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Nie wieder Terminschwierigkeiten – Ferninspektion von Rauchwarnmeldern

Fast jeder kennt diese Situation: Obwohl die Inspektion der Rauchwarnmelder nur einmal im Jahr ansteht, kostet allein die Terminvereinbarung Mietern und Vermietern bzw. Wohnungsunternehmen viel Zeit und Nerven. Doch damit könnte bald Schluss sein. Die neue Fassung der DIN 14676-1 beschreibt neben der bekannten Vor-Ort-Inspektion erstmals die Ferninspektion von Rauchwarnmeldern als gleichwertiges Verfahren der Instandhaltung. Damit bietet die Norm eine verlässliche Grundlage für diese technologische Anwendung. Doch was steckt dahinter und für wen eignet sich die Ferninspektion? Dazu lohnt ein Blick in die Norm.

Rauchwarnmelder retten Leben

Rauchwarnmelder müssen regelmäßig inspiziert werden, damit diese zuverlässig funktionieren und im Brandfall die Bewohner frühzeitig warnen. Neu ist die Möglichkeit, diese Inspektion auch ohne Betreten der Wohnung aus der Ferne durchzuführen. Dazu werden Informationen aus den Rauchwarnmeldern per Funk ausgelesen und an die „inspektionsverantwortliche Stelle“ übertragen, also beispielsweise an die Hausverwaltung oder ein Ableseunte

rnehmen. Die Anwendungsnorm DIN 14676-1 und eine ebenfalls neu erstellte Produktnorm legen drei verschiedene Inspektionsverfahren bzw. Bauweisen von Rauchwarnmeldern fest:

Nach Verfahren A werden die Rauchwarnmelder spätestens einmal jährlich vor Ort geprüft. Das entspricht der bisherigen Vorgehensweise. Die meisten der heute installierten Geräte sind Rauchwarnmelder der Bauweise A.

Bei der Ferninspektion nach Verfahren B werden Rauchsensorik, Energieversorgung, Demontage und Beschädigungen spätestens einmal jährlich automatisch aus der Ferne geprüft. Wahlweise vor Ort oder aus der Ferne müssen die Raucheintrittsöffnungen und die Funktion des Warnsignals alle zweieinhalb Jahre und die Melderumgebung alle drei Jahre geprüft werden. Ein Betreten der Wohnung ist also künftig nur noch alle zweieinhalb bzw. drei Jahre notwendig und nicht mehr jedes Jahr.

Bei Verfahren C („Komplette Ferninspektion“) werden alle oben genannten Kriterien automatisch geprüft und übertragen. Eine Vor-Ort-Inspektion ist bei diesen Meldern nicht mehr notwendig.

Für wen lohnt sich die Ferninspektion?
Die Ferninspektion von Rauchmeldern bietet grundsätzlich allen Beteiligten Vorteile: Betreiber und Verwalter größerer Wohnungsbestände sowie deren Serviceunternehmen müssen keine Termine mit Bewohnern vereinbaren, um die Wohnung zu Inspektionszwecken zu betreten. Die Bewohner wiederum müssen nicht mehr zu einer vorgegebenen Zeit zu Hause sein, um den Zugang zu ihrer Wohnung zu ermöglichen.
Die Ferninspektion von Rauchwarnmeldern lohnt sich vor allem dann, wenn es um größere Wohnungsbestände geht. Das betrifft Miet- und Eigentumswohnungen, in denen die Rauchmelder durch Hausverwaltungen, Dienstleister oder Eigentümer selbst verwaltet werden,. Besonders interessant ist die Lösung für Bestände mit 300 und mehr Wohneinheiten.

Mehr Informationen anfragen bei unserem Partner Rauchmelder Experten

About Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit mehr als 12 Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig; vor 6 Jahren hat er sich auf das Feld der Rauchwarnmelder spezialisiert. 2014 bestand er die Prüfung zum Trainer für Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Wie schnell ein Kinderzimmer in Brand geraten kann, sehen Sie hier:




Ein dramatisches Experiment, in dem klar wird, warum nur ein Rauchmelder nicht ausreichend ist. Personen, die sich in der oberen Etage aufgehalten hätten, hätten keine Chance mehr gehabt, das Haus zu verlassen. Das Video ist zwar englisch gesprochen und mit japanischer Schrift untertitelt, was für den Film an sich aber eher unerheblich ist.


Im Fall eines Brandes ist das Wichtigste:
LEBEN RETTEN!

Im Brandfall ist dies meist nur dadurch möglich, dass alle Personen, die sich in einer Wohnung oder einem Haus aufhalten, den Brand rechtzeitig bemerken.
Ein Rauch- oder Feuermelder erkennt Brände frühzeitig, sodass in den meisten Fällen die Feuerwehr alarmiert und die Wohnung verlassen werden kann.
Gerade in der Nacht, während des Schlafens ist eine zuverlässige Alarmierung unerlässlich, denn der Geruchssinn des Menschen ist während des Schlafens nicht aktiv.
So kommt es meistens gerade nachts zu Bränden in deren Folge Menschen sterben!

Wichtig beim Kauf von Rauchmeldern ist, dass diese DIN 14604 zertifiziert sind.
Nur dann erfüllen die Rauchmelder auch die gesetzlichen Vorgaben der Rauchmelderpflicht!

Diese Norm erfüllen in der Regel alle Rauchmelder, die Sie bei einem deutschen Händler kaufen können!

Im Optimalfall trägt Ihr Rauchmelder ein Zertifikat eines Prüfinstitutes, wie beispielsweise das VdS-Prüfsiegel, das Siegel des TÜV Nord oder das neue Q.
Diese Zertifikate stehen für ein höheres Vertrauen in den Rauchmelder.

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