiert. Da der Eigentümer alt ist, viele Dinge nicht versteht und immer sehr aktiv in der Küche herumbrutzelt haben wir im Haus die Befürchtung dass im Ernstfall ein Feuer verschlafen wird und die Eigentümergemeinschaft dann für fehlende Versicherungsleistungen haftbar ist. Es ist bereits mehrfach der Fall gewesen, dass der komplette Hausflur zugequalmt war aber da ist laut der Bauordnung für dieses Bundesland keine Rauchmelderpflicht.

    Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es diesen Eigentümer dazu zu bewegen der Rauchmelderpflicht nachzukommen?

    • Hallo,

      Sie könnten das natürlich bei der Bauaufsicht melden. Da das aber nicht dem Nachbarschaftsfrieden beiträgt, sollten Sie vielleicht lieber vorher noch einmal nachdrücklich auf den Herren einreden. Vielleicht würde er auch mit einem anderen Modell z.B. der Ei650 mit Stummschaltung besser zurecht kommen? Aus Erfahrung kann ich sagen, dass wenn die Melder von EiElectronics anschlagen, es absolut berechtig ist und mindestens gelüftet werden muss.

  118. RAUCHWARNMELDERVERORDNUNG?
    Was ist denn der Unterschied zwischen einer Verordnung und einem Gesetz?
    https://youtu.be/2LwMNCvQogA

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Timmermann,

      es gibt keine Rauchmelderverordnung. Die Rauchmelderpflicht ist in der Landesbauordnung geregelt und somit ein Gesetz.

  119. Das ist nicht ganz richtig. Die Landesbauordnung ist NUR eine Verordnung und kein Gesetz!
    Der Unterschied ist der, daß bei einem Verstoß nur ein Ordnungswiedrigkeiten und KEIN Strafverfahren
    eingeleitet wird. Auch unterscheiden sich Verordnungen zu Gesetzen in ihren Strafen. Eine Ordnungswiedrigkeit wird nur mit einem Bußgeld belegt, und ist nur eine Ordnungswiedrigkeit.
    Bei einem Gesetzesverstoß ermittelt immer ein Staatsanwalt und es gibt ein Strafverfahren (und im ungünstigen Fall) Haft- oder Bewährungsstrafen.

  120. Guten Tag,

    ich wohne allein in einem Reihenhaus, das Haus hat 2 Stockwerke. Im 2 Stock befinden sich zwar möblierte Schlafräume aber diese Räume werden nicht benutzt. Muss ich hier auch Rauchmelder anbringen ?

  121. Vor Rauchmelderpflicht stand Lobbyarbeit. Ohne uns zu wehren, lassen wir uns es eben gefallen. Typisch Deutsch. Gebt dem Deutschen ein Gesetz und er wird es ohne Sinn und Verstand, ohne zu hinterfragen durchsetzen. So wie bei vielen anderen Dingen werden wir manipuliert. Dumme Menschen lassen sich leichter …. usw. der Rest wird eben „Mundtod“ gemacht. Brandhindernde und brandeindämmendes verbauen, auf Freiwilligkeit setzen.

    „…Treibende Kraft ist der Verein „Forum Brandrauchprävention“, er betreibt die Initiative „Rauchmelder sind Lebensretter“. Doch statt engagierten Bürgern steckt hinter dem scheinbar selbstlosen Verein ein Interessenverbund von Herstellern, Elektroinstallateuren und Versicherungen. Im Jahr 2000 haben sie den Verein aus der Taufe gehoben, als Geschäftsstelle fungiert eine Berliner Werbeagentur, die Vorstandsriege bilden Funktionäre. Die Arbeit des Vereins zeigt in Perfektion, unter welchen Bedingungen Lobbyismus am besten funktioniert: Man nehme ein Thema, das unter der Schwelle der breiten öffentlichen Aufmerksamkeit bleibt und ein einfaches, aber moralisch schlagendes Argument. Wer den Zusammenhang zwischen der Zahl der installierten Rauchmelder und der Zahl der Brandtoten infrage stellt, gilt schnell als potenzieller Kindsmörder. So geht es einem Feuerwehrmann, der im Fachforum des „Feuerwehrmagazins“ seine Skepsis äußert. Wegen vieler Fehlalarme, die er aufgrund mangelhafter Brandmelder erlebe, schreibt er: „Ich stehe der Rauchmelderpflicht eher kritisch gegenüber.“ Es folgt ein Sturm der Entrüstung….“ (Quelle: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/brandschutz-die-starke-lobby-der-rauchmelderhersteller/7334810.html

    Armes Deutschland

  122. die rauchmelderpflicht ist pure abzocke !!!!!!!

    man muss sich doch nur mal die strukturen ansehen, die dahinterstecken !

    jeder der möchte kann sich ja um seine eigene sicherheit gedanken machen !

    seit der pflicht ist die anzahl an fehlalarmen gestiegen !

    es gibt keien feuerlöscherpflicht und brandshcutzschalterpflicht !

    naja mit dem dummen deutschen kann mans ja machen !

