Fast jeder kennt diese Situation: Obwohl die Inspektion der Rauchwarnmelder nur einmal im Jahr ansteht, kostet allein die Terminvereinbarung Mietern und Vermietern bzw. Wohnungsunternehmen viel Zeit und Nerven. Doch damit könnte bald Schluss sein. Die neue Fassung der DIN 14676-1 beschreibt neben der bekannten Vor-Ort-Inspektion erstmals die Ferninspektion von Rauchwarnmeldern als gleichwertiges Verfahren der Instandhaltung. Damit bietet die Norm eine verlässliche Grundlage für diese technologische Anwendung. Doch was steckt dahinter und für wen eignet sich die Ferninspektion? Dazu lohnt ein Blick in die Norm.
Rauchwarnmelder retten Leben
Rauchwarnmelder müssen regelmäßig inspiziert werden, damit diese zuverlässig funktionieren und im Brandfall die Bewohner frühzeitig warnen. Neu ist die Möglichkeit, diese Inspektion auch ohne Betreten der Wohnung aus der Ferne durchzuführen. Dazu werden Informationen aus den Rauchwarnmeldern per Funk ausgelesen und an die „inspektionsverantwortliche Stelle“ übertragen, also beispielsweise an die Hausverwaltung oder ein Ableseunte
rnehmen. Die Anwendungsnorm DIN 14676-1 und eine ebenfalls neu erstellte Produktnorm legen drei verschiedene Inspektionsverfahren bzw. Bauweisen von Rauchwarnmeldern fest:
Nach Verfahren A werden die Rauchwarnmelder spätestens einmal jährlich vor Ort geprüft. Das entspricht der bisherigen Vorgehensweise. Die meisten der heute installierten Geräte sind Rauchwarnmelder der Bauweise A.
Bei der Ferninspektion nach Verfahren B werden Rauchsensorik, Energieversorgung, Demontage und Beschädigungen spätestens einmal jährlich automatisch aus der Ferne geprüft. Wahlweise vor Ort oder aus der Ferne müssen die Raucheintrittsöffnungen und die Funktion des Warnsignals alle zweieinhalb Jahre und die Melderumgebung alle drei Jahre geprüft werden. Ein Betreten der Wohnung ist also künftig nur noch alle zweieinhalb bzw. drei Jahre notwendig und nicht mehr jedes Jahr.
Bei Verfahren C („Komplette Ferninspektion“) werden alle oben genannten Kriterien automatisch geprüft und übertragen. Eine Vor-Ort-Inspektion ist bei diesen Meldern nicht mehr notwendig.
Für wen lohnt sich die Ferninspektion?
Die Ferninspektion von Rauchmeldern bietet grundsätzlich allen Beteiligten Vorteile: Betreiber und Verwalter größerer Wohnungsbestände sowie deren Serviceunternehmen müssen keine Termine mit Bewohnern vereinbaren, um die Wohnung zu Inspektionszwecken zu betreten. Die Bewohner wiederum müssen nicht mehr zu einer vorgegebenen Zeit zu Hause sein, um den Zugang zu ihrer Wohnung zu ermöglichen.
Die Ferninspektion von Rauchwarnmeldern lohnt sich vor allem dann, wenn es um größere Wohnungsbestände geht. Das betrifft Miet- und Eigentumswohnungen, in denen die Rauchmelder durch Hausverwaltungen, Dienstleister oder Eigentümer selbst verwaltet werden,. Besonders interessant ist die Lösung für Bestände mit 300 und mehr Wohneinheiten.
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