    so darf dann ein mal im jahr ein kontrolleur jeden raum betreten und einmal ein knopf drücken, wofür ja anscheinend jeder zu blöd ist der nicht ein kostenpflichtiges seminar besucht hat……

    ist das beste beispiel für lobbyismus und eine gelungene marketingkampagne seit langem !

    mag ja sein das rauchmelder auch leben retten können, aber nicht so wie es von der imkompetenten regierung umgesetzt wurde !

    eine zwangsinstallation, di emanche vermueter gerne nutzen um in jedem raum einen zu installieren……

    auch in der küche, wo di emeisten brände entstehen ist nichts vorgeschrieben…..
    da gehen zwar rauchmelde rnicht aber es gibt andere möglichkeiten……

    es gibt auch nicht viele die diese nervensägen einfach abhängen und in eine schublade verbannen, bis die zwangskontrolle ist…….

    schön auch für die versichungen….
    wie will man prüfen ob und wann man den rauchmelder nutzt ?
    wie wäre es denn mit wöchentlichen kontrollen ?

    warum gibt es keine pflicht zu prüfung von elektrogeräten oder der hausinstalation in abständen ?

    warum darf hier überhaupt minderwertiger elektroschrott verkauft werden ?

    naja freiheit stirbt mit sicherheit !

    • Sebastian Fischer

      1. Das die Anzahl der Fehlalarme mit der Menge der verbauten Fehlalarme steigt, liegt wohl auf der Hand. Das ist Mathematik.
      2. Es steht Ihnen frei ob Sie die Rauchmelder selber prüfen oder einen Fachkraft beauftragen. Es sei den Sie leben in einer Mietwohnung. Hier hat der Vermieter die Möglichkeit einen Dienstleister zu beauftragen, da der Vermieter in der Haftung ist.
      3. Es ist wie mit allen Sachen. Wenn man wenig Geld ausgibt kann man nicht erwarte, dass man das beste Produkt bekommt. Ihren Dienst tun jedoch alle Rauchmelder.
      4. Es steht Ihnen frei in der Küche einen Rauchmelder zu installieren. Das Problem bei Rauchmeldern in der Küche ist jedoch das hohe Potential eines Fehlalarms aufgrund von zum Beispiel Wasserdampf.

      Aber auf die Regierung zu schimpfen ist natürlich immer der richtige Weg!

  123. Kann ich meinen Vermieter bei der Bauaufsichtsbehörde melden, da er keine Rauchmelder einbauen lässt?
    Mittlerweile ist ein Jahr vergangen…

    • Sebastian Fischer

      Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob im Mietvertrag geregelt ist wer die Rauchmelder anschaffen muss. Ein solche Abwälzung der Pflicht ist möglich, aber nicht üblich. Wenn Ihr Vermieter oder sein Hausverwalter auch auf Ihre schriftliche Aufforderung keine Reaktion zeigt, sollten Sie sich an die in Ihrem Ort zuständige (untere) Bauaufsichtsbehörde wenden. Diese finden Sie in der Regel online auf der Homepage Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.

  124. Ich wohne unsaniert zur Miete in einem Altbau mit Ofenheizung im Bundesland Sachsen. Können Sie mir bitte sagen, was beim angekündigten Einbau von Rauchmeldern zu beachten ist. Sind hier andere, wenig empfindliche Geräte zu verwenden? Gibt es dazu andere Vorgaben oder Ausnahmeregelungen im Hinblick auf Wohnungen, in denen die einzige Befeuerungsstätten Öfen sind, in meinem Fall ein Kachelofen und ein Dauerbrandofen. Da alle anderen Wohnungen saniert und mit Zentralheizung ausgestattet sind, habe ich die Befürchtung das ich den gleichen Rauchmelder bekomme und diese dann evtl. „überreagieren“.
    Danke für Ihre Antwort.

    • Sebastian Fischer

      Es gibt nur eine Art von Rauchmelder, insofern gibt es keine Unterschiede zwischen den Modellen. Man sollte auf eine korrekte Montage mit genügend Abstand zum Ölofen achten. In Kombination mit einem zuverlässigen Rauchmelder (z.B. Ei650 von Ei Electronics) sollte es keine Probleme geben!

      • Bitte noch eine Nachfrage, in meinem Fall wären es kein Ölofen, sondern 2 ältere Modelle, die mit Holz und Kohlen geheizt werden, wo beim An- und Nachlegen immer (je nach Wetterlage mehr oder weniger) Rauch entweicht. Würden Sie auch in diesem Fall den Ei650 empfehlen ?

  125. ich bin im Jahr 2021 in eine Mietwohnung eingezogen in der keine Rauchmelder installiert waren. In allen anderen Wohnung im Haus allerdings schon. Nun erhielt ich die BK/HK 2022 in der die Wartung der Rauchmelder abgerechnet und auf alle Mieter umgelegt wurde. Ist es rechtens, dass ich für die Wartung der Rauchmelder der anderen Wohnungen mit belangt werde?
    MFG

  126. Vor 10 Jahren hatte ich einen Rauchmelder gekauft, ihn aber nicht ausgepackt. Er ist noch verpackt in Polyäthylen. Kann man den noch verwenden?

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